etraining Freie Berufe Wer ist selbständig?

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1 etraining Freie Berufe Wer ist selbständig? Hinweis Dieses Script dient als Hilfe für diejenigen, die sich das Training nicht in der interaktiven Version in Flash ansehen können oder wollen. Für die interaktiven Funktionen und einen höheren Lernerfolg empfehlen wir die Flashversion unter: Wer ist selbständig? Herzlich willkommen zum etraining Freie Berufe : Wer ist selbständig? In dieser Lektion erfahren Sie, welche Merkmale zur beruflichen Selbständigkeit gehören, wer selbständig mit einem Auftraggeber und wer scheinselbständig ist. Für die Bearbeitung dieser Lerneinheit benötigen Sie ca. 40 Minuten. Möchten Sie noch weitere Lektionen des etrainings kennen lernen? Zur Übersicht gelangen Sie über den folgenden Link: BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 1

2 Man kann als Angehöriger der freien Berufe auch angestellt sein. Das mag paradox klingen, ist aber für manchen Freiberufler vielleicht sogar eine gute Idee. Wer angestellt ist, muss sich nicht um Kunden und Aufträge bemühen und hat auch keinerlei unternehmerisches Risiko zu tragen. Viel wichtiger ist aber: Auch wer als Freiberufler definitiv keinen Anstellungsvertrag hat, ist unter bestimmten Voraussetzungen zwar Angehöriger der freien Berufe, aber kein Selbständiger. Schaubild Das hat Folgen für die Beiträge zur Rentenversicherung. Wer kommt dafür auf? Aber der Reihe nach: Was bedeutet es überhaupt, selbständig zu sein? Dazu wollen wir Ihnen zunächst einmal ein paar allgemeine Informationen geben. Als selbständig gilt, wer das unternehmerische Risiko für seine Tätigkeit trägt z.b. durch den Einsatz von Kapital, wer frei über seine eigene Arbeitskraft verfügen, seine Arbeit im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst einteilen kann. Zu den typischen Merkmalen unternehmerischen Handelns gehört auch, dass Selbständige ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen, statt im Namen und auf Rechnung eines Auftraggebers. Und dass sie eigenständig entscheiden z.b. über ihre Einkaufs- und Verkaufspreise, die Einstellung von Personal, den Einsatz von Kapital und Maschinen, die Zahlungsweise der Kunden oder die Art und den Umfang von Werbemaßnahmen für das eigene Unternehmen. Selbständig Unternehmerrisiko Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft Freie Gestaltung von Tätigkeit und Arbeitszeit Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Eigenständige Entscheidungen BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 2

3 Freiberufler erfüllen nicht automatisch all diese Anforderungen. Das gilt speziell für diejenigen, die als freie Mitarbeiter für ihre Auftraggeber tätig sind. Freie Mitarbeiter arbeiten oft mit einem Vertrag für einen bestimmten Auftrag oder für ein bestimmtes Projekt, gegen ein vereinbartes Honorar oder für eine feste Gage. mit Flipchart Und sie arbeiten oftmals auch nur für EINEN Auftraggeber. Das kommt sogar sehr häufig vor, gerade beim Start in die Selbständigkeit. Unter diesen Umständen ist es möglich, dass sie keine echten Selbständigen sind. Sondern Selbständige mit einem Auftraggeber. Oder gar keine Selbständigen, sondern Scheinselbständige. Ob man selbständig, Selbständiger mit einem Auftraggeber oder aber scheinselbständig ist, hat wie gesagt Folgen für die Zahlungen zur Rentenversicherung. Schaubild Echte Selbständige sind nach dem Willen des Gesetzgebers für ihre Arbeit und auch für ihre Rente normalerweise selbst verantwortlich. Die können sie in den meisten Fällen entweder gesetzlich oder privat regeln. Arbeitnehmer und auch Fast-Arbeitnehmer will der Staat in Sachen Rente dagegen unterstützen. Beispielsweise Selbständige mit einem Auftraggeber. Als solcher gilt man zwar noch als selbständig, aber mit Einschränkungen. Das bedeutet: Die Merkmale der Selbständigkeit treffen auf sie noch zu, aber nicht mehr in vollem Umfang. Selbständig Unternehmerrisiko Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft Freie Gestaltung von Tätigkeit und Arbeitszeit Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Eigenständige Entscheidungen BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 3

