A: Der Verein. Der Vorstand, Organe: Die Referenten:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "A: Der Verein. Der Vorstand, Organe: Die Referenten:"

Transkript

1 A: Der Verein Vereinszweck: Der Flugsportverein Stockerau ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist. Zweck ist die Förderung, des Flugsportes aller Sparten. Die Benützung und das Verchartern von vereinseigenen Flugzeugen erfolgt ausschließlich an Vereinsmitglieder. Die Vereinsstatuten: Die Statuten liegen auf und können am Flugplatz eingesehen werden. Sie sind auf im Mitgliederbereich, veröffentlicht. Der Vorstand, Organe: Obmann: Stellvertreter: Kassier: Stellvertreter: Schriftführer: Stellvertreter: Die Referenten: Motorflugreferent: Segelflugreferent: Fritz Janach Manfred Brodmann Wolfgang Gockert Horst Schöffmann Helmut Stöckl Hannes Bartosch Herbert Sagl Josef Reithofer, Rudolf Frenslich Vertretung des Vereines: Die Vorstandsmitglieder sind verantwortlich für die Führung des Vereines und des Flugplatzes in allen Belangen. Sie vertreten den Verein nach Außen. Referenten: Die Referenten unterstützen den Vorstand in technischen Belangen, der technischen Betreuung der Luftfahrzeuge, insbesondere bei Veranlassung der zeitgerechten Wartungen und Nachprüfungen. Die Referenten sind die ersten Ansprechpartner für festgestellte Mängel an den Flugzeugen. Betriebsleiter: Der Betriebsleiter und sein Stellvertreter sind für den bescheidgemäßen Zustand und Betrieb des Flugplatzes verantwortlich. Grundlagen für ihre Tätigkeit sind die ZFBO, ZFV und die luftfahrtbehördlichen Betriebsbewilligungsbescheide, sowie die vom Halter des Flugplatzes vorgegebenen veröffentlichten Benützungsbedingungen des Flugplatzes Stockerau. Einsatzleiter: Der Einsatzleiter und sein Stellvertreter sind für die wirksame Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen im Zivilflugplatzrettungsbereich verantwortlich. Grundlage für ihre Tätigkeit ist die ZSV und der Einsatzplan des Flugplatzes Stockerau. 3

2 Mitglieder: Gemäß den Statuten gibt es Stammmitglieder und Mitglieder des Vereines. Der Beitritt zum Verein als Mitglied ist an die Erfüllung der veröffentlichten Beitrittsbedingungen gebunden. Stammmitglieder: Der Erwerb und der Erhalt der Stammmitgliedschaft sowie damit verbundene Rechte und Pflichten sind in den Statuten festgelegt. Unter anderem haben die Stammmitglieder die Pflicht, einhundert Arbeitsstunden pro Jahr unentgeltlich für den Verein zu leisten. Kaution, Selbstbehalt: Alle Mitglieder haben die Pflicht, eine Kaution von 6000,00 ATS (436,04 EUR) zu hinterlegen. Sie dient bei einem eventuellen Versicherungsfall dazu, den Selbstbehalt abzudecken. Tritt dieser Fall ein, muß der Betrag neuerlich hinterlegt werden. Beim Austritt aus dem Verein wird, sofern keine Fluggebühren ausständig sind, die Kaution rückerstattet. Bei Landungen auf Flugplätzen mit weniger als 550 Meter LDA (verfügbare Landerollstrecke), erhöht sich im Schadensfall der Selbstbehalt auf das Dreifache der jeweils festgelegten Kaution. Der Differenzbetrag wird nach dem Unfall umgehend vom Konto des Mitgliedes eingezogen. Zahlungsmodalitäten: Fällige Beträge aus Fluggebühren, Mitgliedsbeiträgen etc, werden ausnahmslos bei allen Mitgliedern über einen Einziehungsauftrag, der zugunsten des Vereins, welcher beim der Bank des Mitglieds, von diesem einzurichten ist, abgebucht. Im Falle einer Zurückweisung eines Auftrages durch die Bank werden dem Kontoinhaber Mahnspesen verrechnet. Vereinsbeitritt (direkt auf der Beitrittserklärung) erstellt wird, eingezogen. Sollten Bankeinziehungen von der Bank des Mitgliedes zurückgewiesen werden, erwarten wir ein umgehendes und selbstständiges Ausgleichen der offenen Beträge durch das Mitglied. Sollten solche nichteingelösten Forderungen nicht spätestens 4 Wochen nach der Zurückweisung am Konto des FSV 2000 einlangen, gehen wir davon aus, dass auf eine weitere Mitgliedschaft im Verein kein Wert gelegt wird, streichen das Mitglied aus unserer Kartei und leiten ein Eintreibungsverfahren ein. Die Bezahlung der Beiträge und Gebühren, zum Beispiel die Einschreibgebühr, erfolgt ebenso über den Einziehungsauftrag. Kurz nach dem Vereinsbeitritt werden Einschreibgebühr, Mitgliedsbeitrag, Versicherungszuschuß und Selbstbehalt abgebucht. Das gilt auch für Flugschüler. Die Fluggebührenabrechnung erfolgt in unregelmäßigen Abständen, wöchentlich bis zweimonatlich. Überstellungsflüge werden spätestens am Anfang des dem Flug folgenden Jahres verrechnet. In Sonderfällen behält sich der FSV Stockerau vor ein Acconto vom Mitglied zu verlangen. Das Acconto wird auf unser Vereinskonto eingezahlt. Es wird entweder als nicht abfliegbare Sicherstellung oder als abfliegbarer Betrag verwendet. Gästeflüge: Gästeflüge gegen Selbstkostenersatz dürfen nur von Berufspiloten und ausschließlich nicht gewerbsmäßig durchgeführt werden. Alle Flüge sind Privatflüge. Bei Einhaltung aller Pflichten haben alle Mitglieder das Recht, den Flugplatz und die vereinseigenen Flugzeuge für nicht gewerbliche Zwecke entsprechend ihren Berechtigungen zu benützen. 4

3 B: Der Flugplatz Lage, Besitz, Bewilligung: Der Flugplatz liegt ca. 3 km NNW von Stockerau, an der LH 29 auf Stockerauer Gemeindegebiet. Das Grundstück ist größtenteils Eigenbesitz, der Rest ist von der Gemeinde Stockerau gepachtet, der Zivilflugplatzbewilligungsinhaber ist die Gemeinde Stockerau. Die Zivilflugplatz Betriebsordnung liegt am Flugplatz zur Einsicht auf. Die Zivilflugplatzbewilligung des Flugplatzes Stockerau genehmigt den Betrieb des Flugplatzes in VMC (Sichtflugwetterbedingungen), bei Tag, mit einer nördlichen großen Platzrunde für Segel- und Motorflugzeuge mit einem maximalen TOW (Abfluggewicht) von 40 Tonnen und einer Einzelradlast von maximal 5 Tonnen. Die jeweils aktuellen Verfahren sind veröffentlicht und einzuhalten Siehe dazu das Anflugblatt Bottlang / Jeppesen Airfield Manual und beiliegendes internes Verfahren der A/B/C Platzrunden. Öffentlicher Teil: Dieser Bereich besteht aus der Zufahrt von der Bundesstraße 29, dem Parkplatz hinter dem Hangar, der Besucherterrasse beim Betriebsleiterraum und der Kantine. Dieser Bereich darf von jedermann ohne Aufsicht betreten, bzw. befahren werden. Auf der Zufahrt sowie dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Kantine: In der Kantine dürfen nur Vereinsmitglieder bewirtet werden. Sie wird von Herrn Peter Janda betreut. Alle Mitglieder sind aufgefordert die Kantine in sauberem Zustand zu erhalten. Gebrauchte Becher und leere Flaschen bitte immer in den dafür vorgesehenen Entsorgungseinheiten deponieren. Toiletten und Sanitäranlagen bitte immer im sauberen Zustand halten. Nicht öffentlicher Teil: Der nicht öffentliche Teil des Flugplatzes ist vom öffentlichen Teil gut sichtbar getrennt und markiert. Er besteht im wesentlichen aus der Piste, den Sicherheitsstreifen, Bewegungs- und Abstellflächen, Vorfeld, den Hangars, Betriebsleiterraum und den Schulungsräumen. Das Betreten dieser Bereiche durch Nichtpiloten ist nur unter Aufsicht von Piloten oder Flugplatzpersonal gestattet. Besucher sind auf die besonderen Gefahren dieses Bereiches hinzuweisen. Dies gilt speziell für das Rauchverbot im Umkreis von 45m um ein Luftfahrzeug, die Beaufsichtigung von Kindern, für Hundebesitzer die Beaufsichtigung ihrer Tiere. Für die Hunde besteht Leinen bzw. Beißkorbpflicht. Betriebsleiterraum: Besondere Beachtung verdient der Betriebsleiterraum. Hier wird vom Betriebsleiter der Funkkontakt zu den Luftfahrzeugen gehalten. Den an- und abfliegenden Flugzeugen werden wichtige Informationen gegeben. Speziell bei stärkerem Verkehr ist dafür ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderlich. Aus oben genannten Gründen ist es wünschenswert, daß dieser Raum in der Betriebszeit außer von den Diensthabenden nur dann betreten wird, wenn es unbedingt erforderlich ist und dann so kurz wie möglich. 5

