Eidgenössische Höhere Fachprüfung für den Beruf Warehouselogistiker Wegleitung

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1 Eidgenössische für den Beruf Warehouselogistiker Wegleitung 1. Konzept Mit der eidgenössischen Höheren Fachprüfung für Warehouselogistiker / Warehouselogistikerinnen wird gewährleistet, dass Absolventen/Absolventinnen, die bereits eine Berufsprüfung im Bereich der Logistik abgelegt haben, ihre Eignung für höhere Führungsfunktionen und Managementaufgaben in der Logistik nachweisen können. Das modularisierte Prüfungsmodell erfasst sowohl berufsfeldübergreifende als auch berufsfeldspezifische Kompetenzen. 2. Das modularisierte Prüfungsmodell 2.1 Aufbau des Baukastensystems Das pädagogisch-methodische Konzept zielt auf ein in sich konsistentes Baukastensystem. Im Zentrum eines jeden Prüfungsteils steht die jeweilige Handlungskompetenz. Diese beschreibt ein erfolgreiches Verhalten in bestimmten beruflichen Situationen und besagt somit, welche Aufgaben eine Person nach dem erfolgreichen Abschluss eines Moduls übernehmen kann. Die Handlungskompetenzen müssen aus dem Berufsbild und aus den Unternehmensprozessen abgeleitet werden. Die Handlungskompetenzen umfassen nebst der Fachkompetenz auch Sozial-, Selbstund Methodenkompetenzen, die für einen erfolgreichen Ablauf der Prozesse und Teilprozesse notwendig sind. 2.2 Art der Prüfungsmodule Die geforderten Kompetenzen werden durch in sich abgeschlossene Module geprüft. Entscheidend ist in jedem Fall das Vorhandensein der Kompetenz, unabhängig davon, wo diese erworben wurde. Die Anerkennung früherer Lernleistungen oder anderweitig erworbener Kompetenzen ist in der vorliegenden Wegleitung geregelt. 2.3 Struktur der Prüfungsmodule Die folgenden Module bilden den Baukasten für die Zulassung zur Prüfung: Nummer Beschreibung Inhalt der Module Modulabschlüsse allgemein 11 Selbstkompetenz Physik, Sprache und Präsentation, Projektmanagement 12 Informatikkompetenz 13 Sozialkompetenz 14 Businesskompetenz 20 Fachkompetenz allgemein Modulabschluss fachspezifisch Präsentation, Informationsbeschaffung, Erstellung umfangreicher Dokumente, Projektplanung, Standardsoftware Personalführung, Change Management, Verhandlungstechnik, Strategisches Personalmanagement Wirtschaftskunde, Rechnungswesen, Rechtliche Grundlagen, Integrierte Systeme Logistikstrategien und Logistikprozesse, Logistikkonzepte, Tools, Qualitätsmanagement 201 Fachkompetenz Warehouse Kompetenzübergreifende Projektarbeit G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 1 von 11

2 3. Gesamtkonzept 4. Taxonomie Die Taxonomie der Dispositionsziele gibt Auskunft über den Komplexitätsgrad (K). Die Anspruchsniveaus der Tätigkeiten und Funktionen sind stufengerecht zu bewerten, so dass die sechs Komplexitätsstufen auf allen beruflichen Niveaus zur Anwendung kommen. K1 Wissen Informationen wiedergeben und in gleichartigen Situationen abrufen (aufzählen, kennen). K2 Verstehen Informationen nicht nur wiedergeben, sondern auch verstehen (erklären, beschreiben, erläutern, aufzeigen). K3 Anwenden Informationen über Sachverhalte in verschiedenen Situationen anwenden. (Eine Problemlösung mit den Elementen: Darstellen, Berechnen, Skizzieren; kurze Bearbeitungsaufgaben). G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 2 von 11

