Rechteübertragung Model-Release-Vertrag TFP

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1 Rechteübertragung Model-Release-Vertrag TFP ohne Vermarktungsrecht der Bilder zwischen dem Fotografen: Stefan Kulpa Gerhard-Domagk-Straße 6, Dormagen Telefon: , Handy: und dem Model: Nachname: Geboren am: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Vorname: Handy: und der Stylistin Nachname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Vorname: Handy: und der Designerin Nachname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Vorname: Handy: Model-Release-TFP (Fotograf und Model) Version 2.4.docx Seite 1 von 6

2 Datum: Das Shooting findet statt: Startzeit: Ende Zeit : offen Ort: 1 Vertragsgegenstand BAM-Studio, Gerhard-Domagk-Straße 6, Dormagen Dieser Vertrag gilt für ein Shooting. Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Am o. g. Tag findet mit dem Model ein Shooting des Fotografen statt mit dem Zweck, Bildmaterial mit folgenden Themenschwerpunkten zu erstellen (zutreffendes anhaken ): Beauty/Extrem-Makeup Portrait Fashion Dessous (Lingerie) Bodystyling Bademode verdeckter Teilakt Teilakt verdeckter Akt klassischer Akt anonymer Akt Fetisch Themenshooting: Die angehakten Themenschwerpunkte dienen als Richtlinie für das Shooting andere Aufnahmebereiche können während des Shootings im gegenseitigen Einverständnis mündlich vereinbart werden, ohne explizit im Vertrag aufgeführt werden zu müssen. Sonstige Vereinbarungen für die Art und den Umfang des Shootings: Keine. Das Model steht dem Fotografen für das in Art und Umfang abgesprochenen Bildmaterial freiwillig zur Verfügung. Beide Parteien können Körperhaltungen (Posen), Aufnahmeorte, Utensilien und Dekorationselemente etc. vorschlagen bzw. ablehnen. Grundsätzlich gilt, dass das Model immer selbst über die persönliche Realisierung einer Bildidee hinsichtlich des eigenen Schutzes von Gesundheit, Ethik und Sachwerten entscheidet. Entsprechend der vereinbarten Shooting-Themen werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Model zum Shooting mitgebracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies schließt entsprechende Accessoires und Schmuck ein. Für eine gepflegte und ausgeruhte Erscheinung zum Shooting ist das Model gegenüber dem Fotografen verpflichtet. Ein minderjähriges Modell ist berechtigt und verpflichtet, zum Shooting eine Vertrauens- bzw. Begleitperson mitzubringen, welche den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflusst oder stört. Die Person ist dem Fotografen bis spätestens 24 Stunden vor dem Shooting namentlich mitzuteilen. Model-Release-TFP (Fotograf und Model) Version 2.4.docx Seite 2 von 6

3 Jegliche Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandentschädigung heben sich gegeneinander auf. Fahrt- und Verpflegungskosten werden jeweils selbst getragen. 2 Nutzungsrecht des Fotografen Das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung des angefertigten Bildmaterials durch den Fotografen eine sogenannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist. Das Model willigt unwiderruflich und zeitlich unbefristet ein, das sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am Shooting-Tag (Seite 1) durch den Fotograf von dem Model angefertigten Bildmaterial auf den Fotografen übertragen werden; ausgenommen hiervon ist die Veräußerung des Bildmaterials und die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien. Das Bildmaterial darf in unveränderter und veränderter Weise (z. B. per elektronischer Bildbearbeitung ganz oder teilweise in künstlerischer Weise montieren, beschneiden, retuschieren, umfärben etc.) in beliebigen Medien, auch im Internet, ohne gesondertes Honorar zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Die Bildmanipulation ist dem Fotografen nur gestattet, soweit sie das Persönlichkeitsrecht des Models nicht verletzt. Die Verwendung beschränkt sich auf: Eigenwerbung seitens des Fotografen Künstlerische Ausstellungen Teilnahme an Wettbewerben Der Fotograf ist berechtigt, das produzierte Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. Das Model willigt ein, das der Fotograf von digital bearbeiteten Bildern Vorher/Nachher-Bilder im Rahmen der genannten Verwendungszwecke veröffentlichen darf Das Model willigt ein, das der Fotograf sog. Making-Of-Bildmaterial im Rahmen der genannten Verwendungszwecke veröffentlichen darf 3 Nutzungsrecht des Models Ja Ja Nein Nein Das Model ist berechtigt, das vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke jedoch ausschließlich zur Eigenwerbung und ohne Weitergabe an Dritte zu nutzen. Dabei ist in jedem Fall im unmittelbaren Bezug zum Bildmaterial folgender Urhebervermerk anzubringen: Fotograf: Stefan Kulpa oder Darüber hinausgehende, insbesondere entgeltliche Verwendungen des Bildmaterials durch das Model sowie die Teilnahme an Wettbewerben etc. bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Berechtigung zur digitalen Bearbeitung der Bilder durch das Model oder durch Dritte bedarf einer vorherigen Genehmigung durch den Fotografen. Ein vorhandenes Logo darf nicht entfernt werden. Das Model erhält innerhalb von 3-4 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) eine Auswahl der Fotografien nach Ermessen des Fotografen im JPG-Format unbearbeitet in Dateiform auf CD oder DVD. Model-Release-TFP (Fotograf und Model) Version 2.4.docx Seite 3 von 6

