Drahtseilakt Geschäftsführung Aufgaben, Risiken, Haftungsfragen. GmbH light: Sparmodell für Etablierte An der Intention vorbei!

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1 forum.ksv Das Medium für internationalen Kreditschutz 04/2013 Drahtseilakt Geschäftsführung Aufgaben, Risiken, Haftungsfragen GmbH light: Sparmodell für Etablierte An der Intention vorbei! Österreich ist gut positioniert Insolvenzzahlen im Vergleich forum.ksv P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Zul.Nr. GZ 02Z030207

2 2 Inhalt Inhalt cover Drahtseilakt Geschäftsführung. Aufgaben, Risiken und wie beschränkt die Haftung eines (GmbH-) Geschäftsführers wirklich ist Foto: magnia Fotolia.com Foto: peshkova Fotolia.com Drahtseilakt Geschäftsführung. S. 4 PEC(H) für Gläubiger in Italien? S. 11 aktuell Wir sind keine Insel! Noch ist die Zahlungsmoral gut in Österreich, aber die Umsätze sinken... 8 PEC(H) für Gläubiger in Italien? KSV1870 übernimmt Anmeldung von Insolvenzforderungen für österreichische Unternehmen GmbH light: Sparmodell für Etablierte. Die neue Unternehmensform geht an der eigentlichen Intention vorbei Vom Anleiheinhaber zum Insolvenzgläubiger. Einige tausend Privatpersonen haben ALPINE-Anleihen im Portfolio. Was nun? In der Mitte liegt die Kraft. Die internationale Insolvenzstatistik 2012 bescheinigt Österreich einen soliden Platz Ab in die Wolke. Wie Cloud-Services KMU den Unternehmensalltag erleichtern können Formel 1 als Lotto-Sechser? Das Potenzial von Großveranstaltungen für die Wertschöpfung KSV1870 NEWS Rechtsschutzversicherung sichert Existenz für KMU. Dr. Norbert Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der VAV Versicherungs-AG, im Gespräch ALC feiert Sieger in allen Bundesländern. Businessbewerb im Finale Wer zählt die Häupter, nennt die Namen? KSV1870 Mitarbeiter stellen ihr Know-how zur Verfügung Foto: imageteam Fotolia.com Vom Anleiheinhaber zum Insolvenzgläubiger. S. 14 Quergelesen. Neue Fachbücher, die Praxiswissen vermitteln

3 Editorial 3 Editorial KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis KSV1870 rechtstipps Wichtige OGH-Urteile für Unternehmen KSV1870 Steuertipps Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft Impressum Foto: Martin Vukovits Liebe Mitglieder, bereits in Kürze stehen in Österreich Nationalratswahlen an. Seit Wochen werben die Parteien um Stimmen, und lautes Wahlkampfgetöse ist zu unserer Begleitmusik geworden. Vor kurzem war es die österreichische Wirtschaft, um die sich manche Parteienvertreter plötzlich lautstark sorgten oder auch keine Sorgen machten, je nach politischer Zugehörigkeit. Nicht besorgt zu sein braucht man aus meiner Sicht um die Leistungsfähigkeit unserer Unternehmer. Sie stemmen einen Großteil des Steueraufkommens, und auch bei scharfem Wind ist das laute Jammern ihre Sache nicht. Diese Strategie hat vielen geholfen, die Folgen der Wirtschaftskrise abzufedern. Unsere jährliche Umfrage zum Zahlungsverhalten bestätigte seit Jahren, dass man zuversichtlich ans Werk ging, dass die Moral hoch und der Optimismus ungebrochen war. Die aktuelle Studie jedoch zeigt, dass die positive Stimmung nachlässt. Es wurde über schwankende Umsätze berichtet und die Entwicklung in den nächsten Monaten eher verhalten prognostiziert. Ob und wie sich dies auf die Zahlungsmoral auswirkt, lesen Sie ab Seite 8 in diesem forum.ksv. Es ist keine Frage, dass unser Land mehr Menschen braucht, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Doch damit sich möglichst viele entschließen können, die damit verbundenen Risiken einzugehen und das Unternehmertum birgt eine Menge davon, wie Sie ab Seite 4 nachlesen können, darf man die Quantität der Gründungen nicht vor deren Qualität reihen. Wer sein eigener Herr sein will, braucht außer einer guten Geschäftsidee und genauer Marktkenntnis auch akribische Vorbereitung inklusive kompetenter Beratung und last, but not least ausreichend Kapitalausstattung, um Flauten überwinden zu können. Die neue Rechtsform der GmbH light ist dabei überhaupt keine Hilfe, sondern eher das Gegenteil. Ganz abgesehen davon, dass sich das Risiko für GmbH-Gläubiger nun noch weiter erhöht. Eine erste Analyse der derzeitigen Situation finden Sie ab Seite 12 in diesem Heft. Es ist zu hoffen, dass durch das Ergebnis der Wahlen der Spielraum für Unternehmer nicht eingeengt und durch weitere Steuern und Abgaben geschwächt wird. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen angenehmen Herbst und weiterhin viel Erfolg! Ihr Dr. Heinz Zinner

4 4 Cover Foto: peshkova Fotolia.com Drahtseilakt Geschäftsführung Aufgaben, Risiken und wie beschränkt die Haftung eines (GmbH-)Geschäftsführers wirklich ist. TEXT: JULIA KISTNER Sie haben es ganz nach oben geschafft? Sitzen endlich im Chefsessel? Oder Sie sind dank der neuen GmbH light (alle Details dazu auf S. 12) gar Ihr eigener Chef geworden? Herzlichen Glückwunsch! Doch bei aller Freude über Ihr berufliches Durchstarten sollten Sie eines nicht ausblenden: Wer an der Spitze ist, muss auch für alles geradestehen. Dennoch sind sich Geschäftsführer einer Gesellschaft mit (vermeintlich) beschränkter Haftung der vielen gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgabenbereiche oft nicht bewusst. Es ist zwar richtig, dass bei der GmbH außer dem Firmenvermögen beziehungsweise dem voll eingezahlten Stammkapital niemand haftet. Das gilt aber nur, wenn er oder sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält, betont Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870. Und die sollte man kennen, setzt der Experte nach und rät, vor dem Amtsantritt beziehungsweise vor der Firmengründung ordentlich Literatur zur GmbH-Geschäftsführung zu büffeln, die Gründer-Dienste der Wirtschaftskammer in Anspruch zu nehmen oder auch spezifische Veranstaltungen zu besuchen. Das persönliche Risiko. Bevor man sich also voll motiviert seinen interessanten neuen Aufgaben widmet, sollte man eines nicht vergessen: Der Geschäftsführer haftet persönlich, das gilt sowohl im Zivilrecht gegenüber der eigenen Gesellschaft und den Gesellschaftern als auch im Strafrecht und im Verwaltungsstrafrecht, betont Franz Brandstetter von der gleichnamigen Unternehmensberatung. Er warnt vor allem vor den zahlreichen Stolpersteinen im Verwaltungsstrafrecht: Das gilt etwa für den gesamten Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes. Erst kürzlich hat der Verfassungsgerichtshof eine Strafe in der Höhe eines sechsstelligen Eurobetrages für einen

5 Cover 5 normal verdienenden Geschäftsführer als verfassungskonform erkannt. Die hohen Strafen im Verwaltungsstrafrecht ergeben sich durch das Kumulationsprinzip: Bei mehreren Verstößen werden mehrere Strafen nebeneinander verhängt. Hohe Kosten für Bilanzierung. Die Liste der möglichen Fettnäpfchen für Geschäftsführer ist lang. Brandstetter: Im Strafrecht liest man beispielsweise fast täglich vom Delikt der Untreue in den Medien. Für Untreue reicht es, wenn man als Geschäftsführer eine eingeräumte Befugnis missbraucht und einen Schadenseintritt in Kauf nimmt. Alle, die sich mit dem Gedanken herumschlagen, ob sie statt eines Einzelunternehmens oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) nicht doch eine Mini-GmbH gründen, erinnert KSV1870 Experte Hans-Georg Kantner an die Verpflichtung zur Bilanzführung (Stichwort doppelte Buchhaltung), die entsprechende betriebswirtschaftliche Kenntnisse erfordert und auch einiges kostet. Achtung! Bilanzfälschung. Die Bilanzierungspflicht bedeutet für den Chef einer GmbH, AG oder Genossenschaft, dass er für alles und jeden Rechenschaft ablegen muss. Auch wenn im Moment noch niemand danach fragt, spätestens der Masseverwalter könnte sich für jedes Detail in der Bilanz interessieren, zeigt Kantner auf, Vielen ist nicht bewusst, dass das Geld der GmbH nicht ihres ist, selbst wenn sie die Gesellschaft mit ihren Ersparnissen gegründet haben. Es ist, als wenn Sie beim DKT-Spiel als Mitspieler die Bank führen. Da dürfen Sie auch nicht in die Kassa greifen. Das GmbH- Geld ist ebenso fremdes Geld, mit dem Sie nicht einfach Ihre persönliche Frisörrechnung oder die private Miete bezahlen dürfen. Bei einem Einzelunternehmen wäre das juristisch kein Problem, weil man für alles persönlich haftet. Aber auch hier sei es empfehlenswert, Privatausgaben getrennt zu führen. Achtung! Steuer- und Sozialverstöße. Bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben muss man als Geschäftsführer besonders sorgfältig sein, hier besteht eine persönliche Haftung, falls die Gesellschaft Steuern und Abgaben nicht bezahlen kann oder schuldhaft sozialversicherungsrechtliche Melde- und Auskunftspflichten verletzt werden. Bei Sozialbetrug wird besonders scharf geschossen, weiß der KSV1870 Experte aus der Praxis. Die öffentlichen Stellen seien hier weder langsam noch zimperlich, sagt Kantner, Sie müssen ja nicht erst ein Verfahren bei Gericht einleiten, sondern können selbst Haftungsbescheide ausstellen. Nach 9 Bundesabgabenverordnung können sie das auch schon bei geringfügigen Versäumnissen. Achtung! Arbeitsrecht. Schnell verstößt man auch einmal gegen das Arbeitsrecht, wenn Sie etwa nicht für den vorgeschriebenen Ruheraum sorgen, für die Bildschirmpausen oder keinen Feuerbeauftragten bestellen. Kein Pardon kennen die Behörden auch, wenn man Arbeitszeiten nicht einhält, weiß Kantner: Wenn etwa zehn Stunden Arbeitszeit überschritten werden. Achtung! Untreue. Strafrechtlich ist die Untreue von Relevanz. Da genügt schon eine fragwürdige Lieferantenabrechnung. In diesem Fall hat einen der Staatsanwalt zivilrechtlich schnell am Kragen. Das besondere Problem dabei: Im Strafverfahren bleibt man ohne entsprechende Versicherung sogar bei einem Freispruch auf den Verteidigungskosten sitzen. Diese können sich schnell auf ein paar EUR belaufen. Achtung! Insolvenzverschleppung. Haftungsklassiker sind Kridadelikte: Wer beispielsweise Banken oder der Sozialversicherung die offenen Salden bezahlt oder einem langjährigen Geschäftspartner Geld überweist, obwohl das Unternehmen längst nicht mehr zu retten ist, tappt sofort in die Falle der Gläubigerbegünstigung. Betrügerische Krida begeht man auch dann, wenn man einen Bestandteil seines Vermögens verringert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger vereitelt oder schmälert. Bei Insolvenz haften Geschäftsführer bis zu EUR für ungedeckte Verbindlichkeiten, wenn in den letzten beiden Jahren die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt, so Unternehmensberater Franz Brandstetter, der ein gutes Controlling mit einem funktionierenden Frühwarnsystem für unerlässlich hält.

