GEMEINDE URNENABSTIMMUNG

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1 GEMEINDE URNENABSTIMMUNG vom 14. Juni 2015 Erläuterungen des Einwohnergemeinderates Engelberg Abstimmungsvorlage 1 Wollen Sie den Nachtrag zur Gemeindeordnung (neues Gemeindeführungsmodell) und die damit verbundene Reduktion auf fünf Ratsmitglieder annehmen? Abstimmungsempfehlung Ja

2 Das Wichtigste in Kürze Das heutige Führungsmodell sieht vor, dass der Einwohnergemeinderat strategisch-politische, aber auch operative und administrative Aufgaben erledigt. Der zeitliche Aufwand für die Mitglieder des Einwohnergemeinderats ist hoch, was u. a. auch zur Folge hat, dass es für geeignete Personen schwierig ist, sich für dieses anspruchsvolle Amt zur Verfügung zu stellen und mit Familie, Beruf und Freizeit zu vereinbaren. Der Einwohnergemeinderat hat deshalb ein Projekt lanciert mit dem Ziel, ein zeitgemässes und für Engelberg geeignetes Führungsmodell zu evaluieren. Eine erste Projektgruppe kam zum Schluss, dass das Führungsmodell eines "Geschäftsführers" weiter verfolgt werden sollte. Eine zweite Projektgruppe nahm im Sommer 2012 ihre Tätigkeit auf und unterbreitete dem Einwohnergemeinderat den Antrag, das Geschäftsführermodell einzuführen. Bei diesem Modell leitet ein Geschäftsführer die Verwaltung und der Einwohnergemeinderat wird von Alltags- und Routinegeschäften entlastet. Soweit rechtlich möglich delegiert der Einwohnergemeinderat Aufgaben, die nicht zwingend von ihm selber zu erfüllen sind, an die Verwaltung. Nach wie vor behält er aber die Gesamtverantwortung für die Verwaltung. Für die operative Führung ist der Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitenden zuständig. Der Einwohnergemeinderat kann sich dadurch vermehrt auf die Entwicklung der Gemeinde, auf Projekte und auf die regionale Zusammenarbeit konzentrieren. Der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit eines Einwohnergemeinderats wird schätzungsweise durchschnittlich 8 10 Stunden pro Woche, beim Talammann Stunden pro Woche betragen. Dementsprechend wird die Vereinbarkeit mit Familie, Beruf und Freizeit grösser. Die Anzahl Ratsmitglieder wird auf die nächste Legislaturperiode auf fünf verkleinert. Um das neue Führungsmodell umsetzen zu können, ist die aus dem Jahre 2003 bestehende Gemeindeordnung anzupassen. Diese Änderungen sind nun Gegenstand dieser Abstimmung, die Ihnen der Einwohnergemeinderat zur Annahme empfiehlt. Werden die Änderungen angenommen, wird das neue Führungsmodell auf den 1. Juli 2016 eingeführt. 2

3 (Bezeichnungen in dieser Botschaft gelten für Personen beiden Geschlechts.) 1. Der Weg zum neuen Gemeinderatsmodell 1.1 Projektgruppe "Gemeinderats-Modell der Zukunft" Der Gemeinderat beauftragte im Jahre 2008 die Projektgruppe "Gemeinderats-Modell der Zukunft" mit der Aufgabe, mögliche Führungsmodelle zu prüfen, mit denen folgende Anforderungen erfüllt werden können: Entlastung des Einwohnergemeinderats, insbesondere von operativen Aufgaben Strategische Führung der Gemeinde bleibt eine interessante Aufgabe Sicherstellung von Fachkompetenz bei den mit den Entscheiden beauftragten Personen durch Zuordnung von Entscheidungs-Kompetenzen an die Verwaltung In ihrem Schlussbericht beantragt die Projektgruppe dem Einwohnergemeinderat, die künftige Organisation von Behörde und Verwaltung in Anlehnung an das Organisationsmodell "Geschäftsführer" durch eine neue Projektgruppe ausarbeiten zu lassen. Zur Begleitung dieser Projektgruppe soll eine externe Beratungsfirma beauftragt werden. 1.2 Projektsteuergruppe "Neues Gemeinderats-Modell" Der Einwohnergemeinderat hat mit Beschluss vom 25. Juli 2012 eine Projektsteuergruppe eingesetzt mit der Aufgabe, die Umsetzung des neuen Modells voranzutreiben und dafür zu sorgen, dass das von der Stimmbürgerschaft bewilligte Modell spätestens auf die kommende Legislaturperiode umgesetzt werden kann. Als externe Beratungsfirma wurde die HSS Unternehmensberatung, Sursee, beauftragt. Diese Unternehmung hat grosse Erfahrung mit Organisationsentwicklungen und auch mit dem Geschäftsführermodell für Gemeinden. Die Projektsteuergruppe nahm ihre Tätigkeit im Frühjahr 2013 auf. Um den Auftrag des Einwohnergemeinderats erfüllen zu können und das Hauptziel, die Umsetzung des neuen Geschäftsführermodells per 1. Juli 2016 zu erreichen, wurden drei Projektphasen definiert, nämlich Phase 1, Situationsanalyse Phase 2, kommunale Grundlagen und Führungsinstrumente Phase 3, Umsetzung Für die Phasen 1 und 2 wurden u. a. folgende Ziele gesetzt: Das Führungsverständnis und die damit verbundenen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sind im Einwohnergemeinderat und in der Projektsteuergruppe geklärt und bezugnehmend auf den Bericht der Projektgruppe "Gemeinderats-Modell mit Zukunft" diskutiert. Die Grundsätze für die künftige Gemeindeführung und das neue Geschäftsführermodell sind festgelegt. Die Aufgaben und Pensen der Gemeinderatsmitglieder und der Mitarbeitenden der Verwaltung sind analysiert. Der Revisionsbedarf rechtlicher Grundlagen und Führungsinstrumente ist eruiert. Bei der Analyse der Gemeinderats- und Verwaltungstätigkeiten wurde Verbesserungspotenzial festgestellt, das in die Umsetzung des neuen Geschäftsführermodells miteinbezogen werden kann. Bevor die Umsetzung auf die neue Amtsperiode rechtzeitig an die Hand genommen werden kann, ist die rechtliche Grundlage zu schaffen, d. h. das neue Ge- 3

