Tätigkeitsbeschreibung von Ausbilder/Ausbilderin - gewerblich-technischer Bereich (einschließlich Handwerk) vom

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1 Tätigkeitsbeschreibung von Ausbilder/Ausbilderin - gewerblich-technischer Bereich (einschließlich Handwerk) vom Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen Spezialisierungen Weiterbildung Kompetenzen Medien (Bücher, Zeitschriften, Internet u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Ausblick - Trends und Entwicklungen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Ausbilder/innen im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) sind für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernisse zuständig. Je nach ihrer eigenen Vorbildung unterweisen sie die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des entsprechenden Berufes. Aufgaben und Tätigkeiten Ausbilder/innen im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) sind für die Umsetzung der im Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Ausbildungsberufes beschriebenen Ausbildungsinhalte in die Praxis zuständig. Sie wählen die neuen Auszubildenden vor Beginn eines Ausbildungsjahres aus, in der Regel in einem speziellen Auswahlverfahren und in Gesprächen, überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes, kontrollieren die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) und unterweisen die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes. Wenn die Auszubildenden ungefähr die Hälfte der Ausbildungszeit absolviert haben, werden sie zur Zwischenprüfung, zum Abschluss der Ausbildung zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) angemeldet. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Ausbilder/innen im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) sind für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlich Erfordernisse zuständig. Je nach ihrer eigenen Vorbildung unterweisen sie die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des entsprechenden Berufes. Lange vor Ausbildungsbeginn müssen sie bereits alles so vorbereiten, dass die Ausbildung vom ersten Tag an reibungslos läuft. Bei der Auswahl der Auszubildenden ist neben der fachlichen Qualifikation vor allem auch darauf zu achten, dass die neuen Auszubildenden menschlich und charakterlich nicht nur zum Unternehmen, sondern auch innerhalb der Auszubildenden-Gruppe zueinander passen. Oft sind Ausbilder/innen auch für die Formulierung von Auszubildenden-Verträgen zuständig. Ausbilder und Ausbilderinnen im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) sind für die gesamte Ausbildung ihrer Auszubildenden verantwortlich. Jeder Ausbildungsschritt muss sorgfältig geplant werden, betriebliche Ausbildungspläne und Versetzungspläne müssen erstellt werden. Dies geschieht in der Regel in enger Absprache mit den jeweiligen Abteilungen, deren Auslastung und Kapazität erfragt werden müssen. Dem Ausbildungsvertrag als Anlage beigefügt ist die dem Ausbildungsrahmenplan entlehnte sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung. Sie wurde vor Ausbildungsbeginn von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer genehmigt. Sie bildet das inhaltliche und zeitliche Gerüst der Ausbildung. Das ausbildende Unternehmen hat sich darin verpflichtet, alle darin enthaltenen Inhalte den Auszubildenden zu vermitteln. Die administrativen Tätigkeiten von Ausbildern und Ausbilderinnen während der Ausbildung in den Fachabteilungen beschränken sich auf die Kontrolle der Anwesenheitspflicht, der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) sowie auf die Überwachung der korrekten Wissensvermittlung durch die Ausbildungsbeauftragten in den Fachabteilungen. Gerade im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) vermitteln Ausbilder und Ausbilderinnen aufgrund ihrer eigenen Ausbildung, in der Regel als Handwerksoder Industriemeister/in, als Techniker/in sowie als Ingenieur/in die für den Ausbildungsberuf spezifischen Ausbildungsinhalte in eigenen Lehrwerkstätten oder in theoretischen oder praktischen Unterweisungen. Dazu müssen die