6 6 Cover Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss seine Mitarbeiter über die Grundregeln des Datenschutzes informieren, so auch über die Geheimhaltungspflicht. Man ist sogar verpflichtet, die GmbH zeitnahe einer Überschuldungsprüfung zu unterziehen, etwa wenn ein Großabnehmer ausfällt, betont Hans-Georg Kantner: Das kann man nicht an den Steuerberater abschieben, hier ist der Geschäftsführer persönlich haftbar, wenn die Insolvenz viel zu spät beantragt wurde. Was heißt nun aber viel zu spät? Dazu Franz Brandstetter: Liegen die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, so ist diese ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 60 Tage nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, zu beantragen. Und weiters: Strafbar ist laut Brandstetter auch, wenn man rund um die Insolvenz einen unangemessenen Lebensstil führt, außergewöhnlich gewagte Geschäfte eingeht oder das Vermögen verschleudert. Es muss aber nicht erst die Insolvenz drohen, um in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen: Bei fehlerhafter Darstellung der Gesellschaft, unkorrekten Prospekten oder Ad-hoc-Meldungen ist man ebenso haftbar. Achtung! Datenschutz. Schneller, als man glaubt, wird man zum Spion. Wenn man etwa einen ehemaligen Schulkollegen, der in einem Konkurrenz- oder Zulieferunternehmen oder bei Kunden arbeitet, nach ein paar Zahlen fragt. Schon ist das Geschäftsgeheimnis verletzt, und man ist strafrechtlich, aber auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dran. Dabei hafte man auch für derartige Dummheiten von Angestellten, berichtet KSV1870 Experte Hans-Georg Kantner: Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss seine Mitarbeiter über die Grundregeln des Datenschutzes informieren, so auch über die Geheimhaltungspflicht. Das Gleiche gelte etwa auch in puncto Umweltschutz oder Anlagensicherheit, wo man verpflichtet sei, Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Achtung! Antikorruptionsgesetz neu. Vor dem Richter kann man auch schnell wegen Verstößen gegen das neue Antikorruptionsgesetz landen. Sei es vor dem Strafgericht oder in einem Schadenersatz- oder Arbeitsrechtsprozess. Unproblematisch bleiben Essenseinladungen und Veranstaltungen mit Privatfirmen, solange damit nicht die pflichtwidrige Vornahme beziehungsweise Unterlassung einer Rechtshandlung (= Bestechung) angestrebt wird. Das Gesetz legt für solche Einladungen aber grundsätzlich keine finanzielle Obergrenze fest. Außer sie richten sich an sogenannte Amtsträger. Wer einen Amtsträger vom Spitzenbeamten bis zum einfachen Angestellten (mit Ausnahme von Hilfskräften wie Reinigungspersonal oder Chauffeure) zum Essen einlädt, darf damit kein konkretes Amtsgeschäft (erlaubt oder unerlaubt) bezwecken. Dies wäre für beide Seiten strafbar. Und es darf die Essensspende an den Amtsträger nur geringfügig sein, also höchstens rund EUR 100 betragen. Wobei man sich auch bei einer Einladung unter EUR 100 strafbar machen kann, denn es gilt immer noch der Anfütterungsparagraf (Gesetzesstelle: 307b StGB Vorteilszuwendung zur Beeinflussung ). TIPP: Unter Aktuelles stellt das Justizministerium die Fibel zum Korruptionsstrafrecht neu zum Download zur Verfügung. Auf Nummer Sicher gehen. Die Liste der gesetzlichen Fallstricke für Geschäftsführer ließe sich etwa mit dem Kartellrecht und einer Vielzahl gewerberechtlicher Auflagen noch fortsetzen. Um das Risiko zu minimieren, gibt es leider nur einige wenige Möglichkeiten, meint Unternehmensberater Franz Brandstetter. Dazu fällt mir die Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern ein. Sie fokussiert die Verantwortung auf den jeweils verantwortlichen Geschäftsführer und entlastet die übrigen. Aber auch als technischer Geschäftsführer muss man sich für die Vorgänge im kaufmännischen

7 Cover 7 Sie kennen es vielleicht von der Haushaltsversicherung, es gibt immer Klauseln, die Leistungen ausschließen. Das ist bei der D&O-Versicherung nicht anders. Ressort interessieren. Bei heiklen Entscheidungen sollte man auf jeden Fall auch formal widersprechen. Und man sollte sich möglichst umfassend entlasten lassen, das heißt möglichst umfassende Unterlagen zum Jahresabschluss vorlegen. In der Praxis ortet Hans-Georg Kantner aber einen Gruppenzwang, der das schwierig macht: Widersprechen Sie einmal formal Ihrem Kollegen oder sprechen Sie ihm das Misstrauen aus. Ein guter Unternehmer muss seinem Team auch vertrauen, er kann ja nicht alles selbst machen. habe. Am Ende hilft aber die beste Managementversicherung nichts gegen schlechte Businesspläne oder unternehmerische Fehlentscheidungen. Auch hier steigt inzwischen die Klagsbereitschaft. Deshalb sollte man wichtige unternehmerische Entscheidungen gut dokumentieren, damit man jederzeit nachweisen kann, dass man mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist. Verantwortung übertragen. In eingeschränktem Umfang kann man allerdings die Haftung gleich mitdelegieren, meint Berater Franz Brandstetter: Im Verwaltungsstrafrecht kann die Verantwortung an Verantwortliche Beauftragte übertragen werden, sofern diese dem zustimmen und über eine entsprechende Anordnungsbefugnis verfügen. Je nach Verwaltungsmaterie muss dieser ein leitender Angestellter sein. Manchmal muss diese Delegation vorab an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Hier gibt es die Auswahl-Verschuldung, ergänzt Kantner. Man kann zum Beispiel keinem ungelernten Buchhalter Verantwortung übertragen, sehr wohl aber einer Fachkraft mit 20-jähriger Erfahrung. Ein funktionierendes Kontrollsystem müsse es dennoch geben. Haftung abgeben könne man allerdings an einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit Befähigungsnachweis. Zur Sicherheit versichert. Eine gewisse Sicherheit bieten auch Managerversicherungen (siehe Kasten), die gegen alle Eventualitäten absichern und tatsächlich einen Boom erleben. Doch auch hier warnt Kantner: Sie kennen es vielleicht von der Haushaltsversicherung, es gibt immer Klauseln, die Leistungen ausschließen. Das ist bei der D&O-Versicherung etwa der Vorsatz oder auch schon der bedingte Vorsatz. Wenn ich also nach dem Motto Hoffentlich passiert nichts gehandelt Versicherungen für Manager Managerhaftpflicht (D&O): Wird vom Unternehmen abgeschlossen, um privatrechtliche Ansprüche (Schadenersatz), die von innen oder außen gegen die Unternehmensorgane gerichtet werden, abzuwehren bzw. zu begleichen. E&O-Versicherung (Errors & Omission = Fehler & Unterlassen): Sie ist eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht, die Schutz für das Unternehmen selbst bietet (was die D&O nicht tut), wenn Dritte Ansprüche gegen das Unternehmen wegen Pflichtverletzungen von Organen erheben. Strafrechtsschutz: Wird vom Unternehmen sinnvollerweise für die gesamte Belegschaft abgeschlossen. Er deckt Kosten der Verteidigung inklusive Gutachten, Gerichts-, Kopierkosten etc. Managerrechtsschutz (Vermögensschadenrechtsschutz): Ihn schließt der Geschäftsführer für sich selbst ab, um Schadenersatzansprüche abzuwehren, die vom eigenen Unternehmen oder auch von außen erhoben werden. Inkludiert Verteidigungskosten, Gutachten, Gerichts-, Kopierkosten etc. Im Unterschied zur D&O wird schon gezahlt, bevor ein Schaden entstanden ist.

8 8 Aktuell Foto: korinoxe Fotolia.com Wir sind keine Insel! Obwohl sich die Umsätze im Sinkflug befinden, ist die hiesige Zahlungsmoral gut. Auswirkungen durch die Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie spürt das Land aber noch kaum. Text: SANDRA KIENESBERGER Entwicklung des Umsatzes im Vergleich zu 2012/2011/ im Vergleich 2012 im Vergleich 2011 im Vergleich zu 2012 zu 2011 zu % 39% 48% 49% 45% 41% 21% 16% Steigend Gleich bleibend Rückläufig 11% Von steigenden Umsätzen berichten die heimischen Unternehmen dem KSV1870 in den vergangenen Jahren leider immer seltener. Gaben 2011 noch 48% der Befragten bei der KSV1870 Umfrage zur Zahlungsmoral in Österreich an, dass ihre Umsätze steigen, so ist der Wert um 18 Prozentpunkte auf aktuell 30% gesunken. Dieses Minus hat sich bei rückläufigen und gleich bleibenden Umsätzen in einem ähnlichen Verhältnis umgelegt. Von Rückgängen sprechen heute gar 21% das ist ein spürbarer Anstieg von zehn Prozentpunkten. (siehe Tabelle links) Geschäftslage könnte besser sein. Unsere jährlichen Umfragen haben auch ergeben, dass die Geschäftslage von den Unternehmen seit 2011 jedes Jahr etwas schlechter einge

9 Aktuell 9 schätzt wird. Insgesamt aber ist die heimische Wirtschaft nach wie vor solide aufgestellt, wenngleich der Raum für Investitionen enger geworden ist, so Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG. Haben vor einem Jahr noch 60% der Unternehmen ihre Geschäftslage als sehr gut bzw. gut bewertet, waren das 2013 nur noch 53%. Mehr als 10% schätzen ihre Lage aktuell als mangelhaft bzw. ungenügend ein das ist ein Plus von mehr als drei Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Die Entwicklung im zweiten Halbjahr 2013 prognostizierten hingegen weniger als 4% als sehr positiv. Straffes Zahlungsziel bringt Erfolg. Überraschenderweise hat trotz dieser Entwicklung die Zahlungsmoral der heimischen Unternehmen nicht gelitten. Die Betriebe zahlen nach wie vor nach 31 Tagen ihre Rechnungen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dabei ist unter anderem ein straffes Forderungsmanagement. International liegt Österreich dabei mit einem Zahlungsziel von 25 Tagen im Spitzenfeld. Vergleichszahlen ( Atradius) zeigen, dass das Land damit nur von Großbritannien (23 Tage), Dänemark und Deutschland (jeweils 24 Tage) überholt wurde (siehe Tabelle rechts). Die schlechtesten Zahler finden sich wenig überraschend in Griechenland, wo 32% der Rechnungsadressaten mit bis zu 15 Tagen und 16% mit bis zu 90 Tagen Verzug bezahlen. Internationaler Vergleich 2013: Durchschnittliches Zahlungsziel Italien Griechenland Spanien Türkei Frankreich Irland Schweiz Belgien Niederlande Schweden Österreich Dänemark Deutschland Großbritannien Europa KSV1870/Atradius Neues Gesetz: Fingerübung für Betriebe. Im März 2013 wurde die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie für Rechtsgeschäfte mit Firmenkunden umgesetzt. Die Umfrage hat bestätigt, dass die heimischen Unternehmen mit 25 Tagen Zahlungsziel innerhalb der gesetzlichen Vorgaben von maximal 60 Tagen (nur B2B) liegen. Bezahlt wird nach durchschnittlich 31 Tagen. Ein Wert, der sich in den vergangenen zehn Jahren, ausgehend von 40 Tagen (2004), kontinuierlich verbessert hat. Die Einhaltung des neuen Gesetzes ist für die österreichischen Betriebe weder ein Problem noch eine besondere Herausforderung. Lediglich knapp 9% der Befragten haben es daher für nötig befunden, Zahlungsfristen neu zu verhandeln bzw. zu ändern. Zwei Drittel (66%) davon haben letztlich für ihre Kunden die Fristen gekürzt. Öffentliche Hand im Hintertreffen. Vor einer Herausforderung dürften öffentliche Auftraggeber stehen: Mit dem BGBL 128/2013 vom wurde das Bundesvergabegesetz geändert. Nun darf nur noch eine Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen festgelegt werden. Tatsächlich liegt aber das derzeit vertraglich vereinbarte Zahlungsziel bei durchschnittlich 33 Tagen, und die tatsächliche Zahlungsdauer ist mit 41 Tagen äußerst verbesserungswürdig. Auffällig ist Manche warten länger auf ihr Geld. Andere nicht. Warten Sie nicht länger mit Factoring als modernem Dienstleistungsprodukt kommen Sie schneller zu Ihrem Geld, beeinflussen Ihre Finanzierungsstruktur positiv, minimieren das Ausfallsrisiko von Kundenforderungen und erhöhen die Liquidität in Ihrem Unternehmen. Nähere Informationen in Ihrer Bank Austria oder unter