4 Betriebseinschränkungen: Platzrunden: Die jeweilige Lage, 07/25, und das jeweils gültige Verfahren der Platzrunden wird vom Betriebsleiter vorgegeben. Die Details sind in den veröffentlichten Karten und den im Vereinslokal aufliegenden Karten ersichtlich. Platzrundenflüge: Sind Flüge, bei welchen zwischen zwei Landungen weniger als 20 Minuten liegen bzw. SF Schleppflüge, bei denen nicht außerhalb der Platzrunde B und mit einer Schlepphöhe unter 700 Meter ausgeklinkt wird. Wer darf was: Kleine Platzrunde in beide Richtungen: Segelflugzeuge, Motorsegler, Helikopter mit Lehrer, UL Mittlere Platzrunde (A Platzrunde): Motorflugzeuge und Motorsegler, nur mit Fluglehrer an Bord Große Platzrunde (B Platzrunde) in beide Richtungen: Motorflugzeuge, Hubschrauben, Motorsegler, UL, Absetzflugzeug und Schleppmaschine Ganz große Platzrunde (C Platzrunde) Motorflugzeuge, Hubschrauben, Motorsegler, UL, Absetzflugzeug und Schleppmaschine Zeitliche Beschränkungen:. Durch das hohe Aufkommen an Bewegungen schreibt uns die ZLZV vor: Platzrundenflüge und Rundflüge von weniger als 20 Minuten Dauer sowie Flüge im unmittelbaren Flugplatzbereich wie zb. Schwebeflüge und Landeübungen mit Hubschraubern zu Ausbildungs- oder Trainigszwecken sind Montag bis Freitag vor 07:00 Uhr und nach 20:30 Uhr Lokalzeit, Samstag vor 07:00 Uhr, zwischen Uhr und 14:00 Uhr und nach 20:00 Uhr Lokalzeit sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig unzulässig. Weitergehende Einschränkungen durch die Zivilflugplatzbenützungsbedingungen sind zulässig. Daher gilt für Stockerau: Platzrundenflüge und Rundflüge von weniger als 20 Minuten Dauer sowie Flüge im unmittelbaren Flugplatzbereich wie zb. Schwebeflüge und Landeübungen mit Hubschraubern zu Ausbildungs- oder Trainigszwecken sind Montag bis Freitag vor 07:00 Uhr und nach 20:00 Uhr Lokalzeit, Samstag vor 07:00 Uhr, zwischen Uhr und 14:00 Uhr und nach 18:00 Uhr Lokalzeit sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig unzulässig. Werktags ersuchen wir darum, ab 18 Uhr keinen Platzrundenbetrieb zu machen. Die Sonn- und Feiertagsregel gilt nicht für die Katanas und die Falken (Ausnahmeregelung in der ZLZV). Für diese Flugzeuge gilt Sonn- und Feiertags: 6

5 vor 07:00 Uhr, zwischen Uhr und 14:00 Uhr und nach 18:00 Uhr Lokalzeit sind Platzrundenflüge von unter 20 Minuten Dauer unzulässig. Helicopter: Keine Platzrunden und Schweben für Helikopter an Werktagen ab 18 Uhr, Samstags ab 13 Uhr, Sonnund Feiertags ganztägig. Segelflugzeugschlepps: Bitte an Sonn- und Feiertagen keine Flugzeugschleppschulungen durchführen. Natürlich soll geflogen werden, jedoch eher zum Stundensammeln als zum Platzrundenschruppen. Alle zeitlichen Beschränkungen gelten ausschließlich für den Platzrundenbereich. Ausgenommen von der zeitlichen Beschränkung sind 5 Schleppflüge mit einem Ausklinkpunkt außerhalb der Platzrunde B und einer Mindestschlepphöhe von 700 Meter. Fallschirmspringer Absetzflüge: Maximal 3 Absetzflüge täglich, einer nach 18 Uhr. Herr Tillmann muß am Platz anwesend sein. Ein Absetzflug an Sonn und Feiertagen. Motorkunstflug: Nach Absprache mit einem Vorstandsmitglied nur an Werktagen bis 16 Uhr. Generell gilt, daß der Flugbetrieb nicht uneingeschränkt ist, sondern durch ein aufwendiges Beschränkungsverfahren über Lärmpunkte limitiert ist. Der Betriebsleiter ist aus Lärmschutzgründen jederzeit berechtigt, die An und Abflugstrecken so festzulegen, dass berechtigte Anrainerbeschwerden vermieden werden. Der Betrieb von Hubschraubern, Heißluftballone, sowie die Durchführung von Fallschirmabsprüngen ist an die für den Einzelfall durch den Vorstand mit dem Betreiber direkt festgelegten Bedingungen gebunden. Die Bedingungen sind einerseits Grundlage für den Betreiber und andererseits Richtlinie für den Betriebsleiter. Abgesehen von der vereinseigenen Schule sind Schulungsflüge-, Fahrten- oder Absprünge ausnahmslos an die Bewilligung des Vorstandes gebunden. Bei der Sitzung im Jänner 2003 kam es zu folgender Regelung betreffend des Winterbetriebes: Der Flugplatz darf nur betrieben werden, wenn die Bewegungsflächen (Piste, Sicherheitsstreifen, Rollweg und Apron) frei von Eis und Schnee sind. Der Rollweg B muss so breit geräumt sein, dass die Motorsegler gefahrlos rollen können. Der Rollweg C muss verwendbar sein. 7

6 C: Das Flugzeug Der Flugzeugpark: Der aktuelle Flugzeugpark mit den wichtigsten Informationen ist in der Preisliste dokumentiert. Die aktuell gültige Version kann im Internet unter der Adresse abgerufen werden. Rangieren: Generell gilt größte Vorsicht beim Rangieren der Flugzeuge, um Beschädigungen am Flugzeug oder an anderen abgestellten Flugzeugen zu vermeiden. Der Betriebsleiter hat grundsätzlich die Aufsicht für das Rangieren von Flugzeugen in und aus dem Hangar. Schäden an Flugzeugen des Vereins oder an Flugzeugen anderer Halter, die im Rahmen der Rangiertätigkeit erfolgen, sind sofort dem Betriebsleiter zu melden. Das Ein- und Ausräumen von Luftfahrzeugen erfolgt mindestens zu zweit und nur bei komplett geöffneten Hangartoren. Abstellen: Das Ausräumen soll immer mindestens zu zweit gemacht werden. Vier Augen sehen mehr als zwei. Das Vorfeld ist für das Ein- und Ausräumen der Flugzeuge vorgesehen und kann daher nicht als Parkplatz verwendet werden. Bitte nur kurzzeitiges Aufstellen der Flugzeuge auf dem Vorfeld, einheitlich gegen den Wind. Parkieren von Luftfahrzeugen am Grasapron östlich des Rundhangars. Vollgetankte Maschinen mit verbundenen Tanks sind auf Grund des zur Piste hin abfallenden Vorfelds so abzustellen, daß der Tanküberlauf sich nicht auf der tieferen Seite befindet. Es darf nicht zum Auslaufen des Benzins kommen. Wird ein Flugzeug mit vollen Tanks aus dem Hangar geholt und liegt der Tanküberlauf bei sinnrichtiger Abstellung des Luftfahrzeuges gegen den Wind auf die tieferliegende Seite, sollte das Vorfeld so schnell als möglich verlassen werden. Nach der Rückkehr nach LOAU, wird das Flugzeug abgestellt, eventuelle Passagiere in den öffentlichen Bereich begleitet und anschließend das Flugzeug gereinigt. Wartet der nächste Pilot schon auf das Flugzeug, wird es diesem übergeben. Ist dies nicht der Fall, ist das Flugzeug entweder im Abstellbereich zu parken oder in den Hangar einzuräumen. Vorher bitte eventuell beim Betriebsleiter nachfragen. Flugzeuge mit Turbolader sind sofort nach der Rückkehr gereinigt in den Hangar zu stellen. Dadurch kann kurzes Anstarten ausschließlich um zu rangieren vermieden werden. Zur Vermeidung von Rollschäden bitte am Apron vor dem Rundhangar nur kurze Aufenthalte. Bitte diese Fläche so rasch als möglich, nach dem Ausräumen und Wegrollen, bzw. nach dem Flugzeug reinigen, wieder frei machen. Betriebsende: Nach Betriebsende ist der Betriebsleiter dafür verantwortlich, daß alle Flugzeuge ordnungsgemäß versorgt werden. Die Flugzeuge werden entweder hangariert oder im Freien entsprechend gesichert abgestellt. Gerne und ohne Aufforderung helfen alle Anwesenden mit, dies durchzuführen. 8

