Herzlich Willkommen beim Rotaract Club Pirmasens!

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2 Herzlich Willkommen beim Rotaract Club Pirmasens! Du bist zwischen 18 und 30 Jahren alt, bist interessiert daran, deinen Horizont zu erweitern, bist bereit, dir mal für soziale Projekte die Hände schmutzig zu machen, aber auch dazu, mit Gleichgesinnten die Nächte durchzufeiern? Dann bist Du hier richtig. Wer sind wir? Unser Club ist einer der jüngsten Rotaract Clubs Deutschlands. Im Jahre 2012 durch unseren Partnerclub Rotary Pirmasens ins Leben gerufen, wollen wir nun ganz gemäß unserem Motto Lernen Helfen Feiern die Welt auch hier im Großraum Pirmasens zu einem klein wenig besseren Ort machen. Unsere Mitglieder stammen allerdings auch von weiter weg, aus dem Dahner Land, über Pirmasens und Zweibrücken bis Homburg im Saarland denn uns kommt es nicht darauf an, woher man kommt, sondern wohin man gehen will. Dabei ist es uns besonders wichtig, zu betonen, dass Rotaract keine Connection-Börse ist, die Gelegenheit, um den großen Sprung zu machen. Wer sich aber für den Club und die guten Dinge engagiert, wird sicherlich die richtigen Leute kennen lernen. Was für Ämter gibt es? Jeder Rotaract Club hat einen Vorstand bestehend aus einem Präsidenten bzw. einer Präsidentin, einem President elect (entspricht einem/r Vizepräsidenten/in), einem/r Sekretär/in sowie einem/r ersten und zweiten Schatzmeister(in). Diese Ämter sind einjährig, nicht vererblich und auch nicht den Gründungsmitgliedern vorbehalten, sondern jeder, der besonderes Engagement für den Club zeigt, kann gewählt werden - unabhängig von Alter, Beschäftigung oder Dauer der Mitgliedschaft. Neben diesen üblichen Vorstandsmitgliedern gibt es auch weitere, die mit besonderen Aufgaben betraut sind, wie beispielsweise einen Webmaster, einen Ausschuss für Internes und einige mehr, sodass sich jeder mit seinen besonderen Fähigkeiten einbringen kann. Informationen über die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter findest Du im Rotaract-Handbuch (siehe unten). Rotarisches Jahr: Dabei ist zu beachten, dass das Rotaract-Jahr wie auch das rotarische Jahr vom 1.7. bis zum des Folgejahres gezählt wird.

3 Neugierig? Wenn du dich für unseren Club interessierst, bist Du herzlich eingeladen, mal in unsere Meetings reinzuschnuppern und Dir ein Bild von uns zu machen. Mitglied werden kann bei uns prinzipiell jeder, der sich mit unserem Motto und unseren Zielen verbunden fühlt - wie der Vorgang der Aufnahme dann letztendlich abzulaufen hat, kannst Du unserer beigelegten (vorläufigen) Satzung entnehmen...

4 dich auf anmelden. Du erhältst dort eine Rotaract-Mailadresse über die Du die News der anderen Clubs erhältst. Diese werden aber auf Deinen ursprünglichen Mailaccount weitergeleitet. Auch wir, innerhalb des RAC Pirmasens, benutzen für unsere Verteiler die RAC-Mailadressen, diese ist somit unabdingbar, um Dich beispielsweise über Ort und Zeit unseres nächsten Meetings zu informieren. Unsere Meetings finden in der Regel alle 2 Wochen statt, einmal vormittags um 11 Uhr im Hotel Kunz in Winzeln, einmal abends um 18 Uhr in Kuchem s Brauhaus. Genaueres erfährst Du auf unserer Homepage oder bei unserem Präsidenten. Bei unseren Meetings solltest du auf jeden Fall anwesend sein und bei unseren Projekten tatkräftig mitarbeiten! Die Anwesenheit wird dokumentiert. Pflicht ist, an mindestens 60% der Meetings teilzuhaben. Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass Rotaract etwas Besonderes ist und auch Spaß machen soll tut es das nicht, und fühlt man sich von unseren Meetings unter Druck gesetzt, sollte man die Mitgliedschaft nochmals überdenken. Kann man einem unserer Meetings aufgrund eines wichtigen familiären oder beruflichen Termins nicht beiwohnen, haben wir natürlich Verständnis wir erwarten dann aber eine Abmeldung für den entsprechenden Termin zum frühstmöglichen Zeitpunkt bei unserer Sekretärin (Natalie.Becker@rotaract.de). eine Anfrage auf Einladung in unsere Dropbox an Bea.Bambey@rotaract.de senden. Sie wird Dir einen Zugang zur Dropbox verschaffen. Die Dropbox ist eine Cloud, die Du sowohl auf deinem Computer als auch auf Deinem Smartphone nutzen kannst. Es handelt sich dabei um Webspace, die von Amazon kostenlos zur Verfügung gestellt wird und die wir nutzen können, um unsere Rotaract-Fotos und andere Dokumente miteinander zu