4 Schaubild Ob man Selbständiger mit einem Auftraggeber ist, entscheidet letztendlich die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie benutzt dafür eine ganz eigene Definition. Selbständig mit einem Auftraggeber ist danach, wer auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. So heißt es im Gesetz. Im Klartext bedeutet das: Wenn man mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Umsätze aus der Tätigkeit für nur einen Auftraggeber bezieht. Und wenn man im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt. Selbständig mit einem Auftraggeber Schaubild nur ein Auftraggeber mindestens 5/6 der Umsätze keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter Wer selbständig mit nur einem Auftraggeber ist, muss seine Beiträge zur Rentenversicherung vollständig selbst bezahlen. Und zwar auf jeden Fall in die gesetzliche Rentenversicherung. Von dieser Rentenversicherungspflicht kann man sich für die ersten drei Jahre der selbständigen Tätigkeit auf Antrag befreien lassen. Ein Freiberufler kann auch Scheinselbständiger sein. Als scheinselbständig gilt man, wenn einige oder sogar alle Merkmale der Selbständigkeit, die wir kennengelernt haben, wegfallen. Scheinselbständig Unternehmerrisiko Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft Freie Gestaltung von Tätigkeit und Arbeitszeit Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Eigenständige Entscheidungen BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 4

5 Schaubild In der Praxis kann Scheinselbständigkeit so aussehen: Man ist auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig, von dem mehr als fünf Sechstel der Umsätze kommen. Man trägt kein unternehmerisches Risiko z.b. durch den Einsatz von Kapital. Man tritt nicht selbst unternehmerisch nach außen auf: Das heißt, man macht keine eigene Werbung, hat kein eigenes Firmenschild, keine eigenen Geschäftsräume, kein eigenes Briefpapier und keine Visitenkarten. Man arbeitet vielleicht sogar in der Arbeitskleidung des Auftraggebers. Man ist weisungsgebunden: Das heißt, man arbeitet auf Anordnung des Auftraggebers. Man hat vielleicht einen festen Arbeitsplatz in den Büroräumen des Auftragebers und ist an feste Arbeitszeiten gebunden. Und man bekommt womöglich ein festes Monats- oder Wochenentgelt und hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wenn alle oder einige dieser Merkmale zutreffen, gilt man definitiv nicht mehr als selbständig, sondern als scheinselbständig. Im Klartext: als angestellt. Scheinselbständig nur ein Auftraggeber mindestens 5/6 der Umsätze kein Unternehmerrisiko kein Auftritt als Unternehmen weisungsgebunden fester Arbeitsplatz feste Arbeitszeiten festes Entgelt Urlaubsanspruch Wer scheinselbständig oder auch selbständig mit einem Auftraggeber ist, ist leider oft nicht leicht festzustellen und kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden. BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 5

6 Schaubild Wer seine Lage im Zweifelsfalle klären will, sollte das möglichst innerhalb eines Monats nach Aufnahme seiner Tätigkeit tun. Anlaufstelle für das so genannte Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin Tel.: mit Flipchart Wenn man nun als scheinselbständig eingestuft wird, muss der bisherige Auftraggeber, also eigentlich der Arbeitgeber, die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nachträglich bezahlen. Und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend. Allerdings nur den Arbeitgeberanteil. Den Arbeitnehmeranteil muss der Scheinselbständige für diese Zeit selbst übernehmen. Und noch etwas: Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, so ist der Scheinselbständige ja de facto Arbeitnehmer. Diesen Arbeitnehmerstatus kann er gegebenenfalls einklagen. Wobei ein solcher Einstieg wohl nicht gerade ideal ist für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit dem neuen Arbeitgeber. Also: Prüfen Sie so früh wie möglich, ob Sie scheinselbständig sein können. Als kleine Orientierungshilfe hat die Deutschen Rentenversicherung Bund einen Test erarbeitet. Diesen Test finden Sie auf den nächsten Seiten. Aber Vorsicht: Er ersetzt keinesfalls eine genau Klärung, ob Sie scheinselbständig sind oder nicht. 1. Sind Sie rechtlich (durch die Rechtsform) und wirtschaftlich (z.b. durch das unternehmerische Risiko) selbständig? 2. Erfüllen Sie Ihre Aufgaben unabhängig von Weisungen? 3. Tragen Sie das unternehmerische Risiko und die Kosten der Arbeitsausführung? 4. Ist Ihre Arbeitszeit nach Dauer, Beginn und Ende durch den Auftraggeber bindend festgelegt? 5. Sind Sie unmittelbar in den Arbeitsablauf und die Organisation von Auftraggebern integriert? BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 6