3 K4 Analyse Sachverhalte in Einzelelemente gliedern, die Beziehung zwischen Elementen aufdecken und Zusammenhänge erkennen. K5 Synthese Einzelne Elemente eines Sachverhalts kombinieren und zu einem Ganzen zusammenzufügen oder eine Lösung für ein Problem entwerfen. K6 Bewertung Bestimmte Informationen, Sachverhalte und Lösungen nach Kriterien beurteilen. Anwenden des vollständigen Problemlösungszyklus. 5. Modulabschlüsse 5.1 Allgemeine Abschlüsse für dipl. Warehouselogistiker Modulabschluss Selbstkompetenz 11 Umfang: Wissensbasis: 1.5 h Die Person ist in der Lage, angewandte Berechnungen, wie sie im Bereich der Logistik vorkommen, selbstständig zu lösen. Ihre Allgemeinbildung versetzt sie in die Lage, anspruchsvolle Fachaufgaben und Projekte zu übernehmen und Lösungen wirkungsvoll zu präsentieren. Mechanik, Klimalehre, Präsentationstechnik und Projektmanagement. Beschleunigte Bewegung, Trigonometrie Physik Wärmeberechnungen Kühlung / Klimatisierung Präsentieren eines Themas (Rhetorik) Sprache und Präsentation Wirtschaftssprache Die Phasen eines Projektes Projektstruktur und organisation Situationsanalyse, Zielsetzungen und Projektmanagement Lösungssuche Projektdurchführung und Kontrolle Projektführung 3 s,e 5 m 5 m G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 3 von 11

4 Modulabschluss Informatikkompetenz 12 Umfang: 3 h (2.5 e m) Wissensbasis Die Person ist in der Lage, Informationen zu beschaffen, auszuwerten und eine anspruchsvolle Präsentation zu erstellen. Sie kann eine Planungssoftware wirkungsvoll einsetzen. Programme wie WORD, EXCEL, POWERPOINT und PROJECT. Präsentation Informationsbeschaffung Umfangreiche Dokumente erstellen Grundlagen der Präsentation Grafiken und Bilder hinzufügen Ein einheitliches Image entwerfen Der Aufbau einer Präsentation Web kennen Informationen innerhalb von Websites suchen Informationen im Web suchen Formatierung Import / Export Verknüpfungen erstellen Inhaltsverzeichnis / Index erstellen 5 e 4 e 5 e Projektplanung Projekte softwareunterstützt planen 5 e Standardsoftware CRM, ERP, PPS 3 m Modulabschluss Führungskompetenz 13 Umfang: Wissensbasis: 3 h (1½ s + 1½ Führung mg) Die Person ist fähig, Mitarbeiter zu führen, strategische und operative, personelle Entscheide mit zu beeinflussen oder selbstständig zu fällen. Führungslehre, Führungsverhalten, Personalentwicklung, Change Management. Personalführung Change Management Verhandlungstechnik Strategisches Personalmanagement Führen mit Kennzahlen Teamstrukturen Teamorganisation Teammoderation Modelle und Steuerungssysteme MA - Beteiligung Umgang mit Widerstand Komplexität Strategien Kompetenzen / Voraussetzungen Verhandlungspartner / Ethik Entwicklungskonzepte Lohnkonzepte Funktionsbeschreibungen Selektion / Rekrutierung 4 m 5 m 5 m 5 m G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 4 von 11

5 Modulabschluss Businesskompetenz 14 Umfang: 3 h (0.5 m, 2.5 s) Wissensbasis: Die Person ist in der Lage, betriebswirtschaftlich relevante Abhängigkeiten einzuschätzen, kann eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung interpretieren und die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Arbeit im Betrieb verfügbar machen. Sie ist ausserdem fähig, sich wirkungsvoll zu präsentieren und Anliegen zu vertreten. Grundlagen BWL/VWL. Anwenden der Rechtordnung, Managementsysteme, Rechnungswesen. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Nationale und internationale Wirtschaftsorganisationen Wirtschaftskunde Aussenhandel Nationale und internationale Wirtschaftspolitik Wirtschafts- / Währungspolitik Grundsätze der doppelten Buchhaltung (Debitoren, Kreditoren, Lohnwesen, Mwst, Rechnungswesen Lesen und Interpretieren von Bilanz und ER BAB, Kostenrechnung Vor- und Nachkalkulation Arbeitsrecht OR Rechtliche Grundlagen SchKG Produktehaftpflicht Qualität, Umwelt und Arbeitssicherheit Riskmanagement BSC Integrierte Systeme Six Sigma SA 8000 HACCP Business Excellence (EFQM) 3 s,e 3 s,e Modulabschluss Fachkompetenz allgemein 20 Umfang: Wissensbasis: 4 h Die Person ist fähig, die Lager-, Distributions- und Transportfunktionen innerhalb der Logistikprozesse zu gestalten. Sie kann logistische Prozesse im betrieblichen Alltag umsetzen und anspruchsvolle Führungsaufgaben übernehmen. Logistikstrategien, Logistikbereiche, QM, Lagerlogistik, Lagersysteme, Lagerkennzahlen und Materialwirtschaft. Logistikstrategien / Logistikprozesse Logistikkonzepte Logistik als Unternehmenspolititk und Strategie Logistikstrategien Auswirkung von Strategien auf die Prozesse Logistikprozesse Business to Business G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 5 von 11