5 teilen. Auch weniger hochwertige Bilder von unseren Projekten oder Feiern sind dort absolut erwünscht. Schicke bitte eine Mail mit Deiner Shirtgröße (S, M, L, XL?) an Vanessa Andelfinger Sie wird Dich mit einem passenden Rotaract-Shirt und Pin versorgen. Diese sind bei sozialen Aktionen und gewissen anderen Anlässen zu tragen, darauf wird aber in der Regel vorher nochmals hingewiesen. Bitte überweise so bald wie möglich Deinen Mitgliedsbeitrag auf unser Rotaract-Konto. Für Schüler/ Auszubildende/ Studenten liegt unser Preis bei 40 jährlich, Berufstätige zahlen 100. Diese sind an Kontoinhaber: Rotaract Pirmasens Kontonummer: BLZ: zu zahlen. Sobald Du diese Punkte abgearbeitet hast, bist du im Begriff, ein vollwertiges zu werden. Super!

6 Sammlung nützlicher Links: Deutsche Rotaract-Clubs: Rotaract-Handbuch: Unser Club: Unser Patenclub: Weitere Clubs der Umgebung: Fragen? Für alle weiteren Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung!

7 Satzung des Rotaract Clubs Pirmasens Stand: Oktober Aufgabe und Ziel des Clubs Ausgehend von dem Bewusstsein, dass sich der Mensch als sozialgebundenes Wesen nur innerhalb der Gemeinschaft voll entwickeln kann, eine solche Entwicklung ihrerseits aber auch Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung in der Gemeinschaft voraussetzt, verfolgt der Club nachstehende Ziele: 1. Förderung der Idee des Dienens und der Toleranz durch die Erfahrung von Kontakten innerhalb des Clubs und nach außen. 2. Förderung des sozialen Engagements jedes Einzelnen. 3. Mitarbeit am Aufbau einer Verständigung über die nationalen Grenzen hinaus. Im Hinblick auf die Ziele der internationalen Verständigung und der clubinternen Freundschaft verhält sich der Club religiös, politisch und hinsichtlich Angelegenheiten, die mit der Zugehörigkeit zu bestimmten Volksgruppen in Verbindung stehen, entsprechend dem rotarischen Gedankengut neutral. 2 Patenschaft zum Rotaract Club (1) Patenclub zum Rotaract Clubs Pirmasens ist der Rotary Club Pirmasens. Mitglieder des Patenclubs sind zu allen Veranstaltungen des Rotaract Clubs Pirmasens eingeladen. (2) Der Rotaract Club ist weder Teil der ihn betreuenden Rotary Clubs, noch haben der Rotaract Club oder seine Mitglieder irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen gegenüber den Rotary Clubs. 3 Clubvermögen Die ausschließliche Verwendung der auf den Bankkonten vorhandenen Finanzmittel ist für Zwecke des Rotaract Club Pirmasens vorgesehen, insbesondere für die Finanzierung des sozialen Engagements des Clubs. Der 1. Schatzmeister und der 2. Schatzmeister verwalten das Konto des Clubs und sind dazu verpflichtet zum Ende des rotarischen Jahres einen Rechnungsbericht vorzulegen. Des Weiteren sind die Schatzmeister von der MV zu entlasten. 4 Mitgliedschaft (1) Mitglied im Rotaract Club Pirmasens kann unabhängig von der politischen und religiösen Anschauung, sowie der nationalen Herkunft jeder werden, der im Einzugsbereich des Clubs wohnt, arbeitet oder studiert, und der bereit ist, sich aktiv an der Erreichung der Ziele (siehe 1) zu beteiligen. Bei der Aufnahme soll auch darauf geachtet werden, dass sich ein möglichst breites Berufsspektrum unter den Mitgliedern ergibt, und dass sich der Club durch Aufnahme junger Mitglieder immer wieder verjüngen kann. (2) Jedes aktive Mitglied (vgl. 6) ist verpflichtet, an mindestens 60% der Veranstaltungen des Rotaract Clubs teilzunehmen. Dabei gelten Veranstaltungen fremder Rotaract Clubs als solche des Rotaract Clubs Pirmasens. Gleiches gilt für Veranstaltungen eines Rotary, Inner Wheel, Rotatio oder Interact Clubs. Das aktive Mitglied ist außerdem verpflichtet, aktiv an der Clubarbeit mitzuwirken, insbesondere Ämter innerhalb des Clubs zu übernehmen. Die aktive Mitgliedschaft in einem oder mehreren weiteren Rotaract Clubs ist nicht möglich. Die 60% werden aus der Anwesenheit sowie den entschuldigten Fehlterminen errechnet. 1 Siehe Anlage zur Satzung 5 Aufnahme eines Mitglieds Sobald ein Bewerber sein Engagement für die Ziele des Clubs durch regelmäßige, engagierte Teilnahme an allen Gästen zugänglichen Clubveranstaltungen, insbesondere bei sozialen und internationalen Aktivitäten, bewiesen hat, kann ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Davor sollten als Gast mindestens drei Monate bzw. an sechs Meetings mit maximal einem entschuldigten Fehlen beigewohnt werden. Der Aufnahmeantrag erfolgt in der Regel an die Mitgliederversammlung (im folgenden MV genannt), entweder in begründeter schriftlicher Form durch den Bewerber oder mündlich durch ein Mitglied. Der Aufnahmeantrag kann den Mitgliedern auch außerhalb einer MV schriftlich per Post oder per zur Kenntnis gebracht werden, sofern das Engagement im Sinne des Satz 1 während einer Dauer von mindestens 3 Monaten bewiesen wurde. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der nächsten MV zu verschicken. In der nächsten MV wird über den Antrag abgestimmt. Die Abstimmung findet in offener Form statt. Erforderlich für die Aufnahme eines neuen Mitglieds ist eine Zustimmung von mindestens 75% der anwesenden Stimmberechtigten bei weniger als 20% begründeter Gegenstimmen. Bei

