Private Krankenvollversicherung Fragebogen für eine Risikoanalyse und einen Preis-Leistungs-Vergleich / Stand 12/2015
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- Maria Baum
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1 Private Krankenvollversicherung Fragebogen für eine Risikoanalyse und einen Preis-Leistungs-Vergleich / Stand 12/2015 Bestätigung Ihrer Anfrage und Vertragsangebot Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mit diesem Schreiben übersenden wir Ihnen im ersten Teil unsere Konditionen sowie umfangreiche Informationen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Im zweiten Teil finden Sie den Fragebogen zur eigentlichen Beratung. Bitte lesen Sie die Hinweise in Ruhe genau durch. Wenn Sie mit unserem Beratungsangebot einverstanden sind, schicken Sie bitte das beigefügte Schreiben zur Widerrufsbelehrung unterschrieben und dazu den ausgefüllten Fragebogen an uns zurück. Falls Sie eine schnellere Bearbeitung wünschen, können Sie aber auch auf die Einhaltung Widerrufsfrist verzichten. Sie finden in der Bestätigung zur Widerrufsbelehrung einen entsprechenden Passus. Der Beratungsvertrag ist zustande gekommen, sobald uns diese Bestätigung (per versicherung@vz-rlp.de, Fax 06131/ oder Brief an Verbraucherzentrale, Versicherungsberatung, Postfach 4107, Mainz) zugeht. Erst dann kommt ein Vertrag zustande und wir können Ihnen eine schriftliche Auswertung anbieten. Dies ist ein Angebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v., vertreten durch den Vorstand Ulrike von der Lühe, Seppel-Glückert-Passage 10, Mainz, Vereinsregister: Amtsgericht Mainz VR 1088, Steuernummer 26 / 675 / 0880 / 4, Telefon-Nr , Fax-Nr / , info@vz-rlp.de. Sollten Sie nach der schriftlichen Beratung Beanstandungen haben, senden Sie bitte unter Angabe des fachlichen Themas auf unserer Seite eine Nachricht an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v., info@vz-rlp.de, Fax: 06131/ oder per Post an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v., Seppel-Glückert-Passage 10, Mainz. Bitte beachten Sie, dass Ihre richtigen und vollständigen Angaben Voraussetzung für ein zutreffendes Beratungs-/Auswertungsergebnis ist. Für Beratungsfehler, die auf nicht erkennbarer, lückenhafter oder fehlerhafter Sachverhaltsschilderung beruhen, sind wir nicht verantwortlich. Für das Ergebnis unserer Beratung haften wir nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterhält eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ansprüche, die vor Gerichten innerhalb der Europäischen Union geltend gemacht werden. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie den Fragebogen zur Risikoanalyse und Computer gestützten Beratung in der privaten Krankenvollversicherung (PKV). Wenn Sie wissen möchten, ob Sie "richtig" versichert sind, sollten Sie wie folgt vorgehen: Füllen Sie den Bogen aus und kreuzen Sie die für Sie wichtigen Risikomerkmale an. Die Leistungen, die nach unserer Meinung in eine leistungsstarken Vertrag enthalten sein sollten, haben wir bereits angekreuzt. Senden Sie ihn dann an Ihren Versicherer und bitten 1