7 Der Flugplatz Stockerau schließt eine halbe Stunde vor ECET. Eine ECET-Liste liegt beim Betriebsleiter auf, ECET wird zudem auf unsere Homepage jeden Tag berechnet und angezeigt. Diese Regelung dient ausschließlich der Sicherheit der Piloten. Im Falle einer blockierten Piste (Unfall etc.) kann mit dieser halben Stunde Reserve, jederzeit nach Wien oder Krems ausgewichen werden, ohne am Alternate in der Finsternis landen zu müssen. Wartung der Maschinen: Für die Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen ist grundsätzlich ein Flugzeugwart oder der Wartungsbetrieb zuständig. Nichtflugzeugwarten ist die Anwendung von Werkzeugen an Flugzeugen untersagt. Für die Einhaltung der Wartungsintervalle und die rechtzeitige Durchführung der Wartung ist der zuständige Referent verantwortlich. Grundsätzlich ist für die Nichtbenützung abgelaufener Luftfahrzeuge der PIC verantwortlich. Die Überprüfung der Einträge im Bordbuch bzw. im Beiblatt gehört vor jedem Flug zu den Aufgaben des Piloten. Hinweise zu den einzelnen Maschinen findet man auch auf der Wandtafel im Flugvorbereitungsraum. D: Der Pilot Lizenzen, Berechtigungen: Zur Benützung des vereinseigenen Flugzeugparks sind neben der Mitgliedschaft die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen sowie der jeweils gültigen Vereinsstatuten, die Benützungsbedingungen der Flugschule, sowie die Anweisungen des Betriebsleiters zu befolgen. Der PIC ist für die Gültigkeit seiner Lizenzen verantwortlich. Als Mitglied mit gültiger Flugberechtigung gilt, wer eine Berechtigungskarte beim Betriebsleiter aufliegen hat. Typenberechtigung - Typerating: Was ist für das Typerating erforderlich? Generell muß zur Erlangung der Flugberechtigung für jedes Flugzeug eine Einweisung erfolgen. Höherwertige Typen schließen niedrigere nicht ein. Einweisungen werden ausschließlich von den Fluglehrern und den speziell berechtigten Einweisern durchgeführt. Die erlangten Berechtigungen werden in der Berechtigungskarte eingetragen. Erlangen einer Berechtigung: In Abhängigkeit von der Flugzeugtype ist zur Erlangung der Berechtigung eine gewisse Flugpraxis notwendig. Die Stundenlimits sind in der Preisliste nachzulesen und grundsätzlich einzuhalten. Eine Genehmigung zum Unterschreiten der Limits ist bis zu 10% der Limits durch einen Fluglehrer, bis 20% von zwei Fluglehrern und mehr als 20% von einem Fluglehrer und dem Ausbildungsleiter möglich. Das Formular Typeneinweisung muß verwendet werden und wird nach erfolgter Einweisung in einem Ordner abgelegt. Die somit erlangte Berechtigung gilt ein Quartal, für die Verlängerung der Berechtigung ist der entsprechende Modulkursbesuch sowie die festgelegte Flugpraxis nachzuweisen. Die Flugberechtigung wird durch den Stempel in der Berechtigungskarte dokumentiert. 9

8 Kurzflugplatzberechtigung (Flugfelder unter 501 Meter LDA): Ab 350 Gesamtflugstunden des Piloten gibt es keine Einschränkungen welche über das Betriebshandbuch und den Pilotenverstand hinausgehen. Unter den 350 Stunden muss eine Kurzflugplatzeinweisung mit dem Ausbildungsleiter oder einem von ihm Beauftragen Fluglehrer/ Einweiser durchgeführt werden. Ein entsprechender Vermerk auf der Berechtigungskartenrückseite ist zu beachten. Verlängerung / Wiedererlangung: Jeder Pilot ist selbst dafür verantwortlich, daß vierteljährlich ein Verlängerungseintrag in die Berechtigungskarte eingetragen wird. Unterschriftsberechtigt sind die Fluglehrer, die Einweisungsberechtigten und die Vorstandsmitglieder. Die Bedingungen für die Verlängerung, abgesehen vom Eintrag, gelten als erfüllt, wenn auf einem Flugzeugtyp innerhalb der letzten 3 Monate eine Stunde geflogen wurde und dabei fünf Landungen gemacht wurden. Dabei gilt, daß die höchstwertige Cessna die darunter liegenden mit einschließt. Für eine Stunde geflogen mit C 182 werden auch die 150er und 172er mit unterschrieben. Gleiches gilt auch für die Pipers (inkl. Katana) und die Motorsegler und Segler. Die erforderlichen Stunden müssen vorwiegend auf Vereinsflugzeugen geflogen werden.. Verfall einer Berechtigung: Sind die Bedingungen nicht erfüllt, gibt es die Möglichkeit, mit Einweisungsberechtigten einen Checkflug zu machen. Überprüfung der Berechtigung: Der Betriebsleiter ist berechtigt, Piloten ohne gültiger Berechtigung den Antritt des Fluges zu verweigern. Der Pilot ist verpflichtet, die Vorderseite seiner Berechtigungskarte vollständig auszufüllen. Das Fehlen einer Karte, aus welchem Grund auch immer, bedeutet bis zur Klärung des Fehlens grundsätzlich den Entzug aller Berechtigungen. Reservieren von LFZ s: Es dürfen nur Flugzeuge verwendet werden, die laut Tagesreservierungsliste, die am Flugplatz aufliegt, frei sind oder die man selbst reserviert hat. Der Eintrag in die Tagesreservierungsliste kann direkt gemacht oder auch telefonisch veranlaßt werden. Sollte bei einem Flugzeug kein Reservierungseintrag gemacht worden sein, das Flugzeug also frei sein, muß der Übersichtlichkeit halber vor Flugantritt trotzdem der Eintrag mit der voraussichtlichen Dauer gemacht werden. Bei Reservierungen durch Flugschüler muß der Schüler sicherstellen, daß auch ein Lehrer für ihn verfügbar ist. Der Name des Lehrers wird ebenfalls in die Reservierungsliste eingetragen. Reservierung bei mehrtägigen Reisen: Reservierungen über einen Zeitraum, der länger als eine Woche dauert, sind nur nach Absprache mit einem Vorstandsmitglied möglich. Reisen mit Vereinsflugzeugen bei einer geringeren Typenerfahrung als 5 Stunden auf diesem Flugzeug sind nur mit Vorstandsabsprache möglich. Es wird erwartet, dass bei der Flugminutenendabrechnung der Reise pro Tag etwa eine Stunde Flugzeit ausgewiesen wird. Reservierung von IFR Flugzeugen: IFR zugelassene Flugzeuge dürfen ohne Vorstands-OK ausschließlich auf Hartbelagspisten betrieben werden. 10

9 Reservierung von Reisen in außereuropäsche Länder und in Kriegsgebiete: Es ist unbedingt ein Vorstands-OK einzuholen, da der Versicherungsschutz geprüft werden muß. Änderungen bei Reservierungen: Wichtig: gilt auch für Änderungen der eingetragenen Zeiten. Ziel Wels anstelle Hohenems. Die kürzere oder längere erwartete Dauer sollte korrigiert werden. Der Nächste freut sich. Storno: Das Stornieren einer Reservierung erfolgt ebenfalls in der Tagesreservierungsliste. Das Storno soll aus Rücksicht auf andere Piloten so bald wie möglich erfolgen. Streichung bitte mittels Korrekturlack und nicht einfach durchstreichen. Verfall: Nicht in Anspruch genommene Reservierungen verfallen zwanzig Minuten nach dem eingetragenen Reservierungsbeginn. Der Verein bemüht sich, daß die Flüge von eingetragenen Reservierungen auch zustande kommen, es sei denn, es sprechen triftige Gründe dagegen. Ein Wartungsintervall ist abgelaufen, das Flugzeug ist unklar, oder es wird in die Werft überstellt, etc. Der Verein ist nicht verpflichtet, den Reservierenden über den Flugklarzustand seines Flugzeuges zu informieren. Treten unvorhergesehene Mängel auf, oder das Luftfahrzeug muß zu einem Service, werden wir uns bemühen, eine Umbuchung auf ein Ersatzflugzeug oder eine Information an den Reservierenden weiterzugeben. Unklarheiten: Die Reservierung und die Einhaltung der angegebenen Zeiten sind ausschließlich in der Verantwortung der Piloten. Sich daraus ergebende Mißverständnisse müssen die Betroffenen selbst klären. E: Die Platzrunde: Abflüge, Anflüge und Platzrunden sind gemäß dem gültigen veröffentlichten Verfahren unter besonderer Berücksichtigung des Lärmschutzes für die anliegenden Ortschaften durchzuführen. Ganz große Platzrunde: Platzrunde C Siehe Beilageblatt, spezielle Beachtung auf den Bogen Vogt Procedure um Oberolberndorf und die Umfliegung des Golfplatzes Schönborn im Norden. Große Platzrunde: Platzrunde B Basis ist die jeweils letztgültige Veröffentlichung des Verfahrens im Airfield Manual. Darin ist die sogenannte große Platzrunde beschrieben. Zu beachten ist bei Ab- und Anflug der Bogen um Oberolberndorf und die genaue Einhaltung des Durchflugpunktes Sierndorf und Unterhautzental. Durch den im Gegenanflug liegenden Modellflugplatz ist in eigenem Interesse darauf zu achten, dass immer nördlich der Hochspannungsleitung geflogen wird. Mittlere Platzrunde: Platzrunde A Eine Zwischenform stellt die mittlere Platzrunde dar. Nach dem Abheben, frühestens jedoch am Pistenende wird nach Norden weggekurvt und die Mitte des Gegenanfluges der Großen Platzrunde anvisiert. Diese Platzrunde mündet in den Gegenanflug der großen Platzrunde. Achtung im Bereich des 11