6 Business to Consumer Konzepte und Optimierungen Lagerung Transportplanung, Transportoptimierung Expressdienste IT-Tools (ERP, LVS, WWS,) Tools Datenerfassungssysteme) Prozesskostenrechnung, Kennzahlen QM als Führungsinstrument Prozesscontrolling und Qualitätsmanagement Verbesserungsmassnahmen Statistische Methoden (Standardabweichung und Stichprobenprüfung) 5.2 Fachspezifischer Abschluss Modulabschluss Fachkompetenz Warehouse 201 Umfang: Wissensbasis: 4 h Die Person zeigt in einer Projektarbeit, dass sie der Fachrichtung entsprechend über vertiefte Kenntnisse im Berufsfeldbereich Warehouse besitzt und diese in der Praxis umsetzen kann. Sie ist fähig, die Fachkompetenz mit allgemeinen Kompetenzen zu vernetzen und stellt damit ihre Fähigkeit unter Beweis, Managementaufgaben wahrzunehmen. Die Person ist fähig, in komplexen Sachverhalten zu denken und dadurch anspruchsvolle Aufgaben zu lösen. Fachkompetenz aus dem Berufsfeldbereich Warehousing : Logistikmanagement, Systemkenntnisse, Materialmanagement Allgemeine Kompetenzen: Selbstkompetenz, Informatikkompetenz, Sozialkompetenz, Businesskompetenz, allgemeine Fachkompetenz Projektarbeit mit kompetenzübergreifenden Problemstellungen. Neben der Fachkompetenz aus dem Berufsfeldbereich Warehousing sind mindestens 3 der fünf allgemeinen Projektarbeit Kompetenzen in die Aufgabenstellung mit einbezogen. Präsentation der Projektarbeit und Beantwortung von Fragen 6 s,e,m G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 6 von 11

7 6. Abschlussprüfung Warehouse Abschluss Abschlussarbeit (Diplomarbeit) Warehouse Umfang Handlungskompetenz Wissensbasis Schriftliche Arbeit: Umfang ca. 80 Stunden (30-50 Seiten), innerhalb von 3 Monaten. Mündliche Prüfung: Präsentation und Beantwortung von Fragen: 60 Min. Die Person zeigt in einer Diplomarbeit, dass sie vertiefte Kenntnisse in ihrem Berufsfeldbereich und den allgemeinen Kompetenzen besitzt und in der Praxis umsetzen kann. Sie kann durch breite Selbst- und Informatikkompetenz anspruchsvolle Führungsaufgaben übernehmen. Ihre Führungs- und Businesskompetenz befähigt sie, anspruchsvolle Managementaufgaben wahrzunehmen. Die Person ist fähig, in komplexen Sachverhalten zu denken und dadurch die Aufbauprinzipien einer Unternehmung nachzuvollziehen. Fachkompetenz aus dem Berufsfeldbereich Warehouse: Logistikmanagement, Systemkenntnisse, Materialmanagement; Qualitätsmanagement Allgemeine Kompetenzen: Selbstkompetenz, Informatikkompetenz, Sozialkompetenz, Businesskompetenz, allgemeine Fachkompetenz Prüfungsteil Prüfungsinhalt Taxonomie Form Schriftliche Abschlussarbeit Das Thema der Abschlussarbeit stammt aus dem Kernbereich oder der Kernfunktion des Berufsfeldbereichs Warehousing. In der Regel stammt die Thematik aus dem angestammten Betrieb der Kandidierenden. 6 s Präsentation und Beantwortung von Fragen Durch die Präsentation und geeignete Befragung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die Projektarbeit in der vollen Tiefe eigenständig bearbeitet hat. Durch geeignete Fragestellungen soll 6 m 7. Modulprüfungen 7.1 Anzahl und Periodizität Modulprüfungen werden periodisch, mindestens aber einmal pro Jahr durchgeführt. Bei genügender Anzahl Kandidaten werden 3x pro Jahr Modulprüfungen durchgeführt. Innerhalb eines Jahres werden alle für die Zulassung zu einer Abschlussprüfung notwendigen Module mindestens einmal angeboten. 7.2 Ausschreibung Die Modulprüfungen werden regional und rechtzeitig vor Prüfungsbeginn in der Amtssprache der jeweiligen Region ausgeschrieben. G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 7 von 11