2 ihn, Ihnen schriftlich mitzuteilen, ob die Risiken so versichert sind, wie Sie es vorgegeben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so fordern Sie ihn auf, Ihnen ein entsprechendes Angebot zu machen. Wenn Sie wissen möchten, wer Ihnen den gewünschten Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis bietet oder ob Ihr derzeitiger Vertrag als günstig einzustufen ist, senden Sie uns den ausgefüllten Bogen. Wir ermitteln dann auf der Basis Ihrer Vorgaben die Versicherungen, die ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Falls Sie von unseren Empfehlung für einen leistungsstarken Vertrag abweichen möchten, so machen Sie dies am besten durch eine farbige Streichung der von uns gesetzten Markierungen kenntlich. Füllen Sie den Bogen bitte vollständig aus. Nur so können wir Ihnen eine korrekte Auswertung bieten. Ihre Daten werden selbstverständlich nicht gespeichert, sondern unmittelbar nach der Auswertung gelöscht. Bitte machen Sie keine weiteren Zusätze und geben Sie auf jede Frage nur eine Antwort, der Computer kann nur die abgefragten Daten und eindeutige Antworten bearbeiten. Die Berechnung beruht auf dem Programm CV-win des Softwarehauses Morgen und Morgen, das wir diesbezüglich in Lizenz benutzen. Das Entgelt für die Auswertung beträgt 25,-. Wenn Sie mehrere Varianten berechnen lassen möchten, so erhöht es sich für jede weitere Berechnung um 10,-. Sie erhalten darüber zusammen mit unserer Auswertung eine gesonderte Abrechnung. Die Rücksendeadresse lautet: Verbraucherzentrale, Versicherungsberatung, Postfach 4107, Mainz Mit freundlichen Grüßen Ihre Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Anlagen: Schreiben zur Widerrufsbelehrung Musterwiderrufsformular Fragebogen zum Versicherungs-Check 2
3 Widerrufsbelehrung Bitte beachten Sie: Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie ausführlich über Ihr Widerrufsrecht zu informieren. Lesen Sie diese Information sorgfältig durch. Am Ende dieser Informationen können Sie wählen, ob Sie eine schnellere Bearbeitung vor dem Ende der Widerrufsfrist wünschen. Übersenden Sie uns diese Erklärung (per Mail an Fax 06131/ oder Brief an Verbraucherzentrale, Versicherungsberatung, Postfach 4107, Mainz, und Bezug zu Ihrer Anfrage). Vor Erhalt dieser von Ihnen unterschriebenen Bestätigung dürfen wir laut Gesetz nicht mit der Beratung beginnen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v., Seppel-Glückert-Passage 10, Mainz, Fax: 06131/ mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. bitte wenden 3
4 Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Rechtsberatungsleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Rechtsberatung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich der vorzeitigen Ausführung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zugestimmt haben und Ihre Kenntnis darüber bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Bitte teilen Sie uns mit, wann wir mit der Bearbeitung beginnen sollen. Die Rücksendeadresse dazu lautet: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v., Seppel-Glückert- Passage 10, Mainz, oder Telefax Fax: 06131/ oder ( ) Ich wünsche, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere. ( ) Ich möchte, dass die Bearbeitung meiner Anfrage erst nach dem Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt Name (bitte in Druckschrift) und Unterschrift Verbraucher 4
