JR Unternehmensgruppe. Information. April Branchenzuschläge in der Zeitarbeit Fakten auf einen Blick

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1 JR Unternehmensgruppe Information April 2013 Branchenzuschläge in der Zeitarbeit Fakten auf einen Blick

2 Branchenzuschläge in der Zeitarbeit Fakten auf einen Blick Equal Pay ist ein Schlagwort, das die Diskussion um Zeitarbeit bestimmt. In dieser Broschüre informieren wir Sie über die Inhalte der einzelnen Vereinbarungen, ihre Gültigkeit und die betroffenen Branchen Seit Mai 2012 wurden folgende sieben Tarifverträge mit Branchenzuschlägen geschlossen: Metall- und Elektroindustrie Startdatum/gültig ab: 1. November 2012 Chemiebranche Startdatum/gültig ab: 1. November 2012 Kunststoff und Kautschuk verarbeitende Branche Startdatum/gültig ab: 1. Januar 2013 Schienenverkehr Startdatum/gültig ab: 1. April 2013 Textil- und Bekleidungsindustrie Startdatum/gültig ab: 1. April 2013 Holz- und Kunststoffindustrie Startdatum/gültig ab: 1. April 2013 Druckindustrie Startdatum/gültig ab: 1. Juli 2013 Im Laufe des Jahres sind weitere Abschlüsse von Branchentarifverträgen zu erwarten.

3 Metall- und Elektroindustrie 1. November 2012 Zur Metall- und Elektroindustrie gehören die Betriebe folgender Wirtschaftszweige, sofern sie nicht dem Handwerk zuzuordnen sind: NE-Metallgewinnung und -verarbeitung, Scheideanstalten Gießereien Ziehereien, Walzwerke und Stahlverformung Schlossereien, Schweißereien, Schleifereien, Schmieden Stahl-, Leichtmetallbau und Metallkonstruktionen Maschinen-, Apparate- und Werkzeugbau Automobilindustrie und Fahrzeugbau Luft- und Raumfahrtindustrie Schiffbau Elektrotechnik, Elektro- und Elektrotechnikindustrie Hardwareproduktion Feinmechanik und Optik Uhren-Industrie Eisen-, Blech- und Metallwaren Musikinstrumente Spiel- und Sportgeräte Schmuckwaren nach der sechsten vollendeten Woche 15 % nach dem dritten vollendeten Monat 20 % nach dem fünften vollendeten Monat 30 % nach dem siebten vollendeten Monat 45 % nach dem neunten vollendeten Monat 50 %

4 Chemische Industrie 1. November 2012 Zur Chemischen Industrie gehören die Betriebe folgender Wirtschaftszweige, sofern sie nicht dem Handwerk zuzuordnen sind: Anorganische und organische Chemikalien und Grundstoffe Kernchemie Chemiefaser Chemisch-technische Erzeugnisse Pharmazeutische Erzeugnisse Kosmetische Erzeugnisse Biotechnologie Nanotechnologie Nachwachsende Rohstoffe Brennstoffzelle und Wasserstofftechnik Entgeltgruppe 1-2 nach der sechsten vollendeten Woche 15 % nach dem dritten vollendeten Monat 20 % nach dem fünften vollendeten Monat 30 % nach dem siebten vollendeten Monat 45 % nach dem neunten vollendeten Monat 50 % Entgeltgruppe 3-5 nach der sechsten vollendeten Woche 10 % nach dem dritten vollendeten Monat 14 % nach dem fünften vollendeten Monat 21 % nach dem siebten vollendeten Monat 31 % nach dem neunten vollendeten Monat 35 % Entgeltgruppen 6 bis 9 bleiben zuschlagsfrei