4 4 Nutzungsrecht der Stylistin bei Teilnahme am Shooting auf TFP-Basis Die Stylistin (Visagistin, Makeup-Artist, Hair-Stylist usw.) ist berechtigt, das vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke jedoch ausschließlich zur Eigenwerbung und ohne Weitergabe an Dritte zu nutzen. Dabei ist in jedem Fall im unmittelbaren Bezug zum Bildmaterial folgender Urhebervermerk anzubringen: Fotograf: Stefan Kulpa oder Darüber hinausgehende, insbesondere entgeltliche Verwendungen des Bildmaterials durch die Stylistin sowie die Teilnahme an Wettbewerben etc. bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Berechtigung zur digitalen Bearbeitung der Bilder durch die Stylistin oder durch Dritte bedarf einer vorherigen Genehmigung durch den Fotografen. Ein vorhandenes Logo darf nicht entfernt werden. Die Stylistin erhält innerhalb von 3-4 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) eine Auswahl der Fotografien nach Ermessen des Fotografen im JPG-Format unbearbeitet in Dateiform auf CD oder DVD. 5 Nutzungsrecht der Designerin bei Teilnahme am Shooting auf TFP-Basis Die Designerin ist berechtigt, das vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke jedoch ausschließlich zur Eigenwerbung und ohne Weitergabe an Dritte zu nutzen. Dabei ist in jedem Fall im unmittelbaren Bezug zum Bildmaterial folgender Urhebervermerk anzubringen: Fotograf: Stefan Kulpa oder Darüber hinausgehende, insbesondere entgeltliche Verwendungen des Bildmaterials durch die Designerin sowie die Teilnahme an Wettbewerben etc. bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Berechtigung zur digitalen Bearbeitung der Bilder durch das Model oder durch Dritte bedarf einer vorherigen Genehmigung durch den Fotografen. Ein vorhandenes Logo darf nicht entfernt werden. Die Designerin erhält innerhalb von 3-4 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) eine Auswahl der Fotografien nach Ermessen des Fotografen im JPG-Format unbearbeitet in Dateiform auf CD oder DVD. 6 Bildbearbeitung Eine geringe Anzahl (maximal 3) der Bilder werden mit professioneller Bildbearbeitung unentgeltlich seitens des Fotografen bearbeitet. Die professionelle Bildbearbeitung besteht aus einer sogenannten digitalen Beauty-Retusche. Falls nicht anders vereinbart beinhaltet die digitale Beauty-Retusche das digitale Entfernen von Leberflecken und anderen Pigmentstörungen bzw. Ablagerungen (z. B. Sommersprossen), Narben, Hautfalten, Glanzstellen etc. sowie Proportionsanpassungen nach Maßgabe des Fotografen. Die digitale Beauty-Retusche beinhaltet keinen Anspruch auf Composing-Arbeiten (d. h. der Postproduktion von Bildern als visuellen Effekt durch das Zusammenführen mehrerer Bilder zu einem stimmigen Gesamtbild). Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bildbearbeitung im persönlichen Stil des Fotografen. Model-Release-TFP (Fotograf und Model) Version 2.4.docx Seite 4 von 6

5 7 Datenschutz Die Vertragspartner werden ohne schriftliche Einwilligung keinen Namen, Anschrift, Telefonnummern oder andere persönliche Daten an Dritte weitergeben. Bei einer Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen (zutreffendes anhaken ): darf der Name des Models genannt werden: darf nur der Künstlername des Models genannt werden: darf der Name des Models nicht genannt werden. Die Namensnennung bzw. Nennung des Künstlernamens der Stylistin steht im Ermessen der Vertragspartner. Name: Die Namensnennung bzw. Nennung des Künstlernamens der Designerin steht im Ermessen der Vertragspartner. Name: 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 9 Schlussbestimmung Die Vertragspartner vereinbaren Haftungsausschluss. Versicherungsschutz erfolgt im Vorfeld eigenverantwortlich durch jede Partei. Ansprüche jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind davon Schäden durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Ausfertigung dieses Vertrages liegt allen Vertragspartnern gleichlautend vor. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist der Wohnort des Fotografen. Ort, Datum, Unterschrift Stefan Kulpa (Fotograf) Ort, Datum, Unterschrift NN (Model) Ort, Datum, Unterschrift NN (Stylistin) Model-Release-TFP (Fotograf und Model) Version 2.4.docx Seite 5 von 6

6 Ort, Datum, Unterschrift NN (Designerin) Zusatzbestimmung bei minderjährigem Model Ich/wir bin/sind mit den Bedingungen dieses Vertrages zur Anfertigung und Nutzung des Bildmaterials meines/unseres Kindes einverstanden. Ort, Datum, Name in Druckbuchstaben, Unterschrift 1. Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte/r/ bzw. gesetzlicher Vormund Ort, Datum, Name in Druckbuchstaben, Unterschrift 2. Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte/r/ bzw. gesetzlicher Vormund Model-Release-TFP (Fotograf und Model) Version 2.4.docx Seite 6 von 6

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