Mitteilungsblatt der Universität Kassel
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- Magdalena Berger
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1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel /052 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium an der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht im StAnz. 31/1998 S. 2302
2 Studienordnung für das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium an der Universität Gesamthochschule Kassel vom i.d.f. vom Geltungsbereich 2 Allgemeine Ziele 3 Struktur 4 Aspekte des Lehrens und Lernens 5 Thematische Schwerpunkte 6 Schulstufenbezogene Inhaltsbereiche 7 Veranstaltungen mit schulpraktischem Bezug 8 Lehr- und Lernformen 9 Studienberatung 10 Anforderungen, Leistungsnachweise, Prüfung 11 Zusatzprüfung 12 Inkrafttreten und Übergangsregelung 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter vom 3. April 1995 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. Teil I. Nr. 12. Ausgegeben zu Wiesbaden am 2. Juni 1995, S. 233 ff.) Ziele, Inhalt, Aufbau und Gliederung des erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Kernstudiums (im folgenden: Kernstudium) an der Universität Gesamthochschule Kassel für die Studierenden der Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehramt an Grundschulen [L1], Lehramt an Haupt- schulen und Realschulen [L2], Lehramt an Gymnasien [L3]). (2) Das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium ist an der Universität Gesamthochschule Kassel erstmals durch die Studienordnung vom geregelt worden. Die vorliegende Ordnung baut auf diesem Konzept auf und versteht sich als dessen Neubearbeitung. 2 Allgemeine Ziele Zu den allgemeinen Zielen für das Kernstudium im Hinblick auf die zukünftige berufliche Tätigkeit im Lehramt gehören: - Kinder und Jugendliche im Bildungsprozeß als entwicklungs- fähige und förderungsbedürftige Individuen anzusehen, die Zeit, Impulse und Geduld zur Entfaltung ihrer Begabungen und ihrer Mündigkeit brauchen und deren Wert als Menschen sich nicht nach ihrer Leistungsfähigkeit bemißt; Erg. Liefg. vom
3 - allen Kindern und Jugendlichen wesentliche Inhalte unserer Kultur durch eine wissenschaftlich begründete und geschulte Lehrkunst zugänglich zu machen; - Kinder und Jugendliche Chancengleichheit erfahren zu lassen, d. h., dafür Sorge zu tragen, daß ihr Bildungsgang nicht durch Gunst oder Ungunst ihrer sozialen Herkunft entschieden wird; - den Bildungsbereich selbst als soziale Praxis und als Gesellschaft im kleinen zu verstehen, in der Kinder und Jugendliche gemeinsam verantwortlich handeln, mit der Unterschiedlichkeit der anderen umgehen, die Artikulation der eigenen Interessen und das demokratische Austragen von Konflikten erproben und lernen; - Bildung, Schule und Lehrertätigkeit in ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen zu begreifen, um Schule sachkundig gestalten und verändern zu können. - zu versuchen, die Veränderungen in der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in deren Perspektive wahrzunehmen und darauf im Umgang mit ihnen und bei der Gestaltung des Lernens Rücksicht zu nehmen. 