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1 kraftvoll.berührend Ihr Erlebnis im Pitztal. 84 Gastgeberverzeichnis

2 Allgemeine Informationen General Information Telefonvorwahl Für Anrufe aus dem Ausland verwenden Sie bitte die internationle Vorwahl für Österreich: 0043(0) zb Infos zu den Preisangaben Die Preise im Unterkunftsverzeichnis beziehen sich auf eine Aufenthaltsdauer von 1 Woche und sind exklusive der Aufenthaltsabgabe. Aufenthaltsabgabe im gesamten Pitztal: 1,50 pro Erwachsener/Nacht Preisangaben für Übernachtung und Frühstück: pro Person/Nacht Preisangaben für Halbpension/Vollpension: pro Person/Nacht Preisangaben für Ferienwohnungen: pro Nacht Preisänderungen vorbehalten Transport im Pitztal Öffentlicher Bustransport im Pitztal Unsere Gäste fahren gratis! Als bequeme Verbindung im gesamten Pitztal (von Arzl bis nach Mittelberg/St. Leonhard) steht unseren Gästen ein modernes Bussystem kostenlos zur Verfügung. Der Regiobus-Fahrausweis Pitztal oder der Freizeitpass den Sie bei Ihrem Gastgeber bekommen, gilt als gültiger Fahrausweis! Für die kostenlose Anreise vom Bahnhof Imst- Pitztal bis in Ihre Unterkunft, erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber einen Voucher. Für die Heimreise berechtigt der Regiobus Fahrausweis oder Freizeitpass (mit gültigem Abreisetag) für die kostenlose Fahrt zum Bahnhof. Den detaillierten Fahrplan finden Sie unter: Taxi-Transfer Flughafen / Bahnhof Abholung oder Rückbringung durch die Taxiunternehmen vom Flughafen / Bahnhof. Beispiel Preis/Strecke Mandarfen Innsbruck: Kleinbus bis 8 Personen: 110,00 Kleinbus bis 15 Personen: 160,00 Taxiunternehmen Pitztal Reisen, Peter Walch, Tel. +43(0) Holiday Reisen, Heinz Kneisl, Tel. +43(0) Taxi Kirschner, Josef Kirschner, Tel. +43(0) Pricing information Quotations in the accommodation directory refer to a duration of stay for one week and do not include visitor s tax. Tax for the entire Pitztal: 1,50 per adult/night Quotations include overnight stay and Breakfast: per person/night Quotations for half board/full board: per person/night Quotations for holiday apartments: per night Prices are subject to change without notice. International dialling code For calls from abroad, please use the country code for Austria: 0043(0), for example Public transport by bus throughout Pitztal valley Our guests go free! Our guests have free access to a modern bus system as a convenient transport service in the entire Pitztal (from Arzl to Mittelberg/St. Leonhard). The Regiobus ticket Pitztal or the Pitztal Leisure Pass which you will be given by your accommodation provider is a valid ticket! On arrival from Imst Pitztal train station you can travel to your accommodation by bus free of charge with a voucher that you will be given by your accommodation provider. Similarly, for your return journey the Regiobus ticket or Pitztal Leisure Pass (with valid date of departure) will entitle you to a free bus ride back to the train station. You will find a detailed timetable at: Transfer by taxi from the airport / train station Collection or return by Pitztal taxi companies from the airport / train station. Quotation example/distance Mandarfen Innsbruck: 8-seater minibus: 110,00 15-seater minibus: 160,00 Taxi companies in Pitztal: Pitztal Reisen, Peter Walch, Tel. +43(0) Holiday Reisen, Heinz Kneisl, Tel. +43(0) Taxi Kirschner, Josef Kirschner, Tel. +43(0) Gastgeberverzeichnis