4 schäftsführermodell wird den Stimmberechtigten mit dem Nachtrag zur Gemeindeordnung zur Beschlussfassung unterbreitet. 2. Das neue Führungsmodell 2.1 Das Geschäftsführermodell Hauptziel des neuen Geschäftsführermodells ist die Entlastung des Einwohnergemeinderats von Alltags- und Routinegeschäften. Dies ermöglicht es ihm, sich vermehrt auf strategische und politische Tätigkeiten zu konzentrieren, d. h. auf die Entwicklung der Gemeinde, auf Projekte und auf die regionale Zusammenarbeit. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die demokratische Führung der Gemeinde. Die Vorbereitung der Planungs-, Sach- und Kontrollentscheide der Talgemeinde sowie die Sorge um eine nachhaltige Finanzierung der Aufgaben. Jedes Mitglied des Einwohnergemeinderats ist für ein Departement zuständig und politisch verantwortlich. Nach wie vor trägt der Einwohnergemeinderat die Gesamtverantwortung für die Verwaltung. Er führt den Geschäftsführer durch das Festlegen von finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen und das Setzen von Zielen im Rahmen eines betrieblichen Leistungsauftrags. Mit entsprechenden Führungsinstrumenten, dem Controlling, Grundsätzen und Rahmenbedingungen ist es dem Einwohnergemeinderat möglich, seine Führungsfunktion und seine Verantwortung mit einem durchschnittlichen wöchentlichen Aufwand von 8 10 Stunden wahrzunehmen. Für die operative Führung und die Leitung der Verwaltung ist der Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitenden zuständig. Er ist zuständig für alle Aufgaben des Einwohnergemeinderats, die nicht zwingend von diesem selber zu erfüllen sind und nicht an Kommissionen oder andere Stellen delegiert wurden. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Vorbereitung der Ratsgeschäfte und das Ausführen der Beschlüsse durch die Verwaltung. Gegenüber dem Einwohnergemeinderat trägt er die volle Verantwortung für das gute Funktionieren der Gemeindeverwaltung. Der Einwohnergemeinderat sieht im Zusammenhang mit dem neuen Geschäftsführermodell vor, die heutige Anzahl der Kommissionen und die entsprechenden Vertretungen der Ratsmitglieder zu reduzieren. Heute sind die Ratsmitglieder in nahezu allen Kommissionen durch eine oder mehrere Personen vertreten. Im Rahmen der Umsetzung wird definitiv festgelegt, welche Kommissionen aufgehoben oder allenfalls zusammengelegt werden. Es ist das Ziel weniger Kommissionen zu haben, jedoch mit einem breiteren Spektrum und klaren Aufgaben. Die Gemeindeverwaltung wird von einem Geschäftsführer geleitet. Zusammen mit den Abteilungsleitenden bildet der Geschäftsführer die Geschäftsleitung. Dieses Gremium dient der abteilungsübergreifenden Koordination und der Unterstützung des Geschäftsführers bei der Führung der Verwaltung. Zudem berät die Geschäftsleitung den Einwohnergemeinderat bei der Gestaltung und strategischen Führung der Gemeinde. Jedes Ratsmitglied trägt in seinem zugeteilten Departement die politische Verantwortung. Die Abteilungen der Verwaltung stimmen mit den Departementen überein und sind für die operativen und administrativen Aufgaben und Dienstleistungen zuständig. Durch die Verringerung der Anzahl Ratsmitglieder auf fünf, ist jedem Departementsvorsteher eine Abteilung zugeteilt. 4

