Was kosten Behandlungen? [Vad kostar det att få vård?]

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1 Krankheitsfall bei zeitweiligem Aufenthalt im Ausland [Sjuk vid tillfällig vistelse utomlands] Wenn Sie sich vorübergehend in einem anderen EU/EES-Land oder der Schweiz aufhalten so haben Sie ggf. ein Anrecht auf eine erforderliche medizinische Behandlung, zu den gleichen finanziellen Bedingungen die für die Einwohner des aktuellen Landes gelten. Die Voraussetzung ist eine europäische Krankenversicherungs-Ausweiskarte (EU-Ausweis). Bei Reisen in Skandinavien ist der EU-Ausweis nicht erforderlich. In Ländern ausserhalb der EU/EES und der Schweiz (abgesehen von einigen Ausnahmen) besteht kein Anrecht auf medizinische Hilfe, daher ist es ratsam mit einer privaten Versicherung. EU/EES-Länder und die Schweiz [EU/EES-länder och Schweiz] Der EU-Ausweis berechtigt für Behandlungen [EU-kortet ger dig rätt till vård] Der EU-Ausweis weist aus, dass Sie in Schweden versichert sind und dass Sie ein Anrecht auf Behandlung bei Besuchen in einem anderen Land der EU/EES oder der Schweiz haben. Dieses gilt z.b. bei Urlaubsaufenthalt. In der Schweiz und in Liechtenstein ist ausserdem eine Staatbürgerschaft in einem EU/EES-Land erforderlich um eine medizinische Behandlung erhalten zu können. Was beinhaltet der Begriff: Behandlung? [Vad menas med vård?] Der Begriff beinhaltet: Krankenhausaufenthalt, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Medikamente usw. im Rahmen der medizinischen Versorgung (Gesundheitswesen) des aktuellen Landes. Was ist unter erforderlicher Behandlung zu verstehen? [Vad är nödvändig vård?] Mit erforderlicher Behandlung ist nicht nur akute medizinische Hilfe gemeint. Im Begriff sind auch Behandlungen bei chronischen Beschwerden einbegriffen sowie klinische Analysen und medizinische Kontrollen. In diesen Fällen ist es ratsam die Behandlungseinrichtung (Klinik, Arzt-Praxis, Laboratorium usw.) vor dem Aufenthalt zu kontaktieren. Sie müssen die Gewissheit haben können, dass Ihnen in einem EU/EES-Land oder in der Schweiz bei Ihrem Besuch geholfen wird - wenn es erforderlich ist. Nicht alle Behandlungen sind als erforderlich anzusehen. Wenn z.b. eine Behandlung nach dem Auslandsbesuch in Schweden durchgeführt werden kann, so ist sie als nicht erforderlich anzusehen. Die Beurteilung obliegt dem behandelnden Arzt (oder dem Per- 1 (5)

2 sonal der Behandlungseinrichtung ).Wichtig im Zusammenhang ist die Art der Krankheit und die geplante Aufenthaltszeit im Lande. Der EU-Ausweis umfasst nicht alle Behandlungsformen [EU-kortet täcker inte allt] Der EU-Ausweis berechtigt nicht für eine geplante Behandlung. Das beinhaltet, dass der Ausweis nicht gilt wenn das Ziel der Reise eine Behandlung im aktuellen Lande ist. Der EU-Ausweis gilt im Falle einer privaten Einrichtung nur, wenn diese im allgemeinen medizinischen Versorgungssystem des Landes einbegriffen ist. Es ist daran zu denken, dass Extrakosten für Rückreisen, z.b. für Krankentransport mit Flug nicht erstattet werden. Hier ist eine zweckentsprechende private Versicherung ratsam. In Skandinavien gelten auf Grund von interstaatlicher Vereinbarungen andere Regeln für Extrakosten für Rückreisen. Rentner die nach Spanien reisen [Pensionärer som reser till Spanien] Wenn Sie Rentner sind und nach Spanien reisen so ist eine Rentner-Bescheinigung zur Vervollständigung des EU-Ausweises erforderlich. Die Bescheinigung weist aus, dass Sie Rente von Schweden erhalten und berechtigt u.a. zum Einkauf von Medikamenten zu reduzierten Preisen bei erforderlichen Behandlungen. Die Bescheinigung kann man bei der Försäkringskassan (Schwedisches Sozialversicherungsamt) bestellen. Was kosten Behandlungen? [Vad kostar det att få vård?] Mit dem EU-Ausweis haben Sie ein Anrecht auf Behandlung zum gleichen Preis der für die Einwohner des aktuellen Landes gilt.wenn Eigenabgaben gefordert werden so bezahlen Sie die gleiche Summe wie alle Anderen im Lande. In gewissen Ländern muss man die Gesamtkosten für die Behandlung zahlen und kann dann nachträglich bei der zuständigen Behörde des Landes eine Rückerstattung beantragen. Beachten Sie bitte, dass die o.a. Bedingungen nur für medizinische Einrichtungen gelten die in die allgemeine ärztliche Versorgung des aktuellen Landes eingebunden sind. Wenn Sie private Einrichtungen (Leistungserbringer) konsultieren so müssen Sie die Gesamtkosten selbst tragen. Wenn Sie erkranken und keinen EU-Ausweis haben [Om du blir sjuk och inte har ett EU-kort] In diesem Falle können Sie sich mit der Försäkringskassan in Schweden in Verbindung setzen. Die Försäkringskassan kann eine vorläufige Bescheinigung ausstellen die den EU-Ausweis zweckentsprechend ersetzt. Die Bescheinigung kann per Telefax an die Behandlungseinrichtung geschickt werden. Sie können auch das Personal der Behandlungseinrichtung darum bitten, dass diese die zuständige Behörde des Landes (Ausl. Entsprechung der Försäkringskassan) dazu veranlasst mit der Försäkringskassan in Schweden Kontakt aufzunehmen - zwecks Übermittlung der vorläufigen Bescheinigung. Nachträgliche Erstattung [Ersättning i efterhand] Wenn Sie aus irgendeinem Grund gezwungen waren die Gesamtkosten der Behandlung zu zahlen z.b. weil Sie den EU-Ausweis nicht beisichhatten oder weil die Behandlungseinrichtung den Ausweis nicht akzeptiert hat, so kann es trotzdem möglich sein, 2 (5)