einzelnen Lernschritte auszubildendengerecht in Unterrichtssequenzen aufbereitet werden und in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelt werden. Ausbilder/innen im gewerblichtechnischen Bereich (einschließlich Handwerk) lassen dabei oft Lehrmodelle anfertigen, die nach entsprechender Korrektur verbessert oder verändert werden. Schwierige und komplexe Fertigkeiten führen sie in der Regel zuerst selbst vor den Auszubildenden aus und erläutern sie dabei. In den neuesten Ansätzen zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung nehmen die Ausbilder/innen zunehmend die Rolle von "Coaches" ein. Ziel ist, dass sie ihren Auszubildenden nicht den Weg vorgeben, sondern sie vielmehr begleiten, zur Eigenverantwortlichkeit ermuntern und den selbstständigen Wissenserwerb unterstützen. Alle Auszubildenden müssen ungefähr nach der Hälfte der absolvierten Ausbildungszeit zur Zwischenprüfung, am Ende der Ausbildungszeit von ihren Ausbildern und Ausbilderinnen zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer gemeldet werden. Gerade in der Zeit vor der Abschlussprüfung bereiten Ausbilder und Ausbilderinnen ihre Auszubildenden speziell auf die

2 Abschlussprüfung in betriebseigenen Lehrgängen und Kursen vor. Nach Abschluss der Ausbildung beraten sie die Geschäfts- oder Betriebsleitung in Fragen der Übernahme von Auszubildenden und verfassen die Ausbildungszeugnisse. Im Bereich Ausbildung tätig zu sein, erfordert nicht nur eine ausgezeichnete Fachkenntnis, sondern vor allem eine ausgeprägte Sozialkompetenz. Auszubildende gerade im gewerblich-technischen Bereich befinden sich bei Ausbildungsbeginn oft noch in der Pubertät. Ausbilder/innen fördern und unterstützen die Auszubildenden nicht nur beim beruflichen Lernen, sondern beraten sie auch in persönlichen Problemsituationen. Nur in Ausnahmefällen, etwa in außerbetrieblichen Lehrwerkstätten sowie in Großbetrieben, sind sie ausschließlich als Ausbilder und Ausbilderinnen tätig. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernisse durchführen Ausbildungsverträge mit den neuen Auszubildenden im Namen des Ausbildungsbetriebes abschließen oder beim Abschluss mitwirken Betriebliche Ausbildungspläne in Anlehnung an die sachliche und zeitliche Gliederung in Ausbildungsordnungen unter Beachtung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates (sofern vorhanden) gemäß Betriebsverfassungsgesetz erstellen Ausbildung in Anlehnung an die sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans konzeptionell gestalten Betrieblichen Ausbildungsplan und Versetzungsplan für die Auszubildenden erstellen und Einhaltung durch Auszubildende und Abteilungen überwachen Regelmäßiges Führen der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) durch Auszubildende inhaltlich und formal kontrollieren Aus- und Fortbildung, beispielsweise in Lehrwerkstätten, planen und durchführen Leistungen und Lernfortschritte der Auszubildenden bewerten Auftretende Probleme zwischen Auszubildenden und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen oder Vorgesetzten von Fachabteilungen bereinigen Ausbildungsakten führen Anfallenden Schriftverkehr erledigen Auszubildende in theoretischen und praktischen Unterweisungen unterrichten Regelmäßigen Berufsschulbesuch der Auszubildenden überwachen Auszubildende zu Zwischen- und Abschlussprüfung oder Lehrgängen melden Ausbildungszeugnisse am Ende der Ausbildung verfassen oder bei ihrer Erstellung mitwirken Vor Ausbildungsbeginn neue Auszubildende nach einem Auswahlverfahren einstellen In der überbetrieblichen Berufsausbildung in Theorie und Praxis mitwirken Gegebenenfalls Auszubildende in persönlichen Problemsituationen oder bei Lernschwierigkeiten beraten Gegebenenfalls im Prüfungsausschuss oder Berufsbildungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer mitwirken Tätigkeitsbezeichnungen Die Beschreibung beinhaltet auch Ausbildungsleiter/in (Lehrlingsausbilder - gewerblich-technisch) Ausbildungsleiter/in (gewerblich-technisch) Ausbildungsmeister/in (gewerblich-technisch) Ausbildungsmeister/in - gewerblich-technischer Bereich (einschließlich Handwerk) Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Ausbilder/in - gewerblich-technischer Bereich (einschließlich Handwerk) Ausbildungsbeauftragte/r (gewerblich-technisch) Ausbildungsfachmann/-frau (gewerblich-technisch) Lehrlingsausbilder/in (gewerblich-technisch) Berufsbezeichnungen in englischer Sprache Apprentice trainer (m/f) - industrial, commercial, trade, technical professions Instructor (m/f) - industrial, commercial, trade, technical professions Trainer (m/f) - industrial, commercial, trade, technical professions Berufsbezeichnungen in französischer Sprache Formateur/Formatrice - métiers industriels, commerciaux, manufacturables, techniques Instructeur/Instructrice - métiers industriels, commerciaux, manufacturables, techniques

3 Tuteur/Tutrice - métiers industriels, commerciaux, manufacturables, techniques Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Arbeitsorte/Branchen Sie arbeiten in Betrieben aller Branchen des gewerblich-technischen Bereichs, sowohl im Handwerk als auch in der Industrie. Auszubildende leiten sie in (Lehr-)Werkstätten und Produktionshallen an. Den Schriftverkehr, die Konzeption des betrieblichen Ausbildungsplans und andere administrative Aufgaben erledigen sie in Büroräumen. Arbeitsbereiche/Branchen Die Fachkräfte können in Industrie- und Handwerksunternehmen vieler Wirtschaftsbereiche tätig sein. Eine vollständige Auflistung ist nicht möglich. Nachfolgend finden Sie eine exemplarische Auswahl: Bau Chemie, Pharmazie Kunststoff Nahrung und Genussmittel Textil, Bekleidung, Leder Elektro Fahrzeugbau Metall, Maschinenbau Feinmechanik, Optik Rohstoffgewinnung und -aufbereitung Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Spielwarenherstellung Holz und Möbel IT, DV, Computer Papier und Druck Ver- und Entsorgung Arbeitsmittel Je nach Ausbildungsberuf und Branche haben Ausbilder/innen im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) mit den für den jeweiligen Ausbildungsberuf üblichen Maschinen, Werkzeugen, Anlagen und Werkstoffen zu tun. Für ihre administrative Ausbildertätigkeit benötigen sie Ausbildungsvertragsformulare der zuständigen Kammern sowie Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan, Stoffpläne und gegebenenfalls Rahmenlehrpläne des entsprechenden Ausbildungsberufes. Sie fertigen Beurteilungsbögen, Versetzungspläne, betriebliche Ausbildungspläne und Ausbildungszeugnisse an. Für die Vorbereitung von theoretischen und praktischen Unterweisungen ziehen sie Fachliteratur und Fachzeitschriften heran. Ihre administrativen Tätigkeiten führen sie oft mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationsmitteln wie Personalcomputer, den entsprechenden Anwendungsprogrammen, Telefonanlagen, Telefax und aus. Arbeitsbedingungen Ausbilder/innen im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) führen ihre Ausbildertätigkeit oft als Teiltätigkeit aus. Deshalb sind sie in der Regel einer Doppelbelastung beispielsweise als Handwerks- oder Industriemeister/in mit den üblichen und typischen Arbeitsaufgaben sowie als Ausbilder bzw. Ausbilderin ausgesetzt. Oft werden die Auszubildenden, gerade in Klein- und Mittelbetrieben des Handwerks, in die üblichen Berufstätigkeiten im jeweiligen Tätigkeitsfeld mit einbezogen. Arbeitszeit Ausbilder/innen im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) arbeiten zu den im jeweiligen Unternehmen üblichen Arbeitszeiten. Zusammenarbeit und Kontakte Ausbilder/innen im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) sind für eine reibungslose Ausbildung ihrer Auszubildenden verantwortlich. Dabei arbeiten sie mit Kollegen und Kolleginnen aus allen Unternehmens- oder Verwaltungsbereichen, vor allem den Ausbildungsbeauftragten, sowie mit ihren Vorgesetzten, den Ausbildungsleitern und Ausbildungsleiterinnen, zusammen. Bei ihrer Arbeit werden sie teilweise von kaufmännischen Büro- und Verwaltungsfachkräften unterstützt. Kontakte bestehen vor allem zu den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der zuständigen Stellen, der Industrie- und Handelskammmern oder der Handwerkskammern.

