H A U S O R D N U N G
|
|
- Rudolph Hochberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 H A U S O R D N U N G für das Netzwerk Seniorenwohnheim GmbH. 1. ZUSAMMENLEBEN Alle Bewohner haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Privilegien (weder auf Grund eines längeren Aufenthaltes im Heim noch für Selbstzahler usw.). Grundlage für einen angenehmen Aufenthalt und gutes Zusammenleben ist gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder Bewohner ist aufgerufen dazu beizutragen, dass Missverständnisse und Zwistigkeiten das Zusammenleben nicht beeinträchtigen bzw. dass Ruhe und Ordnung im Hause nicht gestört werden. Dieses Zusammenleben wird durch die vorliegende Hausordnung geregelt, deren Beachtung wir von allen Bewohnern und Besuchern erwarten und verlangen. 2. HEIMEINTRITT Mit der Aufnahme in das Heim wird das Recht auf Benützung des zugewiesenen Wohnraumes und der Gemeinschaftseinrichtungen in einer dem Zusammenhalt als Hausgemeinschaft dienenden Weise erworben.
2 3. BEWOHNERZIMMER 3.1. Ausstattung Die Bewohnerzimmer sind voll möbliert; die Ausstattung wird in der Zimmerinventarliste festgehalten. Kleinere Einrichtungsgegenstände (z.b. Lehnsessel, Tisch, Stehlampe, Teppiche, Uhren, Bilder) und vertraute Gegenstände können mitgebracht werden bzw. ist dies im Interesse der Bewohner sogar erwünscht. Veränderungen der Einrichtung bzw. der Ausstattung können nur im Einvernehmen mit der Leitung/Geschäftsführung erfolgen Mitarbeiter Die mit der Betreuung unserer Bewohner beauftragten Mitarbeiter dürfen die Bewohnerzimmer nur in Ausübung des Dienstes bzw. bei Aufträgen oder bei sonstigen Notwendigkeiten betreten. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen die persönliche Sphäre der Bewohner zu wahren versperrbare Lade In jedem Zimmer befindet sich eine versperrbare Lade, zu der nur der Bewohner Zugang (mittels Zimmerschlüssel) hat Zimmerschlüssel Die Zimmerschlüssel dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Bewohner haftet für den übernommenen Schlüssel. Bei Verlust des Schlüssels ist dies unmittelbar in der Verwaltung zu melden. Bei jedem Verlassen des Zimmers empfehlen wir dieses abzuschließen Zimmerreinigung Jedes Zimmer wird wöchentlich einmal gereinigt, die Nassräume werden nach Bedarf gereinigt. Die Bewohner werden ersucht, selbst um die Sauberkeit ihres Zimmers bemüht zu sein. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 2 / Version 02/09.06 EBE/GH
3 3.6. Lüftung Wir bitten unsere Bewohner durch regelmäßiges Lüften selbst um eine gute Durchlüftung ihrer Zimmer bemüht zu sein Abfälle Wir bitten unsere Bewohner alle Abfälle und dgl. in die zur Verfügung gestellten Abfallkörbe zu geben. Als Beitrag zum Umweltschütz sollen Altglas und Altpapier in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. In die WC-Muschel dürfen keinerlei Abfälle entsorgt werden Post Postkasten für mobile Bewohner; Post von schwer pflegebedürftigen Bewohner werden den Angehörigen von unseren PflegemitarbeiterInnen ausgehändigt. 4. RAUCHEN Aus gesundheitlichen Gründen für die Mitbewohner bzw. vor allem aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ist das Rauchen nur im Freien gestattet. 5. LÄRM Jeder Bewohner soll seinen Beitrag dazu leisten, dass störender Lärm weitestgehend vermieden wird. Rundfunk- und Fernsehgeräte dürfen nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden bzw. ist bei allfällig zunehmender Schwerhörigkeit ein Kopfhörer zu verwenden. 6. WÄSCHE Die Reinigung der Bett-, Bad- und Leibwäsche bzw. der Oberbekleidung im haushaltsüblichen Rahmen erfolgt durch die eigene Wäscherei bzw. durch eine Vertragswäscherei. Die Privatwäsche muss vorher mit dem Namen des Bewohners eingemerkt werden. Das Waschen und Trocknen von Wäsche im O: NW GmbH, Hausordnung Seite 3 / Version 02/09.06 EBE/GH
4 Zimmer ist nicht erlaubt. Unsere Bewohner können jedoch, bei Bedarf auch mit Anleitung durch unsere Mitarbeiter, selbst die Waschküche benützen. 7. AUFBEWAHARUNG VERDERBLICHER LEBENSMITTEL Wir ersuchen unsere Bewohner, keine verderblichen Lebensmittel in den Schränken aufzubewahren; wir bitten dafür ausschließlich den in jedem Zimmer befindlichen Kühlschrank zu benützen und Speisen nicht zu horten. 8. TEEKÜCHE Zur Zubereitung von warmen Getränken oder kleinen Zwischenmahlzeiten stehen zwei Teeküchen zur Verfügung. Wir bitten bei Benützung um Sauberkeit bzw. um Reinigung des verwendeten Geschirrs bzw. der verwendeten Geräte nach jeder Benutzung. Die Verwendung eigener Kochgeräte (bzw. eigener Heizgeräte) in den Zimmern kann aus Sicherheitsgründen nicht gestattet werden. 9. GEMEINSCHAFTSRÄUME UND INVENTARGEGENSTÄNDE Die Gemeinschaftsräume stehen allen Bewohnern gleichermaßen zur Verfügung. Gegenstände aus den Gemeinschaftsräumen bzw. dem Speisesaal (wie z.b. Sessel, Bestecke, Gläser, Geschirr, ) dürfen nicht in die Zimmer mitgenommen werden. Inventar- und Einrichtungsgegenstände sollen auch nicht in andere Räume gebracht werden und sollen pfleglich behandelt werden. Von den Bewohnern festgestellte Mängel oder Schäden, besonders an Strom- oder Wasserversorgungsanlagen, sollen umgehend in der Pflegestation gemeldet werden. 10. LIFTE Die beiden vorhandenen Lifte können von den Bewohnern und Besuchern jederzeit benützt werden. Die Bedienung wird von unseren Mitarbeitern gerne erläutert. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 4 / Version 02/09.06 EBE/GH
