Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service MERKBLATT

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1 Verfahren und Richtlinien für die Förderung von Hochschulkooperationsprojekten mit Entwicklungsländern* PAGEL Partnerschaften für den Gesundheitssektor in Entwicklungsländern* Finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Antragsschluss: Förderzeitraum: * Als Entwicklungsländer, die für dieses Programm in Frage kommen, gelten die Länder der DAC-Liste der OECD (Anlage 4).

2 Welche Ziele hat das Programm? Das Ziel des Programms Partnerschaften für den Gesundheitssektor in Entwicklungsländern (im Folgenden: PAGEL) ist es, zur Stärkung des Gesundheitsbereichs in den Partnerländern beizutragen. Langfristig soll zur nachhaltigen Entwicklung und zum Aufbau leistungsfähiger und weltoffener Hochschulen in Deutschland und in Entwicklungsländern beigetragen werden. Um dies zu erreichen, soll die Lehre an den Partnerhochschulen strukturell gestärkt sowie bereits bestehende Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Hochschulen verstetigt werden. Gleichzeitig will das Programm einen Beitrag dazu leisten, dass sich die deutschen Hochschulen als Partner in die Entwicklungszusammenarbeit einbringen können und die Hochschulen in ihren Internationalisierungsstrategien unterstützt werden. Abgeleitet aus diesen langfristigen Zielen, definieren sich die folgenden Programmziele (Outcomes 1 ) für die PAGEL- Partnerschaften. Diese Programmziele wurden im Rahmen des Wirkungsgefüges des Programms definiert (siehe Anlage 2). Programmziel 1: Partnerhochschulen bieten Aus- und Fortbildungsangebote im Gesundheitsbereich an, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen Programmziel 2: Entwicklungsrelevante fachliche Netzwerke zwischen Studierenden, Alumni und Experten im Gesundheitsbereich sind etabliert Programmziel 3: Entwicklungsrelevante fachliche Netzwerke zwischen den beteiligten Hochschulen und Institutionen sind etabliert Programmziel 4: Deutsche Hochschulen haben Expertise in der Entwicklungszusammenarbeit erworben Auf Grundlage der formulierten Programmziele sollten die folgenden Outputs 2 im Rahmen eines maximal vierjährigen Projekts zwischen Hochschulen in Deutschland und Entwicklungsländern angestrebt werden: Curricula / Lehrmodule im Gesundheitsbereich, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, sind entwickelt Lehrpersonal an den Partnerhochschulen im Gesundheitsbereich ist fachlich und didaktisch qualifiziert Strukturelle Voraussetzungen für Studiengänge sind geschaffen Akteure im Gesundheitsbereich sind vernetzt und fortgebildet Die bestehenden individuellen Kontakte zwischen den beteiligten Hochschulen und Institutionen sind erweitert und konsolidiert. 1 Die Outcome-Ebene beschreibt direkte (kurz- und mittelfristige) positive und negative, beabsichtige und unbeabsichtigte Wirkungen, die aus der Nutzung der Outputs für die Zielgruppe resultieren. 2 Die Output-Ebene beschreibt Leistungen: geschaffene technische Kapazitäten, persönliche Kompetenzen oder vermitteltes Wissen, die aus dem Einsatz von Ressourcen und der Durchführung von Aktivitäten resultieren. 1