10 10 Aktuell zudem, dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Zahlungsgepflogenheiten gibt. Der Osten angeführt von Wien mit 44 Tagen weist den stärksten Aufholbedarf auf, während der Westen solider zahlt. Vorarlberg ist mit 32 Tagen Zahlungsdauer Musterschüler. Wirtschaftsimpulse wären möglich. Die öffentliche Hand sollte im Zahlungsverkehr generell mit gutem Beispiel vorangehen. Der Staat hat die Zahlungsfristen neu geregelt und hat nun Deadlines zu akzeptieren, die er bis jetzt nicht einhalten konnte. Zudem würde die Einhaltung der Fristen für einen wichtigen Impuls in der Wirtschaft sorgen, deren Funktionieren vom laufenden Geldfluss abhängig ist. Wenn dieser ins Stocken gerät, sind automatisch mehrere Geschäftspartner betroffen, die dann sehr oft ihrerseits in Verzug geraten, so Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, der die neue Regelung begrüßt. Immerhin bezahlt der öffentliche Sektor seine Rechnungen um einen Tag früher als im Vorjahr. Ob dies ein Zufall ist oder der Beginn einer steten Verbesserung, werden die KSV1870 Umfragen der kommenden Jahre zeigen. Bundesländerradar B2B und B2C. Im Vergleich weisen das Burgenland und Kärnten mit sieben Tagen Zahlungsverzug das größte Disziplinierungspotenzial auf. Insgesamt finden sich die pünktlichsten Zahler in Oberösterreich, Vorarlberg und Tirol. Vorarlberg steht auch bei den privaten Zahlern an der Spitze: mit lediglich einem Tag Verzug. Die mit fünf Tagen Verzug am schlechtesten zahlenden Privatpersonen finden sich in Kärnten und der Steiermark. Insgesamt aber sind Konsumenten die besten Kunden eines Unternehmens, wenn es um die Zahlungsmoral geht. Mit durchschnittlich 18 Tagen sind sie die am schnellsten zahlende Kundengruppe und das seit vielen Jahren. Befragungsdesign: An der KSV1870 Trendumfrage über das Zahlungsverhalten in Österreich haben im Juni 2013 rund Unternehmen (Kunden und Mitglieder des KSV1870) teilgenommen. Bei den befragten Unternehmen handelt es sich großteils um kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zahlungsfristen bei Firmenkunden 2013 im Vgl Bundesland Zahlungsziel Zahlungsverzug Zahlungsdauer Burgenland 25 (0) 7 ( 3) 32 ( 3) Kärnten 25 (0) 7 ( 1) 32 ( 1) Wien 26 (+1) 6 ( 1) 32 (0) Niederösterreich 26 (+1) 6 (0) 32 (+1) Salzburg 26 (0) 6 (+1) 32 (+1) Steiermark 26 (+1) 6 (0) 32 (+1) Oberösterreich 27 ( 1) 4 (0) 31 ( 1) Tirol 26 (0) 4 ( 2) 30 ( 2) Vorarlberg 24 (0) 4 ( 2) 28 ( 2) Zahlungsziel + Zahlungsverzug = Zahlungsdauer Betriebe wissen um ihre Verantwortung. Die Österreicher sind nach wie vor sehr gute Zahler, 74% der Firmenkunden begleichen ihre Rechnungen pünktlich, das ist auch international betrachtet vorbildlich. Dass sich das auch in Zeiten, in denen die Zukunft nicht mehr so rosig beurteilt wird, nicht ändert, zeigt die hohe Seriosität unserer Betriebe und dass sie sich ihrer Rolle und Verantwortung sehr genau bewusst sind, so Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG, zum Ergebnis der Studie. Und meint weiter: Es schmerzt Gläubigerschützer daher immer, wenn unsere Unternehmer mit nicht näher definierten Reichen in Zusammenhang gebracht werden und Forderungen nach höheren Abgaben laut werden. Die meisten von ihnen haben ihren Betrieb auf eigenes Risiko aufgebaut, und sie belassen allfällige Gewinne in ihrer Firma. Mitarbeiter behalten ist die Devise. Mag. Johannes Eibl ergänzt mit Zahlen aus der Studie: Obwohl die Unternehmen eine hohe Steuerlast tragen und immer wieder Zahlungsausfälle verkraften müssen, denken die wenigsten daran, Personal freizusetzen. 43% der befragten Unternehmer waren heuer von Kundeninsolvenzen betroffen, im Schnitt waren es sogar sechs Insolvenzen, die die Unternehmen zu verkraften hatten. Trotzdem denken 80% nicht daran, ihr Personal zu reduzieren, und beinahe 13% wollen sogar zusätzliches einstellen.

11 Aktuell 11 Foto: magnia Fotolia.com PEC(H) für Gläubiger in Italien? KSV1870 nutzt über sein Netzwerk einen zertifizierten -Dienst zur Anmeldung von Insolvenzforderungen für österreichische Unternehmen. Text: PAOLO BRANCHICELLA Die italienischen Gerichte sind seit vielen Jahren hoffnungslos überlastet. Das macht gerichtliche Prozesse für Gläubiger zu einer nervenaufreibenden Geduldsprobe. Die Regierung die auch medial immer wieder für die desolaten Zustände gescholten wird hat mit der Posta Elettronica Certificata einen ersten Schritt Richtung Verbesserung gesetzt. Dabei handelt es sich um einen zertifizierten elektronischen -Dienst, also ein Übertragungssystem für Dokumente, kurz PEC genannt. Ein damit versendetes Schriftstück ist rechtlich einem klassischen Einschreiben gleichzusetzen. Ziel dieser Neuerung ist es, die Verwaltung zu entlasten, Prozesse zu beschleunigen und seitens der Absender Kosten zu sparen. PEC- -Adresse notwendig. Das System sorgt für Sicherheit durch die Bestätigung des Versands, der Vollständigkeit von Dokumenten und die erfolgte Zustellung der Nachricht. Eine PEC-Adresse macht dann Sinn, wenn es sich um offizielle Mitteilungen handelt, für die der Absender eine rechtsgültige Bestätigung im Hinblick auf die Übermittlung und den Empfang benötigt. Dies hat den Vorteil einer schnellen und kostengünstigen Übermittlung, allerdings den Nachteil, dass mit Eingangsdatum der der Fristablauf beginnt. In jedem Fall hat die Anmeldung von Insolvenzforderungen nun verpflichtend über den PEC-Dienst zu erfolgen. Pferdefuß inklusive. Leider profitieren die österreichischen Gläubiger nicht unmittelbar von diesem Service, denn PEC ist hierzulande nicht aktiv. Das Problem ist, dass sowohl der Empfänger als auch der Sender ein PEC-Konto brauchen erst dann gilt die Nachricht als rechtsgültige, zertifizierte . Lediglich Gerichte, Masseverwalter und Liquidatoren in Italien nutzen aktuell diese häufig. Das beinhaltet, dass die Anmeldungen und jegliche Kommunikation (Konkursantrag, Mitteilungen seitens des Masseverwalters usw.) mit öffentlichen Stellen, Liquidatoren oder auch Steuerberatern rechtlich bindend sind. KSV1870 löst Problem. Die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH verfügt jedoch seit vielen Jahren über ein hochwertiges Netzwerk von Anwälten in Italien, die ein PEC-Konto besitzen. Über diese Ansprechpartner kann der KSV1870 die Forderungen aller Gläubiger, die von Konkursen, Zwangsausgleichen oder Liquidationen im Adriastaat betroffen sind, anmelden. Der KSV1870 unterstützt mit seiner Expertise und übernimmt die Abwicklung aller Schritte im Insolvenzverfahren. Dott. Paolo Branchicella ist Kundenbetreuer im Bereich Inkasso International bei der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH. Sie haben Fragen zur Forderungsbetreibung oder zum -Dienst PEC? Dann wenden Sie sich unter oder an den Experten.

12 12 Aktuell Foto: ferkelraggae Fotolia.com GmbH light: Sparmodell für Etablierte Die neue, günstige Unternehmensform wird stark von bestehenden Unternehmen genutzt. An der eigentlichen Intention geht das weit vorbei. Text: JOHANNES NEJEDLIK Große Hoffnungen setzten die Initiatoren auf die GmbH light. Durch die drastische Reduktion des Stammkapitals sollte das Gründen vereinfacht und gleichzeitig billiger werden. Erwartet wurde auch ein spürbarer Anstieg der Gründerzahlen, sodass in Österreich endlich wieder von einem Boom gesprochen werden könnte. In den vergangenen Jahren hat dieser ja bekanntlich auf sich warten lassen. Völlig ausgeklammert wurde bei diesen Überlegungen die Tatsache, dass die Liquidität eines Unternehmens vor seiner Gründung sicherzustellen ist. Denn während des möglicherweise schwankenden Geschäftsverlaufes sind Finanzspritzen praktisch nicht mehr zu bekommen. Verfügt ein Unternehmen schon am Start über (zu) wenig Kapital, dann ist dies kein gutes Vorzeichen für das Unternehmen selbst, aber auch nicht für dessen Gläubiger. Nach zähem Ringen und unter heftiger Kritik vieler Experten, die auch der KSV1870 gegenüber den Medien und den entsprechenden Institutionen immer wieder äußerte, wurde die GmbH zum Spartarif, wie sie teilweise genannt wird, am 1. Juli 2013 in Österreich Realität. Etablierte Unternehmen profitieren. Für den KSV1870 Grund genug, die bisherigen Neo-Unternehmer nach dem ersten Monat unter die Lupe zu nehmen. Wer nutzt eigentlich die neue Rechtsform in Österreich? Handelt es sich bei den bisherigen GmbH-light-Gründungen tatsächlich um Jungunternehmer im klassischen Sinn?

13 Aktuell 13 Eine erste Auswertung zeigt, dass das wie befürchtet nicht der Fall ist: Von den 340 im Juli gegründeten GmbH light sind 147 mit anderen, bereits bestehenden Unternehmen verknüpft, 56 davon wurden überhaupt von namhaften und etablierten Unternehmen gegründet. Damit ist der Hauptgrund der GmbH-light-Befürworter widerlegt. Es sind nicht die echten Start-ups, die von dieser neuen Unternehmensform profitieren, sondern vor allem jene, die nun kostengünstig die Möglichkeit haben, die Vorteile dieser neuen Unternehmensform in Anspruch zu nehmen. GmbH als juristischer Person verbunden ist. Ihre Gründung erfordert auch aus diesem Grund genaue Planung. Firmenauskünfte schützen vor Forderungsausfällen Welche Bonität haben Ihre Kunden? Zahlen die Firmen pünktlich? Gab es schon Inkassofälle in den Unternehmen? Das sind nur einige der Fragen, auf die Auskünfte des KSV1870 klare Antworten geben. Nähere Informationen über Bonitätsauskünfte und -monitoring unter Kaum finanzieller Rückhalt. Und diese Vorteile sind erheblich, fallen doch bei Gründung einer GmbH light geringere Steuern und Notariatskosten an. Auch die Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung muss nicht mehr von den neuen Firmen getragen werden. Ganz abgesehen davon, dass von den nötigen EUR lediglich EUR sofort aufgebracht werden müssen. Besonders dieser Punkt kann für Gläubiger, die sich im Vorfeld nicht ausreichend über die Vermögenslage ihres Geschäftspartners informieren, im Falle des Falles zum Stolperstein werden. Darauf hat der KSV1870 als Gläubigerschutzverband bereits ausführlich hingewiesen. Unternehmensgründungen Gesamtanzahl GmbH Juli Anzahl GmbH light Juli Anzahl protokollierte Firmen im Juli Anzahl protokollierte Firmen im Juli Anzahl protokollierte Firmen Jänner bis Ende Juli Anzahl protokollierte Firmen Jänner bis Ende Juli Nicht alles ist Gold, was glänzt. Beim bisherigen GmbH- Stammkapital von EUR bzw. EUR handelt es sich auch um eine Seriositätsschwelle, die den Gründer dazu zwingt, sich mit der Gründung, dem Geschäftsmodell, der Finanzierung und allen anderen wichtigen Faktoren in seinem geplanten Unternehmen detailliert auseinanderzusetzen. Nicht vergessen werden darf auch, dass eine GmbH Kosten erzeugt, die eine Einzelunternehmung nicht nach sich ziehen würde, etwa wenn es um die Erstellung von Bilanzen geht Stichwort Bilanzierung und doppelte Buchführung. Und die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die für die Geschäftsführung mit Haftungsregeln und Schutzpflichten gegenüber der Foto: Petra Spiola Kostenersparnis kein Grund. Das Argument, dass die bisher zu hinterlegenden EUR eine unüberwindliche Hürde darstellen, stand von Beginn an auf wackeligen Beinen. Wer gründen wollte, konnte auch schon vorher mit einer Einzelfirma kostengünstig an den Start gehen. Bereits im ersten Monat ihres Bestehens zeigt sich, dass nicht nur Firmen, sondern auch manche Personen gleich mehrere GmbH light gründeten. Wer nun in der Lage ist, mehr als eine Light zu gründen, der hätte sich wohl auch vorher die Gründung einer herkömmlichen GmbH leisten können. Darüber hinaus hat sich schon vor dem Juli 2013 gezeigt, dass bei vielen insolventen Unternehmen ohnehin nur ein Teil des Mindeststammkapitals einbezahlt wurde. Kein Wunder also, dass die Insolvenzanfälligkeit der Kapitalgesellschaftsform GmbH schon von jeher doppelt so hoch ist wie jene der Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter mit ihrem ganzen Vermögen haften. Qualität im Vordergrund. Aus Sicht des Gläubigerschutzes ist nicht die Anzahl der Neugründungen ausschlaggebend, sondern ihre Qualität und ihr langfristiger Erfolg innerhalb der österreichischen Unternehmenslandschaft. Weder das eine noch das andere darf auf dem Rücken der unbesicherten Gläubiger stattfinden. Wir empfehlen daher unseren Kunden, sich noch intensiver als bisher vor Geschäftsabschluss über Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu informieren. Denn wo so wenig Kapital eingebracht werden muss, wird es für Gläubiger noch schwieriger, ihre Rechte gegenüber zahlungsunfähigen Geschäftspartnern und Kunden durchzusetzen. Johannes Nejedlik ist Vorstand der KSV1870 Holding AG.

