Made in Europe Inhaltsverzeichnis

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1 Basic socks 1.0

2 Qualität seit Made in Europe Zentrale in Österreich, Niederlassung in Istanbul, Zusammenarbeit mit Vertragsproduzenten in Italien: Wir garantieren für unsere Produkte eine qualitativ hochwertige Herstellung in Europa. Inhaltsverzeichnis Unisex Socks 4 7 Damen Socks 8 Herren Socks 9 Lenz-Funktionsbekleidung steht seit 1987 für höchsten Tragekomfort und perfekte Passform im Sport- und Freizeitbereich. Dafür setzen sich mittlerweile 18 Mitarbeiter in Österreich sowie in der Türkei ein. Stefan Lenz führt das Unternehmen schon in zweiter Generation. Kinder Socks Sport und Freizeit Socks Arbeit Socks 17 Faserfibel 18 Stefan Lenz, Geschäftsführer 2 3

3 Business Merino 1er Art. 474 Venensocken Art. 11 grau, anthrazit, schwarz 40 beige, hellbraun, braun 0 1er Packungen im Karton 60 4% Schurwolle, 39% Baumwolle 14% Polyamid, Eleganter Businessstrumpf aus feiner Schurwolle. Die hochwertige Wolle sorgt ganzjährig für ein ideales Klima im Schuh. Der Polyamidanteil macht das Produkt sehr robust. Keine Druckstellen im Zehenbereich durch feine Handkettelung. 70% Baumwolle, 30% Polyamid Unisex Venensocken für gesunde Beine, zur besseren Durchblutung, vorbeugend gegen müde und geschwollene Beine. Duos 7er 1-7 Art Duos 7er 8-14 Art Lenz Cotton 200 Art. 40 Karosocken Art. 09 anthrazit 20 marine 30 marine 20 braun 40 braun 40 beige 70 beige 0 7er Packungen im Karton 10 76% Baumwolle, 23% Polyamid, 7er Packungen im Karton 10 76% Baumwolle, 23% Polyamid, 3-38, 39-41, 42-44, 4-47 (nur schwarz & beige) 80% Baumwolle, 17% Polyamid, 3% Elasthan 3-38 (außer marine + schwarz), 39-42, % Baumwolle, 23% Polyamid, Diese Socken wird ihre Waschmaschine nicht mehr verschlucken! Durch die Nummerierung an der Ferse wird das Sortieren nach der Wäsche erleichtert. Die hochwertigen Baumwollsocken mit Komfortbund sind sehr angenehm zu tragen. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh. Nummeriert von 1-7. Diese Socken wird ihre Waschmaschine nicht mehr verschlucken! Durch die Nummerierung an der Ferse wird das Sortieren nach der Wäsche erleichtert. Die hochwertigen Baumwollsocken mit Komfortbund sind sehr angenehm zu tragen. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh. Nummeriert von 1-7. Erstklassige Unisex Baumwollsocken. Durch die handgekettelte Spitze entstehen im Schuh keine Druckstellen. Sehr angenehm zu tragen, da das Komfortbündchen nicht einschneidet. Hochwertige Baumwollsocken im stylischen Karodesign. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh und sorgt für ein angenehmes Tragegefühl. Das breite Piqué Bündchen schneidet nicht ein und schließt die Socke schön ab. 4

4 Berufssocken er Art. 03 Homesocks 1er Art. 472 grau, anthrazit 30 weiss 40 knallrot 40 Bambussocken schwarz 0 Art. 0 schokobraun 20 Bambus Quarter beige 30 grau 20 Art. 42 weiss 30 weiss 40 er 1er 6 Packungen im Karton 12 Packungen im Karton 120 7% Baumwolle, 2% Polyamid 36% Polyacryl, 2% Polyamide, 21% Wolle, 13% Polyester, % Elasthan 80% Viskose (Bambus), 18% Polyamid, 80% Viskose (Bambus), 18% Polyamid, Leichte, gerippte Arbeits- und Alltagssocken. Angenehm weicher Griff durch hochwertige Baumwolle. Nie mehr kalte Füße mit den weichen und warmen Homesocks. Gumminoppen verhindern das Rutschen auf dem Boden. Hochwertige Naturfasersocken aus antibakterieller Bambus-Faser. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh. Perfekte Passform durch Elasthan. Hochwertige Naturfasersocken aus antibakterieller Bambus-Faser. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh. Perfekte Passform durch Elasthan. Stutzen uni Karo Stutzen Bambus Sneaker Bambus Inshoesocks Art. 44 Art. 10 Art. 16 anthrazit 10 Art. 41 grau 20 weiss 30 haut 20 beige 40 6 (außer Beige) 3-38, % Baumwolle, 21% Polyamid, 78% Baumwolle, 21% Polyamid, 80% Viskose (Bambus), 18% Polyamid, 80% Viskose (Bambus), 18% Polyamid, Hochwertige Baumwollstutzen mit Komfortbund. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh. Perfekte Passform durch Elasthan. Hochwertige Baumwollstutzen mit Karomuster und Komfortbund. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh. Perfekte Passform durch Elasthan. Hochwertige Naturfasersocken aus antibakterieller Bambus-Faser. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh. Perfekte Passform durch Elasthan. Hochwertige Naturfasersocken aus antibakterieller Bambus-Faser. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh. Perfekte Passform durch Elasthan. Geleinlagen im Fersenbereich verhindern das Abrutschen der Inshoesocks. 7

