MERKBLATT. Verfahren und Richtlinien für die Förderung von DIES-Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern*

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1 MERKBLATT Verfahren und Richtlinien für die Förderung von DIES-Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern* Finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Antragsschluss: Förderzeitraum: * Als Entwicklungsländer, die für dieses Programm in Frage kommen, gelten die Länder der DAC-Liste der OECD (Anlage 4).

2 Welche Ziele hat das Programm? Bedingt durch die wachsende Nachfrage nach Hochschulbildung in den Entwicklungsländern und verstärkt durch allgemeine Globalisierungstendenzen auch im Bereich Bildung, stellt die Notwendigkeit zur Internationalisierung und Qualitätssicherung von Hochschulen und Studienprogrammen weltweit eine besondere Herausforderung dar. Sie verlangt nicht nur in den Entwicklungsländern, sondern auch in Deutschland zusätzliche Kompetenzen und stellt erheblich anspruchsvollere Anforderungen an die Leiter/-innen und Administratoren/-innen von Universitäten, Fachbereichen, Instituten und speziellen universitären Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen. DIES-Partnerschaften sollen dazu beitragen, knappe Ressourcen durch gut ausgebildete Führungspersönlichkeiten effizienter zu nutzen und Anreize für Qualitätsverbesserung zu schaffen. Das langfristige Ziel der DIES-Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern ist es, zur nachhaltigen Entwicklung und zum Aufbau leistungsfähiger und weltoffener Hochschulen in Deutschland und den Partnerländern beizutragen. Um dies zu erreichen, sollen die Lehre und Forschung an den Partnerhochschulen strukturell gestärkt sowie bereits bestehende Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Hochschulen verstetigt werden. Gleichzeitig will das Programm einen Beitrag dazu leisten, dass sich die deutschen Hochschulen als Partner in die Entwicklungszusammenarbeit einbringen können und die Hochschulen in ihren Internationalisierungsstrategien unterstützt werden. Abgeleitet aus diesen langfristigen Zielen definieren sich die folgenden Programmziele (Outcomes 1 ) für die DIES-Partnerschaften. Diese Programmziele wurden im Rahmen des Wirkungsgefüges des Programms definiert (siehe Anlage 2). Programmziel 1: Institutionelles Hochschulmanagement ist verbessert Programmziel 2: Qualität und Relevanz der Studienangebote an den Partnerhochschulen ist verbessert Programmziel 3: Deutsche Hochschulen haben Expertise in der Entwicklungszusammenarbeit erworben Programmziel 4: Entwicklungsrelevante fachliche Netzwerke zwischen den beteiligten Hochschulen und Institutionen sind etabliert Auf Grundlage der formulierten Programmziele sollten die folgenden Outputs 2 im Rahmen eines maximal vierjährigen Projekts zwischen Hochschulen in Deutschland und Entwicklungsländern angestrebt werden: Prozesse und Strukturen für ein verbessertes Hochschulmanagement sind geschaffen; Aus- und Weiterbildungsanagebote im Bereich Hochschulmanagement sind gemeinschaftlich neu bzw. weiter entwickelt; 1 Die Outcome-Ebene beschreibt direkte (kurz- und mittelfristige) positive und negative, beabsichtige und unbeabsichtigte Wirkungen, die aus der Nutzung der Outputs für die Zielgruppe resultieren. 2 Die Output-Ebene beschreibt Leistungen: geschaffene technische Kapazitäten, persönliche Kompetenzen oder vermitteltes Wissen, die aus dem Einsatz von Ressourcen und der Durchführung von Aktivitäten resultieren. Seite 2