8 Beschlussfähigkeit der MV werden schriftlich abgegebene Stimmen mitgezählt. Die Stimmabgabe durch Bevollmächtigung eines anderen Mitgliedes ist nicht zulässig. 6 Mitgliedstatus Alle Mitglieder sind aktiv, sofern sie nicht den Status eines beurlaubten, Past- oder Ehrenmitglieds innehaben. Beurlaubte Mitglieder sind diejenigen, denen aus triftigem Grund die regelmäßige, mindestens aber 60-prozentige Teilnahme an den Clubveranstaltungen durch Beschluss der MV erlassen worden ist. Dies ist nur möglich bei vorübergehender Abwesenheit ohne Möglichkeit zur Präsenz bei einem anderen Rotaract Club, bei zeitweiser starker beruflicher Beanspruchung (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Examen) oder bei längerer Krankheit. Der Beurlaubungsantrag ist von dem Mitglied an die MV zu stellen und mit einer Frist (Ende der Beurlaubung) zu versehen. Beurlaubte Mitglieder bleiben weiterhin verpflichtet den Clubbeitrag zu entrichten. 7 Past- und Ehrenmitgliedschaft (1) Mit Erreichen der Altersgrenze für die aktive Mitgliedschaft (32 Jahre) geht die aktive Mitgliedschaft automatisch in den Status der Pastmitgliedschaft über. Erreicht also ein Mitglied währen des laufenden Kalenderjahres das Alter von 32 Jahren wird es automatisch zum 1.1. des folgenden Kalenderjahres zum Pastmitglied. Pastmitglieder werden von Beitragszahlungen befreit. (2) Die Pastmitgliedschaft kann vor Erreichen der Altersgrenze durch Beschluss der MV ausnahmsweise dann erteilt werden, wenn dem Mitglied eine Teilnahme am aktiven Clubleben nicht mehr möglich ist. Die Erteilung der Pastmitgliedschaft ist von dem Mitglied zu beantragen. (3) Sofern ein Mitglied bei Erreichen der Altersgrenze ein Amt innehat, geht die aktive Mitgliedschaft erst mit dem Ablauf der Amtsperiode (Clubjahr) in den Status der Pastmitgliedschaft über. Das Recht in Ämter gewählt werden zu können, erlischt bereits mit Erreichen der Altersgrenze. (4) Personen, die sich in besonderer Weise um die Aufgaben und Ziele des Clubs verdient gemacht haben, können von Mitgliedern als Ehrenmitglieder vorgeschlagen werden. Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand nach vorherigem einstimmigen Beschluss der MV. Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig. (5) Past- und Ehrenmitglieder haben, ohne präsenzpflichtig zu sein, das Recht zur Teilnahme an allen Clubveranstaltungen und sie erhalten die Clubnachrichten. Im Übrigen sind sie von den Rechten und Pflichten der aktiven Mitgliedschaft befreit. 8 Erlöschen der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft im Rotaract Club Pirmasens erlischt, wenn 1. der Club sich auflöst (vgl. 13) 2. das Mitglied schriftlich seinen Austritt erklärt 3. das Mitglied ausgeschlossen wird ( 9). (2) Tritt ein Mitglied aus dem Rotaract Club Pirmasens aus, so erhält es den Status eines ehemaligen Mitglieds und ist in den internen Clubdaten und der Onlinedatenbank möglichst mit den aktuellen Daten zu archivieren. Alle Rechte und Pflichten gegenüber Rotaract gehen mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft unter. 9 Ausschluss eines Mitglieds (1) Ein Mitglied kann aus dem Rotaract Club Pirmasens ausgeschlossen werden, wenn 1. es sich, ohne beurlaubtes, Past- oder Ehrenmitglied zu sein, länger als ein Jahr nicht mehr aktiv an der Arbeit des Clubs beteiligt, 2. es seiner Beitragspflicht länger als ein Jahr nicht nachkommt und mindestens zweimal schriftlich oder auf elektronischem Wege zur Entrichtung der Beiträge aufgefordert wurde, 3. es vorsätzlich und in erheblichem Umfang gegen die Grundsätze Rotaracts verstößt und dem Club dadurch schweren Schaden zufügt. 4. ein Mitglied mehr als zweimal unentschuldigt fehlt 5. es die vorgeschriebenen 60% Mindestanwesenheit bei den MVs nicht einhalten kann. Das Mitglied ist von dem geplanten Ausschluss schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Vorstand bemüht sich um eine Anhörung des Mitglieds; auf Verlangen des Mitglieds ist es in einer MV anzuhören. Über den Ausschluss entscheidet die MV nach einem mit zwei Drittel Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder zu beschießenden Verfahren, das der Satzung beizulegen ist. Während der Beratung und