10 Modellflugplatzes trifft die mittlere Platzrunde auf die große Platzrunde. In diesem Bereich ist der Luftraumbeobachtung besondere Beachtung zu schenken. Kleine Platzrunde: Die kleine Platzrunde oder Segelflugplatzrunde wird im Westen durch die Bahnlinie, im Norden durch die Gemeindestraße und im Osten durch eine 160 (340) Gradlinie durch den Grummethof gebildet. Signalplatzrunde: Eine Spezialform ist die Platzrunde für Signallandungen. Für beide Startrichtungen wird die große Platzrunde ganz ausgeflogen. Wir achten auf unsere Motore und fliegen somit ca. 3 Minuten im Reiseflug, bevor wir die Leistung "herausnehmen". Sobald das Signalfeld in 2500 Fuß überflogen wird folgt ein Schwenk nach Norden. Die Einteilung des Anfluges erfolgt in Abhängigkeit der Gleiteigenschaften des verwendeten Flugzeuges so, daß der Queranflug möglichst identisch mit dem der kleinen Platzrunde ist. Dem Signallander ist, unter Einhaltung der Luftverkehrsregeln, Vorrang zu geben. Es ist immer nur eine Signallandung zulässig, dann wieder Normalplatzrunde und dann falls erforderlich die nächste Signallandung. ACHTUNG: Es darf in jeder Platzrunde nur ein Schulungs- oder Einweisungsflieger unterwegs sein. Hierbei gilt die kleine Platzrunde und die A Platzrunde als eins. Ist der Motorsegler in der ganz kleinen Runde, kann weder ein Hubschrauber in dieser fliegen, noch ein Motorflugzeug in der A Platzrunde schulen. Die Platzrunden A und die ganz kleine Platzrunde sind der Schulung und Einweisung vorbehalten Schleppflüge: Schleppflüge für Segelflugzeuge sind so durchzuführen, dass die Steigflugphase nach Verlassen des Platzbereiches nicht über bewohntem Gebiet erfolgt. Nach Erreichen der Ausklinkhöhe fliegt der Schlepppilot, egal welche Pistenrichtung in Betrieb ist, in den Gegenanflug oder Queranflug große Platzrunde der jeweiligen Betriebspiste ein. Dadurch soll der Highspeed Abstieg mit dem Schleppflugzeug vermieden werden. Segelflugbetrieb Betriebspiste 07: Bei Segelflugbetrieb Betriebspiste 07 ist eine temporär versetzte Schwelle einzurichten und bei Anflügen zu berücksichtigen. Info des Betriebsleiters an die anfliegenden Luftfahrzeuge bitte beachten. Ausnahmen: Für Anflüge zum Platz und Abflüge vom Platz ist generell der Verlauf der großen Platzrunde zu wählen. Oder aber die beiden Sektoren V und T - Ausnahme direkt An- und Abflug für Helikopter wenn es der Verkehr erlaubt und der Betriebsleiter ausdrücklich genehmigt. Tiefe Überflüge Landungslose High Speed Überflüge gelten als illegales unterschreiten der Mindestflughöhe und sind daher laut Luftrecht verboten. 12

11 F: Der Flug: Öffnungszeit LOAU: Ab- und Anflüge dürfen grundsätzlich nur während veröffentlichten Betriebszeit des Flugplatzes und bei anwesendem Betriebsleiter oder Stellvertreter durchgeführt werden. Flugzeugpapiere: Vor Antritt des Fluges müssen die Bordpapiere auf eventuelle Eintragungen in der Mängelliste und auf Vollständigkeit (Zulassungspapiere, Versicherungskarte, Bordbuch) geprüft werden. Bitte die Prüfung der Servicezeiten nicht vergessen. Für die Richtigkeit der Eintragungen im Bordbuch ist der PIC verantwortlich. Vorflugkontrolle: Eine Vorflugkontrolle durch den PIC ist unbedingt durchzuführen. Die Inbetriebnahme der Vereinsmaschinen darf nur entsprechend dem Flughandbuch der entsprechenden Maschine erfolgen. Generell gilt, dass bei Beschädigungen am Luftfahrzeug immer der letzte Pilot als Verursacher gilt. Sollte aufgrund einer schlampigen Vorflugkontrolle die Beschädigung des Vorgängers nicht entdeckt worden sein, gilt dieser Schaden so als ob ihn der zuletzt aktive PIC herbeigeführt hätte. Fluganmeldung: Der Flug muß beim Betriebsleiter angemeldet werden. Name des Piloten, Anzahl Personen, Absicht und voraussichtliche Dauer. Dies gilt speziell bei einer geplanten Rückkehr, welche nicht am selben Tag erfolgt. Bitte beachten, dass wir derzeit einige Namens-Gleichheiten haben. Bei Namensgleichheiten auch den Vornamen in der Startliste mit eintragen lassen - überprüfen!!! Sicherheit der Gäste: Bei Betreten des nicht öffentlichen Teiles des Flugplatzes ist der PIC für das richtige Verhalten seiner Gäste und deren Sicherheit verantwortlich. Das gleiche gilt bis zum Verlassen des Bereiches nach erfolgter Landung. Die Betankung: Die Betankung der Flugzeuge erfolgt bei der Flugplatzeigenen Tankstelle westlich des Signalfeldes. Bei der Betankung ist darauf zu achten, dass ausschließlich der für das verwendete Flugzeug zugelassene Treibstoff getankt wird. Während des Tankvorganges dürfen sich keine Personen in der zu betankenden Maschine befinden. Abrechnung: Die Abrechnung der getankten Menge erfolgt einerseits über die an der Zapfsäule angegebene getankte Menge in Liter, sowie andererseits durch die Angabe des Gesamtzählerstandes. Im Tankbuch ist jeweils in den dafür vorgesehenen Spalten die getankte Menge in Litern und der Gesamtzählerstand einzutragen. Der PIC ist, auch wenn er die Eintragung durch eine dritte Person durchführen lässt, für die Richtigkeit der Eintragung verantwortlich. Die Eintragung im Tankbuch ist unmittelbar nach der Betankung durchzuführen. 13

12 Strainbenzin: Das Strainbenzin muß immer in die dafür vorgesehenen Behälter gefüllt werden. Es darf nicht auf den Asphalt geschüttet werden. Tankrechnung: Sollte auf fremden Plätzen getankt worden sein, bitte die ORIGINALRECHNUNG beim Betriebsleiter abgeben und darauf achten, dass diese an der Startliste festgeklammerlt wird. PIC: Der PIC sitzt links im Flugzeug; es sei denn, er ist Lehrer oder Einweiser. Triebwerksstart: Das Ein- und Aussteigen darf nur bei stehendem Triebwerk erfolgen. Nach Schließen der Türen und der Überprüfung des Propellerraumes darf der Motor des LFZ angelassen werden. Nach dem Anlassen bitte das Vorfeld so schnell als möglich verlassen. Das Warmlaufen des Motors, Studium der Aufschaltanlage, der Check ob die Gäste angeschnallt sind, hat in einer Position zu erfolgen, die eine Beschädigung der abgestellten Flugzeuge und ein Einblasen des Propellerstrahles in die Hangars ausschließt. Wird das Triebwerk am Vorfeld gestartet und das Flugzeug mit Motorkraft angerollt, muß darauf geachtet werden, daß der Propellerwind weder in den Hangar bläst noch die Ruder von anderen Flugzeugen von hinten angeblasen werden. Dies kann zu Beschädigung der Ruderanschläge und der Ruder der angeblasenen Flugzeuge führen. Die Checks, die vor dem Start durchzuführen sind, speziell der Motorcheck, erfolgen am Rollhalt. Wir rollen langsam, mit wenig Triebwerksleistung und wenig bremsen. Vorflugkontrolle: Die Vorflugkontrolle und Behandlung im Flug erfolgt gemäß den Bestimmungen im Handbuch. Rauchverbot: Es gilt ein generelles Rauchverbot in allen Vereinsmaschinen. Haustiere: Die Mitnahme von Haustieren ist in Vereinsflugzeugen nicht gestattet Funkverkehr: Die Abfluginformation ist beim Betriebsleiter über Funk einzuholen. Danach ist entsprechend den Informationen zu verfahren. Bei Rückkehr ist zeitgerecht der Funkkontakt zum Flugplatz aufzunehmen, um Landeinformationen und eventuelle Verkehrsinformationen einzuholen. Verantwortung des Betriebsleiters: Der Betriebsleiter darf keine Anweisungen geben. Er hat für die Einhaltung der zivilrechtlichen Benützungsbewilligung für den Flugplatz zu sorgen und gibt für den Piloten nützliche Informationen weiter. Die Verantwortung über die Flugdurchführung liegt beim PIC. 14

13 Verspätung, außerplanmäßige Stopps: Sollte die geplante Rückkehr, also der Zeitpunkt der Rückkehr, die bei Abflug beim Betriebsleiter deponiert wurde, nach Stockerau nicht möglich sein, ist dieser Umstand bitte rechtzeitig, das heißt eine Stunde vor ECET, dem Betriebsleiter telefonisch mitzuteilen. Bei ECET, bewölktem Himmel und Regen ist es wirklich stockfinster und der Betriebsleiter macht sich größte Sorgen und verständigt unter Umständen den Such- und Rettungsdienst. Es wird erwartet, dass alle Flüge außerhalb der Platzrunde etwa eine halbe Stunde vor ECET in Stockerau zurück sind. Ausnahmen: Piloten mit IFR Berechtigung und IFR zugelassene Luftfahrzeuge. Nach der Landung: Nach erfolgter Landung ist das Flugzeug entsprechend zu versorgen. Das Flugzeug ist von Mücken und anderen Verschmutzungen zu befreien. Der Motorflugreferent und der Vorstand behalten sich das Recht vor, sporadisch ohne Regelmäßigkeit die Flugzeuge zu kontrollieren. Sollte dabei ein besonderes "Dreckstück" im Hangar übernachten, werden dem letzten im Bordbuch eingetragenen Piloten 30.- an Reinigungsersatz in Rechnung gestellt. Abstellen des Flugzeuges: Werden ausgeräumte Flugzeuge nicht sofort verwendet, sind sie im vorgesehenen Abstellbereich östlich des Rundhangars im Gras, einheitlich gegen den Wind abzustellen. Sie sind gegen Wegrollen zu sichern und die Ruder zu blockieren. Die Bugradgabel gehört zur Ausrüstung eines Flugzeuges und wird nach der Verwendung im Flugzeug verstaut, sie darf nicht angesteckt bleiben. Das gilt auch für das Vorfeld. Eintragung ins Bordbuch: Das Bordbuch ist zu schreiben, zu tanken und die Eintragung des Tachoendstands nicht zu vergessen. Falls eine Landung auf einem anderen Platz erfolgt ist, muß dem Betriebsleiter die Gesamtflugzeit mitgeteilt werden. Wird das nicht gemacht, kommt es zu Problemen bei der Verrechnung. Die Deckung der konsumierten Fluggebühren am Konto ist Ehrensache jedes Piloten. Flugzeugpapiere: Die Bordpapiere und der Schlüssel des Flugzeuges sind in den mit dem Kennzeichen des LFZ s beschrifteten Taschen in den dafür vorgesehenen Fächern beim Betriebsleiter zu deponieren. G: Verhalten bei Störungen am Flugzeug: Feststellung der Störung: Falls ein Pilot vor, bei oder nach der Benützung einer Maschine einen Umstand feststellt, der die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges aufhebt oder beeinträchtigt, muß er, um den gesetzlichen und versicherungstechnischen Erfordernissen nachzukommen, folgende Vorgangsweise unbedingt einhalten: Störungsmeldung: Sollte ein Luftfahrzeug unklar geschrieben werden, so ist der Schlüssel entweder dem Motorflugreferenten, einem Luftfahrzeugwart unseres Vereines, oder einem Vorstandsmitglied zu übergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Schlüssel in den Briefkasten vor dem Vorstandsbüro einzuwerfen. Das gilt auch für eventuell momentan verfügbare Reserveschlüssel. Wichtig ist, eine 15