5 Damen uni Art. 301 Damen supersoft Art. 312 marine , % Baumwolle, 21% Polyamid, Hochwertige Baumwollsocken für Damen. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh und die Socken sind somit sehr angenehm zu tragen. Sehr gute Passform durch Zugabe von Elasthan. 3-38, % Viskose (Modal), 18% Polyester, 4% Polyamid, Hochwertiger Damensocken mit handgekettelter Spitze. Durch den hohen Viskose-Anteil sehr weiches und angenehmes Tragegefühl. Perfekte Passform durch Elasthan. Damen Sneaker Art. 303 Damen ABS 1er Art. 302 Herren uni Art. 01 Herren Sneaker Art. 12 weiss 0 grau, rot 30 marine 20 grau, anthrazit, weiss 40 schwarz 0 schokobraun 70 beige , , er Packungen im Karton , 43-46, 47-0 (nur in schwarz) 39-42, % Baumwolle, 20% Polyamid, 90% Baumwolle, 9% Polyamid, 78% Baumwolle, 20% Polyamid, 7% Baumwolle, 23% Polyamid, Ihre perfekten Begleiter für Sport und Freizeit. Hochwertige Damen Baumwollsneaker. Durch die handgekettelte Spitze werden Druckstellen im Schuh vermieden und die Socken sind angenehm zu tragen. Perfekte Passform durch Elasthan. Trendige Damensocken mit halbhohem Schaft und rutschfester Gummisohle. Durch den frottierten Innenbereich sind diese Socken sehr weich und flauschig. Hochwertige Baumwollsocken für Herren. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh und die Socken sind somit sehr angenehm zu tragen. Sehr gute Passform durch Zugabe von Elasthan. Ihre perfekten Begleiter für Sport und Freizeit. Hochwertige Herren Baumwollsneaker. Durch die handgekettelte Spitze werden Druckstellen im Schuh vermieden und die Socken sind angenehm zu tragen. Perfekte Passform durch Elasthan. 8 9

6 Kindersocken mit ABS Sohle Art. 664 Kinder Bambus Quarter Art. 642 orange, rot 30 blau, grün 40 weiss , 23-26, 27-30, , 27-30, 31-34, % Baumwolle, 9% Polyester, 80% Viskose (Bambus), 18% Polyamid, Kinder Baumwollsocken in weicher und warmer Qualität mit rutschfesten Gumminoppen an der Fußsohle. Hochwertige Quartersocken aus antibakterieller Bambus-Faser. Perfekte Passform durch Elasthan. Sehr angenehmes, weiches Tragegefühl. Babysöckchen Newborn 1er Art. 609 Kinder Strumpfhosen Art. 678 Leder Home Socks Art. 670 hellblau 00 hellrosa 01 natur 10 marine 20 schwarz 30 hellblau, Streifen 10 grün, Streifen 20 grau Ringel 0 Eulendesign 60 Wellendesign 70 (nicht in den n 3-38 erhältlich) 0 1er Packungen im Karton , 23-26, 27-30, 31-34, er 3 Packungen im Karton , 23-26, 27-30, 31-34, er Packungen im Karton 120 6% Baumwolle, 30% Polyamid, % Elasthan Herzige Babysöckchen für die ganz kleinen Sprösslinge. Flauschig weiches, nicht einschneidendes Bündchen. Verpackt in einer herzförmigen Box als ideales Geschenk für Neugeborene. 80% Baumwolle, 17% Polyamid, 3% Elasthan Weiche Kinder Baumwoll-Strumpfhose mit Elasthan, sorgt für eine perfekte Passform. In trendigen Farben oder mit bunten Ringeln erhältlich. Der breite Komfortbund am Hosenteil verhindert das Einschneiden. Socke 84% Baumwolle, 14% Polyamid, Sohle 100% Baumwolle Umrandung 77% Polyvinylchlorid, 20% Polyester, 3% Polyurethan Kinder Baumwollsocken mit Ledereinfassung und rutschfesten Gumminoppen an der Fußsohle

