Weiterbildung Berufsbiografische Angebote. Seitenwechsel. Langzeitweiterbildung. Informationsbroschüre Schuljahr 2014/15. weiterkommen.

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1 Weiterbildung Berufsbiografische Angebote Seitenwechsel Langzeitweiterbildung Informationsbroschüre Schuljahr 2014/15 weiterkommen.

2 PH Luzern Pädagogische Hochschule Luzern Weiterbildung Berufsbiografische Angebote Frohburgstrasse 3 Postfach Luzern T +41 (0) martin.tiefenbacher@phlu.ch Martin Tiefenbacher Seite 2 / 12

3 Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze 4 Was bedeutet Seitenwechsel? Seitenwechsel: 9 Wochen individuell gestaltet 2. Zielgruppe 5 3. Ziele 5 4. Voraussetzungen für die Zulassung 5 Persönliche Voraussetzungen Organisatorische Voraussetzungen Teilnehmerzahl 5. Aufbau der Weiterbildung 6 Phasen 1 bis 5 6. Termine Schuljahr 2014/15 7 Verbindliche Kurstage mit der Kursgruppe Zeitfenster für den individuellen Seitenwechsel 7. Verbindliche Rahmenbedingungen 8 Rahmenbedingungen für selbständig gestaltete Teilprojekte Rahmenbedingungen für ein Betriebspraktikum Genehmigung der Vorhaben 8. Wahlmodule 9 Wahlmodule Schule Wahlmodule Persönlichkeitsentwicklung 9. Kursleitung Kosten 11 Übersicht Versicherung 11. Anmeldung Kontakt 12 Seite 3 / 12

4 1. Das Wichtigste in Kürze Die Langzeitweiterbildung Seitenwechsel ermöglicht Lehrpersonen der Volksschule sowie Fachpersonen der Schulischen Dienste aus der ganzen Zentralschweiz nach mindestens sieben Berufsjahren¹ einen Seiten- und Perspektivenwechsel zu machen. Statt Lehren steht das eigene Lernen im Mittelpunkt und zwar mit selbst gewählten (und mit der Schulleitung, respektive mit dem Arbeitgeber abgesprochenen) Schwerpunkten. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden mit neuen Ideen, reflektierten Haltungen, mit aufgetankten Energie-Batterien und neuem Tatendrang ihre Tätigkeiten an der Schule wieder aufnehmen. Der Arbeitgeber übernimmt für 8 Wochen die Stellvertretungskosten, und alle Teilnehmenden investieren eine Woche in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferienwoche). Während der insgesamt 9 Wochen sind die Teilnehmenden von sämtlichen Aufgaben an ihrer Schule entbunden. Die Abteilung Weiterbildung der PH Luzern begleitet die Prozesse der Standortbestimmung, der Erarbeitung von Zielen, die Planungsphase, die Durchführung, die Auswertung und die Transfersicherung; dafür müssen die Teilnehmenden vor und nach dem Seitenwechsel zusätzlich 4½ Tage in der unterrichtsfreien Zeit aufwenden. Der Kanton Luzern trägt einen grossen Teil der Kosten des Seitenwechsels (insbesondere finanzielle Aufwendungen für die Stellvertretungen während acht Wochen). Die Teilnahme am Seitenwechsel ist deshalb mit Pflichten verbunden; es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden die verbindlichen Rahmenbedingungen akzeptieren. Diese sind nicht verhandelbar; Ausnahmen können nicht gewährt werden. ¹ Festgelegt in Absprache mit Charles Vincent (Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern) für Lehrpersonen mit Anstellung im Kanton Luzern (Dez. 2012) Was bedeutet Seitenwechsel? Darunter verstehen wir den Blick über den Zaun, d.h. den Blick in andere schulische oder ausserschulische Lebenswelten. Jede Lehrperson entscheidet selber, ob ihr Interesse mehr auf andere Bildungsinstitutionen gerichtet ist (z.b. Studienreise, Hospitationen, Lehreraustausch) oder ob sie den Fokus in eine andere Arbeitswelt richten möchte (Betriebspraktikum). Der Seitenwechsel beinhaltet auch einen Rollenwechsel, indem sich die Teilnehmenden in die Situation und Rolle als Lernende begeben. Seitenwechsel: 9 Wochen individuell gestaltet Für die Gestaltung der 9-wöchigen Weiterbildung (Zeitraum zwischen Februar und Juli frei wählbar, jedoch während 9 aufeinanderfolgenden Wochen) stehen verschiedene Wahlmodule zur Verfügung. Es werden 3 5 Wahlmodule gewählt, wobei mindestens eines einen starken Schulbezug aufweist und ein anderes aus dem Bereich Persönlichkeitsentwicklung stammt. Alle Aktivitäten des Seitenwechsels finden in Europa statt, Teilprojekte in Übersee sind nicht zulässig. Während der 9 Wochen sind die Teilnehmenden eigenständig unterwegs, gemäss ihrer vorgängig erarbeiteten Planung. Im Vorfeld und nach Abschluss der 9 Wochen finden insgesamt 4½ verbindliche Kurstage in der Gruppe statt. Während der Kurstage wird mit professioneller Unterstützung eine berufliche Standortbestimmung gemacht, und die Teilnehmenden erarbeiten darauf bezogene Lern- und Entwicklungsziele, konkretisieren ihre Projektplanung und reflektieren ihre Erfahrungen und Erkenntnisse. Seite 4 / 12