9 Abstimmung über den Clubausschluss hat das auszuschließende Mitglied kein Anwesenheitsrecht. Für die Abstimmung über den Ausschluss gilt 5 Satz 6 bis 9 entsprechend. (2) Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Clubausschluss kann das betroffene Mitglied sich mit einer Beschwerde an die Rotary Patenclubs wenden. Vor einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein Schlichtungstermin vor einem von den Rotary Patenclubs zu besetzenden Gremium, dem Mitglieder des Rotaract Club Pirmasens nicht angehören dürfen, verpflichtend. 10 Beiträge (1) Der Jahresbeitrag soll jährlich von der MV festgelegt werden. Erfolgt keine Festsetzung bis zum Beginn des jeweils neuen Clubjahres, bleibt der bis dahin gültige Beitrag auch für das kommende Clubjahr bestehen. (2) Der Beitrag ist zu Beginn für das gesamte Clubjahr im Voraus zu entrichten. Regelungen zu Zahlung und Fälligkeit des Beitrages richten sich nach einem durch die MV zu beschließenden Verfahren, das der Satzung beizulegen ist. (3) Von der Zahlung des Jahresbeitrags hängt die Stimmberechtigung des Mitglieds in der MV ab. (4) Neue oder ausscheidende Mitglieder zahlen, soweit sie dem Club nicht eine Spende zukommen lassen wollen, anteilig nach vollen Monaten. Die Beitragspflicht beginnt mit dem auf die Aufnahme folgenden Monat und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Mitglied ausgeschieden ist. 11 Organe des Clubs Organe des Clubs sind der Vorstand, die MV als oberstes beschließendes Organ sowie bei Bedarf verschiedene Ausschüsse. 1. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, mindestens einem Sekretär, dem Schatzmeister, dem Beauftragten für Internationales, dem Pastpräsidenten und eventuell aus weiteren Mitgliedern für besondere Aufgaben, die ihnen von der MV übertragen wurden. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: für die Durchführung der Beschlüsse der MV zu sorgen die Veranstaltungen vorzubereiten, sofern dies nicht einzelnen Ausschüssen zugewiesen ist die gestellten Anträge im Vorhinein zu beraten die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung des Clubs zu führen. Der Vorstand soll hierfür regelmäßige Sitzungen im Abstand von zwei Monaten, mindestens jedoch drei Mal je Amtsperiode abhalten. 2. Der Präsident Der Präsident führt den Vorsitz in der MV und der Vorstandssitzung und vertritt den Club rechtsgeschäftlich und gesellschaftlich nach außen. Er führt die laufenden Geschäfte des Vorstands. Er erhält vom Vorstand des FV eine Kontovollmacht und ist gemeinsam mit dem Schatzmeister für die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen verantwortlich; die Führung der laufenden Geschäfte verbleiben beim Schatzmeister. Die Vornahme von Rechtshandlungen, aus denen gegebenenfalls eine Haftungspflicht für den Rotaract Club Pirmasens oder einzelne Organe des Clubs erwachsen kann, wird vom Präsidenten auf die zuständigen Organe des FV übertragen, die diese Rechtshandlungen gemäß der Satzung des FV, insbesondere unter Beachtung der Haftungsbeschränkungen, für den Club vornehmen. 3. Der Vizepräsident Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei dessen Abwesenheit und unterstützt ihn bei allen seinen Aufgaben. Er repräsentiert den Club alleine oder mit dem Präsidenten bei gesellschaftlichen Anlässen und ist für die Pressearbeit verantwortlich. 4. Der Sekretär Der Sekretär erledigt den Schriftverkehr des Clubs und bewahrt den eingehenden und Kopien des ausgehenden Schriftverkehrs geordnet auf. Er führt die Mitgliedskartei und die Präsenzstatistiken. Er verfasst und verschickt Protokolle, Rundschreiben, Programme etc. Gäste erhalten keine