14 unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Luftfahrzeuges durch nachfolgende Piloten unbedingt zu verhindern. Nach Möglichkeit sollte eine UNKLAR -Tafel über den Propeller des unklaren LFZ s gehängt werden. Prinzipiell ist jeder Pilot berechtigt ein Luftfahrzeug unklar zu schreiben, jedoch nur ein Wart ermächtigt, diese Tatsache wieder aufzuheben. Die Störung im Beiblatt des Bordbuches in Stichworten eintragen. Die Eintragung ist mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Keinesfalls, darf von einem nicht-berechtigten selbstständig eine Reparatur durchgeführt werden. Anwendung von Werkzeug an Flugzeugen ist ausschließlich Flugzeugwarten erlaubt. Testflüge nach an Luftfahrzeugen gemeldeten Problemen sind verboten. Das gilt auch für Fluglehrer. Die zuständigen Referenten sind sofort zu informieren. H: Versicherung Versicherungspflicht: Für alle Vereinsflugzeuge ist eine gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Versicherung abgeschlossen. Folgende gesetzlich geregelte Versicherungen sind abgeschlossen: --Luftfahrzeug: Halterhaftpflicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Passagierunfallversicherung in doppelter Höhe wie gesetzlich vorgeschrieben. Passagierhaftpflicht in der gesetzlich vorgeschrieben Höhe. --Flugplatz: Haftpflichtversicherung des Flugplatzes und der im Namen des Vereines tätigen Mitglieder weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen auf 20 Mio ATS = 1, ,-. Betrieb der Tankstelle. Nicht durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist der Kaskoversicherung der Flieger. Alle in Halterschaft des FSV 2000 fliegenden Luftfahrzeuge sind kaskoversichert. Achtung bitte beachten: Unsere Flugzeuge sind nach österreichischen Vorschriften versichert. Dies kann dazu führen, dass bei Auslandsflügen Haftungen, welche den Piloten entstehen, NICHT gedeckt sind. Wir bemühen uns, alle unsere Flugzeuge so zu versichern, dass innerhalb Europas alle den Verein (Halter des Luftfahrzeuges) treffenden Haftungen korrekt versichert sind. Speziell wollen wir auf Flüge nach Deutschland hinweisen, wo der Luftfrachtführer (Pilot) seinen Passagieren gegenüber mit Euro ,-- haftet. Diese ausschließlich den Piloten treffende Haftung ist NICHT gedeckt... 16

15 Haftung: Generell gilt für Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden, eine uneingeschränkte Haftung des Mitgliedes. Im Schulbetrieb gelten bis zum Abschluß des praktischen und theoretischen Teiles die gesetzlichen Bestimmungen über die Ausbildung. Platzrunde C bitte in 2500 ft (ACHTUNG auf MTMA Tulln) 17

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015 Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries Stand 03 2015 Beim Betreten oder Benutzen des Flugplatzes Beilngries sind die Flugplatzbenutzungsordnung inkl. der gültigen Gesetze, Vorschriften

Mehr

Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern:

Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern: 1 Richtlinien : Stand vom 01. 01. 2007 Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern: 1. Ausbildung zum Segelflugzeugführer mit vereinseigenen Segelflugzeugen im Winden- und/oder im

Mehr

Flugbetriebsordnung gemäß 16 den Statuten des Fliegerclubs Bussard - Version 1.0

Flugbetriebsordnung gemäß 16 den Statuten des Fliegerclubs Bussard - Version 1.0 Flugbetriebsordnung gemäß 16 den Statuten des Fliegerclubs Bussard - Version 1.0 (1) Der Verein stellt seine Luftfahrzeuge (Lfz) und Luftfahrtgeräte wie sonstige Einrichtungen dem Mitglied in betriebsbereitem

Mehr

So bedienen Sie einen Lfz

So bedienen Sie einen Lfz Flugbetriebsordnung, gemäß 16 der Statuten des Fliegerclub Bussard Version 2.0 (1) Der Verein stellt seine Luftfahrzeuge (Lfz) und Luftfahrtgeräte wie sonstige Einrichtungen dem Mitglied in betriebsbereitem

Mehr

Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg EDSV 123,475 MHz

Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg EDSV 123,475 MHz Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg EDSV 123,475 MHz AUSGABE 2016 Vorwort: Dieses Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg, ICAO- Kennung EDSV, soll dem Piloten eine Übersicht

Mehr

Luftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016

Luftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016 Gebührenstufe Punkte Gebührenordnung Fluggebühren Punkteregelung Windenstart ( ) Zeitgeb. 1Std. ( /min) Zeitgeb. > 1 Std. ( /min.) Nicht- Vereinsflugzeug ( /Windenstart) Sonderstatus 0 7,30 0,31 0,31 7,30

Mehr

Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen. Stand 2012

Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen. Stand 2012 Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen Stand 2012 Segelflug Startplatz WEST Startaufstellung N Keine Tragfläche in der Landebahn Abstand zur Verlängerung des Seilrückholweg

Mehr

Chartervertrag. Zwischen dem Vercharterer: Rhein-Main Aviation Hans-Fleißner-Straße Egelsbach. Im Folgenden Vercharterer genannt

Chartervertrag. Zwischen dem Vercharterer: Rhein-Main Aviation Hans-Fleißner-Straße Egelsbach. Im Folgenden Vercharterer genannt Chartervertrag Zwischen dem Vercharterer: Im Folgenden Vercharterer genannt Nachname: Vorname: Straße: Postleitzahl: Land: Lizenz Nr.: Behörde: Mobilnummer: Email: und dem Charter: Im Folgenden Charterer

Mehr

FCM-FLUGBETRIEBSORDNUNG. Regeln für die Benutzung der Motorflugzeuge des FCM. Telefonnummern (Vorstand und Überprüfungsberechtigte)

FCM-FLUGBETRIEBSORDNUNG. Regeln für die Benutzung der Motorflugzeuge des FCM. Telefonnummern (Vorstand und Überprüfungsberechtigte) FCM-FLUGBETRIEBSORDNUNG Regeln für die Benutzung der Motorflugzeuge des FCM Telefonnummern (Vorstand und Überprüfungsberechtigte) FCM Flugplatz Merzbrück 52146 Würselen Clubheim am Flugplatz Tel. +49 170

Mehr

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig)

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) Geschäftsordnung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) zu 7 der Satzung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v.

Mehr

Flugreglement. 1 Modellflugplatz. 2 Zugelassene Modellflugzeuge. 3 Flugzeiten. 3.1 Laute Flugmodelle

Flugreglement. 1 Modellflugplatz. 2 Zugelassene Modellflugzeuge. 3 Flugzeiten. 3.1 Laute Flugmodelle Modellflugplatz "Beichfeld" in Walperswil der Modellfluggruppe Täuffelen des SMV im Aeroclub der Schweiz. (Neuauflage des Reglements vom Oktober 2004) 1 Modellflugplatz Der Modellflugplatz «Beichfeld»

Mehr

Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v.

Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. 1. Grundsätze Die Hausordnung ist Richtschnur für das Verhalten der Mitglieder und Gäste; sie regelt die Rechte und Pflichten und dient zur Erhaltung

Mehr

UL-Luftsportgerät Chartervertrag

UL-Luftsportgerät Chartervertrag UL-Luftsportgerät Chartervertrag Zwischen Charter-Geber/Vercharterer: Nachstehend wird der Charter-Geber/Vercharterer kurz VC genannt. Dragonfly Luftsport Dienstleistungen Inhaberin, Sylvia Kraut Dalichow

Mehr

Funkanweisung der Steirischen Flugsportunion für den Flugbetrieb in aktiven TRA`s Graz

Funkanweisung der Steirischen Flugsportunion für den Flugbetrieb in aktiven TRA`s Graz Funkanweisung der Steirischen Flugsportunion für den Flugbetrieb in aktiven TRA`s Graz Betriebshandbuch Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Handbuch die Sprachform des generischen Maskulinums

Mehr

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden. Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.

Mehr

Luftverkehr C30 Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle

Luftverkehr C30 Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle Grundsätze des Bundes und der Länder für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle 1. Einleitung vom 3. 4. 2000 (NfL II 37/00), geänd. durch Bek. vom 1. 8. 2001 (NfL

Mehr

Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers bzw. Fluglehrers / Flugschülers

Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers bzw. Fluglehrers / Flugschülers Fliegerclub Ultraleicht Wiener Neustadt Nutzungsbedingungen 1. Nutzungsberechtigung Die Nutzung von Vereinsflugzeugen steht ausschließlich Vereinsmitgliedern zu. Die Aufnahme von neuen Vereinsmitgliedern

Mehr

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung)

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung) Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. () 1. Flugbetrieb 1.1. Der Flugbetrieb findet an Wochenenden und an Feiertagen in Lachen- Speyerdorf statt. Flugbetrieb

Mehr

PPR und Infos für Gastpiloten

PPR und Infos für Gastpiloten PPR und Infos für Gastpiloten Beigesteuert von Administrator Mittwoch, 16. Juni 2010 Auf Grund der besonderen Situation am Sonderlandeplatz Pattonville (EDTQ) möchten wir unsere Gäste freundlich um die

Mehr

Geschäftsordnung der Luftsportgruppe Bocholt e.v. vom Seite 1/5. Geschäftsordnung. der Luftsportgruppe Bocholt e.v.