5 Kunststoff und Kautschuk verarbeitende Industrie 1. Januar 2013 Kunststoff verarbeitende Industrie: Alle Kunststoff be- und verarbeitenden Betriebe, sofern diese nicht dem Handwerk zuzuordnen sind. Dazu gehören auch deren Hilfs- und Nebenbetriebe, Werkstätten und Zweigniederlassungen. Kautschuk verarbeitende Industrie: Alle Kautschuk verarbeitenden Betriebe, sofern diese nicht dem Handwerk zuzuordnen sind. Dazu gehören selbstständige oder unselbstständige Betriebe oder unselbstständige Hilfsbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslager und Verkaufsstellen. Zeitarbeit (ETV BZA und ETV igz) Kunststoffindustrie Entgeltgruppe 1-2 nach der sechsten vollendeten Woche 7 % nach dem dritten vollendeten Monat 10 % nach dem fünften vollendeten Monat 15 % nach dem siebten vollendeten Monat 22 % nach dem neunten vollendeten Monat 25 % Entgeltgruppe 3-4 nach der sechsten vollendeten Woche 4 % nach dem dritten vollendeten Monat 6 % nach dem fünften vollendeten Monat 9 % nach dem siebten vollendeten Monat 13 % nach dem neunten vollendeten Monat 15 % Entgeltgruppe 5 nach der sechsten vollendeten Woche 2 % nach dem dritten vollendeten Monat 4 % nach dem fünften vollendeten Monat 6 % nach dem siebten vollendeten Monat 9 % nach dem neunten vollendeten Monat 10 % Entgeltgruppen 6 bis 9 bleiben zuschlagsfrei Kautschukindustrie Entgeltgruppe 1-2 nach der sechsten vollendeten Woche 4 % nach dem dritten vollendeten Monat 7 % nach dem fünften vollendeten Monat 10 % nach dem siebten vollendeten Monat 13 % nach dem neunten vollendeten Monat 16 % Entgeltgruppe 3 nach der sechsten vollendeten Woche 3 % nach dem dritten vollendeten Monat 4 % nach dem fünften vollendeten Monat 6 % nach dem siebten vollendeten Monat 9 % nach dem neunten vollendeten Monat 10 % Entgeltgruppe 4-6 nach der sechsten vollendeten Woche 4 % nach dem dritten vollendeten Monat 7 % nach dem fünften vollendeten Monat 10 % nach dem siebten vollendeten Monat 13 % nach dem neunten vollendeten Monat 16 % Entgeltgruppen 7 bis 9 bleiben zuschlagsfrei

6 Schienenverkehr 1. April 2013 Zum Schienenverkehrsbereich gehören die Betriebe folgender Sparten: Schienenpersonenverkehr Güterverkehr Eisenbahnunterhaltungsunternehmen Eisenbahndienstleistungen Eisenbahnwerke Entgeltgruppe 1-2 nach der sechsten vollendeten Woche 4 % nach dem dritten vollendeten Monat 6 % nach dem fünften vollendeten Monat 8 % nach dem siebten vollendeten Monat 12 % nach dem neunten vollendeten Monat 14 % Entgeltgruppe 3 nach der sechsten vollendeten Woche 3 % nach dem dritten vollendeten Monat 4 % nach dem fünften vollendeten Monat 6 % nach dem siebten vollendeten Monat 9 % nach dem neunten vollendeten Monat 10 % Entgeltgruppe 4-5 nach der sechsten vollendeten Woche 4 % nach dem dritten vollendeten Monat 6 % nach dem fünften vollendeten Monat 8 % nach dem siebten vollendeten Monat 12 % nach dem neunten vollendeten Monat 14 % Entgeltgruppen 6 bis 9 bleiben zuschlagsfrei

7 Textil- und Bekleidungsindustrie 1. April 2013 Zur Textil- und Bekleidungsindustrie gehören folgende Betriebe, soweit sie nicht dem Textilreinigungsgewerbe oder dem Handwerk zuzuordnen sind: Betriebe der Textil- und Bekleidungswirtschaft und anverwandter Wirtschaftszweige sowie Betriebe, die mit der Herstellung und/oder Verarbeitung von Haaren, Fasern, Garnen, Stoffen oder der Herstellung und Bearbeitung von Bekleidungswaren und ähnlichen Erzeugnissen aller Art befasst sind sowie die zu den erwähnten Wirtschaftszweigen gehörenden Reparatur-, Zubehör-, Montage-, Dienstleistungsund sonstigen Hilfs- und Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen sowie die Betriebe artverwandter Industrien. nach der sechsten vollendeten Woche 5 % nach dem dritten vollendeten Monat 10 % nach dem fünften vollendeten Monat 15 % nach dem siebten vollendeten Monat 20 % nach dem neunten vollendeten Monat 25 %

