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1 zuwanderung positive auswirkungen auf die sozialwerke Informationsblatt 4: Sozialwerke Das Wichtigste in Kürze: Nur wer Beiträge in die Sozialversicherungen einbezahlt hat, darf Leistungen beziehen das gilt auch für ausländische Arbeitskräfte. Ausländische Arbeitskräfte, die in der Schweiz arbeiten, finanzieren die Sozialwerke mit. Sie zahlen sogar mehr in die Sozialwerke ein, als dass sie an Leistungen beziehen. Die Bezüge in der Invalidenversicherung gehen zurück, besonders stark bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen. economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen, Hegibachstrasse 47, Postfach, 8032 Zürich

2 Informationsblatt 4: Sozialwerke Seite 2 Arbeitnehmende aus EU-Staaten zahlen mehr in die Sozialwerke ein, als sie an Leistungen beziehen EU/EFTA-Staatsangehörige bezahlten 09 21,2 Prozent der Beiträge der 1. Säule,* während sie im Gegen zug lediglich 15 Prozent der Gesamtsumme bezogen: rund 15 Prozent der Renten bei der AHV, 16 Prozent bei den Renten und den Eingliederungsmassnahmen der IV sowie nur neun Prozent der Ergänzungsleistungen und elf Prozent der Entschädigungen für Erwerbsausfall. Die EU/EFTA-Staatsangehörigen finanzieren somit die Leistungen der Schweizerinnen und Schweizer mit. Einkommen und Hauptleistungen der 1. Säule in Bezug auf die Staatsangehörigen der EU/EFTA in Prozent 25 21,2% rund 15% Beiträge Leistungen Beiträge in die 1. Säule Leistungen aus der 1. Säule Quelle: BSV, alle beitragspflichtigen Einkommen berücksichtigt, eigene Darstellung Verteilung der AHV-Beiträge und AHV-/IV-Renten nach Nationalitätengruppen, in Prozent AHV-Beiträge AHV/IV-Renten Schweizer/-innen EU/EFTA Drittstaaten Quelle: BSV, alle beitragspflichtigen Einkommen berücksichtigt: 07, AHV/IV-Renten 10, eigene Darstellung * Die 1. Säule umfasst die obligatorischen umlagefinanzierten Versicherungen für die ganze Bevölkerung zur Existenzsicherung und Vermeidung von Armut wie die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV/IV), die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) und die Erwerbsersatzordnung (EO) bei Militärdienst, Zivilschutzdienst, Zivildienst oder Mutterschaft.