3 Informationen zur Ortstaxe Information about local tax Die Ortstaxe bzw. Aufenthaltsabgabe im gesamten Pitztal beträgt derzeit: 1,50 pro Erwachsener und Nacht (Stand per Mai 2012). Die Ortstaxe ist vom Land Tirol vorgeschrieben. Die Höhe kann von den einzelnen Tourismusverbänden individuell gestaltet werden. Die Aufenthaltsabgabe (auch Kurtaxe oder Ortstaxe genannt) ermöglicht es dem Tourismusverband Infrastruktur, Veranstaltungen und Informationsleistungen zu finanzieren. Die Aufenthaltsabgabe ist durch das Tiroler Tourismusgesetz geregelt. Alle Personen die bis zum Ende des Kalenderjahres das 15. Lebensjahr vollenden, sind abgabepflichtig. Diese Steuer wird direkt vom Vermieter pro Gast und Nächtigung eingehoben. Durch diese Aufenthaltsabgabe genießen Sie als Gast folgende Leistungen: Kostenloser Skibus: Arzl Hochzeiger Gletscherbahn/Riffelsee (jährlich Kilometer) Langlaufloipe: Instandhaltung, Beschilderung von 70 km Loipe Rodelbahn: Instandhaltung, Beleuchtung von 6 Km Rodelbahn Hochzeiger wanderwege: Instandhaltung von 60 km wanderwege Veranstaltungen: opening Skigebiet Hochzeiger Kostenloses Prospektmaterial Sommer Kostenloser Talbus Pitz-Regio (jährlich Kilometer) Wanderwege: 380 km Wanderwege werden gepflegt und beschildert Rastplätze auf allen Wanderwegen und Bergpfaden Mountainbike Wege: Errichtung, Instandhaltung und Beschilderung von 104 km Klettergärten und Klettersteige: Instandhaltung von 5 Klettersteigen & 100 Kletterrouten XP-Abenteuerpark: Beteiligung an den Errichtungskosten Veranstaltungen wie Platzkonzerte, MTB-Events und Wanderwochen Kostenloses Prospektmaterial The so called local tax or visitor s tax currently (May 2012) is 1,50 per adult and night throughout the whole Pitztal valley. Local tax is regulated by the state of Tyrol. The amount can be customised by individual tourism associations. The visitor s tax (also referred to as spa tax or local tax) enables the tourism association to fund infrastructure, events and an information service. This tax is regulated by Tyrolean tourism law. All guests turning 15 by the end of the year are subject to this tax. It will be collected directly by your accommodation provider per guest per overnight stay. Guests benefit through this tax by enjoying the following services: Free ski bus: Arzl Hochzeiger Glacier railway/riffelsee ( kilometres annually) Cross-country ski trails: maintenance, signposting of 70 km trails Toboggan run: maintenance and illumination of 6 km Hochzeiger toboggan run hiking trails: Maintenance of 60 km winter hiking trails Events: winter opening ceremony Hochzeiger ski resort Complimentary brochures Summer Free valley bus Pitz-Regio ( kilometres annually) Hiking trails: maintenance and signposting of 380 km hiking trails Picnic areas on all hiking and mountain trails Mountain bike trails: construction, maintenance and signposting of 104 km Climbing crags and via ferratas: maintenance of 5 via ferratas and 100 climbing routes XP adventure park: contribution towards building the park Events such as open air concerts, mountain bike events and special rambling weeks Complimentary brochures 86 Gastgeberverzeichnis