4 Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Sind Ausbilder und Ausbilderinnen im gewerblich-technischen Bereich Angestellte im Öffentlichen Dienst, bemisst sich das Einkommen nach dem Bundesangestelltentarifvertrag. Auch bei einer Beschäftigung in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart. Eine Zuordnung in die verschiedenen Vergütungsgruppen der Tarifverträge ist unter anderem von der Schwierigkeit der Aufgaben, Verantwortung und beruflichen Erfahrung abhängig. Daneben sind regionale Unterschiede sowie Abweichungen zwischen den verschiedenen Branchen und Unternehmen Gründe dafür, dass die folgend genannten Grundvergütungen nur als Anhaltspunkt für die Einkommenshöhe dienen können. Tarifbereich Öffentlicher Dienst, Ostdeutschland In diesem Tarifbereich wird folgende tarifliche Vergütung bezahlt: Für Angestellte des Bundes und der Länder in den oberen Vergütungsgruppen ein Monatsgehalt ab Hier ist die Grundvergütung mit Ortszuschlag Stufe 1 und allgemeiner Zulage zu Grunde gelegt. Tarifbereich Steinkohlenbergbau, Ruhr In diesem Tarifbereich wird folgende tarifliche Grundvergütung bezahlt: Für Angestellte in den oberen Vergütungsgruppen ein Monatsgehalt ab Quellen: WSI-Tarifhandbuch 2001 WSI Tarifarchiv Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen im Jahr 2000/Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Zugang zur Tätigkeit Zugang zur Tätigkeit als Ausbilder/in für den gewerblich-technischen Bereich haben alle Fachkräfte, die über eine Ausbildung im entsprechenden Beruf sowie die Berechtigung zum Ausbilden verfügen. In der Regel sind das die Industrie- und Handwerksmeister/innen bzw. Fachkräfte mit einer Fortbildung als Ausbilder/in für anerkannte Ausbildungsberufe. Da die Ausbilder-Eignungsverordnung im Juni 2003 für fünf Jahre ausgesetzt wurde, können bis auf weiteres auch Fachkräfte ausbilden, die keine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgelegt haben. Eine bestandene Prüfung ist jedoch von Vorteil. Auch ein abgeschlossenes Ingenieurstudium, gekoppelt mit angemessener Berufserfahrung, kann den Zugang zu dieser Tätigkeit ermöglichen. Ausbilder/innen im gewerblich-technischen Bereich müssen über arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse verfügen. Neben der fachlichen Kompetenz sollte man Freude am Umgang mit jungen Menschen haben und über Kontakt- und Konfliktfähigkeit, aber auch Durchsetzungsvermögen verfügen. Daneben benötigen Ausbilder/innen pädagogisches Geschick und Organisationstalent. Aufgrund der Vorbildfunktion werden korrekte Umgangsformen erwartet. Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Der Zugang zur Tätigkeit ist nur möglich, wenn entsprechende Fachkenntnisse im jeweiligen Beruf sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachgewiesen werden. Da die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) im Juni 2003 für 5 Jahre ausgesetzt wurde, können bis auf weiteres auch Fachkräfte ausbilden, die keine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung abgelegt haben. Arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse werden von den jeweiligen Kammern überprüft. Erforderlich ist zudem eine ausgeprägte Sozialkompetenz: Auszubildende befinden sich bei Ausbildungsbeginn oft noch in der Pubertät. Alle Probleme und Konflikte des privaten Umfelds müssen von den Ausbildern und Ausbilderinnen mit berücksichtigt werden. Oft ist sehr viel Fingerspitzengefühl sowie die nötige Toleranz in kritischen Situationen erforderlich, um die Auszubildenden nicht dauerhaft zu demotivieren. Gleichzeitig müssen Ausbilder und Ausbilderinnen immer das Ausbildungsziel im Blickfeld haben. Sie sind oft gleichsam Sozialberater/innen, die den Jugendlichen Fingerzeige geben, wie spezielle kritische Situationen auch außerhalb des Betriebes zu lösen sind.

