Unterstützende Dienstleistungen zur Durchführung des Berliner Schallschutzfensterprogramms

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1 LEISTUNGSVERZEICHNIS Unterstützende Dienstleistungen zur Durchführung des Berliner Schallschutzfensterprogramms 1. VORBEMERKUNG Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung Umweltpolitik beabsichtigt Dienstleistungen zur Umsetzung der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms gemäß VOL/A zu vergeben. 2. EINFÜHRUNG IN DAS PROJEKT Seit dem 6. Januar 2014 fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern in Wohngebäuden, an denen die Schwellenwerte der ersten Stufe des Lärmaktionsplans überschritten werden (tagsüber 70 Dezibel oder nachts 60 Dezibel). Gefördert wird neben dem Einbau von Schallschutzfenstern auch der Einbau von Schallschutzaußentüren, Zusatzeinrichtungen und schallgedämmten Lüftungsanlagen. Ebenso gefördert wird die schalltechnische Sanierung vorhandener Fenster. Ausgenommen von der Förderung sind betroffene Wohngebäude an Verkehrswegen, für die bereits Bundesprogramme zur Lärmsanierung bestehen, wie Autobahnen und Schienenwege der DB. Die für laute Hauptstraßen geeigneten Fenster sind solche, die den Anforderungen der Schallschutzklasse 4 bzw. 5. der VDI- Richtlinie 2719 entsprechen. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Wohnungen oder Wohnhäusern. Förderungsfähig ist der Einbau in Gebäuden, deren Baugenehmigungen vor dem (westliche Bezirke) bzw. vor dem (östliche Bezirke) erteilt wurden. Weiterhin darf mit dem Einbau nicht schon begonnen worden sein. Durch die Maßnahmen muss in den Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer und Wohnküchen (Küchen mit einer Grundfläche von 12 qm und mehr) eine ausreichende Lärmminderung erzielt werden. Der Förderbetrag beträgt bei Fenstern und Türen (ggf. inkl. Rollladenkasten) 250 Euro je m² Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und 350 Euro je m² Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5. Lüftungseinrichtungen können mit einer Pauschale von jeweils 250 Euro pro Raum gefördert werden. Die Förderung ist auf max. 90 % der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen und ferner auf Euro pro Wohnung begrenzt. Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht auszuführen.

2 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 2 von 9 Der Antrag wird auf der Grundlage folgender Unterlagen bearbeitet: Angaben zur Fensteranzahl, Fensterfläche und Anzahl der Räume, für die eine schallgedämmte Lüftungsanlage vorgesehen ist, Grundrisszeichnung mit Kennzeichnung der Räume und Lage der Fenster, für die eine Förderung beantragt wird, Ansichtszeichnungen oder geeignete Fotografien der Hausfronten, auf der die Fenster zu erkennen sind, für die eine Förderung beantragt wird, ein Prüfungszeugnis nach DIN EN ISO 140 Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 3: Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen oder Teil 5: Messung der Luftschalldämmung von Fassadenelementen und Fassaden an Gebäuden, über das ausreichende Schalldämm-Maß des ausgewählten Fenstertyps als Gesamtelement bestehend aus Verglasung sowie Flügel- und Blendrahmen, mindestens zwei Angebote von Fachfirmen über Lieferung und Einbau der Fenster, bei vom Programm geförderten Lüftungsanlagen ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung vorzulegen. Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und vorhandener Haushaltsmittel. In den Jahren 2014 und 2015 standen bzw. stehen jeweils Fördermittel zur Verfügung. Eine Weiterführung des Programms nach 2015 ist beabsichtigt aber nicht gesichert. Ebenso können Haushaltsmittel gesperrt werden, so dass eine Programmunterbrechung nicht ausgeschlossen ist. 3. GRUNDLEISTUNGEN Die Programmdurchführung erfolgt nach einem standardisierten und internetbasierten Verfahren. Dieses besteht aus den nachstehend in seinen wesentlichen Schritten beschriebenen Schritten: Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Internetportal der Senatsverwaltung durch die Interessenten. Dort wird ein Formular zur Förderanfrage angeboten, die von der/m Interessentin/en auszufüllen ist. Das in der Förderanfrage beschriebene Projekt wird anschließend auf die formale Förderfähigkeit von der Senatsverwaltung geprüft. Bei positivem Ergebnis erfolgt die Weitergabe der Förderanfrage an den Auftragnehmer, der in einem ersten Schritt die auf das Projekt zugeschnittenen Antragsunterlagen an die Interessen-

