Diplomlehrgang Projektmanagement
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- Heinrich Simen
- vor 8 Jahren
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1 Bild: Copyright Zsolt Nyulaszi
2 Zusammenkunft ist ein Anfang. Zusammenhalt ist ein Fortschritt. Zusammenarbeit ist der Erfolg. Henry Ford I. ( ) Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, In einer Zeit der permanenten Veränderung gewinnen Teamarbeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit immer mehr an Bedeutung. Viele Aufgaben können nur mehr fach- und bereichsübergreifend gelöst werden. Wissen, Fähigkeiten, sozial-kommunikative Kompetenzen und Motivation werden zu kritischen Erfolgsfaktoren. Professionelles Projektmanagement unterstützt Sie dabei, die gewünschten Ergebnisse erfolgreich und sicher zu erreichen. Im Diplomlehrgang Projektmanagement erwerben Sie das notwendige Fachwissen zur individuellen Umsetzung für Ihre eigenen Projekte. Die Ausarbeitung eines eigenen Praxisprojektes bietet Ihnen zusätzlich den größtmöglichen Praxisbezug. In diesem Lehrgang erlernen Sie in allen Facetten das Know-How und die Kompetenz um Projekte professionell zu managen und abzuschließen. Viel Spaß beim Lernen am WIFI und viel Erfolg mit Ihren Projekten wünschen Ihnen Ihr WIFI Team WIFI SALZBURG
3 Ziele In dieser Ausbildung erlernen Sie praxisnah aktuelle Methoden und Techniken für Projekte in allen Unternehmensbereichen. Erwerben Sie das notwendige Know-How und how-to-do, um alle wesentlichen Projektmanagement Methoden sofort in das eigene Arbeitsumfeld übertragen zu können. Zielgruppe Projektmitarbeiter - angehende Projektleiter (IT-Leiter) - Führungskräfte aller Unternehmensbereiche Inhalte Modul 1: Grundlagen Grundlagen zu Projekt und Projektmanagement Grundlagen zum Qualitätsmanagement in Projekten Grundlagen zum Risikomanagement Grundlagen der Teamarbeit Modul 2: Projektmanagement Projektentstehung und Projektumfeld Projektbeauftragung und startprozess Aufbau der Projektorganisation Aufbau von Projektteams WIFI SALZBURG
4 Modul 3: Projektplanungs- und ausführungsphase Gestaltung des Projektumfeldes Projektplanung Gestaltung der Projektorganisation Gestaltung der Teamarbeit Modul 4: Koordinations- und Änderungsphasen in Projekten Umfeldänderungen Projektsteuerung Projektorganisation Projektteamarbeit Modul 5: Projektabschlussphase Abschluss von Umfeldbeziehungen Projektauswertung Abschluss der Projektorganisation Auflösung des Projektteams Abschlussprüfung Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer Projektarbeit. Abschluss Sie erhalten ein Zeugnis und das Diplom Diplomlehrgang Projektmanagement. Hinweis Die Ausbildung ist auch als Vorbereitung für die Zertifizierungsprüfung Level B der pma Austria geeignet. Bitte informieren Sie sich bezüglich Voraussetzungen und Prüfung direkt unter WIFI SALZBURG
5 Informationsabende: , Mo Uhr , Mo Uhr , Do Uhr , Mo Uhr Lehrgangsdauer 128 Lehreinheiten Lehrgänge: 07. Oktober 2015 bis 24. Februar 2016, Mittwoch von 09:00 17:00 Uhr ( kein Unterricht!) Prüfung: Mai 2016 bis 02. Juli 2016, Fr und Sa Prüfung: Veranstaltungsort Ihre Investition 3.240,- einschließlich Arbeitsunterlagen Trainer Manfred Kerschbaumer, Micheldorf Stand Juni 2015 Druckfehler und Änderungen vorbehalten WIFI SALZBURG
6 WIFI Fördertipps Förderungen für Privatzahler Bildungsscheck des Landes Salzburg Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind. Förderungshöhe ist 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind: Höchstbeträge Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse 830,- Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung 2.000,- Kurse von Personen über 50 Jahre 1.250,- Kurse von Personen über 20 Jahre (ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. nur mit Pflichtschulabschluss) 1.250,- Hinweis: Akademiker/innen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen; es sei denn, sie sind Wiedereinsteiger/innen. Detailinformationen und den Online-Antrag finden Sie unter Förderstelle und Anschrift Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden Südtiroler Platz Salzburg Steuervorteile durch Weiterbildung Aufwendungen für berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen können von Privatpersonen als Werbungskosten beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Infos erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater. Bildungsdarlehen Das bewährte Modell des Bausparens wurde auf Bildungs- und Pflegemaßnahmen ausgeweitet. Das Bauspardarlehen steht damit auch für Maßnahmen der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung sowie für damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nebenkosten zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Bausparkassen. Zinsenlose Teilzahlung Zahlen Sie in Raten, ganz ohne Mehrkosten. Voraussetzung: Der Kurs