Geschäftsbericht

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1 Die Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle Geschäftsführerin Bettina Meyer-Burkhardt (Rechtsanwältin) ist Ihre Ansprechpartnerin in allen Rechtsfragen (Schwerpunkt Zivil- und Arbeitsrecht) und befasst sich mit allen laufenden berufspolitischen Themen. stv. Geschäftsführerin/Buchhaltung Marion Bänsch (Bilanzbuchhalterin) kümmert sich um die internen und externen Abrechnungsbelange, erstellt Haushaltspläne und Jahresrechnungen der Landesinnungen sowie die Bilanzen der Service-GmbH. Marketing/Öffentlichkeitsarbeit/ Betriebsbörse/Wettbewerbsrecht Yvonne Buttstädt (Dipl.-Ökonomin) ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Rundschreiben und das Wettbewerbsrecht. Sie unterstützt das Marketing der innungseigenen Fachakademie für Augenoptik in Hankensbüttel und ist für die Betriebsbörse zuständig. Betriebswirtschaft Mira Kuschnerus (Bachlor of Arts) ist Ansprechpartnerin für alle betriebswirtschaftlichen Fragen. Sie steht für betriebswirtschaftliche Beratungen, Marketingberatungen, Existenzgründungs- und Nachfolgeberatungen sowie Betriebsbewertungen zur Verfügung. Inkasso/Krankenkassenabrechnungen Katja Glaubitz ist Ansprechpartnerin am Telefon in allen Fragen rund um die Augenoptik. Schwerpunkt ist die Abrechnung mit Krankenkassen, darüber hinaus betreut sie die Inkassostelle. Assistenz der Geschäftsführung/ Präqualifizierung/Sehteststellen Brigitte Franke ist Ansprechpartnerin bei Seminaren, der überbetrieblichen Ausbildung sowie anderen Innungsveranstaltungen. Sie informiert Sie über Ihre Jubiläen. Frau Franke begleitet Sie außerdem bei der Präqualifizierung Ihres Betriebes, liefert umfassende Informationen und praktische Hilfe bei der Umsetzung. Lehrlingsrolle/Jobticus Nicole Neumann ist Ihre Ansprechpartnerin für Eintragungen in die Lehrlingsrolle und betreut die innungseigene Jobvermittlung für das Augenoptikerhandwerk, den Jobticus. Assistenz der Buchhaltung Kerstin Becker ist für die Erstellung von Rechnungen zuständig und Ihre erste Ansprechpartnerin in allen Fragen dazu. Fachakademie für Augenoptik Aus-; ; Fort- und Weiterbildung Mathias Biermann (Dipl.-Kaufmann FH) ist Ansprechpartner bei der Fachakademie in Hankensbüttel rund um alle Fragen der Aus-, Fortund Weiterbildung. Tel.: / sekretariat@fachakademie-augenoptik.de Unsere Geschäftszeiten sind: Mo - Do Uhr Uhr Fr Uhr Uhr Impressum: LI Niedersachsen und Bremen Verantwortlich für den Inhalt: RAin Bettina Meyer-Burkhardt Yvonne Buttstädt.Theaterstr Hannover externe Quelle: ZVA, Bilder Fotolia, ZVA Landesinnung der Augenoptiker von Schleswig-Holstein Geschäftsbericht

2 Sehr geehrte Schleswig-Holsteiner Kolleginnen und Kollegen, erneut können wir auf die für unsere Landesinnung erfolgreichen Jahre 2013 und 2014 zurückblicken. Durch die kooperative und konstruktive Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder, Bezirksmeister sowie den Mitgliedern der Gesellenprüfungskommissionen ist es uns gelungen, zahlreiche Themen für Sie bei der Landespolitik, den Krankenkassen sowie anderen wichtigen Institutionen des Landes zu positionieren. Auch die herausragend gute Zusammenarbeit mit der Berufsschule sowie der überbetrieblichen Ausbildungswerkstatt auf dem Priwall, hat sich gerade in den zwei vergangenen Jahren erneut beweisen müssen. Mit der Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung für das Augenoptikerhandwerk hat es eine Vielzahl von Aufgabenstellungen für die vielen ehrenamtlich arbeitenden Gesellenprüferinnen und Gesellenprüfer gegeben. Ihnen gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank. Nach nunmehr sechs Jahren möchte ich aber an dieser Stelle auch ausdrücklich feststellen, dass sich unsere Entscheidung, die Landesinnung an den Landesinnungsverband -nun Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen- anzuschließen, als positiv erwiesen hat. Nicht nur wirtschaftlich konnten wir erreichen, dass die Beiträge bis 2014 stabil niedrig geblieben sind, sondern Sie erhalten nun seit 2008 für Ihren Beitrag durch die Geschäftsstelle in Hannover eine Vielzahl an qualifizierten Leistungen. Unterstützt wird die Geschäftsstelle durch Ihr regional tätiges Ehrenamt, welches Ihnen in den vergangenen Jahren in vielen Fällen als Berater für Themen rund um die Augenoptik zur Verfügung stand und zukünftig auch steht. Welchen Nutzen Ihnen die Innungsmitgliedschaft bringt, lesen Sie auf den nächsten Seiten. Es ist interessant. Ihr Stefan Pape 2 ZAHLEN DATEN FAKTEN 2013/ allgemeine Fragen nach Adressen, Festbeträgen, Terminen etc. rund um die Augenoptik beantwortet Anfragen zur Krankenkassenabrechnung von Augenoptikern bearbeitet. 113 Präqualifizierungen durch die LI-Geschäftsstelle betreut. 915 Fragen rund um die PQ beantwortet. 210 Präqualifizierungsanträge versandt. 71 Seminare von Controlling für Augenoptiker über MKH und Screening bis zu Verkaufsrethorik angeboten. 68 Neuanträge auf Vermittlung von Arbeits-, Ausbildungs-, Umschulungs- und Praktikumsplätzen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Schülern und Studenten gestellt. 13 betriebswirtschaftliche Beratungen und Bewertungen durchgeführt. 8 Nachfolgeberatungen vorgenommen. 9 Existenzgründungen begleitet. 25 Betriebsinhaber bei der Suche nach einem Nachfolger u.a. durch die Betriebsbörse unterstützt. 83 Newsletter und 26 Hankensbüttel-Kompakt versendet. Bei Facebook und Twitter 123 neue Fans gewonnen. 297 Werbeanzeigen überprüft. 76 Werbungen mit den Betrieben erstellt. In 312 Stunden auf der Opti 13 und der Opti 14 1 den Norden vertreten. Mit 485 Arbeitsstunden den Beruf auf der IdeenEXPO 13,, der langen Nacht der Berufe 13 und verschiedenen Ausbildungsbörsen vorgestellt. Eine Fusionsveranstaltung onsveranstaltung,, 15 Regional- und zwei Bezirksversammlungen durchgeführt rechtliche Fragen zu Arbeits-, Vertrags- und Mietrecht wurden 2013 und 2014 in der Geschäftsstelle beantwortet. In 1321 Arbeitsrechtsfällen Unterstützung geleistet. In 189 Fällen gerichtliche Verfahren zwischen den Parteien verhindert. In 14 Arbeitsgerichtsverfahren Betriebe vor Gericht vertreten. In 197 Schlichtungsfällen zwischen Kunden und Augenoptiker vermittelt. In 71 Fällen zwischen Auszubildendem und Ausbilder die Situation geklärt. In 39 Fällen Betriebe bei der Abwicklung des außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahrens unterstützt. 14 Rahmenverträge rund um die Augenoptik angeboten. 48 Wochen überbetriebliche Ausbildung angeboten Übernachtungen mit Frühstück und Abendbrot angeboten. Auch in diesem Fall handelt es sich um keine abschließende Aufzählung. Dies ist allein deshalb nicht möglich, da Sie uns immer neue Aufgaben stellen, die es zu lösen gibt. 39

