Blühende Zukunft? Verletzung von Kinderrechten durch die Blumenindustrie

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1 Blühende Zukunft? Verletzung von Kinderrechten durch die Blumenindustrie Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht sich zu ernähren

2 Impressum Herausgeber: FIAN-Deutschland Düppelstr Köln Tel Fax Internet: Redaktion: Gertrud Falk Text: Verena Albert, Gertrud Falk Fotos: FIAN oder s. Bildunterschrift Titelfoto: Jay Simons Gestaltung: Uschi Strauß Druck: BASIS-DRUCK GmbH Duisburg Mit freundlicher Unterstützung durch Misereor und die Landeshauptstadt München, Agenda 21 Köln, Dezember 2006

3 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 4 Kinder haben Rechte... 5 Ausbeuterische Kinderarbeit - was ist das?... 5 Warum gibt es Kinderarbeit?... 6 Schuften für ein Mittagessen - ausbeuterische Kinderarbeit in der Blumenproduktion... 7 Wenn die Geldsorgen zu groß werden - Kinderarbeit auf den Blumenplantagen... 7 Gesundheitsgefährdung und Bildungsmangel... 9 Fehlende Kinderbetreuung mit weit reichenden Folgen... 9 Welche Kinderrechte werden verletzt? Fehlende Klagemöglichkeit zur Einhaltung der Kinderrechte Rechtsschutz nur auf dem Papier Ecuador reagiert auf politischen Druck Tansania - ein Positivbeispiel Warum gibt es in der tansanischen Blumenindustrie keine Kinderarbeit? Das Flower Label Program: Eine Alternative FLP nutzt Kindern Was muss getan werden, um die Situation der arbeitenden Kinder auf Blumenplantagen zu verbessern? Was kann ich gegen Kinderarbeit in der Blumenindustrie tun? Dokumente und Links Weitere Materialien der Blumenkampagne

4 Einleitung Juan verlässt morgens um 6.00 Uhr das Haus und geht gemeinsam mit seiner Mutter zur Arbeit. Der Elfjährige lebt in Cayambe, einer Stadt im Norden Ecuadors, in deren Umgebung es viele Blumenplantagen gibt. Juan arbeitet auf einer Blumenplantage, um sich das Schulgeld zu verdienen, das seine Eltern nicht aufbringen können. Von Montag bis Samstag arbeitet er täglich vier Stunden. Er bepflanzt Beete, düngt die Blumen oder verpackt sie. Nachmittags geht er zur Schule und bemüht sich, dem Unterricht zu folgen. Doch oft fallen seine Augen vor Müdigkeit zu. Oft tut ihm abends der Rücken von der harten körperlichen Arbeit weh. Wenn er im Gewächshaus arbeiten muss, nachdem dort mit Pestiziden gesprüht wurde, klagt er häufig über Kopfschmerzen und Schwindel. Juan und Maria sind zwei Beispiele für Verletzungen von Kinderrechten durch die Blumenindustrie in Lateinamerika. Kinder arbeiten unter Bedingungen, die für ihre gesundheitliche Entwicklung schwere Folgeschäden haben können. Kinder sind durch schlechte Arbeitsbedingungen ihrer Mütter auf Blumenplantagen und fehlende staatliche Fürsorge in ihren Rechten verletzt. Der kolumbianische Lehrer Jorge E. Cortes, der lange Jahre in der Region mit den meisten Blumenfarmen unterrichtet hat, berichtet dazu: Früher wurden die Kinder allein erziehender Mütter häufig gegen ein kleines Entgelt von Nachbarinnen betreut. Heute reicht den Blumenarbeiterinnen selbst dazu das Geld nicht mehr. Also muss das älteste Kind auf seine Geschwister aufpassen. Dabei ist es oft schon zu schrecklichen Tragödien durch offenes Feuer gekommen. Obwohl der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte die Staaten seit 1976 verpflichtet, Maria geht nicht zur Schule. Wenn ihre Mutter morgens um 5.30 Uhr die Wohnung verlässt, um zur Arbeit auf die Blumenplantage zu fahren, steht sie auf, um für ihre zwei jüngeren Geschwister das Frühstück zuzubereiten. Die dreizehnjährige Kolumbianerin ist für den Haushalt verantwortlich. Ihre Mutter muss regelmäßig Überstunden auf der Blumenplantage machen und kommt oft erst nach Uhr nach Hause. Marias Vater hat die Familie vor einigen Jahren verlassen. Der Arbeitslohn ihrer Mutter reicht nicht aus, um eine Haushaltskraft einzustellen. Maria fühlt sich oft überfordert mit den ihr übertragenen Aufgaben. 4