3 Zur Realisierung der Outputs können auf der Input- und Aktivitäten-Ebene innerhalb der PAGEL-Projekte personelle Unterstützung zur Durchführung der Partnerschaften in Form von anteilig finanzierten Stellen bereitgestellt, Veranstaltungen (z. B. Workshops) oder projektbezogene Aufenthalte durchgeführt sowie Lehr- /Lernmaterialien, Verbrauchsmaterialen und Kleingeräte finanziert werden (zu den Förderleistungen vgl. Merkblatt Anlage 1). Darüber hinaus können Weiter- und Fortbildungen angeboten werden. Besonders förderungswürdig sind Partnerschaften, die eine längerfristig angelegte institutionelle Bindung erlauben; sowie die Verstetigung von Süd-Süd-Kontakten, Dialog und Verständigung ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung weiterer Förderinstrumente für die Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungsländern (z.b. Alumni- und Sachmittelprogramm,) sinnvoll und wünschenswert, um Synergien zu schaffen. Innerhalb des Zielsystems des Programms können die einzelnen Partnerschaften unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Nicht jede Partnerschaft muss zu allen Programmzielen beitragen, solange ein Beitrag zur strukturellen Stärkung der Lehre an den Partnerhochschulen sichergestellt ist. Die Partnerschaften verfügen über Gestaltungsspielraum in der Formulierung ihrer Ziele und in den Wegen der Zielerreichung; die Projektziele sollten jedoch mit den Programmzielen konsistent sein. Entsprechend sind die Hochschulen aufgefordert, auf Grundlage des Wirkungsgefüges und der vom DAAD bereitgestellten Indikatoren (siehe Anlage 2) sowie der hier angegebenen Programmziele eigene messbare Ziele und Indikatoren zu formulieren. Diese sind im Antrag darzustellen. Eine Handreichung zur Formulierung projektspezifischer Indikatoren findet sich in Anlage 2. Das PAGEL-Programm wird in Abstimmung mit dem Geldgeber durch ein auf Indikatoren gestütztes und auf Wirkungen ausgerichtetes Monitoring begleitet. Es wird erwartet, dass sich die teilnehmenden Hochschulen an zukünftigen Monitoringaktivitäten aktiv beteiligen. Die in Anlage 2 aufgeführten Indikatoren werden Gegenstand der jährlichen Berichterstattung sein, um dem DAAD ein Monitoring des Gesamtprogramms zu ermöglichen. Da die Programmziele zum Teil erst nach einigen Jahren erreicht werden können, sind für das Monitoring des Programms Indikatoren auf Aktivitäten, Output- und Outcome-Ebene relevant. Darüber hinaus soll in den jährlichen Sachberichten dargestellt werden, wie die geförderten Partnerschaften zu den Programmzielen sowie zum Wirkungsgefüge des Programms beitragen. Einen kommentierten Leitfaden sowie ggf. weitere Dokumente hierfür werden die bewilligten Projekte mit Abschluss des Zuwendungsvertrags erhalten. PAGEL wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Bitte entnehmen Sie der OECD-DAC-Liste, welche Länder förderfähig sind. 2

4 Wer kann einen Antrag stellen? Anträge können eingereicht werden von allen Fachbereichen deutscher Hochschulen mit Bezug zum Gesundheitssektor, die Erfahrungen mit entwicklungspolitisch relevanten, sektorspezifischen Fragestellungen haben, die mit qualifizierten Partnern in den Entwicklungsländern kooperieren bzw. eine Kooperation aufbauen wollen. Grundlage der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bilden grundsätzlich von den Hochschulleitungen geschlossene schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit mindestens einem Partner in einem Entwicklungsland (gem. DAC Liste, Anlage 4) und die sich für die Rückkehrförderung für Studierende aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen in ihre Heimatländer engagieren wollen. Unter der Federführung einer deutschen Hochschule können auch Konsortialanträge gestellt werden. Dabei ist eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen mit dem Antrag einzureichen. Antragsteller und Kooperationspartner sollten aktive Hochschullehrer sein. Was wird gefördert? Die Förderungsleistung des DAAD besteht in einer Fehlbedarfsfinanzierung aller projektspezifischen, zuwendungsfähigen Ausgaben, die zur Durchführung des Projekts notwendig sind. Zuwendungsfähig sind innerhalb des Bewilligungszeitraums Leistungen bis zur Höhe der Sätze des DAAD. Thematisch sollten die Vorhaben auf HIV/AIDS, TBC, Tropenkrankheiten, sexuelle und reproduktive Gesundheit, Mütterund Kindergesundheit, Public Health, Gesundheitsreformen und Krankenversicherungswesen fokussieren. Fördermodul 1: Hochschulpartnerschaft (Anlage 1a) Die Partnerschaft dient der Konzeption, Weiterentwicklung und Implementierung von Lehrmodulen und Fortbildungsangeboten in einem Entwicklungsland. Sie trägt so zur strukturellen Verbesserung und Kapazitätsentwicklung für die Aus- und Weiterbildung zu Gesundheitsberufen im Entwicklungsland bei. Fördersumme: max Euro pro Jahr Im Falle von multilateralen Kooperationen (ein Nord-, zwei oder mehrere Südpartner) kann das Fördervolumen um bis zu Euro pro Jahr für den Süd-Süd-Austausch aufgestockt werden. Fördermodul 1 kann separat oder in Kombination mit den anderen Fördermodulen beantragt werden Fördermodul 2: Famulaturen/PJ Abschnitte kombiniert mit Wochenendseminaren (Anlage 1b) Dieses Fördermodul richtet sich an Medizinstudierende aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen. Die Ausbildungsabschnitte werden in den Entwicklungsländern absolviert 3

