1. Allgemeines. 2. Besonderheiten für allgemein bildende Schulen
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- Meta Bauer
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1 1 Rahmenrichtlinien, Lehrpläne, Rahmenlehrpläne, Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung sowie Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für den Unterricht und außerunterrichtliche Angebote an allgemein bildenden Schulen und berufsbildenden Schulen ab dem Schuljahr 2012/2013 RdErl. des MK vom /82170 Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 140), zuletzt geändert durch RdErl. vom (SVBl. LSA S. 204) 1. Allgemeines 1.1 Für die öffentlichen Schulen des allgemein bildenden Schulwesens gelten die in den Anlagen 1 bis 5 und für die öffentlichen Schulen des berufsbildenden Schulwesens die in den Anlagen 7 bis 13 erfassten Rahmenrichtlinien (RRL), Lehrpläne, Rahmenlehrpläne und Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA). Die in den Anlagen 6 und 14 aufgeführten Handreichungen Richtlinien, Grundsätze und Anregungen (RGA) haben empfehlenden Charakter. Die Unterrichtsgrundlagen weisen Ziele oder Qualifikationen, Inhalte, Kompetenzerwartungen, Verfahren und Organisation des Unterrichts aus. Die Prüfungsgrundlagen enthalten Anforderungsbereiche und Verfahren für die Abiturprüfung. 1.2 Die Rahmenrichtlinien, Lehrpläne und Rahmenlehrpläne bilden die verbindlichen Grundlagen, nach denen die Lehrkräfte ihren Unterricht in pädagogischer Verantwortung planen und durchführen. Zeitliche und inhaltliche Freiräume sollen dazu dienen, die aktuelle Lernsituation der jeweiligen Lerngruppe pädagogisch angemessen zu berücksichtigen. 1.3 Sofern in Sachsen-Anhalt erarbeitete neue Unterrichtsgrundlagen in Kraft treten, erhalten die Schulen unter Beachtung wirtschaftlicher Maßgaben Dienstexemplare auf dem Dienstweg zugesandt. Eine Abgabe zusätzlicher Exemplare durch das Kultusministerium ist nur in Ausnahmefällen möglich. Darüber hinaus stehen in der Regel alle Rahmenrichtlinien, Lehrpläne, Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung und Broschüren aus der Reihe Richtlinien, Grundsätze und Anregungen auf dem Landesbildungsserver () des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt ( zur Verfügung. 1.4 Das Kultusministerium kann für neu erarbeitete Rahmenrichtlinien und Lehrpläne eine Erprobungszeit festlegen. Erfahrungsberichte und Stellungnahmen sind erwünscht und können jederzeit der obersten Schulbehörde auf dem Dienstweg vorgelegt werden. 1.5 Soll ein Fach unterrichtet werden, für das in den nachstehenden Übersichten keine verbindlichen Rahmenrichtlinien, Lehrpläne, Curricula oder Vorgaben enthalten sind, muss von der Schule auf dem Dienstweg rechtzeitig vor Unterrichtsaufnahme ein schulinternes Curriculum zur Genehmigung vorgelegt werden. Das schulinterne Curriculum muss Ziele, Qualifikationen, Inhalte und Organisation des Unterrichts sowie den jeweiligen zeitlichen Rahmen konkret für das Schuljahr enthalten. 2. Besonderheiten für allgemein bildende Schulen Für die Schulen des zweiten Bildungsweges gelten diejenigen Lehrpläne und Rahmenrichtlinien, die für den jeweils angestrebten Abschluss erforderlich sind.
2 2 3. Besonderheiten für berufsbildende Schulen Für diejenigen Ausbildungsberufe der Berufsschule, für die keine Rahmenrichtlinien aufgeführt sind, gelten die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz. Die gültigen Rahmenlehrpläne können a) der Homepage der Kultusministerkonferenz unter b) der Beschlusssammlung der Kultusministerkonferenz, Teilwerk Berufliche Bildung sowie c) dem Bundesanzeiger entnommen werden. 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs- RdErl. außer Kraft.