5 11. MITARBEITER DES SENIORENWOHNHEIMES NETZWERK PASCHING Unsere Mitarbeiter sind nach besten Kräften bemüht, den Wünschen unserer Bewohner so weit wie möglich nachzukommen; wir bitten unsere Bewohner aber, diese nicht für spezielle private Dienstleistungen oder Besorgungen in Anspruch zu nehmen. Wir machen darauf aufmerksam, dass es unseren Mitarbeitern ausdrücklich untersagt ist, Geld oder andere Geschenke anzunehmen und bitten unsere Bewohner, dies zu beachten, um unseren Mitarbeitern Unannehmlichkeiten zu ersparen. Ebenso sind jegliche Formen von Erbschaften an Mitarbeiter verboten. 12. ANREGUNGEN Die Leitung/Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, Küchenleitung und alle unsere Mitarbeiter nehmen gerne von unseren Bewohner und deren Angehörigen Anregungen, Vorschläge und Kritik entgegen. Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass nicht immer alle Wünsche erfüllt werden können. 13. BESCHWERDEN Jeder Bewohner bzw. dessen Angehörige hat/haben selbstverständlich das Recht, sich bei der Leitung zu beschweren, wenn er sich von Mitarbeitern, anderen Bewohnern oder von anderen sich im Netzwerk Pasching aufhaltenden Personen ungerecht behandelt fühlt. Beschwerden können auch an die Heimaufsicht / Sozialabteilung des Amtes der OÖ. Landesregierung gerichtet werden. 14. EINNAHME VON MAHLZEITEN Die Einnahme der Mahlzeiten erfolgt grundsätzlich im Speisesaal zu folgenden Zeiten: O: NW GmbH, Hausordnung Seite 5 / Version 02/09.06 EBE/GH
6 Frühstück Montag bis Freitag: bis Uhr Sonn- und Feiertag: bis Uhr Mittagessen täglich bis Uhr Abendessen täglich bis Uhr Den Heimbewohnern, denen das Aufsuchen des Speisesaals auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht oder nur erschwert möglich ist, steht für die Einnahme der Mahlzeiten der Essbereich im Pflegestützpunkt zu Verfügung. In diesem Bereich gelten folgende Zeiten: Frühstück Wohnbereich 1 und 2: ab Uhr Mittagessen Wohnbereich Uhr Wohnbereich Uhr Abendessen Wohnbereich Uhr Wohnbereich Uhr Ein Zimmerservice ist nur in begründeten Ausnahmefällen gegen Kostenbeteiligung möglich, die Entscheidung trifft die Pflegedienstleitung. Bewohner, die an Mahlzeiten nicht teilnehmen, werden um Abmeldung gebeten. Ganztägige Abmeldungen vom Essen sind jeweils bis Uhr des Vortages möglich. Versäumte Mahlzeiten können weder nachgeholt noch vergütet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitnahme von Geschirr, Speisen und/oder Getränken aus dem Speisesaal bzw. dem Essbereich bei den Pflegestützpunkten nicht gestattet ist. Ist die Einnahme von Speisen laut unserem Speiseplan aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, ersuchen wir um Absprache mit der Pflegedienstleitung. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 6 / Version 02/09.06 EBE/GH
7 Ärztlich verordnete Diäten werden selbstverständlich am Speiseplan berücksichtigt. 15. AUSGANG UND BESUCH Auch unser offenes Haus benötigt im Interesse der Ruche aller Bewohner entsprechende Regeln. Die Bewohner werden gebeten Ihren Ausgang so einzurichten, dass sie im Sommer bis Uhr und im Winter bis Uhr wieder im Heim sind. Falls Bewohner länger ausbleiben oder außerhalb des Heimes nächtigen möchten, bitten wir unbedingt um Mitteilung (auch telefonisch) an den Pflegedienst. Wir sind und fühlen uns für unsere Bewohner verantwortlich und würden uns sonst unnötig Sorgen machen. Besuche von Angehörigen und Bekannten sind sehr erwünscht; wir ersuchen im Interesse unserer Bewohner um Verständnis, wenn die Besuchszeit auf die Dauer von bis Uhr eingeschränkt wird. Ausnahmen in begründeten Fällen erfolgen durch die Pflegedienstleitung. Von bis Uhr muss jedenfalls im Heimbereich Nachtruhe herrschen; weiters wird gebeten die Mittagsruhe von bis Uhr zu beachten. Alle Besucher werden gebeten darauf zu achten, unsere Heimbewohner nicht in ihrer Ruhe zu stören. Wir weisen darauf hin, dass der Aufenthalt in den Bewohnerbereichen nur unseren Bewohnern und deren Besuchern gestattet ist. 16. GÄSTE IM HEIM Grundsätzlich ist es nicht gestattet, dass Besucher in unseren Bewohnerzimmern nächtigen. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Geschäftsführung möglich. Auch auf die Möglichkeit von Besucheressen wird hingewiesen; die entsprechende Voranmeldung erfolgt im Pflegestützpunkt. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 7 / Version 02/09.06 EBE/GH
