2. Auftragserteilung: Der Auftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung oder eine geleistete Anzahlung des Bestellers zustande.

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. perfect solution Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Fa. perfect solution. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. 1.Angebot Die Erstellung eines ersten Angebotes ist in der Regel unverbindlich und kostenlos. Für weitere Angebote werden Kosten nach Aufwand berechnet. 2. Auftragserteilung: Der Auftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung oder eine geleistete Anzahlung des Bestellers zustande. 3. Leistungen, Preise, Zahlung: Die Firma perfect solution ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise zu zahlen und Auslagen der perfect solution an Dritte zu ersetzen. Die Anzahlung ist bis 14 Tage ab Zugang der Auftragsbestätigung fällig, da nur so beauftragte Reservierungen durchgeführt werden können. Der Restbetrag ist binnen 14 Tage vor der Veranstaltung, ab Zugang, ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die perfect solution berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Eckzinssatz der EZB zu berechnen. Liegt zwischen der Auftragserteilung und Veranstaltung weniger als 14 Tage, ist der Rechnungsbetrag sofort in voller Höhe fällig. 4. Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag: perfect solution ist berechtigt aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b, über die Identität des Auftraggebers oder den Zweck der Veranstaltung, gebucht werden, bei Zahlungsverzug. 5. Rücktritt des Auftraggebers Bei Rücktritt ist die Fa. perfect solution berechtigt, Stornokosten als Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen, gemäß der nachstehenden Staffel von fristen und Prozentsätzen: a) über 30 Tage vor Veranstaltungstermin 60 % b) bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin 80 % c) bis 2 Tage vor Veranstaltungstermin 100 % d) am tage des Veranstaltungstermin 100 % Werden einzelne Gewerke eines Auftrages wie z. B. die Gestellung eines DJ oder eines anderen Künstlers nach Auftrageserteilung storniert, so werden in jedem Fall eine Ausfallentschädigung in Höhe des Grundhonorars zuzüglich der gesetzlichen MwSt berechnet 6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

2 Geltungsbereich Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen ( nachfolgend AGB) der Fa.perfect solution Gelten im Verhältnis zum Vertragspartner ( nachfolgend VA). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allemeine Geschäftsbedingungen von VA werden nicht anerkannt, es sei denn, perfect soltio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von perfect solution gelten auch dann, wenn perfect solution in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. Durchführung der Veranstaltung 2.1. VA gewärleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderliche Voraussetzungen zu schaffen, sowie sämtliche hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen VA obliegt insbesondere die Anmietung und Bereitstellung der spielfertigenveranstaltungsstätte unter Berücksichtigung der Bühnenanweisungen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften sowie die Abwicklung des Kartenvorverkaufs, der Plakataushang sowie die Bewerbung der Veranstaltung durch Schaltung von Anzeigen in den ortsüblichen regionalen und nach Absprache überregionalen Medien, insbesondere im Rahmen der örtlichen Tagespresse VA hat das gesamte gemäß Bühnenanweisung erforderliche Personal einschließlich Aufbauhelfer Aufbauhelfer und (sofern in der Bühnenanweisung nicht anders angegeben) technisches Bedienungspersonal sowie das erforderliche Kassen-, Garderobe-, Bedienungs-, Sicherhaits- und Kontrollpersonal bereitzustellen VA gewährleistet, dass Veranstaltungsraum Garderoben sowie fertig eingerichtete Bühne (soweit in der Bühnenanweisung nicht anders gefordert mit entsprechender darin aufgeführter Technik ) ab von perfect solution bekanntzugebender Ankunftszeit des Künstlers spielfertig zur Verfügung stehen. VA bzw. eine Vertrauensperson von VA ist anwesend und am Veranstaltungstag spätestens 30 Minuten vor Getln telefonisch ganztägig erreichbar. Wenn diese Person nicht mit allen örtlichen Gegebenheiten vertraut ist und Zugang zu sämtlichen Räumen hat, hat ein Hausmeister ab Eintreffen der Techniker fü den