3 3 Lehrplan 1 für die Grundschule Anlage 1 1. Lehrplan für die Schuljahrgänge 1 bis 4 Unterrichtsfach Lehrplan in Kraft ab Quelle Grundsatzband Sachunterricht Mathematik Gestalten Musik Ethikunterricht Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch 2 2. Niveaubestimmende Aufgaben Unterrichtsfach Als Bestandteil des Quelle Lehrplans in Kraft ab Sachunterricht Mathematik Gestalten Musik Ethikunterricht Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch 1 Der Lehrplan für die Grundschule besteht aus dem Grundsatzband und den Fachlehrplänen. Zur Konkretisierung der in den Fachlehrplänen ausgewiesenen Kompetenzschwerpunkte wurden niveaubestimmende Aufgaben erarbeitet. 2 Fachlehrplan für die Schuljahrgänge 3 und 4
4 4 Lehrplan 3 und RRL für die Sekundarschule Anlage 2 1. Lehrplan Unterrichtsfach Lehrplan in Kraft ab Quelle Grundsatzband Französisch Russisch Mathematik Biologie Physik Chemie Geographie Geschichte Sozialkunde Wirtschaft Technik Hauswirtschaft Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch Ethikunterricht Musik Kunsterziehung Astronomie 2. Niveaubestimmende Aufgaben Unterrichtsfach Französisch Russisch Mathematik Biologie Physik Chemie Geographie Geschichte Sozialkunde Wirtschaft Technik Hauswirtschaft Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch Ethikunterricht Musik Kunsterziehung Astronomie Als Bestandteil des Lehrplans in Kraft ab Quelle 3 Der Lehrplan für die Sekundarschulen besteht aus dem Grundsatzband und den Fachlehrplänen. Zur Konkretisierung der in den Fachlehrplänen ausgewiesenen Kompetenzschwerpunkte wurden niveaubestimmende Aufgaben erarbeitet.
5 5 3. RRL Wahlpflichtkurs/Kurs RRL in Kraft ab Quelle Planen, Bauen und Gestalten Angewandte Naturwissenschaften Moderne Medienwelten Rechtskunde Kultur und Künste Einführung in die Arbeit mit dem PC 1.1) RRL und EPA für das Gymnasium Anlage 3 (zu Nummer 1. RRL für die Schuljahrgänge 5 bis 12 Unterrichtsfach/Wahlpflichtfach RRL in Kraft ab Quelle Französisch Russisch Latein Griechisch Spanisch Italienisch Tschechisch Musik Kunsterziehung Geschichte Geographie Sozialkunde Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch Ethikunterricht Mathematik Biologie Physik Chemie Wahlpflichtfach Astronomie Informatik Philosophie Psychologie Wirtschaftslehre Rechtskunde Technik Kultur und Künste Moderne Medienwelten Einführung in die Arbeit mit dem PC a/0122
6 6 Lernmethoden KMK-EPA 4 Unterrichtsfach KMK-Beschluss vom Quelle Französisch Russisch Latein Griechisch Spanisch Italienisch Musik Kunst Geschichte Geographie Sozialkunde/Politik Philosophie Mathematik Biologie Physik Chemie Informatik Ethik Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre Psychologie Recht Technik Wirtschaft c/52958-x c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ c/ Die KMK-EPA gelten im Rahmen der einschlägigen Verordnungen und Erlasse. Landesspezifische Modifizierungen zur Umsetzung werden fortlaufend mit gesondertem Erlass geregelt. Für angebotene Unterrichtsfächer in den nicht aufgeführten Fremdsprachen gelten die entsprechenden KMK-Beschlüsse in der jeweils geltenden Fassung. Anlage 4 Lehrpläne für die Förderschule Die nachfolgende Übersicht erfasst die Lehrpläne, die für die Unterrichtsgestaltung an der Förderschule für Geistigbehinderte die verbindliche Arbeitsgrundlage bilden. An allen weiteren Förderschulformen gelten die Lehrpläne der Grund- und Sekundarschule entsprechend den angestrebten Abschlüssen. Für Förderschülerinnen und Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen für Lernbehinderte sowie an anderen Schulformen werden in Orientierung an den Lehrplänen der Grund- und Sekundarschule sowie unter Hinzuziehung der bisherigen Rahmenrichtlinien schuleigene Lehr- und individuelle Lernpläne entwickelt, die die Grundlage für die Unterrichtsgestaltung bilden.
