Was Hausbesitzern droht
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- Eike Fromm
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1 Druckversion Url: , 10:58 Drucken Klimaschutz Was Hausbesitzern droht Rußfilter für Kaminöfen, Zwang zu alternativen Energien, niedrigere Förderung für Solarstrom: Fast täglich erscheinen neue, teils widersprüchliche Pläne zum Klimaschutz. Von FOCUS-Online-Autor Wolfgang Klöters Vom teuren Solarstrom, der künftig weniger gefördert werden soll, ist ebenso die Rede wie von einer erhöhten Förderung von Solarkollektoranlagen. Häuslebauer will die Regierung künftig zum Einsatz erneuerbarer Energien verpflichten. Sonst droht ein Bußgeld. Auch energieeffiziente Haushaltsgeräte von der Waschmaschine bis hin zur Kaffeemaschine sollen künftig vorgeschrieben, Nachtspeicheröfen hingegen verboten werden. Alles nur Gerüchte? Werden Rußfilter für Kamine Pflicht? Unkoordinierter Aktionismus Die Vielzahl der Meldungen über konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung und den Einsatz alternativer Energieträger trägt inzwischen eher zur Verwirrung als zur Klarheit der Verbraucher bei, klagt Holger Krawinkel, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Verantwortlich dafür sei vor allem, dass es einen Wust verschiedener Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme gibt, in denen Einzelmaßnahmen von vier Ministerien bisweilen unkoordiniert geregelt werden, kritisiert Krawinkel. Wenn es um die Verbesserung des Klimaschutzes geht, will die Bundesregierung Versäumnisse der Vergangenheit im Eiltempo nachholen. Derzeit schnürt sie ein Paket für die Klimakonferenz auf Bali, das sie am 5. Dezember verkünden und 2008 in konkrete Verordnungen und Gesetzestexte gießen will. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 verglichen mit dem Niveau von 1990 um 40 Prozent zu senken. Streit zwischen den Ministerien Über konkrete Maßnahmen aber streiten sich Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium immer wieder nicht nur hinter verschlossenen Türen. So will das Wirtschaftsministerium Interessen der Industrie berücksichtigt wissen. Dem Umweltministerium geht es vor allem um die möglichst schnelle Nutzung erneuerbarer Energien sowie die rasche Umsetzung energiesparender Maßnahmen. Verbraucher interessiert aber vor allem eines: Was kommt wirklich auf sie zu? Wie werden Umweltschützer gefördert heute und künftig? Und mit welchen Auflagen und Bußgeldern müssen Eigentümer demnächst rechnen? Droht mit Holz befeuerten Kamin- und Kachelöfen das Aus? Ja, allerdings erst 2014 oder noch später. Mit Holz betriebene Kamin- und Seite 1 von 6
2 Kachelöfen, die Stufe 1 der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) nicht erfüllen, müssen mit einem Rußfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Aber keine Panik. Für den Rußfiltereinbau bei Kaminöfen sind lange Übergangsfristen geplant. Geplante Übergangsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen mit festen Brennstoffen Zeitpunkt der Typenprüfung (lt. Typenschild) Vor dem oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme bis zum Inkrafttreten der Verordnung Quelle: Bundesumweltministerium Eine Nachrüstung kann je nach Typ bis zu 1200 Euro kosten. Ein typischer Kaminofen, der die Grenzwerte einhält, kostet rund 500 bis 700 Euro. Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (sogenannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen. Die Einhaltung der Immissionsvorschriften gilt auch für Heizungsanlagen, die mit Holzpellets betrieben werden. In Stufe 1, die unmittelbar nach Inkrafttreten der Novelle einzuhalten ist, sollen Grenzwerte gelten, die dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen und von modernen Anlagen heute eingehalten werden können. In Stufe 2, die ab 2015 gilt, soll für Staub generell ein Grenzwert von 20 Milligramm pro Kubikmeter gelten. Dies setzt weitere Entwicklungen in der Anlagentechnik voraus, wobei bereits heute modernste Anlagen, wie Pelletheizungen mit dem Blauen Engel, den Grenzwert im Betrieb einhalten können. Ungeachtet der Übergangsregelungen wird sich der Schornsteinfeger den technischen Zustand der Einzelfeueranlagen alle fünf Jahre anschauen. Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen der bereits üblichen Kaminkontrollen. Eine Beratung der Verordnung im Kabinett ist Anfang 2008 vorgesehen. Hintergrund der strengeren Vorschriften: Wird mehr Holz verbrannt, wird auch mehr Staub emittiert und in die Atemluft abgegeben. Dabei bestehen rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub. Bereits im Jahr 2004 gelangten aus kleinen Holzheizungen rund Tonnen Feinstaub in die Außenluft. Das ist mehr, als aus den Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und -Lkws strömt. Müssen Eigentümer auf neue Energieträger umsteigen? Kein Hausbesitzer muss fürchten, von heute auf morgen seine Öl oder Gasheizung austauschen und erneuerbare Energien einsetzen zu müssen. Ab dem Jahr 2008 gilt jedoch: Wer seinen Heizkessel ohnehin austauschen und zugleich das Gebäude dämmen will, muss erneuerbare Energien einsetzen etwa Erdwärme, Biogas oder Solarenergie. Ignoriert der Eigentümer diese Auflage, kann es teuer werden. Geplant ist, dass ein Fachunternehmen die Installation nachweisen muss. Bei Verstößen drohen bis zu Euro Bußgeld. Die Pflicht, auf erneuerbare Energien umzusteigen, ist jedoch an eine Voraussetzung gebunden: Alle Investitionen für erneuerbare Energien müssen sich innerhalb dertechnischüblichen Lebensdauer durch Einsparungen amortisieren. Auf diesen Kompromiss haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt geeinigt. Ursprünglich hatte das Umweltministerium Seite 2 von 6
3 sehr viel striktere Auflagen gefordert. Eigentümer, die zum Beispiel durch eine umfassende Dämmung den Energieverbrauch ihres Hauses deutlich reduzieren, sind von der neuen Auflage befreit. Voraussetzung: Der Verbrauch liegt mindestens 15 Prozent unter dem Standard der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV). Allerdings ist eine Verschärfung dieser EnEV-Standards geplant. Drohen Bauherrn schärfere Vorschriften für die Wärmeversorgung? Ja. Um die Wärmeversorgung von Neubauten ab 2020 weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen, will das Bundesumweltministeriumdie in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegten Standards um durchschnittlich 30 Prozent verschärfen. Nach der derzeit geltenden Energieeinsparverordnung darf der Wärmeenergieverbrauch höchstens zehn Liter Heizöl je Quadratmeter Nutzfläche entsprechen. Diesen Standard plant das Bundesumweltministerium auf sieben Liter zu senken. Damit verbundene Mehrinvestitionen für zusätzliche Wärmedämmung und moderne Heiztechniken lohnen sich schon bei den heutigen Öl- und Gaspreisen. Können Bauherrn zu Nah- und Fernwärme gezwungen werden? Ja, das ist möglich. Künftig sollen Gemeinden und Kommunen ermächtigt werden, für ausgewiesenes Bauland einen Anschluss an ein Nah- und Fernwärmenetz zwingend vorzuschreiben. Bestehende Häuser sind nicht betroffen. Die Besitzer müssen also nicht fürchten, ihre Heizungen verschrotten zu müssen. Wer gebaut hat, genießt Bestandschutz Müssen Stromfresser künftig auf eigene Kosten entsorgt werden? Nein. Vorgesehen ist unter anderem eine EU-Ökodesign-Richtlinie, die Standards für den Energieverbrauch von neuen Geräten festlegen soll. Da in Deutschland schon Geräte mit hoher Energieeffizienz (Energieklasse A oder besser) Verkaufsstandard sind, ändert sich vorerst nichts. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlägt einen Zuschuss des Staates vor, wenn Privathaushalte noch vorhandene Stromfresser gegen moderne Geräte austauschen. Der Zuschuss soll von Kraftwerksbetreibern über eine Zusatzsteuer finanziert werden. Vzbv-Energieexperte Holger Krawinkel: Die damit verbundene Energieeinsparung ist volkswirtschaftlich gesehen preiswerter als zusätzliche Kraftwerksleistung. Werden Nachtspeicherheizungen verboten? Beschlossen ist noch nichts. Auf der Kabinettsklausur Ende August in Meseberghaben sich Union und SPD allerdings darauf geeinigt, Stromheizungen in den kommenden zehn Jahren nach und nach abzuschaffen. Den Austausch sollen Fördermaßnahmen flankieren, die die Investition in Verbindung mit der Energiekosteneinsparung rentabel machen. Außerdem sind Härtefall- und Befreiungsregeln vorgesehen. Dazu gehört, dass ein Eigentümer die Stromheizung nicht austauschen muss, wenn dies selbst inklusive Förderung Seite 3 von 6
