Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15. Juli 2015 verabschiedet.

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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 5. Juli 05 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre und Qualitätssicherung Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite 0 von 3

2 4 Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (WI-B). Studienaufbau.. Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 37/39 Semesterwochenstunden... Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen gliedern sich in das Grundstudium (.) und das Hauptstudium mit Pflichtveranstaltungen (3.), eine zu wählende Vertiefungsrichtung (4.) sowie die Wahlpflichtfächer (5.). Dabei sind die Lehrveranstaltungen einzelnen Modulen zugeordnet und mit ECTS-Punkten versehen..3. Für die Unterrichts- und Prüfungssprache gilt 3 Abs. 5. Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite von 3

3 . Grundstudium.. Lehrveranstaltungen Die Veranstaltungen des Grundstudiums sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben: Tabelle : Sem. EDV- Modul- Lehrveranstaltung Bezeichnung Art Umfang in SWS Art In Min. Prüfungsvorleistung Art in Min G Mathematische Grundlagen G. Mathematik V/Ü LK 0 (7) 3003 G Grundlagen der Informatik G. Informatik V/Ü 4 LK 0 (5) 300 G3 Physikalische Grundlagen G3. Physik V/Ü 4 LK 0 (5) 300 G4 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen 8 30 G4. Elektrotechnik V/Ü 4 LK 0 (5) 30 G4. Technische Mechanik V/Ü SK 0 (3) 304 G5 Sprach-, Rechts-und Wirtschaftswissenschaftliche 5 Grundlagen 305 G5. Allgemeine BWL V/Ü 4 LK 0 (5) Summe (LK) (SK) G Mathematische Grundlagen 300 G. Mathematik V/Ü 4 LK 0 () 3003 G Grundlagen der Informatik G. Informatik V/Ü 4 LK 0 (5) 300 G3 Physikalische Grundlagen 3008 G3. Physiklabor L SL (3) 3009 G3.3 Physik V LK 0 (3) 300 G4 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen G4.3 Technische Mechanik V/Ü LK 90 (3) 304 G5 Sprach-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche 0 Grundlagen 30 G5. Recht V/Ü SK 90 () 307 G5.3 Grundlagen Englisch V/Ü LK 90 (3) 308 G5.4 Rechnungswesen V/Ü 4 LK 0 (5) Summe (LK) 90-0 (SL/ SK) ECTS Summe Grundstudium Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite von 3

4 .. Fachprüfungen Die Fachprüfungen des Grundstudiums sind in nachstehender Tabelle wiedergegeben. Tabelle : Prüfungsvorleistung Gewicht der Note der Bezeichnung Bezeichnung Fachprüfung 3000 Mathematische Grundlagen (Modul G) 300 G. Mathematik G. Mathematik Fachprüfung 3003 Grundlagen der Informatik (Modul G) 3004 G. Informatik G. Informatik 5 Fachprüfung 300 Physikalische Grundlagen (Modul G3) 3007 G3. Physik G3.3 Physik 3008 G3. Physiklabor 3 Fachprüfung 300 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (Modul G4) 30 G4. Elektrotechnik G4.3 Technische Mechanik 30 G4. Technische Mechanik Fachprüfung 304 Sprach-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen (Modul G5) Gewicht der Fachnote für die Note nach G5. Allgemeine BWL 30 G5. Recht G5.3 Grundlagen Englisch G5.4 Rechnungswesen 5 5 Summe 0 Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite 3 von 3

5 .3 Vorpraktikum Die Voraussetzungen zur Anrechnung des Vorpraktikums und die für die Anrechnung zuständige Stelle sind im Allgemeinen Teil dieser Prüfungsordnung ( ) sowie in der für diesen Studiengang geltenden Satzung für das Auswahlverfahren geregelt. Im Vorpraktikum sollen Einsichten in die Grundfunktionen des Betriebs und die Strukturen sozialer Beziehungen im Betrieb erworben werden. Daneben dient es dem Erwerb von Grundkenntnissen über Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen und über das Bearbeiten und Verbinden der wichtigsten Werkstoffe. Das Vorpraktikum muss technisch ausgerichtet sein und ist im Produktionsbereich eines Industriebetriebs über einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen abzuleisten. Ein vom Unternehmen bestätigtes Berichtsheft ist vorzulegen. Absolventen eines Technischen Gymnasiums müssen nur 4 Wochen Vorpraktikum ableisten. Bei einschlägiger technischer Berufsausbildung kann das Vorpraktikum erlassen werden.4. Nicht ausgleichbare Fachprüfungen im Grundstudium Die Fachprüfungen Mathematische Grundlagen (Modul G), Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (Modul G4) sowie Sprach- und Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen (Modul G5) im Grundstudium sind nur dann bestanden, wenn alle in den Fachprüfungen vorgesehenen en mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden..5. Bachelorvorprüfung Das Zeugnis der Bachelorvorprüfung enthält die Fachnoten aller in der Tabelle aufgeführten Fachprüfungen. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Note einer mit den in der Tabelle aufgeführten Gewichten gewichtet. Die Gesamtnote der Bachelorvorprüfung wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in der Tabelle (rechte Spalte) festgelegt sind. Die Prüfungsvorleistungen des Grundstudiums müssen bis zur Ausstellung des Zeugnisses über die Bachelorvorprüfung gemäß erbracht worden sein. Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite 4 von 3

