Dr. Thomas Beyer, MdL Rechtsanwalt, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern
|
|
- Gisela Schwarz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflegearmut und Gesundheitsarmut: Hartz IV-Einkommen reicht nicht für die Pflegekosten und die Gesundheitskosten von Dr. Thomas Beyer, MdL Rechtsanwalt, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern I. Grundrecht auf Gesundheit trotz Armut Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar zu den in den sogenannten Arbeitsmarktreformen zum Januar 2005 eingeführten Regelungen der Grundsicherung nach dem SGB II ein neues Grundrecht anerkannt. Aus der objektiv alle staatliche Gewalt bindenden Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde nach Artikel 1 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG entwickelt das Gericht einen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Leistungsanspruch des Einzelnen auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums 2. Der Gewährleistungsinhalt dieses Grundrechts erstreckt sich für das Bundesverfassungsgericht auf das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst 3. Damit ist nicht nur klar, dass das Gericht dem Einzelnen ein Grundrecht auf Gewährung notwendiger Gesundheitsleistungen als einen unmittelbar durchsetzbaren Anspruch zuspricht. Es gewährt diesen Anspruch vielmehr gerade deshalb, um eine aufgrund unzureichender individueller wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, also Armut, sonst drohende Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen auszuschließen. 1 BVerfGE 125, 175 ff. 2 BVerfGE 125, 175, 222 ff.; Anne Lenze, Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe, Das Urteil des BVerfG vom und seine Folgen, WISO Diskurs, Mai 2010, S. 4 ff. 3 BVerfGE 125, 175,
2 Der Gesetzgeber ist im Rahmen des ihm durch das Bundesverfassungsgericht zugewiesenen Konkretisierungsauftrags für die gesetzliche Bestimmung des menschwürdigen Existenzminimums in Bezug auf gesundheitserhaltende oder -herstellende Maßnahmen doppelt gebunden. Zum einen spricht das Gericht klar aus, dass der dem Gesetzgeber zustehende Gestaltungsspielraum enger sei, soweit der Gesetzgeber das zur Sicherung der physischen Existenz eines Menschen Notwendige konkretisiert und weiter nur im Rahmen der Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben 4. Zum anderen aber endet der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers dann, wenn die dem Grundsicherungsempfänger zugestandenen finanziellen Zuwendungen nicht mehr ausreichen, um die neben der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung erforderlichen alltäglichen Aufwendungen für Gesundheitsleistungen aufzubringen. Vor diesem Hintergrund bestehen größte Zweifel daran, ob der Betrag, den der Gesetzgeber bei der Neuberechnung der Höhe des Regelsatzes der Grundsicherung für Gesundheitspflege ansetzt, den verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt. II. Regelsatz ohne existenzsichernde Gesundheitsleistungen Der Gesetzgeber war in Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezwungen, zum 1. Januar 2011 den Regelsatz der Grundsicherung nach dem SGB II neu zu berechnen. Er hat ihn auf 361,81 Euro festgesetzt 5. Darin enthalten ist ein Ansatz für Gesundheitspflege in Höhe von 15,55 Euro. Nicht nur die geringe absolute Höhe des Betrages ist bemerkenswert. Gegenüber den nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelten Aufwendungen für Gesundheitsleistungen innerhalb der als Referenzgruppe herangezogenen 15 Prozent Bezieher der niedrigsten Einkommen ohne Grundsicherungsempfänger wurde die Zuwendung noch einmal spürbar gekürzt. Bei den Ausgaben für Gesundheit beträgt der Abschlag bei Grundsicherungsempfängern 10,72 Euro 6. 4 BVerfGE 125, 175, Nach Anpassung an die Preisentwicklung: 364,00 Euro; Die Bundesregierung hat am 14. September 2011 die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zustimmend zur Kenntnis genommen wonach zum 1. Januar 2012 der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene um 10,00 Euro monatlich auf dann 374,00 Euro steigen soll. 6 Hans-Böckler-Stiftung, Böcklerimpuls 16/2010, S. 4 f. 2