3 Informationsblatt 4: Sozialwerke Seite 3 Keine Aushöhlung der AHV und IV durch ausländische Arbeitskräfte Die Berechnung der AHV- und IV-Renten wird durch die anrechenbaren Beitragsjahre, die Höhe des Erwerbseinkommens sowie die Einrechnung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zusammengestellt. Eine Person, die sowohl in der Schweiz als auch in einem EU-Staat versichert war, hat in jedem Land Anspruch auf eine entsprechende Teilrente. Dazu muss sie aber mindestens ein Jahr versichert gewesen sein. Sowohl bei der AHV als auch bei der IV hängt die Höhe der Rente also davon ab, wie lange jemand in der Schweiz gearbeitet hat. Sind es nur ein paar Jahre, fällt die Rente bei der AHV oder IV entsprechend gering aus. Bei der AHV kommt dazu, dass viele der Einwanderer aus der EU, die in den letzten Jahren kamen, gut qualifiziert sind und entsprechend viel verdienen. Davon profitiert die AHV. Während die AHV-Beiträge auf den ganzen Lohn bezahlt werden müssen, ist die maximale AHV-Rente beschränkt. Mit anderen Worten subventionieren Gutverdienende die AHV. Die Zuwanderung fördert das Wirtschaftswachstum. Das bedeutet auch höhere Beiträge an die Sozialwerke. Mehr Zeit für AHV-Sanierung dank Einwanderung Zwischen 1990 und 10 verzeichnete die Schweiz eine durchschnittlich jährliche Nettozuwanderung von Personen, wobei die Einwanderung in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Diese Tendenz hat auch positive Auswirkungen auf die Finanzierung der AHV. Je nach Szenario (Nettoeinwanderung bei , bei oder bei Personen pro Jahr) verbessert sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und AHV-Leistungsempfängern und auch das Ergebnis aus der Versicherungstätigkeit (Umlageergebnis). Bei einem Zuwanderungssaldo von Personen ist zu erwarten, dass die aus dem Ausgleichsfonds der AHV erwirtschafteten Kapitalerträge (1,25 Milliarden Franken im Jahr 10) bereits 12 nicht mehr genügen, um das Defizit zwischen AHV-Beiträgen und -Auszahlungen aufzufangen. Bei einem Zuwanderungssaldo von Personen tritt dieser Fall erst ein. Dies würde der Schweiz genügend Zeit zur dringend notwendigen Sanierung der AHV geben. Ohne Zuwanderung wäre die AHV heute tief in den roten Zahlen Gemäss einer Simulation des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hätte die AHV 10 anstelle eines Überschusses von 640 Millionen ohne Zuwanderung ein Defizit von nahezu 3 Milliarden Franken verzeichnet. Diese Differenz ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und beträgt aktuell mehr als ein Mehrwertsteuer- oder ein Lohnprozent. Die Rechnung ist einfach: Ausländerinnen und Ausländer zahlen mehr ein, als sie beziehen. Eine Abschottung gegenüber dem Ausland würde die Finanzierung unserer Sozialwerke arg in Schieflage bringen.

4 Informationsblatt 4: Sozialwerke Seite 4 Umlageergebnis der AHV in Millionen Franken Umlageergebnis effektiv Umlageergebnis ohne Wanderungen (Simulation) Quelle: BSV, 11 Keine zusätzliche Belastung der IV durch Personenfreizügigkeit Trotz der Einführung der Personenfreizügigkeit nimmt die Gesamtzahl der IV-Rentner seit 06 kontinuierlich ab, und zwar seit 09 erstmals bei allen Nationalitätengruppen. Der Rückgang ist bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen, die von der Personenfreizügigkeit profitieren, am stärksten. Einwanderer aus Deutschland, Frankreich und England weisen beispielsweise eine IV-Neuberentungsquote auf, die deutlich unter dem Schweizer Schnitt liegt. Jährliche Entwicklung der Anzahl IV-Renten nach Nationalitätengruppen, in Prozent Schweizer/-innen EU-27/EFTA Drittstaaten Quelle: BSV