5 2. Zielgruppe Das Angebot richtet sich an Lehrpersonen der Volksschule sowie an Fachpersonen der Schulischen Dienste aus der ganzen Zentralschweiz (LU, ZG, SZ, NW, OW, UR). Lehrpersonen mit einem Teilpensum können die Weiterbildung Seitenwechsel besuchen; wenn deren Pensum weniger als 50% beträgt, ist eine Teilnahme am Seitenwechsel möglich, sofern genügend Plätze zur Verfügung stehen. Unabhängig vom Arbeitspensum müssen alle Planungs-, Auswertungs- und Transfertage besucht werden. Die individuell gestaltete Zeit während des Seitenwechsels entspricht dem Arbeitspensum, muss jedoch mindestens 50% eines Vollpensums betragen. 3. Ziele Die Teilnehmenden haben bezüglich ihrer aktuellen beruflichen Situation eine Standortbestimmung vorgenommen. auf der Grundlage ihrer biografischen und beruflichen Standortbestimmung Entwicklungsperspektiven und Interessensschwerpunkte für ihre Langzeitweiterbildung herausgearbeitet. fachliche Inputs erhalten. andere schulische oder ausserschulische Lebenswelten kennen gelernt und diesen Blick über den Zaun genutzt, um eigene Haltungen zu reflektieren. die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Weiterbildung Seitenwechsel sowohl innerhalb der Kursgruppe als auch im eigenen Team eingebracht. 4. Voraussetzungen für die Zulassung In der Regel kann eine Langzeitweiterbildung nach mindestens 7 Jahren Unterrichtstätigkeit und nicht später als 7 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung besucht werden. Ausnahmen sind mit der Schulleitung und der zuständigen Fachstelle des Kantons abzusprechen. Zehn Jahre nach dem Besuch einer Langzeitweiterbildung ist eine erneute Teilnahme möglich. Persönliche Voraussetzungen Persönliche wichtige Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung Seitenwechsel sind eine hohe Eigeninitiative, der Wille, sich mit der eigenen Biografie und der gegenwärtigen beruflichen Situation auseinanderzusetzen, Offenheit und Neugier in Bezug auf andere Lebenswelten, die Bereitschaft zur Ausarbeitung von schulischen wie auch persönlichen Zielen, Planungskompetenzen und die Bereitschaft, die gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse im Sinn eines kooperativen Lernens in der Kursgruppe und im eigenen Team einzubringen. Organisatorische Voraussetzungen An der Schule ist die Stellvertretung so zu regeln, dass die an der Weiterbildung Seitenwechsel teilnehmende Person während 8 Unterrichtswochen von der Schule fern bleiben kann. Der Arbeitgeber muss bei der Anmeldung bestätigen, dass eine entsprechende Stellvertretungslösung vorgesehen ist. Teilnehmerzahl Im Schuljahr 2014/15 stehen für im Kanton Luzern tätige Lehrpersonen und Fachpersonen der Schulischen Dienste insgesamt 35 Plätze (2 Kurse) zur Verfügung. Die Weiterbildung gelangt zur Durchführung, wenn sich mindestens 14 Personen angemeldet haben. Seite 5 / 12

