Internationales Eisenbahntransportkomitee 2015

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1 info 3 Internationales Eisenbahntransportkomitee 2015 Inhaltsverzeichnis Konferenz der Reklamationsdienste Personenverkehr Bern, 24. September 2015 Die Konferenz startet mit einem Überblick über die letzten Entwicklungen der EU-Regulierung im Bereich Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (PRR) sowie zu den Neuerungen der CIT-Produkte im Reiseverkehr. Nach dieser Einführung richtet sich der Fokus auf praktische Fälle der Reklamationsdienste im Tagesgeschäft. Am Nachmittag werden aus praktischer Sicht auch Aspekte wie Hilfeleistung und kommerzielle Erledigungen (Kulanz) beleuchtet. Nicht zuletzt bietet die Konferenz ausgezeichnete Möglichkeiten für die Beziehungspflege. Programm / Anmeldung 2 Schweden ratifiziert die COTIF Aserbaidschan tritt als 50. Mitglied dem COTIF bei 3 Das revidierte SMGS tritt am 1. Juli 2015 in Kraft 4 Umsetzung der Fahrgastrechte und neue CIT-Produkte im Fokus des Ausschusses CIV 5 2. UIC/CIT- e-ticketing Workshop 6 Aktuelles aus der Arbeitsgruppe CIM 7 Neues aus der Arbeitsgruppe Multimodalität 8 Beginn und Ende des grenzüberschreitenden Eisenbahnbeförderungsvertrags von Gütern 9 OSShD und CIT formalisieren die Zusammenarbeit Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Die COTIF ist weiter auf Expansionskurs. Aserbaidschan hat Ende Mai 2015 den Antrag zum Beitritt zum COTIF eingereicht. Die COTIF 99 ist für Italien seit dem 5. Februar 2015 in Kraft. Schliesslich hat der Botschafter von Schweden am 12. Juni 2015 die Ratifizierungsurkunde überreicht. Damit wendet Schweden das COTIF 1999 mitsamt seiner 7 Anhänge an. Die Einheitliche Rechtsvorschriften CUI, welche als Anhang E den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr regelt, ist inzwischen nach dem Rückzug der meisten Vorbehalte in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar - ausser im Vereinigten Königreich, der Tschechischen und der Slowakischen Republik. Das CIT begrüsst diese Entwicklung. Ein harmonisiertes internationales Transportrecht im Personen- und Güterverkehr ist für den Geschäftserfolg der Mitgliedbahnen des CIT von grosser Bedeutung. Unter dem Eindruck dieser erfreulichen Entwicklung macht die Lektüre der nachfolgenden Artikel zu den laufenden Arbeiten des CIT zweifellos noch mehr Freude! Beste Grüsse aus Bern Cesare Brand Generalsekretär des CIT

2 Verkehrsrecht und Verkehrspolitik Schweden ratifiziert die COTIF 1999 Das nationale Ratifikationsverfahren in Schweden ist nun abgeschlossen und die Ratifikationsurkunde wurde am 12. Juni 2015 beim Generalsekretär der OTIF hinterlegt. Ein Zirkularschreiben vom 12. Juni 2015 des Generalsekretärs der OTIF als Depositar kündigt an, dass Schweden die COTIF in der Fassung des Protokolls vom 3. Juni 1999 zur Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 anwendet, und zwar ab dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde, d.h. vom 12. Juni 2015 an. Die Listen der CIV- und CIM-Linien zur See und auf Binnengewässern, die Schweden betreffen, werden auch entsprechend aktualisiert. Eine vollständige Liste der Mitgliedstaaten und der Stand der Ratifikationen, Annahmen und Genehmigungen der COTIF 1999 sind auf der Website der OTIF unter Veröffentlichungen einsehbar. Jan.Svensson(at)cit-rail.org Original: EN Nützliche Links 2 Veröffentlichungen auf der Website der OTIF Pressemitteilung der OTIF CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