8 17. ÄRZTLICHE BETREUUNG Die ärztliche Betreuung obliegt dem Arzt der Wahl des Bewohners. Eine Betreuung, die aus medizinischen Gründen oder nach sanitärpolizeilichen Vorschriften eine Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgt, kann im Heim verständlicherweise nicht geleistet werden. 18. ERKRANKUNGEN Erkrankungen sind ehest möglich dem Pflegedienst zu melden. Die Pflegedienstleitung bzw. die Wohnbereichsleitungen sind berechtigt bei Gefahr im Verzuge oder bei vermeintlicher Gesundheitsgefährdung auch aus eigenem Antrieb eine ärztliche Untersuchung, Behandlung oder Einlieferung in eine Krankenanstalt zu veranlassen. 19. HAFTUNG FÜR GELD UND WERTSACHEN Bewohner, die größere Geldbeträge oder Wertsachen besitzen, werden ersucht, diese nicht im Zimmer aufzubewahren, da seitens der Netzwerk Pasching Seniorenwohnheim GmbH keinerlei Haftung übernommen werden kann. Im Bedarfsfalle wird zur Einlage oder Verwaltung auf ein Geldinstitut des Vertrauens verwiesen. 20. SEELSORGE Die Seelsorge wird durch kirchliche Stellen wahrgenommen. Ein Wunsch nach geistlichem Beistand außerhalb des angekündigten Zeiten kann in den Pflegestützspunkten deponiert werden; von dort wird alles weitere veranlasst. Unser Andachts-/Medidationsraum steht unseren Heimbewohnern jederzeit offen. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 8 / Version 02/09.06 EBE/GH
9 21. HAUSTIERE Die Rücksichtnahme auf andere Heimbewohner und auf unsere Mitarbeiter sowie hygienische Gründe erschweren oder verunmöglichen die Haltung von Haustieren; der Verzicht erscheint daher notwendig; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Leitung/Pflegedienstleitung. Wir bitten auch das Füttern von Vögeln auf den Balkonen zu unterlassen. 22. BALKONPFLANZEN Wir ersuchen unsere Bewohner, die Pflanzen auf den Balkonen nach Möglichkeit selbst zu gießen bzw. zu pflegen. 23. VORÜBERGEHENDE ABWESENHEIT Unsere Bewohner können selbstverständlich das Heim für einen oder mehrerer Tage verlassen; eine Abmeldung beim Pflegestützpunkt ist unbedingt erforderlich, da wir uns für unsere Bewohner verantwortlich fühlen. Bei Abwesenheiten bitten wir, uns dies einen Tag vor der Abreise unter Angabe der Anschrift mitzuteilen, damit wir unsere urlaubenden bzw. abwesenden Bewohner in dringenden Fällen erreichen können. 24. BEENDIGUNG DES HEIMAUFENTHALTES Jeder Bewohner kann jederzeit gegen vorherige Kündigung aus dem Heim austreten. Heimbewohner, die sich durch ihr Verhalten außerhalb der Gemeinschaft stellen, müssen damit rechnen, jeglichen Anspruch auf ein Weiterverbleiben im Heim zu verlieren. Ein Entlassung aus den vorstehenden Gründen kann, soweit ein weiteres Verweilen den Mitbewohnern oder unseren Mitarbeitern nicht zumutbar ist, fristlos erfolgen. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 9 / Version 02/09.06 EBE/GH
10 Ein wesentlicher Bestandteil in Verbindung zu dieser Hausordnung ist die jeweils geltende Verordnung für die Gebührensätze, auf deren Beachtung besonders hingewiesen wird und der Heimvertrag. Die Regelung verschiedener Bereiche, die nicht in dieser Hausordnung erfasst sind, bleibt gesonderten Durchführungsbestimmungen bzw. Ergänzungen zur Hausordnung vorbehalten. Diese Hausordnung wird jedem Bewohner nachweislich ausgefolgt. NS: Wir hoffen mit dieser Hausordnung den Grundstein für einen angenehmen Aufenthalt und gutes Zusammenleben gelegt zu haben; das gesamte Netzwerk-Mitarbeiter-Team wird bemüht sein, allen Bewohnern den Aufenthalt im Heim so angenehm als möglich zu gestalten, damit aus diesem Heim ein Da-Heim und eine Heimat wird. Wir wünschen uns eine gute und harmonische Zusammenarbeit mit den BewohnerInnen und deren Angehörigen; eine gute Gemeinschaft soll in unserem Seniorenwohnheim immer Bestand haben und uns ermöglichen, eine große Familie zu sein. Für jeden Beitrag und jede Unterstützung diese Ziele zu erreichen sind wir sehr dankbar. W. Ebenbichler Leitung/Geschäftsführung O: NW GmbH, Hausordnung Seite 10 / Version 02/09.06 EBE/GH
HAUSORDNUNG. für das Haus am Karswald Wohnstätte zur Förderung und Pflege behinderter Menschen Hufelandstraße 15 01477 Arnsdorf
HAUSORDNUNG für das Haus am Karswald Wohnstätte zur Förderung und Pflege behinderter Menschen Hufelandstraße 15 01477 Arnsdorf Erstellt von: aktualisiert: Bewohnervertretung des Haus am Karswald Mai 2015
MehrHerzlich Willkommen im SeneCura Sozialzentrum Altenmarkt!
Herzlich Willkommen im SeneCura Sozialzentrum Altenmarkt! Wir möchten Sie recht herzlich hier im Haus begrüßen und wünschen Ihnen, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen und gut versorgt wissen.