6 5. Aufbau der Weiterbildung Die Weiterbildung Seitenwechsel umfasst 5 Phasen: die Absprache mit dem Arbeitgeber und die Organisation der Stellvertretung (Phase 1), die Planung (Phase 2), die Durchführung (Phase 3), die Nachbereitung (Phase 4) und die Sicherstellung des Transfers (Phase 5). Phase 1: Absprache mit dem Arbeitgeber Vor der definitiven Anmeldung ist die Schulleitung respektive der Arbeitgeber zu kontaktieren und das Einverständnis für die Weiterbildung Seitenwechsel einzuholen. Allfällige örtliche Beurlaubungsregelungen der Schulgemeinde sind zu beachten. Es stehen insgesamt 9 Wochen zur Verfügung (davon fallen 8 Wochen in die Unterrichtszeit und 1 Woche in die Fasnachts-, Frühlingsoder Sommerferien). Phase 2: Planung (unterrichtsfreie Zeit: 2½ Tage) Die Planungstage finden in der Kursgruppe statt. Die gewählten Teilprojekte werden individuell weiterbearbeitet und in einem persönlichen Gespräch mit der Kursleitung besprochen. Die Weiterbildungsvereinbarung für den Seitenwechsel muss von der Schulleitung, der Kursleitung und der zuständigen kantonalen Stelle genehmigt werden. Phase 3: Durchführung (Zwischenhalt: ½ Tag) Die geplanten Aktivitäten während der 9 Wochen werden ausschliesslich im 2. Semester des Schuljahres 2. Februar 2015 bis 17. Juli 2015 durchgeführt; der Seitenwechsel kann nicht im 1. Semester begonnen werden. Während eines halbtägigen Zwischenhalts werden die ersten Erfahrungen ausgetauscht. Phase 4: Nachbereitung (unterrichtsfreie Zeit: 1 Tag) Während eines Abschlusstages werden die gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse in der Kursgruppe ausgetauscht und reflektiert. Einen Schwerpunkt bildet der Transfer der persönlichen Erkenntnisse in den Schulalltag. Zur Sicherstellung des Transfers werden innerhalb der Kursgruppe Strategien ausgearbeitet. Phase 5: Sicherstellung des Transfers (unterrichtsfreie Zeit: ½ Tag) Die Umsetzung der persönlichen Transferziele in den Berufsalltag wird innerhalb der Kursgruppe thematisiert und reflektiert. Die Veranstaltung mit der Kursgruppe findet ca. ein halbes Jahr nach den 9 Wochen Seitenwechsel statt. Seite 6 / 12

7 6. Termine Schuljahr 2014/15 Dauer 9 Wochen individuell gestaltet Beginn Planung: Herbst 2014 Durchführung: Februar bis Juli 2015 Samstag, Samstag, Einführung Standortbestimmung Planung Mitte November 2014 Einzelgespräch zur individuellen Planung mit der Kursleitung (Termin nach Absprache mit der Kursleitung) 28. November 2014 Spätester Abgabetermin der von der Schulleitung unterschriebenen Weiterbildungsvereinbarung an die Kursleitung 2.2. bis Durchführung der 9 Wochen Seitenwechsel (davon 8 Wochen während der Unterrichtszeit und eine Woche während der unterrichtsfreien Zeit in den Fasnachts-, Frühlings- oder Sommerferien) Mittwochnachmittag, oder Mittwochnachmittag, Zwischenhalt mit der Kursgruppe (Termin je nach Zeitraum des Seitenwechsels ) Samstag, oder Samstag, Abschlusstag (Termin je nach Zeitraum des Seitenwechsels ); Präsentation/Dokumentation der Erfahrungen Mittwochnachmittag, Transfer-Halbtag Kursort: Die gemeinsamen Kurstage finden im UNI/PH-Gebäude an der Frohburgstrasse 3 in Luzern statt. Seite 7 / 12