5 Informationsblatt 4: Sozialwerke Seite 5 Nur wer Beiträge in die Arbeitslosenkasse einbezahlt hat, kann Arbeitslosengeld beziehen Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss jemand innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren während zwölf Monaten gearbeitet haben und einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Damit aber jemand aus der schweizerischen Arbeitslosenversicherung Leistungen beziehen kann, muss er hier einer Arbeit nachgegangen sein und Beiträge einbezahlt haben. Ausländische Versicherte können sich seit dem 1. Juni 09 bei Verlust der Arbeitsstelle ausländische Versicherungszeiten (Totalisierung) anrechnen lassen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass nur eine kleine Minderheit diese Totalisierung in Anspruch nimmt. Die grosse Mehrheit der arbeitslos gewordenen EU-Bürger/-innen hat die Mindest beitragszeit in der Schweiz erfüllt, also mindestens zwölf und mehr Monate an die schweizerische Arbeitslosenversicherung Beiträge entrichtet. Zwischen 03 und 10 stieg die Anzahl von 15 auf 842 Personen pro Jahr. In der gleichen Zeitspanne erhöhte sich der Umfang der ausgerichteten Arbeitslosenentschädigungen von rund Franken auf 13,47 Millionen Franken. Das sind gerade einmal 0,27 Prozent der 09 in der Schweiz ausbezahlten Arbeitslosenentschädigungen von knapp fünf Milliarden Franken. Das gleiche Recht gilt auch für Schweizer Arbeitnehmende in den EU/EFTA-Staaten. Falls jemand eine Stelle antreten und diese nach kurzer Zeit wieder quittieren würde, nur um zu Arbeitslosengeld zu gelangen, läge ein Rechtsmissbrauch vor. In einem solchen Fall kann das Aufenthaltsrecht entzogen werden. Die Arbeitslosenversicherung prüft sehr genau, ob eine versicherte Person bereit ist, eine Arbeit zu suchen und aufzunehmen. Passivität auf dem Arbeitsmarkt kann zu Leistungskürzungen oder zum Verlust der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung führen (Vermittlungsunfähigkeit). Ist jemand nicht bereit, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen oder an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen oder stellt die versicherte Person durch ihr Verhalten ihre Arbeitnehmereigenschaft infrage, verliert sie ihre Ansprüche und allenfalls auch ihr Aufenthaltsrecht. Die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung prüfen eingehend jedes Dossier auf potenzielle Missbräuche und Fehlverhalten. Abnehmende Tendenz von Arbeitslosenbezügen durch EU/EFTA-Bürger Zwar liegt unter den Bezügern von Arbeitslosengeld der Anteil von Ausländern aus EU- und Drittstaaten mit gegen 43 Prozent im Jahr 09 weit über ihrem Anteil an der Schweizer Bevölkerung (21 Prozent). Doch ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitslosenquote in Branchen, wo der Anteil ausländischer Arbeit nehmender besonders gross ist, höher ist. Zum Beispiel im Bau- und im Gastgewerbe. Am ausgeprägtesten ist die Umverteilung der ALV bei den Drittstaatenangehörigen. Sie entrichten sechs Prozent der Beiträge, beziehen jedoch Prozent der Entschädigungen. Die ersten Erfahrungen mit dem Freizügigkeitsabkommen haben gezeigt, dass in jüngster Vergangenheit vorab gut bis sehr gut qualifizierte jüngere Arbeitnehmer zugewandert sind. Für sie ist das Risiko, arbeitslos zu werden, kleiner als für geringer qualifizierte Zugewanderte in früheren Jahren. Dank der Personenfreizügigkeit verbessert sich somit das Verhältnis von ALV-Beiträgen zu ALV-Entschädigungen von ausländischen Staatsangehörigen laufend.

6 Informationsblatt 4: Sozialwerke Seite 6 Anteile der Einnahmen der ALV und Ausgaben für Arbeitslosenentschädigung nach Nationalitätengruppen, 09, in Prozent % 58% ALV-Beiträge Arbeitslosenentschädigung % 23% % 10 Schweizer/-innen EU-27/EFTA Drittstaaten 6% Quellen: BSV (individuelle Konten der AHV), SECO Die höheren Arbeitslosenzahlen unter ausländischen Arbeitnehmern gegenüber Schweizern widerlegen im Übrigen eindrücklich die Behauptung, dass billigere ausländische Arbeitskräfte Schweizer Arbeitnehmer verdrängten. Tatsächlich findet ein Verdrängungswettbewerb unter bisherigen, minderqualifizierten Drittstaatsangehörigen vornehmlich aus südosteuropäischen Staaten und neuzuziehenden, höherqualifizierten EU/EFTA-Bürgern statt. Zum Thema Zuwanderung sind folgende Informationsblätter erhältlich: 1. Rechtliche Situation der Personenfreizügigkeit 2. Personenfreizügigkeit allgemein 3. Bedeutung für Wachstum und Arbeitsmarkt 4. Sozialwerke 5. Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt 6. Dichtestress 7. Drittstaatenkontingente 8. SVP-Initiative

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