5 Vorschlag des neuen Organigramms Der Einwohnergemeinderat wird die Verwaltung nach folgenden Führungsgrundsätzen führen: In der Gemeindeverwaltung sowie im Zusammenspiel mit dem Einwohnergemeinderat gilt auf allen Ebenen ein partizipativer Führungsstil. Mitarbeitende werden vor allem dann einbezogen, wenn die Angelegenheit für sie relevant ist und sie über die benötigten Kompetenzen verfügen. Führung basiert auf Vertrauen, Wertschätzung, Respekt und Vorbild. Führungskräfte haben Mut, Entscheide zu fällen und auch über Abweichungen zu informieren. Ziele werden so vereinbart, dass Handlungs- und Entscheidungsspielräume bestehen. Vereinbarte Ziele sind verbindlich. Sie werden loyal vertreten und umgesetzt. Informationen und Kommunikation erfolgen gezielt und gegenseitig. Damit der Einwohnergemeinderat seine Verantwortung gegenüber dem Geschäftsführer und der Gemeindeverwaltung wahrnehmen kann, sind Führungsinstrumente erforderlich. Ein zentrales Instrument wird der jährliche, betriebliche Leistungsauftrag sein. Darin sind die im Finanzplan und im Budget enthaltenen Projekte erfasst, ergänzt mit besonderen verwaltungsinternen Zielen und Leistungen. Der Geschäftsführer berichtet dem Einwohnergemeinderat regelmässig über den Stand der Zielerreichung. Dies ermöglicht dem Einwohnergemeinderat, rechtzeitig allfällige Korrekturen und Steuerungen vorzunehmen. Das hier dargestellte Organigramm dient als Vorschlag für das neue Modell mit fünf Departementen und fünf Abteilungen. Die detaillierten Aufgaben sind im Rahmen der Umsetzung zuzuweisen. 5

6 2.2 Auswirkungen des Geschäftsführermodells Die Einführung des Geschäftsführermodells hat verschiedene Auswirkungen auf a. den Einwohnergemeinderat b. die Verwaltung c. die Einwohnerinnen und Einwohner d. die Kosten a. Einwohnergemeinderat Durch die Konzentration auf strategische Aufgaben hat der Einwohnergemeinderat mehr Ressourcen, sich den Fragen der Entwicklung der Gemeinde, regionaler Anliegen, Projektarbeiten usw. zu widmen. Der Zeitaufwand für die Gemeinderatstätigkeit ist insgesamt kleiner und besser mit Familie, Beruf und Freizeit vereinbar, so dass es einer grösseren Anzahl von Personen möglich ist, sich für dieses Amt zur Verfügung zu stellen. Es darf davon ausgegangen werden, dass der zeitliche Aufwand der Ratsmitglieder durchschnittlich zwischen 8 10 Stunden pro Woche beträgt. Die Entschädigung soll ein Fixum sein, womit das Amt und die damit verbundene Verantwortung abgegolten sind. Arbeiten Ratsmitglieder in Projekten mit, wird dieser Aufwand separat entschädigt. Dies ermöglicht den Ratsmitgliedern eine gewisse Flexibilität in ihrer Tätigkeit. Beim Amt des Talammann rechnet man mit Stunden pro Woche. Zum einen ist der Aufwand des Vorsitzenden des Einwohnergemeinderats zu berücksichtigen, zum anderen auch die besondere Situation von Engelberg mit der geografischen Lage und den zusätzlichen Repräsentationsaufgaben als Tourismusort. b. Verwaltung Mit dem neuen Geschäftsführermodell können die Aufgaben, die eine Gemeinde zu erledigen hat, nicht verringert werden. Die bisher von den Mitgliedern des Einwohnergemeinderats erledigten operativen Aufgaben werden von den Mitarbeitenden der Verwaltung übernommen. Dienstleistungen werden dadurch zügiger erbracht, selbstverständlich nach wie vor rechtlich und verfahrenstechnisch korrekt, effizient, kundenorientiert und wirtschaftlich. Die Personalführung liegt künftig im Zuständigkeitsbereich des Geschäftsführers. Mit dem neuen Führungsmodell werden die gesetzlichen Aufgaben und die ordentlichen Dienstleistungen einer Gemeindeverwaltung nicht direkt tangiert. c. Einwohnerinnen und Einwohner Die Verwaltungsmitarbeitenden sind Ansprechpartner für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie auch weitere Anspruchsgruppen. Durch die Erweiterung der Kompetenzen und durch die Schaffung von Rahmenbedingungen entstehen kürzere Wege, um die Dienstleistungen schneller erbringen zu können. Der Kreis der Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt eines Gemeinderats wird erweitert. d. Kosten Mit weniger zeitlichem Aufwand bei den Ratsmitgliedern wird das grössere Pensum der Mitarbeitenden in der Regel aufgewogen. Der Lohn und die Stellenbewertung des Geschäftsführers richten sich nach den Ausführungsbestimmungen zum Personalreglement der Einwohnergemeinde Engelberg. Die Einwohner- 6