Geschäftsordnung der Luftsportgruppe Bocholt e.v. vom Seite 1/5. Geschäftsordnung. der Luftsportgruppe Bocholt e.v. Geschäftsordnung der Luftsportgruppe Bocholt e.v. vom 02.11.2007 Seite 1/5 Enthaltene Änderungen: 1. 08.03.1985 2. 05.03.1993 3. 30.03.1995 4. 21.02.1997 5. 07.11.1997 6. 17.03.2001 7. 07.04.2006 8. 02.11.2007

Mehr

SPORTFLIEGERCLUB RIEDELBACH / TAUNUS E.V.

SPORTFLIEGERCLUB RIEDELBACH / TAUNUS E.V. Gebührenordnung 1. Aufnahmegebühr Ordentliche Mitglieder: 930 * Mitglieder unter 18 bzw. bis zum 25. Lebensjahr in der Ausbildung: 360 * *Die Aufnahmegebühr wird in den ersten drei Kalenderjahren jeweils

Mehr

Chartervertrag. 1.Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die kostenpflichtige Überlassung des Luftfahrzeuges

Chartervertrag. 1.Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die kostenpflichtige Überlassung des Luftfahrzeuges Chartervertrag Vercharterer, kurz A genannt Rent-a-Glider GesmbH Paul Heysegasse 1-7 AT 1110 Wien ATU 67026915 Charterer, kurz B genannt Name: Straße /Nr.: PLZ/Ort: Staat: 1.Vertragsgegenstand Gegenstand

Mehr

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Voraussetzungen Mindestalter 14 Jahre Einverständnis der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) normale körperliche Verfassung (ggf. durch Hausarzt oder

Mehr

Richtiges Verhalten in einer Kontrollzone. Rosa Luftraum tut nicht weh!

Richtiges Verhalten in einer Kontrollzone. Rosa Luftraum tut nicht weh! Richtiges Verhalten in einer Kontrollzone Rosa Luftraum tut nicht weh! Michael Uhl Heimatplatz EDMU Fluglehrer seit 2001 für TMG SPL SEP UL Seit 2008 Fluglotse und seit 2010 in EDMA Seit 2011 BFL in EDMA

Mehr

Modellflug-Briefing. Plazza Aviatica 2 1. ENGADIN AIRPORT AG Tel

Modellflug-Briefing. Plazza Aviatica 2 1. ENGADIN AIRPORT AG Tel Modellflug-Briefing 1 Index Version: 2.0 Status: Endversion Ausgabedatum: 10. Februar 2017 Autor: Engadin Airport AG Inhaber: Engadin Airport AG Seiten: 10 Abgrenzung: Begrenzt auf Engadin Airport Impressum:

Mehr

REGLEMENT FLUGBETRIEB

REGLEMENT FLUGBETRIEB REGLEMENT 1. Allgemeines 1.1. Anwendungsbereich Dieses Reglement ergänzt das Betriebsreglement des Flugfeldes Schänis und muss an alle, die am Flugbetrieb teilnehmen, abgegeben werden. 1.2. Teilnahme am

Mehr

Gebührenordnung Stand 27. April 2018, alle Beträge in EURO ( )

Gebührenordnung Stand 27. April 2018, alle Beträge in EURO ( ) Gebührenordnung Stand 27. April 2018, alle Beträge in EURO ( ) Aufnahmegebühren 1. Kinder von Mitgliedern bis 12 Jahre gebührenfrei 2. Mitglieder bis 17 Jahre einmalig 150,00 3. Mitglieder von 18 bis 24

Mehr

Flugsportverein 1910 Karlsruhe e.v.

Flugsportverein 1910 Karlsruhe e.v. Telefon: 0721 / 519 024 (freitags von 20-21 Uhr) email: www: info@fsv-karlsruhe.de http://www.fsv-karlsruhe.de Schnupperkurs V16: 07.11.2016 Aufnahmeantrag Schnupperkurs Name: Mitgliedsnummer: Vorname:

Mehr

C H A R T E R V E R T R A G

C H A R T E R V E R T R A G C H A R T E R V E R T R A G zwischen der PanoramaFlug GmbH Flugplatz Haus 3 nachstehend GmbH genannt und Name: Strasse: PLZ/Wohnort: Telefon: E-Mail: nachstehend Charterer genannt Lizenz PPL/LAPL/CPL/ATPL

Mehr

Piloten briefing EDRV

Piloten briefing EDRV Piloten briefing EDRV Willkommen in Wershofen, vielen Dank für Ihr Kommen. Anflug 1. Wir erwarten ein verantwortungsbewusstes Verhalten von jedem Piloten, fügen Sie sich in den Verkehrsfluss ein, schneiden

Mehr

Allgemeine Information über den Flugplatz Einweisung

Allgemeine Information über den Flugplatz Einweisung Allgemeine Information über den Flugplatz Einweisung 1. Flugplatzdaten: Flugplatzhöhe 520 Meter NN. Koordinaten N 46 42 14 und O 14 04 38. Graspiste 700 Meter lang. Höchstabfluggewicht 5.700 kg. Für Ausweichzwecke

Mehr

Hallenflugordnung. Hallenflugordnung MFC Red Baron e.v. Modellflug-Club Red Baron e.v. Stand: 18. Oktober 2015

Hallenflugordnung. Hallenflugordnung MFC Red Baron e.v. Modellflug-Club Red Baron e.v. Stand: 18. Oktober 2015 Hallenflugordnung Modellflug-Club Red Baron e.v. Stand: 18. Oktober 2015 Hallenflugordnung MFC Red Baron e.v. Seite 1 Inhalt Änderungsverzeichnis... 3 1. Anfahrt und Zugang... 4 2. Hallenverantwortlicher...

Mehr

Safety Letter. Zur Erhöhung der Flugsicherheit am Flugplatz Schwäbisch Hall

Safety Letter. Zur Erhöhung der Flugsicherheit am Flugplatz Schwäbisch Hall Safety Letter Zur Erhöhung der Flugsicherheit am Flugplatz Schwäbisch Hall Sehr geehrte Fliegerkameradinnen, sehr geehrte Fliegerkameraden, unser größtes Anliegen als Flugplatzbetreiber ist es, dass Sie

Mehr

Abstell- und Garagenplatzordnung

Abstell- und Garagenplatzordnung Abstell- und Garagenplatzordnung Ordnung für Abstell- und Garagenplätze. Vorwort. Liebe Mieterin, lieber Mieter, in Wien ist es heute schwer, einen Parkplatz zu finden. Die meisten Menschen wünschen sich

Mehr

Segelfluggruppe Telgte e.v. Im Berdel 53 48291 Telgte

Segelfluggruppe Telgte e.v. Im Berdel 53 48291 Telgte Bitte den Aufnahmeantrag an den Geschäftsführer der Segelfluggruppe Telgte e.v. senden. Rolf Bieckmann Everswinkeler Straße 51 48231 Warendorf Tel.: 0 25 81 / 92 85 74 E-Mail: geschäftsführer@sfg-telgte.de

Mehr

Einweisung auf verschiedene Segelflugzeuge

Einweisung auf verschiedene Segelflugzeuge Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.14.220 D Gegenstand: Einweisung auf verschiedene

Mehr

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Voraussetzungen: Mindestalter 14 Jahre Einverständnis der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) normale körperliche Verfassung (ggf. durch Hausarzt oder

Mehr

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v.

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v. Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v. 1 Gebühren für Mitglieder 1.1 Aufnahmegebühr Mitglieder mit geregeltem Einkommen 100,00 Ermäßigte Aufnahmegebühr * 50,00 Diese wird fällig

Mehr

PILOTENCLUB WIEN 4. FLUGBERECHTIGUNG

PILOTENCLUB WIEN 4. FLUGBERECHTIGUNG Die Bestimmungen dieses Merkblattes wurden von den Vorständen der drei Partnervereine beschlossen, entsprechen den gültigen Vereinsstatuten und dienen der klaglosen Abwicklung des Flugbetriebes. Daher

Mehr

Bedingungen der Segelfluggruppe 2013

Bedingungen der Segelfluggruppe 2013 www.fve.de Bedingungen der Segelfluggruppe 2013 Stand: 04.04.2013 1. Unser Angebot Die Segelfluggruppe der Flugsportvereinigung Erlangen (FVE) betreibt den Flugsport gemeinnützig, entsprechend ihrer Tradition

Mehr

Piloteninformation. Flugtag Fischamend (LOWF)

Piloteninformation. Flugtag Fischamend (LOWF) Piloteninformation für Flugtag Fischamend (LOWF) 6. und 7. Juni 2009 Draft 12 09.05.2009 - 2 - Grundlagen: Anlass: 100-Jahre Fischamend Flugplatz Termin: 6. und 7. Juni 2009 Veranstalter: Ereignis: Kommentator:

Mehr

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung

Mehr

BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang. in Aalen-Elchingen

BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang. in Aalen-Elchingen BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang in Aalen-Elchingen für Inhaber einer Lehrberechtigung (FI) für PPL-A/N oder GPL Termin: 24.- 26. 6.2005 Für Inhaber einer PPL-Lehrberechtigung veranstaltet der BWLV in Zusammenarbeit

Mehr

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER. Regelung des Flugplatzverkehrs auf dem Verkehrslandeplatz Dahlemer Binz 31 OCT 2018

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER. Regelung des Flugplatzverkehrs auf dem Verkehrslandeplatz Dahlemer Binz 31 OCT 2018 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Büro der Nachrichten für Luftfahrer Am DFS-Campus 7 63225 Langen Germany http://dfs.de Redaktion: desk@dfs.de Vertrieb:

Mehr

Sportclub Halen 58 e. V.