8 7. Verbindliche Rahmenbedingungen Der Besuch aller Planungs- und Transferkurstage ist für die Teilnehmenden verbindlich. Teilnehmende mit einem Teilpensum können während der individuell gestalteten Zeit entsprechend ihres Pensums tätig sein (mindestens jedoch 50% eines Vollpensums). Ein Blick über den Zaun muss stattfinden und zwar in Form - eines mindestens 2-wöchigen Betriebspraktikums oder - einer mindestens 1-wöchigen pädagogischen Studienreise oder - eines mindestens 2-wöchigen Sprachaufenthalts in Europa oder - eines mindestens 2-wöchigen Lehreraustauschs mit einer anderen Schule oder - eines mindestens 2-wöchigen Gastpraktikums an einer ausländischen Bildungsinstitution in Europa. Die Teilnehmenden wählen 3 bis 5 Module aus den Bereichen Schule und Persönlichkeitsentwicklung aus. Die Teilnehmenden erstellen während des Seitenwechsels oder im Anschluss daran eine Dokumentation, in der sie ihre Erfahrungen und Erkenntnisse schriftlich festhalten. Die Dokumentation dient der Reflexion der Prozesse und der Ergebnisse; sie ist öffentlich und wird den anderen Kursteilnehmenden während des Abschlusstages vorgestellt. Rahmenbedingungen für selbständig gestaltete Teilprojekte Die Weiterbildung Seitenwechsel ermöglicht die Bearbeitung von Teilprojekten, welche von persönlichen Interessen ausgehen und für die Arbeit in der Schule relevant sind, neue Lernerfahrungen ermöglichen, einen Bezug zu persönlichen, berufsbezogenen Zielen und Entwicklungsperspektiven haben. Verbindliche Rahmenbedingungen für ein Betriebspraktikum Das Betriebspraktikum dient der Auseinandersetzung mit Arbeits-, Lebens- und Erfahrungswelten anderer Menschen, insbesondere von Eltern von Schülerinnen und Schülern. Es findet kein Betriebstourismus (Besichtigung) statt, sondern es beinhaltet die Mitarbeit im Rahmen der Möglichkeiten und Fähigkeiten der Beteiligten. Das Betriebspraktikum darf nicht bei Verwandten oder guten Bekannten durchgeführt werden. Es kann nur ein Betriebspraktikum absolviert werden; es dauert 2 bis 4 Wochen und findet in Europa statt. Die Teilnehmenden erhalten vom Betrieb keinen zusätzlichen Lohn. Die Arbeitszeiten und der Arbeitsort richten sich nach den Gegebenheiten des Betriebs. Wir gehen davon aus, dass im Umfang des regulären Arbeitspensums (mindestens 50% oder mehr) im Betrieb mitgearbeitet wird. Allfällige Freistellungen sind mit dem Praktikumsleiter, der Praktikumsleiterin zu besprechen und den Vereinbarungspartnern transparent zu machen. Genehmigung der Vorhaben Die Kursleitung Seitenwechsel begutachtet die eingereichten Weiterbildungsvereinbarungen kriterienorientiert und genehmigt diese, sofern der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin vorgängig ihr Einverständnis zu den Projektvorhaben gegeben hat. Das Genehmigungsverfahren muss die je kantonal unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Auflagen berücksichtigen. Im Zweifelsfall entscheidet die Kursleitung über die Annahme eines Projekts nach Absprache mit der zuständigen kantonalen Stelle. Nicht genehmigte Teilprojekte können ein Mal überarbeitet werden; es steht den Teilnehmenden frei, statt das Teilprojekt zu überarbeiten, ein neues Teilprojekt einzureichen. Seite 8 / 12

