Die Grundlage für Ihre Zukunftsplanung
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- Nadine Wagner
- vor 8 Jahren
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1 Ihr persönlicher Finanz- und Vermögensstatus: Die Grundlage für Ihre Zukunftsplanung topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler
2 1 Ein Wort vorab Sehr geehrter Herr Mustermann, sehr geehrte Frau Mustermann, Sie wollen Ihre finanzielle Zukunftsplanung erfolgreicher gestalten. Wenn Sie diese Auswertung in Ihren Händen halten, sind Sie Ihrem Ziel einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Diese Auswertung basiert auf Ihren wichtigsten Zielen und Präferenzen unter der Berücksichtigung Ihrer individuellen Risikoeinschätzung. Die von Ihnen definierten Ziele und Präferenzen haben wir in dem Kapital Basis dieser Auswertung kurz zusammengefasst. Doch was bedeutet das nun für Ihre persönliche Situation. Das Thema "Private Finanzplanung" wird für uns alle immer wichtiger, denn nichts ist so abwechslungsreich wie der Verlauf unseres Lebens. Da jedem Einzelnen jedoch nur ein begrenztes finanzielles Budget zur Verfügung steht, müssen Sie sehr genau analysieren für welche Ziele und Präferenzen Sie dieses Geld einsetzten wollen, deshalb sollten Sie in diesem Bereich nichts dem Zufall überlassen. Aus unserer Erfahrung heraus empfiehlt sich daher die nachfolgende Vorgehensweise: 1. Schritt: Bestimmen Sie Ihre Ziele und Präferenzen und setzen Sie Ihre Prioritäten. 2. Schritt: Ermitteln Sie Ihre Risikobereitschaft auf dem Weg zur Erreichung Ihrer Ziele 3. Schritt: Checken Sie Ihre aktuelle Situation. Schritt 1 bis 3 haben wir gemeinsam bei unserem letzten Termin abgearbeitet. Darauf aufbauend haben wir in der Zwischenzeit folgende Schritte vorgenommen: 4. Schritt: Wir haben Ihre vorhandenen Produkte Ihren aktuellen Zielen und Präferenzen gegen- ü bergestellt und verglichen. 5. Schritt: Wir haben eine Bewertung und Optimierung Ihrer aktuellen Situation vorgenommen. 6. Schritt Auf Basis dieser Daten haben wir für Sie Anlage- und Produktempfehlungen ausgearbeitet, damit Sie Ihre Ziele noch schneller und einfacher erreichen. Alle 6 Schritte zusammengenommen haben zu der Ihnen vorliegenden Auswertung geführt. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 2
3 Damit Sie sich mit diesem Wegweiser für Ihre finanziellen Zukunftsplanung einfacher zurechtfinden, noch ein paar Worte zum Aufbau dieser Auswertung. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Ihnen mit dieser Auswertung einen Leitfaden für Ihre persönliche Finanzplanung an die Hand zu geben. Nach unserem Verständnis bedeutet das, Sie k önnen nur dann entscheiden, ob ein Produkt bzw. Anlageinstrument wichtig bzw. richtig für die Erreichung Ihrer Ziele und Präferenzen ist, wenn Sie wissen wie dieses funktioniert und wo die Vorteile/Chancen bzw. Nachteile/ Risiken liegen. Deshalb finden Sie in dieser Auswertung neben den reinen Produktdaten, immer zu Beginn des jeweiligen Kapitels eine Erläuterungen zur Funktionsweise des Produktes. Wir haben dabei sehr großen Wert auf eine einfache und verständliche Darstellung gelegt und weitgehend versucht auf das branchenübliche Fachchinesisch zu verzichten. Danach finden Sie die Darstellung Ihrer aktuelle Situation, die wir für Sie bewertet haben. Falls für die Umsetzung Ihrer Ziele und Präferenzen eine Optimierung bzw. Ergänzung der vorhandenen Bausteine erforderlich ist, haben wir Ihnen entsprechende Vorschläge gemacht. Sollte der ein oder andere Punkt nicht ganz eindeutig zu verstehen sein oder wenn Sie Fragen zu den von uns empfohlenen Produkten haben, sprechen sie uns einfach an. Auch wenn Sie weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns am besten unter: Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen dieser Auswertung und natürlich bei der gemeinsamen Umsetzung unserer Anlage- bzw. Produktempfehlungen zur Erreichung Ihrer persönlichen Ziele. Mit den besten Wünschen Ihr Markus Köhler topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 3