5 Bitte beachten Sie zur privaten Krankenvollversicherung noch folgende Hinweise: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit Beratungen zum Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) angeboten. Sie bietet diese Beratung nicht mehr an. Im Gegenteil, sie rät Verbrauchern generell von einem Wechsel in die PKV ab. Auslöser für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die zukünftigen Beitragsentwicklungen in der PKV auch nicht ansatzweise vorherzusehen sind. So haben z.b. im Jahr 2012 einige Gesellschaften, ihre Beiträge so drastisch angehoben, wie wir es im Rahmen unserer Beobachtungen des Versicherungsmarktes in den letzten 20 Jahren auch nicht annäherungsweise festgestellt haben. Der Verbraucherzentrale liegen Unterlagen vor, bei denen die Erhöhung in der Spitze mehr als 50 Prozent ausmachte. Erhöhungen von mehr als 30 Prozent sind keine Seltenheit in den hier vorliegenden Unterlagen. Alarmiert durch diese Zahlen haben wir die Entwicklung der letzten 20 Jahre bei einigen Gesellschaften überprüft, die uns bisher nicht negativ aufgefallen waren. Auch hier mussten wir Beitragssteigerungen von 200 bis 300 Prozent feststellen. Vor diesem Hintergrund können wir es nicht mehr verantworten, Verbrauchern zu einem Wechsel in die PKV zu raten. Wir halten es vielmehr für sinnvoll, private Zusatzversicherungen zur GKV abzuschließen, wenn Versicherte verbesserte Leistungen wünschen. Laufen später einmal die Beiträge aus dem Ruder, kann man sie kündigen, ohne den Grundschutz der GKV zu verlieren. Falls Sie unsere Auffassung nicht nachvollziehen können und weiterhin den Wechsel in die private Krankenversicherung durchführen wollen, nennen wir Ihnen nachfolgend die Kriterien, dies Sie unbedingt dabei berücksichtigen sollten und die Sie uneingeschränkt bejahen sollten: Die Betragsentwicklung und höhe in der PKV spielt für mich keine Rolle, da es mir ausschließlich um die besseren Leistungen in den Vollkostentarifen geht. Dies gilt auch dann, wenn weitere Familienmitglieder jetzt oder später mit eigenen Verträgen zu versichern sind, da es keine kostenlose Familienversicherung in der PKV gibt. Keine der jetzt zu versichernden Personen ist älter als 40 Jahre. Bei ambulanten Arztbehandlungen in den letzten 5 Jahren ging es lediglich um einmalig auftretende Gesundheitsstörungen und es waren keine chronischen Erkrankungen betroffen. Bei stationären Behandlungen in den letzten 5 Jahren ging es lediglich um einmalig auftretende Gesundheitsstörungen und es waren keine chronischen Erkrankungen betroffen. Es ist finanziell für mich kein Problem, die Behandlungskosten für die privatärztliche Behandlung bei Verzögerungen bei der PKV vorzustrecken. Für Existenzgründer: Es steht fest, dass das Geschäft sich dauerhaft gut entwickelt. Für den Fall, dass Sie gegen unseren Ratschlag weiterhin den Wechsel in die PKV erwägen, hier nun unser Fragebogen für einen Beitragsvergleich privater Vollkostentarife Ihre Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. 5
6 Private Krankenvollversicherung 12/2015 Ihre Adresse: Name, Vorname u. Tel.-Nr.: Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Wohnort: Zusendung per ? (bitte sehr deutlich schreiben) : Die Berechnung beruht auf dem Programm LV-win.win des Softwarehauses Morgen und Morgen, das wir diesbezüglich in Lizenz benutzen. Mit dem Programm wird ein Internetzugang hergestellt. Ihre Daten werden nach der Bearbeitung wieder gelöscht. Wie sollen wir Ihre Anfrage bearbeiten? ( ) Ich wünsche, dass die benötigten Daten mit einem Pseudonym verbunden werden. ( ) Ich bin damit einverstanden, dass die benötigten Daten mit meinem richtigen Namen verbunden werden. Die Auswertung bezieht sich auf 1) Frau, Geburtsdatum: 2) Mann, Geburtsdatum: 3) Kind, Geburtsdatum: Bitte nur eine Person je Bogen angeben, falls Auswertungen für weitere Personen benötigt werden, fertigen Sie bitte Kopien für weitere Checks an. Versicherungsstatus: Versicherungsnehmer ( ) Ehegatte ( ) Kind ( ) Versicherungsbeginn: Tarifgebiet: Ost ( ) West ( ) Tarifart: ( ) Normaltarif ( )Tarif für Beihilfeempfänger ( )Tarif für Humanmediziner ( )Tarif für Zahnmediziner Berufsstatus: Berufsstatus: Berufsstatus: Berufsstatus: ( ) Nicht erwerbstätig ( ) Arbeitnehmer ( ) Student ( ) Praktikant ( ) Selbständig ( ) Freiberufler ( ) Nicht erwerbstätig ( ) Beamtenanwärter ( ) Beamter ( ) Beamter Humanmedizin ( ) Beamter Zahnmedizin ( ) Nicht erwerbstätig ( ) AIP ( ) Ausbildung MPJ ( ) Freiberufler ( ) Selbstständiger Dieses Kästchen ist nur von Beamten auszufüllen: ( ) Nicht erwerbstätig ( ) Arbeitnehmer ( ) Freiberufler Beihilfeträger: Bund: ( ) ja ( ) nein Bitte Bundesland angeben, falls nicht Bund: Der Beihilfesatz beträgt: % 6
7 Beihilfeergänzungstarif erwünscht: ( ) ja ( ) nein Ambulanter Tarif: (X ) Selbstbehalt von im Jahr ( ) Ohne Selbstbehalt ( ) Selbstbehalt bis 250 ( ) Selbstbehalt ( ) Selbstbehalt ( ) Selbstbehalt ( ) Selbstbehalt Stationärer Tarif: ( ) Privatpatient im Einbettzimmer ( X ) Privatpatient mindestens im Zweibettzimmer ( ) Regelleistungen in Mehrbettzimmer Zahnbehandlung: (X ) Kostenersatz bei Zahnbehandlung mindestens 90%, bei Zahnersatz mindestens 75 % ( ) Kostenersatz bei Zahnbehandlung mindestens 80 %, bei Zahnersatz mindestens 60 % ( ) geringere Sätze Pflegepflichtversicherung: (X ) Pflegepflichtversicherung ( ) keine Pflegepflichtversicherung Krankentagegeldversicherung (bitte gewünschte Höhe angeben, Arbeitnehmer können erst ab dem 43. Tag der Krankheit ein Tagegeld berechnen lassen): Ab Tag 1: Ab Tag 15: Ab Tag 64: Ab Tag 127: Ab Tag 4: Ab Tag 22: Ab Tag 85: Ab Tag 183: Ab Tag 8: Ab Tag 29: Ab Tag 92: Ab Tag 274: Ab Tag 11: Ab Tag 43: Ab Tag 106: Ab Tag 365: Eintragungen in mehreren Spalten? ( ) Nein ( ) Ja - Beträge Kumulieren? ( ) Nein ( ) Ja Gefahrenklasse: ( ) A ( ) B ( ) C Vorsorgetarife: ( ) Vorsorgetarif nicht erwünscht eher weniger, da Entlastung für Beitragssteigerungen im Alter durch eigenes flexibles Sparen erfolgen sollte. ( ) Vorsorgetarif mit maximaler Beitragssenkung erwünscht 7
8 Besondere Leistungen neben den Standardleistungen Ambulant Soll der Tarif einen offenen Hilfsmittelkatalog enthalten? Wichtig, da Sie nie vorhersehen können, welche Hilfsmittel Sie im Krankheitsfall benötigen. Soll der Tarif die Erstattung von Logopädie vorsehen? Die Logopädie umfasst die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Die Behandlung durch Logopäden kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Soll der Tarif die Erstattung von Ergotherapie vorsehen? Beschäftigungstherapie zur Stärkung von z.b. Kommunikationsfähigkeit, Selbstvertrauen und Ausdauer ohne Leistungsdruck. Arbeitstherapie zur Förderung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Soll der Tarif die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen vorsehen? Behandlungen durch Heilpraktiker können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein, Heilpraktikerbehandlungen gehören zu den alternativen Behandlungsmethoden. Es gibt in der PKV gravierende Unterschiede in den einzelnen Tarifen. Soll es einen Katalog alternativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden geben, die vom Versicherer als erstattungsfähig anerkannt werden? Als Naturheilverfahren gelten Akupunktur, Bach-Blüten-Therapie, Homöopathie und ähnliche Verfahren. Die meisten alternativen Behandlungsmethoden sind im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführt. In der Regel sind diese Behandlungen nicht