7 gemeinde Engelberg kennt 10 Funktionsstufen. Die höchste Funktionsstufe, Funktionsstufe 10, kennt ein Lohnband von aktuell rund CHF 107' bis maximal rund CHF 171' Durch die Verkleinerung der Gemeinderatsentschädigungen (weniger Zeitaufwand, zwei Ratsmitglieder weniger) geht man davon aus, dass sich die jährlichen Mehr- und Minderkosten aufheben. Erfahrungen in Gemeinden, die das Geschäftsführermodell bereits eingeführt haben, bestätigen, dass die Kosten in etwa gleich bleiben. Die Talgemeinde wird im Rahmen des Budgets über die Kosten befinden bzw. mit der Jahresrechnung wird jeweils Rechenschaft abgelegt. In der Phase der Umsetzung des Beschlusses ergibt sich ein Mehraufwand bei der Verwaltung und es fallen zusätzlich Beratungskosten an. Man ist aber überzeugt, dass mit der Zeit effizienter gearbeitet werden kann, was sich positiv auf die Kosten auswirken wird. Diese einmaligen Umsetzungskosten werden auf rund CHF 30' geschätzt. 2.3 Vor- und Nachteile des neuen Geschäftsführermodells Vor- und Nachteile eines Geschäftsführermodells hängen stark von dem politischen Führungsverständnis ab. Deshalb kann je nach Standpunkt ein Nachteil auch als Vorteil betrachtet werden. Eher Vorteile klare Trennung zwischen der strategisch-politischen und der operativ-betrieblichen Ebene kleinere Pensen für Ratsmitglieder und daher bessere Vereinbarkeit mit Familie, Beruf, Freizeit geringere Verfügbarkeit untertags erforderlich weniger Geschäfte im Einwohnergemeinderat, weniger Termine besserer Gesamtblick (weniger Departementsdenken), unabhängiger von der beruflichen Ausbildung mehr Ressourcen für Projekte und regionale Anliegen der Einwohnergemeinderat kann vermehrt agieren statt reagieren Facharbeit/-führung durch spezifisch ausgebildetes Verwaltungspersonal Versachlichung der kommunalen Dienstleistungen Eher Nachteile weniger detaillierte Dossierkenntnisse der Mitglieder des Einwohnergemeinderats zentrale Position einer Verwaltungsperson, die nicht vom Volk gewählt ist politisch ungewohnt weniger Ratsmitglieder, weniger breite Abstützung der Bevölkerung die Ratsmitglieder sind nicht mehr direkte Ansprechpartner, sondern das Verwaltungspersonal mehr Entscheidungskompetenzen in der Verwaltung, grössere Verwaltung Der Einwohnergemeinderat ist überzeugt, dass mit diesem Geschäftsführermodell die seinerzeit gesetzten Projektziele erreicht werden. Mit der Schaffung der Funktion eines Geschäftsführers kann Engelberg einen weiteren attraktiven Arbeitsplatz auf der Verwaltung anbieten. Die heutigen Ausbildungsgänge unterrichten nebst den fachlichen Themen einer öffentlichen Verwaltung auch Themen der zeitgemässen Führung und Organisation. 7

8 3. Wichtige Änderungen Um das neue Führungsmodell einführen zu können, sind Änderungen bei der Gemeindeordnung notwendig. Bei der Überarbeitung der Gemeindeordnung wurde festgestellt, dass bestehende Artikel rechtlich zu verbessern sind. Von daher enthält der vorgeschlagene Nachtrag zur Gemeindeordnung Änderungen aufgrund des neuen Geschäftsführermodells und Änderungen zur rechtlichen Verbesserung und zum besseren Verständnis. Wie bisher, kann der Einwohnergemeinderat gemäss der Gemeindeordnung aus 5 bis 7 Mitgliedern bestehen. Der Einwohnergemeinderat beabsichtigt mit der Einführung des neuen Geschäftsführermodells, die Anzahl Ratsmitglieder auf die neue Legislatur auf fünf Mitglieder zu reduzieren. Die Verwaltung besteht ebenfalls aus fünf Abteilungen. Jedes Ratsmitglied steht einem Departement vor, dem auch eine Abteilung zugeteilt ist. Mit der Annahme des vorliegenden Nachtrags zur Gemeindeordnung (neues Gemeindeführungsmodell) wird somit auch die Anzahl der Ratsmitglieder auf fünf reduziert. Neu sind die Funktionen der Gemeindeverwaltung, des Geschäftsführers und des Gemeindeschreibers in der Gemeindeordnung aufzunehmen. Der Einwohnergemeinderat verfolgt die Absicht, zur Organisation der Gemeinde Engelberg mehrere bisherige Reglemente, Pflichtenhefte usw. in einer Organisationsverordnung zusammenzufassen. Diese Arbeiten erfolgen nach Annahme des vorliegenden Nachtrags in der Umsetzungsphase. 4. Erläuterungen zum Nachtrag der Gemeindeordnung (Abstimmungsgegenstand) Bemerkungen zum Nachtrag bzw. zu den vorgeschlagenen Änderungen Art. 3 Abs. 2 wird aufgehoben Absatz 2 betrifft ein Recht der Stimmberechtigten, welches im Zusammenhang mit der Talgemeinde besteht. Aus diesem Grunde ist dieses Recht unter dem Kapitel der Talgemeinde eingefügt worden. Beim vorliegenden Nachtrag ist dieses Fragerecht klarer formuliert (Neu Art. 12a). Art. 6 Abs. 5 Der Datenschutz sowie auch die Ausstandspflicht richten sich nach den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen. Es sind nicht nur die Bestimmungen des Staatsverwaltungsgesetzes zu berücksichtigen. Diese Korrektur ist bedeutend für die kommunale Tätigkeit. Art. 7 Abs. 1 und 2 Um die Lesbarkeit und die Anwendung der Gemeindeordnung zu verbessern, wird vorgeschlagen, Amtsjahr und Amtsdauer im gleichen Artikel (bisher Art. 7 und 19) zu erwähnen. Die Amtsdauer für Gemeinderäte ist in der Kantonsverfassung (KV) Art. 93 geregelt. Wie bisher beträgt die Amtsdauer für den Talammann und den Statthalter ebenfalls vier Jahre. 8