4 2 Inhaltsverzeichnis 1 Ein Wort vorab 2 Inhaltsverzeichnis 3 Ihre aktuelle Versorgungssituation 3.1 Altersvorsorge Die aktuelle gesetzliche Regelung Situation von Hans-Joachim Mustermann 3.2 Berufsunfähigkeit Die aktuelle gesetzliche Regelung 3.3 Hinterbliebenenrente Die aktuelle gesetzliche Regelung 3.4 Krankengeld Die aktuelle Regelung in der GKV bzw. PKV 4 Staatliche Fördermittel 4.1 Vermögenswirksame Leistungen 4.2 Wohnungsbauprämie 4.3 Eigenheimzulage 5 Sachversicherungen 5.1 Haftpflichtversicherung Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung 6 Risikolebensversicherung 6.1 Erläuterungen zur Risikolebensversicherung 7 Berufsunfähigkeitsversicherung 7.1 Erläuterungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung 7.2 Situation von Hans-Joachim Mustermann 8 Krankenversicherung 8.1 Erläuterungen zur Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung 9 Lebens- und Rentenversicherungen 9.1 Erläuterung zu den Versicherungsformen 10 Betriebliche Altersvorsorge 10.1 Erläuterung zu den Durchführungswegen 11 Bausparen 11.1 Erläuterung zum Bausparvertrag topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 4
5 3 Ihre aktuelle Versorgungssituation 3.1 Altersvorsorge Die aktuelle gesetzliche Regelung Das Problem des deutschen Rentensystems ist sehr schnell lokalisiert. Auf Grund der demographischen Entwicklung müssen immer weniger Erwerbstätige immer länger für immer mehr Rentner aufkommen. Knirschen im System Früher war der Ruhestand eine vergleichsweise kurze Spanne im Leben der Arbeitnehmer. Auf vierzig oder fünfzig Jahre Arbeit folgten im Jahr 1960 durchschnittlich zehn Rentenjahre. Seitdem ist die Lebenserwartung deutlich gestiegen, und die Arbeitnehmer sind immer früher in Rente gegangen. So erhalten die Rentner im Jahr 2002 deutlich länger Rentenzahlungen als die Generationen vor ihnen: Männer durchschnittlich 14 Jahre lang, Frauen sogar 19,3 Jahre. Die Rentenbezugsdauer verursacht erhebliche finanzielle Probleme für die Rentenversicherung. Die heutigen Beitragszahler müssen für mehr Rentner aufkommen als früher, und für diese Rentner länger sorgen. Folge: Die Balance zwischen Ausgaben und Einnahmen ist nicht länger gegeben - es knirscht im System. Nach Berechnungen der Rürup-Kommission, die die Bundesregierung beraten hat, sinkt das Rentenniveau von derzeit 48 % der Bruttoentgelte der Erwerbstätigen im Jahr 2005 auf weniger als 44,5 % im Jahr Im Jahr 2030 soll das Bruttorenteniveau dann nur noch 40 % betragen. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 5
6 Das nachfolgende Schaubild verschafft Ihnen einen Überblick über das derzeitige Rentenniveau: Viel eingezahlt - viel ausgezahlt Die Spannweite der Renten ist groß. Fast zwölf Prozent der Rentner in Westdeutschland erhalten Renten von Euro und mehr. Für eine solche Spitzenrente müssen während des Berufslebens überdurchschnittlich hohe Verdienste zusammen mit vielen Beitragsjahren angesammelt worden sein. Wesentlich geringer fallen die Renten dagegen aus, wenn nur wenige Jahre in die Rentenkasse eingezahlt worden ist und der Verdienst obendrein noch sehr niedrig war. Das trifft vor allem auf viele Frauen zu. In Westdeutschland haben zwei Drittel der Rentnerinnen (65,4 Prozent) weniger als 600 Euro im Monat. In Ostdeutschland sind es dagegen nur 35 Prozent, weil die Rentnerinnen dort auf eine wesentlich längere Berufskarriere zurückblicken können. Die häufigsten Altersrenten der Männer liegen zwischen 900 und Euro im Monat; bei den Frauen sind es unter 300 Euro im Westen und zwischen 600 und 900 Euro im Osten. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 6
7 Doch wann und nach welchen Spielregeln können Sie derzeit Ihre Rente beantragen? Bei Erreichen des Regelalters Die Regelaltersrente beginnt mit 65 Jahren. Wenn Sie mit 65 in den Ruhestand gehen, erhalten Sie die Ihnen zustehenden Rente ohne Kürzungen. Als Langzeitversicherte(r) Vorraussetzungen: Sie müssen mindestens 63 Jahre alt sein (ab Geburtsmonat November 1949 mindestens 62 Jahre), 35 Versicherungsjahre, Rentenkürzung: 0,3 % der Rente für jeden Monat vor Erreichen des Regelalters (= 65 Jahre). Als Schwerbehinderte(r) Vorraussetzungen: Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein, 35 Versicherungsjahre, Rentenkürzung: Je nach Geburtsjahrgang zwischen 0,3 % und maximal 10,8 %. Ab 63 können Schwerbehinderte ohne Abschl äge in Rente gehen. Bei Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit und als Frau Voraussetzungen: Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein, 15 Versicherungsjahre (darin müssen mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge enthalten sein, die in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn eingezahlt wurden), Rentenkürzung: 0,3% pro vorgezogenen Monat. Ab 2012 ist bei diesen Rentenarten keine vorzeitige Altersrente mehr möglich. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 7