3 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in Ihrer Hand halten Sie nun den ersten Geschäftsbericht der Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen. Fast zwei Jahre sind nun bereits vergangen, seitdem die drei Mitgliederversammlungen im März 2013 beschlossen haben, nun auch nach außen hin durch eine gemeinsame und starke Interessenvertretung für die Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen den Berufsstand darzustellen. Viele von unseren Kolleginnen und Kollegen hatten Bedenken, dass die Landesinnung nun nicht mehr ihre Innung ist. Ich glaube wir haben Ihnen beweisen können, dass sich Ihre Bedenken nicht bewahrheitet haben. Vielmehr haben wir unser Angebot seit 2013 ausgebaut und verbessert. Kostengünstige Betriebsberatung, regelmäßige e Informationen sowie kompetente Beratung in allen Fragen rund um die Augenoptik. In der Landesund Bundespolitik ist unsere Position weiterhin stark. Im Zentralverband der Augenoptiker sitzen wir für Sie in vielen Gremien. Als Mitglieder in verschiedenen Organisationen des Landes, ebenso wie durch Teilnahmen an verschiedensten Veranstaltungen, können wir die Interessen der Augenoptik direkt an die politischen Entscheider herantragen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich darüber informieren, was zwischen dem und dem alles in Ihrer Landesinnung passiert ist. Wir wünschen Ihnen nicht nur viel Spaß beim Lesen, sondern vor allem Anregungen, was Sie beim nächsten Telefonat mit unserer LI Geschäftsstelle so alles abfordern können. Nutzen Sie Ihren Innungs-Vorteil. Ihr Jürgen Matthies 38 3

4 Opti 2013/2014 Kreuzfahrtschiffe - wie die AIDAsol oder Queen Elisabeth - sowie riesige Containerschiffe aus nächster Nähe bestaunen. Nach dem Auslaufen gegen Uhr ging die Fahrt durch den Hafen und die Elbe an den verschiedensten, durchweg beeindruckenden Teilnehmern vorbei. Selbstverständlich war auch für das leibliche Wohl reichlich gesorgt und die Stimmung an Bord trotz (oder Dank??) strömenden Regens alles andere als trocken. Einige Seh-Leute wollten schon die Teilnahme im nächsten Jahr buchen! Das große Feuerwerk gegen Uhr mit freiem Blick vom Wasser aus zu beobachten, war ein weiteres beeindruckendes Highlight für die Kollegen an Bord der Atalanta. Die Auslaufparade der Ozeanriesen ab Uhr bildete den krönenden Abschluss eines gelungenen Abends Da waren wir auch noch für Sie Opi 2013 und 14 Die jährliche Opti ist der internationale Jahresauftakt für die Augenoptik. Wie in den vergangenen Jahren haben wir Ihnen wieder günstige Tickets angeboten und eine Vielzahl von Ihnen nahm dieses Angebot wahr war die Opti mit mehr als Fachbesuchern aus über 70 Ländern schon sehr gut besucht. Dies steigerte sich 2014 noch ein weiteres mal. Auf der Opti14 informierten sich über Fachleute aus 80 Ländern über die Neuheiten und Trends der Aussteller. Ehrenamtliche Vertreter sowie Mitarbeiter der Geschäftsstelle der beiden Landesinnungen waren für Sie in beiden Jahren am Stand des ZVA und informierten interessierte Kolleginnen und Kollegen über das umfangreiche Angebot der Landesinnung. Ebenfalls in beiden Jahren war die Fachakademie für Augenoptik Hankensbüttel mit einem eigenen Stand auf dem Opti-Campus vertreten. Der Opti-Campus ist die etablierte Plattform für die Fachhochschulen und Akademien auf der Opti. Ziel ist ein reger Erfahrungsaustausch zwischen Studenten und Fachleuten. Gleichzeitig ist der Campus auch Anlaufstelle für Absolventen der Ausbildungsstätten und Hochschulen. Die Studenten können sich hier über weitere Bildungswege informieren und sich ein Bild von der Branche machen. 4 37

5 Kieler Woche/Hamburg Woche/Hamburg Hafen Geburtstag Sie ist der maritime Höhepunkt der Kieler Woche: Die große Windjammerparade verfolgen jedes Jahr über Menschen schen mit Staunen und Begeisterung hieß es erstmals auch für norddeutsche Augenoptiker volle Fahrt voraus! Am Tag der Windjammerparade ggingen über 100 norddeutsche Augenoptiker auf Kurs Richtung Laboer Ehrenmal. Auf zwei eigens angemieteten Zweimastern mit einer Länge von jeweils über 35 Metern waren Inhaber, Mitarbeiter und Angehörige der Augenoptikerbetriebe mittendrin im maritimen Geschehen. Gemeinsam meinsam mit über 100 Schiffen - darunter Großsegler wie die Gorch Fock oder die Alexander von Humboldt II - zu segeln, war ein überwältigendes Erlebnis. Ein wirklich gelungener Tag mit vielen anre anregenden Gesprächen, auch einmal über den Brillenrand nd der Augenoptik hinaus, sagte der niedersächsische Landesinnungsobermeister nungsobermeister Jürgen Matthies, der, wie viele andere Teilnehmer, zum ersten Mal gesegelt ist. Stefan Pape hingegen, Landesinnungsobermeister von Schleswig-Holstein, Holstein, ist als überzeugter Kie Kieler natürlich schon öfter an Bord eines Seglers gewesen, jedoch noch nie selbst auf der Windjammerparade gesegelt. gelt. An Bord der Catherina, umgeben von einem Meer von Segeln, das hat mir noch einmal eine ganz andere Perspektive auf meine Heimatstadt gegeben, n, schwärmte er nach dem Anlegen am Sartorikai. Die Route führte die Augenoptiker auf nordöstlichem Kurs die Friedrichsorter Enge entlang und dann am Laboer Ehrenmal mal vorbei. Am Nachmittag gingen die Segler wohlbehalten wieder von Bord. Gründung der Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen Am 03. März 2013 wurde durch die Fusion der Augenoptiker-Innungen Hannover, Bremen und Osnabrück-Emsland die Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen gegründet, die offiziell seit dem 01. April 2013 die drei Innungen sowie den Landesinnungsverband abgelöst hat. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Landesinnungs-Obermeister Jürgen Matthies sowie seinen Stellvertretern Werner Rolfes, Giovanni Di Noto, Wolfgang Müller und Michael Fey. Als Geschäftsführerin wurde einstimmig Frau Bettina Meyer-Burkhardt gewählt. Im Rahmen einer gelungenen Fahrsicherheitszentrum Tages-Veranstaltung Hannover, die mit ca. 80 im ADAC- Mitgliedsbetrieben, Standesvertretern und Referenten aus Wirtschaft und Industrie gut besucht war, stand neben den formaljuristischen Anforderungen wie Versammlungen und Wahlen auch die Unterhaltung der Anwesenden im Focus. Angenehme Gespräche bei gutem Essen wurden ergänzt durch kurzweilige Fachvorträge sowie atemberaubende Offroad-Taxi-Fahrten über das Fahrsicherheitsgelände. Für die Unterhaltung insbesondere der jüngeren Besucher standen Krökeltische Nach den ersten erfolgreichen Segelerfahrungen auf der Kieler Woche 2013, hieß es Anfang Mai 2014 wieder: Leinen los! Mehr als 40 see seetaugliche Augenoptiker starteten bei regnerischem Wetter in ein maritimes Abenteuer. Dieses Mal war der 825. Hamburger Hafengeburtstag Hafengeburtstag Start-- und Endpunkt des beliebten Kollegen-Törns. Das größte Hafenfest fenfest der Welt zieht jährlich neben ca. 1,5 Millionen Besuchern zu Land und zu Wasser viele hundert Schiffe an. Neben imposanten Seglern - wie der Alexander von Humboldt II - lassen sich auch einen spannenden Einblick in das Innenleben eines Wirtschaftsunternehmen 36 5 zum austoben bereit. Einen krönenden Abschluss bildete der Vortrag von Martin Kind, Präsident von Hannover 96, der mit vielen Insider-Informationen Bundesligaverein gab.