5 die Rechte auf Bildung und Gesundheit ihrer Bevölkerung zu schützen und zu gewährleisten, vernachlässigen viele Regierungen immer noch diese sozialen Rechte. Auch durch die internationale Kinderrechtskonvention (1989) sowie die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 138 zum Mindestalter für Erwerbstätigkeit (1973) sowie Nr. 182 über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999) wurde Kinderarbeit in der Blumenindustrie bis heute nicht völlig abgeschafft. Kinder haben Rechte Menschenrechte sind unteilbar. Die beiden zentralen internationalen Pakte über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte gelten daher auch für Kinder. Sie verpflichten Staaten dazu, die grundlegenden Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehören auch die Rechte auf Nahrung, Bildung und Gesundheit. Da Kinder aber besonderen Schutz benötigen, hat die internationale Staatengemeinschaft die Grundrechte für Kinder zusätzlich in der Konvention über die Rechte des Kindes festgelegt. Sie wurde mit Ausnahme Somalias und den USA von allen Regierungen ratifiziert. Sie bestimmt, dass Kinder durch nationale Gesetzgebung und Verwaltungspraxis gleich behandelt werden müssen, Staaten zum Wohl der Kinder handeln müssen, Kinder ein Recht auf Leben sowie persönliche und kindgerechte Entwicklung haben, Kinder ein Recht auf die Mitgestaltung ihrer Gegenwart haben. Organisierte Kinderarbeiter in Lateinamerika setzen sich sogar für ein Recht auf Arbeit ein. Sie darf aber nicht ausbeuterisch oder schädlich für ihre Entwicklung sein. Neben den internationalen Rechtskonventionen schützt die Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation Kinder vor den schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Dazu gehören neben Zwangsarbeit, Prostitution und Kinderhandel auch alle Arbeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Kinderrechte sind auf zwei Arten durch die Blumenproduktion gefährdet: a) durch ausbeuterische Kinderarbeit auf Blumenplantagen, b) durch die Auswirkungen der langen Arbeitszeiten der Mütter auf Blumenplantagen in Verbindung mit ihrem geringem Verdienst und mangelnder sozialer Fürsorge des Staates. Ausbeuterische Kinderarbeit - was ist das? Kinderarbeit bezeichnet den Einsatz von Kindern (definiert als Menschen unter 18 Jahren) zur Erwerbsarbeit. UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, trennt zwischen sinnvoller und gefährlicher bzw. ausbeuterischer Kinderarbeit: Arbeit kann für die körperliche, seelische, geistige und soziale Entwicklung des Kindes gut und förderlich sein, wenn sie Schulbildung, Erholung und Ruhezeiten nicht beeinträchtigt. Arbeit hat aber schädliche Auswirkungen auf Kinder, wenn sie die Gesundheit gefährdet, die Kinder überfordert und verhindert, dass sie zur Schule gehen. In der Kinderrechtskonvention ist Arbeit als ausbeuterisch definiert, die das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf 5

6 freien Zusammenschluss, das Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit verletzt. Warum gibt es Kinderarbeit? Die Ursachen für Kinderarbeit sind vielschichtig. Armut gilt als eine der Hauptursachen, weshalb Kinder arbeiten (müssen). Viele Familien sind aufgrund einer zunehmend ungerechten Verteilung von Land, Arbeit und Kapital immer weniger in der Lage, ihre Existenz zu sichern. Der Verdienst der Eltern fällt häufig so gering aus, dass sie ihre Familien nicht entsprechend ernähren können. Die wirtschaftliche Not lässt den Familien oft keine Wahl: Ihre Kinder müssen mitverdienen, um das Überleben der Familie zu sichern. Mangelnde Bildung ist eine weitere Ursache von Kinderarbeit. In vielen Entwicklungsländern besteht keine Schulpflicht oder sie wird vom Staat nicht durchgesetzt. Zusätzlich fehlen in zahlreichen Ländern Schulen und Unterrichtsmaterialien. Die Lehrer sind häufig ungenügend ausgebildet, die Lehrpläne sind wirklichkeitsfremd und für den Alltag der Kinder oft irrelevant. Hinzu kommt, dass das Einkommen vieler Familien zu gering ist, um die Schulgebühren zu bezahlen. Kinderarbeit in der Industrie würde es nicht geben, wenn Kindern keine Arbeitsstellen angeboten würden. In den Blumen produzierenden Ländern schließt die Nachfrage der Arbeitgeber nach billigen Arbeitskräften auch Kinder ein. Insbesondere für die Landwirtschaft bilden Kinder eine billige, flexible und willfährige Arbeitsmarktreserve. Sie arbeiten für geringe Löhne, sind leicht zu disziplinieren und protestieren nicht gegen ihre Entlassung. Im Zuge der Globalisierung geben Produzenten den wachsenden Konkurrenzdruck auch an KinderarbeiterInnen weiter. Nach Aussagen des NRO-Forum Kinderarbeit haben sich im Zuge der Globalisierung die Bedingungen, unter denen Kinder arbeiten, verschlechtert (Heidel 2003). Armut und fehlende Bildung sind aber nicht nur Ursache für Kinderarbeit, sondern umgekehrt verursacht Kinderarbeit wiederum Armut und Bildungsmangel. Kinder, die täglich viele Stunden arbeiten, sind häufig körperlich so erschöpft, dass sie dem Unterricht nicht folgen können oder aufgrund Überschneidungen von Arbeitszeiten und Unterrichtszeit den Anschluss an die Klasse verlieren. Kinder ohne Schulausbildung haben später kaum eine Chance, eine qualifizierte Arbeit mit ausreichendem Verdienst auszuüben. Bei einem strikten Verbot von Kinderarbeit müssten ihre Arbeitsplätze mit Erwachsenen besetzt werden, die in der Regel einen höheren Lohn für die gleiche Arbeit erhalten. Das würde das Einkommen vieler Familien erhöhen. International Labor Rights Fund 6