8 Die Ausschreibung der Modulprüfungen orientiert zumindest über die Prüfungsdaten die Prüfungsgebühr die Anmeldestelle die Anmeldefrist. 7.3 Anmeldung Die Anmeldung hat fristgerecht auf dem offiziellen Anmeldeformular zu erfolgen. 7.4 Zulassung Vorbehältlich der fristgerechten Anmeldung und Überweisung der Prüfungsgebühr bestehen keine Zulassungsbeschränkungen. Der Entscheid über die Zulassung zur Modulprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens 4 Wochen vor Beginn der Modulprüfung schriftlich mitgeteilt. 7.5 Kosten Die Kandidatin oder der Kandidat entrichtet nach bestätigter Zulassung die Prüfungsgebühren. Ein allfälliges Materialgeld wird separat erhoben. Kandidierenden, die gemäss Ziffer 8.5 fristgerecht zurücktreten oder aus entschuldbaren Gründen von der Modulprüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten zurückerstattet. Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Modulprüfung gehen zulasten der Kandidierenden. 8. Durchführung der Modulprüfungen 8.1 Öffentlichkeit Die Modulprüfungen sind nicht öffentlich. Zutritt haben nur autorisierte Personen. Die Mitglieder der QS-Kommission und das BBT haben jederzeit Zutritt zu den Modulprüfungen. 8.2 Sprache Die Kandidatin oder der Kandidat kann sich in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch prüfen lassen. Die Prüfungssprache ist auf der Anmeldung zur Modulprüfung bekanntzugeben. 8.3 Aufgebot Die Kandidatin oder der Kandidat wird mindestens 3 Wochen vor Beginn der Modulprüfung aufgeboten. Dem Aufgebot kann entnommen werden: 8.4 Datum und Zeitpunkt der Modulprüfung Die Ausschreibung orientiert über Zeitpunkt der Modulprüfung Prüfungsort Zugelassene Hilfsmittel Verzeichnis der Experten Bei allen Teilen der Modulprüfung ist die Prüfungsaufsicht durch eine fachkompetente Person gewährleistet. Ausstandsbegehren gegen Expertinnen und Experten müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der Modulprüfung der QS-Kommission vorgebracht und begründet werden. Diese trifft die notwendigen Anordnungen. G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 8 von 11

9 Verwandte sowie gegenwärtige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin oder des Kandidaten treten bei den Modulprüfungen als Expertinnen oder Experten in den Ausstand. 8.5 Rücktritt Die Kandidatin oder der Kandidat kann seine Anmeldung bis 3 Wochen vor Beginn der Modulprüfung ohne Kostenfolge zurückziehen. Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Als entschuldbare Gründe gelten namentlich: a) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst; b) Krankheit, Unfall oder Mutterschaft; c) Todesfall im engeren Umfeld. In allen anderen Fällen ist die volle Prüfungsgebühr geschuldet. Der Rücktritt muss der QS- Kommission oder der Prüfungsleitung unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden. In Ausnahmefällen kann die QS-Kommission eine Zurückzahlung von Prüfungsgebühren beschliessen. 8.6 Ausschluss Kandidierende werden von der Modulprüfung ausgeschlossen, wenn sie: a) den geordneten Ablauf der Modulprüfung erheblich stören b) unzulässige Hilfsmittel verwenden; c) die Expertinnen und Experten zu täuschen versuchen. Die Prüfungsleitung entscheidet über den Ausschluss. Auf Antrag überprüft die QS-Kommission diesen Entscheid. 8.7 Abnahme der Modulprüfungen und Korrektur Modulprüfungen können schriftlich (s), computerunterstützt (e), mündlich (m) oder in einer Kombination dieser Formen abgenommen werden. Mindestens zwei Expertinnen oder Experten beurteilen die Prüfungsarbeiten der Modulprüfungen und legen gemeinsam die Note fest. 8.8 Notenerteilung In den schriftlichen Arbeiten werden die Noten grundsätzlich nach der Formel ((Erreichte Punktzahl * 5) / Maximale Punktzahl) + 1 erteilt. Werden Positions- und Unterpositionsnoten erteilt, sind diese auf eine halbe Note zu runden. Das Mittel aller Positionsnoten ergibt die Modulnote, wobei die Positionen oder Unterpositionen gewichtet werden können. Modulnoten aus Positionsoder Unterpositionsnoten werden immer auf 1/10 Note gerundet. Direkt erteilte oder aus den Punktzahlen errechnete Modulnoten werden auf eine halbe Note gerundet. 8.9 Bestehen der Modulprüfung, Notensitzung Die Modulprüfung ist bestanden, wenn mindestens die Note 4.0 erreicht wird. Der Entscheid über das Bestehen der Modulprüfung wird von der QS-Kommission gefällt Bekanntgabe des Resultates der Modulprüfung Das Resultat der Modulprüfung wird den Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung, nennt die Frist für die Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten und den Weg für einen Antrag zur Überprüfung des Entscheides durch die QS-Kommission Äquivalenz anderer Abschlüsse Über die Gleichwertigkeit von Modulabschlüssen befindet die QS-Kommission. Sie führt ein Verzeichnis der anerkannten Abschlüsse, die als äquivalent gelten. G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 9 von 11