mitversichert. Soll ambulant durchgeführte Psychotherapie erstattet werden? Psychotherapie kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Einige Versicherer können auch die Anzahl der Sitzungen oder Erstattungsprozentsätze begrenzen. Sollen ambulant durchgeführte Psychotherapien auch ohne vorherige Genehmigung erstattet werden? ( ) ja ( ) nein eher Luxus Einige Tarifbedingungen knüpfen die Erstattungszusage psychotherapeutischer Behandlungen an ein ausführliches ärztliches Attest; teilweise wird eine bestimmte Anzahl von Sitzungen je Kalender- oder Versicherungsjahr mit/ohne Genehmigung erstattet. Unterschiede gibt es darüber hinaus auch in der Erstattungshöhe. 8
9 Sollen die Kosten ambulanter Palliativbetreuung erstattet werden? Es werden zunehmend Palliativbetreuungen ambulant durchgeführt, die noch vor wenigen Jahren ausschließlich in Hospizen stationär durchgeführt wurden. Sollen die Kosten ambulanter Kuren erstattet werden? Es werden zunehmend Kuren ambulant durchgeführt, die noch vor wenigen Jahren ausschließlich in stationärer Behandlung durchgeführt wurden. Leider wird dies nur selten versichert, obwohl es zunehmend wichtig ist, hier Versicherungsschutz zu haben. Sollen die Kosten ambulanter Entziehungsmaßnamen erstattet werden? Es werden zunehmend Entziehungskuren ambulant durchgeführt, die noch vor wenigen Jahren ausschließlich in stationärer Behandlung durchgeführt wurden. Sollen ambulante Vorsorgeuntersuchungen auch über den Rahmen gesetzlich eingeführter Programme hinaus erstattet werden? Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen haben immer Begrenzungen in der Häufigkeit und in der Art der Untersuchungen sowie bestimmte Mindestalter. Sollen die Kosten für Schutzimpfungen erstattet werden? Die Wichtigkeit dieser Vorsorge wird zunehmend unterschätzt. Soll der Versicherer im ambulanten Bereich über die Regelhöchstsätze (bis 2,3fach) der Gebührenordnung hinaus leisten? (X) ja ( ) nein In der GKV rechnet der Arzt ca. zum 2,0fachen Satz ab, bei Privatpatienten mindestens zum 2,3fachen Satz. Ist die Behandlung schwierig, kann zum 3,5fachen Satz mit Begründung abgerechnet werden. Jede ambulante Behandlung ist in der Gebührenordnung für Ärzte aufgeführt. Soll der Versicherer im ambulanten Bereich auch über die Höchstsätze (3,5fach) der Gebührenordnung hinaus leisten? Der Normalfall ist die Abrechnung zum 2,3fachen Satz der Gebührenordnung, ist die Behandlung schwierig, kann mit Begründung zum 3,5fachen Satz abgerechnet werden. Möchte der Arzt mit einem noch höheren Steigerungssatz (z.b. 5fach) abrechnen, so muss er das mit dem Patienten vorher schriftlich vereinbaren. Wenn der Tarif die Erstattung nur bis zum 3,5fachen Satz vorsieht, kann der Versicherer bei Abrechnungen, die darüber hinausgehen, den Betrag, der erstattet wird, kürzen. Soll der Tarif ohne Kürzung bei direkter Inanspruchnahme eines Facharztes leisten? 9
10 Es kann, außer bei den so genannten Hausarzttarifen, jeder gewählte Arzt (Haus- oder Facharzt) aufgesucht werden und eine Behandlung begonnen werden. Bei den Hausarzttarifen muss vor der Behandlung durch einen Facharzt erst ein Hausarzt oder ein bestimmter Facharzt (Gynäkologe, Augen- oder Kinderarzt, abhängig vom gewählten Tarif) aufgesucht werden, ansonsten muss ein Teil der Behandlungskosten selbst getragen werden. Soll der Versicherer Transportkosten zu ambulanten Behandlungen ersetzen? ( X ) ja ( ) nein Bei älteren und/oder chronisch Kranken können diese Kosten die Haushaltskosten