Eidgenössische Höhere Fachprüfung für den Beruf Warehouselogistiker Wegleitung
|
|
- Juliane Weiß
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössische für den Beruf Warehouselogistiker Wegleitung 1. Konzept Mit der eidgenössischen Höheren Fachprüfung für Warehouselogistiker / Warehouselogistikerinnen wird gewährleistet, dass Absolventen/Absolventinnen, die bereits eine Berufsprüfung im Bereich der Logistik abgelegt haben, ihre Eignung für höhere Führungsfunktionen und Managementaufgaben in der Logistik nachweisen können. Das modularisierte Prüfungsmodell erfasst sowohl berufsfeldübergreifende als auch berufsfeldspezifische Kompetenzen. 2. Das modularisierte Prüfungsmodell 2.1 Aufbau des Baukastensystems Das pädagogisch-methodische Konzept zielt auf ein in sich konsistentes Baukastensystem. Im Zentrum eines jeden Prüfungsteils steht die jeweilige Handlungskompetenz. Diese beschreibt ein erfolgreiches Verhalten in bestimmten beruflichen Situationen und besagt somit, welche Aufgaben eine Person nach dem erfolgreichen Abschluss eines Moduls übernehmen kann. Die Handlungskompetenzen müssen aus dem Berufsbild und aus den Unternehmensprozessen abgeleitet werden. Die Handlungskompetenzen umfassen nebst der Fachkompetenz auch Sozial-, Selbstund Methodenkompetenzen, die für einen erfolgreichen Ablauf der Prozesse und Teilprozesse notwendig sind. 2.2 Art der Prüfungsmodule Die geforderten Kompetenzen werden durch in sich abgeschlossene Module geprüft. Entscheidend ist in jedem Fall das Vorhandensein der Kompetenz, unabhängig davon, wo diese erworben wurde. Die Anerkennung früherer Lernleistungen oder anderweitig erworbener Kompetenzen ist in der vorliegenden Wegleitung geregelt. 2.3 Struktur der Prüfungsmodule Die folgenden Module bilden den Baukasten für die Zulassung zur Prüfung: Nummer Beschreibung Inhalt der Module Modulabschlüsse allgemein 11 Selbstkompetenz Physik, Sprache und Präsentation, Projektmanagement 12 Informatikkompetenz 13 Sozialkompetenz 14 Businesskompetenz 20 Fachkompetenz allgemein Modulabschluss fachspezifisch Präsentation, Informationsbeschaffung, Erstellung umfangreicher Dokumente, Projektplanung, Standardsoftware Personalführung, Change Management, Verhandlungstechnik, Strategisches Personalmanagement Wirtschaftskunde, Rechnungswesen, Rechtliche Grundlagen, Integrierte Systeme Logistikstrategien und Logistikprozesse, Logistikkonzepte, Tools, Qualitätsmanagement 201 Fachkompetenz Warehouse Kompetenzübergreifende Projektarbeit G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 1 von 11
2 3. Gesamtkonzept 4. Taxonomie Die Taxonomie der Dispositionsziele gibt Auskunft über den Komplexitätsgrad (K). Die Anspruchsniveaus der Tätigkeiten und Funktionen sind stufengerecht zu bewerten, so dass die sechs Komplexitätsstufen auf allen beruflichen Niveaus zur Anwendung kommen. K1 Wissen Informationen wiedergeben und in gleichartigen Situationen abrufen (aufzählen, kennen). K2 Verstehen Informationen nicht nur wiedergeben, sondern auch verstehen (erklären, beschreiben, erläutern, aufzeigen). K3 Anwenden Informationen über Sachverhalte in verschiedenen Situationen anwenden. (Eine Problemlösung mit den Elementen: Darstellen, Berechnen, Skizzieren; kurze Bearbeitungsaufgaben). G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 2 von 11
3 K4 Analyse Sachverhalte in Einzelelemente gliedern, die Beziehung zwischen Elementen aufdecken und Zusammenhänge erkennen. K5 Synthese Einzelne Elemente eines Sachverhalts kombinieren und zu einem Ganzen zusammenzufügen oder eine Lösung für ein Problem entwerfen. K6 Bewertung Bestimmte Informationen, Sachverhalte und Lösungen nach Kriterien beurteilen. Anwenden des vollständigen Problemlösungszyklus. 5. Modulabschlüsse 5.1 Allgemeine Abschlüsse für dipl. Warehouselogistiker Modulabschluss Selbstkompetenz 11 Umfang: Wissensbasis: 1.5 h Die Person ist in der Lage, angewandte Berechnungen, wie sie im Bereich der Logistik vorkommen, selbstständig zu lösen. Ihre Allgemeinbildung versetzt sie in die Lage, anspruchsvolle Fachaufgaben und Projekte zu übernehmen und Lösungen wirkungsvoll zu präsentieren. Mechanik, Klimalehre, Präsentationstechnik und Projektmanagement. Beschleunigte Bewegung, Trigonometrie Physik Wärmeberechnungen Kühlung / Klimatisierung Präsentieren eines Themas (Rhetorik) Sprache und Präsentation Wirtschaftssprache Die Phasen eines Projektes Projektstruktur und organisation Situationsanalyse, Zielsetzungen und Projektmanagement Lösungssuche Projektdurchführung und Kontrolle Projektführung 3 s,e 5 m 5 m G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 3 von 11