gesamten für die Veranstaltung inklusive Abbau benötigten Zitraum zur Verfügung zu stehen Während der Veranstaltung darf grundsätzlich kein Verkauf oder Ausgabe von Speisen oder Getränken etc. erfolgen. ( Weder im Veranstaltungsraum noch im Foyer ). Der Ausschank hat generell in Plastikbehältnissen stattzufinden. ( Gläser oder Flaschen sind aus Sicherheitsgründen ausdrücklich untersagt). Darüber hinaus hat der VA darauf zu achten, dass auch keine sonstigen Störungen ( z. B. Türöffnen, Musik im Foyer, etc. ) während des Auftritts gegeben sind Der VA ist verpflichtet, für die persönliche Sicherheit der Künstler, des gesamten von perfect solution gestellten Personals sowie für alle Konzertbesucher im Veranstaltungsgebäudee bzw. auf dem Veranstaltungsgelände zu sorgen und hat dafür alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu treffen. Perfect solution ist berechtigt von VA Ersatz des ihm durch die Zuwiderhandlung durch VA gegen diese Verpflichtungen entstehenden Schadens zu verlangen. Der von VA an perfect solution zu ersetzende Schaden beinhaltet insbesondere auch die Ansprüche des Künstlers, des Personals und der Konzertbesucher gegenüber perfect solution wegen eines an den vorgenannten Orten erlittenen Schadens, sofern der entstandene Schaden auf Zuwiderhandlung von VA gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen beruht. Der von VA nach Ziffer 2.4 Dazu 3 zu sersetzende Schaden umfasst dabei auch die perfect solution

3 gegenüber dem Künstler, dem Personal und dem Konzertbesucher entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung. 2.7 VA hat auf eigene Kosten eine entsprechende Veranstaltungshaftpflichtversicherung in angemesserer Höhe zur Deckung der Risiken abzuschließen. Diese ist perfect solution auf Nachfrage umgehend vorzulegen. 2.8 VA stellt sicher, dass Konzertbesucher ohne gültige Eintrittskarten keinen Zugang zu der Veranstaltung bekommen. Er wird insbesondere sicherstellen, dass die Eintrittskarte beim Einlass und nach Abreißen des Kontrollabschnitts im Besitz des Besuchers bleibt. VA gewährleistet, dass perfect solution jedereit oben genannten Obliegenheiten, vornehmen kann. Dies beinhaltet auch die Aufbewahrung sämtlicher abgerissener Kontrollabschnitte, die perfect solution auf Wunsch im Anschluss an die Veranstaltung vollständig auszuhändigen sind. 2.9 perfect solution und der Künstler sind in der Ausgestaltung der Darbietung des Programms frei und Weisungen von VA oder eines Dritten nicht unterworfen. VA ist nicht berechtigt ohne schriftliche Genehmigung von perfect solution, Vorgruppen, andere Künstler und/oder Moderatoren auftreten zu lassen. 3. Bewerbug der Veranstaltung 3.1. Ab Beginn des Vorverkaufs hat VA die Veranstaltung im Branchenüblichen Umfang bzw. im Umfang der durch perfect solution genehmigten Kalkulation in den wichtigsten örtlichen, regionalen und nach Absprache mit perfect solution überregionalen Medien in angemessner Form zu bewrben. Sollte perfect solution zusätzlich angemessene Werbemaßnahmen anfordern, so sind diese von VA umgehend zu veranlassen Jeweils am Monatsende, spätestens jedoch im direkten Nachgang an die Veranstaltung ist VA verpflichtet, sämtlicht in Auftrag gegebene Werbemaßnahmen durch Übersendung entsprechender Kopien bzw. Anderweitige Nachweise zu dokumentieren VA hat in lokalen und regionalen Presse erscheindende und das Gastspiel betreffende Kritiken unaufgefordert nach ihrer Veröffentlicheung perfect solution m Orininal vorzulegen VA bemüht sich örtliche Präsentationen aus dem print-, Rundfunk- und TV bereich zu akquiriern. Entsprechende Vertragsabschlüsse bedürfen der vorherigen Genehmigung durch perfect soltion VA darf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von perfect solution Sponsoren- /Werbepartner für die vertragsgegenständliche Veranstaltung akquirieren. Entsprechende Vertragsabschlüsse bedürfen der vorherigen Genehmidung durch perfect solution. 4. Verkauf der Eintrittskarten 4.1. VA ist für den Verkauf der Eintrittskarten verantwortlich und vereinahmt die Kartenverkaufserlöse. VA wird sich dabei, soweit dem nicht anderweitige vertragliche Verpflichtungen seitens VA entgegenstehen, des von perfect solution vorgegebenen Ticketsystems bedienen Im Falle einer Arrangementvereinbarung vereinnahmt VA die Kartenverkaufserlöse im Namen und auf Rechnung von perfect Solution.