sehr belasten. Insbesondere dann, wenn keine Angehörigen oder Bekannte die Transporte übernehmen können. Stationär Soll eine stationäre Psychotherapie ohne vorherige Genehmigungspflicht erstattungsfähig sein? ( X ) ja ( ) nein Der Versicherer kann die Erstattung einer stationären psychotherapeutischen Behandlung von seiner Leistungspflicht ausschließen oder von seiner vorherigen Zusage abhängig machen. Weiterhin kann er den Leistungsumfang durch die Anzahl von Behandlungstagen begrenzen. Variationen der Erstattungsprozentsätze sind ebenfalls möglich. Soll der Rücktransport aus dem Ausland im Rahmen einer Vollversicherung mitversichert sein? ( ) ja ( ) nein überflüssig, da eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar ist, die wesentlich weiter gehende Leistungen beinhaltet Sollen die Kosten stationärer REHA-Maßnahmen erstattet werden? ( ) ja ( ) nein Eine notwendige Leistung in einem guten Krankenversicherungsvertrag. Wird aber selten angeboten. Sollen die Kosten stationärer Anschlussheilbehandlungen erstattet werden? ( X ) ja ( ) nein Ein Muss in einem guten Krankenversicherungsvertrag. Sollen die Kosten stationärer Hospizbetreuung erstattet werden? Ein Muss in einem guten Krankenversicherungsvertrag. Sollen die Kosten von stationären Kuren erstattet werden? ( ) ja ( ) nein Besser ist es, bei Bedarf eine Kurtagegeldversicherung gesondert abzuschließen 10
11 Soll der Versicherer auch die Behandlungskosten in einer Privatklinik übernehmen? Soll der Versicherer im stationären Bereich auch über die Höchstsätze (3,5fach) der Gebührenordnung hinaus leisten? Der Normalfall ist die Abrechnung zum 2,3fachen Satz der Gebührenordnung, ist die Behandlung schwierig kann mit Begründung zum 3,5fachen Satz abgerechnet werden. Möchte der Arzt mit einem noch höheren Steigerungssatz (z.b. 5fach) abrechnen, so muss er das mit dem Patienten vorher schriftlich vereinbaren. Wenn der Tarif die Erstattung nur bis zum 3,5fachen Satz vorsieht, kann der Versicherer bei Abrechnungen, die darüber hinausgehen, den Betrag, der erstattet wird, kürzen. Zahn Sollen Leistungen für Implantate zu mindestens 75% erstattungsfähig sein? Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, welche in den Knochen des Ober- oder Unterkiefers eingebracht werden. Auf oder an diesen kann herausnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz verankert werden (sog. implantatgetragener Zahnersatz). In der GKV werden nur Festzuschüsse gezahlt. Sollen Leistungen für Inlays zu mindestens 75% erstattungsfähig sein? Inlays sind Zahnfüllungen, die im Labor passgerecht für den jeweiligen Zahn gefertigt werden. Sie können aus Metall (Gold), Keramik oder Kunststoff bestehen. In der GKV werden nur Festzuschüsse gezahlt. Soll der Tarif ohne regelmäßig nachgewiesene Vorsorge/Prophylaxe einen konstanten Erstattungsprozentsatz leisten? ( ) ja ( ) nein eher Luxus Einige Tarife sehen im Zahnbereich eine Abhängigkeit der Erstattungssätze von regelmäßig nachgewiesener Vorsorge vor. So können z.b. nach einer bestimmten Jahresanzahl mit nachgewiesener jährlicher Vorsorge die Erstattungssätze steigen oder ohne einen entsprechenden Nachweis sinken. Soll der Tarif unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages/Tarifleistung einen konstanten Erstattungsprozentsatz leisten? wichtiger Baustein Manche Tarife sehen eine abfallende Leistung nach dem Erreichen bestimmter Rechnungssummen vor. So wird die Erstattung beispielsweise von 75% auf 50% gesenkt, wenn die Tarifleistung für Zahnersatz EUR jährlich übersteigt. Sollen Versicherungsleistungen im Zahnbereich in den ersten Versicherungsjahren ohne Höchstbeträge erstattet werden? 11