7 7 alle Lernbereiche Lehrplan in Kraft ab Quelle Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Lehrplan für die Berufsschulstufe - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung b b Fachlehrplan* Lehrplan zur Erprobung in Quelle Kraft ab e Gebärdensprache *gilt nur an Landesbildungszentren für Hörgeschädigte Anlage 5 (zu Nr. 1.1) Richtlinien für alle Schulformen 5 Richtlinien in Kraft ab Quelle Vorläufige Rahmenrichtlinien für die Verkehrserziehung a/1101 Anlage 6 Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für den Unterricht und die außerunterrichtliche Schularbeit Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für den Unterricht und die außerunterrichtliche Schularbeit Richtlinien, Grundsätze und Anregungen zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen Richtlinien, Grundsätze und Anregungen zu Initiativen der präventiven und sonderpädagogischen Förderung im Rahmen der Entwicklung von Förderzentren im Land Sachsen-Anhalt, Band 1 und Band 2 Die Schuleingangsphase in Sachsen-Anhalt- Anregungen zur pädagogischen Gestaltung Handreichung zur sonderpädagogischen Förderung Erlebnis Labor - Die naturwissenschaftlichtechnischen Schülerlabore in Sachsen-Anhalt Grundschulen mit Integrationsklassen - Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Modellversuch der Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 Bildung für nachhaltige Entwicklung in der erschienen Monat/Jahr 1/ /2008 9/2009 5/2011 7/2011 2/ /2012 Quelle a a 5) außer Grundschule (Anlage 1)
8 8 Berufsbildung Anregungen, Hinweise und Praxisbeispiele für Lehrkräfte an Berufsschulen Qualitätsfeststellungen an den Schulen in Sachsen-Anhalt 11/2012 Leistungsbewertung im unterricht (Erprobung) 9/2012 Restbestände von Publikationen, die vor 2007 erschienen sind, können erworben werden über Quelle a. 1.1) RRL für die Berufsschule Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle Anlage 7 (zu Nummer 1. Allgemeiner Lernbereich Sozialkunde Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch Ethikunterricht für die Berufsfelder: Ernährung/Hauswirtschaft/Gastronomie Wirtschaft/Verwaltung Gesundheit Elektrotechnik Metalltechnik Körperpflege Französisch für die Berufsfelder: Ernährung/Hauswirtschaft/Gastronomie Wirtschaft/Verwaltung 2. Berufsbezogener Lernbereich in den Ausbildungsberufen a/0124 a/0805 a/0804 a/0048 a/0051 a/0050 a/0047 a/0049 a/0054 a/0046 a/0045 Bürokaufmann/Bürokauffrau Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation Notarfachangestellter/Notarfachangestellte Rechtanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsf achangestellte Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte a/0828 a/0827 a/0056 a/0110 RRL für Behindertenberufe Berufsbezogener Bereich Hauswirtschaftshelfer/Hauswirtschaftshelferin (zukünftig: Fachpraktiker für Hauswirtschaft/ Fachpraktikerin für Hauswirtschaft RRL als Erprobungsfassung in Kraft ab Quelle Holzbearbeiter/Holzbearbeiterin
9 9 (zukünftig: Fachpraktiker für Holzverarbeitung/Fachpraktikerin für Holzverarbeitung) Gartenbaufachwerker/Gartenbaufachwerkerin (zukünftig: Helfer im Gartenbau/Helferin im Gartenbau) Metallbearbeiter/Metallbearbeiterin Fachpraktiker für Metallbau/Fachpraktikerin für Metallbau