3 dass Sie Erstattungen erhalten können und zwar von der Försäkringskassan bei der Rückkehr nach Schweden. Wenn Sie Erstattungen für Behandlungen beantragen, so müssen Sie Originalquittungen dem Antrag beifügen. Nur bezahlte Rechnungen können für Erstattungen in Frage kommen. Weiterhin ist es ratsam Information betreffend der ausländischen Behandlungseinrichtung beizufügen. Die Adresse für Ihren Antrag ist die folgende: Försäkringskassan Box Visby Den Antragsvordruck für nachträgliche Erstattung von Behandlungskosten kann aus dem Internet, heruntergeladen oder von der Försäkringskassan angefordert werden. Wie lange und wo hat der EU-Ausweis Gültigkeit? [Hur länge och var gäller EU-kortet?] Der EU-Ausweis hat drei Jahre Gültigkeit und gilt in den folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Grossbritannien och Nordirland, Schweiz, Deutschland, Tschechien, Ungarn och Österreich. In Skandinavien ist der EU-Ausweis nicht erforderlich. Wie erhalte ich einen EU-Ausweis? [Hur får jag ett EU-kort?] Die bequemste Weise ist eine Bestellung über den Internetauftritt Telefonisch kann man ihn unter der Rufnr bestellen oder mit Hilfe von SMS:EUKORT und persönliche Kennzahl, Telnr bestellen. Der Ausweis muss frühzeitig bestellt werden! Es kann bis zu 10 Arbeitstage dauern bevor Sie den Ausweis erhalten. Sollten Sie den Ausweis nicht (vor Ihrer Abreise ) erhalten so kann die Försäkringskassan einen vorläufigen ausstellen. Länder ausserhalb der EU/EES [Länder utanför EU/EES] Sie können auch ein Anrecht auf gewisse Behandlungen in Ländern ausserhalb der EU/EES oder der Schweiz haben. Dieses gilt für Länder mit denen Schweden ein Abkommen geschlossen hat. Der Behandlungsbedarf muss im direkten Zusammenhang mit dem Besuch im Lande entstanden sein. In diesen Ländern hat der EU-Ausweis keine Gültigkeit an Stelle sind andere Bescheinigungen Ihrer Versicherung in Schweden erforderlich. In jedem Fall müssen Sie die Behandlungskosten, die im aktuellen Land entstehen, selbst tragen. 3 (5)