9 8. Wahlmodule Alle Teilnehmenden wählen aus der Angebotspalette verschiedene Wahlmodule aus. Es muss mindestens ein Wahlmodul Schule und ein Wahlmodul Persönlichkeitsentwicklung belegt werden. Insgesamt sind 3 bis 5 Wahlmodule (Teilprojekte) aus den beiden Bereichen Schule und Persönlichkeitsentwicklung zu bestimmen. Wahlmodule SCHULE Pädagogische Studienreise 1 bis 2 Wochen in Europa siehe Angebote PH Luzern und PH Zug oder von anderen Anbietern Hospitationen/Schulbesuche maximal 3 Wochen in Europa Schulbezogenes Projekt maximal 2 Wochen möglich sind pädagogische, didaktische, fächerübergreifende, fachdidaktische und Schulentwicklungsprojekte Fachliche Weiterbildung mit schul- oder unterrichtsrelevantem Bezug Brush-up Fremdsprachenkompetenz (für Lehrpersonen, die Fremdsprachen unterrichten) Lehreraustausch im deutschen Sprachraum Gastpraktikum im Rahmen der Partnerschaften der PH Luzern mit ausländischen Universitäten und Bildungsinstitutionen Forschungsprojekt der PH Luzern Gesamtumfang maximal 2 Wochen siehe reguläres Kursprogramm der PH LU, PH ZG, PH SZ oder von externen Anbietern * (z.b. Einführung in ein spezifisches PC-Programm, Fachdidaktik, Partizipation, kooperative Lernformen, Entwicklungspsychologie, Heilpädagogik, Klassenmanagement, Unterricht gestalten u.a.) Kurstage, die ausserhalb der individuell festgelegten Seitenwechselzeit stattfinden, werden nicht angerechnet. 2 bis 3 Wochen Auslandaufenthalt in Europa z.b. Assistant teachership, Sprachschule, Projekt mit kulturellem und/oder gesellschaftlichem Fokus 2 bis 3 Wochen Die Lehrperson besucht alleine oder mit einer Kleingruppe von 2-3 Lehrpersonen eine Schule mit Übernahme einer möglichst aktiven Rolle im dortigen Schulalltag. 2 bis 4 Wochen Gastpraktikum in Europa bei einer Partnerorganisation der PH Luzern. Die Teilnehmenden werden durch die Stabsabteilung Internationale Beziehungen und durch das International Office der PH Luzern begleitet und betreut. 1 bis 2 Wochen Teilnahme am Forschungsprojekt LiT Lesen im Tandem Förderung der Lesekompetenz der PH Luzern; Einblick und Mitarbeit in berufsfeldbezogener Forschung Durchführung Februar/März 2015 Am ersten Kurstag ( ) erfolgt eine ausführliche Information durch die Projektleitung. Seite 9 / 12