10 10 RRL für das Berufsvorbereitungsjahr Berufsfeld/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle Berufsbereichsübergreifender und berufsbereichsbezogener Lernbereich (alle Schulformen der beruflichen Bildung) RRL für das Berufsgrundbildungsjahr Lernbereich/Fachrichtung/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle Anlage 8 Anlage 9 Berufsfeldübergreifender Lernbereich Sozialkunde Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch Ethikunterricht a/0124 a/0803 a/0805 a/0804 RRL für die Berufsfachschule Lernbereich/Ausbildungsberuf/ RRL in Kraft ab Unterrichtsfach 1. Fachrichtungsübergreifender/Berufsübergreifender Lernbereich Sozialkunde Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch Ethikunterricht Physik Chemie Biologie 2. Fachrichtungsbezogener/Berufsbezogener Lernbereich einjährig Sozialpflege 7 Altenpflegehilfe zweijährig Sozialpflege Kinderpflege Wirtschaftsassistenz Bürowirtschaft Fremdsprachen und Korrespondenz Informationsverarbeitung Anlage 10 Quelle a/0124 a/0805 a/0804 a/0022 a/0023 a/0128 a/0040
11 11 Biologisch-technische Assistenz Umweltschutztechnische Assistenz Touristikassistenz Sozialassistenz Technische Assistenz für Informatik zweieinhalbjährig Masseurin und medizinische Bademeisterin/ Masseur und medizinischer Bademeister a/3935 a/0905 a/3636 dreijährig Physiotherapie Hauswirtschaft und Familienpflege Altenpflege * Diätassistenz Ergotherapie * 7 Es gilt Klasse 1 der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistenz * Für das Unterrichtsfach gelten die RRL vom Curricula für die Berufsfachschule Lernbereich/Ausbildungsberuf/ Curricula in Kraft ab Unterrichtsfach Berufsbezogener/Fachrichtungsbezogener Lernbereich * einjährig Technik, Schwerpunkt Bautechnik Hauswirtschaft Gastronomie zweijährig Elektrotechnische Assistenz Chemisch-technische Assistenz Gestaltungstechnische Assistenz mit den Schwerpunkten Mode/Design Grafik/Design Medien/Kommunikation Screen-Design Medientechnische Assistenz * Für das Unterrichtsfach gelten die RRL vom Quelle Anlage 11 RRL für die Fachoberschule Lernbereich/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle
12 12 1. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich Sozialkunde Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch Ethikunterricht Mathematik Physik Chemie Biologie 2. Fachrichtungsbezogener Lernbereich Technik Elektrotechnik Metalltechnik Bautechnik Informationstechnik Medientechnik Wirtschaft und Verwaltung Wirtschaft Verwaltung und Rechtspflege Gesundheit und Soziales Gesundheit Sozialwesen Gestaltung 8 Agrarwirtschaft 8 Ernährung und Hauswirtschaft a/ genehmigte schulinterne Curricula RRL und EPA für das Fachgymnasium Anlage Rahmenrichtlinien für die Schuljahrgänge 11 bis 13 Fachrichtung/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle Französisch 9 Russisch 9 Spanisch 10 Musik Kunsterziehung Geschichte Geographie Sozialkunde Religionsunterricht, evangelisch Religionsunterricht, katholisch
13 13 Ethikunterricht Mathematik Biologie Physik Informatik Chemie Gesundheit und Soziales Gesundheit Pädagogik/Psychologie Wirtschaft Betriebs- und Volkswirtschaftslehre Rechnungswesen Wirtschaftsinformatik Technik Wirtschaftslehre Bautechnik Metalltechnik Elektrotechnik Informationstechnik 9 Rahmenrichtlinien Französisch und Russisch gelten am Fachgymnasium als neu begonnene und fortgeführte Fremdsprache. 10 Rahmenrichtlinien Spanisch gelten am Fachgymnasium für die neu begonnene Fremdsprache. 2. EPA für das Fachgymnasium 2.1 Es gelten die EPA für das Gymnasium/Fachgymnasium (Anlage 3). 2.2 KMK-EPA Fachrichtung/Unterrichtsfach KMK-Beschluss vom Quelle Gesundheit Berufliche Informatik Erziehungswissenschaften (Pädagogik/Psychologie) c c c RRL für die Fachschule Anlage 13 Fachrichtung/Unterrichtsfach RRL in Kraft ab Quelle 1. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich ein-, eineinhalb- und zweijährig /Kommunikation Wirtschafts- und Sozialkunde Recht Evangelischer Religionsunterricht 2. Fachrichtungsbezogener Lernbereich einjährig Landbau neu Landwirtschaft Stufe I Landbau Aufbauform neu Landwirtschaft Stufe II eineinhalbjährig a/0052 a/0044