MehrMusterexemplar Haus-Ordnung für das Wohnheim Pistorius-Straße
capitoberlin Büro für barrierefreie Information Haus-Ordnung für das Wohnheim Pistorius-Straße Haus-Ordnung für das Wohnheim Pistorius-Straße Jeder Mensch hat Rechte. Zum Beispiel: das Recht auf Wohnen
MehrEin Zuhause in Gemeinschaft
Ein Zuhause in Gemeinschaft Kommen Sie herein... Über unsere Einrichtung Zuhause in Geborgenheit In Würde und sozialer Sicherheit sollten ältere Kameraden und ihre nächsten Angehörigen ihren Lebensabend
MehrHausordnung (bzw. Heimordnung)
Hausordnung (bzw. Heimordnung) Seniorenpflegezentrum Haus am Waldrand GmbH Annahütte Ernst-Thälmann- Straße 8b Telefon: 035 754/64 19 13 Fax: 035 754/ 64 03 29 Ansprechpartner: Heimleiter Herr Horváth
MehrHeimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4
Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4 Seite 1 von 6 vom 02. Februar 1988 Im Alten- und Pflegeheim Christiansfelde soll alten- oder pflegebedürftigen Menschen
MehrHerzlich Willkommen In unserem Ferienhaus auf der Insel Vir. Ferienhaus-Vir. Familie Becker +49 2902 860 956.
Herzlich Willkommen In unserem Ferienhaus auf der Insel Vir Ferienhaus-Vir Familie Becker +49 2902 860 956 mailto:becker-warstein@web.de Liebe Feriengäste, wir freuen uns, dass Sie sich für unser Ferienhaus
MehrBenutzungsordnung für das Übergangswohnheim der Stadt Brilon
Stadt Brilon Der Bürgermeister Benutzungsordnung für das Übergangswohnheim der Stadt Brilon geändert durch die 1. Änderung zur Benutzungsordnung für die Übergangswohnheime in der Stadt Brilon für Aussiedler,
MehrHausordnung Hausgemeinschaften Erdbergstraße
Hausordnung Hausgemeinschaften Erdbergstraße Jeder Mensch ist einmalig, von Gott geschaffen und geliebt. Darum ist das Leben und die Würde des Menschen unantastbar! (aus dem Leitbild des Diakoniewerkes)
MehrFragebogen zur Erhebung der Wohnwünsche und -vorstellungen des Initiativkreis Wohnen im Alter e.v.
Fragebogen zur Erhebung der Wohnwünsche und -vorstellungen des Initiativkreis Wohnen im Alter e.v. 1. Möchten Sie und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in das Wohnprojekt einziehen? Ich möchte einziehen,
MehrSehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient! Die Abteilung Neurologie des ZNN ist ausgestattet für die vollstationäre Versorgung von Patienten mit Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems
MehrInformation für Angehörige und Besucher Ihr Besuch auf der Intensivstation
Information für Angehörige und Besucher Ihr Besuch auf der Intensivstation Prävention l Akut l Reha l Pflege MediClin Ein Unternehmen der Asklepios Gruppe Sehr geehrte Angehörige, ein Mensch, der Ihnen
MehrLeistungsangebot. Präambel. Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung
Leistungsangebot Präambel Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung Die INSEL e.v. hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderung den Weg zu einem selbstbestimmten und gemeindeintegrierten
Mehr50-1 Benutzungssatzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Fürth
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Fürth vom 28. April 2009 (Stadtzeitung Nr. 9 vom 13. Mai 2009) Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeine Vorschriften 3 1 Zweckbestimmung 3 2 Zuweisung
MehrEvangelisches Alten- und Pflegeheim. Tel.: 06135/ Heimordnung
Evangelisches Alten- und Pflegeheim Bahnhofstrasse 1 4822 Bad Goisern Tel.: 06135/8379 e-mail: office@altenheim-goisern.at Heimordnung Das Zusammenleben der Menschen fordert im Allgemeinen ein Mindestmaß
MehrHEIMSTATUT und HAUSORDNUNG
HEIMSTATUT und HEIMSTATUT Präambel Das ist ein privates Altenwohn- und Pflegeheim. Eigentümer und Heimträger ist die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz (kurz Kreuzschwestern genannt)
MehrUnsere aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) finden Sie in den folgenden Dateien. Sie liegen zudem am Empfang zur Einsicht aus.
INFORMATIONEN VON A BIS Z A Alkohol Alkoholische Getränke können die Wirkung von Medikamenten verändern. Daher darf Alkohol nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Stationsarztes getrunken werden. Allgemeine
MehrHausordnung und wichtige Informationen für neue Bewohner Dokument D 2087
Dateiname: 15. Hausordnung und wichtige Informationen Seite 1 von 6 Hausordnung und wichtige Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner im St. Gerhardus-Haus Herzlich willkommen im St. Gerhardus-Haus
MehrGesetzlich und fair: BESA. Das Bewohnerinnen- Einstufungs- und Abrechnungssystem
Gesetzlich und fair: BESA Das Bewohnerinnen- Einstufungs- und Abrechnungssystem für Pflege- und Behandlungsleistungen in den Altersheimen der Stadt Zürich Amt für Altersheime der Stadt Zürich Walchestrasse
MehrBenützungsrecht des Mieters
66 Benützungsrecht des Mieters Mit Anmietung einer Wohnung erwerben Sie als Mieter das Recht, in der Wohnung für die Dauer des Mietverhältnisses ohne Behinderungen wohnen zu können. Der Vermieter ist verpflichtet,
MehrLEITBILD der Johannes Brenz Altenpflege ggmbh (April 2009)
LEITBILD der Johannes Brenz Altenpflege ggmbh (April 2009) 1. Präambel 2. Unternehmensziele 3. Kommunikation 4. Wir das Team 5. Die Beziehungen zu unserer Umwelt 6. Unsere Leistungen für unsere Bewohner
MehrHausordnung der Wohngruppe Schönberg
