BSW-Solar Photovoltaik in Gewerbe und Industrie Wirtschaftliche Energiebezugsmodelle durch Solarstrom
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- Sven Krüger
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1 BSW-Solar Photovoltaik in Gewerbe und Industrie Wirtschaftliche Energiebezugsmodelle durch Solarstrom Markus Meyer Leiter Politik & Strategie Köln, IHK Köln Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)
2 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. 2 AUFGABEN Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche in Deutschland und wichtigen Auslandsmärkten VISION Eine weltweit nachhaltige Energieversorgung mit großen Anteilen Solarenergie AKTIVITÄTEN Interessensvertretung, Politikberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Marktbeobachtung, Standardisierung, Qualitätssicherung, Serviceleistungen, Exportförderung ERFAHRUNG Aktiv in der Solarbranche seit mehr als 30 Jahren MITGLIEDER Der BSW vertritt die Interessen von rd Unternehmen aus dem Bereich Solarenergie + Speichertechnologie, Zulieferer, Hersteller, Systemhäuser, Großhändler, Handwerker, Berater, Betreiber u.a. SITZ Berlin,
3 3 Bericht aus Berlin AUSSCHREIBUNGEN / EEG 3.0
4 Eckpunkte EEG-Novelle des BMWi Ausgeschrieben wird Förderung für: 4 D Photovoltaik Windenergie auf See Windenergie an Land bei PV Auktionen > 1 MW. 80% EE-Zubau werden damit erfasst. Jährlich werden 500 MW für alle PV-Anlagen mit einer Leistung > 1 MW gemeinsam ausgeschrieben: - für Freiflächenanlagen - für Anlagen auf Gebäuden (kein Eigenverbrauch zugelassen) - für Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen (z.b. Mülldeponien) Reparatur des Degressionsmechanismus
5 Agenda Neue Solarstromkonzepte verstehen Auswirkungen des EEG 2014 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen PV- Betreibermodelle im Überblick - Eigenversorgung, Anlagenpacht, und Stromdirektlieferung an Dritte
6 Agenda Neue Solarstromkonzepte anwenden Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest
7 EEG 2014 ( 61 EEG - Eigenversorgungsregelung) 30 Prozent EEG-Umlage bis Ende 2015* 35 Prozent EEG-Umlage bis Ende 2016* 40 Prozent EEG-Umlage ab 2017 EE- und KWK-Anlagen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und privaten Haushalten Keine EEG-Umlage Kleinanlagen bis 10 kwp und 10 MWh/a völlig autark betriebene ( Insel -) Anlagen (u.a. Schiffe)** Vollständige EE-Versorgung ohne Förderung*** Kraftwerkseigenverbrauch Bisherige Eigenversorger im Bestand 100 Prozent EEG- Umlage fossile Eigenerzeuger solare Mieterversorgung * Diese Prozentsätze gelten nur in diesen Jahren. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb genommen werden, müssen ab 2017 auch die Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen! ** Insellösung: Wenn der Eigenversorger weder mittel- noch unmittelbar an ein Netz angeschlossen ist, er sich also selbst als Insel versorgt. *** Vollversorgung: Wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbare Energien versorgt. D.h., es gibt keinen Fremdstrombezug, der gesamte Stromverbrauch wird über regenerative Eigenerzeugung gedeckt. Überschussstrom darf ins Netz eingespeist werden, allerdings darf dafür keine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden.