9 Art. 9 Die ständigen Kommissionen werden wie bisher vom Gemeinderat gewählt. Aus diesem Grunde und auch gemäss Kantonsverfassung sind sie kein Organ der Einwohnergemeinde. Die bisherigen Art. 22 und 23 bilden deshalb das neue Kapitel "Weitere Kommissionen und Gremien". Anstelle von Pflichtenheften werden mit den Kommissionen und Gremien Leistungsverträge abgeschlossen. Art. 12 a Wie bereits bei Art. 3 Abs. 2 erwähnt, wird das Fragerecht neu formuliert. Art. 15 Abs. 2 und 3 Für die bisherigen Abs. 2 und 3 ist ein neuer, eigener Artikel zur Finanzkompetenz formuliert (Art. 15 a). Art. 15 Abs. 6 Die nähere Organisation des Gemeinderats und der Verwaltung wird neu in einer Organisationsverordnung umschrieben. Damit entfallen die bisherigen Pflichtenhefte für die gemeinderätlichen Departemente und die Kommissionen. Art. 15 a Abs. 1 und 2 vom bisherigen Art. 15 werden neu im Art. 15a übernommen. Ergänzt wird in Abs. 3 der Hinweis auf die näheren Bestimmungen des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes und die darauf abgestützten kommunalen Grundlagen. Art. 16 Die Mitglieder des Gemeinderats stehen mindestens einem Departement vor. Anstelle der Pflichtenhefte werden die Aufgaben des Gemeinderats in der Organisationsverordnung näher umschrieben. Art. 18 Die Person, die als Talammann gewählt wurde, hat Aufgaben und Befugnisse und nicht die Amtsstelle Talammannamt. In diesem Sinne wurden die Aufgaben und Befugnisse neu formuliert, entsprechen jedoch dem bisherigen Artikel. Art. 19 Amtsdauer und Amtsjahr wurden zur besseren Übersicht neu in Art. 7 zusammengefasst. Art. 21 Abs. 2 Die Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission sind im kantonalen Finanzhaushaltsgesetz sowie in den darauf abgestützten kommunalen Grundlagen geregelt. 9

10 Art. 22 und Art. 23 Diese beiden Bestimmungen zu den Kommissionen werden neu im Kapitel weitere Kommissionen und Gremien aufgeführt. Siehe auch Bemerkung zu Art. 9. Kapitel III. Gemeindeverwaltung Dieses Kapitel wird bezogen auf das neue Führungsmodell der Gemeinde Engelberg, die Leitung der Gemeindeverwaltung mit einem Geschäftsführer, neu formuliert. Art. 24 In diesem Artikel ist die grundsätzliche Organisation der Gemeindeverwaltung näher umschrieben. Weitergehende Bestimmungen regelt der Gemeinderat in der Organisationsverordnung, aber auch in Weisungen, in Stellenbeschreibungen und Arbeitsverträgen. Art. 24 a Die Funktion des Geschäftsführers ist in Abs. 1 aufgeführt. Insbesondere leitet er im Rahmen der organisationsrechtlichen Vorschriften, der Leistungsaufträge, der Zielvorgaben, der finanziellen und der weiteren Weisungen des Gemeinderats die Verwaltung. An den Sitzungen des Gemeinderats nimmt er mit beratender Stimme teil. Art. 24 b Die Aufgaben des Gemeindeschreibers sind in der Organisationsverordnung umschrieben. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die fachliche Unterstützung des Geschäftsführers bei der Sorge um rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe. Dem Gemeindeschreiber kann die Geschäftsführung übertragen werden. Das heisst, der Gemeindeschreiber kann in Personalunion auch Geschäftsführer sein. Art. 25 Die Aufgaben und Organisation der Gemeindeverwaltung sind neu im Art. 24 geregelt. Daher wird Art. 25 aufgehoben. Art. 25 a Der bisherige Art. 22 wird unverändert übernommen. Art. 25 b Die Aufgaben und Befugnisse werden u. a. durch Leistungsaufträge definiert und nicht mehr wie bisher in Pflichtenheften. Art. 26 und Art. 27 Diese Funktionen betreffen den Talammann und nicht das Talammannamt. 10