7 Schuften für ein Mittagessen - ausbeuterische Kinderarbeit in der Blumenproduktion Kolumbien, Ecuador, Kenia und Tansania gehören seit geraumer Zeit zu den Hauptproduzenten von Schnittblumen. Aufgrund ihrer klimatischen Voraussetzungen sind sie für den Blumenanbau besonders geeignet. Die Produktionsverlagerung in die Länder um den Äquator hängt zudem entschieden von den niedrigen Lohnkosten und der geringen staatlichen Regulierung der Unternehmenstätigkeiten ab. Etwa 65 Prozent der Schnittblumen, die jährlich aus Nicht-EU- Ländern nach Deutschland importiert werden, kommen auf dem Luftweg aus Afrika und Lateinamerika - Tendenz steigend. Doch werden die Blumen unter zum Teil menschenunwürdigen und umweltschädigenden Bedingungen produziert: Hungerlöhne, Diskriminierung, Unterdrückung freier Gewerkschaften und Gesundheitsgefahren durch einen massiven Pestizideinsatz stehen auf vielen Plantagen auf der Tagesordnung. Der Großteil der Arbeit auf den Blumenplantagen wird von Frauen verrichtet, die häufig schwere körperlich Arbeit leisten. Kinderarbeit gehört insbesondere in Lateinamerika nach wie vor zum Alltag auf vielen Blumenplantagen. Die Kinder, die zum Teil nicht älter als sieben Jahre sind, müssen häufig ebenso anstrengende und die Gesundheit gefährdende Arbeiten verrichten wie Erwachsene. Die Minderjährigen arbeiten bis zu zehn Stunden am Tag und an bis zu sechs Tagen in der Woche für einen Lohn, der oft nicht einmal der Hälfte des Mindestlohns entspricht. Jedes zehnte arbeitende Kind auf Blumenplantagen in Ecuador erhält für seine Arbeit nur ein Mittagessen (ILO 2000). Wenn die Geldsorgen zu groß werden - Kinderarbeit auf Blumenplantagen in Kolumbien Dolores ist verzweifelt. Ihr Chef hat innerhalb eines halben Jahres nun zum zweiten Mal das Arbeitspensum für die Gewächshausarbeiterinnen erhöht. Anstelle von drei Beeten muss sie nun vier pro Tag pflegen und schneiden. Ihr ohnehin geringer Lohn wird deswegen nicht erhöht. Wenn sie das Pensum nicht innerhalb der regulären Arbeitszeit bewältigt, muss sie unbezahlt länger arbeiten oder Lohnkürzungen in Kauf Kolumbien ist nach Holland und China der drittgrößte Blumenexporteur der Welt. Der Sektor beschäftigt ArbeiterInnen und erwirtschaft einen jährlichen Umsatz von rund 700 Millionen US-Dollar. Damit ist er der zweitwichtigste Exportsektor des Landes. nehmen. Ihr Chef sagt, dass das nötig sei, um die Blumen günstiger verkaufen zu können als seine Konkurrenten. Sonst müsse er die Farm schließen und Dolores wolle doch bestimmt nicht ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie müsse halt schneller arbeiten. Dolores schafft aber schon kaum ihre drei Beete sorgfältig und fehlerfrei zu pflegen, obwohl sie die Frühstückspause durcharbeitet. Vielleicht kann ihre dreizehnjährige Tochter ihr bei der Arbeit helfen. 7

8 Wie Dolores geht es vielen Blumenarbeiterinnen in Kolumbien. Nach mehrmaliger Erhöhung der Akkordarbeit sind die Anforderungen zu hoch, um sie allein in der regulären Arbeitszeit zu bewältigen. Über die Mitarbeit ihrer Kinder versuchen einige von ihnen das Problem zu lösen. Damit tragen die Kinder zu einem beträchtlichen Teil zum Einkommen ihrer Familie bei. Häufig ist die Folge, dass die Kinder die Schule abbrechen. die gestiegenen Lebenshaltungskosten aus. Sie haben daher beschlossen, dass ihr zwölfjähriger Sohn Carlos neben der Schule mitverdienen muss. In der Nähe gibt es mehrere Blumenplantagen, die oft Arbeitskräfte suchen. Wachsende Armut ist der Hauptgrund für Kinderarbeit in der ecuadorianischen Blumenindustrie. Auch zu Ecuador, dem drittgrößten Blumenexporteur der Welt, liegen Aktuelle Zahlen, wieviele Ecuador ist der weltweit viertgrößte Blumenexporteur. Rund 400 Betriebe beschäftigen Kinder auf kolumbianischen Blumenplantagen arbeiten, gibt es nicht. Insgesamt arbeiten in Kolumbien etwa Menschen und erwirtschaften jährlich 2,2 Millionen Kinder (Republica Colombia 2001). In einer 211 Millionen US-Dollar. Der Blumensektor ist Studie aus dem Jahr 1994 der viertgrößte Exportsektor des Landes. beschreibt die Soziologin Maria Cristina Salazar die damaligen Merkmale der KinderarbeiterInnen: keine repräsentativen Daten zur Kinderarbeit auf Blumenplantagen vor. Nach Schät- Sie waren zwischen 9 und 18 Jahre alt, die Mehrheit von ihnen älter als 14 Jahre. Im zungen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2000 sind je Farm bis zu Durchschnitt arbeiteten sie acht Stunden am Tag von Montag bis Freitag, am Samstag bis 20 Prozent der Beschäftigten minderjährig zu sechs Stunden. Die Kinder hatten in der (ILO 2000). Ihr Durchschnittsalter liegt bei Regel die gleichen Aufgaben zu verrichten 13 Jahren. Gemäß dieser Untersuchung wie die Erwachsenen. Dies beinhaltet alle arbeiten in den beiden größten Blumenanbauregionen Cayambe 85 Prozent und Arbeiten, die beim Anbau und bei der Pflege der Schnittblumen anfallen, die regelmäßige Behandlung der Blumen mit Pestiziden auf Blumenplantagen. Die Kinder arbeiten Cotopaxi 45 Prozent der Grundschulkinder sowie das Bündeln und Verpacken der Blumen (US Department of Labor). der Woche in allen Arbeitsbereichen der bis zu zehn Stunden am Tag an fünf Tagen Blumenproduktion. in Ecuador Beim Bau der Treibhäuser arbeiten die Kinder in Höhen von drei bis vier Metern. Bei Pedro und Anna haben einen kleinen Bauernhof in der Sierra im Norden Ecuadors. der Aufbereitung und Desinfektion der Böden sowie der Pflege der Pflanzen kommen Seit der Umstellung der ecuadorianischen Währung auf den Dollar reichen die Erträge, die sie erwirtschaften, nicht mehr für Chemikalien. Nach Angaben der sie immer wieder in Kontakt mit giftigen Interna- 8