6 3. Hauptstudium 3. Lehrveranstaltungen Die Veranstaltungen des Hauptstudiums sind in der nachfolgenden Tabelle 3 wiedergegeben: Tabelle 3: Sem. EDV- Modul- Lehrveranstaltung Bezeichnung Art Umfang in SWS Art In Min. Prüfungsvorleistung Art in Min. 309 H Ingenieurwissenschaftliche Vertiefung 300 H. Elektronik und Messtechnik V/L LK 0 () 30 H Konstruktion und CAD 30 H. Konstruktion und CAD V/Ü LKBK 90 () 303 H3 Werkstoffkunde H3. Werkstoffkunde V/Ü LK 0 (3) H4 Marketing und Statistik H4. Statistik V/Ü 4 LK 0 (5) 3030 H5 Finanz- und Rechnungswesen H5. Kosten- und Leistungsrechnung V/Ü 4 LK 0 (4) 3034 H Kommunikations- und Sozialkompetenzen 3035 H. Rhetorik und Präsentationstechnik Ü LR () 303 H. Englisch für Wirtschaftsingenieurwesen V/Ü LR () 3037 H.3 Studium Generale () Summe 7 (LK / LKBK/ LR) 0-0 ECTS H3 Werkstoffkunde H3. Werkstoffkunde V/Ü LK 90 (3) 30 H3.3 Werkstoffkundelabor L SL () 307 H4 Marketing und Statistik H4. Marketing V/Ü 4 LK 0 (4) 3030 H5 Finanz- und Rechnungswesen H5. Investition und Finanzierung V/Ü 4 LK 0 (5) 3033 H5.3 Planspiel Unternehmensführung S LR () 3038 H7 Produktion H7. Produktionsmanagement V/Ü 4 LK 0 (5) 3040 H7. Fertigungsverfahren V/L LKBK 0 () 304 H7.3 Qualitätsmanagement V/Ü LK 90 (3) Summe 7 (LK/ LKBK /LR) 90-0 (SL) 30 Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite 5 von 3

7 Tabelle 3 (Fortsetzung): Sem. EDV- Modul- Bezeichnung Lehrveranstaltung Art Umfang in SWS Art In Min. Prüfungsvorleistung Art in Min P Praktisches Studiensemester und Praktikantenkolloquium SR H8 Kommunikation in Unternehmen 3077 H8. Kommunikation in Unternehmen V/Ü SR () Summe 4 (SR) H9 Produktion H9. Produktionsmanagement V/Ü 4 LK 0 (5) 3044 H9. Praktische Unternehmensstudien S SA () 3045 H0 Ingenieurwissenschaftliche Vertiefung H0. Steuerungs- und Regelungstechnik V/L LK 0 (7) 3047 H Projektmanagement 3048 H. Projektmanagement V/Ü LK 90 () S Schwerpunkt (Modul S bzw. Modul S gemäß Tab. bzw. 7) V/Ü 0 Summe 4 7 S 3078 W Schwerpunkt (Modul S bzw. Modul S gemäß Tab. bzw. 7) Wahlpflichtfächer gemäß Tab. 8 LK + PA oder LK 5 (LK / LE / PA) 0/ (SA) ECTS S 3 LR S 4/ 3 LR/ LA / LK 3047 H Projektmanagement H. Integratives Projektlabor L LA (3) 304 BT Bachelorthesis S ( PB) Summe /3 5 (LA / LR / 30 LK) Summe Hauptstudium 9/ Summe Gesamt 37/ Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite von 3