8 Alterseinkünftegesetz Mit dem Alterseinkünftegesetz hat die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das Gericht hatte im März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist. Der Gesetzgeber wurde deshalb dazu verpflichtet, spätestens mit Wirkung ab 2005 die Besteuerung neu zu regeln und eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen. Im Kern stand die Kritik, dass Pensionen voll zu versteuern seien, während Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterliegen. Die neue Besteuerung der Alterseinkünfte Um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, wird deshalb im Rahmen des Alterseinkünftegesetz schrittweise zur nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte übergegangen. Davon erfasst werden Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Leibrentenversicherungen, die nur die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsehen, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Ab 2005 unterliegen die oben genannten Alterseinkünfte zu 50% der Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird dabei bis zum Jahr 2020 in 2%-Schritten bis auf 80% und danach in 1%-Schritten bis zum Jahr 2040 auf 100% angehoben % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Ab 2040 sind Alterseinkünfte voll zu versteuern. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 8
9 Steuerliche Förderung der Altersvorsorgebeiträge Im Gegenzug werden die Aufwendungen zur Altersvorsorge (abzüglich des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung) bis zu einem maximalen Höchstbeitrag von p.a. steuerfrei gestellt. Mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung werden die Abzugsmöglichkeiten schrittweise von 60% im Jahr 2005 auf 100% im Jahr 2025 erhöht. Als Aufwendungen zur Altersvorsorge gelten im Sinne des Gesetzes Beiträge zu den: gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sowie private Leibrentenversicherungen (wenn diese die Förderkriterien erfüllen) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) % ( ) Der Sonderausgabenabzug führt zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens und dadurch zu einer Senkung der Steuerlast. Unsere Empfehlung: Angesichts immer neuer Eingriffe in das Rentenrecht kann ein Versicherter kaum kalkulieren, wie viel Geld er aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich nicht ausschließlich auf den Gesetzgeber zu verlassen. Nehmen Sie Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand. Sorgen Sie mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge vor und schließen Sie rechtzeitig die vorhandenen Lücken. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 9
10 3.1.2 Hans-Joachim Mustermann Die Situation von Hans-Joachim bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren Reicht Ihre bis heute getroffene Vorsorge für später aus? ohne Anpassung Anpassung 1,00 % p.a. Ihr Nettogehalt mit 65 Jahren zusätzliche Einkünfte Gesamte Einkünfte 1) Voraussichtliche monatl. Altersrente mit 65 Jahren ohne Anpassung Anpassung 0,50 % p.a Vorhandene Vorsorge Leistungen aus Ihrer privaten Rentenversicherung Leistungen aus der Riester-Rente 0 Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge 0 mtl. Entnahme aus einer einmaligen Ablaufleistung 2) 0 zusätzliche Einkünfte 3) Summe der vorhandenen Vorsorge Monatliche Versorgungslücke bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren ) alle zusätzlichen Einkünfte 2) bei einer angenommenen Verzinsung von 4,5 % ohne Kapitalverzehr 3) Kapitalerträge und Mieteinnahmen, da diese Einkünfte auch nach Rentenbeginn erzielt werden ohne Anpassung mit Anpassung Altersrente mit 65 Jahre Altersrente mit 65 Jahre Lücke Vorsorge Altersrente Einkünfte topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 10