4 unwirtschaftlich ist. Nach einer Studie des Instituts für Zukunftsenergiesysteme (IZES) und des Bremer Energieinstituts sind Stromheizungen höchst klimaschädlich und die größten Stromfresser in privaten Haushalten. Stephan Kohler, Geschäftsführer der DeutschenEnergie-Agentur, hält ein Verbot jedoch für unnötig: Da Heizen mit Strom extrem teuer ist, verschwinden Stromheizungen mit der Zeit allein schon aus wirtschaftlichen Gründen. Für welche Maßnahmen gibt es Zuschüsse? Sowohl Bund, Länder und Kommunen als auch einzelne Energieversorger haben Programme aufgelegt, die Energiesparmaßnahmen fördern. Welche Unterstützungen im individuellen Fall in Frage kommen, klären Berater in den örtlichen Verbraucherzentralen. Der Bund gewährt Zuschüsse beispielsweise über Marktanreizgrogramme für erneuerbare Energien und die Einspeisungsvergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien (EEG). Günstige Kredite vergibt die KfW-Bank zum Beispiel über die Programme Wohnraum modernisieren, CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm und Ökologisch Bauen ( Günstige Kredite Wer energiesparend und CO 2 -mindernd modernisiert, erhält nach dem CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank bis zu 8750 Euro Zuschuss. Alternativ kann der Eigentümer maximal Euro Kredit abrufen. Wenn er die in der Energieeinsparverordnung festgelegten Standards um mindestens 30 Prozent unterschreitet, erlässt die KfW bis zu 12,5 Prozent der Schulden. Zinsgünstige Kredite bietet auch das Programm Wohnbau modernisieren. Bis zu Euro Kredit gibt es für sogenannte Öko-Plus-Maßnahmen wie zum Beispiel zusätzliche Dämmung der Außenwände oder Erneuerung der Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Nah- und Fernwärme. Wird Solarenergie künftig weniger oder stärker gefördert? Beides je nachdem, ob die Sonne zur Wärme- oder zur Stromerzeugung genutzt wird. Die Zuschüsse für die Wärmeerzeugung über Solarkollektoren, die einen wesentlichen Anteil zur Trinkwassererwärmung im Haushalt leisten können, hat das Bundesumweltministeriumim Sommer 2007 erhöht. Der Grund: Weil weniger Anlagen als erwartet installiert wurden und damit noch Mittel frei waren, sollten stärkere Anreize für neue Solaranlagen geschaffen werden. Derzeit wird eine weitere Aufstockung geprüft. Wer Solarzellen zur Stromerzeugung (Photovoltaik) nutzt, speist privat erzeugten Strom meist ins Netz der Energieversorger ein. Diese sind zur Abnahme verpflichtet. Das lohnt sich für den Betreiber einer Anlage, weil für 20 Jahre eine Einspeisevergütung garantiert wird, die weit über dem ansonsten zu zahlendenstrompreis liegt. Da Solarstrom mit der Zeit immer wirtschaftlicher wird, sinken die Einspeisevergütungen, je später eine Photovoltaikanlage installiert wird. Welche Zuschüsse gibt es für thermische Solarenergie? Je nach Typ und Größe der Solarwärme-Anlage können Eigenheimbesitzer Zuwendungen von 300 bis mehr als 1000 Euro erhalten. Seite 4 von 6
5 Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung beträgt die Förderung 60 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 Euro je Anlage. 105 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche gibt es für Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Stellt der Eigentümer gleichzeitig von einem Nichtbrennwertkessel auf einen Brennwertkessel (Öl oder Gas) um, zahlt der Staat zusätzlich 750 Euro Zuschuss. Wer beispielsweise die alte Heizung eines Einfamilienhauses mit einem neuen Brennwertkessel und einer zehn Quadratmeter großen Solaranlage zur Heizungsunterstützung rundum erneuert, kann mit einem Zuschuss von insgesamt 1800 Euro rechnen bei einer Gesamtinvestition von rund Euro. Sobald die Anlage fertiggestellt ist, können Eigentümer die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Wie weit wird die Förderung