4 Länder mit denen Schweden ein Abkommen geschlossen hat [Länder som Sverige har avtal med] Algerien [Algeriet] Wenn Sie schwedischer oder algerischer Staatsbürger sind, in Schweden Ihren Wohnsitz haben und zu Besuch in Algerien sind, so haben Sie ein Anrecht auf akute Behandlung im Rahmen der allgemeinen medizinischen Versorgung in Algerien. Sie müssen einen schwedischen Pass vorweisen können. Australien [Australien] Wenn Sie in Schweden Ihren Wohnsitz haben und Australien besuchen, so haben Sie ein Anrecht auf akute medizinische Behandlung (aber nicht Zahnbehandlung) sowie eine Behandlung die einen Abbruch Ihres Besuches vermeidet. Der Behandlungsbedarf muss in direktem Zusammenhang mit Ihrem Besuch entstanden sein. Die Behandlungseinrichtung muss in Medicare eingebunden sein (die australische Entsprechung der Försäkringskassan). Sie zahlen den Gesamtbetrag der Behandlungskosten selbst. Danach nehmen Sie Kontakt mit Medicare auf um nachträgliche Erstattung zu erhalten. Vor dem Behandlungsbeginn muss die Behandlungseinrichtung darüber informiert werden, dass Sie die Behandlung im Rahmen von Medicare haben möchten. Ein schwedischer Pass oder eine Bescheinigung der Versicherung in Schweden ist vorzuweisen. Québec [Québec] Wenn Sie in Québec in Kanada arbeiten oder kürzer als ein Jahr studieren, so haben Sie ein Anrecht auf Behandlung im Rahmen der allgemeinen medizinischen Versorgung. Eine Arbeits- oder Studiengenehmigung ist von der zuständigen Behörde in Québec erforderlich sowie eine Bescheinigung von der Försäkringskassan. Israel [Israel] Bei einem vorübergehenden Besuch in Israel kann ein Anrecht auf medizinische Hilfe im Zusammenhang mit einer Entbindung bestehen. Eine Bescheinigung von der Försäkringskassan ist erforderlich. Grossbritannien [Storbritannien] Wenn Sie in Schweden Ihren Wohnsitz haben und vorübergehend auf den Kanalinseln: Jersey, Guernsey oder Isle of Man zu Besuch sind so haben Sie ein Anrecht auf akute medizinische Behandlung im Rahmen der allgemeinen medizinischen Versorgung. Ein schwedischer Pass oder eine Bescheinigung der Försäkringskassan ist erforderlich. Länder mit denen Schweden kein Abkommen geschlossen hat [Länder som Sverige inte har avtal med] Wenn man krank wird in einem Land mit dem Schweden kein Abkommen geschlossen hat, so kann man keine Kostenerstattungen aus Schweden oder dem aktuellen Land erhalten. Es ist wichtig, dass man im Zusammenhang mit der Reise eine Versicherung abschliesst und sich damit für den Krankheitsfall absichert. 4 (5)

5 Weitere Informationen [Mer information] Zu beachten ist, dass Faktenblätter keinen Rechtstext (im juristischen Sinne) darstellen. Weitere Informationen sind in den folgenden Faktenblättern zu finden: Krankheitsfall bei Wohnsitz im Ausland Antragstellung für Zahnbehandlung in der EU/EES Antragstellung für Behandlung in der EU/EES, der Schweiz oder der Türkei. Das Informationsmaterial kann über die Försäkringskassan angefordert werden oder siehe: Wenn Sie Fragen betr. Vorausgenehmigung oder Kostenerstattungen ( EU/EES/Schweiz) haben, so steht Ihnen folgende E-Post-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: kundcenter@forsakringskassan.se oder die Telefonnr Über unseren Internetauftritt können Sie eine Reihe von Fragen in effizienter Weise bearbeiten weiterhin stehen Ihnen unsere Selbstbedienungsfunktionen zur Verfügung. Die Telefonnr. für die Selbstbedienung ist: Hier kann man Bescheinigungen, Vordrucke und Broschüren bestellen und Anmeldungen machen. Haben Sie Fragen? [Frågor?] Wenn Sie Fragen haben so können Sie unsere digitale Assistentin Hanna im Internet kontaktieren. Sie antwortet auf oft gestellte Fragen betr. unserer Versicherungen und Dienstleistungen sie leitet Sie auf den richtigen Weg zu einwandfreier Information. Sie können auch unser Kunden-Center unter der Telefonnr direkt anrufen oder den Vermittlungsdienst für Texttelefone: benutzen. Das Sozialversicherungsamt überprüft [Försäkringskassan kontrollerar] Das Sozialversicherungsamt überprüft die Angaben die Sie machen. Es kann sich um folgendes handeln: Einkommen, Fernbleiben vom Arbeitsplatz, Zivilstand oder Adresse. Wir haben Informationsaustausch mit anderen Behörden und koordinieren Register mit Angaben u.a. der Zentralstelle für Ausbildungsförderung (CSN), der Arbeitslosenkasse und der schwedischen Steuerbehörde. Wissentlich gemachte falsche Angaben und Unterlassung von Angaben z.b. bei Veränderungen, die das Anrecht auf Erstattungen beeinflussen können, sind rechtswidrig und werden geahndet. 5 (5)

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