Sportclub Halen 58 e. V. Bulliordnung Sportclub Halen 58 e. V. September 2017 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 A. Präambel... 3 B. Allgemeines... 3 1 Vergabe... 3 2 Fahrzeug... 3 3 Durchführung von Fahrten... 4 4 Fahrtenbuch...

Mehr

Vorwort. Haftungsausschluss

Vorwort. Haftungsausschluss Vorwort Das Flugfest Hagenbuch ist eine private Veranstaltung auf öffentlichem Grund. Die Grundeigentümer stellen das Land wohlwollend zur Verfügung mit der Voraussetzung, dass Sorge getragen wird. Alle

Mehr

Seven steps to heaven. Fliegen sie nach dem bestandenen Flugschein eine Katana und eine C172

Seven steps to heaven. Fliegen sie nach dem bestandenen Flugschein eine Katana und eine C172 Seven steps to heaven Fliegen sie nach dem bestandenen Flugschein eine Katana und eine C172 1. Medical 2. Vereinsmitgliedschaft 3. Ausbildung 4. Kursunterlagen 5. Kurskosten 6. Prüfung 7. Dreiecksflug

Mehr

Anzeige einer Störung beim Betrieb von Luftsportgeräten ( 7 LuftVO)

Anzeige einer Störung beim Betrieb von Luftsportgeräten ( 7 LuftVO) Deutscher Ultraleichtflugverband e. V. Tel. 0 71 92-930 14 0 Fax - 930 14 39 Anzeige einer Störung beim Betrieb von Luftsportgeräten ( 7 LuftVO) Deutscher Ultraleichtflugverband e.v. Mühlweg 9 71577 Großerlach

Mehr

Entgeltregelung. Verkehrslandeplatz Stadtlohn Vreden

Entgeltregelung. Verkehrslandeplatz Stadtlohn Vreden Entgeltregelung für den Verkehrslandeplatz Stadtlohn Vreden Gültig ab dem 01.01.2011 Seite 1 von 7 Teil I Landegebühren 1. Allgemeines 1.1. Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer

Mehr

Modellbauclub-IKARUS. Pfaffenhofen e.v. Flugbetriebsordnung

Modellbauclub-IKARUS. Pfaffenhofen e.v. Flugbetriebsordnung Modellbauclub-IKARUS Pfaffenhofen e.v. Flugbetriebsordnung Grundlage Diese Flugbetriebsordnung regelt den Flugbetrieb mit Modellen auf dem Gelände des Modellbauclub Ikarus Pfaffenhofen e.v. und ist Bestandteil

Mehr

Fallstricke bei Versicherungen für Piloten und mögliche Lösungen

Fallstricke bei Versicherungen für Piloten und mögliche Lösungen Fallstricke bei Versicherungen für Piloten und mögliche Lösungen - Haftpflicht- Risiken für Piloten und Fluglehrer (Details aus der Praxis) - Kaskoversicherungen (Eigenheiten) - Juristische Vertretungen

Mehr

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken" e.v.

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v. Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken" e.v. 1 Gebühren für Mitglieder 1.1 Aufnahmegebühr Mitglieder mit geregeltem Einkommen Ermäßigte Aufnahmegebühr * 100,00 50,00 Diese wird

Mehr

Schnuppermitgliedschaft Segelflug in Freiburg

Schnuppermitgliedschaft Segelflug in Freiburg Akaflieg Freiburg - Am Flughafen 1a - 79108 Freiburg i.br. Am Flughafen 1a, 79108 Freiburg Schnuppermitgliedschaft Segelflug in Freiburg Kosten: pauschal 1399,- - einmalige Abbuchung innerhalb 3 Monaten

Mehr

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Regelung der Entgelte (Entgeltordnung) für den Verkehrslandeplatz Kamenz nach 19 b Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Am Verkehrslandeplatz Kamenz sind Entgelte

Mehr

N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g. Name Vorname geb. am Str., Haus-Nr. Wohnort Tel. (privat) (geschäftlich) E-Mail. 1 Vertragsgegenstand

N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g. Name Vorname geb. am Str., Haus-Nr. Wohnort Tel. (privat) (geschäftlich) E-Mail. 1 Vertragsgegenstand N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g zwischen Luftsportverein Osthofen e.v. (nachfolgend LSV Osthofen genannt) vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand (Anschrift und Namen gem. Vereinsregister)

Mehr

Schnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG. Zwischen dem. Flugsportverein Gießen e.v. nachstehend Luftfahrerschule genannt -

Schnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG. Zwischen dem. Flugsportverein Gießen e.v. nachstehend Luftfahrerschule genannt - Flugsportverein ießen e.v. Flugsportverein Gießen e.v. Postfach 110 343 35348 Gießen T +49 641 52 026 I www.fsv-giessen.de E mail@fsv-giessen.de Schnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG

Mehr

FLUGPLATZORDNUNG. g) Es dürfen nur Modelle bis 25 kg Gewicht auf dem Platz betrieben werden.

FLUGPLATZORDNUNG. g) Es dürfen nur Modelle bis 25 kg Gewicht auf dem Platz betrieben werden. FLUGPLATZORDNUNG 1. Voraussetzung für die Erlaubnis zum Flugbetrieb a) Jeder Modellpilot muss im Besitz einer gültigen Flughaftpflichtversicherung sein, mit einer Mindesdeckumssumme von 2.0 Mio. (DMFV

Mehr

Tulln Tower/Radar LOXT. V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs. Tulln Langenlebarn. IVAO Austria

Tulln Tower/Radar LOXT. V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs. Tulln Langenlebarn. IVAO Austria Tulln Tower/Radar Tulln Langenlebarn LOXT V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs 1 Die Positionen LOXT_M_TWR Tulln Tower 118.900 LOXT_I_TWR Tulln Flugplatz 119.450 LOXT_APP Tulln Radar 136.125 LOXT_PA_APP*

Mehr

1 S e i t e FLUGPLATZREGLEMENT MGA Amriswil. Flugplatzreglement AeCS Modellfluggruppe Amriswil

1 S e i t e FLUGPLATZREGLEMENT MGA Amriswil. Flugplatzreglement AeCS Modellfluggruppe Amriswil 1 S e i t e FLUGPLATZREGLEMENT MGA Amriswil Flugplatzreglement AeCS Modellfluggruppe Amriswil Genehmigt durch den MGA-Vorstand 01.02.2018 2 S e i t e FLUGPLATZREGLEMENT MGA Amriswil FLUGPLATZREGLEMENT

Mehr

FLUGPLATZ DONAUESCHINGEN-VILLINGEN GMBH. Entgeltordnung. für den Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen

FLUGPLATZ DONAUESCHINGEN-VILLINGEN GMBH. Entgeltordnung. für den Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen FLUGPLATZ DONAUESCHINGEN-VILLINGEN GMBH Entgeltordnung 2 0 1 6 222 für den Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen 1 Inhaltsverzeichnis I LANDEENTGELTE... 2 II ABSTELLENTGELTE... 5 III LUFTSCHIFFENTGELTE...

Mehr

1/11 STADT TETTNANG. Bodenseekreis. Benutzungsordnung

1/11 STADT TETTNANG. Bodenseekreis. Benutzungsordnung STADT TETTNANG Bodenseekreis Benutzungsordnung für das städt. Parkhaus "Grabenstraße" (Parkhausordnung) vom 05.02.1986 mit Änderung vom 10.11.93 und 05.02.2003 Für die Benutzung des städt. Parkhauses gelten

Mehr

AUSBILDUNGSNACHWEIS für die Erweiterung der Rechte Reisemotorsegler (TMG) Name... Vorname... geb. am... Straße...PLZ Wohnort...

AUSBILDUNGSNACHWEIS für die Erweiterung der Rechte Reisemotorsegler (TMG) Name... Vorname... geb. am... Straße...PLZ Wohnort... AUSBILDUNGSNACHWEIS für die Erweiterung der Rechte Reisemotorsegler (TMG) Flugschüler/in: Name... Vorname... geb. am... Straße.....PLZ Wohnort... Der Inhaber des Ausweises befindet sich in der Ausbildung

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG der Flugbetrieb Niederstetten GmbH für den Verkehrslandeplatz Niederstetten gültig ab

GEBÜHRENORDNUNG der Flugbetrieb Niederstetten GmbH für den Verkehrslandeplatz Niederstetten gültig ab GEBÜHRENORDNUNG der Flugbetrieb Niederstetten GmbH für den Verkehrslandeplatz Niederstetten gültig ab 01.10.2014 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 1 Allgemeines 3 2 Bemessungsgrundlage

Mehr

Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR

Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt in ganz Europa Am 26. August 2016 tritt die Vorschrift für den nicht kommerziellen

Mehr

Bedingungen Öff nungszeiten: Vermietung

Bedingungen Öff nungszeiten: Vermietung Vermietung Carado A 464 Kat.2/ab 95 Länge: 725 cm zul. Gesamtgewicht: 3850 kg 6 Sitzplätze / 6 Schlafplätze Carado T 135 Kat.1/ab 85 Länge: 595 cm zul. Gesamtgewicht: 3500 kg 4 Sitzplätze / 2 Schlafplätze

Mehr

Der Betrieb des Flugplatzes ist abgestimmt mit den Zielen und Anforderungen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL).