11 3.2 Berufsunfähigkeit Die aktuelle gesetzliche Regelung Laut Statistik wird jeder fünfte Berufstätige vor Erreichen des wohlverdienten Ruhestandes mindestens zeitweise berufs- oder erwerbsunfähig. Häufig ist es nicht der unerwartete Unfall, sondern ganz alltägliche Erkrankungen, die dazu führen, das man seiner bisherigen Arbeit nicht mehr oder nur noch teilweise nachgehen kann. Im nachfolgenden Schaubild haben wir Ihnen die Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit zusammengestellt. Krankheiten der Wirbelsäule, Knochen und Gelenke (28%) Psychische Krankheiten (19%) Herz- und Kreislauferkrankungen (18%) Krebs (11%) Nerven- und Sinnesorgankrankheiten (6%) Krankheiten der Atmungsorgane (4%) Verletzung und Vergiftung (3%) Diverse sonstige Krankheiten (11%) Betroffene bzw. Familien, die über keine entsprechende Absicherung verfügen, erleiden dadurch erhebliche finanzielle Einbußen. Häufig ist damit ein sozialer Abstieg verbunden. Weitere Einschnitte kamen mit dem Rentenreformgesetz 2001 Seit dem gilt die neue gesetzliche Regelung für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Die Reform trifft vor allem die ab dem Geborenen, da sie keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr haben. Die Erwerbsminderung wird seit dem allein am Leistungsvermögen in jeder nur denkbaren beruflichen Tätigkeit gemessen, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle mehr. Seit dem muss der Betroffene für den Fall der Fälle jede ihm angebotene Tätigkeit annehmen, die er noch bewältigen kann. Ausnahme: Für alle vor dem Geborenen bietet der Gesetzgeber noch einen Berufsschutz, d.h. man erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn man weniger als 6 Stunden am Tag in dem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 11
12 Wer erhält eine Erwerbsminderungsrente - Regelung für alle nach dem Geborenen: 6 Stunden und mehr Keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat, wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Dabei ist es egal, welche Tätigkeit man auf dem Arbeitsmarkt ausüben kann. Mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden Eine halbe Erwerbsminderungsrente (im Durchschnitt gerade 21% des letzten Nettoeinkommens) erhält, wer mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeitsfähig ist. (Nur wer auf Grund der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitbeschäftigung findet, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.) Weniger als 3 Stunden Eine volle Erwerbsminderungsrente (durchschnittlich nur 42 % des letzten Nettoeinkommens) erhält, wer wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Unsere Empfehlung: Berufsunfähigkeit ist ein oft unterschätztes Risiko. Schützen Sie sich vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit. Sich nur alleine auf den Gesetzgeber zu verlassen reicht nicht aus. Diesen wichtigen Berufsschutz sollten Sie privat absichern. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 12
13 3.3 Hinterbliebenenrente Die aktuelle gesetzliche Regelung Die aktuelle gesetzliche Regelung Die Hinterbliebenenrente, oder auch Rente wegen Todes genannt, soll mögliche Unterhaltspflichten eines Versicherten nach seinem Tode absichern. Es gibt verschiedene Rentenarten zur Hinterbliebenenabsicherung. Hierzu zählen: Witwen- und Witwerrente Waisenrente Witwen- und Witwerrente Bei der Witwen- und Witwerrente wird je nach persönlicher Vorraussetzung des Hinterbliebenen zwischen der kleinen und großen Witwen- und Witwerrente unterschieden. Kleine Witwen- und Witwerrente Anspruch auf die kleine Witwen- und Witwerrente haben Sie, wenn Ihr Ehegatte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat und Sie nach dem Tod nicht wieder geheiratet haben. Die Rentenhöhe beträgt für die ersten 3 Monate nach dem Tod 100 % und danach 25 % der eigentlichen Regelaltersrente des Verstorbenen. Die kleine Witwen- und Witwerrente wird seit dem 1. Januar 2002 maximal bis zu 24 Monaten nach dem Tod des