3 Personal an den Partnerhochschulen ist fachlich und überfachlich qualifiziert; Die bestehenden individuellen Kontakte zwischen den beteiligten Hochschulen und Institutionen sind erweitert und konsolidiert. Zur Realisierung der Outputs können auf der Input- und Aktivitäten- Ebene innerhalb der DIES-Partnerschaften personelle Unterstützung zur Durchführung der Partnerschaften in Form von anteilig finanzierten Stellen bereitgestellt, Veranstaltungen (z. B. Workshops), Weiter- und Fortbildungen oder projektbezogene Aufenthalte durchgeführt sowie Lehr- /Lernmaterialien, Verbrauchsmaterialen und Kleingeräte finanziert werden (zu den Förderleistungen vgl. Merkblatt Anlage 1). Besonders förderungswürdig sind Partnerschaften, die sich mit den folgenden möglichen Themen auseinander setzen: Aufbau und Ausbau universitärer Querschnittseinrichtungen (Akademische Auslandsämter, Qualitätssicherungsstellen, Karriereberatungszentren, Technologietransferstellen, Graduiertenschulen etc.), Umsetzung innovativer Veränderungsprozesse im zentralen Hochschulmanagement (Personal, Infrastruktur, Haushalt, Organisation etc.), Einsatz von Instrumenten des strategischen oder operativen Managements auf Hochschul- oder Fakultätsebene (z.b. Zielvereinbarungen, Balanced Scorecard, Netzwerkmanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement etc.), Einbezug von externen Interessengruppen (Stakeholdern) in die Hochschul- oder Fakultätsentwicklung (Absolventenstudien, Alumninetzwerke, Fundraising etc.), Aufbau und Weiterentwicklung von tertiären Aus- und Weiterbildungsangeboten zu Themen des Hochschulmanagements, Unterstützung der Einführung von Innovationen im Hochschulmanagement durch Hochschulzusammenschlüsse. Darüber hinaus sind Partnerschaften besonders förderungswürdig, die eine längerfristig angelegte institutionelle Bindung, sowie die Verstetigung von Süd-Süd-Kontakten erlauben, und die Dialog und Verständigung ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung weiterer Förderinstrumente für die Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungsländern (z.b. Alumni- und Sachmittelprogramm) sinnvoll und wünschenswert, um Synergien zu schaffen. Anträge zu Themen, die primär auf der Ebene eines Studiengangs oder Instituts angesiedelt sind (z.b. Qualitätssicherung in Studiengängen, Curriculumsentwicklung von Studiengängen, auch interdisziplinär, Einrichtung von Graduiertenschulen auf Instituts- oder Fakultätsebene), sollten im Programm Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern (DAAD-P 32) gestellt werden. Innerhalb des Zielsystems des Programms können die einzelnen Partnerschaften unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Nicht jede Partnerschaft muss zu allen Programmzielen beitragen, solange ein Beitrag zur Verbesserung des institutionellen Hochschulmanagements an den Partnerhochschulen sichergestellt ist. Die Partnerschaften verfügen über Gestaltungsspielraum in der Formulierung ihrer Ziele und in den Wegen der Zielerrei- Seite 3