3 Verkehrsrecht und Verkehrspolitik Aserbaidschan tritt als 50. Mitglied dem COTIF bei Gemäss Rundschreiben der OTIF hat Aserbaidschan beim Generalsekretär der OTIF Ende Mai 2015 den Antrag zum Beitritt zum COTIF eingereicht. Die Anwendung des COTIF erfolgt auf eingetragenen Eisenbahnstrecken CIM und CIV sowie RID für die Beförderung gefährlicher Güter. Der Generalsekretär der OTIF informierte die COTIF-Mitgliedstaaten und das GS CIT über den Beitrittsantrag Aserbaidschans zum COTIF vom 21. Mai Nach Ablauf der Einsprachefrist von drei Monaten (bis 21. August 2015) wird der Beitritt am ersten Tag des dritten Monats nach der Mitteilung des Generalsekretärs erfolgen (voraussichtlich per 1. November 2015, Art COTIF). Aserbaidschan hat gestützt auf Art Satz 1 COTIF die Nichtanwendung der Anhänge CUV, CUI, APTU sowie ATMF erklärt. Die Beförderung gefährlicher Güter wird einschliesslich der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID Anhang C zum COTIF) unterstellt. Aserbaidschan wird somit 50. Mitglied des COTIF sein. Gestützt auf Artikel 1 6 CIM wird Aserbaidschan die ER CIM auf folgenden 1520 mm Eisenbahnstrecken anwenden, sobald diese in Betrieb genommen werden: zwischen Baku und Boyuk-Kesik (503 km) sowie zwischen dem Hafen Alyat und dem Bahnhof Alyat (6 km). Die Eisenbahnstrecke Boyuk-Kesik ist den ER CIV ebenfalls unterstellt worden. Das GS CIT bereitet in enger Zusammenarbeit mit dem GS OTIF die Umsetzung des Beitritts Aserbaidschans auf Ebene der Bahnen vor. Die Aserbaidschanischen Bahnen (ADY) sind seit 2010 Mitglied des CIT. Dies bietet die Möglichkeit, einerseits den Frachtbrief CIM und CIM/SMGS für den Verkehr mit der Türkei und andererseits mit den Zentralasiatischen Republiken (insbesondere Kasachstan) einzusetzen. Darüber hinaus spricht die Eintragung der Eisenbahnstrecke vom Hafen Alyat bis zum Bahnhof Alyat für eine vorteilhafte Entwicklung der multimodalen Beförderungen auf dem Kaspischen Meer nach Turkmenistan und Kasachstan (mit der Anwendung der AGB-Eisenbahn-Seeverkehr des CIT). Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Original: DE Nützlicher Link Pressemitteilung der OTIF Das revidierte SMGS tritt am 1. Juli 2015 in Kraft Am 1. Juli 2015 trat die neue Fassung des SMGS 1951 (Abkommen über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr) nach zehn Jahren Revisionsarbeit samt dazugehörigen Dienstvorschriften und Ausführungsbestimmungen in Kraft. Parallel dazu hat das GS CIT alle notwendigen Anpassungen des Handbuchs Frachtbrief CIM/SMGS (GLV- CIM/SMGS) vorgenommen. Der Grundsatzbeschluss für die Revisionsarbeiten erfolgte im Jahr 2005 auf Ministerebene zwischen den Teilnehmern des SMGS-Abkommens ( 1 ). Die offiziellen Sprachversionen sind Russisch und Chinesisch. Eine englische Übersetzung ist in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) in Vorbereitung. ( 1 ) Gegenwärtig nehmen folgende 25 Staaten am SMGS teil: Albanien, Afghanistan, Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, China, Estland, Georgien, Iran, Kasachstan, Kirgisien, Lettland, Litauen, Moldawien, Mongolei, Nord Korea, Polen, Russische Föderation, Slowakei, Tschechische Republik, Turkmenistan, Ungarn,Ukraine, Usbekistan, Vietnam. Nach Informationen des Komitees der OSShD, das die Sekretariatsaufgaben zum SMGS (und das Parallelabkommen für grenzüberschreitenden Personenverkehr SMPS) innehat, berühren die eingebrachten Änderungen die grundlegenden Prinzipien des SMGS nicht. Bei der Überarbeitung des SMGS wurden in Anlehnung der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM (ER CIM) insbesondere die im Ergebnis von Reformprozessen bei den einzelnen Bahnen vollzogenen Veränderungen sowie Trennung von Infrastruktur und Betrieb, einschliesslich der Rolle privater Beförderer, berücksichtigt. Parallel zu den Revisionsarbeiten läuft die Erarbeitung einer Grundkonvention für den internationalen Eisenbahnverkehr unter der Ägide der OSShD. Bei diesen Entwicklungen ist wie beim COTIF 1999 vorgesehen, nebst einem Grundübereinkommen mehrere Anhänge mit einheitlichen Vorschriften für den internationalen Güter- und Personenverkehr sowie zur Nutzung von Wagen und Infrastruktur einheitlich zu regeln. Revision des Handbuchs Frachtbrief CIM/SMGS des CIT Aus Anlass dieser Revisionsarbeiten des SMGS - insbesondere betreffend die neue Anlage 6 zum SMGS bezüglich Frachtbrief CIM/SMGS - beschloss die auf Projektebene 3 CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