5 und dienen der berufspraktischen Vorbereitung der Teilnehmer auf ihre Rückkehr in das Heimatland. Sie werden eingebettet in obligatorische vorbereitende und abschließende Wochenendseminare, die in Deutschland stattfinden und der fachlichen und interkulturellen Vorbereitung der Teilnehmer dienen. Neben Studierenden aus Entwicklungsländern der antragstellenden Hochschule sollen auch Studierende aus Entwicklungsländern aller anderen deutschen Hochschulen berücksichtigt werden. Für die Famulaturen und PJ-Tertiale können Reisekostenzuschüsse je nach Zielland gezahlt werden (siehe Tabelle Anlage 1b). Für den Aufenthalt werden monatliche Pauschalen von 400 Euro/Monat/Teilnehmer gezahlt. Die vermittelnde Hochschule erhält eine Pauschale von 150 Euro pro Teilnehmer. Fördersumme pro Wochenendseminar: max Euro Teilnehmerzahl: max. 30, Veranstaltungsdauer: 2-3 Tage Fördermodul 2 kann separat oder in Kombination mit den anderen PAGEL-Fördermodulen beantragt werden Fördermodul 3 Fortbildungsveranstaltungen (Anlage 1c) Die Veranstaltungen (Expertenseminare, Alumni-Sommer- bzw. Winterschulen im In- und Ausland) dienen der Aus- und Fortbildung der Teilnehmer sowie der Bildung fachlicher Netzwerke. Sie sollen vorzugsweise im Entwicklungsland durchgeführt werden, können alternativ aber auch in Deutschland stattfinden. Zielgruppen sind Studierende und Alumni deutscher Hochschulen, sowie Experten und Multiplikatoren aus und in Entwicklungsländern. Fördersumme: max Euro pro Veranstaltung Teilnehmerzahl pro Veranstaltung: in der Regel mind. 15, Veranstaltungsdauer: 3-10 Tage Fördermodul 3 kann nur in Kombination mit Fördermodul 1 beantragt werden. Genauere Erläuterungen zu den einzelnen Fördermodulen finden Sie in den Anlagen 1a 1c. Ein Maßnahmenpaket kann mit insgesamt max Euro pro Jahr beantragt/gefördert werden. Anträge mit einem Finanzvolumen unter Euro können wg. des Verwaltungsaufwandes nicht gefördert werden. Die Förderdauer beträgt max. vier Kalenderjahre. Für die Anbahnung von Kooperationen wird auf das Programm Fact Finding Missions mit eigener Ausschreibung verwiesen. Welche Fachrichtungen werden gefördert? Humanmedizin und Psychologie 4

6 Antragsstellung Die Fördermodule können kombiniert werden: Fördermodul 1 kann separat oder in Kombination mit den anderen Fördermodulen beantragt werden. Fördermodul 2 kann ebenfalls separat oder in Kombination beantragt werden. Fördermodul 3 kann nur in Kombination mit Fördermodul 1 beantragt werden. Fördermodule 1 und 3: Förderfähig sind Kooperationsprojekte mit Hochschulen in Entwicklungsländern gemäß der DAC-Liste der OECD (siehe Anlage 4). Fördermodul 2: Förderfähig sind Studierende aus Entwicklungsländern gemäß der DAC-Liste der OECD (siehe Anlage 4), die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Von der antragstellenden deutschen Hochschule ist eine Person (z.b. Hochschullehrer) als Projektverantwortlicher zu benennen, der für den DAAD die Kontaktperson in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht ist. Er/sie ist gegenüber dem DAAD für das Vorhaben verantwortlich. Es ist ein vollständiger Antrag über das DAAD-Portal ( einzureichen. Antragssprachen sind ausschließlich Deutsch oder Englisch (Unterlagen in anderen Sprachen werden nicht berücksichtigt). Zusätzlich zu dem dort verfügbaren Antragsformular und Finanzierungsplan sind folgende Anlagen hinzuzufügen: Kopie des Partnerschaftsabkommens zwischen den beteiligten Universitäten mit Unterschrift der Hochschulleitungen Projektbeschreibung von max. 10 Seiten Falls Veranstaltungen geplant sind, sind Angaben zur Rekrutierung von Teilnehmern, vorläufiger Programmentwurf und Dozentenliste als Anlage erforderlich. Zeit- und Arbeitsplan Kurzlebenslauf und eine Liste der 5 wichtigsten einschlägigen Publikationen des Projektverantwortlichen Weitere Hinweise und Informationen dazu finden Sie in Anlage 6 (Hinweise zur Antragstellung) und Anlage 7 (Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans) Den Link zur online-antragstellung sowie alle Anlagen und Formblätter finden Sie im Internet unter Der DAAD empfiehlt allen Antragstellern, eine zentrale Stelle der Hochschule (z.b. das Akademische Auslandsamt) mit der Bearbeitung der Anträge und der Abrechnung der Mittel zu beauftragen oder beratend hinzuzuziehen und einen Ansprechpartner der Verwaltung zu benennen. 5