Versicherten gewährt. Große Witwen- und Witwerrente Anspruch auf die große Witwen- und Witwerrente haben Sie, wenn Ihr Ehegatte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, Sie nach dem Tod nicht wieder geheiratet haben und Sie entweder das 45. Lebensjahr vollendet haben oder Sie ein Kind, das nicht älter als 18 Jahre oder behindert ist, erziehen oder versorgen müssen oder Sie erwerbsgemindert sind. Die Rentenhöhe beträgt seit dem 1. Januar % der Rente, die dem Verstorbenen bei einer vollen Erwerbsminderung zugestanden hätte. WICHTIG: Fällt eine Vorraussetzung weg, die Sie bisher zum Bezug der großen Witwen- oder Witwerrente berechtigt hat, aber immer noch die Vorraussetzungen für die kleine Witwen- oder Witwerrente gegeben sind, dann erhalten Sie die kleine Witwen- oder Witwerrente. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 13
14 Waisenrente Auch hier gibt es je nach Vorraussetzung zwei unterschiedliche Rentenarten, nämlich die Halbwaisen- oder Vollwaisenrente. Der Anspruch auf eine Waisenrente besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn sich der Waise in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder auf Grund einer Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann, verlängert sich der Anspruch maximal bis zum 27. Lebensjahr. Halbwaisenrente Anspruch auf eine Halbwaisenrente hat ein Kind, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil verstorben ist und dieser die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt 10% der Rente, die dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes bei einer vollen Erwerbsminderung zugestanden hätte. Vollwaisenrente Anspruch auf eine Vollwaisenrente hat ein Kind, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr da ist und der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Die Höhe der Vollwaisenrente beträgt 20% der Rente, die dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes bei einer vollen Erwerbsminderung zugestanden hätte. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 14
15 3.4 Krankengeld Die aktuelle Regelung in der "Gesetzlichen Krankenversicherung" Nach einem Unfall oder bei einer längeren Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr Nettogehalt weiterbezahlt. Sollten Sie über die sechste Woche hinaus weiter krank sein, erhalten Sie mit Beginn der siebten Woche für maximal 72 Wochen von Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung eine Krankengeldzahlung. 6 Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber 72 Wochen Krankengeldzahlung durch Ihre GKV Dieses Krankengeld wird in Abhängigkeit von Ihrem Bruttoeinkommen, der Beitragsbemessungsgrenze und Ihrem Nettoeinkommen ermittelt. Damit Sie die Berechnungsmethodik verstehen, haben wir die Berechnung Ihres Krankengeldanspruches nachfolgend am Beispiel von Hans-Joachim dargestellt. Ihr Bruttoeinkommen beträgt derzeit: Da Ihr Bruttoeinkommen über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von derzeit liegt, wird für die weitere Berechnung ein Wert in Höhe von 70% der Beitragsbemessungsgrenze angesetzt. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze: Nun wird dieser Wert mit 90% Ihres Netteinkommen verglichen. Der geringere Wert entspricht Ihrem Krankengeldanspruch. Krankengeldanspruch (brutto): Von Ihrem Krankengeld (brutto) wird nun noch der hälftige Beitrag für die Rentenversicherung (19,5%), die Arbeitslosenversicherung (6,5%) und die Pflegepflichtversicherung (1,7%) abgezogen../. 13,85 % Abzüge für die Sozialversicherung: 342 = Krankengeldanspruch (netto) Der nachfolgenden Tabelle bzw. Grafik können Sie entnehmen, ob Sie derzeitig bei einem Krankheitsfall mit einer Versorgungslücke rechnen müssen, wenn dieser länger als 6 Wochen dauern sollte. Unsere Empfehlung: Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Mit Hilfe dieser sehr preisgünstigen Versicherung können Sie das Risiko, bei einer längeren Krankheit in ernste finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, ausschließen. Des weiteren haben Sie aufgrund Ihres Einkommens die Möglichkeit in das System der Privaten Krankenversicherung zu wechseln. In der PKV können Sie im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages Ihr Nettoeinkommen zu 100% abzusichern. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 15