6 Hamburger Hafen Geburtstag

7 Kieler Woche 2013 Imagekampagne Im Herbst 2013 startete unter der Überschrift Einmal im Jahr zum Optiker die aktuelle Version der Imagekampagne des ZVA und seiner Mitgliedsverbände. Bereits jetzt ist festzustellen, dass es die erfolgreichste Imagekampagne seit deren Beginn im Jahr 1999 ist. In 2013 wurden alle Mitgliedsbetriebe für die Umsetzung im eigenen Betrieb mit einem Startpaket ausgestattet. Mit der neuen Imagekampagne ging erstmals auch ein Verbraucherportal mit zahlreichen Informationen rund um das Thema Sehen unter der Adresse an den Start. Folgend finden Sie die 2014 am meisten gelesenen Artikel auf 1xo: Warum sollten Brillengläser entspiegelt sein? Welche Brille passt zu meiner Frisur? Brillentrends 2014 für Herren und Damen. Mit dem Hinweis: "Wann haben Sie zuletzt Ihre Augen prüfen lassen? können Verbraucher seit 2014 beim Online nline- Sehtest ihre Sehfähigkeit überprüfen. Dieser Sehtest steht jedem Innungsmitglied für seinen Internetauftritt zur Verfügung und stößt auch über die Augenoptik hinaus auf großes Interesse. So haben etliche andere Branchen, unter anderem der Fahrschulenverband, bezüglich der Genehmigung zur Nutzung angefragt. Der Onlineshop bietet eine Vielzahl an individuell anzupassbaren Werbemitteln, Anzeigen, Bannern fürs Internet und Videos. Der Schwerpunkt der Imagekampagne liegt auf dem stärksten Medium Internet, um die Kundenfrequenz zu stärken. Nutzen Sie die Imagekampagne für sich selbst. Was gibt es besseres, als einen Kunden, der ohne Aufforderung nicht nur jedes Jahr zum Zahnarzt geht, sondern auch zu Ihnen zum regelmäßigen Sehtest kommt?! Der Erfolg der Imagekampagne lässt sich auch daran messen, dass der ZDH in seiner Imagekampagne - nach 2013/2014 auch 2015 wieder die Augenoptik in die 15 auf Großplakaten dargestellten Handwerksberufe aufgenommen hat. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl der frühere, als auch der aktuelle Vorsitzende des PR Ausschusses (Jürgen Meyer, Giovanni Di Noto), in den zuständigen Ausschüssen des ZDH sitzt. 7

8 Berufspolitik Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Zentralverbandes der Augenoptiker ist aktuell das sogenannte Berufslaufbahnkonzept-Augenoptik Augenoptik. In Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) werden für die Augenoptik zwei Tätigkeitsfelder im Rahmen eines Leuchtturmprojekts bearbeitet. Ziel ist es, einheitliche Qualitätsstandards für die Meisterprüfung zu schaffen, sowie die Strukturierung der Bildungswege und die inhaltliche Abgrenzung der verschiedenen Abschlüsse vorzunehmen. Erreicht werden soll damit, dass künftige Augenoptikermeister über ungefähr die gleichen fachlichen Kompetenzen, aber auf einem höheren Niveau als bisher, verfügen. Dafür ist neben der Harmonisierung der Meisterprüfung die inhaltliche Verknüpfung der Meisterprüfungen mit den Inhalten der Weiterbildungsprüfung zum Optometristen (ZVA/HWK) vorgesehen. Auf der Grundlage der bestehenden Meisterverordnung sowie der Fortbildungsrichtlinie Optometrist (ZVA/HWK) wird aktuell der zukünftige Meister PLUS entwickelt. Augenoptik 2013/2014 Augenoptik Meister PLUS Dass diese Neuorientierung des Berufsstandes auf eine höheren Ebene -und damit die Arbeit der Verbände unter Leitung des ZVA - zielführend ist, zeigt sich durch ein aktuelles Projekt in Brandenburg. Lange Wartezeiten beim Facharzt haben dazu geführt, dass Optometristen (ZVA/HWK) nun Vorsorge-Untersuchungen vornehmen und bei Befund an den Arzt für Augenheilkunde weiterleiten. So verstärkt sich die Position des Optometristen im Gesundheitssystem als zusätzliches Angebot neben dem Augenoptikermeister und dem Arzt für Augenheilkunde. Der Bedarf wird nun offensichtlich auch in der Politik 8 Vortrag nicht nur die Vorteile sondern auch die Grenzen der LASIK darzustellen. Dieser kritische Blick regte die Teilnehmer zu ebenso engagierten und interessierten Diskussionen an. Die zahlreichen Rückmeldungen - auch noch an den Folgetagen - bestätigten uns, einen rundum gelungenen Kollegenabend durchgeführt zu haben. Von Vornherein ebenso nachgefragt war die Veranstaltung in Bad Zwischenahn. Mit Wolfgang Müller stand uns nicht nur ein Vorstandsmitglied der Landesinnung, sondern zugleich ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für das Gewerk Augenoptik als Referent zur Verfügung. Aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz als Augenoptiker und Gutachter konnte er die häufigsten Fehler bei Anamnese und anatomischen Besonderheiten von Kunden in Beziehung zu den Konsequenzen für das Beschwerde- und Reklamationsmanagement von Gleitsichtbrillen setzen. Auch hier fand ein reger Erfahrungs- und Meinungsaustausch unter Kollegen statt. Dass sich das Konzept der Regionalveranstaltungen als Erfolg erweist, zeigte sich dann bei der dritten Runde im September Offenbar ist uns dieses Mal das besondere Kunststück geglückt, Ihnen das richtige Thema anzubieten! Der Vortrag zu PasKal 3D von Referent Fritz Paßman war bei vier von fünf Veranstaltungen das zentrale Thema und mit insgesamt 100 Anmeldungen auch besonders stark gefragt und gut besucht. Doch auch das Thema Arbeitssicherheit mit dem spannenden Vortrag zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz von Cornelia Höltkemeier fand Interessenten. Die rege Nachfrage nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen unterstreicht die Bedeutung dieses Themas. 33

9 Regionalversammlungen 2013 und 2014 Im September 2013 starteten die ersten Regionalversammlungen erfolgreich. Der Fokus der Veranstaltungen lag dabei auf der fachlichen Information und Diskussion über Themen der Berufspolitik mit den Innungsmitgliedern. Insgesamt 53 interessierte Augenoptikerinnen und Augenoptiker nahmen an den drei Regionalversammlungen in Hannover, Bremerhaven und Osnabrück teil. Eine Vielzahl von Denkanstößen und Ideen im Bereich des Marketing rund um Brille und Kontaktlinse sowie Web- und Printmarketing aus einer Hand wurden den Anwesenden in Hannover gegeben. Geldwerte Vorteile, Kommunikation und Motivation waren die Themenbereiche, die der Kontaktlinsenspezialist aus Bonn, Clemens Feldmann, in seinem Vortrag beleuchtete. Unter der Überschrift Brille und Kontaktlinse- ein lohnendes Duo gab er Anregungen für die Kombi- Beratung. Die zwei Referenten der Schlüterschen Marketing Services Hannover GmbH, machte den Anwesenden deutlich, dass es mit der 1xO-Imagewerbung bereits ein ausgezeichnetes und innovatives Marketinginstrument für Innungsmitglieder im Netz gebe. Unter Bezug auf konkrete Internetseiten von Augenoptikerbetrieben sowie Statistiken der Suchmaschine Google, stellten sie nicht nur die Entwicklung des Internets vor, sondern zeigten auch Mittel und Wege zur Selbstdarstellung im weltweiten Netz auf. In Osnabrück informierte die Ärztin für Augenheilkunde im Augen- Zentrum-Nordwest, Fachgutachterin beim LASIK TÜV sowie Trainings- Chirurgin und LASIK-Ausbilderin der Deutschen Kommission für Refraktive Chirurgie (KRC), Frau Dr. Stefanie Schmickler, über die Entwicklung der LASIK in den letzten 20 Jahren sowie die verschiedenen Operationsmethoden. Zusätzlich wurden in Hannover und Bremerhaven Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit angeboten. Auch die Regionalversammlungen im Mai 2014 stießen auf reges Interesse. Diesmal referierte Frau Dr. Stefanie Schmickler bei sommerlichen Temperaturen in Hannover über ihre Erfahrungen mit der Lasik. Die sehr sympathische und kompetente Referentin verstand es, in ihrem 32 Meistervorbehalt wahrgenommen. Es ist auch ein Aufruf an Sie, sich mit den Chancen und Möglichkeiten der Optometrie auseinanderzusetzen. Der Facharztmangel besteht auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Krankenkassen beobachten das Projekt in Brandenburg, an dem sie selbst beteiligt sind, sehr genau. Für die Zukunft eines jeden einzelnen Augenoptikers ist es daher eine Chance. Nehmen Sie diese Chance wahr, sonst tun es andere! Augenoptiker sind die Besten! Nach dem zweiten Platz im vergangenen Jahr belegen die Augenoptiker in Punkto Kundenzufriedenheit in diesem Jahr den ersten Platz beim Kundenmonitor Deutschland! Hierbei handelt es sich um eine repräsentative Langzeitstudie des unabhängigen Forschungsinstitutes Service Barometer AG, welches zu diesem Zweck bereits seit 23 Jahren die jährlichen Daten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erhebt. Die Augenoptiker belegen schon nahezu traditionell die vordersten Plätze bei der Kundenzufriedenheit. Offenbar ist die gute Beratungsqualität und der Service der stationären Augenoptiker in der Bevölkerung durchaus bekannt und wird wie aus der Platzierung erkennbar - auch entsprechend bewertet. Erneut setzte sich die EU-Kommission mit der Frage auseinander, ob der Meistervorbehalt in Deutschland nicht eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstelle. Erstmals war nun die Augenoptik von dieser Fragestellung betroffen. Das Evaluierungsgespräch zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten am über Reglementierungen in der Augenoptik ist sowohl nach Auffassung des ZVA als auch nach der des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), äußerst positiv verlaufen. Es wurde deutlich, dass Deutschland im Hinblick auf bestehende Berufszugangsbeschränkungen in Form des Meistervorbehalts keine Sonderrolle einnimmt. Schließlich könne jeder, ohne 9