3 Struktur (1) Das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium legt die für den Beruf des Lehrers und der Lehrerin allgemeinen Grundlagen und wird von den Disziplinen Erziehungswissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft, Psychologie, Psychoanalyse und Soziologie interdisziplinär angeboten. Das Kernstudium wird nach Themenschwerpunkten, die auf das Berufsfeld der Lehrerin und des Lehrers zielen, studiert. (2) Das Kernstudium erstreckt sich über sechs (L1 und L2) bzw. acht (L3) Semester (ohne das Prüfungssemester). Es sind insgesamt 36 (für L1, L2) bzw. 32 (für L3) Semesterwochenstunden zu belegen; diese sollen sich möglichst gleichmäßig über das Studium verteilen. Hinzu kommen die Schulpraktischen Studien (s. 7). (3) Das Kernstudium bietet pädagogische, philosophische, psychologische, psychoanalytische, politikwissenschaftliche und soziologische Grundkenntnisse im Horizont von Kindheit und Jugend, von Schule und Unterricht und deren Entwicklung an und thematisiert über- greifende politische, historische, kulturelle und philosophische Bezüge der Tätigkeit als Lehrer und Lehrerin. Insofern werden neben dem notwendigen Grundlagenwissen auch zentrale Gegenwarts- und Zukunftsfragen aufgegriffen. (4) Innerhalb der Lehrerausbildung ist das Kernstudium der Ort, an dem Studentinnen und Studenten aller Stufen und Fächer zusammenkommen. Hier kann der Blick für stufenübergreifende Problemfelder von Erziehung, Bildung und Schule geöffnet werden. Zudem bietet das Kernstudium die Möglichkeit, Erfahrungen mit Formen des Lehrens und Lernens zu sammeln, die über die Grenzen einzelner Fächer hinausgehen. Erg. Liefg. vom
4 4 Aspekte des Lehrens und Lernens (1) Beim Studium sind drei Aspekte des Wissenserwerbs zu unterscheiden. Sie bringen einerseits Zielsetzungen zum Aus- druck, die sich im Studium durchdringen müssen; sie können andererseits auch als Aspekte des Lehr- und Lernprozesses in einzelnen Veranstaltungen verstanden werden: - Realitäts- und Selbstwahrnehmungskompetenz, - wissenschaftliche Verfahrenskompetenz, - Handlungs- und Praxiskompetenz. (2) Bei dem ersten Aspekt geht es um das Bewußtmachen der individuell und soziokulturell bedingten gesellschaftlichen Wirklichkeits- und Selbsterfahrungen, die in professionelle Handlungssituationen hineinwirken. Dies schließt neben der Reflexion der eigenen Situation an Schule und Hochschule Erkundungen in anderen Bereichen gesellschaftlicher Praxis sowie erste Annäherungen an Theorien und Methoden ein. Dieser Aspekt ist für die Entwicklung einer kritisch reflektierten wissenschaftlichen Verfahrenskompetenz unverzichtbar. (3) Beim zweiten Aspekt geht es einerseits um das Studium von Theorien und wissenschaftlichen Methoden in den genannten thematischen Schwerpunkten, andererseits soll die praxisorientierte Ausbildung für den Lehrberuf dadurch gesichert werden, daß eigene Erfahrungsfähigkeit und methodenkritische Distanz gegenüber der beruflichen Praxis entwickelt werden. (4) Im dritten Aspekt sollen die Qualifikationen für eine wissenschaftlich be- gründete persönliche Kompetenz zur Gestaltung der Schul- und Unterrichtspraxis entwickelt werden. Dies soll dadurch geschehen, daß Möglichkeiten der Anwendung erlernter Methoden und institutionalisierten Handelns erkundet und erprobt werden. 5 Thematische Schwerpunkte (1) Das Kernstudium soll darauf hinwirken, Studierende durch die praxisorientierte Vermittlung von Theorie auf ihre künftige Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer vorzubereiten. Es kann daher nicht in Form von isolierten Ausschnitten aus dem Fachangebot der pädagogischen Grundwissenschaften konzipiert werden. Alle Studieninhalte sind vielmehr - ausgehend von den Disziplinen Erziehungswissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft, Psychologie, Psychoanalyse und Soziologie - in interdisziplinärer Orientierung auf die Sinnund Praxiszusammenhänge zu beziehen, welche die schulische Bildungs-, Erziehungs- und Entwicklungsarbeit bestimmen. Erg. Liefg. vom