4 Verkehrsrecht und Verkehrspolitik tätige Steuergruppe CIM/SMGS, das Handbuch Frachtbrief CIM/SMGS des CIT (GLV-CIM/SMGS) ebenfalls anzupassen. Die beschlossenen Ergänzungen des GLV-CIM/SMGS wurden vor der Unterbreitung zur Gutheissung durch den zuständigen Ausschuss CIM des CIT in der Arbeitsgruppe CIM eingehend geprüft und in einer Ad-hoc-redaktionellen Gruppe mit Experten der OSShD und des CIT sprachlich bereinigt. In einem zweiten Schritt wird das GS CIT das Handbuch für die Neuaufgaben (GR-CIM/SMGS) ebenfalls bereinigen, welches den Fall einer Reexpedition mit einem neuen Frachtbrief regelt. Der Ausschuss CIM des CIT hat die Anpassungen des GLV- CIM/SMGS an der letzten Tagung vom 26. März 2015 einstimmig gutgeheissen. Die neue Fassung des Handbuchs wurde per 1. Juni 2015 in allen vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch und Russisch) veröffentlicht und trat per 1. Juli 2015 in Kraft. Anschliessend hat das GS CIT mit dem Rundschreiben 08/2015 vom 28. Mai 2015 die neue Fassung des GLV-CIM/SMGS den CIT-Mitgliedern zur Kenntnis gebracht. Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Original: DE Nützliche Links GLV-CIM/SMGS Revidierte Fassung des SMGS Personenverkehr Umsetzung der Fahrgastrechte und neue CIT-Produkte im Fokus des Ausschusses CIV Der Ausschuss CIV vom 24. Juni behandelte wie gewohnt grundlegende Fragen der Fahrgastrechte und ihrer Umsetzung. Der Ausschuss CIV genehmigte auch eine Reihe wichtiger Änderungen zu den aktuellen CIT-Produkten im Personenverkehr und nahm zwei neue Dokumente an, die für die CIT-Mitglieder eine wichtige Rolle spielen werden. Aktualisierung der Ausnahmen zur Anwendung der Schienen-PRR Das CIT-Generalsekretariat präsentierte dem CIV-Ausschuss eine per Juni 2015 aktualisierte Liste der Ausnahmen des Schienen-PRR, basierend auf den von den CIT- Mitgliedern gelieferten Angaben. Da einige Ausnahmen am 3. Dezember 2014 ausliefen, konnten EU-Mitgliedstaaten einige oder alle der zuvor gewährten Ausnahmen ausdehnen. Um diese Angaben zu den Ausnahmen für die Anwendung der Schienen-PRR besser zugänglich zu machen, beschloss der Ausschuss CIV die Schaffung einer interaktiven Karte für die Anwendung der Schienen-PRR, welche vom CIT-Generalsekretariat vorbereit wird. Diese interaktive Karte wird nach der Sommerpause auf der CIT-Website zur Verfügung stehen. Neue Produkte für den Personenverkehr Der Ausschuss CIV genehmigte einstimmig zwei neue Handbücher: das CIT-Handbuch für internationale Eisenbahnfahrausweise (MIRT) und das CIT-Handbuch für Zusammenarbeitsverträge im internationalen Personenschienenverkehr (MCOOP), das einen Mustervertrag und Die jährliche Tagung des Ausschusses CIV fand am 24. Juni in Bern statt. zwei Sätze Allgemeiner Geschäftsbedingungen für aufeinanderfolgende und ausführende Beförderung enthält. Beide Produkte wurden sorgfältig vom CIT-Sekretariat vorbereitet, gemeinsam mit Fachpersonen der CIT-Mitglieder, die an speziellen ad-hoc-expertengruppen und an der Arbeitsgruppe CIV teilnahmen. Das MIRT erscheint als Ergebnis der Zusammenführung der zwei geltenden CIT-Ticketing-Handbücher GTV-CIT und GTT-CIV in einem einzigen, aktualisierten, kohärenten und benutzerfreundlichen Dokument. Das MCOOP bezweckt die Unterstützung der CIT-Mitglieder bei der Redaktion von Zusammenarbeitsverträgen und die Harmonisierung der anwendbaren Haftungsregeln für Eisenbahnunternehmen, die im internationalen Personenverkehr zusammenarbeiten möchten. Beide Dokumente unterliegen einer letzten Prüfung vor ihrer Herausgabe und treten in den nächsten Monaten in Kraft: das MIRT am 13. Dezember 2015, das MCOOP am 1. März CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