9 tionalen Arbeitsorganisation werden die Kinder auch zur chemischen Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Ausreichende Schutzkleidung wird ihnen nur in wenigen Fällen zur Verfügung gestellt. In einer jüngeren Untersuchung der Organisation beschreiben die Kinder die Arbeit auf der Blumenfarm als hart, monoton, demütigend und zum Teil unerträglich (ILO 2002). Gesundheitsgefährdung und Bildungsmangel Die Arbeit auf den Plantagen hat für die Kinder zum Teil verheerende Auswirkungen auf ihre Gesundheit und Entwicklung: Für eine Studie der Internationalen Arbeitsorganisation wurden Gesundheits- und Ernährungszustand von 105 Kindern im Alter von 9 bis 18 Jahren in der Region Pinchincha, in der 70 Prozent der Blumenplantagen liegen, untersucht (ILO 2000). Ein Drittel der Kinder litten unter Kopfschmerzen und Zittern. 42 Prozent der Kinder zeigten Symptome nervlicher Funktionsstörungen. Physische Erschöpfung, akute und chronische Vergiftungen, nachhaltige Schädigungen des zentralen Nervensystems bis hin zu Krebserkrankungen sind weitere Folgen, die durch die Arbeit auf einer Blumenfarm hervorgerufen werden können. Zusätzlich beeinträchtigt die Arbeit ihr Auffassungsvermögen in der Schule. Ohne Bildung werden sie aber auch als Erwachsene kaum eine Arbeit finden, mit der sie ihre Grundbedürfnisse decken können. Fehlende Kinderbetreuung mit weit reichenden Folgen Monica arbeitet seit 15 Jahren auf einer Blumenfarm in der kolumbianischen Stadt Facatativa. Genauso lange ist sie allein erziehende Mutter zweier Kinder. Ihre dreizehnjährige Tochter besucht ein Internat. Ihr fünfzehnjähriger Sohn ist arbeitslos. Monica ist verzweifelt, denn er ist auf die schiefe Bahn gekommen und mehrfach beim Diebstahl erwischt worden. Ich konnte mich nicht genug um ihn kümmern. Auf der Plantage musste ich täglich Überstunden machen, weil der Chef es verlangte. Ich hätte sonst meine Arbeitsstelle verloren. Viele der Blumenarbeiterinnen müssen täglich Stunden an sechs Tagen der Woche arbeiten. Vor Muttertag und Valentinstag muss wegen der größeren Nachfrage auch sonntags gearbeitet werden. Die Bereitschaft zu Überstunden wird häufig Die Auswirkungen auf die Psyche der Kinder sind nicht weniger alarmierend: 60 Prozent der untersuchten Kinder gaben an, bei der Arbeit auf den Blumenfarmen unter Diskriminierung und Misshandlung zu leiden. Die Hälfte der Kinder empfindet die Verantwortung als zu groß und fühlt sich bei der Arbeit unsicher. International Labor Rights Fund 9

10 vorausgesetzt. Das hat vor allem für die Kinder allein erziehender Mütter weit reichende Folgen. Die meisten Blumenfarmen stellen keine Betreuung für Kinder zur Verfügung. Und die Arbeiterinnen verdienen zu wenig, um die Gebühren für die örtlichen Kindergärten zu bezahlen. Aus diesem Grund bleibt vielen Müttern nur die Möglichkeit, die Kinder alleine zu Hause zurückzulassen. Meistens muss das älteste Kind die gesamte Verantwortung für den Haushalt sowie für die Erziehung der anderen Geschwister übernehmen. Manchmal schließen Mütter ihre Kinder aus Angst vor Übergriffen in der Wohnung ein, wenn sie zur Arbeit gehen. Aufgrund der langen Arbeitszeiten bleiben die Kinder bis zum Abend auf sich alleine gestellt. Die zurückgelassenen Kinder leiden häufig an Unterernährung, den Folgen mangelnder gesundheitlicher Versorgung und persönlicher Zuwendung. Sie sind in ihrer sozialen Entwicklung beeinträchtigt. In der Schule zeigen sie nur schlechte Leistungen. Eine ecuadorianische Lehrerin beschreibt die Schulsituation der Kinder von Blumenarbeiterinnen in einer Studie der Soziologin Norma Mena (Mena 2004): Sie kommen zum Unterricht, ohne Frühstück, ohne die Hausaufgaben gemacht zu haben, und sie schlafen während des Unterrichts. Der Mangel an Fürsorge und Zuneigung durch die Mütter bzw. Eltern kann im Laufe der Jahre zu mangelnder sozialer Integration bis hin zu Jugendkriminalität führen (Cortez 2005). Welche Kinderrechte werden verletzt? Soziale Menschenrechte 1976 ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (kurz: Sozialpakt) in Kraft getreten, den 155 Staaten ratifiziert haben, auch Ecuador und Kolumbien. Artikel 10 des Sozialpakts schreibt den Schutz von Familien, Müttern und Jugendlichen fest. In Absatz drei heißt es: Kinder und Jugendlichen sollen vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden. Ihre Beschäftigung mit Arbeiten, die ihrer Moral oder Gesundheit schaden, ihr Leben gefährden oder voraussichtlich ihre normale Entwicklung behindern, soll gesetzlich strafbar sein. Artikel 11 bis 13 des Sozialpakts legen die Rechte auf Nahrung, körperliche und geistige Gesundheit sowie Schulpflicht und kostenlosen Grundschulunterricht fest. Staaten sind dazu verpflichtet, diese Rechte ihrer Bevölkerung - auch der Kinder - zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Im Sozialpakt wird anerkannt, dass arme Staaten dies nicht von heute auf morgen schaffen können, aber sie müssen kontinuierlich an der Erreichung dieses Zieles arbeiten. 10