8 Strompreise für Endverbraucher in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen 8 Quelle: BDEW Strompreisanalyse Mai 2015
9 Gleichzeitig sinken Stromgestehungskosten der Photovoltaik perspektivisch weiter 9
10 Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Q Systempreis seit Anfang 2013 kaum gesunken 10 kwp-systeme seit Q1/2013 um etwa 6% günstiger; Index bis 100 kwp: -8% % BSW-Solar Photovoltaik-Preisindex Photovoltaik-Anlagen seit 2006 rund 69 Prozent günstiger 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% /kwp Durchschnittlicher Endkundenpreis für fertig installierte Aufdachanlagen bis 10 kwp (ohne MwSt.) /kwp Quelle: BSW-Solar, Photovoltaik Preismonitor, 11/2015
11 Systempreis in Euro/kWh Speicherpreise - Lithium-Batterien Systempreise Wie hoch ist derzeit der durchschnittliche Batteriesystempreis pro kwh Nennkapazität (Verkaufspreis schlüsselfertig an Kunden inkl. Batteriesteuerung und Installation, aber ohne MwSt)? Mittelwert n=44 n=33 n=16 Lithium-System 5 kwh Lithium-System 10 kwh Lithium-System 30 kwh Quelle: BSW-Solar, Stand 11/2015 Preisspreizung bei kleineren Anlagen besonders stark ausgeprägt Um Extremwerte bereinigt Große Speichersysteme je kwh rund 27 Prozent günstiger als kleine Systeme
12 Betreiber-/ Geschäftsmodelle im Überblick 12 Eigenstrommodelle Anlagenkauf Pachtmodelle Stromliefermodelle Anlagebetreiber liefert Solarstrom für einen Verbraucher Anlagebetreiber liefert Solarstrom an mehrere Verbraucher Effizienzmodelle Anrechenbarkeit EnEV Heizen mit PV-Strom
13 Unternehmen kauft die Anlage und betreibt sie selbst 13 Unternehmen = PV-Betreiber Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Dienstleister
14 Gepachtete PV-Anlage auf einem Unternehmen 14 Unternehmen Anlagenpachtvertrag PV-Anlage Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Dachflächennutzungsvertrag Dienstleister Gebäudeeigentümer
15 Beispiel: Stromlieferung aus einer PV- Anlage an ein Unternehmen 15 Dachflächennutzungsvertrag Unternehmen PV Stromliefervertrag Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Dienstleister
16 Beispiel: Stromlieferung aus einer PV- Anlage an mehrere Mieter 16 Vermieter Wohnung 1 Dachflächennutzungsvertrag Wohnung 2 Stromliefervertrag PV Wohnung 3 Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Dienstleister
17 Senkung des Primärenergiebedarfs durch Solarstrom beim Bürogebäude 17
18 Einfluss von Steuern und Abgaben bietet Anreiz für neue PV-Geschäftsmodelle 18 Preisbestandteile Stromrechnung 1. Die Umsatzsteuer 2. Die EEG-Umlage 3. Die Stromsteuer 4. Konzessionsabgaben 5. Netzentgelte 6. Die KWK-Umlage 7. Die 19-Umlage 8. Die Offshore-Haftungsumlage 9. Die Abschaltbare-Lasten-Umlage
19 Agenda Neue Solarstromkonzepte anwenden Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest
20 Eigenversorgung Ja oder Nein? 20 Die Bauer Müller Solar GmbH versorgt den landwirtschaftlichen Betrieb des Bauern Müller, die Bauer Müller Agrar GmbH, mit Strom aus der PV- Anlage am Standort. Die Stadt Sonnenhof betreibt eine PV-Anlage. Der Strom wird in dem Schwimmbad von Sonnenhof verbraucht. Die Stadt ist zugleich Betreiber des Schwimmbad. Das Wohnhaus des Alleingesellschafters Thomas Müller wird mit Strom aus der PV-Anlage der Müller Maschinen GmbH auf dem Firmengebäude nebenan versorgt.
21 21 EIGENVERSORGUNGS- KONZEPTE
22 Gesetzliche Voraussetzung der Eigenversorgung Letztverbraucher betreibt die Stromerzeugungsanlage als Eigenversorger (Personenidentität) Keine Durchleitung durch ein Netz und Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage Letztverbraucher verbraucht den erzeugtem Strom selbst (Zeitgleichheit (Erzeugung und Verbrauch bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall))
23 Personenidentität 23 Der Stromverbraucher muss mit dem Anlagenbetreiber identisch sein. Begriff des Anlagenbetreibers im Sinne des EEG in 5 Nr. 2 EEG Anlagenbetreiber [ist], wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt, Gesetzesbegründung zum EEG 2009: Anlagenbetreiber ist, wer die Kosten und das wirtschaftliche Risiko des Anlagenbetriebs trägt und das Recht hat, die Anlage auf eigene Rechnung zur Stromerzeugung zu nutzen, also über den Einsatz der Anlage bestimmt bzw. zumindest bestimmenden Einfluss hat.