5 personenverkehr Revision der GCC-CIV/PRR und des AIV Im letzten Jahr befasste sich die Arbeitsgruppe CIV intensiv mit der Frage der Beförderung gefährlicher Güter durch Reisende. Zwei Dokumente wurden dem Ausschuss CIV vorgelegt der Hinweis für die Beförderung gefährlicher Güter in Reisezügen und eine Darstellung mit Beispielen gefährlicher Güter, die (nicht) zur Beförderung zugelassen sind. Beide Dokumente wurden von den OTIF-Experten für gefährliche Güter geprüft. Der Ausschuss CIV beschloss, den Hinweis in die CIT-Website aufzunehmen, wonach auf Punkt 6.2 der GCC-CIV/PRR verweisen wird. Dies wird helfen, eine klare Struktur der GCC-CIV/PRR beizubehalten und den Hinweis, wann immer nötig, problemlos zu aktualisieren. Die Darstellung dient lediglich informativen und illustrativen Zwecken und wird den CIT-Mitgliedern ebenfalls auf der CIT-Website zur Verfügung stehen. Diese Ergänzungen und neuen Dokumente treten am 1. Oktober 2015 in Kraft. Schliesslich genehmigte der Ausschuss CIV einige kleinere Änderungen am AIV, vornehmlich im Zusammenhang mit dem baldigen Ersatz des geltenden Ticketing-Handbuchs durch das MIRT. Alle vom Ausschuss CIV genehmigten Änderungen am AIV werden am 13. Dezember 2015 in Kraft treten. Tetyana.Payosova(at)cit-rail.org Original: EN Erfolgreicher 2. UIC/CIT- e-ticketing Workshop vom 21./22. Mai 2015 in Utrecht, Niederlande Strichcodes, Referenznummern, Einchecken mit Kreditkarten, Geolokalisierung sich rasch entwickelnde Technologien bieten neue Möglichkeiten für die Eisenbahnen. Neue Technologien bringen aber auch neue Herausforderungen mit sich. Der UIC/CITe-Tickeing Workshop hatte unter anderem zum Zweck, eine Übersicht über die aktuelle e-ticketing-welt aus rechtlicher, kommerzieller und technischer Sicht zu bieten und die neuesten Technologien vorzustellen, die signifikante Auswirkungen auf künftige Ticketing-Stategien haben werden. Im Nachgang zum früheren e-ticketing Workshop vom 24./25. Oktober 2012 in Frankfurt, Deutschland, fand der zweite UIC/CIT-e-ticketing Workshop mit grosszügiger Unterstützung seitens NS und Mastercard am 21./22. Mai 2015 am Sitz der NS in Utrecht, Niederlande, statt. Ungefähr 80 Manager, Experten, e-ticketing-entscheidungsträger aus juristischen, kommerziellen und technischen Abteilungen der Bahnen, Fahrausweisverkäufer und Consultingfirmen nahmen am Workshop teil. Das digitale Zeitalter eröffnet zahlreiche neue Möglichkeiten auch im Bereich des Ticketings. Damit sie den wachsenden Erwartungen der Kunden entsprechen, müssen Eisenbahnunternehmen optimale Lösungen finden, um das Reisen mit dem Zug attraktiver, bequemer und gleichzeitig kostengünstiger zu machen. Kenntnis der letzten Entwicklungstendenzen auf diesem Gebiet ist deshalb entscheidend. Der e-ticketing Workshop dient speziell dem Austausch dieses Wissens und der Diskussion der Herausforderungen, die neue Technologien aufwerfen. Tetyana Payosova (CIT) stellte die rechtlichen Erfordernisse im e-ticketing vor Am ersten Tag hatten die Teilnehmer Gelegenheit, die neuesten Entwicklungen im e-ticketing kennenzulernen. Eine Anzahl Redner äusserten sich zu Themen im Zusammenhang mit Technologien und Innovationen im Bahnticketing. Der erste Tag schloss mit einem Panel zum Rechtsrahmen für e-ticketing, wo die CIT-Vertreterin über rechtliche Erfordernisse im e-ticketing referierte und der DB-Vertreter datenschutzrechtliche Herausforderungen behandelte. Der zweite Tag war Workshops, praktischer Analyse und Gruppendiskussionen gewidmet. Den Teilnehmern bot sich Gelegenheit, an zwei von acht verschiedenen Workshops teilzunehmen, in denen sich Fachexperten auf ihrem Gebiet aufteilten und e-ticketing-probleme im Zusammenhang mit kommerziellen, rechtlichen und technischen Fragestellungen diskutierten. CIT-Experten veranstalteten den Workshop Sind Ihre e-tickets konform zum internationalen Eisenbahnbeförderungsrecht?. Tetyana.Payosova(at)cit-rail.org Original: EN 5 CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