4 chung; die Projektziele sollten jedoch mit den Programmzielen konsistent sein. Entsprechend sind die Hochschulen aufgefordert, auf Grundlage des Wirkungsgefüges und der vom DAAD bereitgestellten Indikatoren (siehe Anlage 2) sowie der hier angegebenen Programmziele eigene messbare Ziele und Indikatoren zu formulieren. Diese sind im Antrag darzustellen. Eine Handreichung zur Formulierung projektspezifischer Indikatoren findet sich in Anlage 2. Das Programm DIES-Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern wird in Abstimmung mit dem Geldgeber durch ein auf Indikatoren gestütztes und auf Wirkungen ausgerichtetes Monitoring begleitet. Es wird erwartet, dass sich die teilnehmenden Hochschulen an zukünftigen Monitoringaktivitäten aktiv beteiligen. Die in Anlage 2 aufgeführten Indikatoren werden Gegenstand der jährlichen Berichterstattung sein, um dem DAAD ein Monitoring des Gesamtprogramms zu ermöglichen. Da die Programmziele zum Teil erst nach einigen Jahren erreicht werden können, sind für das Monitoring des Programms sowohl Indikatoren auf Aktivitäten als auch auf Output- und Outcome-Ebene relevant. Darüber hinaus soll in den jährlichen Sachberichten dargestellt werden, wie die geförderten Partnerschaften zu den Programmzielen sowie zum Wirkungsgefüge des Programms beitragen. Einen kommentierten Leitfaden sowie ggf. weitere Dokumente hierfür werden die bewilligten Projekte mit Abschluss des Zuwendungsvertrags erhalten. Wer kann einen Antrag stellen? Deutsche Hochschulen können Förderungsanträge für Kooperationsvorhaben auf Instituts- oder Fachbereichsebene stellen. Voraussetzung für die Förderung von DIES-Partnerschaften ist ein partnerschaftlich erarbeiteter Antrag einer deutschen und mindestens einer ausländischen Hochschule. Partnerschaftsvorhaben mit zwei oder mehreren Hochschulen aus unterschiedlichen Entwicklungs- oder Schwellenländern sind besonders willkommen. Antragsteller sind in der Regel: Hochschulleitungen und leitende Mitarbeiter des zentralen Hochschulmanagements, Leitungen universitärer Querschnittseinrichtungen (Akademische Auslandsämter, Karriereberatungszentren, Technologietransferstellen, hochschulweite Graduiertenschulen, etc.), Dekane und Dekaninnen sowie Fakultätsgeschäftsführungen, Leitungen von Hochschulmanagement-Studiengängen. Der DAAD empfiehlt allen Antragstellern, eine zentrale Stelle der Hochschule (z.b. AAA) mit der Bearbeitung der Anträge und der Abrechnung der Mittel zu beauftragen oder diese beratend hinzuzuziehen sowie einen Ansprechpartner aus der Verwaltung zu benennen. Was wird gefördert? Die Förderungsleistung des DAAD besteht in einer Fehlbedarfsfinanzierung aller projektspezifischen, zuwendungsfähigen Ausgaben, die zur Durchführung des Projekts notwendig sind, und zielt in erste Linie auf den partnerschaftsbezogenen Austausch von Wissenschaftlern/ Hochschullehrern und Seite 4

5 Administratoren/ Multiplikatoren, die für den gewählten Hochschulmanagementbereich relevant sind. Zuwendungsfähig sind innerhalb des Bewilligungszeitraums Leistungen grundsätzlich bis zur Höhe der Sätze des DAAD, wie sie in Anlage 1 aufgeführt sind. Die Höchstsumme der Förderung für eine Partnerschaft zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule beträgt Euro pro Jahr. Die Förderung kann pro Antrag grundsätzlich bis maximal vier Jahre erfolgen. Im Falle von multilateralen Kooperationen (ein Nord-, zwei oder mehr Südpartner - in der Regel Partnerländer mit unterschiedlichem Entwicklungsstand) kann das Fördervolumen um bis zu Euro pro Jahr aufgestockt werden. Die Mittelbewilligung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts des Bundes durch Zuwendungsverträge zwischen dem DAAD und der deutschen Hochschule. Nicht gefördert werden können: Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern (für solche Vorhaben wird auf das entsprechende Programm mit eigener Ausschreibung hingewiesen), Anträge, die ausschließlich auf Forschungsförderung abzielen (hierfür bestehen andere Möglichkeiten, z. B. über die DFG, die Volkswagenstiftung usw.), Vorhaben, die von anderen Einrichtungen (z.b. DFG, BMZ, GIZ, aber auch internationalen Geldgebern wie die Rockefeller- oder die Ford-Foundation) mit der gleichen Zielsetzung gefördert werden; Reisen und Exkursionen ohne fachlichen Bezug Anbahnungsreisen (für die Anbahnung von Kooperationen wird auf das Programm Fact Finding Missions mit eigener Ausschreibung verwiesen), Anträge mit einem Fördervolumen unter ,- pro Jahr; Forschungsaufenthalte von Wissenschaftler/-innen und Studierenden (für solche Vorhaben wird auf die allgemeinen Stipendien- und Forschungsförderprogramme verwiesen). Antragstellung Für die Antragstellung sind ein verantwortlicher Hochschullehrer/leitender Mitarbeiter als Projektverantwortlicher der deutschen Hochschule sowie ein entsprechender Ansprechpartner im Partnerland zu benennen. Für den DAAD ist der/die deutsche Partnerschaftsbeauftragte die Kontaktperson in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht. Er/sie ist gegenüber dem DAAD für das Vorhaben verantwortlich. Der Antrag soll in Abstimmung mit dem/den ausländischen Partner/n in der Sprache der gemeinsamen Kommunikation (deutsch oder englisch) formuliert und sowohl von dem/der deutschen Partnerschaftsbeauftragten als auch seinem/ihrem ausländischen Partner bzw. Partnern unterzeichnet werden. Bei der Gestaltung der Anträge sind die Hinweise zur Antragstel- Seite 5