12 Viele Tarife sehen in den ersten 2 bis 10 Jahren eine Begrenzung der maximalen Erstattung vor. Die Begrenzung soll den Tarif vor Personen schützen, die einen guten Zahnschutz wählen um Ihre Zähne in Ordnung bringen zu lassen und dann den Tarif wieder verlassen. Bei Unfällen werden die Begrenzungen in der Regel aufgehoben. Sollen Versicherungsleistungen ohne jährliche Höchsterstattungsbeträge (sog. generelle Summenbegrenzung) über die gesamte Laufzeit erstattet werden? ( ) ja ( ) nein wichtiger Baustein aber derzeit (11/2014) nicht angeboten, obwohl im Computerprogramm wählbar Einige Tarife sehen eine Begrenzung der maximalen Erstattung über die gesamte Laufzeit des Vertrages vor. Dadurch kann die Erstattung z.b. auf EUR pro Jahr begrenzt werden. Bei Unfällen werden die Begrenzungen in der Regel aufgehoben. Soll bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplanes der volle tarifliche Leistungsanspruch bestehen? ( ) ja ( ) nein eher Luxus Der Heil- und Kostenplan ist eine Aufstellung einzelner vorgesehener Leistungen und Vergütungen, d.h. ein Kostenvoranschlag geplanter zahnärztlicher Maßnahmen. Der Versicherer möchte vor Behandlungsbeginn prüfen, ob die Behandlung notwendig ist und gegebenenfalls Alternativen aufzeigen. Wenn der Heil- und Kostenplan nicht vorher eingereicht wird, kann der Versicherer die Erstattung kürzen. Soll der Versicherer im Zahnbereich auch über die Höchstsätze (3,5fach) der Gebührenordnung hinaus leisten? Der Normalfall ist die Abrechnung zum 2,3fachen Satz der Gebührenordnung, ist die Behandlung schwierig kann mit Begründung zum 3,5fachen Satz abgerechnet werden. Möchte der Arzt mit einem noch höheren Steigerungssatz (z.b. 5fach) abrechnen, so muss er das mit dem Patienten vorher schriftlich vereinbaren. Wenn der Tarif die Erstattung nur bis zum 3,5fachen Satz vorsieht, kann der Versicherer bei Abrechnungen, die darüber hinaus gehen, den Betrag, er erstattet wird, kürzen. Allgemein Soll bei einem Wechsel des Versicherers auf die allgemeine Wartezeit verzichtet werden? Ein Muss in einem guten Krankenversicherungsvertrag. Soll bei einem Wechsel des Versicherers auch auf eventuelle besondere Wartezeiten verzichtet werden? Ein Muss in einem guten Krankenversicherungsvertrag. Soll im außereuropäischen Ausland vorübergehend auch ohne besondere Vereinbarung über einen Monat hinaus Versicherungsschutz bestehen? ( ) ja ( ) nein wichtig im Einzelfall Bei einem längeren Aufenthalt im außereuropäischen Ausland könnte dieser Punkt wichtig sein. Innerhalb Europas besteht Versicherungsschutz in gewohnter Weise. Es kann aber aufgrund anderer Abrechnungen vorkommen, dass die Ihnen entstehenden Kosten nicht in voller Höhe übernommen werden. 12
13 Sie können das folgende Formular nutzen, wenn Sie nicht mehr an dem mit uns geschlossenen Vertrag festhalten möchten. Muster-Widerrufsformular Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Seppel-Glückert-Passage Mainz Fax: 06131/ Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Beratungsanfrage vom (Datum Ihrer Anfrage) Falls vorhanden, geben Sie bitte das Aktenzeichen oder das Datum der Auftragsbestätigung an. Name, Vorname: Anschrift: Datum: Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier) * Unzutreffendes streichen 13
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