6 Güterverkehr Aktuelles aus der Arbeitsgruppe CIM des CIT Zu den Schwerpunkten der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe CIM in diesem Jahr zählten die Frage der Digitalisierung der Beförderungsdokumente mit seinen vielfältigen bzw. rechtlich verschiedenartigen Funktionen als Beförderungs-, Handels-, und Zolldokument und deren Abbildung in den Produkten Güterverkehr des CIT sowie des neuen Mustervertrags für die Umsetzung der AGB Eisenbahn-Seeverkehr. Digitalisierung der Beförderungsdokumente Die aktuellen Versionen der beiden Dokumente Checkliste EDI-Vertrag mit den rechtlichen Spezifikationen für den elektronischen Frachtbrief und Wagenbrief (Anl. 7a GTM- CIT und 1a GTW-CIT) wurden gestützt auf dem Grundsatz der funktionalen Gleichwertigkeit als Ausfluss von Art. 6 9 CIM auf Arbeitsebene finalisiert. Diese Ergebnisse werden anlässlich der nächsten Sitzung Ende November 2015 zur Überprüfung vorgelegt und anschliessend dem Ausschuss CIM des CIT an der Tagung im März 2016 zur Gutheissung unterbreitet. Der aktuelle Entwurf der funktionellen Spezifikationen gemäss Anlage 1 neu GLV-CIM orientiert sich ebenfalls auf die Wiederaufnahme des Art. 6 9 CIM als Basis für die funktionale Gleichwertigkeit. Der aktuelle Entwurf des GLW-CUV gemäss Anlage 1 zu den funktionalen Spezifikationen des elektronischen Wagenbriefs übernimmt die funktional relevanten Inhalte des GLV-CIM zum elektronischen Frachtbrief CIM analog für den Wagenbrief CUV, berücksichtigt jedoch, dass die Basis für den Wagenbrief nicht die CIM sondern der AVV ist. Für die weitere inhaltliche Überarbeitung der für die CIT- Mitglieder bestimmten Handbücher GTM-CIT sowie GTW- CIT, in denen insbesondere die in den Merkblättern dieser Handbücher dargestellten Prozesse angepasst werden, werden nach den ergangenen Beschlüssen des Ausschusses CIM veröffentlicht (siehe CIT-Info 2, S. 5 f.). Dies bedeutet zunächst, dass die Papierverfahren weiterhin zuerst und damit als Regelfall beschrieben werden; zusätzlich erfolgt jedoch die Aufnahme von detaillierten Regelungen für das elektronische Verfahren. Diese Variante kann als Übergangslösung dienen, bis der elektronische Frachtbrief auch in der Praxis überwiegend zur Anwendung kommt. Die AG CIM befasste sich im Juni schwerpunktmässig mit der Digitalisierung der Beförderungsdokumente und dem Projekt Neuer Mustervertrag Eisenbahn-Seeverkehr Des Weiteren berichtete das GS CIT über die in Zusammenhang mit der Revision des SMGS beschlossenen Anpassungen des GLV-CIM/SMGS auf durch die Steuergruppe CIM/ SMGS. Der Ausschuss CIM hat diese Anpassungen zum GLV- CIM/SMGS an der letzten Tagung vom 26. März 2015 gutgeheissen, damit sie gleichzeitig mit dem revidierten SMGS per 1. Juli 2015 in Kraft treten können. Das GS CIT hat den Nachtrag zum GLV-CIM/SMGS Ende Mai mit Rundschreiben 8/2015 den CIT-Mitgliedern mitgeteilt (siehe auch den Beitrag in dieser Ausgabe des CIT-Info). Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe CIM findet am 25./26. November 2015 in Bern am Sitz des CIT statt. Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Original: DE Mustervertrag zu den AGB Eisenbahn-Seeverkehr Die AGB Eisenbahn-Seeverkehr sind zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Der Ausschuss CIM beauftragte die Arbeitsgruppe CIM darüber hinaus, erste Überlegungen zur Umsetzung der AGB Eisenbahn-Seeverkehr mit einem Mustervertrag für die Organisation der aufeinanderfolgenden Schienenbeförderer und den eingetragenen Schifffahrtsunternehmen aufzustellen. Das GS CIT stellte erste Überlegungen eines solchen Mustervertrags für das Modell der aufeinanderfolgenden Beförderer vor. Die eingegangenen Bemerkungen seitens der Experten werden nun in den Entwurf eingearbeitet und für die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe CIM unterbreitet. 6 CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