10 8.12 Wiederholung der Modulprüfung Eine Modulprüfung kann unbeschränkt wiederholt werden Gültigkeit der Modulabschlüsse Ein Modulabschluss bleibt 5 Jahre gültig. 9. Abschlussprüfung 9.1 Durchführung der Prüfung Die QS-Kommission legt vor jeder Prüfung die folgenden Termine fest: Termin für die Einreichung eigener Themenvorschläge für die Diplomarbeit Termin für die Einreichung der Dispositionen Termin für die Nachbesserung abgelehnter Themenvorschläge und Dispositionen Beginn der Abschlussprüfung Letzter Abgabetermin der Diplomarbeit Termine für die Präsentation der Diplomarbeit (mündliche Prüfung) 9.2 Beginn der Abschlussprüfung Als Beginn der Abschlussprüfung gilt der Vergabetermin der Diplomarbeit. 9.3 Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgt gemäss Ziff der Prüfungsordnung. Als Prüfungsdaten werden die von der QS-Kommission gemäss Ziff. 9.1 festgelegten Termine publiziert. 9.4 Einreichung der Themen- und Expertenvorschläge für die Diplomarbeit Mit der Zulassungsbestätigung zur Prüfung wird der Kandidat/die Kandidatin aufgefordert, bis zu dem in der Ausschreibung festgelegten Termin einen Themenvorschlag einzureichen und einen Experten für die Begleitung und Bewertung der Diplomarbeit vorzuschlagen. 9.5 Prüfung der Themenvorschläge Die QS-Kommission prüft die eingereichten Vorschläge und gibt dem Kandidaten/der Kandidatin schriftlich die Annahme oder Ablehnung bekannt. 9.6 Annahme das Themenvorschlages Wird der Vorschlag angenommen, erstellt der Kandidat/die Kandidatin bis zum festgelegten Termin auf dieser Basis eine Disposition (s. Richtlinie zur Erstellung einer Diplomarbeit). 9.7 Ablehnung des Themenvorschlages Wird kein Vorschlag eingereicht oder der eingereichte Vorschlag von der QS-Kommission abgelehnt, erhält der Kandidat/die Kandidatin eine letzte Frist von 2 Wochen zur Einreichung eines neuen Vorschlages. Verstreicht diese Frist ungenutzt oder kann der neue Vorschlag ebenfalls nicht angenommen werden, bestimmt die QS-Kommission das Thema. 9.8 Einreichung der Disposition Die Disposition der Diplomarbeit enthält den Titel der Diplomarbeit die Zieldefinition die Beschreibung der Ausgangslage eine Skizze des Vorgehens G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 10 von 11

11 9.9 Annahme der Disposition und Zuteilung der Experten Spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn gibt die QS-Kommission den Kandidierenden den Entscheid über die Annahme der Disposition und die Zuteilung der Experten schriftlich bekannt. Für nicht angenommene Dispositionen wird eine Frist von maximal 2 Wochen zur Nachbesserung gesetzt Abwicklung und Betreuung Die Kandidierenden haben Anspruch auf maximal 3 Besprechungstermine beim zugeteilten Mentor/der Mentorin. Die Terminplanung ist Aufgabe der Kandidaten/Kandidatinnen. Rupperswil, Für die QS-Kommission: Für die SVBL: Sig. Dr. Beat M. Duerler, Präsident Sig. Bruno Artmann, Geschäftsleiter Überarbeitungen/Änderungen Datum Version Überarbeitung durch: Bemerkungen: Artmann gm. Stellungnahme Rechtsdienst BBT Genehmigung durch QS: Artmann Art. 7.5 und 8.5 ergänzt G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 11 von 11

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