10 Internetvertrieb von Brillen besonders qualifiziert zu sein, einen Augenoptikbetrieb eröffnen, sofern die fachliche Leitung des Betriebes mit einem Augenoptikermeister (oder einer gleichgestellten Person) besetzt ist. Auch die besondere Ausbildungsleistung der zulassungspflichtigen Handwerke (Anlage-A-Gewerke) wurde von der Kommission als wichtige soziale Komponente dieses Systems gewertet, die auf keinen Fall außer Acht gelassen werden dürfe. Die Einordnung der Augenoptik/Optometrie in den Bereich sales and retail durch die EU ist nicht endgültig. Die Kommission möchte vielmehr vor einer möglichen Neueinordnung erfahren, wie die einzelnen Länder ihre Position selbst sehen. Mit Interesse wurde in Brüssel zudem aufgenommen, dass sich die Augenoptik/Optometrie bereits intern um einen einheitlichen Standard in Form des ECOO-Europadiploms bemüht. Abschließende Erkenntnisse des Evaluierungsverfahrens werden voraussichtlich erst gegen Ende dieses Jahres erwartet. In den vergangen zwei Jahren beschäftigten die Augenoptik vor allem die neuen Vertriebswege und die immer aggressiver auftretenden Onlinehändlern. In zwei wichtigen Verfahren konnte der ZVA Teilerfolge erringen. Bereits 2013 erfolgte das erste Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Dort ging es um einen Antrag auf Verbot des Vertriebs von Lensbest-Gleitsichtbrillen (4 Care AG) über Tchibo. Dabei nahm das Gericht nicht zu der Frage Stellung, ob die Brillen tatsächlich gesundheitsgefährdend sind oder nicht. Ausschlaggebend waren allein formaljuristische Erwägungen. Nach Auffassung des Gerichts wurde von der vom ZVA genannten Vorschrift aus dem Medizinproduktegesetz lediglich das In- Verkehrbringen von gesundheitsgefähr-denden Medizinprodukten verboten. Die Vorschrift untersage eben nicht, wie vom ZVA interpretiert, solche Medizinprodukte zu bewerben und anzubieten. Über die anderen beiden Anträge (einzelne Werbeaussagen und Warnhinweis für den Straßenverkehr) musste das Gericht in der Sache nicht mehr entscheiden, da Tchibo die vom ZVA verlangte Unterlassungserklärung bereits abgegeben hat. Die Kosten für diese beiden Anträge hat das Gericht dann Tchibo mit der Begründung 10 akademie für Augenoptik in Hankensbüttel hervorzuheben. In seinen langen Jahren der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Augenoptiker-Innung Hannover hat er das Bild der Fachakademie entscheidend mit geprägt. Eine weitere Veränderung für die Fachakademie für Augenoptik war das Ende einer anderen Ära. Im Sommer 2013 ging der Leiter des Berufsschulstandortes Hankensbüttel sowie ehemaliger Leiter der Fachakademie für Augenoptik, Studiendirektor Richard Klatt, nach 31 Dienstjahren in den Ruhestand. Hervorzuheben ist seine außergewöhnliche Leistung für eine kooperative Aus- und Fortbildung in der Augenoptik. Als Leiter der Berufsschule und Fachakademie, als Gesellen- und Meisterprüfer hat er während seiner gesamten Laufbahn das Ziel einer hochqualifizierten Aus- und Fortbildung verfolgt und für den Standort Hankensbüttel erreicht. Im Mai 2014 wurde der ehemalige ZVA Vizepräsident, stv. Landesinnungsmeister und Vorsitzender des ZVA-PR- Ausschusses, Jürgen Meyer, für sein herausragendes Engagement für die Augenoptik im Blick der Öffentlichkeit mit dem goldenen Landesinnungszeichen ausgezeichnet. Seit 1999 war er für die Imagekampagne des ZVA verantwortlich. Veränderungen in der Geschäftsstelle gab es ebenfalls. So ging Frau Gabriele Lenz nach 17 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Ihre Aufgaben in der Geschäftsstelle Jobticus, Lehrlingsrolle sowie telefonische Beratung- hat Frau Nicole Neumann übernommen. Zusätzlich hat Frau Mira Kuschnerus ab Herbst 2013 unser Team verstärkt. Sie ist als Betriebsberaterin für die Bereiche Marketing und BWL auch vom ZDH zugelassen und wird der geförderten Beratung durch die Landesinnung neues Leben einhauchen. Übrigens: die Konditionen dafür sind nahezu unschlagbar günstig! Fragen Sie uns. 31