7 GÜTERVERKEHR Neues aus der Arbeitsgruppe Multimodalität Unter reger Beteiligung der Experten im Bereich multimodaler Transport, fand Ende März die Sitzung der Arbeitsgruppe Multimodalität statt. Eingangs stand die Weiterentwicklung der AGB Eisenbahn- Seeverkehr auf der Tagesordnung. Nach der abschliessenden Gutheissung der AGB Eisenbahn-Seeverkehr sind diese per 1. Januar 2015 in Kraft getreten und stehen seitdem den CIT-Mitgliedern zur Verfügung. Anlage 1 zu den AGB Eisenbahn-Seeverkehr bildet die Liste der Linien zur See oder auf Binnengewässern CIM. Zur Liste der Linien zur See oder auf Binnengewässern CIM sowie auch CIV wurde beschlossen, dass das Generalsekretariat CIT diese einmal pro Jahr anpassen wird und per Rundschreiben jeweils Ende November an alle Mitglieder des CIT versendet. In diesem Zusammenhang konnte die Vertreterin der OTIF in der Arbeitsgruppe Multimodalität über aktuelle Änderungen der Linien zur See oder auf Binnengewässern CIV und CIM berichten und die Teilnehmer hatten anschliessend die Möglichkeit, ihre praktischen Erfahrungen und Erkenntnisse im Verfahren über die Eintragung von CIM-Linien zur See auf dem Mittelmeer, dem Schwarzen Meer und auf der Ostsee sowie auf dem Kaspischen Meer auszutauschen. Zwischenzeitlich hat Schweden am 12. Juni 2015 die Ratifikationsurkunde betreffend das COTIF in der Fassung des Protokolls 1999 hinterlegt, so dass dieses mit dem Tag der Hinterlegung für Schweden in Kraft getreten ist. Die Gründung des Ausschusses Multimodalität im November letzten Jahres erlaubt es der Arbeitsgruppe Multimodalität, sich im Hinblick auf ihre Arbeiten strategisch neu auszurichten indem sie konkrete Arbeiten fokussiert und breit gefächerte Themen und Ansätze dem Ausschuss überlässt. Im Verlauf der Sitzung wurden bereits prägnante Themen für die kommenden Sitzungen der Arbeitsgruppe identifiziert. Ein zentrales Thema wird die Umsetzung der AGB Eisenbahn-Seeverkehr bilden. Der Ausschuss Multimodalität hatte die Arbeitsgruppe Multimodalität auf seiner Tagung im November 2014 beauftragt, erste Überlegungen zur Umsetzung der AGB Eisenbahn-Seeverkehr mit einem Mustervertrag oder alternativ mit einer Checkliste für die Organisation der internen Beziehung zwischen den Schienenbeförderern und den Schifffahrtsunternehmen an der Schnittstelle im Hafenbereich, aufzustellen. Unter reger Beteiligung der Experten im Bereich multimodaler Transport, fand Ende März die Sitzung der Arbeitsgruppe Multimodalität statt für den Eisenbahn-Strassenverkehr. Zu diesem Zweck erarbeiten die beiden Verbände CIT und IRU (International Road Transport Union) aktuell gemeinsam Dokumente, welche auf vertraglicher Ebene rechtliche Passerellen zwischen den verschiedenen Rechtsregimen schaffen und damit einen Beitrag zum Abbau von rechtlichen und administrativen Hindernissen in der Transportkette leisten. Als Rechtsgrundlage für diese Arbeiten wurde seitens GS CIT und IRU eine Vergleichstabelle CMR COTIF/CIM Dokumente IRU/CIT vorbereitet. Auf der Tagung des Ausschusses Multimodalität im November in Bern wurde beschlossen, die Vergleichstabelle um die Vorschriften SMGS und den dazugehörigen Dienstvorschriften zu ergänzen. In einem zweiten Schritt wird nach Fertigstellung der Vergleichstabelle, gestützt auf praktische Fallbeispiele der Mitglieder, eine konkrete Checkliste für den Mustervertrag Eisenbahn- Strasse erarbeitet. Die Sitzung endete mit den Vorbereitungen eines Seminars zum multimodalen Verkehr, welches gemeinsam mit IRU und CCTT (Coordinating Council on Trans-Siberian Transportation) am 12. November dieses Jahres im Vorfeld des Ausschusses Multimodalität durchgeführt wird und an welchem auch erste Ergebnisse aus den Vergleichsarbeiten vorgestellt werden. Nina.Sziladi(at)cit-rail.org Original: DE Darüber hinaus stellt sich für die Arbeitsgruppe Multimodalität nach der Erarbeitung der AGB Eisenbahn-Seeverkehr die Frage über die Erarbeitung eines Mustervertrags 7 CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