11 Grundrechte der Kinder Da Kinder die verletzlichste Bevölkerungsgruppe darstellen, wurden ihre Grundrechte zusätzlich in der Kinderrechtskonvention festgelegt. Kinder werden der Konvention zufolge als autonome Persönlichkeiten gesehen, die entsprechend ihrer Reife ihre eigenen Interessen wahrnehmen und vertreten können. Basierend auf diesen Grundprinzipien ergeben sich zahlreiche Einzelrechte: Versorgungsrechte (Artikel 23-29, 8) Zu den Rechten, die der Fürsorge des Kindes gelten, gehören das Recht auf angemessene Lebensbedingungen, Gesundheitsversorgung, Zugang zu Bildung, Ernährung und Kleidung, eine menschenwürdige Unterbringung, soziale Sicherheit und die Anerkennung seiner persönlichen Identität. Schutzrechte (Artikel 19-22, 31,32, 34-38). Hierzu zählt das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Kulturelle-, Informations- und Beteiligungsrechte (Artikel 12-17, 31). Hierunter fällt das Recht des Kindes auf Freizeit und Erholung. Internationale Konventionen über das Mindestalter bei Beschäftigung und über das Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, in der Regierungen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vertreten sind, hat 1976 die Konvention Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung verabschiedet. Die Konvention legt fest, dass das Mindestalter nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen darf. Ausnahmen, wie beispielsweise ungenügende schulische Einrichtungen, können dazu führen, dass das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert wird. Für die Zulassung zu Arbeiten, die Gesundheit, Sicherheit oder Moral des Kindes gefährden können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Außer Indien haben alle Blumen produzierenden Staaten diese Konvention ratifiziert, auch Kolumbien und Ecuador. Die Konvention Nr. 182 aus dem Jahr 1999 verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Dazu gehören unter anderem Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist. Auch diese Konventionen haben die Blumen produzierenden Staaten mit Ausnahme Indiens ratifiziert. Durch die beschriebene Kinderarbeit in der Blumenproduktion werden also a) soziale Menschenrechte der Kinder, b) ihre Versorgungs- und Schutzrechte gemäß der Kinderrechtskonvention, c) die Konvention 138 bei Kindern, die jünger als 15 Jahre sind und d) die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation verletzt. Kinderarbeit in der Blumenindustrie muss als ausbeuterisch bezeichnet werden, wenn die Kinder in gefährlichen Höhen arbeiten, um zum Beispiel Gewächshäuser aufzubauen und zu reparieren, mit gefährlichen Maschinen und Werkzeugen hantieren, schwere Lasten tragen, in großer Hitze und belastender Körperhaltung arbeiten, mit Pestiziden hantieren oder in pestizidbelasteter Umgebung arbeiten. 11