14 14 Aktuell Vom Anleiheinhaber zum Insolvenzgläubiger Foto: imageteam Fotolia.com Mega-Insolvenzfälle wie die ALPINE sind wohl die Horrorvorstellung aller Anleiheinhaber. Ein kurzer Abriss über die Entwicklung und womit Betroffene nun zu rechnen haben. Text: Alexander Klikovits Juli 2013: Das Handelsgericht Wien eröffnet zur 2. Geschäftszahl 38 S 74/13d das Konkursverfahren über das Vermögen der ALPINE Holding GmbH. Ein schwarzer Tag für Inhaber von Anleihen dieses Unternehmens. Die genaue Zahl der betroffenen Anleger ist derzeit nicht bekannt. Nach Einschätzung des KSV1870 dürften bis Privatpersonen ALPINE-Anleihen in ihrem Portefeuille haben. Totalverlust möglich. Das nunmehr insolvente Unternehmen hatte in den Jahren 2010 bis 2012 drei Anleihen mit einem Gesamtvolumen von EUR 290 Mio. begeben. Hinzu kommen noch Verbindlichkeiten aus diversen Haftungen gegenüber Kreditgebern im Alpine-Konzern, sodass nach ersten Einschätzungen von einem Gesamtschuldenstand in Höhe von EUR 700 Mio. auszugehen ist. Welche Aktiva für die Konkursmasse realisierbar sind, wird erst die Zukunft zeigen. Die Inhaber der Anleihen müssen aber bei realistischer Einschätzung des Falles mit erheblichen Verlusten rechnen, auch ein Totalverlust des Investments ist möglich. Teure Alternative. Der KSV1870 hat eine Hotline eingerichtet, um allen Betroffenen mit fachkundigem Rat und Hilfestellung in diesem Mega-Insolvenzfall zur Seite zu stehen. Die KSV1870 Mitarbeiter hatten bereits hunderte telefonische und auch persönliche Kontakte mit Betroffenen. Darunter waren nicht nur Glücksritter und Zockernaturen, sondern auch Menschen, die eine seriöse Alternative zum Sparbuch gesucht haben, das ja beim derzeitigen Zinsniveau selbst in Bankenkreisen bereits pointiert als Instrument der freiwilligen Enteignung bezeichnet wurde. Anlageformen im Ranking. Anleiheinhaber stellen derzeit noch eine verschwindende Minderheit im österreichischen Anlegerpublikum dar. Nur 3,5% aller Privatpersonen waren in Anleihen investiert, während das klassische Sparbuch in 87,1% aller privaten Haushalte vorhanden ist. Auch wenn die Österreicher nicht als Volk der Aktionäre gelten, so halten immerhin 5,3% der Anleger Aktien und verdrängen damit Anleihen an die letzte Stelle aller Veranlagungsformen. Das geht aus dem Sonderheft Sektorale VGR in Österreich aus dem Jahr 2012 (S. 20) der Oesterreichischen Nationalbank hervor. Geborgtes Kapital. Ein wesentlicher Grund für diese Zurückhaltung besteht wahrscheinlich darin, dass es sich bei Anleihen um äußerst komplexe Finanzprodukte handelt. Dabei scheint der Einstieg in die Materie für den Anleger einfach: Der Anleger stellt einem Unternehmen Kapital zur Verfügung, während sich das Unternehmen im Gegenzug dazu verpflichtet, das Kapital zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Hier sei der Einfachheit halber nur von Unternehmensanleihen die Rede. Neben Unternehmen (gemeint sind solche aus dem Nicht-Finanz-Sektor) treten selbstverständlich auch Staaten (auf diese entfällt das größte Volumen aller Anleiheemissionen) oder Banken als Emittenten auf.

15 Aktuell 15 Ein Strauß voller Möglichkeiten. So einfach das der Anleihe zugrundeliegende Prinzip auch erscheint, so komplex stellt sich in der Regel die Beziehung des Anlegers mit dem Anleiheemittenten dar. Diese Beziehung wird nämlich in den Anleihebedingungen definiert. Die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten dieser Bedingungen ist insbesondere für Laien faktisch nicht überblickbar. Und man kann die Behauptung wagen, dass auch mancher Bankmitarbeiter seine Schwierigkeiten mit dieser Materie hat. Wie so oft steckt also auch hier der viel zitierte Teufel im Detail. Viele Worte, wenig Klarheit. Festzinsanleihen, variable Anleihen, Nullkuponanleihen, Namensschuldverschreibungen, Inhaberschuldverschreibungen, endfällige Anleihen, amortisierende Anleihen, Callable Bonds, Ergänzungskapitalanleihen, Nachrangkapitalanleihen nur einige Schlagworte, die die Vielfalt an Anleihearten und -bedingungen andeuten sollen. Wenn sich also ein Anleger für das Investment in eine Anleihe entscheidet, ist damit allein noch gar nichts darüber gesagt, was der Anleger konkret in der Beziehung zu seinem Anleiheschuldner zu erwarten hat. Vertrauen als Entscheidungsgrundlage. Aus den unzähligen Kontakten mit ALPINE-geschädigten Anleiheinhabern kristallisierte sich ein wichtiger Aspekt der Investitionsentscheidung heraus: das Vertrauen in den Anleiheschuldner und dessen Geschäftsmodell. Der Investor sucht aus der Vielfalt an Unternehmensanleihe-Angeboten also zunächst nach einem Unternehmen seines Vertrauens. Ich habe die ALPINE für ein grundsolides Unternehmen gehalten das ist eine Aussage, die viele Male von den Anrufern beim KSV1870 getätigt wurde. Als weiteres Entscheidungskriterium werden die Ertragschancen herangezogen, die aber mit der Risikobereitschaft in Einklang zu bringen sind. Die Höhe des angebotenen Zinssatzes alleine gibt jedenfalls noch keine Auskunft über das zu erwartende wirtschaftliche Ergebnis der Veranlagung. Was schaut heraus? Bei der Gesamtbetrachtung schlagen die Anleihebedingungen sowie die sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb (Agio/Disagio) und der Depotverwaltung sowie steuerliche Fragen zu Buche. Will man die tatsächliche Nettorendite ermitteln, müssen auch diese Faktoren in Rechnung gestellt werden. Der Anleger wird aber im Regelfall nicht in der Lage sein, diese Berechnungen so genau vorzunehmen, dass er eine fundierte Anlageentscheidung treffen kann. Er wird also auf eine seriöse und von hoher Sachkunde getragene Beratung zurückgreifen müssen. Erhält er diese tatsächlich, so kann er unter Umständen zu ernüchternden Erkenntnissen über die tatsächlichen Ertragserwartungen gelangen. Aber selbst wenn diese Erwartungen im Vergleich zur Sparbuchveranlagung noch attraktiv erscheinen, so muss dem Anleger bewusst sein, dass diese Berechnung von einem Best-Case-Szenario ausgeht, also der anstandslosen Erfüllung der Verpflichtungen des Emittenten aus der Anleihe. Weniger Sicherheit. Tritt hingegen das Worst-Case- Szenario ein, nämlich die Insolvenz des Anleiheschuldners, dann muss dem Anleger als Anleihegläubiger bewusst sein, dass seine Investition nicht durch ein Sicherheitsnetz gerettet wird (wie etwa für Sparbuch-Anleger im Rahmen der Einlagensicherung), sondern er eine Fehlinvestition getätigt hat. Wie sich diese im Insolvenzfall des Anleiheschuldners tatsächlich auswirkt, wird von mehreren Faktoren bestimmt. In erster Linie hängt es von den Anleihebedingungen ab, ob der Anleger überhaupt Gläubigerstellung im Insolvenzverfahren hat. Handelt es sich nämlich um eine sogenannte nachrangige Anleihe, dann wird der Anleihegläubiger leer ausgehen, da er erst dann zum Zuge kommt, wenn alle anderen Gläubiger vollständig befriedigt wurden, was im Falle der Insolvenz des Emittenten faktisch ausgeschlossen ist. ALPINE: Wenig Grund für Optimismus. Aber selbst wenn er keine nachrangige Anleihe hat, wird der Teilnahmeanspruch nur so viel wert sein wie das wirtschaftliche Endresultat des Insolvenzverfahrens. Im Falle der ALPINE Holding GmbH wird dieses Ergebnis erst nach Jahren feststehen. Nach bisherigem Wissensstand besteht jedoch kein Grund für besonderen Optimismus. Der KSV1870 schätzt die Quotenaussichten mit 0 bis 5% ein. Langer Atem nötig. Die Aufarbeitung und Abwicklung der ALPINE-Insolvenzen (ALPINE Holding GmbH und ALPINE Bau GmbH) wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Das gilt sowohl für die Insolvenzverfahren selbst als auch für alle anderen Aspekte, wie etwa die allfällige strafrechtliche Verantwortung handelnder Personen oder auch die mögliche zivilrechtliche Haftung Dritter. Drei Tipps für Veranlagungen. Eine Lehre kann jedenfalls aus diesen Praxisbeispielen gezogen werden: Es gibt keine unsinkbaren Schiffe. Es wird daher auch in Zukunft Fälle geben, in denen der Anleiheinhaber zum Insolvenzgläubiger wird. Letztlich kann einem potenziellen Anleger nur geraten werden, die zwar keinesfalls neuen, aber immer noch aktuellen Grundregeln für Veranlagungen zu beachten: keine Finanzprodukte kaufen, die man nicht versteht, nicht alles auf eine Karte setzen und Ertragserwartungen und Risikobereitschaft in Einklang bringen. Dr. Alexander Klikovits ist Leiter Team Insolvenz Niederösterreich und Burgenland beim KSV1870. Foto: Anna Rauchenberger