11 5. Häufige Fragen und Antworten Was heisst "Geschäftsführermodell"? Das Geschäftsführermodell lehnt sich an das CEO-Modell in der Wirtschaft an. Man stellte jedoch fest, dass sich das CEO-Modell nicht ohne weiteres auf Gemeinden übertragen lässt. Die Mitglieder des Einwohnergemeinderats sind nach wie vor politisch zuständig für einen bestimmten Aufgabenbereich. Der Geschäftsführer ist nicht nur für eine bestimmte Abteilung zuständig, wie es heute der Gemeindeschreiber ist, sondern für die gesamte Verwaltung. Dadurch kann insbesondere auch die Personalführung den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Welches sind die drei Ebenen der Gemeinde? Eine Gemeinde ist auf drei Ebenen aufgebaut: Die Stimmberechtigten/die Talgemeinde sind das gesetzgebende Gremiun. Der Einwohnergemeinderat ist das regierende Gremium (die politisch-strategische Ebene) mit dem Talammann als Präsident und Vorsitzender. Die Verwaltung ist das verwaltende Gremium (die operativ-betriebliche Ebene) unter der Leitung des Geschäftsführers. Wer ist künftig Personalverantwortlicher? Beim Geschäftsführermodell ist die Verwaltung für das Personalmanagement zuständig, in der Regel der Geschäftsführer. Dies führt ebenfalls zu einer Entlastung des Einwohnergemeinderats auf der operativen Ebene. Wie wird der Einwohnergemeinderat konkret von operativen Aufgaben entlastet? Anhand eines Funktionendiagramms wird festgelegt, wer bei welcher Aufgabe welche Funktion hat. Wiederkehrende Aufgaben werden aufgrund von konkreten, allgemein gültigen Vorgaben des Einwohnergemeinderats der Verwaltung zugeteilt. Mit Hilfe von speziellen Führungsinstrumenten kann der Einwohnergemeinderat das Funktionieren der Verwaltung regelmässig überprüfen und überwachen und allenfalls korrigierend eingreifen. Welche Veränderungen sollten im Volk spürbar werden, wenn der Einwohnergemeinderat entlastet wird? Die Verwaltungsmitarbeitenden erhalten mehr Entscheidungskompetenzen und sind daher in der Lage, qualifizierte Auskünfte zu erteilen und Entscheide zu fällen. Dies bringt mit sich, dass Eingaben zügiger behandelt und beantwortet werden können, weil bei diversen Geschäften nicht mehr auf den Sitzungsrhythmus des Einwohnergemeinderates geachtet werden muss. Andererseits bedeutet die Organisationsänderung, dass für die Bevölkerung die Verwaltungsmitarbeitenden in erster Linie und nicht mehr die Ratsmitglieder Ansprechpersonen sind. Ratsmitglieder werden nicht mehr über alles und über jedes Detail Bescheid wissen. Umfragen zeigen, dass es von zentraler Bedeutung ist, wenn Anfragen speditiv beantwortet und Dienstleistungen innert nützlicher Frist erbracht werden. Wie viele Mitglieder hat der Einwohnergemeinderat ab der Legislaturperiode ? Mit der Annahme des Nachtrags zur Gemeindeordnung besteht der Einwohnergemeinderat Engelberg aus dem Talammann und vier Mitgliedern. Die Zuteilung der Departemente an die vier Mitglieder erfolgt an der konstituierenden Sitzung des Einwohnergemeinderats. 11