11 Personalien Im Mittelpunkt der ZVA Mitgliederversammlung im März 2014 stand die Neubesetzung aller ZVA Gremien. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 100 % wurde Thomas Truckenbrod aus Leipzig in seinem Amt als ZVA Präsident bestätigt. Mit einem ähnlich eindeutigen Ergebnis wurde ZVA-Vizepräsident Christian Müller aus Mühlheim wiedergewählt. Da Jürgen Meyer als ZVA Vizepräsident nicht mehr zur Verfügung stand, wurde in einer Stichwahl mit 75% der Stimmen Dieter Große-Winkelmann aus Gütersloh in das Präsidium des ZVA gewählt. Mit Giovanni Di Noto aus Bückeburg übernimmt wieder ein Norddeutscher das wichtige Amt des Vorsitzenden des ZVA-PR-Ausschusses. Im Rahmen der Fusionsveranstaltung am wurden der langjährige Obermeister der Augenoptiker-Innung Bremen, Gregor Mumpro, sowie der langjährige Vorsitzende des Arbeitskreises Hankensbüttel der Augenoptiker- Innung Hannover, Wolfgang Lemmermann, mit dem goldenen Ehrenzeichen des Landesinnungsverbandes ausgezeichnet. In seiner Laudatio ging Jürgen Matthies auf die herausragenden Verdienste beider Ehrenamtsträger für die Ausbildungs- sowie die Verbandarbeit ein. Im Oktober 2013 wurde der Léon Hauck Preis 2013 an den ehemaligen stellvertretenden Obermeister und Landesinnungsmeister Peter Remm aus Hannover verliehen. Der Sohn des Preisstifters, Michael Hauck, ging in seiner Laudatio auf die zwanzigjährigen Verdienste von Herrn Remm für die Aus- und Fortbildung im Augenoptikerhandwerk ein. Besonders sind seine Verdienste um die Fach- 30 auferlegt, es hätte Tchibo antragsgemäß verurteilt, wenn die Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden wäre. So zeigen sich die Richter davon überzeugt, dass die von der Augenoptik angegriffenen Werbeaussagen hochwertige Gleitsichtbrille und Premium Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität irreführend sind. Durch diese Werbeaussage würde bei den Verbrauchern die Vorstellung hervorgerufen, die angebotene Gleitsichtbrille entspreche in Qualität und Hochwertigkeit solchen Gleitsichtbrillen, die beim stationären Augenoptiker zu erhalten sind. Diese Vorstellung stimme aber nicht mit der Wirklichkeit überein. Ebenfalls war das Gericht der Auffassung, dass bei der Bewerbung von Gleitsichtbrillen aus dem Internet ein Warnhinweis für die Benutzung im Straßenverkehr erfolgen müsse. Dass dies ein Kampf gegen Windmühlen ist, zeigt die Tatsache, dass Tchibo mit eingeschränkter Werbeaussage weiterhin im Onlinehandel aktiv ist. Auch das OLG Schleswig verpflichtete die 4Care GmbH zu Warnhinweisen. In dem sich an das Urteil des Landgerichts Hamburg anschließenden Prozess um die Kooperation zwischen Tchibo und der 4Care GmbH wurde letztere gerichtlich dazu verurteilt, ihre Gleitsichtbrillen im Internet künftig nur noch mit einem Warnhinweis hinsichtlich der Nutzung im Straßenverkehr zu vertreiben. Dieses Urteil stellt einen großen Erfolg dar, auch wenn die weitergehenden Anträge des ZVA hinsichtlich eines generellen Vertriebsverbots von Gleitsichtbrillen, die ohne HSA, Fassungsvorneigung und Einschleifhöhe produziert wurden, zurückgewiesen worden sind. Entsprechend entwickelte der ZVA ein Positionspapier zum Online-Brillenhandel Brillenhandel. Grundsätzlich ist es jedem Anbieter selbst überlassen, auf welchen Wegen er seine Produkte in den Markt bringt. Deswegen gehört auch das Internet zu einem möglichen Vertriebsweg in der Augenoptik. Eine Aufgabe des ZVA ist es, für den fairen Wettbewerb in der Augenoptik einzutreten. Die geltenden Regelungen und Vorschriften, die für die stationären Augenoptiker einen Kostennachteil bedeuten, müssen im Sinne des Verbrauchers von allen Marktteilnehmern berücksichtigt werden unabhängig vom letztlich gewählten Vertriebsweg. 11

12 Geomarketing Ihre Chance für 2015 Freisprechungsfeiern 2014 Bereits im Sommer 2013 brachte die Landesinnung Niedersachsen/ Bremen einen Rechtsstreit gegen die BKK EWE ins Rollen. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration wurde als zuständige Rechtsaufsicht in den Fall eingeschaltet, sah jedoch keine Notwendigkeit des Einschreitens. Parallel wurde die Wettbewerbszentrale mit der Rechtsverfolgung beauftragt, welche nach erfolgloser Abmahnung die Kooperation vor Gericht brachte. Mit rechtskräftigem Urteil vom entschied das Landgericht Oldenburg, dass die Kooperation zwischen der BKK EWE und dem Onlinehändler Brille 24 unzulässig sei. Die BKK EWE hatte außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten einen Zuschuss von 33,90 Euro beim Kauf einer Brille oder Kontaktlinsen gewährt und diesen Zuschuss mit der Empfehlung für den Online- Händler Brille24 als Leistungserbringer und Kooperationspartner verknüpft. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem Verstoß der BKK gegen ihre Neutralitätspflicht und der daraus folgenden Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Online-Händlers. Leider stützt sich das Kooperationsverbot im Urteil des LG Oldenburg auf diese konkrete Empfehlung und ist insofern nicht unmittelbar auf andere Kooperationen zwischen Krankenkassen und Online-Händlern übertragbar. Außerdem ließ das Gericht die Bezeichnung der Brillen als Qualitätsbrillen unbeanstandet, da der Verbraucher wisse, (...) dass mit der Bequemlichkeit einer Online-Bestellung der Verzicht auf individuelle Beratung einhergeht. Mit Geomarketing können Sie ab 2015 eine bessere Marktausschöpfung erreichen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation in der Augenoptik mit einer wachsenden Zahl an Filialbetrieben und Umsatz- und Stückzahlrückgängen beim Mittelstand hat die ZVA Mitgliederversammlung 2014 entschieden, für seine Mitgliedsbetriebe ein Geomarketing-Pilotprojekt mit der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ins Leben zu rufen. Ziel: eine bessere Marktausschöpfung des direkten Betriebsumfeldes zu erreichen, damit sich die 12 Erstmals nach der neuen Ausbildungsordnung wurden 2014 insgesamt 214 junge Augenoptikerinnen und Augenoptiker in den verschiedenen Regionen freigesprochen. Neu war auch, dass die Freisprechung für Bremen/Oldenburg in der Turbinenhalle des Nordwestdeutschen Museums für IndustrieKultur in Delmenhorst stattfand. Ihre Aussichten sind glänzend! Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand! Der Rest Ihres Lebens fängt schon heute an. Gestalten Sie ihn, lernen Sie! Machen Sie weiter! Denken Sie über den Tellerrand hinweg! Werden Sie als nächstes Meister, Optometrist trist oder Heilpraktiker. Vielleicht bilden Sie auch selbst einmal junge Menschen in Ihrem Beruf aus und geben die Tradition weiter. Wer aufhört zu lernen, ist alt. Er mag zwanzig oder achtzig sein, das hat schon Henry Ford erkannt. Und dieser Mann hat die d Zukunft gestaltet! Mit diesen Worten zeigten die Redner den Anwesenden nicht nur die Wertigkeit des Augenoptikerberufs auf, sondern wiesen auf die Wichtigkeit des lebenslangen Lernens hin. Erneuter Höhepunkt war die Prämierung der besten Auszubildenden. Mit einem Buchpreis der Landesinnung wurden ausgezeichnet: Olga Krieger (Hubert Volmer Augenoptik, Meppen), Franziska Fischer (Optik Beermann, Georgsmarienhütte), Melina Dumschat (Fielmann AG & Co. ohg, Northeim), Sophia Schulz (Siggi`s Augenoptik, Seelze) und Susann Müller (Kühlhorn-Optik, Braunschweig), Inga Catherine Elsinger (Fielmann Optic Fielmann GmbH & Co. ohg, Varel) Elisabeth Schmolke (Der Augenoptiker Andreas Tomkötter, Oldenburg), Marlena Haarje (Fielmann AG & Co, Osterholz-Scharmbeck), Jana Mladenoski (Fielmann AG/ Bad Oldesloe), Jacqueline Sievers (Fielmann AG/ Bad Oldesloe). Des Weiteren erhielten die Auszubildenden mit der besten Theorienote je nach Berufsschulstandort einen Preis der Firma Zeiss. Insgesamt nahmen an allen vier Feiern ca Gäste teil. 29

13 Betriebe mit geeigneten Methoden am Markt besser positionieren und profilieren können. Erstmals trafen sich am in Frankfurt am Main 22 der 26 Teilnehmer des Projektes, das nach der Pilotphase im kommenden Jahr ausgeweitet werden soll, zu einem Workshop. Die GfK hatte zuvor die jeweiligen Kundendaten der Betriebe nach soziodemographischen Faktoren und nach Konsumententypen ausgewertet. Auf dieser Grundlage können die Inhaber strategische Entscheidungen zur Ausrichtung des Betriebes treffen. Nach den grundsätzlichen Informationen, die im Rahmen des Workshops gegeben wurden, bekommt jeder Betrieb nun in der Folge eine individuelle Auswertung und eine telefonische Einzelberatung von der GfK. Denn je konkreter und präziser sich der Betrieb auf die Zielgruppe einstellt, desto mehr Aufmerksamkeit und Akzeptanz wird er bei dieser Kundengruppe erzielen und desto besser grenzt sich der Betrieb gegenüber der Konkurrenz ab. Das gilt im Hinblick auf die Sortimentsgestaltung, die Schaufensterpräsentation, die Inneneinrichtung des Geschäftes bis hin zur direkten Ansprache des Kunden durch Werbung, Direktmailings oder Onlinemaßnahmen. An diesem Workshop hat für Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein unsere Betriebsberaterin, Frau Kuschnerus teilgenommen. Sie wird Ihnen bei der Umsetzung des Projektes auch in Zukunft zur Verfügung stehen. Es bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, seinen Betrieb richtig auszurichten. Sprechen Sie uns an! Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage eines staatlich geprüften Augenoptikers und Optometristen auf Erteilung einer Teilheilpraktikererlaubnis abgewiesen. Dennoch ist die Urteilsbegründung erfreulich 28 13

