Rechtlicher Rahmen für die schriftliche Prüfung in der Fachoberschule

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1 Rechtlicher Rahmen für die schriftliche Prüfung in der Fachoberschule

2 Rechtlicher Rahmen für die schriftliche Prüfung in der Fachoberschule Schriftliche Prüfungen umfassen beide Fächer (Technikgrundlagen und Technikschwerpunkte) Sie sind lerngebiets- und fächerübergreifend und umfassen 160 Unterrichtsstunden Schriftliche Prüfungsaufgaben sind entsprechend den Intensionen der Rahmenrichtlinien kompetenzorientiert, anwendungsbezogen und handlungsorientiert. Quelle: Rahmenrichtlinien 1.5

3 Rechtlicher Rahmen für die schriftliche Prüfung in der Fachoberschule Schriftliche Prüfungen bestehen aus Klausurarbeiten (Einzelleistung) und umfassen 4 Zeitstunden. Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass Projektarbeiten als zusätzliche Prüfungsleitung erbracht werden müssen. Quellen: BbS-VO Anlage 5 5 BbS-VO Vierter Abschnitt 14

4 Rechtlicher Rahmen für die schriftliche Prüfung in der Fachoberschule Mündliche Prüfungen finden nur noch statt, wenn sie zur Ermittlung der Endzensur erforderlich sind. Mündliche Prüfungen dauern nicht länger als 15 Minuten Quelle: BbS-VO Vierter Abschnitt 12

5 Rechtlicher Rahmen für die schriftliche Prüfung in der Fachoberschule Die Note der schriftlichen Prüfung wird dem berufsbezogenen Lernbereich zugeordnet. Der Lernbereich wird bei der Ermittlung der Durchschnittsnote nicht berücksichtigt Die Gewichtung wird durch die Teilkonferenz nach Zeitanteil und Bedeutung festgelegt Quellen: BbS-VO Fünfter Abschnitt 22 Abs. 3 BbS-VO Fünfter Abschnitt 22 Abs. 7

6 Zeugnis Berufsübergreifender Lernbereich 3 Deutsch 4 Politik 2 Sport 2 Religion 2 Englisch 3 Mathematik 3 Naturwissenschaft 2 Berufsbezogener Lernbereich 3 Technikgrundlagen 2 Technikschwerpunkte 3 Durchschnittsnote: 2,5 (zwei komma fünf) Entsprechend den Rahmenvereinbarungen über die Fachoberschule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , i.d.f. vom berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen. Quelle: EB-BbS-VO Zweiter Abschnitt u

7 Zeugnis Berufsübergreifender Lernbereich 3 Deutsch 4 Politik 2 Sport 2 Religion 2 Englisch Mathematik 3 9 Naturwissenschaft 2 = 2,55 Berufsbezogener Lernbereich 3 Technikgrundlagen 2 Technikschwerpunkte 3 Durchschnittsnote: 2,5 (zwei komma fünf) Quellen: BbS-VO Fünfter Abschnitt 22 Abs. 3 BbS-VO Fünfter Abschnitt 22 Abs. 7

8 Portfolio (Beispiel) Die Noten in den Fächern Technikgrundlagen und Technikschwerpunkte setzen sich aus folgenden Lerngebieten mit ihren zeitlichen Gewichtungen zusammen: Technikgrundlagen: 2 LG 12.1 Dokumente erstellen 2 LG 12.2 Produktionsprozesse nach 3 wirtschaftl. Technikschwerpunkte 3 LG 12.6 Technische Systeme analysieren 3 LG 12.7 Werkstoffe auswählen und prüfen 2. Die schriftliche Abschlussprüfung im Fach Technik 3 (Die Note Note der schriftlichen Abschlussprüfung ist mit 20%(Beispiel) in die des berufsbezogenen Lernbereichs eingerechnet) Projektarbeit zum Thema Alternative Energien 2. Quelle: EB-BbS-VO Zweiter Abschnitt 4.2

9 Rechtlicher Rahmen für die Schriftliche Prüfung in der Fachoberschule Ablauf Vorsitz Prüfungsausschuss Mitglieder der Klassenkonferenz (ohne Schüler u. Elternvertreter) Dem Schulleiter müssen 4 Wochen vor der Prüfung 2 Aufgabenvorschläge vorgelegt werden (Angabe von Hilfsmitteln) Quellen: BbS-VO Vierter Abschnitt 7 NSchG 35 Abs. 2, 36 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 BbS-VO Fünfter Abschnitt 10

10 Erstellung von fächerübergreifenden Prüfungsaufgaben EPA Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Technik KMK Nicht rechtsverbindlich für die Fachoberschule Praktische Beispiele zur Erstellung von Prüfungsaufgaben: Unterscheidung nach drei Anforderungsbereichen (Reproduktion, Reorganisation, Transfer) Beispielaufgaben zu den Bereichen E-Technik, Metalltechnik, Bautechnik Erstellung des Erwartungshorizontes Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Technik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom )

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