4 4.3. VA sendet perfect solution wöchentlich jeweils bis montags 16:00 Uhr unaufgefordert eine Aufstellung über Anzahl der verkauften Eintrittskarten per Telefax oder zu Auf den Eintrittskarten ist der von perfect solution vorgegebene Endverkaufspreis auszuweisen. Ungeachtet dessen bedürfen alle Angaben sowie Nennungen von Präsentatoren und/oder Sponsoren auf den Eintrittskarten der vorherigen schriftlichen Genehmigung von perfect solution VA ist nicht berechtigt, die von perfect solution festgesetzten Eintrittspreise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von perfect solution zu ermäßigen Vorbehaltlich einer anderslautenden individuellen jedoch schriftlich zu treffenden Absprache mit perfect solution ist VA verpflichtet, mindestens 20 Freikarten pro Veranstaltung in der Preiskategorie 1 ( Künstlerkontinent ) kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 4.7 VA ist berechtigt, vorbehaltlich einer individuellen Absprache mit perfect solution, maximal 20 Freikarten pro Veranstaltung in Anspruch zu nehmen, die in erster Linie zur Verteilung an die über die Veranstaltung berichtenden Journalisten bestimmt sind. Weitere Freikarten können von VA nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von perfect solution ausgegeben werden. Freikarten sind gegenüber perfect solution unter Angabe von Adressat und Verwendungszweck ( z. B. Medienpartner, VIP. O. ä. ) zu belegen und nach der Veranstaltung auszuweisen, ob diese in Anspruch genommen wurden oder nicht VA ist verpflichtet, perfect solution den Schaden zu erstallten, der perfect solution durch Ansprüche von Besuchern wegen Eintrittskartenreklamationen entsteht, es sei denn, die Ursache der Reklamation ist nicht vom VA zu vertreten. Der von VA zu ersetzende Schaden beinhaltet dabei auch die perfect solution gegenüber dem Besucher entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung. 5. Abrechnung 5.1. VA legt perfect solution oder einem von perfect solution Bevollmächtigten jederzeit auf Wunsch, jedoch spätestens zum Aufbaugbeginn, einen detaillierten Bestuhlungsplan mit farbig gekennzeichneten Preisgruppen und- Kontingenen, den aktuellen Stand des Ververkaufes, sowie die für die Abendkasse vorgesehene Anzahl an Tickts vor VA ist verpflichtet, bis zur Pause der jeweiligen Veranstaltung über die Einnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf für diese Veranstaltung gegenüber perfect solution oder einem von perfect solution Bevollmächtigten unter Vorlage einer nach Preisgruppen aufgeteilten Aufstellung der verkauften Karten ( Kartenabrechnung unter Vorlage der Systemrapporte), abzurechnen. Die perfect solution zustehende Beteiligung an den Einnahmen nach Abzug aller tatsächlich geleisteten a conto- Zahlungen wird von VA nach Rechnungstellung durch perfect solution innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung auf das von perfect soltion angegebene Konto überwiesen. Alternative Zahlungsweisen sind nur nach Rücksprache und mit schriftlicher Zustimmung von perfect solution möglich Nicht verkaufte Karten und etwaige Abschnitte für Ermäßigungen, denen perfect solution zugestimmt hat, sowie zu stornierende Karten sind bei der Abrechnung zur Prüfung vorzulegen und in einer Aufstellung gemäß 5.2. gesondert zu erfassen.