3 Es soll hier nicht die Methoden-Kritik an der Regelsatzberechnung 7 weiter geführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 9. Februar 2010 das Statistikmodell, das auf die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen abstellt ( 20 Abs. 4 SGB II i. v. m. 28 Abs. 3 SGB XII a.f.), als verfassungsrechtlich zulässige, ja in Bezug auf die Gewährleistung der gesellschaftlichen Teilhabe gegenüber der Warenkorbmethode sogar vorteilhafte Methode angesehen 8. Es hat auch Abschläge von einzelnen Positionen der EVS zugelassen. Dabei muss der jeweilige Abschlag allerdings sachlich gerechtfertigt sein 9. Ausgaben, die in der Referenzgruppe anfallen, darf der Gesetzgeber bei der Regelsatzberechnung nur dann wegfallen lassen, wenn feststeht, dass sie für den Grundsicherungsberechtigten anderweitig (durch Rechtsansprüche auf Leistung oder Kostenbefreiung) gedeckt werden oder zur Sicherung seines Existenzminimums nicht notwendig sind 10. Tatsächlich erscheint es nicht darstellbar, wie aus einem anteiligen Betrag von 15,55 Euro pro Monat auch nur die im System der Gesetzlichen Krankenversicherung jetzt zwingend vorgesehenen Eigenleistungen hinsichtlich Praxisgebühr, Zuzahlungen und Aufwendungen in Folge Leistungsausschlüssen erbracht werden sollen. Besonders problematisch zeigt sich nicht nur die Situation chronisch Kranker sondern auch die (Nicht-)Erstattung von Zusatzbeiträgen, die die jeweilige Krankenkasse ihren Versicherten seit 2010 aufzuerlegen berechtigt ist. Diese sind im Regelsatz schon deshalb nicht abgebildet, weil sie zum Zeitpunkt der letzten EVS noch nicht erhoben wurden. Angesichts der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber zeitnah auf Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchssteuern zu reagieren hat 11, ist die Nichtberücksichtigung systematisch schon wegen ihres im Einzelfall leistungsentwertenden Charakters verfassungsrechtlich unzulässig 12. Dessen ungeachtet sind Zusatzbeiträge bedingt durch die wirtschaftliche Lage der betreffenden Krankenkasse und/oder deren Risikostruktur im Versichertenkreis. Sie sind vom einzelnen Mitglied der Krankenkasse in keiner Weise zu beeinflussen, für dieses andererseits aber Voraussetzung, um den zur Sicherung der physischen Existenz unverzichtbaren Krankheitsschutz weiter zu gewährleisten. Eine Übernahme von 7 Vgl. Hans-Böckler-Stiftung, Unsystematischer Methoden-Mix, Böcklerimpuls 20/2010, S. 1; Christine Hohmann-Dennhardt, Menschenwürde im Sozialstaat des 21. Jahrhunderts, in: AWO-Bundesverband (Hrsg.), Fachkonferenz 2010 Zusammenhalt stärken Ausgrenzung verhindern, Dokumentation, Berlin 2010, S. 39, 41 f. 8 BVerfGE 125, 175, 234 f. 9 BVerfGE 125, 175, BVerfG a.a.o. 11 BVerfGE 125, 175, I. d. S. auch Lenze, S. 7 f. 3
4 Zusatzbeiträgen durch die Grundsicherungsempfänger darf daher nicht erwartet werden. In diesem Zusammenhang gilt es weitere Auswirkungen der Gesundheitsreformen zu berücksichtigen. Die Benachteiligung gesetzlich Versicherter gegenüber Selbstzahlern und privat Versicherten einerseits und die oftmals überfordernde Zunahme von Selbstzahlungsverpflichtungen bei Einkommensarmen andererseits hat nicht nur eine mindestens 3-Klassen-Medizin entstehen lassen. Die Einführung von DRGs in der Krankenhausversorgung und die Facetten des zunehmenden Wettbewerbs auch im ärztlichen Bereich haben mit Klinikspezialisierung und Praxissterben die Wege zur Gesundheitsversorgung gerade auch in strukturschwachen Gebieten deutlich länger werden lassen. Dies benachteiligt Grundsicherungsempfänger ein weiteres Mal. Ihrer ausreichenden Gesundheitsversorgung stehen im Einzelfall nicht zu leistende Mobilitätskosten im Wege. So enthält der Regelsatz einen monatlichen Betrag für die Nutzung von Bussen und Bahnen in Höhe von 22,78 Euro. Gegenüber der EVS erfolgte ein Abschlag in Höhe von 36,48 Euro 13. Für diesen Betrag ist im Regelfall nicht einmal ein öffentlich in besonderer Weise subventioniertes Sozial-Ticket für den Monat zu bekommen. III. Gesundheitsarmut hat System Privat zu finanzierende Zusatzleistungen, Aufzahlungen und Zusatzbeiträge sind kein neues Phänomen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem Gesundheitsreformgesetz von 1989 zeigt sich vielmehr ein scheinbar unaufhörlicher Prozess einer zusätzlich zu den Krankenkassenbeiträgen privat zu finanzierenden Gesundheitsversorgung 14. Der einkommensunabhängige, ausschließlich vom Versicherten (Arbeitnehmer) zu leistende Zusatzbeitrag nach dem GKV-Finanzierungsgesetz ist somit nur der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, die unter Entsolidarisierung arme Menschen zunehmend von der Gesundheitsversorgung ausschließt 15. Gesundheitliche Einschränkungen sind damit keine schicksalhafte Folge materieller Unterversorgung, sondern systemische Konsequenz einer steigenden Selbstzahlungsquote im Gesundheitswesen. Betrachtet man die Gesundheitsausgaben in Deutschland bezogen auf die gesamtwirtschaftliche Leistung der Bundesrepublik Deutschland, so zeigt sich ein 13 Wie Anm BAG Wohnungslosenhilfe e.v., Auswirkungen zunehmender Kostenbeteiligung und Eigenverantwortung auf die Gesundheitsversorgung wohnungsloser und armer Patienten, Bielefeld 2010; Gerhard Trabert, Gesundheit und Armut, Vortragsmanuskript, Wiesbaden BAG Wohnungslosenhilfe, S. 7. 4