24 Anlagenpachtmodelle für verschiedene Akteurskonstellationen 24 Anlageneigentümer ist nicht Letztverbraucher und Anlagenbetreiber PV-Anlage wird vom Eigentümer an den Letztverbraucher verpachtet Beispiele: EVU oder Projektierer an einen Immobilieneigentümer Investor an ein energieintensives Unternehmen Vermieter einer Immobilie an Mieter Der Pachtvertrag muss so ausgestaltet sein, dass dem Pächter das Betriebsrisiko übertragen wird und er Betreiber der Anlage wird.
25 Warum eine PV-Anlage pachten od. verpachten? 25 AUS SICHT DES PÄCHTERS Für den Erwerb einer PV-Anlage steht kein Eigenkapital zur Verfügung Vorhandenes Kapital soll nicht für den Erwerb einer PV-Anlage gebunden werden Aus steuer- oder haftungsrechtlichen Gründen wurden das Gebäudeeigentum und der Gewerbebetrieb des Unternehmens gesellschaftsrechtlich getrennt. Das Anlagenpachtmodell ermöglicht nun, eine PV-Anlage zur Eigenversorgung von der ausgegliederten Immobilien GmbH zu pachten AUS SICHT DES VERPÄCHTERS Durch das Pachtmodell kann ein Energieversorger oder Stadtwerk seinen Strombezugskunden die Möglichkeit eröffnen, Selbstversorger zu werden, ohne dass sie als Kunden verloren gehen. Durch das Pachtmodell gewinnt ein Solarteur neue Kunden, die nicht in der Lage oder nicht bereit sind, selbst in eine PV-Anlage zu investieren.
26 Rechtssicherer Anlagenpachtvertrag 26 Errichtung der PV-Anlagen Netzanschluss und Meldepflichten Messung Pflicht des Anlagenpächters Beauftragung eines Dritten Betrieb der PV-Anlage Wartung und Instandhaltung Pachtzins Regelungen zu Haftung und Versicherungen Vertragsdauer und Kündigung PV-Eigenversorgung Musterverträge mit Anwenderleitfaden
27 Best-Practice-Beispiel ( z.b. Stadtwerke Aachen) 27 Quelle: (Stadtwerke Aachen)
28 28 STROMLIEFERKONZEPTE
29 Was ist Direktlieferung? 29 Keine gesetzliche Definition Direktlieferung ist nach dem EEG zulässig ( 20 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014): Anlagenbetreiber können jederzeit den Strom vollständig oder anteilig an Dritte veräußern, sofern diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. Charakteristisch: Lieferung an einen Dritten (KEINE Personenidentität) in unmittelbarer räumlicher Nähe ohne Durchleitung durch ein Netz
30 Akteursstruktur für Stromlieferung an Einzelkunden 30
31 Akteursstruktur für Stromlieferung an mehrere Mieter 31
32 Pflichten bei der Stromdirektlieferung 32 Lieferung an Letztverbraucher begründet grundsätzlich energierechtliche Pflichten als Energieversorgungsunternehmen (EnWG) Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EEG) Versorger (StromStG) Pflichtenkatalog betrifft im Wesentlichen Melde- und Anzeigepflichten Rechnungslegung und -gestaltung Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten Vertragsgestaltung
33 PV-Stromlieferung Mustervertrag mit Anwenderleitfaden (3. Auflage 2014) 33 erhältlich auf
34 Best-Practice-Beispiele Mieterstrom 34 PV-Anlage auf einem Mietshaus im gelben Viertel in Berlin Hellersdorf - Kooperation aus Ökostromanbieter, Wohnbaugesellschaft und PV-Betreiber Mietparteien rd. 50 Prozent Solarstrom und zertifizierter Ökostrom 24,5 ct/kwh Arbeitspreis und 8,95 Grundgebühr Liefervertrag PV-Anlage auf einem Mietshaus Neue Heimat in Nußloch (nähe Heidelberg) - Kooperation aus Heidelberger eg und Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg 116 Mietparteien 100 Prozent Ökostrom 25,4 ct/kwh Arbeitspreis und 6,95 Grundgebühr Liefervertrag