von Solarstrom gesenkt? Wer 2007 erstmals Strom aus einer Dachanlage ins öffentliche Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang eine feste Einspeisevergütung von 49,21 Cent je Kilowattstunde. Dieser Satz sinkt 2008 um fünf Prozent. Ab 2009 bis 2011 soll die Vergütung jährlich um sieben Prozent fallen. Im Jahr 2009 soll es zudem nach aktuellen Plänen eine einmalige Solarenergie: Was fördert der Staat? Absenkung der Einspeisevergütung um einen Cent geben. Ab 2012 fällt sie dann jährlich um acht Prozent. Anträge können nach Fertigstellung der Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden ( Was gilt bei Holzpellets und Holzhackschnitzel? Die bisherigen Zuschüsse für feste Biomasse werden nur noch bis zum 31. Dezember 2007 für bis dahin betriebsbereite Anlagen bewilligt. Eine Anschlussregelung will das Bundesumweltministerium noch in diesem Jahr vorschlagen, die eventuell sogar höhere Zuschüsse vorsieht. Aktuell beträgt die Förderung für Pelletkessel, Pelletöfen sowie Kombinationskessel für Hand mit Holzpellets Pellets und Scheitholz mindestens 1050 Euro, für Hackschnitzelkessel 750 Euro und für Scheitholzvergaserkessel 1125 Euro je Anlage. Mehr Informationen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterwww.bafa.de). Wie wird Kraft-Wärme-Kopplung gefördert? Die Nutzung energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll attraktiver werden. Die Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung, die über einen Motor gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, erhalten zehn Jahre lang Zuschlagszahlungen für Strom, den sie an Stromversorger verkaufen.der Zuschlag beträgt 5,11 Cent je Kilowattstunde (kwh) auf den Strompreis an der Leipziger Strombörse (EEX). Insgesamt erhalten Betreiber für eingespreisten Strom derzeit zwischen acht Seite 5 von 6
6 und neun Cent jekilowattstunde. Da der Einkaufspreis für Strom bei einem Privathaushalt bei 18 bis 20 Cent je Kilowattstunde liegt, lohnt es sich, vom erzeugten Strom möglichst viel selbst zu verbrauchen. Wie hoch der Gewinn aus dem Verkauf überschüssigen Stroms ist, hängt von der Betriebsdauer der Anlage, dem Eigenverbrauch sowie dem Preis an der Strombörse ab. Wie schnell machen sich Öko-Maßnahmen bezahlt? Das hängt natürlich vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt natürlich: Je teurer Öl und Gas werden, umso schneller rechnen sich Einsparmaßnahmen. Orientierung bieten Beispielrechnungen der Deutschen Energie-Agentur (dena) für ein 150 Quadratmeter großes Einfamilienhaus mit Baujahr Aktuell kosten Heizung und Warmwasser 2800 Euro jährlich. Dämmt der Eigentümer die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke und die Rohrleitungen für 7500 Euro, spart er 20 Prozent Energie. Die Investition amortisiert sich nach elf Jahren. Eine Heizung mit Brennwerttechnik und die Installation einer Solaranlage für insgesamt Euro sparen 35 Prozent Energie und rechnen sich nach zehn Jahren. Eine komplette Dämmung inklusive Außenwand sowie neue Fenster kosten Euro und machen sich nach 16 Jahren bezahlt bei weiter steigenden Ölund Gaspreisen natürlich schneller. Wo kann ich mich beraten lassen, und was kostet das? Wer gezielt die Energiebilanz seiner Immobilie verbessern will, kann sich zum Beispiel bei Verbraucherzentralen beraten lassen. 30 bis 40 Minuten kosten fünf Euro. Kommt ein Experte ins Haus und prüft Einzelmaßnahmen, verlangt er 45 Euro. Die Energieberater vor Ort lassen sich über finden. Umfassende Beratung für Öko-Maßnahmen wie Wärmeschutz, Heizungsmodernisierung oder die Nutzung neuer Energien inklusive Gutachten bieten Energiebrater des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Adressen gibt es unter Die Gutachten können bis zu 1000 Euro kosten und werden vom Staat bezuschusst. Der maximale Zuschuss für ein Ein-/Zweifamilienhaus beträgt 175 Euro und 250 Euro für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Den Antrag stellt der BAFA-Berater. Drucken Fotos: dpa/pa (2), Wüstenrot, ddp Copyright 2007 by FOCUS Online GmbH Seite 6 von 6
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