10 * Idee: reguläre Weiterbildungskurse der PH Luzern einplanen (siehe Kursbuch bzw. Internet). Bei Bedarf besteht allenfalls die Möglichkeit, Fachexperten zu kontaktieren z.b. für einen Input und/oder für Hinweise zu geeigneter Fachliteratur für ein Selbststudium. Die Kursleitung vermittelt bei Bedarf den Kontakt zu Fachexperten der PH Luzern. Wahlmodule PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG Betriebspraktikum 2 bis 4 Wochen in Europa Vertiefung Standortbestimmung Weiterbildung Persönlichkeitsentwicklung Themenbereich Persönliche Gesundheit erhalten Gesamtumfang maximal 1 Woche z.b. Schulberatung, Berufs- und Laufbahnberatung, Angebote aus dem regulärem Kursprogramm der PH LU, PH ZG, PH SZ, Infoveranstaltungen und Schnupperbesuche an Universitäten, Hoch- oder Fachhochschulen Gesamtumfang maximal 2 Wochen siehe reguläres Kursprogramm der PH LU, PH ZG, PH SZ oder von externen Anbietern (z.b. Selbstmanagement, Kommunikation, Kräftemanagement, Coaching u.a.) Gesamtumfang maximal 1 Woche Möglich sind z.b. das Erlernen von Entspannungstechniken unter Anleitung einer Expertin/eines Experten, künstlerische Aktivitäten mit Begleitung einer Fachperson oder regelmässige Sportaktivitäten, die im Berufsalltag im Anschluss an den Seitenwechsel fortgesetzt werden können (ebenfalls unter Anleitung/Begleitung einer fachlich qualifizierten Expertin bzw. eines Experten, in Verbindung mit der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsinhalten). Der Lernfortschritt und die Erfahrungen werden dokumentiert und reflektiert (z.b. fotografisch oder mittels Tagebuch). Es darf keine Ferienwoche sein. 9. Kursleitung Die Kursleitung begleitet die Prozesse der Standortbestimmung und der Erarbeitung von Zielen, die Projektplanung, die Durchführung, die Auswertung und die Transfersicherung. Sie berät die Teilnehmenden in allen Phasen individuell und steht im Vorfeld der Anmeldung Interessierten für Fragen zur Verfügung. Roberto Canova, dipl. Natw. ETH, Lehrer SEK l, Supervisor BSO, Dozent PH Luzern roberto.canova@phlu.ch Barbara Studer, Primarlehrerin, Coach/Supervisorin BSO, Dozentin PH Luzern barbara.studer@phlu.ch Martin Tiefenbacher, Ressortleiter Berufseinführung PH Luzern, Dozent PH Luzern, Primarlehrer martin.tiefenbacher@phlu.ch Karin Vogel, Primarlehrerin, MAS A&PE, Dozentin PH Luzern karin.vogel@phlu.ch Seite 10 / 12

11 10. Kosten Für Teilnehmende mit Anstellung im Kanton Luzern: Vollkosten Fr Kosten zu Lasten der Teilnehmenden: Fr. 350., plus individuelle Projektkosten Im Vollkostenpreis inbegriffen sind alle Kurstage Seitenwechsel, die Kosten für die Studienreise der PH Luzern (exklusiv Reisekosten und anfallende Kosten am Zielort) sowie die Kosten aller besuchten Kurse der PH Luzern im Zeitfenster der 9-wöchigen Weiterbildung. Die Teilnehmenden sind während der gesamten Weiterbildung Seitenwechsel im Rahmen ihres Pensums besoldet; die Stellvertretungskosten für Lehrpersonen im Kanton Luzern werden von der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern bezahlt. Teilnehmende mit Anstellung im Kanton Luzern können zur Deckung zusätzlicher Kosten eine finanzielle Unterstützung im Umfang von max. Fr /Person bei der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) beantragen (für Unterkunft und Reisekosten im Rahmen von Studienreisen, Hospitationen, Schulbesuchen, Lehreraustausch, Gastpraktikum). Teilnehmende aus anderen Kantonen der Zentralschweiz bezahlen den Vollkostenpreis und klären die Regelungen betreffend Kurskostenbeitrag, Stellvertretung und allfälliger Rückzahlungsverpflichtung mit den nachfolgend aufgeführten Kontaktpersonen ab. Versicherung: Die Weiterbildung Seitenwechsel ist Teil der Arbeitszeit. Die Teilnehmenden sind für die Dauer dieser Weiterbildung, insbesondere auch in einem Betriebspraktikum bzw. bei einem Projekt im Ausland, durch den Arbeitgeber im üblichen Rahmen versichert. 11. Anmeldung Anmeldebedingungen Alle Anmeldungen, die innerhalb der gesetzten Frist ( ) bei uns eintreffen, werden gleich behandelt. Treffen mehr Anmeldungen ein als Kursplätze vorhanden sind, entscheidet das Los über die Aufnahme. Sollten Sie im Vorjahr für den Seitenwechsel nicht berücksichtigt worden sein, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung, damit Ihre Anmeldung in diesem Jahr mit Priorität behandelt werden kann. Für Lehrpersonen, deren Pensum weniger als 50% beträgt, ist eine Teilnahme am Seitenwechsel möglich, sofern nach Abschluss der Anmeldefrist noch Plätze zur Verfügung stehen. Sollte der Seitenwechsel nach Anmeldeschluss freie Plätze aufweisen, sind Nachmeldungen bis Ende August 2014 möglich. Die Teilnehmenden erhalten vor Kursbeginn die Einladung mit weiteren Informationen sowie die Rechnung für den Kurskostenbeitrag. Dieser Betrag ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Anmeldetermin: 15. März 2014 bis 31. Mai 2014 Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Webseite: Weiterbildung Berufsbiografische Angebote Langzeitweiterbildung Das Anmeldeformular senden Sie bitte an PH Luzern, Weiterbildung, Abteilung Berufsbiografische Angebote, Andrea Widmer, Frohburgstrasse 3, 6002 Luzern (keine Online-Anmeldung) Seite 11 / 12