35 Agenda Neue Solarstromkonzepte anwenden Rechtlicher Rahmen für den solaren Direktverbrauch (Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung) Grundzüge der Vertragsgestaltung Wirtschaftliche Betrachtung konkreter Solarstromkonzepte Betreibermodelle im Vergleich Sensitivitäten für Gewerbe, Industrie und Privathaushalt Berechnung von Betreibermodellen mit PV Power Invest
36 Modell Eigenerzeugung 36
37 Preisspielräume bei Eigenerzeugung mit Direktleitung in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang 37
38 Berechnungsbeispiel für ein gewerbliches Eigenversorgungsprojekt 38
39 Rentabilität der Eigenversorgung bei unterschiedlichen Eigenversorgungsquoten 39
40 Beispiel: Stadtwerk verpachtet PV-Anlage an einen Supermarkt 40
41 Modell Solarstrom-Lieferung 41
42 Preisspielräume für Stromlieferung mit Direktleitung 42
43 Stromlieferung am Beispiel eines produzierenden Gewerbebetriebes 43
44 PV Power Invest 44 Berechnung und Vergleich von: Nutzungsformen: Eigenversorgung, Volleinspeisung, Direktvermarktung, Direktlieferung (mit und ohne Speicher) Vergütungen: Einspeisevergütung, Ausfallvergütung, Marktprämie und ohne Vergütung Finanzierung: Anlagenkauf und Anlagenpacht Berechnung von beliebiger Anzahl von Projekten Freie Eingabe von Investitions- und Systemkosten, Betriebskosten, Vergütungen, Steuersätzen und Spezifika wie Pachteinnahmen Kostenlose Testlizenz:
45 Zusammenfassung - Vergleich Wirtschaftlichkeit 45 Direktlieferung Eigenversorgung Förderung für den gelieferten/selbst verbrauchten Strom Förderung der Überschusseinspeisung Pflicht zur Zahlung von KWK-Umlage, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, Offshore-Haftungsumlage, Umlage nach StromNEV, Umlage für abschaltbare Lasten Stromsteuerbefreiung bei Nennleistung kleiner 2 MW und Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang oder Stromlieferung aus rein erneuerbaren Netzen EEG-Umlage auf den gelieferten/selbst verbrauchten Strom im Jahr 2015 NEIN NEIN JA JA NEIN NEIN JA JA 6,170 Cent/kWh 1,851 Cent/kWh
46 Berater in Ihrer Nähe finden 46
47 Aktuelle Seminartermine in 2015: 47 PV-Pachtmodell im Praxistest: Neue Vertriebswege für Solarunternehmen und Energieversorger 1. März 2016 in Essen Webinar zum EEG Q1 2016
48 Vielen Dank Markus Meyer Leiter Politik und Strategie Tel. 030/ Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Quartier 207 Französische Straße Berlin Source: Solarmarkt
49 PV Power Invest Lizenzen 49 3 Monate 90,00 Euro (netto) 60,00 Euro (netto) für BSW-Mitglieder 6 Monate 140,00 Euro (netto) 98,00 Euro (netto) für BSW-Mitglieder 12 Monate 190,00 Euro (netto) 130,00 Euro (netto) für BSW-Mitglieder Lizenzverlängerung um 3, 6 oder 12 Monate mit 20 % Rabatt. Gerne individualisieren wir PV Power Invest für Ihr Unternehmen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit: korf@bsw-solar.de
50 Anwenderleitfäden und Musterverträge zur PV- Betreibermodellen: Pacht und Stromlieferung 50 Investorenleitfaden Photovoltaik - Marktübersicht und Praxishilfe zu Solarstrom- Geschäftsmodellen in Deutschland. PV Investor Guide - New business models for photovoltaics in international markets PV-Eigenversorgung - Musterverträge zur Anlagenpacht mit Anwenderleitfaden (2. Auflage 2014). PV-Stromlieferung - Musterstromliefervertrag mit Anwenderleitfaden (3. Auflage 2014). Mehr Informationen unter:
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