Der Betrieb des Flugplatzes ist abgestimmt mit den Zielen und Anforderungen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Betriebsreglement 1 Flugplatzhalter Flugplatzhalter ist FLYING-RANCH AG Triengen 2 Flugplatzleiter/-in Der Flugbetrieb untersteht einer vom Flugplatzhalter bestimmten und vom Bundesamt für Zivilluftfahrt

Mehr

FLUGBETRIEBSORDNUNG (FBO)

FLUGBETRIEBSORDNUNG (FBO) FLUGBETRIEBSORDNUNG () Gemäß 16 der Statuten Revision: 3 15.05.2015 erstellt von: Fliegerclub Bussard (THR) Seite 1 von 16 Inhalt 0. Status... 4 0.1. Revisionsverzeichnis... 4 0.2. Liste der gültigen Seiten

Mehr

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Regelung der Entgelte (Entgeltordnung) für den Verkehrslandeplatz Kamenz nach 19 b Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Am Verkehrslandeplatz Kamenz sind Entgelte

Mehr

Nicht zur Navigation zugelassen, offizielles Anflugblatt beachten! Positionen (1) - (4): s. Folgeseiten. g n ch n. s rn

Nicht zur Navigation zugelassen, offizielles Anflugblatt beachten! Positionen (1) - (4): s. Folgeseiten. g n ch n. s rn Freiburg EDTF Tipps für Anflug / Abflug: - Einflug möglichst nur über vorgeschlagene Routen (Platzrundenbereich nicht überfliegen! Ortschaften meiden) - Nicht von oben in die Platzrunde einfliegen, Annähern

Mehr

Flugzeugkenntnis PA ARCHER II

Flugzeugkenntnis PA ARCHER II Name des/der Piloten/in:... Datum:... Triebwerk, Propeller, Treibstoff, Schmierstoff 1. Wie heisst der Hersteller des Triebwerks? 2. Wie gross ist die Anzahl Zylinder? a) 4 b) 6 3. Wieviele PS leistet

Mehr

Pilotenbriefing 2007 Flugplatz Fricktal-Schupfart Für alle Segelfliegerinnen und Segelflieger. Andreas Duppenthaler Ronald Stauffer

Pilotenbriefing 2007 Flugplatz Fricktal-Schupfart Für alle Segelfliegerinnen und Segelflieger. Andreas Duppenthaler Ronald Stauffer Pilotenbriefing Flugplatz Fricktal-Schupfart Für alle Segelfliegerinnen und Segelflieger Andreas Duppenthaler Ronald Stauffer Themen Schwerpunkte für die Saison Tango-Sektoren der TMA Basel Departure Briefing

Mehr

Neu und einzigartig. Ein WinterAIRlebnis in Zell am See.

Neu und einzigartig. Ein WinterAIRlebnis in Zell am See. CLEARED TO SNOW-LAND geöffnet im Winter: 01.12.09 31.03.10/PPR Ein Stück Luftfahrergeschichte wird lebendig. Südlich der Asphaltpiste des Flugplatzes Zell am See wurde wieder die Schi-Landefläche für Gleitkufen-Flugzeuge

Mehr

Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge

Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VVR) Änderung vom 25. Oktober 2006 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Die Verordnung vom 4.

Mehr

Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Teil l Lande- und Nutzungsentgelte

Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Teil l Lande- und Nutzungsentgelte Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Nach Abstimmung mit den Stadtwerken Bamberg Verkehrs- und Park GmbH wird für die Benutzung des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau

Mehr

Kenntnistest Piper PA 28 161

Kenntnistest Piper PA 28 161 Kenntnistest Piper PA 28 161 Name: Datum: Die nachfolgenden Fragen bearbeiten Sie anhand des Flughandbuches Piper PA 28-161. - Nichtzutreffendes streichen - 1. Bezeichnung des Flugzeugmusters: 2. Bezeichnung

Mehr

Betriebsordnung der Steirischen Flugsportunion

Betriebsordnung der Steirischen Flugsportunion Betriebsordnung der Steirischen Flugsportunion NCO Betriebshandbuch V 1.2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Handbuch die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser

Mehr

Entgeltordnung. Verkehrslandeplatz Speyer/Ludwigshafen

Entgeltordnung. Verkehrslandeplatz Speyer/Ludwigshafen Entgeltordnung für den Verkehrslandeplatz Speyer/Ludwigshafen I. Landeentgelt 1. Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer nach Maßgabe dieser Entgeltordnung ein Entgelt an den Flugplatzunternehmer

Mehr

FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren)

FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren) FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren) Version März 2013 1. ZIEL 1.1. Erlaubte Modelle 2. ORDNUNG 2.1. Parkordnung (Beilage 1) 2.2. Platzeinteilung (Beilage 2,3) 2.2.1. Start-

Mehr

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni Richtlinie Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 46.3 Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 Der Gemeinderat

Mehr

BERITTVERTRAG ... 1 Vertragsgegenstand

BERITTVERTRAG ... 1 Vertragsgegenstand BERITTVERTRAG Zwischen.. - im Folgenden Bereiter - und... - im Folgenden Eigentümer - wird folgender Pferdeausbildungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der Bereiter übernimmt die Ausbildung

Mehr

ERFAHRUNGSBERICHT. über die Kosten der Ausbildung zum Privatpiloten. bei Flugsportverein Wiener Neustadt Flugschule WVS Air Request

ERFAHRUNGSBERICHT. über die Kosten der Ausbildung zum Privatpiloten. bei Flugsportverein Wiener Neustadt Flugschule WVS Air Request Flugsportverein Wiener Neustadt ERFAHRUNGSBERICHT über die Kosten der Ausbildung zum Privatpiloten bei Flugsportverein Wiener Neustadt Flugschule WVS Air Request Mag(FH) Karoly OBRECHT Oktober 2002 2 Allgemeine

Mehr

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: ) -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,

Mehr

Ausbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen

Ausbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.14.180 D Gegenstand: Ausbildung für verschiedene

Mehr

3 In diesem Reglement wird die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten geregelt.

3 In diesem Reglement wird die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten geregelt. Reglement über die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten (Benutzungsreglement Aussenanlagen Steineggli) vom 4. Juli 206 (Stand 7. November 206) Der Gemeinderat

Mehr

Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v.

Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Version 2 vom 13.10.2015 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen "Project Management Institute Berlin/Brandenburg Chapter e.v.", kurz

Mehr

Sportflieger-Club Hockenheim e.v.

Sportflieger-Club Hockenheim e.v. Aufnahmeantrag an Sportfliegerclub Hockenheim e.v., als: Außerordentliches Mitglied (bis 18 Jahre) Aktiv Passiv Ordentliches Mitglied (ab 18 Jahre) Aktiv Passiv Name Vorname Straße Postleitzahl, Wohnort

Mehr

Glarnerland 1

Glarnerland 1 Willkommen Funker-Kurs Modellfluggruppe Glarnerland Glarnerland 1 Idee vom Funker-Kurs Dass alle Modellflugpiloten im Stande sind, sich mit ihrem Modellflugzeug, Helikopter und Segler auf dem Flugplatz

Mehr

Seeordnung der Stadt Ratingen für den Erholungspark Volkardey (VolkardeySeeOR) Inhaltsverzeichnis

Seeordnung der Stadt Ratingen für den Erholungspark Volkardey (VolkardeySeeOR) Inhaltsverzeichnis Seeordnung der Stadt Ratingen für den Erholungspark Volkardey (VolkardeySeeOR) in der Fassung vom 13. Juli 2010 Ordnung Datum In Kraft getreten vom 28.06.1983 01.07.1983 I. Nachtrag vom 19.06.1984 20.06.1984

Mehr

LOIJ - FLUGPLATZNUTZUNGSBEDINGUNGEN ÖFFNUNGSZEITEN FLUGPLATZ

LOIJ - FLUGPLATZNUTZUNGSBEDINGUNGEN ÖFFNUNGSZEITEN FLUGPLATZ LOIJ - FLUGPLATZNUTZUNGSBEDINGUNGEN ÖFFNUNGSZEITEN FLUGPLATZ Mo. bis So. von 8.00 bis 19.00 Uhr Lokalzeit. Von November bis Ende März: Mo. bis So. von 08:00 Uhr bis ECET! Seite 1 von 6 LOIJ - FLUGPLATZNUTZUNGSBEDINGUNGEN

Mehr

Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung

Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung Ausbildungskriterien Bewerber ohne fliegerische Vorbildung Theorie-Ausbildung (gemäß 42 (2),(3) LuftPersV) Luftrecht Flugfunk Navigation Meteorologie Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen

Mehr

für den Verkehrslandeplatz Kempten-Durach EDMK gültig ab 1. Juli 2017 Bruttopreise incl. 19 % MWSt (Nettopreise in Klammern)

für den Verkehrslandeplatz Kempten-Durach EDMK gültig ab 1. Juli 2017 Bruttopreise incl. 19 % MWSt (Nettopreise in Klammern) Gebührenordnung für den Verkehrslandeplatz Kempten-Durach EDMK gültig ab 1. Juli 2017 Bruttopreise incl. 19 % MWSt (Nettopreise in Klammern) 1. Landegebühren Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Informationen zur Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) und zur Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Segelflug LAPL(S) nach VO (EU) Die Behörde darf keine Rechtsberatung geben. Es handelt sich um unverbindliche

Mehr

Schleppbetrieb - Segelflugzeug

Schleppbetrieb - Segelflugzeug Schleppbetrieb - Segelflugzeug NCO Betriebshandbuch Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Handbuch die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen,

Mehr

V e r s i o n P a r a p h i e r u n g v o m 2. J u l i 2 0 1 2

V e r s i o n P a r a p h i e r u n g v o m 2. J u l i 2 0 1 2 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Die

Mehr