5 Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen Sie suchen für den Ausgangsberuf Ausbilder/in - Gewerblich-techn. Bereich verwandte Berufe oder Tätigkeiten, auf die Sie sich bewerben können, ohne eine neue Ausbildung zu absolvieren? Oder sind Sie Arbeitgeber und suchen nach einer Alternative für die Besetzung einer Arbeitsstelle? Hier finden Sie verwandte Berufe, die als Job- bzw. Besetzungsalternativen relevant sein können. Bei manchen Alternativen werden nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs angeboten, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann. Job- und Besetzungsalternativen für die Gesamttätigkeit (i.d.r. ohne Einarbeitung): Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe in BERUFENET für die Gesamttätigkeit (i.d.r. kurze Einarbeitung): Berufspädagoge/-pädagogin (IHK) - Aus- und Weiterbildung in BERUFENET für berufliche Schwerpunkte (i.d.r. kurze Einarbeitung): Ausbilder/in - Bau in BERUFENET für Teiltätigkeiten und Spezialisierungsformen (mit/ohne Einarbeitungszeit): Fachkraft in der überbetrieblichen Aus- u. Weiterbildung in BERUFENET Eine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen ist unter Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen abrufbar. Spezialisierungen Mit Ihrem Beruf können Sie vor allem in folgendem Funktions-/Tätigkeitsbereich arbeiten: Aus- und Weiterbildung, Lehre, Erziehung Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, ist es für Ausbilder und Ausbilderinnen im gewerblich-technischen Bereich (einschließlich Handwerk) wichtig, sich auch nach der eigenen Ausbildung weiterzubilden. Denn didaktische Ausbildungsmethoden entwickeln sich weiter und Ausbildungspläne können sich ändern. Eine zunehmend zentrale Rolle spielt auch das rechner- und netzgestützte Lernen in der Ausbildung. Zur Aktualisierung und Erweiterung ihres Wissens bieten sich für Ausbilder und Ausbilderinnen Lehrgänge und Seminare zu Themen an wie Informations- und Kommunikationstechnologie, Didaktik des beruflichen Lernens, Lernprozessbegleitung, Arbeitstechniken, Rhetorik, Arbeitsrecht oder Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse. Auch Kurse zu EDV, Arbeitssicherheit oder Arbeitsorganisation dienen der beruflichen Aufgabe als Führungskraft. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Bestimmte Weiterbildungsmöglichkeiten können auch den Weg zu einem beruflichen Aufstieg ebnen. Hier bieten sich z.b. folgende aufstiegsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten an: Berufspädagoge/-pädagogin (IHK) - Aus- und Weiterbildung in BERUFENET Technische/r Betriebswirt/in in BERUFENET

6 Wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann (auch) ein Hochschulstudium anstreben. Für Ausbilder und Ausbilderinnen im gewerblich-technischen Bereich kommt z.b. folgender Studiengang in Betracht: Wirtschaftspädagoge/-pädagogin (Uni) in BERUFENET Besonders qualifizierte Berufstätige (z.b. Meister, staatlich geprüfte Techniker oder Betriebswirte) können auch ohne schulische Hochschulreife zum Studium zugelassen werden. Welche Möglichkeiten hierzu in den einzelnen Bundesländern vorliegen, finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Hinweis: Bildungsträger führen zunehmend Weiterbildungen ganz oder teilweise in Form von E-Learning / Blended Learning durch. Selbstständigkeit im Beruf In diesem Beruf sind Möglichkeiten der Existenzgründung nicht bekannt. Kompetenzen Kompetenzen Aus- und Fortbildung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Ausbildereignungsprüfung (Ausbildung) Berufs- und Arbeitspädagogik (Ausbildung) Weitere Kompetenzen Arbeitsschutz, Unfallverhütung (Ausbildung) Aufsicht, Leitung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Beratung (Arbeitsbereich/Funktion) Didaktik (Ausbildung) Dokumentation (Ausbildung) Lernzielkontrolle (Ausbildung) Methodik (Ausbildung) Organisation (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Pädagogische Psychologie (Ausbildung) Personalwesen (Ausbildung) Unterricht, Schulung (Arbeitsbereich/Funktion) Soft Skills Denkvermögen Einfühlungsvermögen Flexibilität Kontaktfähigkeit Lernbereitschaft Organisationsfähigkeit Pädagogische Fähigkeit Verantwortungsbewusstsein Medien (Bücher, Zeitschriften, Internet u. weitere Quellen) Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit BBZ Beruf Bildung Zukunft - Gesellschafts- und Sozialwissenschaften (Heft 27) Broschüre erhältlich im Berufsinformationszentrum (BIZ)