7 Auswertung [Wenn Fragen 1, 2 und 3 mit Ja und 4 und 5 mit Nein beantwortet] Auswertung Sie können in der Regel davon ausgehen, dass es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine selbständige Tätigkeit handelt (und nicht etwa um eine Scheinselbständigkeit ). [Wenn Fragen 1, 2 und 3 nicht alle mit Ja und 4 und 5 nicht beide mit Nein beantwortet] Sie können nicht davon ausgehen, dass es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine selbständige Tätigkeit handelt (womöglich um eine Scheinselbständigkeit ). Wie gesagt: Wer selbständig, selbständig mit einem Auftraggeber oder scheinselbständig ist, ist pauschal schwer zu sagen. Das kann man nur im konkreten Einzelfall genau feststellen. Übung Dabei ist es übrigens ziemlich egal, was in Ihrem Vertrag mit einem oder mehreren Auftraggebern steht. Entscheidend ist die Art und Weise, wie dieser Vertrag gelebt wird. Wir haben Ihnen dazu ein paar Beispiele vorbereitet. Entscheiden Sie, ob es sich dabei um Selbständige, Selbständige mit einem Auftraggeber oder Scheinselbständige handelt. Klicken Sie mit der Maus in das entsprechende Kästchen. Klicken Sie dann auf fertig, wenn Sie wissen wollen, ob Sie mit Ihren Antworten richtig liegen oder nicht. Holger Gatz ist Kurierfahrer. Sein einziger Auftraggeber ist ein Arzneimittelgroßhändler, für den er Medikamente an Apotheken ausliefert. Dafür nutzt Holger Gatz seinen eigenen Pkw. Außen am Wagen ist das Firmenlogo des Auftraggebers angebracht. Das ist auch auf T-Shirt und Jacke zu sehen, die Holger Gatz bei seinen Fahrten tragen muss. Er schreibt keine Rechnungen, sondern erhält eine Abrechnung nach den geleisteten Kurierfahrten, auch für Benzin und Kfz-Wartung. Urlaub kann er nur dann nehmen, wenn es nicht mit der Auftragslage und dem knappen Personal seines Auftragebers kollidiert. Selbständig Selbständig mit einem Auftraggeber Scheinselbständig [Wenn selbständig angeklickt] BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 7