7 Functionwear Sneakers Art. 73 Functionwear Multisport Art. 720 weiss, rot 10 anthrazit 10 74% Baumwolle, 23% Polyamid, 3% Elasthan Multifunktionale Sportsneaker für Damen und Herren. Durch die hochwertige Baumwollqualität und die verstärkte und frottierte Innensohle sind diese Socken sehr angenehm zu tragen. Super Passform durch Elasthan. 63% Baumwolle, 19% Polyester, 17% Polyamid, Unser Allround-Talent. Die wadenhohe Funktionssocke ist für alle Outdooraktivitäten bestens geeignet. Durch die frottierten Innenbereiche und leichten Polsterungen bietet die Socke maximalen Komfort. Die handgekettelte Spitze vermeidet Druckstellen im Schuh. Functionwear Ranger Art. 726 Winter sports Art. 72 grün 10 grau, rot , % Wolle, 30% Polyacryl, 20% Polyester Klassische Militärsocke mit hohen Wollanteil (0%). Der gerippte Bund schneidet nicht ein. Die handgekettelte Spitze verhindert Druckstellen im Schuh. 80% Baumwolle, 17% Polyamid, 3% Elasthan Hochwertige Winter-Multisportsocke mit durchgehenden Polsterungen, handgekettelter Spitze und L+R gestrickt. Perfekte Passform durch Elasthan und Komfortbund

8 Skiing 1.0 Art. 090 Trekking 1.0 rot, grau , 39-41, 42-44, , 39-41, 42-44, er 3 3 Packungen im Karton 60 Packungen im Karton 60 81% Baumwolle, 10% Polyamid 8% Polyester, 40% Polyamid, 30% Polypropylen, 27% Polyester, 3% Elasthan Funktioneller Ski-Socke mit Schienbeinprotektor und verschiedenen Polsterungen. Das extra weiche Aktivbündchen sorgt für die perfekte Passform. Flache Nähte verhindern Druckstellen, L+R gestrickt. Funktioneller Trekking-Socken mit verschiedenen Polsterungen, Ringbandage und Aktivbündchen für perfekte Passform. Flache Nähte verhindern Druckstellen, L+R gestrickt. Trekking.0 Running Art. 00 Art. 062 grün , 39-41, 42-44, 4-47 Art. 07 Trachtensocken 3-38, 39-41, 42-44, 4-47 Art Trachtensocken mit Brosche Art natur , natur , 3 3 Packungen im Karton 60 Packungen im Karton 60 40% Polyester, 22% Polyacryl, 20% Polyamid 1% Merinowolle, 3% Elasthan 4% Polyester, 2% Polypropylen, 18% Polyamid, 3% Elasthan 84% Baumwolle, 16% Polyamid 84% Baumwolle, 16% Polyamid Doppelpackung Trekking-Socken mit Merinowolle-Anteil für schnelle Rücktrocknung. Verschiedene Polsterungen, Ringbandage und Aktivbündchen sorgen für perfekte Passform. Flache Nähte verhindern Druckstellen, L+R gestrickt. Doppelpackung Running-Socken mit verschiedenen Polsterungen. Ringbandage und das extra weiche Aktivbündchen sorgen für eine perfekte Passform, flache Nähte verhindern Druckstellen, L+R gestrickt. Traditionelle Trachtensocken, angenehm zu tragen. Traditionelle Trachtensocken mit abnehmbarer Brosche, angenehm zu tragen. 1

9 Stutzen Lanhaus Rustikal 1er Art. 477 Schladminger natur 10 Art. 40 Staff Worker Allround graumelé 10 Art. 480 Staff Worker Basic anthrazit 10, 47-0 grau 10 1er Packungen im Karton 20 Packungen im Karton 20 60% Baumwolle, 20% Viskose, 1% Leinen, 4% Polyamid, 0% Polyacryl, 30% Wolle, 20% Polyamid 63% Baumwolle, 19% Polyester, 17% Polyamid, 6% Baumwolle, 2% Polyester, 7% Polyacryl, 3% Elasthan Rustikale Trachtenstutzen mit Zopfmuster. Hochwertige Schladminger Walk-socken. Spitze und Ferse sind verstärkt. Durch die handgekettelte Spitze entstehen keine Druckstellen. Beste Trageeigenschaft durch hohe Feuchtigkeitsaufnahme. Robuste Arbeitssocken mit hohem Baumwollanteil. Besonders abriebfest durch Polyester. Angenehme Passform durch Elasthan. Universale Arbeitssocken, angenehme Passform durch Elasthan. Staff Worker Four Seasons 1er Art. 484 Staff Worker Thermo Pro grau Art. 483, 47-0 Art er Packungen im Karton 0 4% Polyester, 19% Polyamid, 12% Wolle, 12% Polyacryl, 3% Elasthan 70% Baumwolle, 13% Polypropylen, 12% Polyamid, % Elasthan Optimaler Feuchtigkeitstransport und Aktivbündchen. Spezielle Polsterungen von Zehen, Ferse und Achillessehne. Robuste Arbeitssocken für kältere Tage. Besonders abriebfest durch Polyester. 17