4 Modulabschluss Informatikkompetenz 12 Umfang: 3 h (2.5 e m) Wissensbasis Die Person ist in der Lage, Informationen zu beschaffen, auszuwerten und eine anspruchsvolle Präsentation zu erstellen. Sie kann eine Planungssoftware wirkungsvoll einsetzen. Programme wie WORD, EXCEL, POWERPOINT und PROJECT. Präsentation Informationsbeschaffung Umfangreiche Dokumente erstellen Grundlagen der Präsentation Grafiken und Bilder hinzufügen Ein einheitliches Image entwerfen Der Aufbau einer Präsentation Web kennen Informationen innerhalb von Websites suchen Informationen im Web suchen Formatierung Import / Export Verknüpfungen erstellen Inhaltsverzeichnis / Index erstellen 5 e 4 e 5 e Projektplanung Projekte softwareunterstützt planen 5 e Standardsoftware CRM, ERP, PPS 3 m Modulabschluss Führungskompetenz 13 Umfang: Wissensbasis: 3 h (1½ s + 1½ Führung mg) Die Person ist fähig, Mitarbeiter zu führen, strategische und operative, personelle Entscheide mit zu beeinflussen oder selbstständig zu fällen. Führungslehre, Führungsverhalten, Personalentwicklung, Change Management. Personalführung Change Management Verhandlungstechnik Strategisches Personalmanagement Führen mit Kennzahlen Teamstrukturen Teamorganisation Teammoderation Modelle und Steuerungssysteme MA - Beteiligung Umgang mit Widerstand Komplexität Strategien Kompetenzen / Voraussetzungen Verhandlungspartner / Ethik Entwicklungskonzepte Lohnkonzepte Funktionsbeschreibungen Selektion / Rekrutierung 4 m 5 m 5 m 5 m G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 4 von 11
5 Modulabschluss Businesskompetenz 14 Umfang: 3 h (0.5 m, 2.5 s) Wissensbasis: Die Person ist in der Lage, betriebswirtschaftlich relevante Abhängigkeiten einzuschätzen, kann eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung interpretieren und die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Arbeit im Betrieb verfügbar machen. Sie ist ausserdem fähig, sich wirkungsvoll zu präsentieren und Anliegen zu vertreten. Grundlagen BWL/VWL. Anwenden der Rechtordnung, Managementsysteme, Rechnungswesen. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Nationale und internationale Wirtschaftsorganisationen Wirtschaftskunde Aussenhandel Nationale und internationale Wirtschaftspolitik Wirtschafts- / Währungspolitik Grundsätze der doppelten Buchhaltung (Debitoren, Kreditoren, Lohnwesen, Mwst, Rechnungswesen Lesen und Interpretieren von Bilanz und ER BAB, Kostenrechnung Vor- und Nachkalkulation Arbeitsrecht OR Rechtliche Grundlagen SchKG Produktehaftpflicht Qualität, Umwelt und Arbeitssicherheit Riskmanagement BSC Integrierte Systeme Six Sigma SA 8000 HACCP Business Excellence (EFQM) 3 s,e 3 s,e Modulabschluss Fachkompetenz allgemein 20 Umfang: Wissensbasis: 4 h Die Person ist fähig, die Lager-, Distributions- und Transportfunktionen innerhalb der Logistikprozesse zu gestalten. Sie kann logistische Prozesse im betrieblichen Alltag umsetzen und anspruchsvolle Führungsaufgaben übernehmen. Logistikstrategien, Logistikbereiche, QM, Lagerlogistik, Lagersysteme, Lagerkennzahlen und Materialwirtschaft. Logistikstrategien / Logistikprozesse Logistikkonzepte Logistik als Unternehmenspolititk und Strategie Logistikstrategien Auswirkung von Strategien auf die Prozesse Logistikprozesse Business to Business G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 5 von 11