14 Licht- und Sehtest Freisprechungsfeiern 2013 für die Augenoptik, denn daraus ergibt sich, dass grundsätzlich alle Augenoptikermeister, staatlich geprüfte Augenoptiker und Fachhochschulabsolventen (Augenoptik/ Optometrie) berechtigt sind, Auffälligkeiten an den Augen im Rahmen einer Verdachtsdiagnose qualitativ zu bewerten. Der Kläger hatte die Teilheilpraktikererlaubnis beantragt, um seinen Kunden künftig im Bedarfsfall nicht nur mitzuteilen, dass eine Auffälligkeit an ihren Augen vorliegt, sondern ihnen in der Folge auch eine etwaige Augenerkrankung zu benennen. Schließlich führe er die optometrischen Untersuchungen (u. a. die Betrachtung des Augenhintergrundes, verschiedene Screeningteste) immer mit dem Ziel aus, Auffälligkeiten an den Augen der Kunden aufzudecken und sie - wenn nötig - zur weiteren Aufklärung und Behandlung an einen Arzt zu verweisen. Das Gericht verweigerte dem Augenoptiker die gewünschte Erlaubnis mit der Begründung, sie bringe ihm keine beruflichen Vorteile. Denn nach der Meisterverordnung sei er bereits jetzt berechtigt, seinen Kunden nach einer entsprechenden Untersuchung einen konkreten Krankheitsverdacht mitzuteilen. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist optimales Sehen und Gesehen werden im Straßenverkehr rkehr lebenswichtig. Das Deutsche Kfz- Gewerbe (ZDK) und der ZVA haben auch in den vergangenen zwei Jahren im Aktionsmonat Oktober zum Licht- und Sehtest eingeladen. Alljährlich wird im Oktober bundesweit an die Autofahrer appelliert, an einem kostenlosen Test der Fahrzeugbeleuchtung in den Kfz-Werkstätten teilzunehmen und ebenfalls kostenlos das Sehvermögen bei einem der teilnehmenden Augenoptiker testen zu lassen. Wie in den vergangenen Jahren, waren die Aktionen bundesweit erfolgreich. Die große Bekanntheit des Licht-Testes nutzte der ZVA 2014, um auch auf diesem Wege auf die Bedeutung eines guten Sehvermögens für die Verkehrssicherheit aufmerksam zu machen. 14 Im Jahr 2013 wurden insgesamt 250 junge Augenoptikerinnen und Augenoptiker in Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein von ihren Pflichten der Ausbildung freigesprochen und zu Gesellen erklärt. In ihren Reden zeigten die Vertreter der jeweiligen Landesinnung mit einem Blick auf den demographischen Wandel die gesellschaftliche Bedeutung des augenoptischen Berufes auf: Wappnen Sie sich für die Zukunft! Denn die Zukunft bringt nicht nur mehr ältere Menschen, die auf eine Sehhilfe angewiesen sind, sondern auch mehr Hightech, mehr Vielfalt, mehr Konkurrenz. Deshalb: Seien Sie immer ein Stück voraus auf Ihrem Weg. Bilden Sie sich weiter! Sammeln Sie Erfahrungen! Denken Sie über den Tellerrand hinweg! Ob als Meister, Optometrist oder Heilpraktiker mehr Wissen bringt mehr Erfolg! Höhepunkt aller Feiern war die Prämierung der jeweils besten Auszubildenden. Mit einem Preis der Firma Zeiss ausgezeichnet wurde in Osnabrück Jasmin Fölling (Citi Optik Beckötter, Melle), in Hankensbüttel Julia Bolz (Fielmann AG & Co. / Güstrow), in Bremen Jessica Kauertz (Fielmann GmbH & Co., Bremen) sowie in Oldenburg Marilena Sydow (Benkel Optik, Posthausen). Neben den Besten wurden auch die jeweils Zweit- und Drittplatzierten geehrt. Alexandra Fuhrmann (Fielmann AG & Co. ohg, Kiel) sicherte sich als erfolgreichste Auszubildende einen Sachpreis der Firma Zeiss. Der zweite Platz ging an Nina-Janike Claußen (Fielmann AG & Co., Heide) während Marie Luise Asmußen aus Lübeck als Drittplatzierte geehrt wurde. Jede von ihnen erhielt neben einem Blumenstrauß auch einen Buchpreis der jeweiligen Landesinnung. 27

15 Wiederholungssehtest -Führerscheininhabe Führerscheininhaber Die Kooperation läuft seit vielen Jahren erfolgreich, die Medienresonanz ist enorm! Besonders intensiv fordert der ZVA auf allen politischen Ebenen die Einführung eines verpflichtenden, regelmäßigen und altersunabhängigen Wiederholungssehtestes für alle Inhaber eines Führerscheins nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). In einem von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Positionspapier hat der ZVA die Gründe, die für die Einführung dieses Wiederholungssehtest sprechen, zusammengefasst. Einige wollen wir Ihnen hier vorstellen. Das gesamte Positionspapier können Sie unter ansehen. Statistisch trugen über 64-jährige Pkw-Fahrer sehr häufig (67 %) die Hauptschuld, wenn sie in einen Unfall verwickelt waren. Den mindestens 75- Jährigen wurden sogar in 76 % der Fälle die Hauptschuld am Unfall zugewiesen. Die Unfallursachen bei von Senioren verursachten Verkehrsunfällen, so das statistische Bundesamt, deuten eher auf altersbedingte Einschränkungen der Wahrnehmungsfähigkeit als auf leichtsinniges Verhalten hin. Wissenschaftlich bewiesen lassen ab einem Alter von 60 Jahren folgende Sehfunktionen nach: Tagessehschärfe, Kontrastsehen und Dämmerungssehen. Zusätzlich erhöht sich im Alter die Blendempfindlichkeit beträchtlich. Der Verkehrsbericht der Stadt Hamburg von 2010 ermittelte als Risikofaktor Nr. 1 für ältere Verkehrsteilnehmer die meist schleichend eintretenden gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere die Verringerung der Sehkraft. In 14 EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits einen verpflichtenden Wiederholungssehtest in unterschiedlicher Ausgestaltung. In der Bevölkerung besteht die Einsicht, dass ein Wiederholungssehtest sinnvoll ist. 25 % aller Kraftfahrer mit Brille zweifeln, ob ihre Sehleistung voll ausreicht. Bei den Nicht-Brillenträgern unter den Autofahrern sind es 16 %. In der Altersgruppe der Jährigen bestehen derartige Zweifel bei 27 % der Befragten. Ein vermindertes Kontrast- und Dämmerungssehen wirkt sich negativ 26 15

16 IdeenExpo 13 Vom Samstag, den bis zum fand die IdeenExpo zum vierten Mal auf dem Messegelände in Hannover statt. Die IdeenExpo ist DAS Naturwissenschafts- und Technikevent zum Mitmachen in Deutschland. Auf insgesamt Quadratmeter Ausstellungsfläche wurde die Idee und das Ziel, naturwissenschaftlich-technisches Interesse bei jungen Menschen zu wecken und zu vertiefen, innovativ umgesetzt. Kernziel der IdeenExpo ist es, dem zunehmenden Fachkräftemangel in MINT-Berufsfeldern entgegenzuwirken mit Spaß, Abwechslung, Interaktion, Live-Experimenten, Bühnenshows und Workshops. Die Landesinnung der Augenoptiker präsentierte hier nach 2011 zum zweiten Mal den Beruf des Augenoptikers. Mit einem begehbaren Auge sowie verschiedenen Sehtesten und den modernen Brillen von morgen war die Augenoptik auf dem Stand der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) vertreten. In den neun Tagen wurden bei fast Besuchern Sehtests durchgeführt. Mit vielen Besuchern wurden lustige Brillenfotos gemacht und interessierte Jugendliche, Eltern und Lehrer über den Beruf des Augenoptikers informiert. Zahlreiche Prominente, wie Stefan Weil, Ministerpräsident von Niedersachsen, Hauke Jagau, Regionspräsident von Hannover, Dr. Philip Rösler, damals Bundeswirtschaftsminister, Bundespräsident a.d. Christian Wulff mit Sohn sowie Staatssekretärin Birgit Honé mit Tochter, informierten sich über den Beruf. Insgesamt über Besucher besuchten die Veranstaltung. Auch 2015 ist die Landesinnung wieder für Sie auf der IdeenExpo vertreten. Besuchen Sie uns! Am Freitag, den veranstaltete die Stadt Hannover zusammen mit einer Vielzahl von Insititutionen, Unternehmen, Hochschulen und Universitäten die 7. Lange Nacht der Berufe. In fünf Stunden stürmten Tausende von Schülern mit Freunden oder Eltern an die Stände an insgesamt fünf verschiedenen Standorten. Das Augenoptiker-Handwerk war im Neuen Rathaus Hannover vertreten