8 3.. Fachprüfungen des Hauptstudiums Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen en und Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichte der Noten der einzelnen en und der Fachnoten sowie der Bachelorthesis ergeben sich aus nachfolgender Tabelle 4: Tabelle 4: Prüfungsvorleistung Gewicht der Note der Bezeichnung Bezeichnung Fachprüfung 309 Ingenieurwissenschaftliche Vertiefung (Modul H) 300 H. Elektronik und Messtechnik Fachprüfung 30 Konstruktion und CAD (Modul H) Gewicht der Fachnote / der Bachelorthesis für die Note nach 9 30 H. Konstruktion und CAD Fachprüfung 303 Werkstoffe (Modul H3) 304 H3. Werkstoffkunde H3. Werkstoffkunde 30 H3.3 Werkstoffkundelabor 3 Fachprüfung 307 Marketing und Statistik (Modul H4) 308 H4. Statistik H4. Marketing 4 Fachprüfung 3030 Finanz- und Rechnungswesen (Modul H5) 303 H5. Kosten- und Leistungsrechnung H5. Investition und Finanzierung H5.3 Planspiel Unternehmensführung Fachprüfung 3034 Kommunikations- und Sozialkompetenzen (Modul H) H. Rhetorik und Präsentationstechnik H. Englisch für Wirtschaftsingenieurwesen Fachprüfung 3038 Produktion (Modul H7) 3037 H.3 Studium Generale 3039 H7. Produktionsmanagement H7. Fertigungsverfahren 304 H7.3 Qualitätsmanagement Fachprüfung 304 Produktion (Modul H9) 3043 H9. Produktionsmanagement 3044 H9. Praktische Unternehmensstudien Fachprüfung 3045 Ingenieurwissenschaftliche Vertiefung (Modul H0) 304 H0. Steuerungs- und Regelungstechnik Fachprüfung 3047 Projektmanagement (Modul H) H. Projektmanagement Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite 7 von 3

9 3049 H. Integratives Projektlabor Fachprüfung 3078 Wahlpflichtfächer (Modul W) 3 Wahlpflichtfächer gem. Tab Facharbeit 304 Bachelorthesis (Modul BT) 304 Bachelorthesis Fachprüfung 305 Technischer Einkauf und technischer Verkauf (Modul S) für Vertiefung gem. Tab. S. Technischer Einkauf 30 und technischer Verkauf S. Technischer Einkauf und technischer Verkauf 308 S.3 Planspiel, Fallstudien, 0 Übungen zu S 309 S.4 Seminar und Fallstudien zu aktuellen Aspekten Fachprüfung 3070 Unternehmenssteuerung und Controlling (Modul S) für Vertiefung gem. Tab. 7 S. Grundlagen Unternehmenssteuerung 307 und Controlling 8 S. Controlling (Operatives Controlling) S.3 Controlling (Strategisches Controlling) 3074 S.4 Seminar und Fallstudien zu aktuellen Aspekten Summe ohne Schwerpunkt 00 Summe mit Schwerpunkt Nichtausgleichbare en im Hauptstudium Die Fachprüfungen Marketing und Statistik (Modul H4) und die Fachprüfung Produktion (Modul H7) sind nur dann bestanden, wenn alle in den Fachprüfungen vorgesehenen en mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden Praktisches Studiensemester Das praktische Studiensemester dient der Anwendung und Vertiefung der während des Studiums erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten durch die Bearbeitung geeigneter Projekte. Es sollen durch die möglichst selbstständige und eigenverantwortliche Mitarbeit an Projekten unter betrieblichen Bedingungen Berufserfahrungen vermittelt werden. Dabei sind insbesondere auch wirtschaftliche, ökologische, sicherheitstechnische und ethische Aspekte eingeschlossen Studium Generale Der Nachweis der Prüfungsvorleistung Studium Generale geschieht durch die Teilnahme an außercurricularen Veranstaltungen im Umfang von ECTS Punkten, die von der Fakultät Technik und Wirtschaft und/oder von kooperierenden Institutionen angeboten werden. Die Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite 8 von 3

10 Art der Prüfungsvorleistung wird den Studierenden rechtzeitig entsprechend 3 Abs. 4 Satz bekannt gegeben. Über die Anrechenbarkeit entscheidet im Zweifel der zuständige Prüfungsausschuss. 3.. Besondere Regelungen für Kooperative Studienmodelle während der Vertragslaufzeit zwischen der Kooperationsfirma und dem Studierenden Die Studierenden sind verpflichtet in den vorlesungsfreien Zeiten, ausgenommen den Prüfungszeiten, die nicht für den gesetzlichen Urlaubsanspruch verwendet werden, zusätzliche Praxisanteile in ihrer Kooperationsfirma abzuleisten. Die Inhalte dieser Praxisanteile sind zwischen der Kooperationsfirma und der Hochschule abzustimmen Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen für das Praktische Studiensemester und die Bachelor Thesis sind in der Tabelle 5 aufgeführt. Die Prüfungsvorleistungen des Hauptstudiums müssen bis zur Ausstellung des Bachelorzeugnisses erbracht werden. Tabelle 5 Fachprüfung bzw. Zulassungsvoraussetzung Bezeichnung Bezeichnung 3075 P Praktisches Studiensemester Bestandene Bachelorvorprüfung 304 BT Bachelor Thesis 3075 P Praktisches Studiensemester und Praktikantenkolloquium Sprachen (Modul H) Es besteht die Möglichkeit, anstelle der Lehrveranstaltungen G 5.3. Grundlagen Englisch und H. Englisch für Wirtschaftsingenieure andere Lehrveranstaltungen aus dem Fremdsprachenangebot der Hochschule zu belegen. Voraussetzung ist der Nachweis des/der Studierenden gegenüber dem zuständigen Prüfungsausschuss, dass die im genannten Veranstaltungen zu erwerbenden Kompetenzen erworben wurden und dass die alternativ zu belegenden Lehrveranstaltungen den Kompetenzzielen entsprechen Bachelorprüfung Das Bachelorzeugnis enthält die Fachnoten aller in Tabelle 4 aufgeführten Fachprüfungen und der Bachelor Thesis. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Note einer mit den in Tabelle 4 enthaltenen Gewichten gewichtet. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelor Thesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 4 (rechte Spalte) festgelegt sind. Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite 9 von 3