12 Durch die dargestellten Auswirkungen der Arbeitsbedingungen allein erziehender Mütter auf Blumenplantagen werden indirekt ebenfalls a) soziale Menschenrechte der Kinder, b) Versorgungsrechte der Kinder sowie c) kulturelle, Informations- und Beteiligungsrechte der Kinder verletzt. Fehlende Klagemöglichkeit zur Einhaltung der Kinderrechte Sozialpakt, Kinderrechtskonvention und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation sind völkerrechtlich verbindliche Verträge. Mit ihrer Ratifizierung verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, ihre nationalen Gesetze so zu gestalten, dass die in den Verträgen garantierten Rechte verwirklicht werden. Darüber hinaus sollen sie Maßnahmen ergreifen, die die Umsetzung der Kinderrechte begünstigen, wie beispielsweise die Garantie einer angemessenen Gesundheitsversorgung und Schulausbildung. Sowohl zum Sozialpakt als auch zur Kinderrechtskonvention und zu den Konventionen der Internationalen Arbeiterorganisation fehlen aber individuelle Klagerechte. Die Übereinkommen sehen nur vor, dass die Staaten regelmäßig Berichte bei den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen darüber einreichen müssen, wie sie die jeweiligen Rechte umsetzen. Diese Gremien können aber keine Sanktionen gegen Staaten verhängen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Rechtsschutz nur auf dem Papier Der Blick in ecuadorianisches und kolumbianisches Recht zeigt, dass beide Länder Gesetze zum Schutz von Kindern erlassen haben. In Ecuador regelt dies das Kinder- und Jugendgesetzbuch (CNA). Das gesetzliche Mindestalter für eine Beschäftigung beträgt in Ecuador 15 Jahre. Die Arbeitszeit für Kinder zwischen 15 und 18 Jahren darf maximal sechs Stunden pro Tag und fünf Tage pro Woche betragen unter der Voraussetzung, dass die Arbeit die Ausbildung nicht behindert. Tätigkeiten, die der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder schaden, sind verboten. Die kolumbianische Regierung hat einige Artikel der Kinderrechtskonvention in die Verfassung eingearbeitet. Im Gesetz sind die Rechte des Kindes folgendermaßen definiert: Alle Minderjährigen haben das Recht, gegen wirtschaftliche Ausbeutung und alle Tätigkeiten, die für die mentale und physische Gesundheit des Kindes schädlich sind oder einen Schulbesuch behindern, geschützt zu werden. Der Staat wird der Überprüfung dieser Maßnahmen nachkommen. In Kolumbien darf die von den Minderjährigen geleistete Arbeit vier Stunden pro Tag nicht überschreiten, muss als leichte Arbeit qualifiziert sein und benötigt die Zustimmung des Familienministeriums. Für Kinder zwischen 14 und 16 Jahren darf die Arbeitszeit maximal sechs Stunden pro Tag und fünf Tage pro Woche betragen. Voraussetzung ist aber, dass die Arbeit die Ausbildung nicht behindert. Tätigkeiten, die der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder schaden, sind gesetzlich verboten. Warum gibt es trotz der strengen Gesetze ausbeuterische Kinderarbeit? Die Regierungen Kolumbiens und Ecuadors kontrollieren die Einhaltung ihrer Gesetze offensichtlich nicht ausreichend. Korruption, Defizite in der staatlichen Justiz sowie unklare Behör- 12

13 Luc Seselle denverfahren führen zusätzlich dazu, dass Kinder weiterhin unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssen und ihre Rechte nicht ausreichend geschützt werden. Ecuador reagiert auf politischen Druck Nachdem die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch 2002 einen Bericht über ausbeuterische Kinderarbeit in Ecuador veröffentlichte und die US-Regierung daraufhin Wirtschaftssanktionen androhte, sah sich die Regierung unter Zugzwang. Mit Unterstützung von UNICEF und der Internationalen Arbeitsorganisation stellte sie schließlich im Jahr 2004 zusätzliche Arbeitsinspektoren ein und verbesserte die systematische Überwachung von Agrarbetrieben. Bei den Inspektionen wurden laut UNICEF Hunderte von Kindern an gefährlichen Arbeitsplätzen entdeckt. Bei rund 300 Inspektionen im August 2006 fanden sie immer noch 64 arbeitende Kinder in verschiedenen Betrieben, darunter zehn Blumenfarmen (El Commercio). Tansania - ein Positivbeispiel Die Blumenindustrie Tansanias hat mithilfe ausländischer Investitionen seit den 1990er Jahren einen beträchtlichen Aufschwung erlebt. Doch das Wirtschaftswachstum in diesem Sektor hat nicht zu besseren Arbeitsbedingungen geführt: Unsichere Arbeitsverhältnisse, ein hoher Einsatz von Pestiziden bei der Behandlung der Blumen, sexuelle Nötigung und fehlende Schutzkleidung bestimmen auch in Tansania den Alltag vieler BlumenarbeiterInnen. Der überwiegende Teil der Blumen wird im Norden, insbesondere in der Region Arusha, angebaut. Die Internationale Arbeitsorganisation führte dort im Jahr 2001 eine Studie durch mit dem Ziel, die einzelnen Blumenfarmen auf den Anteil arbeitender Kinder hin zu untersuchen. Das Ergebnis überraschte die Forscher: in keinem der kontrollierten Blumenbetriebe stießen sie auf Kinderarbeit. Warum gibt es in der tansanischen Blumenindustrie keine Kinderarbeit? Die Internationale Arbeitsorganisation begründet dieses Ergebnis mit einer Vielzahl von gleichzeitig ergriffenen Maßnahmen, die dazu geführt haben, dass Kinderarbeit 13