dauert länger als 2 Monate und die letzte Rate wird spätestens vor Kursende bezahlt. Rufen Sie uns an: Tel. 0662/ Förderungen des Arbeitsmarktservice Ansprechpartner Gerhard Walcher g.walcher@salzburg.gv.at (0662) Individualförderungen des AMS Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihren Kursbesuch eine Förderung des AMS Salzburg erhalten. Bildungskarenz Wenn Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart haben, können Sie die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes beantragen. Bildungsteilzeit Wenn Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Bildungsteilzeit auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart haben, können Sie die Zuerkennung von Bildungsteilzeitgeld beantragen. Fachkräftestipendium Sie möchten eine Ausbildung in einem Beruf mit Fachkräftemangel absolvieren? Das Arbeitsmarktservice sichert Ihnen mit dem Fachkräftestipendium während der Ausbildung die finanzielle Existenz. (Stand ) Kontakt: Das Fachkräftestipendium ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Diese erfordert, dass der/die Förderungswerber/in mit dem/der zuständigen Berater/in der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung Kontakt aufnimmt. Details erfahren Sie beim Arbeitsmarktservice Salzburg, Tel.: 0662/8883-0,
7 Förderungen für Lehrlinge Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung Prüfungsvorbereitungen auf die Lehrabschlussprüfung können zu 100% gefördert werden. Kurse sind dann förderbar, wenn sie 12 Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 12 Monate nach Lehrzeitende besucht werden. Die Förderung muss vom Lehrling selbst beantragt werden. Gefördert werden Kurskosten bis zu 250,- zu 100% pro besuchtem Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung, wobei auch mehrere Kurse besucht und gefördert werden können. Details finden sie unter Förderungen für Unternehmen Bildungsscheck des Landes Salzburg Unternehmer/innen können als Privatperson den Bildungsscheck des Landes Salzburg beantragen. Infos siehe oben (Privatzahler). Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Männer unter 45 Jahre ohne Lehrabschluss oder darüber hinausgehender Ausbildung, Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder mittlere Schule abgeschlossen haben, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab 45 Jahre), die sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden. Höhe der Förderung 50 % der Kurskosten. Für Kurse bis längstens Details unter Lehrstellenförderung Diese Förderung gilt für alle Lehrverhältnisse. Gefördert werden Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75% der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode. Maximal jedoch ,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb. Zusätzlich können pro Lehrling Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis 75% der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 250,- pro Lehrling gefördert werden. Maximal 2.500,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb. Weitere Informationen: Stefanie Müller, Tel. 0662/ , smueller@wks.at, lehre.foerdern@wks.at und Förderungen für Ausbilder und Ausbilderinnen Voraussetzung = Ausbilderqualifikation. Die Förderhöhe beträgt 75% der Kurskosten und maximal 1.000,- pro Ausbilder und Kalenderjahr. Gefördert werden Weiterbildlungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation (z. B. Persönlichkeitsbildung), aber keine beruflich-fachlichen Weiterbildungen. Informationen erhalten Sie unter Steuervorteile durch Weiterbildung Als Betriebsausgabe: Unternehmer/innen können Aufwendungen für ihre berufliche Aus- und Weiterbildung als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Ebenfalls abzugsfähig sind Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z. B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Sport, etc.). (Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie: Unternehmer/innen, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen investieren, können im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Mitarbeiteraus- und Weiterbildung einen Bildungsfreibetrag in Höhe von maximal 20% der angelaufenen Kosten geltend machen, sofern die Bildungsmaßnahmen im betrieblichen Interesse sind. Der Bildungsfreibetrag hat die Wirkung einer fiktiven Betriebsausgabe. Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Unternehmer/innen für die außerbetriebliche Mitarbeiteraus- und Weiterbildung eine Bildungsprämie in der Höhe von 6% der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen. Die Bildungsprämie wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter Förderungen für Kursteilnehmer/innen außerhalb Salzburgs Kursteilnehmer/innen aus den anderen Bundesländern erhalten Förder-Informationen bei den entsprechenden Stellen ihres Bundeslandes (Landesregierung, AMS, Wirtschaftskammer).