8 Rechtsanwendung In dieser Rubrik publizieren wir Urteile zum Eisenbahntransportrecht und verwandten Rechtsgebieten, Stellungnahmen von Behörden sowie Rechtsauskünfte des Generalsekretariats des CIT zu praktischen Rechtsfragen aus dem Alltag. Beginn und Ende des grenzüberschreitenden Eisenbahnbeförderungsvertrags von Gütern Bei einer grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern stellt sich die Frage, wann Beginn und Ende des Beförderungsvertrags auf der Schiene ist? Wie ist die Haftung des Beförderers in dieser Zeit geregelt? Wo wird das Gut übernommen bzw. abgeliefert? Beginn des Vertrages Der internationale Eisenbahnbeförderungsvertrag ist nach der letzten Revision des COTIF 1999 als ein Konsensualvertrag im internationalen Recht ausgestaltet worden (Art. 6 1 CIM) ( 1 ). Demnach unterliegt er den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM (ER CIM) für eine entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Schiene zwischen dem Ort der Übernahme und dem Ort der Ablieferung des Gutes, die sich in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten des COTIF befinden, auch wenn der Frachtbrief fehlt, mangelhaft oder verloren gegangen ist (Art. 6 2 Satz 1 in Zusammenhang mit Art. 1 1 CIM). Davon sind rein nationale Beförderungsverträge auf der Schiene ausgeschlossen. Das Zustandekommen des Beförderungsvertrags erfolgt nach der Willenseinigung zwischen den Parteien des Vertrages Absender und Beförderer, die auch in der Regel den Frachtbrief unterschreiben (Art. 6 3 CIM). Auch einen konkludenten Abschluss des Beförderungsvertrags ist möglich. Die Beförderungspflicht für den Beförderer erwächst deshalb gemäss Beförderungsvertrag sehr früh, noch bevor er das Gut physisch übernommen hat. Die Haftung für die Nichterfüllung der Beförderung erfolgt eigentlich nach dem nationalen Recht, da die Haftung des Beförderers nach den ER CIM nur in der Zeit von der Übernahme des Gutes bis Ablieferung besteht ist (Art CIM). Oft sehen die nationalen Rechte keine Obergrenze für die Haftung vor im Unterschied zum internationalen Eisenbahnbeförderungsrecht (z.b. 17 SZR je fehlendes Kilogramm Bruttomasse, Art CIM). Ende des Vertrages Mit der Übergabe des Frachtbriefs und der Ablieferung des Gutes am vorgesehenen Ort an den Empfänger (Berechtigte) und der Begleichung der vertraglich stipulierten Forderungen (z.b. Zahlung von Transportkosten, Übergabe des Frachtbrieforiginals, Empfangsbestätigung etc.) gilt der Beförderungsvertag als erfüllt (Art CIM). Die Ablieferung des Gutes erfolgt in der Regel nach den am Ort der Ablieferung geltenden Vorschriften (Art in Verbindung mit Art CIM). Mit der Annahme des Gutes durch den Berechtigten sind alle Ansprüche gegen den Beförderer aus dem Beförderungsvertrag erloschen. Davon unberührt bleiben die Ansprüche der Berechtigten bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden spätestens sieben Tage nach der Annahme des Gutes [Art lit. b) Ziff. 1 CIM) und binnen 60 Tagen bei der Überschreitung der Lieferfrist [Art lit. c) CIM]. Schlussfolgerung Der grenzüberschreitende Eisenbahnbeförderungsvertrag von Gütern beginnt also mit der Übernahme des Gutes vom Absender und endet mit der Ablieferung des Gutes an den Berechtigten (Empfänger). Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden die Sendungen am allgemeinen Ladegleis des Versandbahnhofs bzw. Krangleis des Versandterminals übernommen und am allgemeinen Ladegleis des Empfangsbahnhofs bzw. Krangleis des Empfangsterminals abgeliefert (Ziff Checkliste Kundenabkommen des CIT). Im Übrigen gelten die Punkte 11.1 und 11.2 der ABB-CIM. Der Übernahme- und Ablieferungsort wird dementsprechend im Feld 10 (Ablieferungsort, ergänzt mit der Angabe des Bahnhofs gemäss DIUM und des Landes gemäss Anlage zu UIC-Merkblatt ) und 16 (Ort und Datum der Übernahme - falls die tatsächliche Übergabe von den Angaben des Absenders abweicht, vermerkt dies der das Gut übernehmende Beförderer im Feld 56 Erklärungen des Beförderers ) des Frachtbriefs CIM bis zum Beweis des Gegenteils massgebend dokumentiert. Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Original: DE ( 1 ) Im Unterschied zum vorherigen Realvertrag gemäss Art CIM 1980, wonach: Der Frachtvertrag ist abgeschlossen, sobald die Versandbahn das Gut mit dem Frachtbrief zur Beförderung angenommen hat. Nützlicher Link ABB-CIM 8 CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

9 CIT-Itself OSShD und CIT formalisierien die Zusammenarbeit Das CIT und die Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) pflegen seit einigen Jahren eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit in zahlreichen Projekten und haben diese nun in einer Vereinbarung besiegelt. Die OSShD ist eine zwischenstaatliche Organisation auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs. Hauptaufgabe der OSShD ist die Entwicklung und Verbesserung des internationalen Eisenbahnverkehrs, insbesondere zwischen Europa und Asien, sowie die technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedsländer. Sie plant transkontinentale Verkehrskorridore und arbeitet an der Harmonisierung von Frachtrecht und technischen Bedingungen. Die OSShD hat 28 Mitglieder (Afghanistan, Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, China, Tschechische Republik, Estland, Georgien, Ungarn, Iran, Kasachstan, Kuba, Nordkorea, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldawien, Mongolei, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam) sowie vier Beobachter (Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland). Der Vorsitzende des Komitees der OSShD, Tadeusz Szozda, und der Generalsekretär des CIT (Cesare Brand) haben am Rande der Verkehrsministerkonferenz der OSShD am 3. Juni 2015 in Ulan Bator eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Dabei geht es um eine Formalisierung der laufenden guten Zusammenarbeit in verschiedenen Projekten (u.a. Einheitsfrachtbrief CIM/SMGS, elektronische Frachtdokumente, Multimodalität, Zusammenarbeit im Projekt CIV/SMPS). Neben den laufenden Projekten soll ein jährliches Treffen der Leitungen OSShD und CIT stattfinden, damit die gemeinsamen Arbeiten koordiniert werden können. Wir freuen uns auf die Fortführung der laufenden sehr erfolgreichen, freundschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit! Cesare.Brand(at)cit-rail.org Original: DE 9 CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