8 Holz- und Kunststoffindustrie 1. April 2013 Zur Holz- und Kunststoffindustrie gehören die Betriebe folgender Sparten: Plattenherstellung Möbel- und Polstermöbelherstellung allgemeine Holzverarbeitung Holzverwertungsbetriebe zur Gewinnung und Herstellung von Spezialprodukten Kunststoffverarbeitung Bautischlerei Fertighausbau Innenausbau Musikinstrumente Sportgeräte und Spielwaren Korb-, Flecht- und Korkwaren Haar- und Borstenverarbeitung Karosserie- und Fahrzeugbau Modellbau Kulturwaren nach der sechsten vollendeten Woche 7 % nach dem dritten vollendeten Monat 10 % nach dem fünften vollendeten Monat 15 % nach dem siebten vollendeten Monat 22 % nach dem neunten vollendeten Monat 31 % sowie die zu den erwähnten Wirtschaftszweigen gehörenden Reparatur-, Zubehör-, Montage-, Dienstleistungs- und sonstigen Hilfs- und Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen sowie die Betriebe artverwandter Industrien.

9 Druckindustrie 1. Juli 2013 Zur Textil- und Bekleidungsindustrie gehören folgende Betriebe, soweit sie nicht dem Textilreinigungsgewerbe oder dem Handwerk zuzuordnen sind: Betriebe der Textil- und Bekleidungswirtschaft und anverwandter Wirtschaftszweige sowie Betriebe, die mit der Herstellung und/oder Verarbeitung von Haaren, Fasern, Garnen, Stoffen oder der Herstellung und Bearbeitung von Bekleidungswaren und ähnlichen Erzeugnissen aller Art befasst sind sowie die zu den erwähnten Wirtschaftszweigen gehörenden Reparatur-, Zubehör-, Montage-, Dienstleistungsund sonstigen Hilfs- und Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen sowie die Betriebe artverwandter Industrien. Entgeltgruppe 1-5 nach der vierten vollendeten Woche 8 % nach dem dritten vollendeten Monat 15 % nach dem fünften vollendeten Monat 20 % nach dem siebten vollendeten Monat 35 % nach dem neunten vollendeten Monat 45 % Entgeltgruppen 6 bis 9 bleiben zuschlagsfrei

10 Ihre Vorteile Die Akzeptanz von Zeitarbeit innerhalb der Gesellschaft wird erhöht. Dadurch wird Zeitarbeit für Arbeitnehmer attraktiver. Ihnen steht wie bisher qualifiziertes und motiviertes Personal zur Verfügung. Mit Hilfe unserer Dienstleistung können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und gewinnen Freiräume für die Entwicklung von Innovationen. Unsere Dienstleistung ist und bleibt qualitativ hochwertig. Verantwortungsbewusstsein und Weitsicht sind unter anderem die Antriebe unseres unternehmerischen Handelns. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeitern eine leistungsorientierte Entlohnung, Sicherheit und Perspektiven. Wir verstehen uns als serviceorientierten Partner. Leistungsstark bieten wir Ihnen Personalmanagement-Lösungen, welche modular an Ihre Bedürfnisse angepasst sind.

11 JR Unternehmensgruppe Die 2009 gegründete JR Holding AG vereint unter ihrem Dach Personaldienstleistungsunternehmen und fungiert als Verwaltungsgesellschaft. Die Tochterunternehmen sind unter anderem auf die Bereiche Automotive, Bauindustrie, Kraftwerk und Energie, Groß- und Einzelhandel sowie Logistik spezialisiert. Das Leistungsportfolio umfasst verschiedene Dienstleistungen wie Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, On-Site Management oder Unternehmensund Management-beratung. Für ihre Kunden entwickelt die JR Holding AG auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnittene Personalkonzepte egal ob mittelständische Unternehmen, Industrie- oder Großkonzerne. Dabei verfolgt die JR Holding AG das Ziel, die Interessen der Mitarbeiter und Kunden gleichermaßen in Einklang zu bringen. Wir bauen auf ein erfahrenes Management sowie kompetente Personalexperten. Für weitere Informationen oder Fragen kontaktieren Sie bitte JR Holding AG Münchener Straße Ingolstadt Telefon +49 (0)

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