5 (2) Das Kernstudium wird an der Universität Gesamthochschule Kassel gemäß 32 (1) in Verbindung mit Anlage 1, a) Nr. II der Prüfungsverordnung in Themenschwerpunkten studiert. Die vier Schwerpunkte lauten: A Bildung, Curriculum, Unterricht B Sozialisation, Entwicklung des Individuums, Erziehung C Bildungssystem, Bildungsinstitutionen und Schulformen D Gesellschaftliche Entwicklung, politische Systeme und philosophisches Denken Die thematischen Schwerpunkte werden durch Rahmenthemen und Erläuterungen zu ihrer Bedeutung näher beschrieben. A Bildung, Curriculum, Unterricht Die Prüfungsordnung (vgl. 1) sieht in diesem Schwerpunkt folgende Rahmenthemen vor: 1. Konzeption von Bildung, Erziehung und Unterricht in Geschichte und Gegenwart im europäischen Vergleich 2. Allgemeine Didaktik und Curriculumentwicklung, Formen schulischen und außerschulischen Lernens; Lernorte 3. Didaktik und Methodik des Unterrichts; Medien 4. Theorie und Praxis des außerschulischen und des selbstorganisierten Lernens 5. Analyse und Beurteilung von Bildungs- und Lernprozessen 6. Theorie und Praxis integrativer Bildung Dieser thematische Schwerpunkt umfaßt Konzeptionen von Bildung, Erziehung und Unterricht in Geschichte und Gegenwart sowie im internationalen Vergleich. Es sollen theoretische Grundlagen und praktische Orientierungen gewonnen werden für das künftige unterrichtliche Handeln des Lehrers und der Lehrerin. Dazu gehört die Fähigkeit, Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen Besonderheit zu verstehen, zu eigenständigem Lernen anzuregen und in ihren Entwicklungs- und Bildungsprozessen zu fördern. Prozesse des Lernens und Miteinander-Umgehens, in denen unterschiedliche Befähigungen und soziokulturelle Voraussetzungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt und für gemeinsames Arbeiten und Sich-Bilden produktiv werden, sind in Theorie und Praxis Inhalte des Studiums. In Auseinandersetzung mit Theorien des Unterrichts und der Lehrpläne gilt es, Kompetenzen zu entwickeln, um wirksame Lernprozesse - auch an außerschulischen Lernorten - gestalten, analysieren und bewerten zu können. B Sozialisation, Entwicklung des Individuums, Erziehung Die Prüfungsordnung (vgl. 1) sieht in diesem Schwerpunkt folgende Rahmenthemen vor: 1. Entwicklung des Individuums 2. Psychische Prozesse in der Entwicklung und in der Erziehung: Emotion, Lernen, Wahrnehmen, Denken, Handeln 3. Probleme des Aufwachsens: Verhältnis der Geschlechter, Erziehungsfragen in der Kindheit und im Jugendalter, interkulturelles Lernen Erg. Liefg. vom
6 4. Sozialisation, Interaktion und Erziehung in verschiedenen Kulturen, Institutionen und Situationen 5. Umwelt und Erziehung Dieser Schwerpunkt beschäftigt sich mit den Theorien und empirischen Erkenntnissen zur psychischen und sozialen Entwicklung des Menschen in Vergangenheit und Gegenwart. Lehrerinnen und Lehrer brauchen wissenschaftlich fundierte Kenntnisse über die psychische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehören Kenntnisse zu grundlegenden Prozessen der Wahrnehmung, des Lernens, der Emotionen, des Denkens und des sozialen Handelns. Sozialisation und Erziehung werden vermittelt über Gruppen, Institutionen und Medien, deren divergierende Bedingungen, Stile und Inhalte zu reflektieren sind. Schließlich sollte die Interaktion zwischen Individuum und gesellschaftlicher Umwelt auch als Spannungsverhältnis diskutiert werden. C Bildungssystem, Bildungsinstitutionen und Schulformen Die Prüfungsordnung (vgl. 1) sieht in diesem