5 Bild, das in interessantem Gegensatz steht zur öffentlichen Klage vermeintlich ständig weiter ausufernder Sozialleistungen. Tatsächlich ist der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den letzten Jahrzehnten nahezu konstant. Übersicht 1: Sozialbudget für Krankheit und Invalidität in Deutschland Jahre Sozialbudgetaufwendungen für Krankheit und Invalidität am Bruttoinlandsprodukt Prozent , , , , , , , , ,2 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) Statistisches Taschenbuch 2010, Bonn 2010, Tab
6 Demgegenüber steigt die Selbstzahlungsquote im Sozialbudget. Übersicht 2: Sozialbudgetfinanzierung durch Private in Deutschland Jahre Finanzierung des Sozialbudget durch Private Haushalte Prozent , , , , , , , , ,5 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) Statistisches Taschenbuch 2010, Bonn 2010, Tab
7 Gerade bei den Aufwendungen für die Gesundheit zeigt sich ein deutliches Anwachsen des Selbstzahlungsanteils. Übersicht 3: Privatisierung der Gesundheitsaufwendungen in Deutschland Aufwendungen für Gesundheit durch die Privathaushalte 1) Jahre Mrd. Euro Prozent 2) ,96 10, ,96 11, ,22 11, ,07 13,7 1) Private Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter 2) An Gesundheitshausgaben aller Ausgabenträger zusammen Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gesundheit: Ausgaben, Krankheitskosten und Personal 2004, Wiesbaden 2006, Tab. A1. 7
8 Zahnersatz, Hilfsmittel, Unterbringung und Arzneimittel erweisen sich als besonders einkommensabhängig. Übersicht 4: Einkommensabhängigkeit von Gesundheitsleistungen in Deutschland 2004 Aufwendungen für Gesundheit durch die Privathaushalte 1) nach Leistungen Leistungen Mrd. Euro Prozent 2) Zahnersatz 2,11 36,0 Hilfsmittel 2,95 29,3 Unterkunft/Verpflegung 5,07 29,1 Arzneimittel 7,87 21,8 Prävention/Gesundheitsschutz 1,17 12,8 Ärztliche Leistungen 5,42 8,5 Pflegerische/Therapeutische Leistungen 4,63 8,1 Transporte 0,09 2,3 Sonstige 3) 2,76 - Leistungen insgesamt 32,07 13,7 1) Privathaushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter 2) An den Leistungsausgaben aller Ausgabenträger 3) Investitionen, Verwaltung Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gesundheit: Ausgaben, Krankheitskosten und Personal 2004, Wiesbaden 2006, Tab. A 4, letzte Veröffentlichung. Von hohen privaten Aufwendungen sind dabei nicht nur Gutverdienende betroffen. Auch im Niedrigsteinkommensbereich bis 1.300,00 Euro wenden mehr als eine Million Haushalte mehr als fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für Gesundheitspflege auf BAG Wohnungslosenhilfe, S. 1. 8
9 Gerade diese Haushalte leiden unter dem steigenden Preisindex für Gesundheitsausgaben. Übersicht 5: Preisindex für Gesundheitspflege in Deutschland Preisindizes für Gesundheitspflege 2003 = 100 Preisindex Gesundheitspflege 100,00 119,2 121,5 122,5 Quelle: Martens, Rudolf: Regelsatz und Preisentwicklung. Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband, Berlin 2007, S. 9. IV. Pflegebedürftigkeit macht arm Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung seit ihrer Einführung Mitte der 1990er Jahre nur als Teilkostenversicherung ausgestaltet. Für die Inanspruchnahme erforderlicher Pflegeleistungen ist daher im Grundsatz stets der Einsatz eigenen Einkommens oder Vermögens vorgesehen. Die öffentliche Unterstützung bleibt subsidiär, insbesondere in Gestalt der Hilfe zur Pflege. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine zunehmende Einkommensabhängigkeit insbesondere der Pflegeheimversorgung feststellen. 9
10 Übersicht 6: Einkommensabhängigkeit der Pflegeversorgung in Deutschland Zuzahlung Unterdeckung der durchschnittlichen Pflegesätze für vollstationäre Pflege pro Person mtl. Euro Pflegestufen Stufe I 133,00 284,00 366,00 Stufe II 242,00 454,00 537,00 Stufe III 545,00 726,00 839,00 Quelle: Gmünder Ersatzkasse (Hrsg.): Pflegeversicherung entwickeln, Pflegebedarf sichten, Pflegeversorgung gestalten. Statement, Berlin Pflegearmut manifestiert sich demnach vorrangig bei den Pflegebedürftigen, die auf stationäre Pflege angewiesen sind. Übersicht 7: Sozialhilfe als Lebensunterhalt von Pflegebedürftigen Sozialhilfe als überwiegender Lebensunterhalt bei Pflegebedürftigen an allen Pflegebedürftigen Prozent Pflegebedürftige Ambulantversorgte Pflegebedürftige 1,5 1,5 Stationärversorgte Pflegebedürftige 8,8 10,8 10