8 Übung [Wenn selbständig mit einem Auftraggeber angeklickt] [Wenn Scheinselbständig angeklickt] Allem Anschein nach ist diese Antwort richtig. Denn: Holger Gatz hat nur einen Auftraggeber. Er riskiert kein eigenes Kapital, hat also kein unternehmerisches Risiko. Auch wenn er seinen eigenen Pkw nutzt, tritt er doch wie ein Mitarbeiter seines Auftraggebers auf. Der sagt ihm auch, was er wann und wie zu tun hat. Silke Semmel ist freie Journalistin. Sie schreibt als Autorin Beiträge für Radiosender. Dafür muss sie den jeweiligen Sendestationen Themen- Vorschläge unterbreiten und erhält wenn alles klappt den Auftrag, die betreffenden Beiträge auszuarbeiten. Dafür muss sie z.b. Gesprächspartner besuchen, Interviews mit ihrem Mikrofon und ihrem Aufnahmengerät führen, Sende-Manuskripte erarbeiten und die Ergebnisse den Sendern vorlegen. Erst wenn die verantwortlichen Redaktionen grünes Licht geben, werden die Beiträge in den Sender- Studios produziert. Übung Selbständig Selbständig mit einem Auftraggeber Scheinselbständig [Wenn Selbständig angeklickt]. Allem Anschein nach ist diese Antwort richtig. Silke Semmel arbeitet für mehrere Rundfunkanstalten. Wie, wann und mit welchem Aufwand sie ihre Beiträge erarbeitet, ist ihr überlassen. Wen sie interviewt, ist ihre Entscheidung. Sie erarbeitet ihre Beiträge bis zu einer Honorierung auf eigene Kosten und hat keine Verwertungsgarantie der Sender. [Wenn selbständig mit einem Auftraggeber angeklickt] [Wenn Scheinselbständig angeklickt] Gero Blank hat als Ingenieur lange Jahre bei einem großen Bauträger gearbeitet und hier die statischen Berechnungen erledigt. Das macht er immer noch, allerdings nicht mehr als Angestellter, sondern freiberuflich. Bei seiner Arbeit ist er, wie vorher auch, der Experte, niemand macht ihm Vorschriften. Dabei fallen so viele Statikberechnungen für seinen Auftraggeber an, dass Gero Blank obwohl er sich mit seinem eigenen Büro und seiner Homepage auch anderen Kunden präsentiert - so gut wie keine anderen Kunden annehmen kann. BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 8

9 Übung Selbständig Selbständig mit einem Auftraggeber Scheinselbständig [Wenn selbständig angeklickt] [Wenn selbständig mit einem Auftraggeber angeklickt] Allem Anschein nach ist diese Antwort richtig. Gero Blank erwirtschaftet so gut wie alle seine Umsätze durch einen einzigen Kunden. Allerdings unterliegt er bei seiner Arbeit nicht dessen Weisungen. Wann und wie er arbeitet, entscheidet er selbst. Außerdem tritt er öffentlich als selbständiger Ingenieur mit eigenem Büro und eigener Homepage auf. Und obwohl er regelmäßig Aufträge bekommt, so hat er (anders als ein Quasi-Angestellter) keinerlei Garantie, auch zukünftig Aufträge zu erhalten. [Wenn Scheinselbständig angeklickt] Gerda Kordes arbeitet als freie Versicherungsmaklerin für eine Versicherungsmaklergesellschaft. Sie bietet Versicherungen von verschiedenen Anbietern an, kontaktiert dafür potenzielle Kunden, verabredet Beratungstermine, führt Beratungsbesuche durch und vermittelt ihrem Auftraggeber bei Erfolg neue Versicherungskunden. Für diesen Fall erhält sie eine Provision. Selbständig Selbständig mit einem Auftraggeber Scheinselbständig [Wenn selbständig angeklickt] [Wenn selbständig mit einem Auftraggeber angeklickt] Allem Anschein nach ist diese Antwort richtig. Gerda Kordes arbeitet als Versicherungsmaklerin, ohne dass ihr Auftraggeber ihr in ihre Arbeit hineinredet. Aber: Sie arbeitet für nur einen einzigen Auftraggeber. Denn obwohl sie Verträge von mehren Versicherungsgesellschaften anbietet und verkauft, rechnet sie nur über die BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 9