7 Welche Auswahlkriterien gibt es? Die Entscheidung über die Anträge trifft eine vom Vorstand des DAAD berufene Auswahlkommission aus Fachwissenschaftlern mit besonderen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der unten genannten Kriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Erfahrungsgemäß muss bei der großen Anzahl von Anträgen mit Kürzungen gegenüber der Antragssumme gerechnet werden. Die Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, wobei der entwicklungspolitischen Relevanz und der Wirkungsorientierung besondere Bedeutung zukommt. Die inhaltlichen Kriterien leiten sich aus der im Wirkungsgefüge beschriebenen Zielsetzung des Programms und den Indikatoren ab. Im Einzelnen werden folgende Kriterien bei der Beurteilung beachtet: die akademische Qualität des Vorhabens, wobei die Qualität und Relevanz des zu entwickelnden Studienangebotes für den Gesundheitssektor im Entwicklungsland im Vordergrund stehen. die entwicklungspolitische Relevanz. Entwicklungspolitisch relevant sind insbesondere Hochschulpartnerschaften o die einen klaren Bezug zu den im Wirkungsgefüge dargestellten Programmzielen sowie den Indikatoren herstellen; o die plausibel begründen können wie das Projekt durch seine fachliche und regionale Ausrichtung zur Entwicklung des Hochschulsektors und/ oder des Partnerlandes im Allgemeinen beiträgt; o deren Planung, Konzeption, Durchführung und Evaluierung gemeinsam mit den ausländischen Partnern erfolgen und sich an deren Bedarfen orientieren; o bei denen Wissens-, Technologie- und Innovationstransfer zur Stärkung institutioneller Strukturen beim ausländischen Partner im Vordergrund stehen; o im Laufe derer nachhaltige Kooperationsstrukturen entstehen, die über die Förderung hinaus Bestand haben. Die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erzielende innovative Wirkung und nachhaltige strukturelle Verbesserung des Gesundheitssektors bzw. der Lehrbedingungen insbesondere an der ausländischen Partnerhochschule ; die erfolgreiche systematische Vernetzung mit weiteren Hochschulen oder anderen Stakeholdern in den Entwicklungsländern; die Ausgewogenheit der Kooperationsmaßnahmen; die Eigenleistungen der deutschen Hochschule und eingeworbene Landes- und Drittmittel sowie die Leistungen der Partnerhochschule im Entwicklungsland; die Integration und der Austausch von Studierenden und des akademischen Nachwuchses beider Seiten in das Vorhaben. 6

8 Antragsschluss Antragsschluss: Ansprechpartner/-innen und weitere Informationen Anlagen zur Ausschreibung (DAAD) Referat Partnerschaftsprogramme und Hochschulmanagement in der Entwicklungszusammenarbeit/ P 32 Kennedyallee Bonn Frau Claudia Geratz, 0228 / , geratz@daad.de (Teilzeit) Anlage 1a: Hochschulpartnerschaften (Fördermodul 1) Anlage 1b: Famulaturen/PJ-Abschnitte kombiniert mit Wochenendseminaren (Fördermodul 2), (Reisekostenzuschüsse) Anlage 1c: Fortbildungsveranstaltungen (Fördermodul 3) Anlage 2: Handreichung zum Wirkungsorientierten Monitoring Anlage 3: Projektplanungsübersicht Anlage 4: DAC-Liste der OECD Anlage 5: Antragsbefürwortung deutsche Hochschulleitung Anlage 6: Hinweise zur Antragstellung Anlage 7: Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans Alle Anlagen stehen zusätzlich im Internet unter als Download zur Verfügung. DAAD Ref. P 32 / Feb

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