14 14 Heilpädagogik zweijährig Agrartechnik Agrarinformatik Gartenbau Garten- und Landschaftsbau Landbau Bautechnik Hochbau Tiefbau Elektrotechnik Datenverarbeitungstechnik Energietechnik und Prozessautomatisierung Informations- und Kommunikationstechnik Betriebswirtschaft Hotel- und Gaststättengewerbe Hauswirtschaft Sozialpädagogik a/0018 a/0043 a/0057 a/0095 a/0055 a/1008 a/1008 a/1005 a/1005 a/1005 a/1010 a/1006 a/1009 Anlage 14 Richtlinien, Grundsätze und Anregungen (RGA) für die unterrichtliche und außerunterrichtliche Schularbeit an berufsbildenden Schulen Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für den Unterricht und die außerunterrichtliche Schularbeit Anregungen zur Umsetzung der Lernfelder des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/ Zahnmedizinische Fachangestellte Industriekaufmann/Industriekauffrau Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Industriemechaniker/Industriemechanikerin Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel erschienen Quelle Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte Bauten- und Objektbeschichter/Bautenund Objektbeschichterin (gestreckte Ausbildung) Fachkraft im Gastgewerbe (gestreckte Ausbildung) Richtlinien, Grundsätze und Anregungen für elektrotechnische Ausbildungsberufe Grundsätze und Anregungen zur Umsetzung der Rahmenrichtlinien für
15 15 Berufsschule und Berufsfachschule Anregungen zur Umsetzung der Rahmenrichtlinien für den informationstechnischen Unterricht an der Berufsfachschule Wirtschaftassistenz Informationsverarbeitung Das KMK-Fremdsprachenzertifikat Anregungen für berufsbildende Schulen Hinweise zur Gestaltung des Unterrichts in der Berufsfachschule Pharmazeutischtechnische Assistenz Empfehlungen zur Umsetzung der Rahmenrichtlinien für die Fachoberschule Anregungen zur Umsetzung der Lernfelder der Rahmenlehrpläne in Mischklassen- Beispiel für ein schulinternes Curriculum im Berufsbereich Metalltechnik/Berufsgruppe Metalltechnik I Fahrzeugtechnik Bautechnik/Berufsgruppe Bauausführung I Ernährung und Hauswirtschaft/Berufsgruppe Gastronomie Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Darüber hinaus finden an berufsbildenden Schulen diejenigen RGA für allgemein bildende Schulen Verwendung, die schulformübergreifend auch für berufsbildende Schulen angelegt sind (Anlage 6). Anlage 15 (zu Nummern 1.1 und 1.3) Bezugsquellen Verlag/Bezugsquelle Land a Restbestände über: Sachsen Anhalt Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Turmschanzenstr Magdeburg Tel.: (0391)567/3724 Fax: (0391)567/3776 b c Verlag Alfred Hintermaier Nailastr München Tel.: (089) Fax: (089) shop@hintermaier-druck.de Herausgegeben vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik land Bayern bundesweit
16 16 oder als Broschüre über Wolters Kluwer land GmbH Hermann-Luchterhand-Str Neuwied Tel.: (09261) Fax: (09261) Landesbildungsserver PDF-Dateien online unter: Sachsen-Anhalt
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