6 lung zu beachten (Anlage 7). Antragschluss Der vollständige Online-Antrag ist fristgerecht über das DAAD-Portal ( bis spätestens zum 30. Juni eines jeden Jahres einzureichen. Die Förderung kann ab Januar des Folgejahres beginnen.. Welche Auswahlkriterien gibt es? Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte und den Umfang der Förderung trifft eine vom Vorstand des DAAD berufene Auswahlkommission aus Fachwissenschaftlern mit einschlägigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern unter Berücksichtigung der unten genannten Kriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Erfahrungsgemäß muss bei der großen Anzahl von Anträgen mit Kürzungen gegenüber der Antragssumme gerechnet werden. Die Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, wobei der entwicklungspolitischen Relevanz und der Wirkungsorientierung besondere Bedeutung zukommt. Die inhaltlichen Kriterien leiten sich aus der im Wirkungsgefüge beschriebenen Zielsetzung des Programms und den Indikatoren ab. Im Einzelnen werden folgende Kriterien bei der Beurteilung beachtet: die akademische Qualität der im Antrag genannten Projekte und Maßnahmen, wobei die strukturübergreifende Ausrichtung der Projekte (hochschul- oder fakultätsweit, hochschulübergreifend) und die Verbesserung des institutionellen Managements der Hochschulen im Vordergrund stehen; die entwicklungspolitische Relevanz. Entwicklungspolitisch relevant sind insbesondere DIES-Partnerschaften o die einen klaren Bezug zu den im Wirkungsgefüge dargestellten Programmzielen sowie den Indikatoren herstellen; o die plausibel begründen können wie das Projekt durch seine fachliche und regionale Ausrichtung zur Entwicklung des Hochschulsektors und/ oder des Partnerlandes im Allgemeinen beiträgt; o deren Planung, Konzeption, Durchführung und Evaluierung gemeinsam mit den ausländischen Partnern erfolgen und sich an deren Bedarfen orientieren; o bei denen Wissens-, Technologie- und Innovationstransfer zur Stärkung institutioneller Strukturen beim ausländischen Partner im Vordergrund stehen; o im Laufe derer nachhaltige Kooperationsstrukturen entstehen, die über die Förderung hinaus Bestand haben. die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erzielende innovative Wirkung und nachhaltige strukturelle Verbesserung eines effizienten Managements von Ressourcen und Strukturen sowie der Lehr- und Forschungsbedingungen insbesondere an der ausländischen Partnerhochschule (z. B. Verbesserung der Qualität und Relevanz von Studien- und Weiterbildungsangeboten oder der Verbesserung des institutionellen Hochschulmanagements); die erfolgreiche systematische Vernetzung mit weiteren Hochschulen oder anderen Stakeholdern in den Entwicklungsländern; die Ausgewogenheit der Kooperationsmaßnahmen; Seite 6

7 die Eigenleistungen der deutschen Hochschule und eingeworbene Landes- und Drittmittel sowie die Leistungen der Partnerhochschule im Entwicklungsland. Ansprechpartner/innen und weitere Informationen Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Referat Partnerschaftsprogramme und Hochschulmanagement in der Entwicklungszusammenarbeit/ P 32 Kennedyallee Bonn Stephanie Rosenstock, Tel.: +49 (0) , rosenstock(at)daad.de (Mo, Di, Do, Fr vormittags) Alle Informationen zu den DIES-Partnerschaften im Internet unter: Anlagen zur Ausschreibung Anlage 1: Fördersätze Anlage 2: Handreichung zum Wirkungsorientierten Monitoring Anlage 3: Projektplanungsübersicht Anlage 4: DAC-Liste der OECD Anlage 5: Antragsbefürwortung der deutschen Hochschulleitung Anlage 6: Hinweise zur Antragstellung Anlage 7: Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans DAAD Ref. P 32 / März 2015 Seite 7

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