16 3.4.1 Die aktuelle Regelung in der "Privaten Krankenversicherung" Nach einem Unfall oder bei einer längeren Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr Nettogehalt weiterbezahlt. Sollten Sie über die sechste Woche hinaus weiter krank sein, zahlt Ihnen Ihre Private Krankenversicherung mit Beginn der siebten Woche ein Krankentagegeld. Dieses Krankentagegeld wird im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages mit einem festen, durch Sie frei wä hlbaren Tagessatz vereinbart. Dadurch können Sie Ihr Nettoeinkommen komplett absichern und müssen so mit keiner Versorgungslücke rechnen. Die Höhe des maximalen Tagessatzes (multipliziert mit 30 Tagen) ist jedoch auf Ihr derzeitiges Nettoeinkommens sowie der Beiträge für Ihre Private Krankenversicherung und die Gesetzliche Rentenversicherung begrenzt. Die Zahlung des Krankentagegeldes erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen für den Zeitraum der Krankschreibung zeitlich unbegrenzt und endet erst mit dem Renteneintritt (Erwerbsminderungsrente oder Altersrente). Diese Regelung stellt einen wesentlichen Leistungsvorteil gegenüber dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem dar. 6 Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber Krankengeldzahlung erfolgt bis zum Renteneintritt Auf der nächsten Seite sehen Sie, ob Sie derzeitig mit einer Versorgungslücke rechnen müssen, wenn Sie l änger als 6 Wochen krank sein sollten. Unsere Empfehlung: Sollte Ihr Krankentagegeldanspruch nicht mehr Ihrem aktuellen Nettogehalt entsprechen, d.h. es ist eine Versorgungslücke vorhanden, können Sie Ihren Tagessatz durch einen entsprechenden Nachweis der Gehaltsveränderung bei Ihrer Privaten Krankenversicherung anpassen. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 16
17 4 Staatliche Fördermittel 4.1 Vermögenswirksame Leistungen (VWL) und Arbeitnehmersparzulage Wer erhält Vermögenswirksame Leistungen? Die meisten Arbeitnehmer! Denn abhängig von den jeweiligen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen k önnen Sie von Ihrem Arbeitgeber monatlich eine VWL zwischen 6,65 und 40,00 erhalten. Um Ihre VWL zu erhalten, müssen Sie sich für eine der folgenden Anlageformen entscheiden und Ihren Arbeitgeber per Antrag veranlassen, die VWL direkt dorthin zu überweisen. Unter folgenden Anlageformen können Sie wählen: Aktienfonds-Sparplan / Bausparvertrag / Banksparplan / Lebensversicherung Bekommen Sie keine oder nur wenig VWL von Ihrem Arbeitgeber bezahlt, können Sie den Betrag aus dem eigenen Geldbeutel aufstocken und Ihren Arbeitgeber veranlassen, einen Teil Ihres monatlichen Einkommens umzuwandeln. Diese Umwandlung ist jedoch nur empfehlenswert, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Arbeitnehmersparzulage Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Gesetzgeber die Anlage der VWL in einen Aktienfonds- Sparplan sowie in einen Bausparvertrag. Die Sparzulage wird jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragt. Der Sparer darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, um die Förderung zu erhalten. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und überweist Sie nach der Sperrfrist (6 Jahre + 1 Jahr Wartefrist) auf das Konto des Sparers. Die Einkommensgrenzen und Förderbeträge sind wie folgt geregelt: Bausparvertrag Aktienfonds-Sparplan Singles Ehepaare Singles Ehepaare Einkommensgrenzen *) Max. geförderte Sparleistung pro Jahr Höchstförderung pro Jahr in % 9 % 9 % 18 % **) 18 % **) Höchstförderung pro Jahr in 42,30 84,60 72,00 144,00 *) zu versteuerndes Einkommen **) neue Bundesländer 22 % WICHTIG: Seit 1999 können Sie die Förderung doppelt erhalten. D.h. sowohl für den Bausparvertrag wie auch für den Aktienfonds-Sparplan. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 17