10 Faserfibel AGBs / Elasthan registered trademark of INVISTA, under the license of ADVANSA Die Bambusfaser hat eine von Natur aus antibakterielle Wirkung, die auch nach mehrmaligem Waschen erhalten bleibt. Sie zeichnet sich vor allem durch angenehme Trageeigenschaften wie Luftdurchlässigkeit und Geruchsneutralität aus. Das Gefühl auf der Haut ähnelt sehr dem von Seide. Lycra ist ein eingetragenes Warenzeichen für die Elasthanfaser von INVISTA, unter der Lizenz von Advansa. Ihre hohe Elastizität garantiert optimale Passform und Komfort durch faltenfreien Sitz. Die dauerhafte Qualität von Lycra ist besonders für hoch beanspruchte Sportsocken geeignet. Baumwolle ist eine Naturfaser, die aus den Samenhaaren der Pflanzen der Gattung Baumwolle gewonnen wird. Verglichen mit Kunstfasern ist Baumwolle sehr saugfähig und kann bis zu 6% ihres Gewichtes an Wasser aufnehmen. Baumwollgarne gelten als sehr hautfreundlich (sie kratzen nicht) und haben ein äußerst geringes Allergiepotential. Wolle hat eine so genannte natürliche Thermoregulations-Eigenschaft. Wolle kann im Faserinneren Wasserdampf aufnehmen, die Oberfläche stößt Wasser jedoch ab. Die Aufnahme kann bis zu 33% des Trockengewichts der Wolle betragen. Da Wollwaren (bezogen auf ihr Gesamtvolumen) aus bis zu 8% Luft bestehen und das Gewebe Strömung verhindert, eignen sie sich als Wärmeisolatoren. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lenz Ges.m.b.H., Staudachstrasse 3, 688 Schwarzach, Austria (in der Folge AVLH) I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AVLH, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AVLH zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AVLH abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AVLH abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. II.Vertragsabschluss a) Unsere Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AVLH oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. b) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden. III. Preis Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen a) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet. b) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der Sekundärmarktrendite/Bund lt statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten. V. Vertragsrücktritt a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 1 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. b) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. c) Tritt der Kunde ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 1 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. VI. Mahn- und Inkassospesen Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal 10,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 3,70 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, zb. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. Punkt VI. 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug a) Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. b) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um eine verderbliche Ware und ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern. VIII. Gefahrenübergang Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur auch bei Lieferung frei Bestimmungsort auf den Käufer über. IX. Lieferfrist a) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. b) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. X. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. XI. Geringfügige Leistungsänderungen Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zb bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur etc). XII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht a) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. a) Im Sinne der 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Der Punkt XII. a) und b) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. XIII. Schadenersatz a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. b) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AVLH enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. c) Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat. d) Punkt XIII. a) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Punkt XIII. a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht. XIV. Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. XV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. b) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung. d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen. f) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. XVI. Forderungsabtretungen a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des 1 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. XVII. Zurückbehaltung Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. XVIII. Terminsverlust a) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. XX. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. XXI. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht

11 aus einem Haus Von der Produktentwicklung über das Sourcing der Rohstoffe bis zur fertigen Kollektion: Lenz ist gleichbedeutend mit ganzheitlicher Qualität aus einem Haus, die nicht zuletzt durch unsere mehrstufige Qualitätskontrolle sichergestellt wird. Entwicklung & Qualitätssicherung Vom Entwurf bis zur Auslieferung setzen wir auf hochwertige Ergebnisse. So entwickeln wir unsere Produkte in enger Zusammenarbeit mit Medizinern, um den Fuß optimal zu entlasten und kontrollieren jede Auslieferung noch einmal bei uns im Haus. Design Das Design der Produkte und ganzer Kollektionen nehmen wir selbst vor damit es perfekt funktioniert und einfach gut aussieht. Dazu wählen wir für jedes Detail die optimalen Rohstoffe und Verarbeitungstechniken aus. Produktion Unsere Produkte werden bei unseren Vertragsproduzenten in Europa her- gestellt. Den gesamten Produktions-prozess kontrollieren wir streng wir liefern die Designs sowie die Produktionsunterlagen und nehmen die Endkontrolle vor. Logistik Wir beliefern unsere Kunden direkt und liefern just-in-time ohne Zwischenstufen. Damit sind wir in der Logistik genauso schnell und flexibel wie in der Produktion eben typisch Lenz! Lenz Ges.m.b.H. Staudachstraße Schwarzach Austria T +43 (0) F +43 (0) office@lenzproducts.com Customer Service: T +43 (0) Mo Do und , Fr

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