6 Business to Consumer Konzepte und Optimierungen Lagerung Transportplanung, Transportoptimierung Expressdienste IT-Tools (ERP, LVS, WWS,) Tools Datenerfassungssysteme) Prozesskostenrechnung, Kennzahlen QM als Führungsinstrument Prozesscontrolling und Qualitätsmanagement Verbesserungsmassnahmen Statistische Methoden (Standardabweichung und Stichprobenprüfung) 5.2 Fachspezifischer Abschluss Modulabschluss Fachkompetenz Warehouse 201 Umfang: Wissensbasis: 4 h Die Person zeigt in einer Projektarbeit, dass sie der Fachrichtung entsprechend über vertiefte Kenntnisse im Berufsfeldbereich Warehouse besitzt und diese in der Praxis umsetzen kann. Sie ist fähig, die Fachkompetenz mit allgemeinen Kompetenzen zu vernetzen und stellt damit ihre Fähigkeit unter Beweis, Managementaufgaben wahrzunehmen. Die Person ist fähig, in komplexen Sachverhalten zu denken und dadurch anspruchsvolle Aufgaben zu lösen. Fachkompetenz aus dem Berufsfeldbereich Warehousing : Logistikmanagement, Systemkenntnisse, Materialmanagement Allgemeine Kompetenzen: Selbstkompetenz, Informatikkompetenz, Sozialkompetenz, Businesskompetenz, allgemeine Fachkompetenz Projektarbeit mit kompetenzübergreifenden Problemstellungen. Neben der Fachkompetenz aus dem Berufsfeldbereich Warehousing sind mindestens 3 der fünf allgemeinen Projektarbeit Kompetenzen in die Aufgabenstellung mit einbezogen. Präsentation der Projektarbeit und Beantwortung von Fragen 6 s,e,m G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 6 von 11
7 6. Abschlussprüfung Warehouse Abschluss Abschlussarbeit (Diplomarbeit) Warehouse Umfang Handlungskompetenz Wissensbasis Schriftliche Arbeit: Umfang ca. 80 Stunden (30-50 Seiten), innerhalb von 3 Monaten. Mündliche Prüfung: Präsentation und Beantwortung von Fragen: 60 Min. Die Person zeigt in einer Diplomarbeit, dass sie vertiefte Kenntnisse in ihrem Berufsfeldbereich und den allgemeinen Kompetenzen besitzt und in der Praxis umsetzen kann. Sie kann durch breite Selbst- und Informatikkompetenz anspruchsvolle Führungsaufgaben übernehmen. Ihre Führungs- und Businesskompetenz befähigt sie, anspruchsvolle Managementaufgaben wahrzunehmen. Die Person ist fähig, in komplexen Sachverhalten zu denken und dadurch die Aufbauprinzipien einer Unternehmung nachzuvollziehen. Fachkompetenz aus dem Berufsfeldbereich Warehouse: Logistikmanagement, Systemkenntnisse, Materialmanagement; Qualitätsmanagement Allgemeine Kompetenzen: Selbstkompetenz, Informatikkompetenz, Sozialkompetenz, Businesskompetenz, allgemeine Fachkompetenz Prüfungsteil Prüfungsinhalt Taxonomie Form Schriftliche Abschlussarbeit Das Thema der Abschlussarbeit stammt aus dem Kernbereich oder der Kernfunktion des Berufsfeldbereichs Warehousing. In der Regel stammt die Thematik aus dem angestammten Betrieb der Kandidierenden. 6 s Präsentation und Beantwortung von Fragen Durch die Präsentation und geeignete Befragung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die Projektarbeit in der vollen Tiefe eigenständig bearbeitet hat. Durch geeignete Fragestellungen soll 6 m 7. Modulprüfungen 7.1 Anzahl und Periodizität Modulprüfungen werden periodisch, mindestens aber einmal pro Jahr durchgeführt. Bei genügender Anzahl Kandidaten werden 3x pro Jahr Modulprüfungen durchgeführt. Innerhalb eines Jahres werden alle für die Zulassung zu einer Abschlussprüfung notwendigen Module mindestens einmal angeboten. 7.2 Ausschreibung Die Modulprüfungen werden regional und rechtzeitig vor Prüfungsbeginn in der Amtssprache der jeweiligen Region ausgeschrieben. G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 7 von 11
8 Die Ausschreibung der Modulprüfungen orientiert zumindest über die Prüfungsdaten die Prüfungsgebühr die Anmeldestelle die Anmeldefrist. 7.3 Anmeldung Die Anmeldung hat fristgerecht auf dem offiziellen Anmeldeformular zu erfolgen. 7.4 Zulassung Vorbehältlich der fristgerechten Anmeldung und Überweisung der Prüfungsgebühr bestehen keine Zulassungsbeschränkungen. Der Entscheid über die Zulassung zur Modulprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens 4 Wochen vor Beginn der Modulprüfung schriftlich mitgeteilt. 7.5 Kosten Die Kandidatin oder der Kandidat entrichtet nach bestätigter Zulassung die Prüfungsgebühren. Ein allfälliges Materialgeld wird separat erhoben. Kandidierenden, die gemäss Ziffer 8.5 fristgerecht zurücktreten oder aus entschuldbaren Gründen von der Modulprüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten zurückerstattet. Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Modulprüfung gehen zulasten der Kandidierenden. 8. Durchführung der Modulprüfungen 8.1 Öffentlichkeit Die Modulprüfungen sind nicht öffentlich. Zutritt haben nur autorisierte Personen. Die Mitglieder der QS-Kommission und das BBT haben jederzeit Zutritt zu den Modulprüfungen. 8.2 Sprache Die Kandidatin oder der Kandidat kann sich in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch prüfen lassen. Die Prüfungssprache ist auf der Anmeldung zur Modulprüfung bekanntzugeben. 8.3 Aufgebot Die Kandidatin oder der Kandidat wird mindestens 3 Wochen vor Beginn der Modulprüfung aufgeboten. Dem Aufgebot kann entnommen werden: 8.4 Datum und Zeitpunkt der Modulprüfung Die Ausschreibung orientiert über Zeitpunkt der Modulprüfung Prüfungsort Zugelassene Hilfsmittel Verzeichnis der Experten Bei allen Teilen der Modulprüfung ist die Prüfungsaufsicht durch eine fachkompetente Person gewährleistet. Ausstandsbegehren gegen Expertinnen und Experten müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der Modulprüfung der QS-Kommission vorgebracht und begründet werden. Diese trifft die notwendigen Anordnungen. G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 8 von 11
9 Verwandte sowie gegenwärtige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin oder des Kandidaten treten bei den Modulprüfungen als Expertinnen oder Experten in den Ausstand. 8.5 Rücktritt Die Kandidatin oder der Kandidat kann seine Anmeldung bis 3 Wochen vor Beginn der Modulprüfung ohne Kostenfolge zurückziehen. Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Als entschuldbare Gründe gelten namentlich: a) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst; b) Krankheit, Unfall oder Mutterschaft; c) Todesfall im engeren Umfeld. In allen anderen Fällen ist die volle Prüfungsgebühr geschuldet. Der Rücktritt muss der QS- Kommission oder der Prüfungsleitung unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden. In Ausnahmefällen kann die QS-Kommission eine Zurückzahlung von Prüfungsgebühren beschliessen. 8.6 Ausschluss Kandidierende werden von der Modulprüfung ausgeschlossen, wenn sie: a) den geordneten Ablauf der Modulprüfung erheblich stören b) unzulässige Hilfsmittel verwenden; c) die Expertinnen und Experten zu täuschen versuchen. Die Prüfungsleitung entscheidet über den Ausschluss. Auf Antrag überprüft die QS-Kommission diesen Entscheid. 8.7 Abnahme der Modulprüfungen und Korrektur Modulprüfungen können schriftlich (s), computerunterstützt (e), mündlich (m) oder in einer Kombination dieser Formen abgenommen werden. Mindestens zwei Expertinnen oder Experten beurteilen die Prüfungsarbeiten der Modulprüfungen und legen gemeinsam die Note fest. 8.8 Notenerteilung In den schriftlichen Arbeiten werden die Noten grundsätzlich nach der Formel ((Erreichte Punktzahl * 5) / Maximale Punktzahl) + 1 erteilt. Werden Positions- und Unterpositionsnoten erteilt, sind diese auf eine halbe Note zu runden. Das Mittel aller Positionsnoten ergibt die Modulnote, wobei die Positionen oder Unterpositionen gewichtet werden können. Modulnoten aus Positionsoder Unterpositionsnoten werden immer auf 1/10 Note gerundet. Direkt erteilte oder aus den Punktzahlen errechnete Modulnoten werden auf eine halbe Note gerundet. 8.9 Bestehen der Modulprüfung, Notensitzung Die Modulprüfung ist bestanden, wenn mindestens die Note 4.0 erreicht wird. Der Entscheid über das Bestehen der Modulprüfung wird von der QS-Kommission gefällt Bekanntgabe des Resultates der Modulprüfung Das Resultat der Modulprüfung wird den Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung, nennt die Frist für die Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten und den Weg für einen Antrag zur Überprüfung des Entscheides durch die QS-Kommission Äquivalenz anderer Abschlüsse Über die Gleichwertigkeit von Modulabschlüssen befindet die QS-Kommission. Sie führt ein Verzeichnis der anerkannten Abschlüsse, die als äquivalent gelten. G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 9 von 11