7 Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Ausbilder-net Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.v. (Hrsg.) KIBB Kommunikations- und Informationssystem Berufliche Bildung Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) foraus.de: Forum für AusbilderInnen BIBB-Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder Ausbilder-Handbuch Verfasser: Hrsg.: Günter Cramer, Herman Schmidt Verlag: Deutscher Wirtschaftsdienst Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattausgabe 2003 Bundesagentur für Arbeit Bundesinstitut für Berufsbildung, Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.) Gut vorbereitet in die AEVO-Prüfung Verlag: DIHK-Bildungs-GmbH Erscheinungsjahr: 2004 Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK (Hrsg.) Fachzeitschriften Bildungspraxis Verlag: Christiani Internet Die Fachzeitschrift für die berufliche Bildung Der Deutsche Berufsausbilder Verlag: Bundesverband Dt. Berufsausbilder (Hrsg.) Internet Wirtschaft und Berufserziehung W & B + Der Ausbilder Verlag: Franz Steiner Verl. Internet Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Ausbildung der Ausbilder Verlag: H. Holzmann Erscheinungsjahr: 2004 Jahrbuch Ausbildungspraxis Verfasser: Günter Cramer (Hrsg.) Verlag: Deutscher Wirtschaftsdienst Erscheinungsjahr: 2004 Lexikon der Berufsausbildung Verfasser: Horst Gröner, Elisabeth Fuchs-Brüninghoff Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2004 Der Weg zum erfolgreichen Ausbilder Verfasser: Waldemar Birkholz u.a. Verlag: Stumpf & Kossendey Erscheinungsjahr: 2001 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Bundesverband Deutscher Berufsausbilder e.v. (BDBA) Kantstraße Gaimersheim Fon: /54 11 Fax: / info@bdba Internet: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Mohrenstraße Berlin Fon: 0 30/ Fax: 030/ info@zdh.de Internet: Deutscher Industrieund Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße 29

8 10178 Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ infocenter@berlin.dihk.de Internet: IG Metall (IGM) Wilhelm-Leuschner-Straße Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ internet@igmetall.de Internet: Ausblick - Trends und Entwicklungen E-Learning verändert die berufliche Bildung Die jüngste Benchmarketing-Studie der Bertelsmann-Stiftung zum deutschen Arbeitsmarkt weist auf die enorme zukünftige Bedeutung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der deutschen Berufsbildung hin. Eine Erhöhung der Nutzungsintensität dieser Technologie sei unabdingbar. Den ausbildenden Personen komme eine zentrale Rolle bei der Integration des netzgestützten Lernens in die Ausbildung zu. Von den ausbildenden Fachkräften wird daher vermehrt individuelles, fachliches und didaktisches Wissensmanagement im Bereich des E-Learning erwartet. Stellenbörsen Weitere Informationsquellen für Bewerbung und Stellensuche (Fachpresse und Online-Dienste) Fertigung-online.de Jobbörse für Stellen in industrieller Fertigung und Handwerk. Ein Klick auf ein Inserat in der angebotenen Linkliste öffnet jeweils ein kleines Fenster mit ausführlichen Informationen zum Job. Industrie-Job.de Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich. JoBi Stellenbörse der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft im Deutschen Bildungsserver. Angebote im Bereich Pädagogik und Erziehungswissenschaft. JobsinEducation Englischsprachiger Stellenmarkt für den Bildungsbereich. Gesucht werden Lehrer verschiedener Fachrichtungen und Schularten sowie Trainer in Wirtschaft und Industrie. Angebote nahezu ausschließlich aus Großbritannien. landjobs.de Internet-Jobbörse für die Landwirtschaft. Angeboten werden Stellen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, aber auch aus der Ernährungswirtschaft, Agrartechnik und Verwaltung. top agrar "top jobs von top agrar" - Stellenanzeigen für Berufe in der Landwirtschaft und Anzeigen aus der Printversion von "top agrar".

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