16 16 Aktuell Foto: Tanja Bagusat Fotolia.com In der Mitte liegt die Kraft Die internationale Insolvenzstatistik 2012 attestiert Österreich einen soliden Platz in den entwickelten Volkswirtschaften, und auch die Zahlen für das erste Halbjahr 2013 sind verheißungsvoll. Text: HANS-GEORG KANTNER Mit einem Zuwachs an Unternehmensinsolvenzen von 2,9% im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2011 liegt Österreich punktgenau im Durchschnitt Westeuropas, also der entwickelten Volkswirtschaften von Hammerfest bis nach Catania und von Deutschkreutz bis Limerick. Die Hintergründe für diesen moderaten Zuwachs an Insolvenzen kann man in Österreich an zwei wesentlichen Polen festmachen: Jedes Jahr gibt es viele Neugründungen, und naturgemäß kommen aus diesen Reihen auch einige Kleinstinsolvenzen. Im Ergebnis aber keine Katastrophe. Daneben haben wir aber eine durchaus robust aufgestellte mittelständische Wirtschaft, die auch über einen erstklassigen regionalen Mix verfügt, also neben Inlandsnachfrage und westeuropäischen Abnehmern auch einen erklecklichen Exportanteil in den Immer-noch-Wachstumsmärkten in Ost- und Zentraleuropa. Gleiche Regeln für alle! Das darf jedoch keinesfalls zu einem Lorbeer-Reflex führen, sondern muss vor allem die österreichische Wirtschaftspolitik anspornen, alle Anstrengungen zu unternehmen, die rechtlichen, steuerlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen weiterhin zu verbessern. Die finanziellen Kraftakte der Regierung im Nachlauf der Finanzkrise 2008 in Form der Unternehmensstabilisierungsgelder bzw. -garantien sind ja jüngst durch die ALPINE-Pleite in ein mehr als zweifelhaftes Licht gerückt: immerhin ca. EUR 200 Mio., die da an Steuergeld Richtung Ausland gelenkt wurden, um dort die ärgsten Finanzlöcher der Baugruppe zu stopfen, wie soeben zu erfahren war. Daher reift im mündigen Bürger die Erkenntnis, dass es kurzsichtig ist, das Füllhorn der Fortuna über in Liquiditätsnöten befindliche Unternehmen auszugießen. Vielmehr sollte sich die Politik darauf konzentrieren, was die Aufgaben des Staates eigentlich sind: Infrastrukturinvestitionen, ja Geschenke an ausgewählte Unternehmen, nein. ALPINE und dayli pushen Statistik. Der zahlenmäßige Rückgang der Insolvenzen im ersten Halbjahr 2013 darf keinesfalls das Auge für die Großinsolvenzen trüben, die unsere mittelständische Wirtschaft gehörig durchrütteln: ALPINE Bau GmbH mit bis zu EUR 5 Mrd. an angemeldeten Verbindlichkeiten und dayli-drogerienahversorger mit Mitarbeitern und mehr als 800 Standorten oftmals in strukturschwachen Landgemeinden. Tatsächlich steuert 2013 auf neue Rekorde des Insolvenzgeschehens zu und kann so durchaus als Vorbote für ein wiederum anspruchsvolles Jahr 2014 angesehen werden.

17 Aktuell 17 Internationale Insolvenzstatistik 2012 im Vgl. zu 2011 Land Unternehmensinsolvenzen 1. Halbjahr 2013 Unternehmensinsolvenzen 2012 Unternehmensinsolvenzen 2011 Ver änderung in % Österreich**) ,9% Belgien ,6% Dänemark ,2% Deutschland*) **) ,0% Finnland ,4% Frankreich*) ,9% Griechenland*) ,2% Großbritannien ,9% Irland ,8% Italien ,4% Luxemburg ,9% Niederlande ,7% Norwegen ,4% Portugal ,7% Schweden ,4% Schweiz*) ,7% Spanien ,0% Gesamt Westeuropa ,9% Bulgarien ,3% Estland ,6% Kroatien ,2% Lettland ,6% Litauen ,2% Polen ,3% Rumänien ,1% Serbien ,8% Slowakei ,2% Slowenien ,2% Tschechien ,9% Ukraine ,4% Ungarn ,9% Gesamt Osteuropa ,5% Japan ,1% Kanada*) ,2% USA*) ,2% * Geschätzt ** Inkl. abgewiesener Konkursanträge Anmerkung: Die Zahlen sind durch unterschiedliche Insolvenzgesetzgebungen nur bedingt vergleichbar. Quelle: KSV1870, Coface

18 18 Aktuell Blick über den Gartenzaun Die Niederlande: Gartenzäune und Gartenzwerge haben nicht verhindert, dass Holland von 2011 auf 2012 ein Plus von fast 21% an Unternehmensinsolvenzen verzeichnen musste und der Zuwachs geht ungebrochen weiter. Die Zahlen für das erste Halbjahr lassen ein weiteres Anwachsen von 15% befürchten. Diese weltoffene Handelsnation bekommt natürlich die Abkühlung der Weltkonjunktur ungebremst und unvermindert zu spüren. Die Erfahrung lehrt, dass bei Erholung der Weltkonjunktur der Rebound, also die Rückkehr zu Normalwerten, ebenso schnell vonstattengehen kann. Die Anzeichen sind da, allerdings mehr als schwächlich, sodass 2014 bestenfalls eine Stagnation auf hohem Niveau zu versprechen scheint. Halbjahreszahlen lassen einen weiteren Rückgang erwarten. Ganz kann sich dieses Land nicht aus dem allgemeinen Sog der wirtschaftlichen Flaute herausnehmen, aber das genügt schon für einen der besten Plätze im europäischen Beautycontest. Norwegen: Gingen die Insolvenzen im Jahr 2012 noch um mehr als 12% zurück, wird dieser Rückgang durch die Halbjahreszahlen mehr als relativiert. Hochgerechnet auf das ganze Jahr 2013 würde damit sogar der Wert des Jahres 2011 bei weitem übertroffen werden. Die norwegische Regierung steht ja laufend vor der Frage, ob sie Öl- und Gaseinnahmen unters Volk bringen oder für die Zukunft halten und investieren soll. Diese Insolvenzzahlen lassen erwarten, dass Konjunkturprogramme demnächst wieder Hochkonjunktur haben werden. Die Iberer: Spanien (+32%) und Portugal (+27,7%) wurden von der Krise 2008 in besonderem Ausmaß getroffen, wobei neben strukturellen Defiziten der Wirtschaft auch noch extreme Fehlentwicklungen der Bankenfinanzierung eine Rolle spielten, die vor allem in Spanien den Finanzsektor noch auf Jahre lähmen werden. Die beiden Länder haben eine Menge an Hausaufgaben gemacht und einige der Probleme bewältigt. Was nun zu fehlen scheint, ist ein ordentlicher Wachstumsimpuls, derzeit aber bestenfalls als Pünktchen am Horizont wahrzunehmen. Die Insolvenzzahlen des ersten Halbjahres 2013 deuten sogar auf weitere Insolvenzzuwächse im zweistelligen Bereich hin. Italien: Eigentlich der Dritte im Bunde der lateinischen Problemkandidaten, aber ein Land mit einem eingebauten Stehaufmännchen, wie es scheint. Die europäischen Finanzoperationen (Schutzschirm und EZB-Operationen) haben den zweitgrößten Schuldner der Welt aus den größten Schwierigkeiten herausmanövriert. Das minimale Plus an Insolvenzen (2,4% gegenüber 2011) zeigt im Übrigen, was die italienische Wirtschaft alles kann: kleinräumig, innovativ und weltweit überaus erfolgreich. Deutschland: Dieses Land ist seit langem auf der Überholspur, und das offenbar ohne Höchstgeschwindigkeit. Die Insolvenzen gingen um 6% gegenüber 2011 zurück, und die Foto: Petra Spiola Griechenland: Das schöne Hellas verzeichnete 2012 einen Rückgang bei den Insolvenzen von über 8%. Was nur einmal mehr beweist, dass in dem Land, das uns einst die Mathematik schenkte, die Gesetze der Ökonomie und Logik außer Kraft gesetzt zu sein scheinen. Griechenland wartet augenscheinlich immer noch auf ein unseren westlichen Standards nur annähernd vergleichbares Wirtschaftssystem, das frei von Subventionen und Staatsinterventionitis funktioniert und auf Wettbewerb basiert. Nach diesem Ausflug ins heimische Österreich zurückgekehrt, lässt sich sehr bald erkennen, dass unsere solide Position tatsächlich ihre Meriten hat. Österreich liegt eben dem Erdteil inmitten (P. Preradović) nicht nur geografisch, sondern auch wirtschaftlich. Was die mittelständische Wirtschaft aber heute von führenden Politikern erwartet, das sind glaubwürdige Konzepte für die nächsten 30 bis 50 Jahre und eine Wirtschaftspolitik, die sich nicht an der Meinungsumfrage von morgen orientiert, sondern der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit verpflichtet fühlt. Dr. Hans-Georg Kantner ist Leiter Insolvenz beim KSV1870.

19 Aktuell 19 Foto: Talphaspirit Fotolia.com Ab in die Wolke Keine Angst vor Neuem: Wie Cloud-Services KMU den Unternehmensalltag erleichtern können. Text: PETER SEMPELMANN Die Frauscher Bootswerft mit Sitz in Gmunden war bis vor wenigen Jahren ein typischer Familienbetrieb, bei dem das Handwerk im Vordergrund stand. Vor sechs Jahren übernahmen die Brüder Michael und Stefan Frauscher mit ihrer Cousine Andrea die Geschäftsführung und setzten sich ein ehrgeiziges Ziel: Die Segelboote, Elektroboote und Motorboote des Unternehmens sollten nicht nur an den heimischen Seen, sondern auch an den Weltmeeren bekannt werden. Expansion mit leichtem Gepäck. Für die Expansion musste das Unternehmen seinen Vertriebsapparat umstellen, Niederlassungen und Partner am Meer suchen und immer wieder in die IT-Infrastruktur investieren. Marcus Izmir, CEO der miigroup, die den Oberösterreichern als IT-Berater zur Seite steht: Vor einem Jahr stellte sich schließlich die Frage, ob wir wieder hohe Summen in Dinge wie Server, doppelte Ausfallsicherheit, die Klimaanlage und den Aufbau eines Geoclusters zur Datenspiegelung investieren sollen. Die Antwort war ein ganz klares Nein! Statt wieder Geld für lokale Infrastruktur auszugeben, wurde ein kleiner Teil des dafür nötigen Budgets zur Migration der IT des Unternehmens in die Cloud verwendet und der Rest als Investition in das Business gesteckt. Natürlich waren wir am Anfang skeptisch, als es geheißen hat, wir sollen alle Server aus den Büros räumen und unsere Daten in der Cloud abspeichern, gibt Stefan Frauscher zu. Man fragte sich, wo denn die Daten in Zukunft sein werden, ob auch der Zugriff garantiert wird und die Daten sicher sein werden. Doch schon bald zeigte sich, dass die Skepsis unbegründet war. Frauscher: Wir sind heute superglücklich, dass wir es gemacht haben und dadurch in der gesamten Entwicklung und Expansion einen Schritt vorwärtsgekommen sind.