12 Absenzen Mit der Anmeldung verpflichten sich alle Teilnehmenden, der Kursarbeit Priorität einzuräumen. Absenzen sind der Kursleitung frühzeitig zu melden und gegenüber den Kursteilnehmenden transparent zu machen. Urlaub und Absenzen, die länger als zwei Tage dauern, sind der zuständigen Schulleitung schriftlich zu melden. Abmeldebedingungen Es gelten die Abmeldebedingungen für Kurse Weiterbildung Volksschule der Abteilung Weiterbildung der PH Luzern. Sollten Sie aus einem triftigen Grund am ganzen Kurs nicht teilnehmen können, schicken Sie bitte Ihre Abmeldung schriftlich bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn an Als erster Kurstag gilt die erste Planungsveranstaltung mit der Kursgruppe. Bei späterer Abmeldung bleibt der subventionierte Teilnehmerbeitrag (Luzerner Lehrpersonen), respektive der Kurskosten-Betrag geschuldet. Eine Ausnahme bildet eine krankheits- oder unfallbedingte Abmeldung, bei welcher auf Vorweisen des Arztzeugnisses der Kurskostenbeitrag erlassen bzw. zurückerstattet wird. Mit oder ohne Arztzeugnis benötigen wir in jedem Fall eine schriftliche Abmeldung. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am Kurs werden die gesamten Kurskosten in Rechnung gestellt. Wichtiger Hinweis zur Rückzahlungsverpflichtung Teilnehmende an Weiterbildungen, die drei und mehr Unterrichtswochen beanspruchen, können vom Kanton Luzern verpflichtet werden, die Kurs- und die Stellvertretungskosten anteilsmässig zurückzubezahlen, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Kursbesuch aus dem luzernischen Schuldienst ausscheiden. Ansprechperson bei der Dienststelle Volksschulbildung DVS ist Sibylle Reinhard (Tel: , Teilnehmende aus anderen Kantonen klären die Rückzahlungsverpflichtung bitte im Voraus mit den zuständigen Personen in ihrem Kanton. 12. Kontakt Martin Tiefenbacher, Leiter Langzeitweiterbildung Seitenwechsel Frohburgstr. 3, 6002 Luzern / martin.tiefenbacher@phlu.ch / Telefon Andrea Widmer, Sachbearbeiterin Abteilung Berufsbiografische Angebote Frohburgstr. 3, 6002 Luzern / andrea.widmer@phlu.ch / Telefon Ansprechpersonen in den anderen Kantonen der Zentralschweiz: Kanton Nidwalden: LWB Nidwalden pius.frey@nw.ch, Tel Kanton Obwalden: LWB Obwalden monika.treuthardt@ow.ch, Tel Kanton Schwyz: AVS Schwyz bruno.wirthensohn@sz.ch, Tel Kanton Uri: LWB Uri david.zurfluh@ur.ch, Tel Kanton Zug: Rektorat der Schulgemeinde Seite 12 / 12

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