5 5.4. Im Falle einer Arrangementvereinbarung sind von VA am Veranstaltungstag, spätestens jedoch am ersten auf den Veranstaltungstag folgenden Werktag, sämtliche Kosten in Kopie vorzulegen bzw. auf Wunsch von perfect solution durch Orininalbelege nachzuweisen perfect solution bucht für den Künstler, seine Begleitung sowie produktionsbegleitende Techniker anfallenden Hotelzimmer eigenständig und stellt VA hierfür seperat eine im Gastspielvertrag festgelegte Hotel-/Reisekostenpauschale in Rechnung VA begleicht Rechnungen von perfect solution innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum auf das von perfect solution angegebene Konto, wobei der Eingang des Betrages maßgebend ist. 5.7 Gerät VA in Zahlungsverzug, ist perfect solution berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verlangen. Falls perfect soltion in der Lage ist einen höheren Verzugsschaden anzuweisen, ist perfect soluion berechtigt, diesen geltend zu machen. VA ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass perfect solution als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Etwaige perfect solution aus dem Zahlungsverzug zusätzlich entstehenden Folgekosten sowie etwaige Schadenersatzforderungen seitens perfect solution sind hiervon unbenommen VA ist zu Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder von perfect solution unbestritten sind. 6. Bild-/Tonaufnahmen, Merchandising 6.1. VA ist nicht berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung herzustellen bzw. Dritten die Herstellung solcher Aufnahmen zu genehmigen, es sei denn, dass er vorher hierfür die schriftliche Genehmigung von perfect solution eingeholt hat oder das aufgrund gesetzlicher Vorschriften keine Genehmigung erforderlich ist. VA ist darüber hinaus verpflichtet unzulässige Bild- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung durch Dritte zu verhindern VA wird alles in seinen Kräften stehende unternehmen, um das Verbot gemäß Ziffer 6.1. zu kommunizieren und durchzusetzen, d. h. er wird insbesondere entsprechende Hinweise in der Veranstaltungshalle anbringen und das Ordnungspersonal anzuweisen, jegliche unzulässige Aufnahmen zu unterbinden. Perfect solution ist berechtigt von VA Ersatz des ihm durch diese Verpflichtungen entstehenden Schadens zu verlangen. Der von VA an perfect solution zu ersetzende Schaden beinhaltet auch die Ansprüche Dritter ( z. B. des Künstlers) gegenüber perfect solution wegen Verstoßes gegen das Verbot unautorisierter Bild- und/oder Toaufnahmen, soweit dieser Verstoß auf Zuwiderhandling von VA gegen die ihm obliegendenen Verpflichtungen beruht. Der von VA nach 6.2 Satz 3 zu ersetzende Schaden umfasst dabei auch die perfect solution entstehenden Koten der Rechtsverteidigung gegenüber dem Dritten. 6.3 VA erteilt perfect solution auadrücklich auch im Namen etwaiger eingeschalteter Sub- Veranstalter sämtliche erforderlichen Einwilligungen nach 81 UrhG und überträgt insofern sämtliche ihm im Rahmeen der Veranstaltung entstehenden Leistungsschutzrechte und sonstige im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Dritten entstehende Rechte auf perfect solution, so dass perfect solution bzw. der Künstler in der Verwendung der Veranstaltung und sonstiger damit in Zusammenhang stehender Aufnahmen keinerlei Beschränkungen unterliegt. Insoweit stellt VA perfect solution von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei und ersetzt perfect solution alle aus der Nichteinhaltung von 6.3 resultierenden Schäden, Kosten und/oder Aufwendungen sowie hieraus entstehende Rechtskosten.