20 20 Aktuell Informationen immer up to date. Der größte Vorteil der auf Microsoft Dynamics NAV und Office 360 basierten Lösung ist für den Unternehmer, dass nun von Gmunden aus nahezu ohne eigene und kostenintensive IT-Infrastruktur einfach und unkompliziert die Partner und Mitarbeiter in aller Welt mit allen aktuellen Daten und Informationen versorgt werden können. Frauscher: Man merkt gar nicht mehr, wo die Daten abgelegt wurden. Wir können die Informationen, die unser Partner in Mallorca oder an der Côte d Azur braucht, immer 100%ig und auf dem neuesten Stand anbieten und sind dadurch wieder einen Schritt voraus. Mittel gegen hohe Lizenzgebühren. Mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Kunden in aller Welt zu kommunizieren, in flexiblen Teams ortsunabhängig an Projekten und Dokumenten zu arbeiten, komplexe Lösungen mit dafür notwendigen speziellen Softwarelösungen zu erarbeiten, ohne von den Lizenzgebühren aufgefressen zu werden all das ist mit den Cloud-Services der Gegenwart keine Hexerei mehr. Und die Unternehmen, die hinter den Angeboten stehen, sind durchaus vertrauenswürdig. Es sind die größten IT- und Softwarekonzerne und Telekom-Anbieter der Welt. Renommierte Anbieter am Markt. Neben Microsoft hat etwa Adobe mit der Creative Cloud ein Angebot für Kreativprojekte geschaffen und SAP mit Business by Design eine ERP-Lösung für den Mittelstand als On-Demand-Service entwickelt. IBM bietet mittelständischen Unternehmen in Österreich die City Cloud an und garantiert damit eine flexible Skalierung und eine lokale Datenspeicherung bei der bedarfsorientierten Nutzung des Angebots. Die Telekom Austria hat mit der A1 Austria Cloud ebenfalls ein flexibles Cloud-Angebot für Klein- und Mittelbetriebe entwickelt. Die Bibliothek am Arbeitsplatz. Für überschaubare Projekte ohne hochsensible Daten können auch zumindest in den Basisversionen kostenlose Cloud-Services wie Dropbox, Google Drive oder Microsofts Skydrive verwendet werden. Diese Online-Dienste funktionieren wie Bibliotheken, ermöglichen es, Dokumente zu teilen und auf mobilen Geräten mit entsprechenden Apps zu öffnen. In falschen Händen? Siegfried Schauer, Experte der auf IT-Sicherheitslösungen spezialisierten Ikarus Software, rät allerdings zur Vorsicht. Für Privatpersonen wäre es vielleicht nicht so schlimm, wenn etwa einmal ein mit einem Link zu einer Dropbox, in der mehrere Gigabyte privater Daten gespeichert sein können, in falsche Hände gelangt. Für Unternehmen kann das jedoch fatale Folgen haben. Man sollte daher immer wieder ein Auge darauf haben, ob die Personen, die Daten öffnen, bearbeiten und herunterladen, auch dafür berechtigt sind, und im Verdachtsfall die Daten schnellstmöglich an einem anderen Ort speichern. Sicherheitsvorkehrungen treffen. Abgesehen davon hält es Schauer für am wichtigsten, dass die Anbieter der Cloud- Services ihren Kunden auch eine sehr hohe Ausfallsicherheit und einen Support rund um die Uhr garantieren. Wegen der international sehr unterschiedlichen Datenschutzgesetze könne es auch ein Kriterium sein, wo die Daten gespeichert werden. In Österreich, innerhalb Europas oder irgendwo in der Welt. Den Anbieter mit Bedacht wählen ist der wichtigste Rat, den Schauer Unternehmen gibt. Will man Cloud- Services nicht nur für gelegentliche Projekte verwenden, sondern wie Frauscher nahezu die ganze IT-Infrastruktur in die Wolke verlagern, dann wäre es auch gut zu wissen, welche Betriebssysteme und Datenbanken der Cloud-Partner verwendet, ob die Daten verschlüsselt abgelegt werden und welche Sicherheitsmaßnahmen es zur Data-Leakage- Prävention gibt. Wer weiß was? Schauer: Aus meiner Sicht wäre es ratsam, mehrere Services zu nutzen und so den Kreis der Zugriffe je nach Wichtigkeit der Daten besser zu kontrollieren. Nicht jeder muss auf eine Buchhaltung zugreifen können. Und wenn man Technologien entwickelt, die lebensnotwendig für ein Unternehmen sind, dann sollte das weitgehend isoliert geschehen. Je weniger Personen Zugriff auf die Daten haben, desto besser. Neue Möglichkeiten. Für den Bootsbauer Stefan Frauscher sind diese Sicherheitsbedenken aber heute nur noch Theorie. Der große Vorteil ist, dass wir mit den gleichen Programmen wie vorher weiterarbeiten können, aber nun ganz neue Möglichkeiten in der Expansion haben, sagt er. Soll ein Vertrieb in einem neuen Land aufgebaut werden, muss man nur noch einen Mitarbeiter hinschicken, und der kann sofort loslegen. Frauscher: Das geht ohne Schulung oder teure Investitionen. Wir sparen Zeit und Geld. Das bringt uns als kleines Unternehmen näher an den internationalen Markt heran.

21 Aktuell 21 Foto: storm Fotolia.com Formel 1 als Lotto-Sechser? Ist der Jubel über die Rückkehr der Formel 1 gerechtfertigt? Viel deutet darauf hin, dass Großveranstaltungen eine enorme Wertschöpfung nach sich ziehen außer unerwartete Ereignisse wie eine Wirtschaftskrise treten ein. Text: ALEXANDRA ROTTER Die Jubelmeldungen überschlugen sich, als bekannt wurde, dass die Formel nach Österreich zurückkehren wird. Und wenn einer der nächsten Austragungsorte für die Olympischen Spiele oder die Fußball- WM vergeben wird, reißen sich die Bewerberregionen nur so darum, diesen Sieg davonzutragen. Kein Wunder, denn meist werden allein für die Bewerbung riesige Summen ausgegeben, und das Prestige, das die Austragung einer Großveranstaltung in der Regel mit sich bringt, ist viel wert. Dabei sind die Negativschlagzeilen nur allzu bekannt, in denen von großen Verlusten oder gar vom finanziellen Ruin durch die Austragung etwa eines Sportbewerbes die Rede ist. So stimmten bei der Wiener Volksbefragung im März 72% gegen eine Bewerbung für die Austragung der Olympischen Spiele Doch solche Ergebnisse sind meist eher Stimmungsbilder kaum jemand ist in der Lage, die tatsächlichen Effekte eines solchen Events im Vorhinein einzuschätzen. Was bringen Großveranstaltungen einem Land, einer Stadt oder Region also wirklich? Und ab welchem Zeitpunkt lässt sich sagen, ob sich all die Mühe und vor allem die Investitionen wirklich ausgezahlt haben? Voreilige Schlüsse. Für Hermann Gruber, Geschäftsführer von Schladming-Dachstein Tourismus, steht jedenfalls fest: 14 Tage nach einer Großveranstaltung lässt sich über deren Wertschöpfung noch nicht viel aussagen. Im Fall der alpinen Ski-Weltmeisterschaft, die im Februar in Schladming ausgetragen wurde, musste sich Gruber schon bald nach Ende der WM Kritik gefallen lassen: Viele Medien berichteten, Schladming habe nicht von der Ski-WM profitiert. Und tatsächlich: In der Region, so wurde auch berichtet, habe es im WM- Monat einen Nächtigungsrückgang von 11,3% und einen Rückgang bei der Gästezahl von 5,9% gegeben.

22 22 Aktuell Doch diese Zahlen kann Gruber erklären: Vor zirka zweieinhalb Jahren fiel die Entscheidung, dass wir ein Kontingent von Zimmern einkaufen. 85% dieser offiziellen Zimmer waren nur einzeln belegt. Diese Zimmer wurden vor allem an Journalisten, Mitarbeiter von Fernsehstationen, VIPs sowie Partner vergeben. Und ja, auch einige Stammgäste, die der WM-Trubel nicht interessierte, blieben in dieser Zeit fern. Bei Großveranstaltungen gibt es immer den Faktor der Einzelbelegung, das war uns vorn vornherein klar. Wir haben auch kommuniziert, dass im Jahr der WM keine Nächtigungsrekorde gebrochen werden, sagt Gruber. Wichtig sei, dass die Wertschöpfung gepasst hat: Die Betriebe hatten beim Umsatz keinen Nachteil. Der Grund: Man hatte sich für Zimmer- statt Personenpreise entschieden und den üblichen Februar-Aufschlag von 10% verrechnet. Langfristiger Effekt. Gruber rechnet dank medialer Berichterstattung während der WM und Investitionen in der Region im Vorfeld mit einem langfristigen Effekt. Einer Studie zufolge, die im Auftrag des Wirtschaftsministeriums durchgeführt wurde, ist WM-bedingt in den Folgejahren mit einem Nachfrageplus von 1,8% zu rechnen, zusammen mit dem ohnehin erwarteten Plus von 2,7% macht das 3,5% mehr Nachfrage. Als Grundlage wurden Erfahrungen von vergleichbaren Großereignissen herangezogen. Hermann Gruber hält das noch für tief gegriffen: Ich rechne mit 5 bis 10% Nächtigungszuwachs in einer normalen Wintersaison mit der Betonung, dass wir extrem wetterabhängig sind. Die ersten Anzeichen scheinen positiv zu sein. So seien die Anfragen und Zugriffe auf Internetseiten seit Februar stark gestiegen. Optimistisch ist Gruber nicht zuletzt, weil durch die WM Betten hinzugekommen sind und rund 220 Betriebe mithilfe von Förderungen insgesamt EUR 2,5 Mio. investiert haben, um ihre Standards zu heben: etwa die Zimmerqualität zu verbessern oder die Wellnesseinrichtung zu modernisieren. Und nicht zuletzt wurde in Infrastruktur und Pistenqualität investiert laut Gruber alles Investitionen, die langfristig Sinn machen. Mediale Begleitung. Nicht zu unterschätzen sind auch die Medienberichte, die mit einer Großveranstaltung einhergehen. In Schladming gehörte dazu zum Beispiel eine zweiteilige Universum -Produktion, die unter anderem in Ungarn, der Schweiz, Deutschland und Polen ausgestrahlt wurde, sowie eine Produktion mit Hansi Hinterseer. Deshalb legt auch die Österreich Werbung besonderen Wert auf die Journalistenbetreuung. Ulrike Rauch-Keschmann, Leiterin der Unternehmenskommunikation, sagt: Wir setzen beim langfristigen Nutzen durch den Werbewert an. Schon bei der Fußball-EURO 2008, die in Österreich und der Schweiz ausgetragen wurde, habe man besonders auf bewegte Bilder gesetzt und den berichtenden Fernsehstationen Footage-Material zur Verfügung gestellt. Dabei erwarten die Medien keine fertig geschnittenen Beiträge, sondern bewegte Bilder, die sie in ihre Berichterstattung einbinden. Rauch-Keschmann: Wir nutzen die Kontakte direkt vor Ort und schauen uns an: Wer sind die Medien vor Ort? Welches Material brauchen sie? Die Wirtschaft hatte vor der EURO riesige Erwartungen in das Sportevent gesetzt. So wurde im Vorfeld allein in Wien mit einer Wertschöpfung von bis zu EUR 240 Mio. gerechnet, österreichweit wurden EUR 640 Mio. erwartet. Doch heute ist zumindest aus der Wirtschaftskammer Wien eher Ernüchterung zu vernehmen, denn aufgrund der beginnenden Krise im Jahr 2008 konnten die hohen Erwartungen nicht erfüllt werden. Regelmäßige Events. Während die langfristige Wertschöpfung von einmal stattfindenden Events oft nicht einmal erhoben wird, besteht kein Zweifel, dass regelmäßige Veranstaltungen wie etwa das Neujahrskonzert, der Life Ball, Festspiele, Adventmärkte und natürlich die Formel 1 einen nachhaltigen Effekt auf eine Region haben. Auch die Investition in die Erforschung der tatsächlichen Auswirkungen, etwa die Erhebung von Werbewerten oder Umwegrentabilität, lohnt sich bei wiederkehrenden Ereignissen eher. Eine Umfrage des Instituts für Wirtschafts- und Standortentwicklung (IWS) ergab etwa, dass schon jetzt 45% der Murtaler Unternehmer direkt von den Aktivitäten am Red- Bull-Ring in Spielberg profitieren, sei es durch Umsatzsteigerungen (29%), bessere Auslastung (27%) oder höhere Kundenfrequenz (22%). Mit der Rückkehr der Formel 1 sind hier weitere Steigerungen zu erwarten, sagt Josef Herk, Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark. Außerdem hat einer Berechnung des International Central European Institute Vienna (ICEI) zufolge jeder Euro Fördergeld für den Ring eine private Nachfrage von EUR 22 nach sich gezogen. Kein Wunder also, dass Herk sich den zahlreichen Jubelmeldungen rund um die Rückkehr der Formel 1 nach Österreich anschließt: Das ist ein Lotto-Sechser für die gesamte Region. Ein Impuls, der dem Murtal, aber auch der ganzen Steiermark wirtschaftlichen Rückenwind geben wird.