10 CIT-ITSELF Reklamationskonferenz Personenverkehr Bern, 24 September 2015 Die gemeinsame Reklamationskonferenz Personenverkehr des CIT und der UIC findet dieses Jahr am 24. September in Bern im Gebäude des Weltpostvereins statt. Sie richtet sich primär an Mitarbeitende der Reklamations-, Kunden- und Rechtsdienste der CIT-Mitglieder. An der Session am Morgen erhalten die Teilnehmenden eine Übersicht über die jüngsten Entwicklungen der EU-Gesetzgebung im Bereich Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnsektor (PRR) sowie interessante Rechtsfälle vor Gericht und den nationalen Durchsetzungsstellen (NEBs). Anschliessend folgen Präsentationen zum Thema Informationspflichten gegenüber Kunden, kommerzielles Entgegenkommen im Sinne von Kulanz sowie Informationen zu Neuerungen in den CIT-Produkten Personenverkehr. Das Schwergewicht der Konferenz liegt indes auf den Workshops, die in einer etwas neuen Form dargeboten werden, nämlich mit sprachlich durchmischten Gruppen und Simultanübersetzung, was den Teilnehmenden von Eisenbahnunternehmen anderer Sprache eine leichte und effiziente Kommunikation erlauben wird. Der Workshop am Morgen behandelt die Hilfeleistung bei Fortsetzung der Reise infolge Anschlussbruch während des Tages und das Anbieten von Unterkunft, wenn der Reisende die letzte Tagesverbindung verpasst hat. Im Workshop am Nachmittag diskutieren die Teilnehmenden interessante Fälle von Verspätungsentschädigungen, wobei der ganze Ablauf von der Prüfung der Verspätung über die Berechnung der Verspätungsentschädigung bis zur Auszahlung an den Kunden sowie die Back-office-Funktionen wie die Verteilung der Kosten zwischen den Eisenbahnunternehmen studiert werden. Die Konferenz bietet schliesslich auch eine gute Gelegenheit für Networking, indem sie die Möglichkeit zur Diskussion ungeklärter Themen oder strittiger Fälle eröffnet. Soweit nötig, wird das CIT-Generalsekretariat die Kontaktaufnahme zwischen den Teilnehmenden erleichtern. Nützliche Links CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

11 CIT-Kalender Datum Tagungen Ort Verantwortlich 9. September Koordinatorengruppe CIM/SMGS Warschau Erik Evtimov 10. September Steuergruppe CIM/SMGS Warschau Erik Evtimov 17. September Vorstand 2/2015 Basel Cesare Brand 24. September Konferenz der Reklamationsdienste Personenverkehr Bern Jan Svensson 14. Oktober Ausschuss CUI Bern Myriam Enzfelder Oktober Arbeitsgruppe CIV Bern Tetyana Payosova 29. Oktober Seminar CIV/SMPS Monte Carlo Erik Evtimov 12. November Workshop Multimodalität Bern Nina Sziladi-Scherf 13. November Ausschuss Multimodalität Bern Erik Evtimov 19. November CIT Generalversammlung Bern Cesare Brand November Arbeitsgruppe CIM Bern Erik Evtimov Veranstaltungen mit Beteiligung des CIT Datum Tagungen Org. Ort Verantwortlich 7. September IRT Working Group UIC Paris Jan Svensson 8. September CDF Steering Committee UIC Paris Cesare Brand September Commercial and Technical Group Joint Meeting UIC Paris Isabelle Oberson, Jan Svensson September Ferroworld Forum 2015 Ferroworld Genf Cesare Brand September TAF/TAP-TSI CCM ERA Brüssel Jan Svensson 24. September CER General Assembly CER Oslo Cesare Brand 24. September Arbeitsgruppe Verschlüsse CER Olten Joël Forthoffer September OTIF Generalversammlung OTIF Bern Cesare Brand 5. Oktober CIT/RailData Koordinationssitzung raildata Basel Erik Evtimov 6. Oktober Passenger Working Group CER Brüssel Tetyana Payosova 6-7. Oktober Workshop on Cargo Theft EU Brüssel Erik Evtimov 7. Oktober Customer Liaison Group CER Brüssel Tetyana Payosova 8. Oktober UIC Steering Committee UIC Paris Erik Evtimov Oktober TAG, TAP MD UIC Paris Jan Svensson 14. Oktober Freight Focus Group CER Brüssel Erik Evtimov, Nina Sziladi-Scherf Oktober Unified Railway Law UNECE Genf C. Brand, E. Evtimov, N. Sziladi-Scherf 21. Oktober Corridor Rhine-Alpine Conference 2015 EEIG Corridor Antwerpen Cesare Brand R rhine-alpine 22. Oktober Meeting of the joint technical group ECN CIM/SMGS OSShD/CIT Warschau Lothar Schneemann 28. Oktober Freight Forum UIC Budapest Erik Evtimov 3. November Commercial and Distribution Forum UIC Paris Isabelle Oberson, Tetyana Payosova November XXIV Plenary Meeting CCTT Wien J.-L. Dufournaud, E. Evtimov 11 CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

12 Redaktion: Internationales Eisenbahntransportkomitee (CIT) Generalsekretariat Weltpoststrasse 20, CH-3015 Berne Telefon Fax info(at)cit-rail.org Internet 12 CIT-INFO NR. 3 / JULI 2015

ILNAS-EN ISO 15841:2014

ILNAS-EN ISO 15841:2014 Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)

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