11 Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Sonderbericht: Lebenslagen der Pflegebedürftigen Deutschlandergebnisse des Mikrozensus 1999, Bonn 2002 und dass. (Hrsg.): Sonderbericht: Lebenslagen der Pflegebedürftigen Deutschlandergebnisse des Mikrozensus, Bonn Pflegearmut ist kein Phänomen vermeintlich schwächerer Regionen. So zeigt sich etwa auch in Bayern eine stetige Zunahme der Hilfe zur Pflege. Im Verlauf des Jahres 2010 erhielten im Freistaat insgesamt Personen Hilfe zur Pflege. Das waren 5 Prozent mehr als noch im Vorjahr 17. V. Pflegearmut und Gesundheitsarmut als gesellschaftliche Krise Unzureichende Hartz IV-Regelsätze in Fällen des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus oder in der Rehaklinik weiter gekürzt verletzen die Würde der Betroffenen. Sie führen aber auch dazu, dass keinerlei individuelle Vorsorge mehr getroffen werden kann, sei es allgemein für das Alter oder eine spätere Pflegebedürftigkeit. Dass Empfängern der Grundsicherung im Übrigen im Zuge des Sparpakets der Bundesregierung vom Juli 2010 auch noch die ohnehin geringe Rentenbeitragszahlung gestrichen wurde ist in diesem Zusammenhang fast schon von zynischer Konsequenz. Gesundheitsarmut führt zur Pflegearmut und leistet einen direkten Beitrag zur Altersarmut. Eine Gesellschaft, die dies zulässt und in ihrer Sozialgesetzgebung regelrecht befördert, befindet sich in der Krise. 17 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Mitteilung vom 9. August
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrRegelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrGute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.
Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Pflegelückenrechner Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung der Pflege. In den kommenden Jahren
MehrBegründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach 31 SGB-II (Hartz-IV)
Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach 31 SGB-II (Hartz-IV) Sanktionen bis unterhalb des sozio-kulturellen Existenzminimums sind am 09. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgerichts verboten
MehrFakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.
Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrDas Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrFragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld
Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt
MehrDie gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit
Berlin, 15. Oktober 2012 Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit Die vollständigen Kosten der Arbeitslosigkeit sind weit höher als die Summe der Ausgaben für Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrMerkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...
Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...
MehrWohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz
Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND
MehrLeitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten
Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrTeilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.
Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrClever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest
Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrMit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.
Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100
MehrLandesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB
MehrArbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrAHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.
D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,
MehrWenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.
Gesundheit erhalten Pflegezusatzversicherung PflegeSchutz mit staatlicher Förderung 60 jährlich Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Mit dem Thema Pflege
MehrGeschäftsverzeichnisnr. 1815. Urteil Nr. 9/2000 vom 19. Januar 2000 U R T E I L
Geschäftsverzeichnisnr. 1815 Urteil Nr. 9/2000 vom 19. Januar 2000 U R T E I L In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung von Artikel 14 des Dekrets der Flämischen Gemeinschaft vom
Mehr264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
48 SGB XII Hilfe bei Krankheit (1) Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend
MehrSchützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE.
KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK/KPET KOMBIMED FÖRDER-PFLEGE TARIF KFP Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. Tarife KFP,
MehrMatthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE
Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Viel Lärm um wenig Von der sogenannten Lebensleistungsrente
MehrÜbersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen
Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrVermögensverteilung. Vermögensverteilung. Zehntel mit dem höchsten Vermögen. Prozent 61,1 57,9 19,9 19,0 11,8 11,1 5 0,0 0,0 1,3 2,8 7,0 2,8 6,0
Vermögensverteilung Erwachsene Bevölkerung nach nach Zehnteln Zehnteln (Dezile), (Dezile), Anteile Anteile am am Gesamtvermögen Gesamtvermögen in Prozent, in Prozent, 2002 2002 und und 2007* 2007* Prozent
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrPflege im Jahr 2007. Pflege
Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrFür (echtes) Bürgergeld!
Für (echtes) Bürgergeld! 1. Grundgedanke Das Grundproblem der heutigen Gesellschaft wird nicht in steigender Arbeitslosigkeit gesehen. Die Arbeitslosigkeit ist eine zwingende Folge der steigenden Produktionskraft
MehrKündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.
Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens
MehrIch will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.
Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. NAME: Daniela Fontara WOHNORT: Bonn ZIEL: Behandlung nach Maß PRODUKT: V.I.P. Tarife stationär Wie kann
MehrBitte bei Antwort angeben
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrDer Sozialausgleich. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gesundheitsreform/sozialausgleich.html
Page 1 of 6 GLOSSARBEGRIFF Der Sozialausgleich Gibt es einen Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag? Ja. Eine gesetzliche Überforderungsklausel stellt sicher, dass kein Mitglied einer Krankenkasse über
MehrChristof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen
Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrIm Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT. 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen
Im Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen Kosten im Pflegefall KEINE FRAGE DES ALTERS Kaum jemand denkt in jungen Jahren an eine mögliche
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrBundesversicherungsamt
Bundesversicherungsamt Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsaufgaben für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde Abschlussprüfungen Aufgabe 1. Aufgabe Eine GmbH, die Spielwaren
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrErläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko
Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrDem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,
SoVD-Landesverband Niedersachsen Edda Schliepack, 2. Landesvorsitzende Redemanuskript Diskussionsveranstaltung Stimmen für den Mindestlohn, 11.09.2009 (Es gilt das gesprochene Wort!) Dem Hungerlohn folgt
MehrArbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege
Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrWohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem
Mehr3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen
3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.
MehrJetzt Pflegezulage sichern!
Deutsche-Förder-Pflege Jetzt Pflegezulage sichern! Sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Mit der Deutschen-Förder-Pflege der Barmenia. Einfach, unkompliziert und staatlich gefördert. Pflege
MehrDas Bildungsund Teilhabe- Paket
Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag
MehrNichtversicherte im deutschen Krankenversicherungssystem
Seminar: Seminar: Rechtliche Rechtliche und und finanzielle finanzielle Grundlagen Grundlagen einer einer staatlichen staatlichen Krankenversicherung Krankenversicherung Inwent Inwent und und Vietnam Vietnam
MehrMitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrVermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn
An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrAuswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 durch das Statistische Bundesamt und Planungen zur Bemessung der Regelsätze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2752 17. Wahlperiode 17. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
MehrHörgeräteversorgung: Versorgungsanspruch und praxis in der GKV
Fachtagung zur Hilfsmittelversorgung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen am 4./5.April 2011 in Berlin Hörgeräteversorgung: Versorgungsanspruch und praxis in der GKV
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrTestbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015)
Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrTeil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung
MehrQuittungsheft für Zuzahlungen
Quittungsheft für Zuzahlungen Das Quittungsheft wird geführt für Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Quittungsheft für Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel Fahrkosten Heilmittel
MehrEine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung
kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)
Bundesrat Drucksache 731/11 16.11.11 Verordnung der Bundesregierung AS Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrGute Besserung für ganz Bayern! So machen wir Gesundheit und Pflege zukunftssicher.
Gute Besserung für ganz Bayern! So machen wir Gesundheit und Pflege zukunftssicher. Herausforderung demographischer Wandel Herausforderung Pflege Der demographische Wandel macht auch vor Gesundheit und
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED TARIFE DT50 / DT85 / DBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED FÜR IHRE ZAHNGESUNDHEIT. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Zum Zahnarzt geht niemand gern
Mehr