8 Allgemeine Geschäftsbedingungen STORNOBEDINGUNGEN Stornierungen werden vom WIFI grundsätzlich nur schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann, sofern in der Einladung nicht anders angegeben, bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig. Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Rasche Anmeldung sichert Ihren Kursplatz. Um die Effizienz der WIFI-Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Teilnehmer/innenzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung Ihren Kursplatz! Der Teilnahmebeitrag Teilnahmebeiträge und Prüfungsbeiträge enthalten keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 fällt. Zahlen Sie den Teilnahme- bzw. Prüfungsbeitrag jeweils vor Veranstaltungsbeginn ein. Bei Seminaren, die in einem Seminarhotel stattfinden, sind die Aufenthaltskosten nicht im Teilnahmebeitrag enthalten. Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des Fernabsatzgesetzes Widerrufsrecht Für Privatkunden Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg, Anschrift: Julius Raab Platz 2, 5027 Salzburg, Tel , Fax , -Adresse: info@wifisalzburg.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster- Widerrufsformular auf unserer Webseite (www. wifisalzburg.at/ widerruf) verwenden und übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Rücktritt vom Ausbildungsvertrag Das WIFI behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmer/innen, Vortragenden oder Mitarbeiter/innen des WIFI führen, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. Die Arbeitsunterlagen In den Seminar- und Kursbeiträgen sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial im WIFI ist nicht möglich. Die Teilnahmebestätigung Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75 % der Veranstaltung besucht und den Kursbeitrag eingezahlt haben. Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat angefordert werden. Die Duplikatsgebühr beträgt 50,. Änderungen im Veranstaltungsprogramm Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Das WIFI behält sich Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten und Kursinhalten, insbesondere aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber dem WIFI sind daraus nicht abzuleiten. Lehreinheit (LE) Die Dauer der Veranstaltung ist auf in (Stunden) Kursdauer angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Stunde bzw. eine Lehreinheit in 50 Minuten Unterricht und 10 Minuten Pause. Ausnahmen (1 LE/1 Stunde = 45 Minuten): Werkmeister, Sprachen, Universitätslehrgang Management in Information and Business Technologies, MAS, Akademischer Handelsmanager und MSc Handelsmanagement, Universitätslehrgang Management und IT MSc. Datenschutz Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer/innen bzw. Interessenten/innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse,Telefonnummern, -Adressen, Zusendeadresse oder Privatadresse), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen und zur Qualitätssicherung verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des -Newsletters an die bekannt gegebene(n) -Adresse(n) mit ein. Bei Vorbereitungslehrgängen zur Befähigungsprüfung bzw. Meisterprüfung willigen die Teilnehmer/ innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, SVNR, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefonnummern, -Adressen) zwecks nachfolgender Prüfung an die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer übermittelt werden dürfen. Sollten sich die persönlichen Daten der Teilnehmer/ innen geändert haben oder diese keine weiteren Zusendungen von uns erhalten wollen, bitten wir um Bekanntgabe (schriftlich an WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg, per Fax an 0662/ oder telefonisch unter 0662/ ).Der Kunde stimmt einer elektronischen Verarbeitung und Übermittlung seiner bekanntgegebenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu. Gerichtsstand ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht.
9 IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN Petra Beranek, MAS Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg T 0662/ E pberanek@wifisalzburg.at Barbara Aichholzer T 0662/ E baichholzer@wifisalzburg.at Silvia Popetschnig T 0662/ E spopetschnig@wifisalzburg.at Nicole Pongruber T 0662/ E npongruber@wifisalzburg.at
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