10 8.12 Wiederholung der Modulprüfung Eine Modulprüfung kann unbeschränkt wiederholt werden Gültigkeit der Modulabschlüsse Ein Modulabschluss bleibt 5 Jahre gültig. 9. Abschlussprüfung 9.1 Durchführung der Prüfung Die QS-Kommission legt vor jeder Prüfung die folgenden Termine fest: Termin für die Einreichung eigener Themenvorschläge für die Diplomarbeit Termin für die Einreichung der Dispositionen Termin für die Nachbesserung abgelehnter Themenvorschläge und Dispositionen Beginn der Abschlussprüfung Letzter Abgabetermin der Diplomarbeit Termine für die Präsentation der Diplomarbeit (mündliche Prüfung) 9.2 Beginn der Abschlussprüfung Als Beginn der Abschlussprüfung gilt der Vergabetermin der Diplomarbeit. 9.3 Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgt gemäss Ziff der Prüfungsordnung. Als Prüfungsdaten werden die von der QS-Kommission gemäss Ziff. 9.1 festgelegten Termine publiziert. 9.4 Einreichung der Themen- und Expertenvorschläge für die Diplomarbeit Mit der Zulassungsbestätigung zur Prüfung wird der Kandidat/die Kandidatin aufgefordert, bis zu dem in der Ausschreibung festgelegten Termin einen Themenvorschlag einzureichen und einen Experten für die Begleitung und Bewertung der Diplomarbeit vorzuschlagen. 9.5 Prüfung der Themenvorschläge Die QS-Kommission prüft die eingereichten Vorschläge und gibt dem Kandidaten/der Kandidatin schriftlich die Annahme oder Ablehnung bekannt. 9.6 Annahme das Themenvorschlages Wird der Vorschlag angenommen, erstellt der Kandidat/die Kandidatin bis zum festgelegten Termin auf dieser Basis eine Disposition (s. Richtlinie zur Erstellung einer Diplomarbeit). 9.7 Ablehnung des Themenvorschlages Wird kein Vorschlag eingereicht oder der eingereichte Vorschlag von der QS-Kommission abgelehnt, erhält der Kandidat/die Kandidatin eine letzte Frist von 2 Wochen zur Einreichung eines neuen Vorschlages. Verstreicht diese Frist ungenutzt oder kann der neue Vorschlag ebenfalls nicht angenommen werden, bestimmt die QS-Kommission das Thema. 9.8 Einreichung der Disposition Die Disposition der Diplomarbeit enthält den Titel der Diplomarbeit die Zieldefinition die Beschreibung der Ausgangslage eine Skizze des Vorgehens G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 10 von 11
11 9.9 Annahme der Disposition und Zuteilung der Experten Spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn gibt die QS-Kommission den Kandidierenden den Entscheid über die Annahme der Disposition und die Zuteilung der Experten schriftlich bekannt. Für nicht angenommene Dispositionen wird eine Frist von maximal 2 Wochen zur Nachbesserung gesetzt Abwicklung und Betreuung Die Kandidierenden haben Anspruch auf maximal 3 Besprechungstermine beim zugeteilten Mentor/der Mentorin. Die Terminplanung ist Aufgabe der Kandidaten/Kandidatinnen. Rupperswil, Für die QS-Kommission: Für die SVBL: Sig. Dr. Beat M. Duerler, Präsident Sig. Bruno Artmann, Geschäftsleiter Überarbeitungen/Änderungen Datum Version Überarbeitung durch: Bemerkungen: Artmann gm. Stellungnahme Rechtsdienst BBT Genehmigung durch QS: Artmann Art. 7.5 und 8.5 ergänzt G:\HFP_BP\WEGLEITUNGEN\WEGLEITUNG_HFP WAREHOUSE_dfi\WEGLEITUNG_HFP_WAREHOUSE_18_00_d.doc Seite 11 von 11
Eidgenössische Berufsprüfung für den Beruf Warehouselogistiker Wegleitung
Eidgenössische für den Beruf Warehouselogistiker Wegleitung 1. Konzept Mit der eidgenössischen für Warehouselogistiker/Warehouselogistikerinnen wird gewährleistet, dass Absolventen einer 3-jährigen, beruflichen
MehrPRÜFUNGSORDNUNG Berufsprüfung für Haushaltleiterinnen und Haushaltleiter
PRÜFUNGSORDNUNG Berufsprüfung für Haushaltleiterinnen und Haushaltleiter 17. Dezember 2004 Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 erlässt die Trägerschaft
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrPrüfungsreglement Banking & Finance Essentials
Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Version 1.7 27.08.2014 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird die männliche Form verwendet, falls nicht in neutraler Form schreibbar. CYP Association Giessereistrasse