6 6.4 VA ist nicht berechtigt, im Zusammenhang mit der Veranstaltung Waren gleich welcher Art vor, während und nach der Veranstaltung zu verkaufen es sei denn er hat hierzu vorab die schriftliche Genehmigung von perfect solution eingeholt. Ausgenommen von dem Verbot sind der Verkauf von Speisen ( außer externe Süßigkeiten- Stände) und Getränken im Foyer der Veranstaltung Das Merchandisingrecht( d. h. der Verkauf von CDs, DVDs, Videos, Kalendern, Postern, Bekleidungsartikeln, Programmheften etc.) ist ausschließlich dem Künstler/den Künstlern vorbehalten, der/die auch ohne Einwilligung von VA berechtigt ist/sind, Merchandisingartikel vor, während und nach der Veranstaltung zu verkaufen. VA bemüht sich, eine kostenlose Bereitstellug von Standpätzen für das Merchandising zu erwirken. Sollte dies nicht möglich sein, so wird VA bis spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin perfect solution die Höhe der anfallenden Standmiete mitteilen. Eine spätere Bekanntgabe etwaiger Standgebühren lässt diese automatisch zu Lasten von VA fallen. 7. Ausfall der Veranstaltung 7.1. Für den Fall, das die Veranstaltung aus Gründen einer Erkrankung von Künsterln sowie aus Gründen höherer Gewalt / z. B. Streik, Bürgerkrieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastophen, Autounfall, etc. ) ausfallen muss, tragen perfect solution und VA die ihnen entstehenden Kosten selbst I Interesse der Minderung der mit dem Ausfall für die Veranstaltung verbundenen Nachteile werden sich beide Parteien um die Nachholung einer ausgefallenen Veranstaltung bemühen Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, vdieva zu vertreten hat,b leibt der Anspruch von perfect solution auf die vertraglich geschuldete Vergütung voll bestehen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von perfect solution bleiben von dieser Regelung unberührt. 7.4 Kommt VA mit der Erfüllung seiner Vertragsspflichten, insbesondere der Erfüllung der Bühnenanweisungen sowie seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist perfect solution jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortige rwirkung außerordentlich zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen. 7.5 Sollte der/die Künstler nach Vertragsunterzeichnung für eine Fernsehsendung oder eine anderweitige große Promotionmaßnahme engagiert werden stellt ihn der VA vom Vertrag frei. In einem solchen Fall unterbreitet perfect solution dem VA Terminangebote zur schnellstmöglichen Nahholung der Veranstaltung bzw. übernimmt die durch die Verlegung oder evtl. Absage entstandenen vom VA belegten (Mehr)Kosten. 8. Abtretungs- und Verrechnungsverbot VA ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Gastspielvertrag einschließlich der Rechte und Pflichten aus diesen AGB im Ganzeen oder teilweise ohn vorherige schriftliche Genehmigung von perfect solution auf Dritte zu übertragen. Ein Verstoß hingegen berechtigt perfect solution zur fristlosen Kündigung des Gastspielvertrags und Geltendmachung von Schadensansprüchen. 9. Geheimhaltung VA und sein Personal ist verpflichtet, über alle geschäftlichen Vorgäng der durchzuführenden Veranstatung, der damit zusammenhängenden Tournee sowie über sonstige geschäftliche

7 Vorgänge, die perfect solution betreffen, Stillschweigen zu bewahren und Dritten gegenber keinerlei Auskünfte zu erteilen oder Zugang zu vertraulichen Inormatinen zu ermöglichen. Für den Fall eines jeglichen Verstoßes gegen diese Bestimmungen steht perfect solution ein Schadensersatzanspruch gegen VA zu. 10. Haftung Schadensersatzansprüche gegenüber perfect solution gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern perfect solution bzw. dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder groß fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit werden davon nicht umfasst. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Der Gerichtsstand ist Münster 11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Auschluss des Un- Kaufrechts Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmngen unberührt. An de Stelle der unwirksamen Bestimung tritt eine wirksame Bestimmung, die den AGB und den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. In gleicher Weise ist bei Regelungslücken zu verfahren.

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