10 Übung eine Maklergesellschaft ab. [Wenn Scheinselbständig angeklickt] Udo Barschel ist Diplom-Informatiker. Als freier Mitarbeiter ist er ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen als Softwareentwickler tätig. Da diese Software Firmengeheimnis bleiben soll, muss er die Arbeit im Firmensitz der Versicherung erledigen, und zwar zu den für alle Mitarbeiter festgelegten Arbeitszeiten. Dort hat er ein eigenes Büro und ist bei seiner Entwicklungsarbeit völlig unbehelligt. Welchen Zweck seine Software erfüllen soll, ist vom Vorstand der Versicherungsgesellschaft vorgegeben. Ihm muss er auch seine Entwicklungsergebnisse zur Abnahme vorlegen. Für seine Arbeit stellt er monatlich eine Rechnung. [Wenn selbständig angeklickt] [Wenn selbständig mit einem Auftraggeber angeklickt] [Wenn Scheinselbständig angeklickt] Allem Anschein nach ist diese Antwort richtig. Udo Barschel hat nur einen Auftraggeber. Der sagt ihm auch, was er zu tun hat und gibt sogar feste Arbeitszeiten im eigenen Bürogebäude vor. Udo Barschel riskiert kein eigenes Kapital, hat also kein unternehmerisches Risiko. Auch wenn er Rechnungen stellt, so wie er doch wie ein angestellter Mitarbeiter seines Auftraggebers behandelt. Gerade mit dem Thema Scheinselbständigkeit hat auch das Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg, das IfB, immer wieder zu tun. Dr. Willi Oberlander Das IfB berät freiberufliche Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit. Was sollte man wissen und tun, wenn man sich unsicher ist, ob man selbständig mit einem Auftraggeber oder scheinselbständig ist. Das haben wir Dr. Willi Oberlander, den IfB-Geschäftsführer, gefragt. Herr Oberlander: Wir haben gelernt, dass man als Freier Beruf selbständig, selbständig mit einem Auftraggeber oder scheinselbständig sein kann. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass man selbständig mit einem Auftraggeber oder scheinselbständig ist? Wenn nachträglich Selbständigkeit mit einem Auftraggeber festgestellt wird oder die volle Scheinselbständigkeit, dann tritt die volle Sozialversicherungspflicht ein. Auch für Auftraggeber, die dann ja zu Arbeitgebern werden. BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 10

11 Dr. Willi Oberlander Dr. Willi Oberlander Dr. Willi Oberlander Dr. Willi Oberlander Das bedeutet ja, dass man als Betroffener Sozialversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung Bund und an die Kranken- und Pflegekassen nachzahlen muss, bis zu vier Jahre rückwirkend. Was raten Sie für diesen Fall? Es treten natürlich dann größere Summen auf. Dort ist es wichtig zu verhandeln, um auch Streckungen erreichen zu können und um das Ganze tragfähig zu machen. Ist man eigentlich auch bei der Rentenversicherung auf der sicheren Seite, wenn das Finanzamt entschieden hat: Ja, ich bin selbständiger Freiberufler? Die Rentenversicherung kann im Gegensatz zum Finanzamt feststellen, dass keine echte Selbständigkeit vorliegt, sondern eine Selbständigkeit mit einem Auftraggeber oder Scheinselbständigkeit. Was kann man denn gegen diese Ungewissheit tun? Beim Thema Scheinselbständigkeit ist der Vertrag sehr wichtig. Dieser Vertrag sollte die Kriterien, die zur Scheinselbständigkeit führen können, weitgehend ausschließen. Sie sagen weitgehend ausschließen. Was kann der tun, dem das nicht reicht? 100prozentige Sicherheit hat man mit solchen Verträgen doch auch nicht. Deswegen sollte man frühzeitig ein Statusfestsstellungsverfahren seitens der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dann besteht Sicherheit hinsichtlich der Einstufung in die Rentenversicherung. So viel zum Thema Selbständig, selbständig mit einem Auftraggeber und scheinselbständig. Auf weitere Themen rund um die freien Berufe gehen wir in den übrigen Lektionen genauer ein. Wählen Sie dazu die Lektionen aus, die für Sie interessant sind. Noch ein Hinweis zum Schluss: Wie bestimmte Berufsgruppen in Sachen Selbständigkeit oder nicht zu beurteilen sind, dazu gibt es den Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit. Herausgegeben vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und zu finden hier in unseren Hintergrundinformationen. BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 11

12 Wenn sie weitere Lektionen bearbeiten möchten, klicken sie bitte auf: Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen und Ihre Kritik. Bitte füllen Sie dazu unseren Fragebogen aus: Danksagung Für die Unterstützung bei der Ausarbeitung dieses Lernprogramms bedanken wir uns beim Institut für Freie Berufe an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. BWWi/IFB, Stand des Trainings: Juni 2010 Seite 12

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