17 Sehtestungen im niedersächsischen Landtag auf das Fahren bei Dämmerung, in der Nacht und bei schlechter (z.b. winterlicher) Witterung aus. 32 % der PKW-Fahrer räumen ein, sich bei winterlichen Sichtverhältnissen sehr stark bzw. deutlich beeinträchtigt zu fühlen. Erstaunlich ist, dass (2011) bei 29 % der Deutschen der letzte Sehtest mehr als drei Jahre zurücklag. Seit der Einführung des Begleiteten-Fahren-ab-17 legen einige Jugendliche bereits einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres die praktische Führerscheinprüfung ab. Ihr Sehvermögen wurde durch den Führerscheinsehtest geprüft, als sie demnach ca. 15 oder 16 Jahre alt waren. Nachgewiesen ist aber, dass sich das Sehvermögen bei vielen Menschen zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr ganz erheblich verschlechtert. Ein Wiederholungssehtest ist deshalb sowohl für junge als auch ältere Verkehrsteilnehmer sinnvoll. Dieses Anliegen haben wir als Verband im Dezember 2013 im Rahmen einer Sehtestaktion im Niedersächsischen Landtag verdeutlicht. Landtagsabgeordnete sowie Mitarbeiter konnten kostenlos einen Sehtest machen, sich von den anwesenden Augenoptikern beraten lassen und so erfahren, ob die eigene Sehleistung den Anforderungen im Straßenverkehr noch gerecht wird. Nahezu jeder zweite der anwesenden Abgeordneten nahm - ebenso wie viele Mitarbeiter des Landtags - dieses Angebot auch gern in Anspruch. Ziel war es, die Politiker durch den Test, aber auch im persönlichen Gespräch vor Ort, auf die Notwendigkeit von Wiederholungssehtests hinzuweisen. In Innenminister Boris Pistorius fand ZVA Vizepräsident Jürgen Meyer nicht nur den thematisch hierfür zuständigen, sondern auch einen inhaltlich bestens informierten Gesprächspartner. Auch Landesinnungsobermeister Jürgen Matthies nutzte die Gelegenheit, viele Gespräche mit den Politikern zu führen

18 Aus 2013 und 2014 kurz notiert EuGH die Erste: Am hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine für die Augenoptik in Italien relevante Entscheidung getroffen: Laut einem regionalen Gesetz war in Sizilien für die Eröffnung eines Augenoptikbetriebes eine staatliche Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis wurde unter zwei Voraussetzungen erteilt: Zum einen wird nur ein einziges Augenoptikergeschäft pro Einwohner zugelassen. Zum anderen ist zwischen zwei Geschäften eine Mindestentfernung von 300 Metern einzuhalten. Der EuGH hat schon etwas überraschend - dieses Gesetz nicht aufgehoben sondern lediglich festgestellt, dass eine solche Regelung mit europäischem Recht vereinbar sein könnte. Die Quintessenz des Urteils für Deutschland: nationale Regelungen, die den Zugang zum Beruf des Augenoptikers einschränken, können zulässig sein, wenn dies mit dem Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit erfolgt. Das Urteil kann somit zur Rechtfertigung der Meisterpflicht für die Gesundheitshandwerke herangezogen werden und stärkt auf nationaler naler Ebene die Befürworter der Meisterpflicht. EuGH die Zweite: Mit Urteil vom hat der EuGH entschieden, dass die Werbung einer gesetzlichen Krankenkasse dem Wettbewerbsrecht unterliegt. Diese Entscheidung ist insofern Aufsehenerregend, als dass Krankenkassen aufgrund ihres öffentlichen Charakters und ihrer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe in Deutschland bislang ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit unterlagen. Im vorliegenden Fall hatte die BKK Mobil Oil ihre Leistungen als Krankenkasse gegenüber den eigenen Mitgliedern in irreführender Form beworben. Die Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts wurde jedoch bislang mit Hinweis darauf, dass eine Krankenkasse keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübe, sondern einen rein sozialen Zweck verfolge, vehement verneint und das Verfahren so durch diverse Instanzen bis zum Bundesgerichtshof getragen. Dieser wollte zwar dem Irreführungsvorwurf folgen, hatte allerdings Zweifel, ob Krankenkassen als Gewerbetreibende handeln und den Regelungen des UWG bzw. der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP) unterliegen. Der BGH 18 Das aus 14 Dozenten bestehende Team der Fachakademie wird nunmehr seit Sommer 2014 durch den Augenoptikermeister Dr. Sven Mucke PhD, Vision Sciences sowie seit Herbst 2014 durch die Augenoptikermeisterin Irina Fenzlein verstärkt. Auch das Konzept der Berufsschule PLUS hat sich in den vergangenen zwei Jahren weiter bewährt. Ergänzt wird die praktische Ausbildung seit 2014 aktuell durch zwei Ausbildungspakete. Diese beinhalten praktische Aufgaben in Begleitung des Ausbildungsrahmenlehrplanes. Auch 2014 fand zum wiederholten Mal der Bundesleistungswettbewerb in Hankensbüttel erfolgreich statt. Die Qualität der Ausbildungsstätte ist auch bundesweit anerkannt! Besonders bedanken möchten wir uns in diesem Zusammenhang nicht nur für die herausragende Arbeit des Ehrenamtes der Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite der Landesinnungen, sondern auch bei den Vertretern der sechs Berufsschulstandorte, ohne deren Einsatz wir die Qualität der außerbetrieblichen Ausbildung nicht gewährleisten könnten. Ein weiterer Dank gilt den Unterstützern der Fachakademie, die mit ihren Spenden zu der Ausstattung der Labore und unseres kleinen Museums in den vergangenen zwei Jahren beigetragen haben. Um den Schülern den Bezug zu diesem alten Handwerk zu erleichtern, schenkte uns Herr Udo Timm bereits 2006 Werkzeuge und augenoptische Maschinen aus den 30er und 40er Jahren. Zu diesem hat sich nun ein weiterer Schatz gesellt: Herr Klünker (ehemals: Klünker sehen + hören/hannover) hat uns einen wunderschönen antiken Gläserkasten vermacht! Für eine Ausbildung auf technisch hohem Niveau hat Herr Weinrich (Weinrich Augenoptik KG/Dorum) der Fachakademie ein gebrauchtes R + H-Zentriergerät (mit extra besorgter nagelneuer Software) gespendet! Wir bedanken uns - auch im Namen der Auszubildenden - bei allen Spendern sehr, sehr herzlich!! 23