Hausordnung der Wohngruppe Schönberg Das Zusammenleben der Jugendlichen in unserer Wohngruppe wird durch die Hausordnung geregelt. Dadurch wird ein zufriedenstellender Aufenthalt für jede/n Einzelne/ in
MehrDie Nutzung der in 1 genannten Räume und Gegenstände dient allein dem im folgenden genannten Zweck: Der Zeitraum der Nutzung ist
Raumnutzungsvertrag Zwischen Nicole Ganser Pfützenstrasse 67 64347 Griesheim - im Folgenden Vermieter genannt - und Name: Adresse Telefon Email im Folgenden Mieter genannt - 1 Nutzungsobjekt Der Vermieter
MehrInformation zur Wäscheversorgung im Seniorenstift Bethanien
Information zur Wäscheversorgung im Seniorenstift Bethanien Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, liebe Angehörige und Betreuer, das Waschen der maschinenwasch- und bügelbaren Wäsche ist im Pflegesatz des
MehrM I E T V E R E I N B A R U N G
M I E T V E R E I N B A R U N G für das Tonstudio im SchillerHaus in Rödermark zwischen dem: und dem Mieter: vertreten durch: MAGISTRAT DER STADT RÖDERMARK Name/Verein Herrn/Frau N.N. Adresse, 63322 Rödermark
MehrHausordnung und wichtige Informationen für neue Bewohner Dokument D 2087
Seite 1 von 6 Erstellt: Andrea Höhn Änderungsstand: -02/2008 Hausordnung und wichtige Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner im Haus Katharina Herzlich willkommen im Seniorenzentrum St. Martinus,
MehrMopsfidel Information für Hunde und Hundehalter
Mopsfidel Information für Hunde und Hundehalter Sehr geehrter Gast! Wir freuen uns, dass Sie unser Haus für Ihren Wir möchten Sie in Ihrem eigenen Interesse Aufenthalt gewählt haben und dass Ihr Hund ersuchen,
Mehr...sein zu dürfen. So finden Sie uns. Das schöne am Alter ist, etwas sein zu dürfen ohne etwas werden zu müssen. Ernst Reinhardt
So finden Sie uns...sein zu dürfen Das schöne am Alter ist, etwas sein zu dürfen ohne etwas werden zu müssen. Ernst Reinhardt Lageplan folgt SENIORENZENTRUM HAUS AMSELHOF Amselweg 2-6 59566 BAD WALDLIESBORN
MehrHausordnung St. Martini Altenpflegeheim Duderstadt
Für Sie da, für Sie nah! Hausordnung St. Martini Altenpflegeheim Duderstadt Ermutigen wir uns gegenseitig mehr durch unser Beispiel als durch unsere Worte Vinzenz von Paul ALTENPFLEGEHEIM ST. MARTINI DUDERSTADT
MehrHausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v.
Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. 1. Grundsätze Die Hausordnung ist Richtschnur für das Verhalten der Mitglieder und Gäste; sie regelt die Rechte und Pflichten und dient zur Erhaltung
Mehr-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -
Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung
MehrVereinbarung über die Nutzung von Räumen im groove für eine Party
Vereinbarung über die Nutzung von Räumen im groove für eine Party zwischen: ----------groove e. V. Zentrum für Percussion, Fidicinstr. 3, 10965 Berlin Vorstand: ----------Klaus Staffa, Christoph Renner
MehrVerordnung 3 zum Arbeitsgesetz
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vom 18. August 1993 1 wird wie folgt geändert: Titel
MehrLeichte Sprache. Hausordnung
Leichte Sprache Diese Hausordnung für das Epilepsiezentrum Kork hat alle wichtigen Punkte. Sie haben dieses Zeichen mit einer Nummer. Sie heißen Paragraf. Damit werden Gesetze eingeteilt. Die Hausordnung
MehrHausordnung wohnen Buchthalerstrasse
Hausordnung wohnen Buchthalerstrasse Wo072B.anw / 11.09.17 / ZM/SA wohnen Seite 1 von 7 INHALT 1. Allgemeines... 3 1.1 Adressen... 3 1.2 Betreuung... 3 1.3 Teilnahme an Versammlungen... 3 1.4 Sauberkeit
MehrMarktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:
MehrDie Lage Verkehrsanbindung Einrichtungen im Umkreis
Die Checkliste für Ihre Besichtigungen Nutzen Sie diese Checkliste als Leitfaden für die Besichtigung eines Alten- oder Pflegeheims. Sammeln Sie Informationen über den Standort, die Einrichtung sowie die
MehrAGB Private Kinderbetreuung
AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber
MehrMietvertrag und Hausordnung für Räume in der Radlerherberge Schulgasse 5, Mainbernheim
Mietvertrag und Hausordnung für Räume in der Radlerherberge Schulgasse 5, 97350 Mainbernheim Ich /wir möchte/n in der Radlerherberge der Stadt Mainbernheim übernachten und benötigen für den Zeitraum vom...
Mehrwir freuen uns, wenn Sie sich für unsere Ferienwohnung auf Usedom entscheiden und würden Sie herzlich bei uns begrüßen wollen.
Hausordnung Liebe Feriengäste, wir freuen uns, wenn Sie sich für unsere Ferienwohnung auf Usedom entscheiden und würden Sie herzlich bei uns begrüßen wollen. Unsere Ferienwohnung wurde gerade renoviert
MehrBadeordnung für das Lehrschwimmbecken der Gemeinde Dußlingen
Badeordnung Seite 1 A 572.30 Badeordnung für das Lehrschwimmbecken der Gemeinde Dußlingen Der Gemeinderat der Gemeinde Dußlingen hat am 25.10.2001 folgende Badeordnung für das Lehrschwimmbecken der Gemeinde
MehrAnmeldungen Artur Lang Abmeldungen Bestätigung
Orgelfelsenhaus Anmeldungen können ab 20. Juni für das 1. Halbjahr des folgenden Kalenderjahres und ab 20. Oktober für das 2. Halbjahr des folgenden Kalenderjahres an Artur Lang Schlesierstr. 23, 76571
Mehr- Assistentenrichtlinie -
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -
Mehrgemeinsam leben pflegen
Haus St. Elisabeth Pflegeheim in St. Pölten-Wagram gemeinsam leben pflegen Caritas der Diözese St. Pölten www.caritas-stpoelten.at Individuelles und selbständiges Leben ermöglichen! Impressum: Caritas
MehrHausordnung. Wir begrüßen sie sehr herzlich in unserem Haus.