18 4.2 Wohnungsbauprämie Welche Förderung bietet der Gesetzgeber? Der Staat fördert das Bausparen mit der Wohnungsbauprämie. Bei der Wohnungsbauprämie zahlt der Staat einmal jährlich eine Prämie, die dem Bausparkonto gutgeschrieben wird. Anspruchsberechtigt sind alle Bausparer, die im Sparjahr das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vorraussetzung ist allerdings, dass ein Single nicht mehr als zu versteuerndes Einkommen pro Jahr hat; für Verheiratete gilt der doppelte Betrag in Höhe von Die Einkommensgrenzen und Förderbeträge sind wie folgt geregelt: Wohnungsbauprämie Singles Ehepaare Einkommensgrenzen *) Max. geförderte Sparleistung pro Jahr Höchstförderung pro Jahr in % 8,8 % 8,8 % Höchstförderung pro Jahr in 45,06 90,11 *) zu versteuerndes Einkommen topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 18
19 4.3 Eigenheim- und Kinderzulage Welche Förderung bietet der Gesetzgeber? Der Staat zahlt Ihnen als Immobilieneigentümer unter bestimmten Voraussetzungen 8 Jahre lang die Eigenheimzulage. Diese Zulage unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Geförderte werden die Maßnahmen zum Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Fördergrundbetrag Der Fördergrundbetrag beträgt einheitlich für Neubauten und den Erwerb von Bestandsbauten pro Jahr 1 % der Herstellungs- und Anschaffungskosten zuzüglich der Grundstückskosten sowie Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung der Wohnung durchgeführt werden, höchstens Euro jä hrlich. Kinderzulage Für jedes Kind in Ihrem Haushalt erhalten Sie 800 EUR jährlich. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf die Eigenheimzulage zu haben: Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Ihr neu hergestelltes bzw. angeschafftes Objekt liegt im Inland. Es darf sich nicht um eine Ferienoder Wochenendwohnung handeln. Es ist Ihr eigenes Objekt, d.h. Sie sind grundsätzlich Allein- oder Miteigentümer. Sie nutzen Ihre neu erworbene bzw. hergestellte Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken oder überlassen sie Ihren Angehörigen (im Sinne des 15 Abgabenordnung) unentgeltlich zu Wohnzwecken. Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (negative Einkünfte werden nicht gegengerechnet) aus dem Jahr des Einzugs und dem Vorjahr liegt zusammen unter der Grenze von EUR für Alleinstehende bzw EUR für Ehegatten (pro Kind Erhöhung um EUR). Sie haben noch keine bzw. Sie und Ihr Ehegatte (nach 26 EstG veranlagt) haben höchstens eine steuerliche Wohneigentumsförderung für ein anderes Objekt nach dem Eigenheimzulagegesetz oder nach 10e oder 7b Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 19
20 5 Sachversicherungen 5.1 Haftpflichtversicherung Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung Was bedeutet Haftpflicht? Haftpflicht heißt Verpflichtung zum Schadenersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. Danach haftet jeder unbegrenzt für Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt, sei es durch Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit. Dies Verpflichtung, den zugefügten Schaden zu bezahlen, kann katastrophale Folgen für den Verursacher des Schadens haben, denn er haftet mit seinem Einkommen (unter bestimmten Umst änden lebenslänglich), bis der finanzielle Schaden vollständig ausgeglichen ist. Aufgabe der Haftpflichtversicherung Zweck der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, freizustellen. Die Versicherung erledigt in einem solchen Fall all das, was normalerweise auf den Verursacher des Schadens zukäme: Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn eine solche Verpflichtung besteht. Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche, wenn keine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Kommt es zu einem Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Folgende Ansprüche werden durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt: Personenschäden (einschließlich Schmerzensgeld) Sachschäden Vermögensschäden Versicherungsarten Als wichtigste Art gilt die Privat-Haftpflichtversicherung. Da mit ihr jedoch nicht alle Risiken abgedeckt sind, gibt es zusätzlich, je nach beruflicher Tätigkeit, Hobby oder Eigenschaft, spezielle Haftpflichtversicherungen. Nachfolgend einige Beispiele: Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung usw. topformat team GmbH - Ihr Ansprechpartner: Markus Köhler Seite 20
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