14 in der Blumenindustrie verhindert werden konnte. Strenge nationale Arbeitsgesetze verbieten die Arbeit von Kindern in der Blumenindustrie. Die staatliche Aufsichtsbehörde kontrollierte die Farmen regelmäßig. Internationale Verhaltenskodizes und Gütesiegel, wie der Standard des Flower Label Programs, haben in dieser Region großen Einfluss. Denn die tansanische Gewerkschaft der Plantagenarbeiter nutzte sie geschickt, um ArbeiterInnen über die Gesundheitsrisiken durch die verwendeten Pestizide in Blumenplantagen aufzuklären und das Verbot in Tarifverträge aufzunehmen. Diese Aufklärungsarbeit führte in der Öffentlichkeit zu einer weit reichenden Ablehnung von Kinderarbeit in der Blumenindustrie. Das Flower Label Program: Eine Alternative Um auf die Missstände in der Blumenindustrie aufmerksam zu machen, wurde 1991 in Deutschland die Blumenkampagne von Brot für die Welt, FIAN, terre des hommes, und weiteren Nichtregierungsorganisationen ins Leben gerufen. Sie wird von FIAN koordiniert. Zusammen mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen europäischer Nachbarländer sowie dem internationalen Gewerkschaftsverband IUF wurde in enger Kooperation mit den Partnern in Übersee der Verhaltenskodex für sozialverträgliche und umweltschonende Schnittblumenproduktion entwickelt. Er basiert auf den internationalen Menschenrechtspakten den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie international vereinbarten Umweltstandards. Auf Grundlage dieses Verhaltenskodex wurde 1999 von der Blumenkampagne, der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, Verbänden des deutschen Blumenhandels und einigen Blumenproduzenten aus Ecuador, Kenia und Simbabwe das Flower Label Program (FLP) gegründet. Blumenfarmen, die mit dem FLP-Siegel ausgezeichnet werden, müssen sich an folgende Kriterien halten: Zahlung Existenz sichernder Löhne, Gewerkschaftsfreiheit, Gleichbehandlung, Verbot von ausbeuterischer Kinder- und Zwangsarbeit, Gesundheitsschutz und -vorsorge, Verbot hochgiftiger Pestizide, Beschäftigungssicherheit, geregelte Arbeitszeiten sowie verantwortlicher Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex erfolgt mindestens einmal jährlich und zum Teil ohne Vorankündigung durch unabhängige InspektorInnen. Auf diese Weise wird garantiert, dass die Standards des Verhaltenskodex eingehalten werden. Zurzeit liefern 50 Farmen in vier Ländern (Ecuador, Kenia, Südafrika und 14

15 Portugal) FLP-Blumen. FLP hat bisher die Arbeitsbedingungen für etwa BlumenarbeiterInnen messbar verbessert. Heute werden unsere Rechte respektiert. Auf der FLP-Farm habe ich einen sicheren und sauberen Arbeitsplatz, fasste die ecuadorianische Blumenarbeiterin Paulina Vilca bei ihrem Besuch in Deutschland die direkten Auswirkungen der Zertifizierung auf ihre Arbeitsbedingungen zusammen. FLP nutzt Kindern Auf FLP-zertifizierten Blumenfarmen dürfen Kinder unter 15 Jahren keiner Tätigkeit nachgehen. Kinder im Alter zwischen 15 und 18 Jahren profitieren von der Zertifizierung, da ihnen die gleichen - auf dem ICC basierenden - Rechte zustehen wie den Erwachsenen. Für ihre Beschäftigung gelten außerdem folgende Vorschriften: Sie dürfen nur 30 Stunden pro Woche arbeiten und keine gefährlichen Tätigkeiten verrichten. Neben der Arbeit muss den Kindern ein regelmäßiger Schulbesuch möglich sein. Darüber hinaus ist die vom FLP geforderte Regelung der Arbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche für die BlumenarbeiterInnen von großem Vorteil, da wesentlich mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kinder bleibt. Existenz sichernde Löhne sowie Beschäftigungssicherheiten durch Festverträge führen dazu, dass die Familien nicht mehr auf den Zuverdienst durch Kinderarbeit angewiesen sind. Zusätzlich animiert FLP die Farmen, Kindergärten einzurichten. So müssen viele Mütter ihre Kinder nicht mehr allein zu Hause lassen. Was muss getan werden, um die Situation der arbeitenden Kinder auf Blumenplantagen zu verbessern? Um Kinderarbeit zu abzuschaffen, sind tief greifende Veränderungen auf nationaler wie internationaler Ebene erforderlich: Auf internationaler Ebene müssen soziale Menschenrechte und Kinderrechte einklagbar werden. FIAN hat dazu den Vereinten Nationen Vorschläge unterbreitet. Internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank dürfen nicht länger einseitig die Privatwirtschaft auf Kosten von sozialen Menschenrechten fördern. In den Blumen produzierenden Ländern müssen Land, Kapital und Arbeit so verteilt werden, dass alle Bevölkerungsschichten 15

16 daran teilhaben. Denn Kinderarbeit ist vor allem eine Folge von Armut. Bildungsangebote und der Zugang zu Sozialleistungen müssen erheblich verbessert werden. Alle Staaten müssen die Schulpflicht einführen und streng kontrollieren. Parallel dazu muss der Grundschulbesuch in allen Ländern kostenlos werden. Zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung müssen in armen Regionen auch Schulspeisungen kostenlos angeboten werden. Regelmäßige Kontrollen der Behörden und eine entsprechende Strafverfolgung bei Verstoß gegen Kinderschutzgesetze sind zwingend. Starke Gewerkschaften sowie unabhängige Gütesiegel können die nötigen Prozesse in Regierung und Bevölkerung anstoßen und beispielhaft wirken. Gewerkschaften können Kinderschutzbestimmungen in Tarifverträge aufnehmen. ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sein müssen. Die Stadt München hat einen solchen Beschluss gefasst und empfiehlt zur Umsetzung beim Kauf von Blumen auf das Gütesiegel des FLP zu achten. Was kann ich gegen Kinderarbeit in der Blumenproduktion tun? Bei jedem Blumenkauf können Sie nach der Herkunft der Blumen fragen und ob die Blumen garantiert ohne ausbeuterische Kinderarbeit produziert wurden. Das schafft bei FloristInnen ein Bewusstsein für die Problematik. Um sicher zu sein, fragen Sie nach Blumen des Flower Label Programs. FLP garantiert Ihnen Blumen ohne ausbeuterische Kinderarbeit. Aber auch die Industrieländer können dazu beitragen, dass Kinderarbeit auf Blumenplantagen abgeschafft wird. Sie können strenge Auflagen für die Vergabe von Krediten und Bürgschaften zur Bedingung machen. Ihre Berater, die sie den Regierungen von Entwicklungsländern zur Seite stellen, müssen darauf hinwirken, dass Kinderrechte einen stärkeren Schutz in Politik und Gesetzgebung erhalten. Kommunen können im öffentlichen Beschaffungswesen als Kriterium festlegen, dass alle Dinge, die angeschafft werden, 16