10 MV-Protokolle. 5. Der Schatzmeister Der Schatzmeister besorgt die Vermögensverwaltung, wobei er die Finanzgeschäfte des Clubs mittels der vom Vorstand des FV erteilten Kontovollmacht abwickelt. Insbesondere muss er die Beiträge ( 10) fristgemäß einziehen; diese werden auf das Konto des FV gebucht. Dabei arbeitet er eng mit dem Schatzmeister des FV zusammen. Soweit die Kontovollmacht reicht, steht ihm die Verfügungsbefugnis über das Clubvermögen zu. Die Belege hat er geordnet aufzubewahren und auf Verlangen des Vorstands oder der MV über die Finanzlage des Clubs zu berichten. 6. Der Beauftragte für Internationales Der Beauftragte für Internationales besorgt den Schriftverkehr mit dem Ausland und hält insbesondere Kontakt mit ausländischen Partnerclubs. Er organisiert Besuche und Gegenbesuche, evtl. unter Mithilfe eines Ausschusses. 7. Die Mitgliederversammlung (MV) (1) Die MV ist das oberste beschlussfassende Organ des Clubs. Ihr obliegen hauptsächlich Kontrolle, Wahl und Entlastung des Vorstands, Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen und über die Anträge des Clubs. Als grundsätzliche Fragen gelten insbesondere alle mit der Verfügung über Finanzmittel verbundene Angelegenheiten. (2) Die MV ist beschlussfähig, wenn die Einladung, welche Uhrzeit, Ort und Tagesordnung enthalten muss, mindestens acht Tage vorher per Post oder per verschickt worden ist und in der MV selbst mindestens 60% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beurlaubte, Past- und Ehrenmitglieder sind in der MV nicht stimmberechtigt. Die Tagesordnung kann nachträglich erweitert werden, sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Zeitpunkt der Einladung noch nicht vorhersehbar waren. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn jeder MV festzustellen. Die Beschlüsse der MV kommen mit einfacher Mehrheit zustande, sofern es sich nicht um Personalentscheidungen (vgl. 5 Satz 7) handelt oder die Satzung sonst andere Mehrheiten festlegt (vgl. 9 Abs. 1 Satz 4). Bei Beschlussfähigkeit der MV werden schriftlich abgegebene Stimmen mitgezählt. Die Stimmabgabe durch Bevollmächtigung eines anderen Mitgliedes ist nicht zulässig. (3) Die MV tritt im Abstand von ca. zwei Monaten zusammen. 8. Wahl des Vorstands (1) Die Vorstandsmitglieder werden von der beschlussfähigen MV auf Vorschlag des alten Vorstands, eines von der MV bestimmten Nominierungsausschusses oder der MV mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Bei den Vorschlägen soll darauf geachtet werden, dass auch neuen und insbesondere jüngeren Mitgliedern die Gelegenheit gegeben wird, Ämter zu übernehmen. Die Stimmabgabe erfolgt öffentlich mittels Handzeichen, kann auf Antrag aber auch geheim stattfinden. (2) Die Vorstandswahlen sind möglichst im Februar, spätestens bis zum eines jeden Jahres durchzuführen. Wie das rotarische Jahr beginnt auch das rotaractische Jahr am und endet am eines jeden Jahres, so dass die neuen Amtsträger zum eines jeden Jahres ihre Ämter antreten. (3) Eine einmalige Wiederwahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten in ein Vorstandsamt ist möglich. Eine weitere Wiederwahl kann erst nach einer zweijährigen Pause erfolgen. (4) Ein Vorstandsmitglied kann während einer Amtsperiode nur durch die Neuwahl eines anderen Vorstandsmitglieds abgewählt werden. Das neue Vorstandsmitglied muss dabei mindestens die Stimmen von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder der MV erhalten. Der Vorstand oder ein einzelnes Vorstandsmitglied kann mit der Vorlage eines Antrages in der MV die Vertrauensfrage stellen. 12 Veranstaltungen des Clubs Der Club trifft sich in der Regel zweiwöchentlich zu einem Meeting mit Ausnahme der vom Vorstand zu bestimmenden Sommer- und Winterpausen. 13 Auflösung des Clubs (1) Dieser Club besteht so lange, wie er gemäß seiner Satzung den von Rotary International festgelegten Verhaltensgrundsätzen entspricht, oder bis er aufgelöst wird, und zwar entweder vom