Schwerpunkt folgende Rahmenthemen vor: 1. Konzeptionen von Bildung, Erziehung und Unterricht in Geschichte und Gegenwart 2. Entwicklung und Situation des Bildungssystems in Deutschland, in den Staaten der Europäischen Union und in anderen Ländern 3. Schul- und Berufsbildungsrecht, Organisation schulischer und außerschulischer Bildung 4. Alternative Modelle schulischer und beruflicher Bildung im Zusammenhang gesellschaftlichen Lebens Dieser Schwerpunkt soll den Studierenden ermöglichen, Schulen und beteiligte Bildungseinrichtungen als gesellschaftliche Institutionen zu betrachten, in denen das Zusammensein und Lernen von Kindern und Jugendlichen in lebensprägender Weise gestaltet wird. Bildungssysteme und Schulen sollen in bedeutsamen historischen und aktuellen Formen länderübergreifend (auch die Staaten der Europäischen Union übergreifend) studiert und im Hinblick auf ihre soziale Kultur und Bildungspraxis untersucht werden. Die Funktion, Organisation und Entwicklung von Schulen sowie der Zusammenhang zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem sollen durch Theorien interpretiert werden, welche sich mit sozialen und institutionellen Engführungen von Schulen und Bildungseinrichtungen kritisch auseinandersetzen und Interesse für die individuellen, integrativen und interkulturellen Dimensionen von Bildung erkennen lassen. Für die konkrete Arbeit der Studierenden kommt der Beschäftigung mit schulischer Praxis, die produktiv auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren weiß, zentrale Bedeutung zu. An ihr können sich künftige Lehrerinnen und Lehrer auf ihre eigene Aufgabe der verantwortlichen Mitgestaltung und Weiterentwicklung von Einzelschulen vorbereiten. Erg. Liefg. vom
7 D Gesellschaftliche Entwicklung, politische Systeme und philosophisches Denken Die Prüfungsordnung (vgl. 1) sieht in diesem Schwerpunkt folgende Rahmenthemen vor: 1. Historische und aktuelle Entwicklung, wissenschaftliches Denken 2. Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit - politische und soziale Entwicklung und gegenwärtige Strukturen 3. Natur, Technik und Gesellschaft 4. Herrschaft, Kultur, Arbeit und Bildung 5. Interkulturelle Beziehungen und internationale Probleme In diesem Schwerpunkt sollen Gegenwarts- und Zukunftsfragen gesellschaftlicher Entwicklungen (wie z. B. der Erhalt der Menschen- und Bürgerrechte, der Umgang mit der Natur, die Wirkungen moderner Technik oder die Organisation der Arbeit) im Mittelpunkt stehen. Genese und Strukturen politischer Herrschaft und gesellschaftlicher Macht sind in ihren Wirkungen auf Bildung und Schule zu untersuchen. Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit tangieren Bildungssysteme und Bildungsarbeit. Bildung ist nicht ein-dimensional als Instrument zur Beherrschung von Natur und Menschen zu sehen. Kulturelle Praxis als Entwicklung von Lebensformen und Lebensgestaltung sind angesichts der epochalen Individualisierung und der gesellschaftlichen Brüche neu zu denken. Hierbei hat die Philosophie und ihre Einsicht in geistes- und kulturgeschichtliche Zusammenhänge eine herausragende Bedeutung. Notwendig ist schließlich Offenheit gegenüber anderen Kulturen und ein Wissen von den internationalen Konflikten, weil alle Menschen in einer Welt leben. Durch die Kenntnis der historischen Entwicklung und die Analyse der gegenwärtigen Situation lassen sich Perspektiven für die Zukunft von Bildung und Erziehung gewinnen. 