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrWeiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance
CYP Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere
MehrHandelsschule edupool.ch. Prüfungsordnung. Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz. Gültig ab Ausbildung August 2014
Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz Prüfungsordnung Gültig ab Ausbildung August 2014 Geschäftsstelle Baarerstrasse 77, 6300 Zug Telefon 041 726 55 66, Fax 041 726 55 67, info@edupool.ch, www.edupool.ch
MehrFakultät für Philologie - Prüfungsamt -
Fakultät für Philologie - Prüfungsamt - Merkblatt über die formalen Anforderungen zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit und einige wichtige Informationen Anmeldung Die Masterarbeit kann zu den Sprechzeiten
MehrPrüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW)
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) 1 Prüfungszweck Das
MehrHöhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung R E G L E M E N T
Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung R E G L E M E N T über die Erteilung des eidgenössischen Diploms als Web Project Manager vom 22. Dezember 2000 Gestützt auf die Artikel 51-57
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrHöhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung
Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung WEGLEITUNG zur Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung für Textilmeisterin/Textilmeister 1 ALLGEMEINES
MehrFortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)
Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,
MehrReglement Berufsmaturitätsprüfung 2016
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016 (2014 2016) Technische Berufsmaturität 2 berufsbegleitend 1. Gesetzliche Grundlagen
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrSchweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"
Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrStudiengang Versicherung
Studiengang Versicherung Prozessbeschreibung zur Anmeldung sowie Erstellung und Abgabe von Projektarbeiten des zweiten Praxismoduls (PAII) Prof. Dr. Klaus-Jürgen Jeske Stand: 12.10.2014 (v0.1) www.dhbw-mannheim.de
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrEuropean Lighting Expert Prüfungsordnung und Qualitätsmanagement
European Lighting Expert Prüfungsordnung und Qualitätsmanagement 21. September 2015 Inhaltsverzeichnis Zweck des Dokumentes... 2 Geltungsbereich... 2 Bestandteile der Qualitätssicherung... 2 Die Qualitätssicherungskommission
MehrMerkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung
Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung 1. Rechtsgrundlagen - Gesetz über die Rechtsanwälte (RAG), LGBl. 2013 Nr. 415 in der geltenden Fassung. - Verordnung über die Rechtsanwaltsprüfung (RAPV), LGBl. 2013
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrAnerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA
Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien
MehrIHK-Fortbildungsprüfungen
IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der
MehrWegleitung. zum Reglement über die Erteilung des eidg. Fachausweises als Kundendienstberater im Automobilgewerbe
Wegleitung AGVS/UPSA - STARK IN AUTOS. 7001.D / 06/2010 zum Reglement über die Erteilung des eidg. Fachausweises als Kundendienstberater im Automobilgewerbe Wegleitung zum Reglement über die Erteilung
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom
MehrWegleitung zur Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 2)
Wegleitung zur Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 2) Agenda März/April 2016 Mai/Juni 2016 Sie erhalten Ihr persönliches Prüfungsaufgebot. Sie können daraus ersehen an welchen Terminen eine Prüfung
MehrSteuerberatung (Musterfall)
Steuerberatung (Musterfall) Nur Treuhand Name/Vorname des Kandidaten/ der Kandidatin Prüfungskreis Lehrbetrieb Bitte beachten Sie folgendes: 1. Die Prüfung besteht aus einer Fallvorgabe. 2. Setzen Sie
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG TEAM MANAGER INBOUND
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrBürokaufmann/Bürokauffrau
Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben
MehrMerkblätter zur Ausbildungskontrolle
Merkblätter zur Ausbildungskontrolle Zeichner EFZ Fachrichtung Innenarchitektur Wichtige Informationen zur Ausbildungskontrolle: - das Führen der Ausbildungskontrolle ist Bestandteil der obligatorischen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrAllgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil)
Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (abbg) vom 9. April 978; Verordnung über die Berufsbildung
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrWeiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung
MehrMerkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrSchool of Management and Law. Z-SO-W Anhang Studienordnung MAS Public Management
Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang ZFH in Public Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 2016)
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 10. November 2011 und der Vollversammlung vom 28. Januar 2012 erlässt
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004
6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 Lehrabschlussprüfung Gliederung
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrC2E bringt grossen Nutzen für die Organisationen
bringt grossen Nutzen für die Organisationen Unterstützt die Einführung und einer Verbesserungskultur Praxisnaher und einfacher Einstieg in die Unternehmensentwicklung Systematische Unternehmensentwicklung
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Abi-Retter-Strategien: Texterörterung. Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de Thema: TMD: 47047 Kurzvorstellung des Materials: Teil der Abi-Retter-Strategie-Serie:
MehrReglement über die Lehrabschlussprüfung
Unternehmerverband Gärtner Schweiz Reglement über die Lehrabschlussprüfung Auszug aus Fassung EVD* Gärtner Fachrichtung * Für diesen Auszug wurden die Inhalte der Artikel wortgleich aus dem Originalreglement
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrUmfrage. Didaktischer Kommentar. Lernplattform
Lernplattform Umfrage Didaktischer Kommentar Die Aktivität Umfrage ist ein nützliches Tool, um Einstellungen der Kursteilnehmer zu Beginn und zum Ende des Kurses abzufragen und zu vergleichen. Die Umfrage
MehrTheoretische Privatpilotenprüfung (A)
Theoretische Privatpilotenprüfung (A) Ausgabe 1 1. Juni 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 2. Prüfungsorganisation 3 3. Anmeldung 3 4. Prüfungsdauer und Hilfsmittel 4 5. Prüfungsdurchführung 5 6.
MehrFachlagerist/Fachlageristin
Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben
MehrHöhere Berufsfachschule. IT-Systeme Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling
Höhere Berufsfachschule Handel und E-Commerce Rechnungslegung und Controlling Infopaket Informationen zur Abschlussprüfung Stand: August 2012 Abschluss der höheren Berufsfachschule Die höhere Berufsfachschule
MehrReglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen
Stand April 1998 KANTON ZÜRICH Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen vom 14. Januar 1997 1 1 Der Kanton erteilt nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der
MehrHBB öv, Kickoff Vernehmlassung. Prüfungsordnung und Wegleitung Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann öffentliche Verwaltung. bfb. Nina Denzler, lic. phil.
Prüfungsordnung und Wegleitung Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann öffentliche Verwaltung Nina Denzler, lic. phil. I 1 Übersicht Teil 1: Verwendeter Kompetenzansatz Teil 2: Prüfungsordnung und Wegleitung Unterscheidung
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrAbschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)
Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte
MehrInformationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang
MehrVorgehensweise bei einer
Vorgehensweise bei einer Masterarbeit (MA) Inhalt 1. Vorbemerkungen 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise bei einer wissenschaftlichen MA 4. Vorgehensweise bei einer praxisbezogenen MA im Unternehmen 5.
MehrStudiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel
Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel Vom. Juni 06 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrInformationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)
Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
MehrBerufsprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung
Berufsprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung PRÜFUNGSORDNUNG über die Erteilung des eidgenössischen Fachausweises als Teamleiterin, Teamleiter in sozialen und sozialmedizinischen Institutionen
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrWeiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung
Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrInformationen zur Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft 1 Vorteile einer Mitgliedschaft 2 2 Voraussetzungen einer Mitgliedschaft 2 3 Mitgliedschaft im TDM 3 3.1 Formloser Antrag 3 3.2 Prüfung der Unterlagen 3 3.3 Ablehnung des
MehrTest: Sind Sie ein Unternehmertyp?
Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die
MehrFachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik
Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen
MehrINFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN
INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen
MehrEingangsprüfungsordnung. der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit. vom 29.07.2015
Eingangsprüfungsordnung der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit vom 29.07.2015 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg
MehrAufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich
Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich erstellt 27.05.2010 Schulleitungsteam Z-INA, überarbeitet 20.08.2012, Version 4 genehmigt durch die Aufsichtskommission
MehrAmtsblatt der Westfälischen Hochschule
Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen
MehrWegleitung für die Lehrabschlussprüfung
Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung insbesondere im Fach Allgemeinbildung vom 1. August 2006 1. Begriff Lehrabschlussprüfung Eine Lehrabschlussprüfung besteht in der Regel aus den drei Teilen: a) Berufliche
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004
6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 Lehrabschlussprüfung Gliederung
MehrÖffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude
STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
Mehr431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014
.6 Verordnung vom. März 0 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 0/5 Der Staatsrat des Kantons
MehrProgrammmoduls für die CEMES-Plattform zur onlinebasierten Ermittlung der Leistungspunkte
Verfasser Dr. Lothar Muschter Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser;
MehrGeprüfte/-r Betriebswirt/-in. Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit
Geprüfte/-r Betriebswirt/-in Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit 1 Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Betriebswirt/Geprüften Betriebswirtin
MehrBachelorarbeiten am Lehrstuhl für Marketing und Services im Sommersemester 2013. Hinweise zu den Themen und zum Auswahlprozess
Bachelorarbeiten am Lehrstuhl für Marketing und Services im Sommersemester 2013 Hinweise zu den Themen und zum Auswahlprozess Lehrstuhl für Marketing und Services, Prof. Dr. Dirk Totzek, SS 2013 Vorbemerkung,
MehrVerordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer
MehrQualifikationsverfahren
Qualifikationsverfahren Floristin EBA / Florist EBA Wegleitung Qualifikationsbereiche praktische Arbeit und Berufskenntnisse für Berufsbildungsverantwortliche, Expertinnen und Experten genehmigt durch
MehrESRlight Datenexport aus E-List & Import in ESRlight. Datum: 19. Februar 2010 Industriestrasse 25
Willkommen Version: 1.2 AG Datum: 19. Februar 2010 Industriestrasse 25 Sprache: Deutsch 8604 Volketswil Copyright 2010 AG www. Supportnummer 0900 53 26 89, erste 2 Minuten kostenlos, dann CHF 2.50/Minute
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK)
Anlage 3 zu TOP 5 Sitzung BBA / 19.03.2015 Beschlussvorlage Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Besondere Rechtsvorschriften
MehrKathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014
MehrHAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT
1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT MASTERSTUDIENGANG REGIONALMANAGEMENT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ORDNUNG FÜR MODUL BERUFSPRAKTISCHE
MehrVom 17. Mai 2013. Präambel
Ordnung über die Prüfung zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung zum Studium an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
MehrCheckliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt
Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?
MehrBewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17
Bewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17 Wir möchten, dass Ihre Bewerbung erfolgreich ist - bitte beachten Sie daher bei der Planung Ihres Projekts folgende Punkte:
MehrINNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE?
INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE? Ergebnisse einer Befragung von Betriebsräten eines deutschen Großunternehmens olly / Fotolia.com Inhaltsverzeichnis Studiendesign Management Summary
Mehr