17 Dokumente : Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte: a_cescr.htm Kinderrechtskonvention: index.html?a=/bibliothek/content/3_ 1.htm Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation: Unicef 2001: Kinder haben Rechte! Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes: Eine Einführung Heidel, Klaus 2003: Kinderarbeit in Zeiten der Globalisierung. Daten, Fakten, Beispiele. Ecuador ILO 2000: Ecuador; Trabajo Infantil in la Floricultura: Una Evaluación Rapida: http: // ipec/simpoc/ecuador/ra/flowers.pdf ILO 2000a: Ecuador; Child Labour in Flower Plantations: A Rapid Assessment ILO 2002: Executive Summary; Baseline for the prevention and gradual elimination of child labour in the flower industry in the districts of Cayambe and Pedro Moncayo ILO 2003: Project Document; Combating the Worst Forms of Child Labour in Ecuador, : grants/sga0408/ecuadortbp.pdf El Commercio, Batallas, Monica 2005: Die Blumenindustrie in Ecuador - Hintergründe Mena, Norma 2004: Algunos aspectos relacionados con el desarrollo de la floricoltura en Ecuador; Versión Preliminar. UNICEF: At a glance: Ecuador; http: // Kolumbien Republica Colombia 2001: Enquestra Nacional de Trabajo Infantil, http: // TrabInfantil/OIT_Result_caract_poblacion_5y17.pdf U.S Department of Labor o.a.: Colombia: reports/iclp/sweat/colombia.htm Cortez Navarrete, Jorge Enrique 2005: El actual gobierno colombiano agudiza la misera de las trabajadoras de las flores Ortiz, Olga 2005: Die Schnittblumenindustrie in Kolumbien Tansania ILO 2001: Tanzania; Child Labour in the Horticulture Sector in Arumeru District: A Rapid Assessment; public/english/standards/ipec/simpoc/ tanzania/ra/horticulture.pdf ILO 2000/01: Child Labour in Tanzania standards/ipec/simpoc/tanzania/report/ rep2001.pdf Links FIAN: Agenda der Stadt München: Misereor: Flower-Label-Program: fairflowers.de Forum Kinderarbeit: terre des hommes: Brot für die Welt: 17

18 Weitere Materialien der Blumenkampagne Faltblatt: Warum die Rose sticht Überblick über die Situation in der Blumenproduktion und über die Blumenkampagne. Das Faltblatt zeigt Alternativen auf, wie die Situation durch Bildungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, das Flower Label Program oder Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen verbessert werden kann. 10,5 x 10,5 cm, 10 S. 2005, 0,05 Faltblatt Von Frau zu Frau Basisinformationen zu Frauen in der Blumenproduktion, FLP und Blumenkampagne 10,5 x 10,5 cm, 10 S. 2004, 0,05 Faltblatt Eine Rose ist eine Rose Vorstellung des Flower Label Programs (FLP) für faire und umweltschonende Blumenproduktion. 12 x 10,5 cm, Hg. FLP, 2004, 0,05 Fairness blüht auf! 15 Jahre engagierte Arbeit in der Blumenkampagne - Rückblick, Zwischenbilanz und Aussicht auf die Herausforderungen für das FLP. A4, 34 S., 2006, 4 Blumen-Frauen Dokumentation über die Situation von Blumenarbeiterinnen in Ecuador, Kenia, Österreich, Sambia, Simbabwe, Tansania und Deutschland. A4, 28 S. 2002, 4 Rosige Aussichten Blumenzeitung mit Informationen über das Flower Label Program, die Situation von Frauen in der Blumenindustrie, den weltweiten Blumenhandel, Tipps für KonsumentInnen. A3, 6 S., Hg. kfd Diözesanverband Münster, 2004, nur Porto und Verpackung Lass Blumen fair sprechen Handlungsleitfaden im Rahmen der Agenda 21 für lokale Gruppen und Initiativen, die mit dazu beitragen wollen, ihre Stadt- und Gemeindeverwaltung zur alternativen Beschaffung regional oder fair produzierter Blumen zu bewegen. A4, 18 S. 2004, 4 Blumen und Gerechtigkeit Ideen und Anregungen für Gottesdienst und kirchliche Gruppenarbeit. A4, 48 S., 2005, 4 Geschäfte in Kolumbien - fair, grün oder traurig? Informationen zur kolumbianischen Blumenindustrie und dem menschenrechtlichen Ausnahmezustand des weltweit zweitgrößten Blumenlieferanten. A4, 26 S., 2003, 4 Blumengrüße vom Äquator Der Film zum Flower Label Program. Beispiele aus Kenia und Ecuador stellen die schwierigen Arbeitsbedingungen sowie Erfolge des FLP vor. In Deutsch, Englisch, Spanisch; auf Video und DVD,2003, 7/10 Alle Preise zuzüglich Porto und Verpackungspauschale Bestellungen an: FIAN Deutschland, Düppelstr. 9-11, Köln, Tel , Fax: , fian@fian.de Weitere Materialien auf der Internetseite 18

19

20 Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht sich zu ernähren Spendenkonto: GLS-Bank BLZ

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