11 Club selbst durch einstimmigen Entschluss aller aktiven und beurlaubten Mitglieder, oder von den Pate stehenden Rotary Clubs mit Entzug der Patenschaft. Hierzu ist der Vorstand des Rotaract Clubs Pirmasens zu hören. Gegen einen Auflösungsbeschluss des Patenclubs kann der Rotaract Club die Distriktversammlung anrufen. (2) Bei Auflösung des Clubs fällt das Vermögen an den Rotary Club Pirmasens, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 14 Satzungsänderungen, Anerkennung der Satzung Satzungsänderungen können nach Anhörung der Rotary Patenclubs mit drei Viertel Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des Rotaract Clubs Pirmasens vorgenommen werden. Diese Satzung wird mit Eintritt in den Rotaract Club von jedem Mitglied anerkannt ANLAGEN zur Satzung des RAC Pirmasens: Anlage 1 Beigefügte Beschlüsse der MV: Beschluss Nr. 1 zu 10 Abs. 2 der Satzung vom XX.XX.20XX: (1) Der Schatzmeister soll unverzüglich zu Beginn des Clubjahres, spätestens aber bis zum jedem Mitglied eine Zahlungsaufforderung schriftlich oder per zusenden. Darin soll dem Mitglied mitgeteilt werden, dass der Beitrag sofort fällig ist, aus Kulanzgründen mit Blick auf die Ferienzeit jedoch eine Zahlungsfrist bis zum eingeräumt wird. (2) Beiträge, die bis zum nicht eingegangen sind, werden schriftlich (nicht per ) unter Setzung einer 2. Zahlungsfrist (30.10.) und dem Hinweis auf eine ab dann fällig werdende Mahngebühr von 3,-- je Monat, die rückwirkend für jeden Monat ab Beginn des Clubjahres erhoben wird, angemahnt. (3) Mitglieder, die den Beitrag nach Ablauf der 2. Zahlungsfrist nicht entrichtet haben, werden schriftlich (nicht per ) zur Zahlung des um die Mahngebühr vermehrten Beitrags aufgefordert. Bei der Berechnung der Mahngebühr gelten angefangene Monate als volle. Die Aufforderung enthält den Hinweis, dass sich der zu zahlende Betrag je angefangenen Monat des Zahlungsrückstands automatisch um 3,-- erhöht und weitere Zahlungsaufforderungen nicht erfolgen, das Mitglied nach 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Satzung des Rotaract Club Pirmasens jedoch bei einem Zahlungsrückstand von über einem Jahr aus dem Club ausgeschlossen werden kann

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