3 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 3 von 9 ten versendet. Während der Antragsphase wird eine telefonische oder schriftliche Unterstützung durch den Aufragnehmer bereitgestellt. Nach Eingang und Prüfung des vollständigen Antrags wird der Zuwendungsbescheid vom AN vorbereitet und durch die Senatsverwaltung bewilligt. Damit sind die Voraussetzungen zur Beauftragung eines Handwerkbetriebes durch die/en Immobilieneigentümer/in gegeben. Die Überprüfung der Projektumsetzung erfolgt stichprobenartig durch den Auftragnehmer in einem protokollierten Ortstermin, bei dem die Ausführung einer Sichtprüfung unterzogen wird. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Fördermittel nach Prüfung eines von dem/der Zuwendungsempfänger/in erstellten Verwendungsnachweises durch den Auftragnehmer durch die Senatsverwaltung ausgezahlt. Zur Unterstützung der Senatsverwaltung sollen folgende im Detail beschriebenen Arbeitsschritte durch einen Geschäftsbesorger erbracht werden:

4 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 4 von 9 Pos 1 Antragsbearbeitung Antragsunterlagen versenden Anträge entgegen nehmen Kommunikation mit den Antragsstellern bei fehlenden/falschen Unterlagen Antragsverfahren bis zur Vollständigkeit des Antrags begleiten Anträge abschließend prüfen und Antragsprüfvermerk verfassen Zuwendungsbescheid zur Unterschrift erstellen und an SenStadtUm IX C 3 versenden Honorar als Einheitspreis je Antrag Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen, Versand innerhalb von 4 Werktagen nach Eingang der Förderanfrage Antragseingang postalisch, Fax oder Hinweis auf Fehlendes innerhalb 3 Werktagen versenden, ggf. Absagen bei nicht nicht weitergeführten Anträgen versenden Laufzeit abhängig vom Antrags/Unterlageneingang, telefonische Kommunikation Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr; 24 h Postfach, - Bearbeitung innerhalb der v. g. Zeiten. bei vollständigen Anträgen innerhalb 3 Werktagen Prüfung abschließen Innerhalb eines Werktages, Zusendung als Datei per Pos 2 Umsetzung Einbauphase der Fenster begleiten Ortstermin mit Protokoll inkl. Bilddokumentation Verwendungsnachweis entgegen nehmen, prüfen und Prüfvermerk erstellen Verwendungsnachweis und prüfvermerk an SenStadtUm IX C 3 senden Honorar als Einheitspreis für jeden vom Programm geschützten Aufenthaltsraum telefonische Kommunikation Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr; 24 h Postfach, - Bearbeitung innerhalb einer Frist von einem Werktag Eigenständige Organisation des Ortstermins, Produktprüfung durch Sichtprüfung, Glasaufbau vor Ort ermitteln, Einbauqualität durch Augenscheinnahme entsprechend den Gegebenheiten einschätzen, bei abgeschlossenem Einbau ausreichende Schalldämmung durch Hörprobe einschätzen, bei Hinweisen auf Mängel schriftlicher Mängelhinweis versenden, Protokoll erstellen, Bilddokumentation Des Fensters und des i.d.r. beschrifteten Glaselements Prüfung innerhalb von 3 Werktagen Zusendung als Datei per innerhalb eines Werktages