4 Hotelreglement Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) Fassung vom Geltungsbereich: (1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden AGBH 2006 ) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September (1.2) Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär. 4 Beginn und Ende der Beherbergung: (4.1) Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab Uhr des vereinbarten Tages ( Ankunftstag ) zu beziehen. (4.2) Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. (4.3) Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag Stornogebühr. Rücktritt durch den Beherberger: (5.1) Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. (5.2) Falls der Gast bis Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. (5.3) Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens Uhr des dem vereinbarten Aufenthaltstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt. (5.4) Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Rücktritt durch den Vertragspartner Stornogebühr: (5.5) Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. (5.6) Außerhalb des im 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: bis 3 Monate keine Storno gebühren; 3 Monate bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis; bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis; in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis. Behinderungen der Anreise: (5.7) Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zb extreer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. (5.8) Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird. 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft: (6.1) Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. (6.2) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. (6.3) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers. 7 Rechte des Vertragspartners: (7.1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. Mit der Bahn ins Pitztal schnell, entspannt und günstig! Ins Pitztal ohne Stress und Stau. Mit dem Europa-Spezial bereits ab 39 Euro. Auf kurzen Strecken sogar günstiger, z.b. München Imst/Pitztal bereits ab 19 Euro. Mit der BahnCard 25 zusätzlich 25% Rabatt. Im Pitztal ist für Übernachtungsgäste der Busshuttle im gesamten Tal kostenlos inklusive ist auch die Anund Abreise ab/zum Bahnhof Imst/Pitztal! Familientipp: Eigene Kinder und Enkelkinder unter 15 Jahren reisen kostenlos mit. Das Europa-Spezial gibt es, solange der Vorrat reicht. Weitere Informationen und Buchung überall, wo es Fahrkarten gibt und unter Die Bahn macht mobil. General terms and conditions for the hotel industry Extract from the general terms and c onditions for the hotel industry (2006) version dating Scope of application: (1.1) These General Terms and Conditions for the Hotel Industry (hereinafter referred to as AGBH 2006 ) shall replace the previous ÖHVB [Austrian Hotel Contract Conditions] as amended on 23 September (1.2) The AGBH 2006 shall not exclude special agreements. The AGBH 2006 shall be subsidiary to agreements made on an individual basis. 4 Start and end of accommodation: (4.1) Unless the Proprietor offers any other time of occupancy, the Party shall be entitled to move into the rented rooms from 4.00 p.m. on the agreed date ( date of arrival ). (4.2) If a room is occupied for the first time before 6.00 a.m., the preceding night shall be deemed the first night of accommodation. (4.3) The rented rooms shall be vacated by the Party by noon on the date of departure. The Proprietor shall be entitled to charge another day if the rented rooms are not vacated in time. 5 Rescission of the Accommodation Agreement Cancellation fee. Rescission by the Proprietor: (5.1) If the Accommodation Agreement provides for a down payment and such down payment has not been made by the Party in time, the Proprietor may rescind the Accommodation Agreement without granting any grace period. (5.2) If the Guest fails to arrive by 6.00 p.m. on the agreed date of arrival, the Proprietor shall not be obliged to accommodate them unless a later time of arrival has been agreed upon. (5.3) If the Party has made a down payment, the rooms shall be deemed reserved until noon on the day following the date of arrival at the latest. If a down payment to the amount of more than four days has been made, the obligation to accommodate the Guest shall end on 6.00 p.m. on the fourth day, the date of arrival being deemed the first day, unless the Guest informs the Proprietor of a later date of arrival. (5.4) Unless otherwise agreed upon, the Proprietor may rescind the Accommodation Agreement for objectively justified reasons by means of a unilateral declaration by 3 months before the agreed date of arrival of the Party. Rescission by the Party Cancellation fee: (5.5) The Party may rescind the Accommodation Agreement by means of a unilateral declaration by 3 months before the agreed date of arrival of the Guest without being liable to pay a cancellation fee.. (5.6) Outside the period specified in 5.5., the Party may only rescind the Accommodation Agreement by means of a unilateral declaration subject to the following cancellation fees: - 40% of the total agreed price by 1 month before the date of arrival; - 70% of the total agreed price by 1 week before the date of arrival; - 90% of the total agreed price within the last week preceding the date of arrival. Prevention from arrival: (5.7) If the Party is prevented from arriving at the accommodating establishment on the date of arrival since this is impossible due to unforeseeable extraordinary events (e.g. extreme snowfall, floods etc.), the Party shall not be obliged to pay the agreed remuneration for the date of arrival. (5.8) The obligation to pay the remuneration for the booked stay shall revive as soon as the arrival becomes possible again provided that it becomes possible within three days. 6 Provision of substitute accommodation: (6.1) The Proprietor may provide the Party or the guests with adequate substitute accommodation (of the same quality) provided that this is reasonable for the Party, particularly if the difference is insignificant and objectively justified. (6.2) An objective justification shall, for example, be deemed given if the room(s) has (have) become unusable, guests that have already been accommodated prolong their stay, the establishment is overbooked or this becomes necessary due to other important operational activities. (6.3) Any extra expenses arising from such substitute accommodation shall be paid by the Proprietor. 7 Rights of the Party: (7.1) By entering into an Accommodation Agreement, the Party shall acquire the right to make normal use of the rented rooms and the facilities of the accommodating establishment that are usually accessible to the guests for use without any special conditions and of the usual service. The Party shall exercise their rights in accordance with any applicable hotel and/or guest regulations (rules of the house). Gastgeberverzeichnis

5 Informationsmaterial Informationsmaterial Broschüre Sommerinfo Interessantes und Wissenswertes für Ihren Sommerurlaub im Pitztal. Broschüre info Interessantes und Wissenswertes für Ihren urlaub im Pitztal. Sommer Panorama Talpanorama mit allen Informationen. Langlaufen wandern Rodeln Kartenmaterial und Details aller Loipen, wanderwege und Rodelbahnen auf einen Blick. Ortspläne Kartenmaterial mit allen Pitzaler Orten. Kalender Sommerprogramm Aktiv-Kalender Detailliertes Wochenprogramm mit allen Aktivitäten und Events für Familien und Naturbegeisterte. Panorama Talpanorama mit allen Informationen. 88 Gastgeberverzeichnis

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