23 News 23 Foto: vege - Fotolia.com Rechtsschutzversicherung sichert Existenz für KMU Steigende Klagsfreudigkeit, strengere Gesetze die unternehmerische Tätigkeit wird immer mehr zum Drahtseilakt. Dr. Norbert Griesmayr erklärt die Vorteile des VAV-Firmen- Rechtsschutzes, der mit dem KSV1870 entwickelt wurde. Dr. Norbert Griesmayr, Vorstandsvorsitzender VAV Versicherungs-AG Foto: VAV forum.ksv: Herr Dr. Griesmayr, warum ist eine Rechtsschutzversicherung gerade für Unternehmer so wichtig? Norbert Griesmayr: Unternehmen sind vermehrt diversen Ansprüchen ausgesetzt, die Lieferanten, Kunden, öffentliche Institutionen oder auch Mitbewerber stellen. Eine Rechtsschutzversicherung hilft, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Andererseits gibt es natürlich auch Fälle, wo man als Unternehmer gerechtfertigte Ansprüche an Lieferanten, Kunden und andere Drittparteien mithilfe des Gerichtes geltend machen will, auch dafür ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Österreich ist ein Land der Klein- und Mittelunternehmen. Gewerbliche Rechtsschutzversicherungen sind meist sehr teuer, viele Firmen verzichten daher auf diesen Schutz. Welches Angebot hat die VAV für kleine oder Ein- Personen- Unternehmen? Gewerbliche Rechtsschutzversicherungen schlagen in der Regel mit einer Jahresprämie von EUR 500 oder mehr zu Buche. Das können sich viele Unternehmen schlichtweg nicht leisten. Genau für diese Versicherungslücke, die insbesondere Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinbetriebe trifft, hat die VAV ein sehr attraktives Rechtsschutz paket geschnürt. Dieses kann im Rahmen des VAV Business Paketes abgeschlossen werden. Die Grundprämien für die Rechtsschutzversicherung starten ab EUR 315 Jahres prämie. Ein besonderes Zuckerl ist die Deckung auch für den Privat bereich. Der Betriebsinhaber und seine Familie können auch für private Angelegenheiten Leistungen aus der Firmen-Rechtsschutzversicherung beziehen. Worum geht es in der Kooperation mit dem KSV1870, welche Vorteile gibt es dabei für den Versicherungsnehmer? Viele Unternehmer sind immer wieder mit Zahlungsausfällen konfrontiert oder müssen Außenstände, manchmal auch auf dem gerichtlichen Weg, eintreiben. Für solche Betriebe ist eine Rechtsschutzversicherung mit Forderungsmanagement hoch interessant, und hier haben die Firmengeschäftsexperten der VAV gemeinsam mit dem KSV1870 ein sensationelles Angebot entwickelt. Innerhalb unserer Gewerbebündelversicherung, des Business Paketes, erhält der Versicherungsnehmer eine prämienfreie Zusatzdeckung angeboten: Der KSV1870 übernimmt das Forderungsmanagement bis zu einer Klagssumme von EUR für unbestrittene Forderungen durch Verbandsanwälte des KSV1870. Dieser Service ist für Unternehmen ein einzigartiges Angebot. Weitere Infos zum VAV-Firmen-Rechtsschutz finden Sie unter

24 24 News Foto: Artenauta Fotolia.com ALC feiert Sieger in allen Bundesländern Die Bewerbungsphase für die Teilnahme am Businessbewerb Austria s Leading Companies ist abgeschlossen, und die Sieger werden demnächst feststehen. Welche Betriebe sich im Wettkampf um die besten Kennzahlen durchgesetzt haben, wird auf eigenen Veranstaltungen enthüllt. Die Sieger werden in allen Bundesländern auf die Bühne geholt und erhalten ein eigens angefertigtes Kunstwerk. Die große Abschlussveranstaltung, bei der die Wien-Sieger und die Österreich-Gesamtsieger prämiert werden, findet am im Palais Liechtenstein in Wien statt. Lassen Sie sich die Events nicht entgehen und besuchen Sie rechtzeitig die Seite alc.ksv.at, um sich anzumelden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Alle Eventtermine auf einen Blick: Vorarlberg Festspielhaus Bregenz Tirol Congresspark Igls Salzburg Kavalierhaus Kleßheim Niederösterreich Casino Baden Burgenland Orangerie Schlosspark Eisenstadt Oberösterreich voestalpine Stahlwelt Steiermark Helmut List Halle Graz Kärnten Congress Center Villach Wien Palais Liechtenstein Sieger in drei Kategorien Der ALC-Bewerb geht in diesem Jahr zum 15. Mal über die Bühne und zählt zu den angesehensten Wirtschaftspreisen des Landes. Wie schon in den vergangenen Jahren ermitteln das WirtschaftsBlatt, PricewaterhouseCoopers (PwC) und der KSV1870 die erfolgreichsten Unternehmen Österreichs. In jedem Bundesland werden die drei besten Betriebe in nachstehenden Kategorien ausgezeichnet: Solide Kleinbetriebe, Goldener Mittelbau und Big Player. Weiters können die Unternehmen Zusatzpunkte für Nachhaltigkeit sowie Qualität und Sicherheit sammeln. Eventtipp: 2. Internationales Symposium Restrukturierung Ausgewiesene Restrukturierungsspezialisten diskutieren unter dem Motto Erfolgsfaktoren in der Restrukturierung und Sanierung am 11. Oktober 2013 von 9.00 bis Uhr in der FH Kufstein Tirol, Andreas-Hofer-Straße 7, 6330 Kufstein über Trends, Entwicklungen und insolvenzrechtliche Aspekte. Nachstehend alle Referenten und Themen im Überblick: Das Restrukturierungsrecht im europäischen Vergleich Prof. Dr. Christoph G. Paulus, Humboldt-Universität zu Berlin Das ESUG aus Sicht des Beraters ein Erfolgsmodell? Burkhard Jung, hww wienberg wilhelm sowie Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung des BDU e.v. Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung Dr. Helmut Katzmayr, Landesgericht Linz Vom Restrukturierungsberater zum Finanzvorstand die Umsetzung der eigenen Empfehlungen Rainer Dieck, Megatech Industries AG, Wien Die übertragende Sanierung eines Unternehmens Dr. Hans-Georg Kantner, Kreditschutzverband von 1870 Distressed M&A und Post Merger Integra tion die Sicht einzelner Interessenvertreter Matthias Braun, Bayern LB; Ludger Dohm, Vedder GmbH; Albert Hager, Quest Consulting AG Podiumsdiskussion mit der Ergebnispräsentation einer Studie über die Akzeptanz und die Erfolgsfaktoren von Restrukturierungsberatern: Florian Trummer, Absolvent Unternehmensrestrukturierung & -sanierung und Prof. (FH) Dr. Markus W. Exler, Fachhochschule Kufstein Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 190, zzgl. MwSt. Anmeldung und nähere Informationen unter oder anmeldung@fh-kufstein.ac.at.

25 News 25 KSV1870 Spezialist im Salzburger Landtag geladen Foto: Richard Tanzer Benötigt die Salzburger Wirtschaft aufgrund der AL- PINE-Insolvenz Überbrückungsdarlehen oder nicht? Das war eine Kernfrage, die in der Ausschussberatung am 3. Juli 2013 im Salzburger Landtag behandelt wurde. KSV1870 Niederlassungsleiter in Salzburg, Erich Grausgruber, war als einer von sechs Experten geladen, um eine Expertensicht abzugeben. Laut einer KSV1870 Analyse waren zum damaligen Zeitpunkt im Bundesland rund 138 Betriebe/Subunternehmen betroffen, lediglich sechs bis sieben hatten ernsthafte Probleme. Die sogenannten Auffanglösungen standen kurz vor einem positiven Abschluss. Eloquent und sachlich beantwortete Grausgruber alle Fragen, die von den Abgeordneten Dr. Karl Schnell, Rosemarie Blattl und Friedrich Wiedermann gestellt wurden. Die Landesregierung hat nach Einholen der Expertenmeinungen in der Folge den Entschluss gefasst, vorerst kein Überbrückungsdarlehen für ALPINE-geschädigte Unternehmen in Salzburg zu leisten. Das weitere Vorgehen sollte sich an der tatsächlichen Anzahl der Folgeinsolvenzen orientieren. Foto: Hellen Sergeyeva - Fotolia.com KSV1870 auf Exporttag in Wien vertreten Der 20. Juni stand in diesem Jahr ganz im Zeichen des Österreichischen Exporttages der Wirtschaftskammer Österreich. Der KSV1870 war mit einem eigenen Stand vertreten, und die beiden Gläubigerschutz-Experten Helga Zwickl und Paolo Branchicella führten zahlreiche Fotos: Ritchie Pettauer Beratungsgespräche mit Unternehmern und Interessierten. Insgesamt kamen rund Besucher in die WKO in der Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien. Mehr als 45 Aussteller und 71 Wirtschaftsdelegierte informierten unter dem Motto Meet the World. Darüber hinaus sorgte eine Reihe von Vorträgen und Workshops für einen Wissens transfer.

26 26 News Wer zählt die Häupter, nennt die Namen Auch in den vergangenen Monaten war wieder das Fachwissen der KSV1870 Experten gefragt. Gerne stellten sie es bei verschiedenen Gelegenheiten zur Verfügung. Mag. Otto Zotter 1, Niederlassungsleiter Linz, hielt am 16. Juni an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt im Rahmen einer Ringvorlesung Erfolgreich selbstständig sein einen Vortrag über Bonitätsbewertung als Instrument der Risikoabsicherung. Rund 15 angehende Unternehmer haben sich informiert. Mag. Barbara Wiesler-Hofer 2, Leiterin der Niederlassung Klagenfurt, besuchte die alljährliche Sommerveranstaltung der Jungen Wirtschaft Kärnten am 8. August im Lake s Beach Club Pörtschach. Die Junge Wirtschaft setzte sich als größte Interessenvertretung für Gründer und Jungunternehmer das Ziel, mit dieser Veranstaltung KSV1870 Team 2 1. Mag. Otto Zotter 2. Mag. Barbara Wiesler-Hofer 1 Fotos: Archiv den Wirtschaftstreibenden Kärntens eine gesellschaftliche Netzwerkplattform zu bieten. Die KSV1870 Chefin in Klagenfurt nutze als eine von 400 Gästen die Gelegenheit, um mit den Unternehmern und Interessenvertretern in Kontakt zu bleiben. Fotos: Junge Wirtschaft Kärnten Quergelesen Unmögliche Projekte in Erfolge verwandeln Jeder Projektleiter kennt die Situation: Man plant alles lange und detailgenau und doch kommt es meistens anders als gedacht. Der Zeitplan hält nicht, Unterlagen werden nicht rechtzeitig fertig, das Projekt wird inhaltlich mehrmals geändert, das Budget hält nicht und vieles mehr. Das Buch gibt Projektleitern ein Instrument in die Hand, nach dem sie Schritt für Schritt die Situation wieder bereinigen können, um einen Auftrag doch noch zu einem positiven Ergebnis zu bringen. Sie lernen, Projekte richtig zu bestimmen, Schwachstellen entsprechend zu analysieren und kritische Sachlagen zu prüfen. Andrea Ramscheidt Mission Impossible Wie Sie unmögliche Projekte in Erfolge verwandeln Verlag: Linde 208 Seiten Hardcover Preis: EUR 24,90 ISBN: E-Book (E-Pub) Preis: EUR 18,99 ISBN: Ideen setzen sich durch Oft erzeugen Neuerungen zunächst einmal Angst. Wer braucht schon etwas Neues? Warum überhaupt was ändern? Und außerdem funktioniert Neues nicht so gut wie das Bisherige. Der Autor beschreibt anschaulich, welche Widerstände auftauchen, wenn etwas verändert werden soll. Oft sind beispielsweise die Führungskräfte von einer Neuerung nicht überzeugt, Abteilungen wollen nicht mitmachen, der Vertrieb hat Bedenken usw. Doch in Zeiten des digitalen Wandels finden immer mehr unkonventionelle Ideen den Weg in den Unternehmensalltag. Offenheit, Unerschrockenheit, ein tolles Team und innovative Geldgeber sind die besten Voraussetzungen, Ängste zu überwinden und Neuem auf die Welt zu helfen. Wie das geht, zeigt Gunter Dueck in seinem Buch auf. Gunter Dueck Das Neue und seine Feinde Wie Ideen verhindert werden und wie sie sich trotzdem durchsetzen Verlag: Campus 2013, geb. mit Schutzumschlag 282 Seiten, inkl. E-Book Preis: EUR 25,70 ISBN: Kommunikation in Veränderungsprozessen Veränderungen in Unternehmen sind immer eine Herausforderung. Ob es sich um Umstrukturierungen, Führungswechsel oder neue Prozesse handelt die richtige Kommunikation ist das A & O bei allen Entwicklungen und Projekten. Wenn Veränderungen anstehen, scheitert es in der Praxis oft an der passenden Information für die Mitarbeiter. Schnell machen sich daraufhin Unsicherheit und Angst breit. Aus Sicht der Autorin kann eine geplante und gezielt ausgleichende Kommunikation dazu beitragen, dass alle Beteiligten die Zeit der Veränderungsphase besser und effektiver meistern. Das Fachbuch unterstützt mit Musterbeispielen, Checklisten, Planungstools und vielen Praxistipps. Gerhild Deutinger Kommunikation im Change Erfolgreich kommunizieren in Veränderungsprozessen Verlag: SpringerGabler Softcover 2013, XXII, 173 S., 27 Abb. Preis: EUR 41,11 ISBN:

27 Aktuell 27 KSV1870 Gläubigerschutz Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis Die Feststellung als Insolvenzforderung hindert nicht die Geltendmachung einer Masseforderung Eine Forderung bleibt auch dann eine Masseforderung, wenn sie der Gläubiger in Unkenntnis dieses Charakters anmeldet und sie als festgestellte Insolvenzforderung in das Anmeldungsverzeichnis eingetragen wird. Die Forderungsfeststellung entfaltet im Hinblick auf den Grund und die Höhe der Forderung, nicht aber bezüglich ihrer Rechtsqualität Bindungswirkung. >> ZIK 2013/93, 62 KO: 14, 46, 51, 60, 61, 109 OGH , 9 ObA 50/12m Keine Haftung des Insolvenzverwalters für die Entfernung von Sachen des Bestandgebers bei einer Räumung Die Wahrung der Aussonderungsansprüche wegen Fremdeigentums gehört an sich zu den insolvenzspezifischen Pflichten des Insolvenzverwalters, deren Verletzung ihn haftbar macht. Für eine Entfernung von Sachen des Bestandgebers im Zuge der Räumung eines Bestandobjekts hat der Insolvenzverwalter jedoch grundsätzlich nicht einzustehen. Seine physische Mitwirkung an der Räumung kann nicht verlangt werden. Typischerweise beauftragt der Insolvenzverwalter dritte Personen mit der Räumung. Auch wenn er hier organisatorische und informationelle Vorkehrungen zu treffen hat, muss er nicht damit rechnen, dass der in concreto mit der Räumung Beauftragte (im Anlassfall der Werkstättenleiter und langjährige gewerberechtliche Geschäftsführer der Schuldnerin), der mit den Verhältnissen der Schuldner vertraut war, unselbstständige Bestandteile des Gebäudes miträumt. >> ZIK 2013/97, 67 IO: 81, 81a OGH , 3 Ob 221/12i Keine Eintragung im Firmenbuch bei Missbrauchsverdacht Eine GmbH entsteht mit der Eintragung des Gesellschaftsvertrages im Firmenbuch als juristische Person. Das Firmenbuchgericht hat nicht nur die formellen, sondern auch die materiellen Voraussetzungen der Eintragung zu prüfen (RIS-Justiz RS ). Dabei sind besonders die Gläubigerschutzvorschriften, vor allem Sacheinlage-, Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, zu berücksichtigen (6 Ob 27/99k). Die gegen öffentliches Interesse verstoßende Verletzung zwingender Bestimmungen kann das Firmenbuchgericht im Rahmen seiner materiellen Prüfungspflicht zum Inhalt der Abweisung eines Eintragungsgesuchs machen (RIS-Justiz RS ). Hegt das Firmenbuchgericht Zweifel über den Wahrheitsgehalt angemeldeter Tatsachen, ist es gehalten, weitere Ermittlungen anzustellen. Berechtigte Zweifel liegen vor, wenn (wie im Anlassfall) gegen den die Eintragung der GmbH beantragenden einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, der Eröffnungsantrag aber mangels Kostendeckung abgewiesen wurde sowie zahlreiche Exekutionsverfahren laufen und zudem über das Vermögen einer anderen GmbH, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Antragsteller ist, ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Der Alleingesellschafter kann damit die von ihm zu leistende Stammeinlage nicht selbst aufbringen und wird nur als Strohmann für einen unbekannten Dritten benutzt. Da der Antragsteller im eigenen Namen handelt, treffen (nur) ihn sämtliche aus der Gesellschaftsgründung resultierende Pflichten als Gründer, Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich. Damit steht von vornherein fest, dass eine Inanspruchnahme seiner persönlichen Haftung als Geschäftsführer oder die Einforderung der noch ausstehenden Stammeinlage aussichtslos sein werden, womit die Gefahr einer Gläubigerschädigung evident ist. >> ZIK 2013/113, 78 FBG: 10 Abs 2, 14 Abs 1, 15 GmbHG: 2 Abs 1, 10 Abs 3, 11, 25, 63 f BAO: 9 ASVG: 67 Abs 10 OLG Wien , 28 R 67/12x Kriterien für die Unternehmensschließung Das Insolvenzgericht darf die Schließung eines Unternehmens nur anordnen oder bewilligen, wenn aufgrund der Erhebungen feststeht, dass anders eine Erhöhung des Ausfalls, den die Insolvenzgläubiger erleiden, nicht vermeidbar ist. Für die Anordnung der Unternehmensschließung besteht so lange kein Anlass, als eine Tilgung der Masseforderungen durch die aufgrund einer Unternehmensfortführung zu erzielenden Erlöse überwiegend wahrscheinlich bleibt (SZ 69/170). Bei der Entscheidung über die Unternehmensfortführung ist somit maßgeblich, ob die Masseforderungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gedeckt sind oder nicht (ZIK 1999, 169). Bei der Beurteilung, wie wahrscheinlich die Deckung von Masseverbindlichkeiten ist, ist zu berücksichtigen, welche Mittel dem Masseverwalter aufgrund von Einnahmen, Kautionen oder von Haftungen Dritter insgesamt zur Verfügung stehen und wie konkret die Hoffnungen sind, das Unternehmen sanieren zu können. Für die Schließung genügt entgegen dem Gesetzeswortlaut feststehen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich die Verluste der Konkursgläubiger durch eine allfällige Unternehmensfortführung mehren würden. Ein Unternehmen ist daher zu schließen, wenn ausreichend Geldmittel fehlen. Es ist riskant, die Unternehmensfortführung allein über künftige Zahlungseingänge, die (wie im Anlassfall) erst innerhalb eines halben Jahres zu erwarten sein sollen, zu finanzieren, selbst dann, wenn die Produktion kostendeckend oder gewinnbringend ist. Ist aufgrund des Masseverwalterberichts die Unternehmenssanierung wahrscheinlich nicht mehr zu erwarten, hat das Konkursgericht unverzüglich die Unternehmensschließung anzuordnen. >> ZIK 2013/163, 109 IO: 115 Abs 1 OLG Wien , 28 R 160/12y

28 28 News KSV1870 Rechtstipps Wichtige OGH-Urteile für Unternehmen Foto: Nils Albus - pixelio.de Zivilrecht: Personenaufnahme Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte Sachverhalt: Der Kläger und der Beklagte befinden sich im Zusammenhang mit Bauwerkleistungen in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Rahmen eines der Verfahren fertigte der Beklagte ohne dies zuvor anzukündigen oder zu erklären mit seiner Digitalkamera ein Lichtbild an, auf welchem der Kläger, die Geschäftsführer der Mandantin der Klagevertreterin, ein Vorarbeiter der Mandantin der Klagevertreterin sowie der Sachverständige abgebildet wurden. Sofort nach Anfertigung des Lichtbilds forderte der Kläger den Beklagten auf, dieses zu löschen. Auf die entsprechende Frage hin, antwortete der Beklagte, dass er das Lichtbild zur Belustigung aufgenommen hätte. Der Kläger begehrte nun, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Anfertigung von Lichtbildern des Klägers zu unterlassen. Der OGH gab der Klage statt. Entscheidung: In seinem Urteil führte der OGH aus, dass das Recht auf Bildnisschutz zu den Persönlichkeitsrechten im Sinne des 16 ABGB gehöre. Nach bisheriger Rechtsprechung seien geheime Bildaufnahmen im Privatbereich, fortdauernde unerwünschte Überwachungen und Verfolgungen sowie eine systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung als Eingriff in die Geheimsphäre zu qualifizieren gewesen. Außerhalb derartiger Sonderfälle wäre jedoch bisher die bloße Aufnahme einer Person als zulässig angesehen worden. Der OGH führte weiters aus, dass das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt und bereits die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen kann. Foto: christemo - Fotolia.com Das fotografische Festhalten einer bestimmten Tätigkeit oder Situation könne vom Abgebildeten als unangenehm empfunden werden und ihn an der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern. Für die Beurteilung, ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts tatsächlich vorliegt oder nicht, sei allerdings eine umfassende Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall erforderlich. Dabei käme es darauf an, ob der Abgebildete auf der Aufnahme zu identifizieren ist und ob die Aufnahme gezielt erfolgte oder eine Person nur zufällig auf ein Bild geraten ist. Im vorliegenden Fall entschied der OGH, dass es sich um eine gezielte Aufnahme des Klägers gehandelt hatte und der Beklagte kein schutzwürdiges Interesse an der Notwendigkeit der Anfertigung des Fotos dargetan hätte. >> (OGH 6 Ob 256/12h, ) Wettbewerbsrecht: Neuregelung der Ausverkaufsbestimmungen durch die UWG-Novelle 2013 Der EuGH hat zu Jahresbeginn hinsichtlich der österreichischen Regelung über Ausverkäufe entschieden, dass es einem Gericht nicht möglich ist, die Ankündigung eines Ausverkaufes nur deshalb zu verbieten, weil zuvor keine Bewilligung der zuständigen Verwaltungsbehörde vorgelegen hat, ohne diese Praxis selbst auf ihre Unlauterkeit zu überprüfen. Unter Zugrundelegung dieser Entscheidung hat der OGH in der Folge in einem Urteil festgehalten, dass allein das Fehlen der behördlichen Bewilligung zu keiner gerichtlichen Untersagung eines Ausverkaufs führen kann. Aufgrund der Gemeinschaftswidrigkeit der Bestimmungen über die Durchführung von Ausverkäufen reagiert der Gesetzgeber nun auf die europarechtlichen Vorgaben. Noch im Herbst 2013 soll die neue Regelung der Ausverkaufsbestimmungen im Rahmen der UWG-Novelle 2013 beschlossen werden. Vorgesehen ist, dass dann nur noch jene Ankündigungen von Ausverkäufen bewilligungspflichtig sind, in denen die Behauptung aufgestellt wird, dass der Unternehmer demnächst das Geschäft aufgeben oder verlegen wird. In der Regierungsvorlage wird dies damit begründet, dass bei einer derartigen Behauptung aufgrund der Schwierigkeit einer Überprüfung ex post eine Vorabbewilligung notwendig sei. Für sonstige Ausverkäufe wie etwa Saisonräumungsverkäufe, Inventurverkäufe oder auch Saisonschlussverkäufe sieht die geplante Neufassung des UWG allerdings keine Sonderbestimmungen vor. Künftig sollen daher auch alle jahreszeitlichen Beschränkungen von Ausverkäufen beseitigt werden, sodass etwa auch Ausverkäufe zur Weihnachts- oder Osterzeit zulässig sind. Für sämtliche Ausverkäufe bei Geschäftsaufgaben und -verlegungen sieht die Regierungsvorlage allerdings eine Bewilligungspflicht vor. Das Ansuchen auf Bewilligung des Ausverkaufes ist dabei unter Glaubhaftmachung der Gründe an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu richten. Binnen eines Monats nach dessen Einlangen hat die Bezirksverwaltungsbehörde über das Ansuchen zu entscheiden. Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Anzeige- bzw Bewilligungspflicht hat nach der geplanten Neufassung des UWG ein Mitbewerber keinen Anspruch auf Unterlassung der Geschäftspraktik mehr. Ein Verstoß stellt allerdings weiterhin eine Verwaltungsübertretung dar, für die eine Geldstrafe von bis zu EUR verhängt werden kann. Resümee: Ziel der geplanten Änderungen des UWG ist, den Vorgaben des EuGH bezüglich der Ankündigung von Ausverkäufen in wesentlichen Punkten Rechnung zu tragen. Die Zulässigkeit von Ausverkäufen ist daher künftig ausschließlich an den Prüfungsmaßstäben des Anhangs des UWG, des Irreführungstatbestandes des 2 UWG, des Verbots aggressiver Geschäftspraktiken gemäß 1a UWG sowie der Generalklausel des 1 UWG zu beurteilen. >> Zur Verfügung gestellt von Rechtsanwälte Andréewitch & Simon, Wien

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