6 Schulstufenbezogene Inhaltsbereiche Im Studienangebot und im Studium sind folgende stufenbezogenen Inhalte zu berücksichtigen: Primarstufe - Konzeption des Lernens, Unterrichtens und Zusammenlebens in der Grundschule - Kindgerechte, fächerübergreifende Unterrichts-, Spiel- und Gestaltungsformen - Umgang und Lernen mit Kindern in heterogenen Gruppen und unter erschwerten Bedingungen - Unterricht in multiethnischen Gruppen - Formen gemeinsamen Lernens behinderter und nichtbehinderter Kinder Sekundarstufe I - Schulformen und Konzeptionen des Unterrichts der Sekundarstufe I - Handlungsorientiertes und selbständigkeitsförderndes Lernen in Gruppen - Stufenspezifische Individualisierung und Differenzierung - Stufenspezifische Formen sozialen und integrativen Lernens; Gestaltung des Schullebens Erg. Liefg. vom
8 Sekundarstufe II - Schulformen und Konzeptionen des Unterrichts der Sekundarstufe II im allgemeinbildenden und berufsbildenden Bereich - Wissenschaftsvorbereitender Unterricht, besonders eigenständige und kooperative Formen des Lernens und Arbeitens - Leben und Lernen beim Übergang zum Erwachsensein, fächerübergreifender Unterricht, Wahldifferenzierung und schulische Profile Diese stufenbezogenen Inhalte und die thematischen Schwerpunkte nach 5 werden auch in stufenübergreifenden Veranstaltungen studiert. Studierende des Lehramts an Grundschulen sollen im Kernstudium die stufenbezogenen Inhalte für die Primarstufe besonders berücksichtigen, Studierende des Lehramts an Haupt- und Realschulen jene der Sekundarstufe I und Studierende des Lehramts an Gymnasien jene der Sekundarstufe I und II, ohne das Studium auf die jeweils gewählte Schulstufe zu begrenzen. 7 Veranstaltungen mit schulpraktischem Bezug Im Mittelpunkt der Veranstaltungen mit schulpraktischem Bezug stehen Fragen der Gestaltung unterrichtlichen Handelns und der Weiterentwicklung schulischer Praxis. Die Studierenden sollen in diesen Veranstaltungen die Möglichkeit haben, sich theoretisch und praktisch erprobend mit ihrem zukünftigen Berufsfeld auseinanderzusetzen, eigene Erfahrungen praktisch aufzuarbeiten und schulische Reformpraxis kennenzulernen. Es gibt drei Arten von Veranstaltungen mit schulpraktischem Bezug: 1. Unmittelbar praxisorientierte Veranstaltungen im Rahmen des Kernstudiums 2. Praktikumsvorbereitende und auswertende Veranstaltungen im Umfang von je 2 Semesterwochenstunden (erster Praktikumsabschnitt) 3. Das Blockpraktikum im Umfang von fünf Wochen (erster Praktikumsabschnitt) Zu 1: In Veranstaltungen mit unmittelbarem Bezug zur Schulpraxis steht die Beschäftigung mit unterschiedlichen Formen des Lehrens und Lernens sowie der Gestaltung des Schullebens im Mittelpunkt, möglichst in Verbindung mit direkten Praxiskontakten (Erkundungen und Vorhaben im Bereich von Unterricht, Schulleben und Schulentwicklung; Formen der Beteiligung an Projekten in diesen Bereichen sowie an wissenschaftlicher Begleitung und Schulforschung). Zu 2 und 3: Die praktikumsvorbereitende Veranstaltung (für das Lehramt an Grund-, Hauptund Realschulen in der Regel im 3. Semester; für das Lehramt an Gymnasien in der Regel im 5. Semester), das Praktikum und die auswertende Veranstaltung im folgenden Semester sollen als inhaltliche und organisatorische Einheit verstanden werden. Sie bilden den ersten Praktikumsabschnitt. Näheres regelt die Praktikumsordnung. Erg. Liefg. vom