12 Wie gross wird neu der zeitliche Aufwand eines Mitglieds des Einwohnergemeinderats sein? Es wird mit einem zeitlichen Aufwand pro Woche von Stunden für den Talammann und 8 10 Stunden für die übrigen Mitglieder des Einwohnergemeinderats gerechnet. Welche Vorteile bringt das neue Modell der Gemeinde? Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre haben auch bei den Gemeinden ihre Spuren hinterlassen. Eine Anpassung der Organisation mit dem Geschäftsführermodell und zeitgemässen Führungsinstrumenten vergrössert die Transparenz und die Klarheit über die Zuständigkeiten. Für einen grösseren Kreis von Personen wird es durch die Reduktion des zeitlichen Aufwands wieder eher möglich, sich für die Gesellschaft zu engagieren und diesen Einsatz mit Familie, Beruf und Freizeit zu vereinbaren. Welche Vorteile bringt das neue Modell dem einzelnen Einwohner? Für den Einzelnen wird die Änderung der Gemeindeführung wenig spürbar sein. Zu den ordentlichen Bürozeiten ist die Gemeindeverwaltung geöffnet und in der Regel kompetent besetzt. Wird mit dem neuen Gemeinderatsmodell künftig Geld eingespart? Das neue Gemeinderatsmodell ist keine Sparübung. Es ist auch nicht das Ziel des Projekts, Geld zu sparen. Die Anzahl Aufgaben der Gemeinde bleibt gleich; die Aufgaben werden zum Teil durch andere Personen erledigt. Das heisst, ein Teil der bisher vom Einwohnergemeinderat erledigten Aufgaben wird an die Verwaltung delegiert. Nebst den Aufgaben werden auch die personellen und finanziellen Ressourcen verschoben. Durch die Delegation von Aufgaben ist je nach vorhandenen Ressourcen und der Neuorganisation der Verwaltung mit höheren Kosten zu rechnen. Andererseits kann der Aufwand des Einwohnergemeinderats verringert werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass mit den Minderkosten beim Einwohnergemeinderat, die neue Stelle eines Geschäftsführers bezahlt werden kann. Hat man mit dem Geschäftsführermodell in anderen Gemeinden schon Erfahrungen gesammelt? Im Kanton Luzern wurde vor ein paar Jahren bei den Gemeinden mit dem Geschäftsführermodell eine Umfrage gemacht. Darin wurden die Erfahrungen als durchwegs positiv beurteilt. Ein Zurück vom Geschäftsführermodell wünscht sich keine Gemeinde. Es sind kleinere Gemeinden (Eich, Römerswil), aber auch grössere Gemeinden (Rothenburg, Ruswil). 6. Empfehlung des Einwohnergemeinderats Mit dem neuen Geschäftsführermodell kann den veränderten Erwartungen, Ansprüchen und Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohnern nach professionellen Dienstleistungen besser nachgekommen werden. Der Einwohnergemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den Nachtrag zur Gemeindeordnung vom 10. Dezember 2003 anzunehmen. Mit der Zustimmung zu diesem Nachtrag geben Sie dem Einwohnergemeinderat die Kompetenz, das Geschäftsführermodell mit fünf Gemeinderatsmitgliedern auf den 1. Juli 2016 einzuführen. 12

13 Nachtrag Gemeindeordnung (neues Geschäftsführermodell) Abstimmungstext 7. Abstimmungstext 2. Nachtrag zur Gemeindeordnung vom 10. Dezember 2003 Die Einwohnergemeinde Engelberg erlässt folgenden Nachtrag: Art. 3 Abs. 2 Aufgehoben Art. 6 Amtsgeheimnis, Datenschutz und Ausstandspflicht (Titel geändert) Art. 6 Abs. 5 (geändert) 5 Der Datenschutz und die Ausstandspflicht richten sich nach den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen. Art. 7 Amtsdauer und Amtsjahr (Titel geändert) Art. 7 Abs. 1 (geändert) 1 Für den Talammann, den Statthalter und die übrigen Mitglieder des Gemeinderates sowie der ständigen Kommissionen und der Funktionäre gilt eine ordentliche Amtsdauer von vier Jahren. Das Amtsjahr dauert vom 1. Juli bis 30. Juni. Art. 9 Bst. e Aufgehoben Art. 12a Abs. 2 (neu) 2 Überdies sind ebenfalls mündliche Fragen zu allgemeinen Sachthemen an der Talgemeinde möglich. Eine Beantwortung kann durch den Gemeinderat auch später und schriftlich erfolgen. Art. 15 Abs. 2 und 3 (aufgehoben), Abs. 5 (geändert), Abs. 6 (neu) 2 Aufgehoben 3 Aufgehoben 5 Der Gemeinderat kann die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben, die nach der übergeordneten Gesetzgebung nicht zwingend von ihm zu erfüllen sind, an einzelne Mitglieder des Gemeinderates, an untergeordnete Kommissionen oder an Verwaltungsstellen delegieren.

14 Abstimmungstext 6 Der Gemeinderat regelt die Organisation des Gemeinderats und der Verwaltung in der Organisationsverordnung. Art. 15a Finanzkompetenzen (neu) 1 Der Gemeinderat ist für Beschlussfassungen über alle frei bestimmbaren, ausserhalb des genehmigten Voranschlages, für den gleichen Zweck bestimmten, einmaligen Ausgaben bis CHF 100' und jährlich wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 30' zuständig. Im einzelnen Finanzbeschluss sind die Ausnahmesituation und die Dringlichkeit zu begründen. 2 Der Gemeinderat ist in Ergänzung zur Notstandsgesetzgebung des Kantons zuständig, in Notstandssituationen die notwendigen Massnahmen zu beschliessen. Bei den hiefür notwendigen Ausgabenbeschlüssen ist er nicht an die Kompetenzsummen gemäss Ziffer 1 gebunden. 3 Das Nähere ist im kantonalen Finanzhaushaltsgesetz und in den darauf abgestützten kommunalen Grundlagen geregelt. Art. 16 (geändert) Die Mitglieder des Gemeinderates stehen mindestens einem Departement vor. Über die Departementsverteilung entscheidet der Gemeinderat. Die Aufgabenbereiche der einzelnen Departemente sind in der Organisationsverordnung festgelegt. c) Talammann (Titel geändert) Art. 18 Abs. 1 (geändert) Abs. 2 und Abs. 3 (aufgehoben), Abs. 4 (geändert) 1 Der Talammann hat folgende Aufgaben und Befugnisse: - leitet den Gemeinderat und sorgt dafür, dass dessen Aufgaben zeitgerecht, zweckmässig und koordiniert aufgenommen und abgeschlossen werden - repräsentiert die Gemeinde und vertritt den Gemeinderat nach aussen, sofern diese Aufgabe nicht auf die einzelnen Mitglieder übertragen wird - trifft im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates in dringenden Fällen die notwendigen vorsorglichen Massnahmen, worüber er dem Gemeinderat spätestens an der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten hat. 2 Aufgehoben 3 Aufgehoben 4 Dem Talammann obliegt die Aufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung. Art. 19 Aufgehoben 14