5 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 5 von 9 Pos 3 Dokumentation Berichtsdokumentation Quartalsweise Zwischenberichte zum Programmstand: Belege über Eingang Förderanfragen und Anträge, Finanzstatus Ein Abschlussbericht mit Programmstatistik zum Jahresende; auch tabellarisch und zur digitalen Weiterverarbeitung geeignet; in der Statistik aufzuführen sind: Quantität der Anträge: Eingänge; Absagen inkl. Grund; negative Bescheide inkl. Grund, Zuwendungsbescheide, noch im Verfahren, SSK 4/ SSK 5, Anzahl geförderter Fenster, Sanierung von Holz(kasten)fenstern, durchschnittliche Förderquote, Finanzen Einzelne Vorgänge: Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, PLZ, Status des Vorgangs, Förderquote, Anzahl der geförderten Fenster, SSK, Finanzstatus Prüffähige Akte eines jeden Zuwendungsbescheides erstellen mit zusätzlicher elektronischer Dokumentation und an SenStadtUm IX C 3 senden Honorar als Einheitspreis je Zuwendungsbescheid Akten quartalsweise gesammelt übergeben, elektronische Dokumentation 20 Werktage nach Versand des geprüften Verwendungsnachweises an SenStadtUm IX C 3

6 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 6 von 9 4. OPTIONALE LEISTUNGEN Im Rahmen der Lärmaktionsplanung kann es sinnvoll sein, in Gebieten mit Schwerpunkten der Lärmbelastung, gezielt das Berliner Schallschutzfensterprogramms einzusetzen. Ebenso kann es sich als sinnvoll erweisen, Eigentümer von Wohnimmobilien in den vom Schallschutzfensterprogramm erfassten Straßen direkt anzusprechen, um den Mittelabfluss des Programms zu steuern. Daher behält sich der Auftraggeber vor, lokal begrenzt Eigentümer gezielt anzusprechen. Zur Unterstützung einer solchen Maßnahme sind folgende en optional anzubieten: Pos lokale Ansprache Entgegennahme und vertrauliche Behandlung von Kontaktdaten der Eigentümer eines ausgewählten Straßenabschnittes Verteilung eines Anschreibens und der Antragsunterlagen an die Eigentümer als Postbrief Beratungsleistungen zum Berliner Schallschutzfensterprogramm bei Ansprache Honorar als Einheitspreis je Kontakt Die Kontaktdaten sind nur im Rahmen der Beauftragung zu nutzen und nach Bearbeitung zu vernichten Antragsunterlagen individuell zusammenstellen telefonische Kommunikation Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr; 24 h Postfach, - Bearbeitung innerhalb einer Frist von zwei Werktagen Weiterhin kann es erforderlich sein, die akustische Qualität der ausgeführten en zu überprüfen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn trotz Aufforderung zur Mängelbeseitigung weiterhin Zweifel an der Einhaltung der nach Absatz 4 der Förderrichtlinien gestellten Anforderungen bestehen. Dazu sind bauakustische Prüfungen vor Ort ein geeigneter Weg des Nachweises, die wie nachfolgend aufgeführt anzubieten sind:

7 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 7 von 9 Pos Messungen a) Messung des bewerteten Bauschalldämm- Maß eines Fensters/Außentür a) Honorar als Einheitspreis je Messung b) Messung des verkehrsverursachten mittleren Schalldruckpegel in einem vom Programm geschütztem Raum b) Honorar als Einheitspreis je Messung c) Messung des mittleren Schalldruckpegels einer Lüftungsanlage in seinen Betriebszuständen in einem vom Programm geschütztem Raum c) Honorar als Einheitspreis je Messung Die Messung dient zur Überprüfung der in Abs bzw der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms gestellten Anforderung und ist entsprechend der DIN EN ISO 140 Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 5: Messung der Luftschalldämmung von Fassadenelementen und Fassaden an Gebäuden (ISO 140-5:1998); Deutsche Fassung EN ISO 140-5:1998 unter Berücksichtigung der Berichtigung zu DIN EN ISO 140-5: durchzuführen. Die Messung dient zur Überprüfung der in Abs. 4.3 der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms gestellten Anforderung und ist in Anlehnung an DIN : Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachweis des Schallschutzes - Güteund Eignungsprüfung unter Berücksichtigung von DIN Mittelung von Schallpegeln; durchzuführen. Die Messung dient zur Überprüfung der in Abs der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms gestellten Anforderung und ist entsprechend der DIN : Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachweis des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung unter Berücksichtigung von DIN EN ISO 16032: , Messungen des Schalldruckpegels von haustechnischen Anlagen in Gebäuden - Standardverfahren, DIN EN ISO 10052: , Abschnitt 12, Messungen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und DIN Mittelung von Schallpegeln; durchzuführen.

8 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 8 von 9 5. RAHMENBEDINGUNGEN DES FÖRDERPROGRAMMS Die Rahmenbedingungen ergeben sind aus der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms und der Landeshaushaltsordnung 44 mit seinen Durchführungsvorschriften. Zu berücksichtigen sind weiterhin einschlägige Bauvorschriften und Empfehlungen. Die Grundlagen sind nachfolgend aufgeführt: Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms vom 6. Januar 2014 (als Anhang dem sverzeichnis beigefügt) Landeshaushaltsordnung (LHO) 44, Fassung vom 30. Januar 2009 (GVBL. S. 31) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 04. November 2013 (GVBL. S. 378) Anlage 2 AV LHO 44, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (als Anhang dem sverzeichnis beigefügt) Wenn die/er Zuwendungsempfänger/in eine juristische Person ist, so ist von ihr/ihm die sgewährsverordnung LGV Verordnung über die Berücksichtigung der aktiven Förderung und Beschäftigung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Gewährung freiwilliger en aus Landesmitteln vom 15. November 2011 zu berücksichtigen (Anlage zu 3 Absatz 1 LGV als Anhang dem sverzeichnis beigefügt) Die ausführenden Gewerke und die direkt vom Programm Begünstigten haben eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeträgen abzugeben (als Anhang dem sverzeichnis beigefügt) Bei vermieteten Wohnimmobilen ist die Informationsschrift für Mieterinnen und Mieter zum Berliner Schallschutzfensterprogramm 2014/2015 vom Begünstigten den Mieterinnen und Mietern auszuhändigen VFF-Leitfaden HO 09 Runderneuerung von Kastenfenstern auch Holz Ggf. Denkmalschutzauflagen Ggf. Erhaltungssatzungen im Land Berlin DIN EN ISO 140 Messung der Luftschalldämmung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen DIN 1946 Raumlufttechnik

9 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 9 von 9 DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden 6. ERKLÄRUNGEN BEI ANGEBOTSABGABE Zur Angebotsabgabe sind durch den Bieter folgende Erklärungen abzugeben: Anlage zu 3 Absatz 1 der sgewährsverordnung LGV, Verordnung über die Berücksichtigung der aktiven Förderung und Beschäftigung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Gewährung freiwilliger en aus Landesmitteln vom 15. November 2011 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeträgen 7. ANGEBOTSWERTUNG Die Wertung der Angebote erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien und Quoten: Die Höhe der Einheitspreise gehen für die Positionen 1 bis 3 mit 60% und für die optionalen en mit 10% Referenzen vergleichbarer Projekte mit 15% fachliche Kompetenz mit 15% in die Bewertung ein. 8. ANHANG ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS Folgende Unterlagen sind dem sverzeinis beigefügt: Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms vom 6. Januar 2014 Anlage 2 AV LHO 44, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Anlage zu 3 Absatz 1 der sgewährsverordnung - LGV, Verordnung über die Berücksichtigung der aktiven Förderung und Beschäftigung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Gewährung freiwilliger en aus Landesmitteln vom 15. November 2011 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen

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