Wir begrüßen sie sehr herzlich in unserem Haus. (1) Organisation Unsere Häuser befinden sich in St. Johann in Tirol und in Oberndorf in Tirol Rechtsträger ist der Gemeindeverband Pflegeheim St. Johann
MehrAlters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015
Heimreglement gültig ab: 17. August 2015 Vom Stiftungsrat des Alters- und Pflegeheims Grüneck genehmigt am 17. August 2015 Heimreglement des Alters- und Pflegeheims Grüneck Der Stiftungsrat Altersheim
MehrMuster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
MehrH a u s o r d n u n g
H a u s o r d n u n g 1. Grundregeln Im Interesse eines guten Zusammenlebens in der Patientengemeinschaft unseres Hauses und vor allem für Ihren guten Behandlungserfolg ist die Einhaltung folgender Regelungen
MehrHausordnung SottoSopra
Hausordnung SottoSopra Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Lärm 3 Sicherheit 4 Lift 5 Kindertagesstätte 6 Reinigung des Studios und der Gemeinschaftsräume 7 Haftung 8. Fahrzeuge und Kinderspielgeräte 9
MehrWerkstattordnung der Holzwerkstatt I und der Holzwerkstatt II der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Vom 19.05.2011
Werkstattordnung der Holzwerkstatt I und der Holzwerkstatt II der Hochschule für Bildende Künste Dresden Vom 19.05.2011 Der Rektor der Hochschule für Bildende Künste Dresden hat nach 82 Abs. 2 Satz 1 SächsHSG
MehrVertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.
Heimvertrag zwischen Pfarrer Emanuel Tischhauser-Stiftung, Quartieraltersheim Aussersihl, Engelstrasse 63, 8004 Zürich, nachfolgend Stiftung und Frau/Herr ((((((((, geboren am 00.00.0000 nachfolgend BewohnerIn
MehrHausordnung Alters- und Pflegeheim Rheinauen. Vom Gemeinderat Diepoldsau erlassen am: 26. März 2013
Hausordnung Alters- und Pflegeheim Rheinauen Vom Gemeinderat Diepoldsau erlassen am: 26. März 2013 Gültig ab: 3. Mai 2013 Hausordnung, Alters- und Pflegeheim Rheinauen Der Gemeinderat erlässt in Anwendung
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Leistungsgegenstand 1.1 Vera Sebold Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten
MehrAnmeldung zur GTS. Klassen 1-4
Anmeldung zur GTS Klassen 1-4 2 Liebe Eltern, für das Schuljahr 2016-17 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind zur Teilnahme an den freiwilligen Angeboten der Ganztagsschule anzumelden. Sie müssen sich bis
MehrUngarn HEVIZ. Das Seniorpalace Ungarn Heviz ist 4 km von der Südwestspitze des Plattensees gelegen und ver-
Ungarn HEVIZ Das Seniorpalace Ungarn Heviz ist 4 km von der Südwestspitze des Plattensees gelegen und ver- fügt über Ehepaarezimmer, Suiten, großzügige Einzel- und Zweibettzimmer und über eine Station
MehrInformationsmappe Wohngruppe Kurzzeitaufenthalte
Informationsmappe Wohngruppe Kurzzeitaufenthalte Seite 1 von 5 30.11.2017 / BJ Inhalt 1 Eintritt / Austritt... 3 2 Abwesenheiten... 3 3 Alkohol... 3 4 Anregungen, Wünsche, Beschwerden, Rekurs... 3 5 Arzt...
MehrHeimordnung Fassung 2
Fassung 2 Gültig ab 1. Januar 2008 Altersheim Leimatt AG, Hauptstrasse 62, 4952 Eriswil Allgemeines Art. 1 Die regelt den Betriebsablauf und das Zusammenleben innerhalb des Heimes. Sie ist für die Heimbewohner
MehrGemeinde Aichhalden Landkreis Rottweil Badeordnung für das Lehrschwimmbecken
Gemeinde Aichhalden Landkreis Rottweil Badeordnung für das Lehrschwimmbecken 1. Abschnitt Zweckbestimmung 1 Das Lehrschwimmbecken ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Aichhalden. Es dient zur
MehrGepflegtes Miteinander. Die NRD Altenhilfe: Familiär, vielfältig und fachkundig
Gepflegtes Miteinander Die NRD Altenhilfe: Familiär, vielfältig und fachkundig Im Herzen der Gemeinde Die NRD Altenhilfe GmbH, eine eigenständige Tochter der Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD),
MehrHausordnung. für die Nutzung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach OL (Fassung vom 28.05.2008)
ausgefertigt am: 12.06.2008 veröffentlicht im Amtsblatt "Heimatrundschau" am: 27.06.2008 Inkrafttreten: 28.06.2008 Hausordnung für die Nutzung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach
MehrTaxordnung Es stehen bei Hand in Hand 3- Einzelzimmer uns 3-Appartments zur Verfügung. Appartement 1 Einzelbelegung CHF 160,00 pro Tag
Hand in Hand Alters- und Pflegeheim Heimleitung Claus Heuscher Pflegedienstleitung Evelyn Spira Bruggwiesen 13, 8231 Hemmental ZSR-Nr. K025914 u. Q028714 Telefon 052 508 11 08 Mobil 079 857 84 80 handinhand.spira@bluewin.ch
MehrZuhause sein. Dr. Alfred Neff Seniorendomizil. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bretten. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt...
Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen im Dr. Alfred Neff Seniorendomizil Bretten Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Provisionsfreie Vermietung: Kaiserstraße 63 76646 Bruchsal Telefon
MehrBadeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell. ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07.
Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07.1967) Auf Grund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrHausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.
Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher
MehrHausordnung wohnen Nordstrasse
Hausordnung wohnen Nordstrasse Wo006F.anw / 11.09.17 / MMo wohnen Seite 1 von 6 INHALT 1. ALLGEMEINES... 3 1.1 Teilnahme an Versammlungen...3 1.2 Sauberkeit & Ordnung...3 1.3 Urlaub und Übernachtungen
MehrWissenswertes A-Z Für Lehrgangsteilnehmer an Aus- und Fortbildungen
Wissenswertes A-Z Für Lehrgangsteilnehmer an Aus- und Fortbildungen Abreise Absagen Anlagen Anreise Allergien Bettwäsche Bildungszeitgesetz Einladung Einzelzimmer Essenszeiten Erste-Hilfe-Kurs Duschen
MehrCheckliste Stationäre Pflege
Checkliste Stationäre Pflege Diese Checkliste enthält die von Ihnen ausgewählten Kriterien zur Unterstützung der Auswahl von stationären Pflegeeinrichtungen. Sie sollten diese Fragen unbedingt bei Ihrem
MehrKommentar der stationären Pflegeeinrichtung 1.0. sehr gut. sehr gut 18.11.2015-19.11.2015. Regelprüfung. Pflege und medizinische Versorgung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung St. Mauritz-Freiheit 52, 48145 Münster Tel: 0251/27078-0 Fax: 0251/27078-106 1.5 gut 1.0 1.0 1.0 1.2 1.2 1.2 Erläuterungen zum Bewertungssystem
MehrChristkatholische Kirche der Schweiz Studentenheim, Pavillonweg 10, 3012 Bern
Christkatholische Kirche der Schweiz Studentenheim, Pavillonweg 10, 3012 Bern Hausordnung 1.0 Hausversammlung - tritt nach Semesterbeginn oder nach Bedarf zu einer Sitzung zusammen - gestaltet und regelt
MehrMerkblatt. für das. Appartementhaus. des Sparkassenverbandes Niedersachsen. Dreyerstraße 7-9 30169 Hannover. (0511) 12 23 200/-300 Buchungen
Merkblatt für das Appartementhaus des Sparkassenverbandes Niedersachsen Dreyerstraße 7-9 30169 Hannover (0511) 12 23 100 Objektleitung/Rezeption (0511) 12 23 200/-300 Buchungen Fax (0511) 12 23 188 01/15
MehrTag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners
Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Kai Schweppe Geschäftsführer Arbeitspolitik Südwestmetall Südwestmetall - der Verband der Metall- und Elektroindustrie
MehrWir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank
Hausordnung Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Aschenbecher vor der Haustür. Liebe Gäste! Wir freuen uns, dass Sie
MehrVorname und Nachname des Erziehungsberechtigten. Sollten Sie nicht erreichbar sein, an wen können wir uns wenden?
Wann: Vom 12. - 15. August 2011 Wo: Jugendzeltplatz in Weidmannsgesees (Fränkische Schweiz) Anschrift : Scholz Norbert und Elke, Weidmannsgesees 13, 91278 Pottenstein, Tel.: 09243 / 1631 Voraussetzungen:
MehrUnser Haus Unsere Leistungen
Unser Haus Unsere Leistungen 2 Der Mensch ist Mittelpunkt unseres Handelns für uns Aufgabe und Verpflichtung. 3 Unser Haus ist Ihr Haus Das Senioren- und Pflegeheim Waldblick Diekholzen liegt in ruhiger
MehrVorsorgevollmacht. Ich (Name des Vollmachtgebers) Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten)
Vorsorgevollmacht Ich (Name des Vollmachtgebers) bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten) Telefon: mich in allen nachfolgend angekreuzten oder angegebenen Angelegenheiten zu vertreten. Meine
MehrVereinsführung in Theorie und Praxis. - Stammtischgespräche - Vereinsgaststätte - mit der Konzession zum Zapfen?
Vereinsführung in Theorie und Praxis - Stammtischgespräche - Vereinsgaststätte - mit der Konzession zum Zapfen? In manchen Vereinen wird auch eine eigene Gaststätte, etwa innerhalb des Vereinsheims, betrieben.
MehrWohnformen für Menschen mit Intensivpflegebedarf: Leben in einer vollstationären Einrichtung
Wohnformen für Menschen mit Intensivpflegebedarf: Leben in einer vollstationären Einrichtung Ingrid Ranzinger Pflegedienstleitung Sozialwirtin Praxisbegleiter Basale Stimulation Alpenpark GmbH Zentrum
MehrTaxordnung APF. In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019)
Taxordnung APF In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019) Taxordnung (Die männliche Form bezieht sich auch auf weibliche Personen) 6) 7) 8) 9) 10) Gültigkeit Die vorliegende Taxordnung
MehrHeimordnung. Wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Haus!
Heimordnung (1) Organisation Wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Haus! Unser Haus ist ein Teil der Haus der Barmherzigkeit - Gruppe. Rechtsträger ist die Haus der Barmherzigkeit NÖ. Pflegeheime GmbH
Mehr2. Die Häuser, Anlagen und Einrichtungen der Genossenschaft sind von allen pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen.