9 Der erste Praktikumsabschnitt steht in der leitenden Verantwortung der am Kernstudium beteiligten Fachbereiche (unter Mitarbeit der Fachwissenschaften und Fachdidaktiken). Der zweite Praktikumsabschnitt, bestehend aus einer jeweils dreistündigen Veranstaltung und einem semesterbegleitenden Schulpraktikum in jedem Fach, steht in der Verantwortung der Fachwissenschaften und Fachdidaktiken. Näheres wird durch die Praktikumsordnung und ggf. durch die Studienordnungen der Fächer geregelt. 8 Lehr- und Lernformen (1) Veranstaltungsformen sind: Vorlesungen, Seminare, Kolloquien, Projekte und Übungen. Sie sind so zu gestalten, daß die Studierenden zu eigener Tätigkeit angeregt werden. Projekte sind als fester Bestandteil studentischen Lernens zu ermöglichen. Die Werkstattarbeit bietet den Studierenden die Möglichkeit, unkonventionell und praxisbezogen zusammen mit Lehrern/Lehrerinnen, wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen experimentell und forschend zu lernen. Dabei können neue Materialien für den Unterricht erstellt und handlungsorientierte Lernformen zunächst selbst erfahren und später mit Schülern/Schülerinnen erprobt werden. (2) Einführungsveranstaltungen in den vier thematischen Schwerpunkten werden regelmäßig angeboten. Sie stellen eine besondere Lehr- und Lernform dar, die eine Basis schafft, von der aus das Studium gestaltet werden kann. (3) Die Art der Lehrveranstaltung wird von deren Leiter bzw. deren Leiterin festgelegt. 9 Studienberatung Die Lehrenden stehen zur Studienberatung zur Verfügung. 10 Anforderungen, Leistungsnachweise, Prüfung (1) Im ersten Studienjahr sollen die Studierenden zwei Einführungs- bzw. Orientierungsveranstaltungen aus unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten besuchen. (2) Im weiteren Studium werden vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in den vier thematischen Schwerpunkten erworben; in jedem der vier Schwerpunkte ist mindestens ein Leistungsnachweis zu erbringen. (3) Zur Vertiefung sind zwei der vier thematischen Schwerpunkte für das Staatsexamen zu wählen, in denen zwei weitere Leistungsnachweise zu erbringen sind. Dabei sind folgende Kombinationen möglich: A/C, A/D, B/C und B/D. Diese vertieften Studien sollen zwei der jeweils genannten Rahmenthemen ( 6) behandeln. Die Studierenden sollen an mindestens Erg. Liefg. vom
10 vier Veranstaltungen aus jedem der beiden gewählten thematischen Schwerpunkte teilnehmen (16 SWS). (4) Zehn Semesterwochenstunden sind schulstufenbezogen zu studieren. Zehn bis zwölf Semesterwochenstunden können frei gewählt werden. (5) Es sind sechs Leistungsnachweise (Scheine) zu erwerben. Die Leistungen sind durch Klausur, Referat, Kolloquium, schriftliche Ausarbeitung oder wissenschaftliches Protokoll nachzuweisen. Einzelnoten werden nur auf Wunsch erteilt. Leistungsnachweise können auch innerhalb von Projekten erworben werden. (6) Eine Zwischenprüfung findet im Kernstudium nicht statt. 11 Zusatzprüfung Für die Zusatzprüfungen gemäß 39 (2) der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom gelten die stufenbezogenen Inhalte des 6 (für die Primarstufe). 12 Inkrafttreten und Übergangsregelung Diese Studienordnung tritt am in Kraft. Sie wird im Mitteilungsblatt der GhK veröffentlicht. Studierende, die vor dem Wintersemester 1997/98 das Studium in diesem Teilstudiengang aufgenommen haben, sollen sich an den Regelungen dieser Studienordnung orientieren. Erlassen vom Studienbereich für das erziehungs- und gesellschafts-wissenschaftliche Kernstudium. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gemäß 21 Abs. 4 HHG wurden gewahrt. Kassel, den Prof. Dr. Gerhard Gerdsmeier Leiter des Studienbereichs Erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliches Kernstudium an der Universität Gesamthochschule Kassel Erg. Liefg. vom
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