11 4. Vertiefungsrichtungen 4..Überblick Der Studiengang WI-B bietet zwei Vertiefungsrichtungen an: Technischer Einkauf und technischer Verkauf (TEV) Unternehmenssteuerung und Controlling (UC) Eine Vertiefungsrichtung umfasst 3 Semesterwochenstunden. Die Studierenden im Studiengang WI-B müssen eine Vertiefungsrichtung wählen. 4.. Vertiefung Technischer Einkauf und technischer Verkauf Die Vertiefungsfächer bei der Wahl des Schwerpunktes Technischer Einkauf und technischer Verkauf ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle : Tabelle : Sem. EDV Lehrveranstaltung Modul- Bezeichnung S Technischer Einkauf und technischer Verkauf S. Technischer Einkauf und technischer Verkauf S. Technischer Einkauf und technischer Verkauf S.3 Planspiel, Fallstudien, Übungen zu S Art Umfang in SWS Summe S Technischer Einkauf und technischer Verkauf S.4 Seminar und Fallstudien zu aktuellen Aspekten Summe 3 Summe Schwerpunkt 3 Art In Min. Prüfungsvorleistung Art in Min. ECTS V/Ü 4 () PK 40 V/Ü 4 () Ü LA () (PK/ LA) S 3 LR () (LR) 3 (PK / LA / LR) 0 Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite 0 von 3

12 4.3. Vertiefung Unternehmenssteuerung und Controlling Die Vertiefungsfächer bei der Wahl des Schwerpunktes Unternehmenssteuerung und Controlling ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 7: Tabelle 7: Sem. EDV Lehrveranstaltung Modul- Bezeichnung S Unternehmenssteuerung und Controlling S. Grundlagen Unternehmenssteuerung und Controlling S. Controlling (Operatives Controlling) S.3 Controlling (Strategisches Controlling) Art Umfang in SWS Summe S Unternehmenssteuerung und Controlling S.4 Seminar und Fallstudien zu aktuellen Aspekten Summe 3 Summe Schwerpunkt 3 Art In Min. Prüfungsvorleistung Art in Min. ECTS V/Ü () PK 0 V/Ü 4 () V/Ü 4 LK 0 () (PK/ LK) S 3 LR () (LR) 3 (PK/ LK/ LR) 0 Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite von 3

13 5. Wahlpflichtfächer Die Studierenden wählen zur Erfüllung der en des Wahlpflichtbereichs (Modul W) im siebten Semester Wahlpflichtfächer aus der nachfolgenden Tabelle 8 mit einem Gesamtumfang von neun ECTS. Auf Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden und nach Zustimmung des Prüfungsausschusses des betroffenen Studiengangs können Veranstaltungen aus anderen Studiengängen oder dem Sprachenangebot gewählt werden. Tabelle 8: EDV- Bezeichnung Art Umfang in SWS Art ECTS 3050 Marktforschung S LA E-Commerce S LR Unternehmensführung S LA Personalmanagement S LA Vertiefung Projektmanagement S LA Kommunikationstechniken S LR Internationales Management S LA Vertiefung Finanz- und Rechnungswesen S LR Simulation technischer Systeme L LA Betriebswirtschaftliche Steuerlehre S LK Advanced English for Negotiations S LR 3 30 Vertiefung Produktionsmanagement S LR 3 30 Technische Studienarbeit L LA 303 Vertiefung Werkstoffkunde L LA 3 Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite von 3

14 . Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum. September 05 in Kraft. Heilbronn, den Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor Die SPO wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 00, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, Leitung des Zentralen Prüfungsamtes Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 5. Juli 05 Seite 3 von 3

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