19 Aus- Fort- und Weiterbildung 2013/2014 Für die Gesellenprüfungsausschüsse sowie die Fachakademie war in den vergangenen beiden Jahren die Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung eine sehr große und zeitlich umfangreiche Herausforderung. Nur die gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sowie der Einsatz des Vorstandes im Berufsbildungsausschuss des ZVA führte zu einem reibungslosen Ablauf der Sommerprüfung Weiter wurden die beiden innungseigenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten in ersten Schritten an die neuen rechtlichen Anforderungen angepasst. Bereits die Ergebnisse der vergangenen Prüfungen haben gezeigt, dass der Wegfall der Zwischenprüfung positive Effekte bei der Motivation der Auszubildenden hat fanden für alle Ausbildungsbetriebe im Rahmen der Bezirksversammlungen sog. Ausbildertage statt. Hier wurden interessierte Betriebe in Zusammenarbeit mit den Berufsschulen, der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte und den Gesellenprüfungsausschüssen über die neue Ausbildung und ihre Folgen informiert. Auch in den vergangenen Jahren konnten 79 Meister sowie 19 Optometristen (ZVA) ihren erfolgreichen Abschluss an der Fachakademie für Augenoptik in Hankensbüttel feiern. Das Ansinnen der Verantwortlichen, bei der Aus- und Fortbildung in Hankensbüttel nicht nur auf eine hohe Qualität der Dozenten, sondern auch auf eine sehr hohe Qualität und Vielfalt bei der technischen Ausstattung Wert zu legen, zahlt sich für die Absolventen aus. 22 setzte das Verfahren aus, um diese Frage vom EuGH klären zu lassen. Der EuGH bestätigte in seinem Urteil, dass gesetzliche Krankenkassen zwar Aufgaben wahrnehmen, die im öffentlichen Interesse liegen, jedoch als Gewerbetreibende handeln, wenn diese ihre Mitglieder durch irreführende Aussagen täuschen, um eine informierte Entscheidung dieser Verbraucher zu verhindern. Die UGP- Richtlinie nehme gesetzliche Krankenkassen nicht ausdrücklich vom Regelungsbereich aus. Solle ein umfassender Schutz der Verbraucher gewährleistet werden, müssten die Regeln über fairen Wettbewerb unabhängig davon gelten, ob es sich um eine Einrichtung mit privatem oder öffentlichem Charakter handele. Bildschirmarbeitsplatzbrille die Erste: Zum wurde die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geändert, die u. a. regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille hat. Ohne den ZVA als betroffenen Bundesinnungsverband zu beteiligen, hat das federführende Bundesarbeitsministerium die anderweitig qualifizierte Person (=Augenoptiker), die berechtigt ist, den erforderlichen Sehtest durchzuführen, gestrichen. Nach der neuen Fassung sind nur noch Ärzte berechtigt, die Erforderlichkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zu attestieren. Der ZVA hat das Bundesarbeitsministerium angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Das Bundesarbeitsministerium hat mittlerweile hierzu erklärt, durch die Änderung habe sich inhaltlich nichts geändert: Den Sehtest können neben Augenärzten (...) daher auch weiterhin Augenoptikermeister (...) durchführen. Für die Augenoptik bedeutet dies Folgendes: Die Vorsorgeuntersuchung, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, die an Bildschirmen arbeiten, anbieten muss, ist durch einen Mediziner durchzuführen. Laut des maßgeblichen Ablaufplanes nach G 37 unterteilt sich diese Untersuchung in eine allgemeine Untersuchung, eine spezielle Untersuchung und eine Beurteilung. Bei der allgemeinen Untersuchung geht es u.a. um die Feststellung von Augenerkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates etc. Diese ist von einem Mediziner durchzuführen. Die spezielle Untersuchung beinhaltet die Prüfung der folgenden 19

20 Sehfunktionen: Sehschärfe Ferne, Sehschärfe Nähe (Arbeitsplatz bezogen), Stereoopsys, Phorie, Zentrales Gesichtsfeld, Farbsinn. Diese Untersuchung darf vom Augenoptiker durchgeführt werden. Für die Beurteilung der Ergebnisse der Untersuchungen ist dann wieder der Mediziner zuständig. Bildschirmarbeitsplatzbrille die Zweite: Steuerliche Anerkennung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen Ein aktueller Fall einer Lohnsteuerprüfung hat ein Problem aufgeworfen, das der ZVA leider bestätigt: Augenoptiker dürfen Bildschirmarbeitsplatzbrillen zwar veranlassen, einige Finanzämter verweigern jedoch deren steuerliche Anerkennung. So auch im vorliegenden Fall. Nach einem Steuererlass, der auf Auslegungshinweisen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beruht, ist nur der Arzt eine fachkundige Person im Sinne des 6 Abs. 1 BildschirmarbV (siehe Seite 19). Dies hat zur Folge, dass Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung haben, die Kosten für vom Augenoptiker veranlasste Bildschirmarbeitsplatzbrillen zu übernehmen. Weiterhin kann es dazu kommen, dass Arbeitnehmer den Betrag für die Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille durch den Arbeitgeber lohnversteuern müssen. In jedem Fall sollte die Rechnung die Bezeichnung Bildschirmarbeitsplatzbrille enthalten ( Arbeitsplatzbrille reicht nicht aus) und ein deutlicher Hinweis des Augenoptikers vorhanden sein, dass er die notwendigen Daten selbst erhoben hat (z.b. gemäß eigener Refraktion ). Welche Refraktionsdaten muss der Augenoptiker an Kunden herausgeben? 1. Rechtslage: Vertraglicher Anspruch: Bei einer entgeltlichen Refraktion schließt der Augenoptiker mit dem Kunden einen Werkvertrag ab. Anders als beim Dienstleistungsvertrag schuldet der Unternehmer (= der Augenoptiker) beim Werkvertrag einen bestimmten Erfolg. Dies bedeutet für die Augenglasbestimmung, dass es nicht ausreicht, lediglich die Sehschärfe zu prüfen. Der Augenoptiker schuldet ganz konkret die Feststellung bestimmter Werte, die erforderlich sind, um eine Brille anzufertigen. Diese Werte sind an den Kunden herauszugeben. Dies gilt jedenfalls, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei der unentgeltlichen Refraktionsbestimmung liegt kein Werkvertrag vor. Dies ergibt sich daraus, dass Voraussetzung für einen Werkvertrag die Vereinbarung eines Werklohnes ist. Soll von vornherein eine unentgeltliche Leistung erbracht werden, so liegt in der Regel ein Auftragsverhältnis vor. Als Auftragnehmer ist der Augenoptiker verpflichtet, alles an den Auftraggeber (=Kunde) herauszugeben, was er in Folge des Auftrages erhält. Bei Durchführung der Refraktion erhält der Augenoptiker die Werte, die erforderlich sind, um eine Sehhilfe anzufertigen. Diese muss er also den Kunden mitteilen. Gesetzlicher Anspruch: Abgesehen von den vertraglichen Ansprüchen des Kunden auf Herausgabe der Refraktionsdaten besteht auch ein gesetzlicher Anspruch. Nach 19 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde einen Auskunftsanspruch über alle zu seiner Person gespeicherten Daten. Weiter muss ihm auch mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Datenspeicherung erfolgt ist. Wenn also die Refraktionsdaten einmal in die Kundendatei eingepflegt wurden, so muss der Augenoptiker dem Kunden Auskunft hierüber geben. 2. Empfehlungen: Aufgrund der recht eindeutigen Rechtslage sollten es Augenoptiker nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern im Zweifel die Daten an den Kunden herausgeben. Kunden, die für die Refraktionsbestimmung gezahlt haben, sollten in jedem Fall ihre Daten auch erhalten. Zudem ist stets zu beachten, dass Daten nur dann herausgegeben werden müssen (und auch können), wenn sie gespeichert wurden. Wenn ein Kunde erst einige Tage nach der Refraktionsbestimmung den Augenoptiker bittet, ihm seine Daten mitzuteilen, so kann es tatsächlich sein, dass die Daten bereits gelöscht wurden. Gegenteiliges wird der Kunde wohl nur schwer beweisen können. Zur Vermeidung von Streitereien sollte der Augenoptiker vor der Durchführung der Refraktionsbestimmung mit dem Kunden vereinbaren, ob die Daten herausgegeben werden oder ob sie nur für die Fertigung einer Sehhilfe in einem Betrieb verwendet werden sollen. Wenn Letzteres vereinbart ist, dann dürfte auch der gesetzliche Auskunftsanspruch wegfallen. Weiter sollte auch über die Vergütung für die Refraktionsbestimmung mit dem Kunden vorab gesprochen werden. 20 Viele weitere Informationen rund um die Augenoptik und Ihren Betrieb finden Sie auf unserer Internetseite im Mitgliederbereich. Oder 21

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