Haus- und Nutzungsordnung (HNO) für die Häuser, Wohnungen, Einrichtungen und Anlagen des Wohnungsverein Münster von 1893 eg in der Fassung vom 27. Mai 2004 Präambel 1. Diese Haus- und Nutzungsordnung ist
Mehr3. Das Bett muss im Voraus bezahlt werden oder eine schriftliche Kostengutsprache muss vorliegen.
Hausordnung Bereich: Alle Die Herberge zur Heimat bietet Platz für 49 Männer aus Stadt und Kanton Zürich, die kurzoder längerfristig eine Unterkunft suchen. Das gemeinsame Wohnen vieler Menschen erfordert
MehrElterninformation. Station Camerer
Elterninformation Station Camerer Liebe Eltern, Ihr Kind wurde soeben auf unserer Station aufgenommen. Es braucht besondere Behandlung, Überwachung und Pflege. Das bedeutet für Sie vor allem am Anfang
MehrPSYCHOSOMATISCHE KLINIK BAD NEUSTADT RHÖN - KLINIKUM AG. Hausordnung. der Psychosomatischen Klinik Bad Neustadt der Rhön-Klinikum AG
PSYCHOSOMATISCHE KLINIK BAD NEUSTADT RHÖN - KLINIKUM AG Hausordnung der Psychosomatischen Klinik Bad Neustadt der Rhön-Klinikum AG Liebe Patientin, lieber Patient, wir begrüßen Sie ganz herzlich in unserem
MehrAbsender Versicherungsnummer. Die haushaltsführende Person ist/war Mitglied oder mitversichert und kann den Haushalt nicht weiterführen.
L 554 Absender Versicherungsnummer Postbeamtenkrankenkasse 70467 Stuttgart Mitglied (, ) Datum Telefon Erklärung zur Familien- und Haushaltshilfe Anlage zum Leistungsantrag 1. Angaben zur haushaltsführenden
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim
B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim 1. Allgemeines Die gemeindeeigene Grillhütte auf dem Gondelfestplatz am Altrhein mit Toilettenanlage steht Jedermann
MehrEntgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten
Gemeinde Öhningen Landkreis Konstanz Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat der Gemeinde Öhningen
MehrWir bitten Sie, nachfolgende Fragen zu beantworten. Ihre Angaben werden anonym erfasst und zur Bedarfsfeststellung verwendet.
Liebe Berliner Eltern, wir benötigen Ihre Unterstütng! Sie haben ein Kind mit einer Pflegestufe und erhalten Pflegegeld? Da die häusliche Pflege die Angehörigen sehr fordern kann, wollen wir herausfinden,
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird
MehrVollmacht & Verfügung BASISWISSEN
Vollmacht & Verfügung BASISWISSEN Persönliche Vorsorge ist wichtiger denn je Jeder möchte so lange wie möglich seine Angelegenheiten selbst regeln. Dass es auch anders kommen kann, damit muss jeder rechnen,
MehrLarissa Schumacher. Themen: o Postkontrolle o Aufenthaltsbestimmung/Herausgabe o Umgangsbestimmung o Entlassung des Betreuers
Larissa Schumacher Themen: o Postkontrolle o Aufenthaltsbestimmung/Herausgabe o Umgangsbestimmung o Entlassung des Betreuers 1 Larissa Schumacher / Fall Larissa S. 24 Jahre alt, mittelgradig geistig behindert,
MehrInformationen zu Ihrem Aufenthalt in Solina Steffisburg
Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Solina Steffisburg Inhalt 1 Anmeldung und Aufnahme... 3 2 Eintritt was ist zu tun?... 4 3 Finanzen... 5 3.1 Heimtarife und Anteile der Krankenkasse und des Kantons...
MehrMit Demenz im Krankenhaus. Informationen für Angehörige von Menschen mit Demenz
Mit Demenz im Krankenhaus Informationen für Angehörige von Menschen mit Demenz Die Herausforderung: Mit Demenz im Krankenhaus Eine Ihnen nahestehende Person hat eine Demenz und muss ins Krankenhaus. Unabhängig
MehrZwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen?
Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen? Dr. Carola Drechsler Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 30. August 2012 Kiel Inhalt Die
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Central Leipzig
Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Central Leipzig Stand September 2015 1 VERTRAGSSCHLUSS a) Der Mietvertrag über die angebotene Ferienwohnung ist mit Zugang der Reservierungsbestätigung verbindlich
MehrAlterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung)
Alterszentren / Taxordnung 2016 vom 16. September 2015 (Taxordnung) Alters- und Gesundheitszentren Küsnacht 8700 Küsnacht T 044 913 71 11 www.kuesnacht.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...
MehrSpiel- und Platzordnung
Spiel- und Platzordnung Stand: April 2012 TSV Rohr e.v. Tennisabteilung Freiplätze Weilerer Berg 16 Telefon: (09876) 717 Stand: April 2012 Freiplätze: Weilerer Berg 16 (09876) 717 Tennishalle Steinäcker
MehrLiebe Fam. Kumberger, liebes Pflegeteam,
Liebe Fam. Kumberger, wir möchten uns auf diesem Weg nochmals ganz herzlich für die liebevolle Betreuung unserer Mutter bzw. Schwiegermutter bedanken. Es war für uns eine große Erleichterung, dass sie
MehrH A U S O R D N U N G für Einrichtungen nach Sozialhilferecht
für Einrichtungen nach Sozialhilferecht Sehr geehrte Bewohnerin, sehr geehrter Bewohner, HERZLICH WILLKOMMEN im Sozialtherapeutischen Zentrum Ybbs! Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich hier sehr wohl fühlen!
MehrZurück in die Selbstständigkeit Fachlich Ambulant Betreutes Wohnen
Zurück in die Selbstständigkeit Fachlich Ambulant Betreutes Wohnen SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation.
Mehr