15 Abstimmungstext Art. 21 Abs. 2 (geändert) 2 Im Übrigen sind Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission im kantonalen Finanzhaushaltsgesetz und in den darauf abgestützten kommunalen Grundlagen geregelt. e) Aufgehoben (Titel wird aufgehoben) Art. 22 Wahl und Zusammensetzung Aufgehoben Art. 23 Aufgaben und Befugnisse Aufgehoben Art. 24 Organisation Abs. 1 (geändert) Abs. 2 (geändert) Abs. 3 (geändert) 1 Die Gemeindeverwaltung erledigt die ihr durch die Gesetzgebung, durch die vom Gemeinderat erlassenen Stellenbeschreibungen und durch die Arbeitsverträge übertragenen Aufgaben. Insbesondere vollzieht sie die Beschlüsse und Verfügungen des Gemeinderates und besorgt nach seinen Weisungen die ihr zugewiesenen Arbeiten. Sie pflegt Bürgernähe und Kundenfreundlichkeit. 2 Die Angestellten erbringen ihren Einwohnern Unterstützung und Hilfeleistung im Sinne qualitativ hoher Diensleistungen. 3 Der Gemeinderat regelt das Nähere in der Organisationsverordnung. Art. 24 a Geschäftsführer (neu) 1 Der Geschäftsführer a. leitet die Verwaltung im Rahmen der organisationsrechtlichen Vorschriften, der Leistungsaufträge, der Zielvorgaben, der finanziellen und der weiteren Weisungen des Gemeinderats b. ist zuständig für alle Aufgaben des Gemeinderats, die von diesem nicht zwingend selber zu erfüllen sind und nicht an Kommissionen oder andere Verwaltungsstellen delegiert wurden c. bereitet die Geschäfte des Gemeinderats vor und führt die Beschlüsse durch die Verwaltung aus d. trägt dem Gemeinderat gegenüber die volle Verantwortung für das gute Funktionieren der Gemeindeverwaltung e. sorgt für rechtstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe. 2 Der Gemeinderat kann jederzeit einzelne Geschäfte zum Entscheid an sich ziehen. 3 Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teil. 15

16 Abstimmungstext Art. 24 b Gemeindeschreiber (neu) 1 Die Aufgaben des Gemeindeschreibers sind in der Organisationsverordnung umschrieben. 2 Dem Gemeindeschreiber kann die Geschäftsführung übertragen werden. IV. Weitere Kommissionen und Gremien (neu) Art. 25 Aufgaben Aufgehoben Art. 25 a Wahl und Zusammensetzung (neu) 1 Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgaben ständige oder zeitlich befristete Kommissionen mit der für die Aufgabe notwendigen Anzahl Mitgliedern bestellen. 2 Im Hinblick auf die zu lösenden Aufgaben ist bei der Auswahl und Zusammensetzung der Kommissionen auf das Fachwissen, die Erfahrung, die damit verbundene Kompetenz von Kommissionsmitgliedern und auf Ausgewogenheit abzustellen. 3 Der Gemeinderat regelt die Mitarbeit von Gemeindeangestellten in Kommissionen. Art. 25 b Aufgaben und Befugnisse (neu) 1 Die Kommissionen erfüllen die Aufgaben, die ihnen durch eidgenössisches oder kantonales Recht, durch Gemeindereglemente oder durch Leistungsaufträge übertragen werden. Ihnen können vom Gemeinderat Aufgaben zur selbständigen Erledigung zugewiesen werden. 2 Die Kommissionen haben über ihre Verhandlungen Protokoll zu führen und dem Gemeinderat alle Geschäfte zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Geschäfte, die der Gemeinderat zu beschliessen hat sowie selbständige Kommissionsentscheide haben sich an die Gestaltungsvorgabe der Gemeinde zu halten. V. Rechtsschutz (geändert) Art. 26 Rechtsmittel (geändert) Gegen Verfügungen des Talammanns, der einzelnen Gemeinderatsmitglieder und der Kommissionen kann innert 20 Tagen schriftlich und begründet beim Gemeinderat Beschwerde geführt werden. Art. 27 Abs. 3 (geändert) 3 In dringenden Fällen ist der Talammann ermächtigt, die aufschiebende Wirkung zu entziehen oder eine andere vorsorgliche Massnahme zu verfügen. 16

17 Abstimmungstext VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (geändert) Dieser Nachtrag zur Gemeindeordnung tritt nach der Annahme durch das Volk von Engelberg und nach der Genehmigung durch den Regierungsrat Obwalden auf den 1. Juli 2016 in Kraft. 17

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