H A U S O R D N U N G

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1 H A U S O R D N U N G für das Netzwerk Seniorenwohnheim GmbH. 1. ZUSAMMENLEBEN Alle Bewohner haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Privilegien (weder auf Grund eines längeren Aufenthaltes im Heim noch für Selbstzahler usw.). Grundlage für einen angenehmen Aufenthalt und gutes Zusammenleben ist gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder Bewohner ist aufgerufen dazu beizutragen, dass Missverständnisse und Zwistigkeiten das Zusammenleben nicht beeinträchtigen bzw. dass Ruhe und Ordnung im Hause nicht gestört werden. Dieses Zusammenleben wird durch die vorliegende Hausordnung geregelt, deren Beachtung wir von allen Bewohnern und Besuchern erwarten und verlangen. 2. HEIMEINTRITT Mit der Aufnahme in das Heim wird das Recht auf Benützung des zugewiesenen Wohnraumes und der Gemeinschaftseinrichtungen in einer dem Zusammenhalt als Hausgemeinschaft dienenden Weise erworben.

2 3. BEWOHNERZIMMER 3.1. Ausstattung Die Bewohnerzimmer sind voll möbliert; die Ausstattung wird in der Zimmerinventarliste festgehalten. Kleinere Einrichtungsgegenstände (z.b. Lehnsessel, Tisch, Stehlampe, Teppiche, Uhren, Bilder) und vertraute Gegenstände können mitgebracht werden bzw. ist dies im Interesse der Bewohner sogar erwünscht. Veränderungen der Einrichtung bzw. der Ausstattung können nur im Einvernehmen mit der Leitung/Geschäftsführung erfolgen Mitarbeiter Die mit der Betreuung unserer Bewohner beauftragten Mitarbeiter dürfen die Bewohnerzimmer nur in Ausübung des Dienstes bzw. bei Aufträgen oder bei sonstigen Notwendigkeiten betreten. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen die persönliche Sphäre der Bewohner zu wahren versperrbare Lade In jedem Zimmer befindet sich eine versperrbare Lade, zu der nur der Bewohner Zugang (mittels Zimmerschlüssel) hat Zimmerschlüssel Die Zimmerschlüssel dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Bewohner haftet für den übernommenen Schlüssel. Bei Verlust des Schlüssels ist dies unmittelbar in der Verwaltung zu melden. Bei jedem Verlassen des Zimmers empfehlen wir dieses abzuschließen Zimmerreinigung Jedes Zimmer wird wöchentlich einmal gereinigt, die Nassräume werden nach Bedarf gereinigt. Die Bewohner werden ersucht, selbst um die Sauberkeit ihres Zimmers bemüht zu sein. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 2 / Version 02/09.06 EBE/GH

3 3.6. Lüftung Wir bitten unsere Bewohner durch regelmäßiges Lüften selbst um eine gute Durchlüftung ihrer Zimmer bemüht zu sein Abfälle Wir bitten unsere Bewohner alle Abfälle und dgl. in die zur Verfügung gestellten Abfallkörbe zu geben. Als Beitrag zum Umweltschütz sollen Altglas und Altpapier in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. In die WC-Muschel dürfen keinerlei Abfälle entsorgt werden Post Postkasten für mobile Bewohner; Post von schwer pflegebedürftigen Bewohner werden den Angehörigen von unseren PflegemitarbeiterInnen ausgehändigt. 4. RAUCHEN Aus gesundheitlichen Gründen für die Mitbewohner bzw. vor allem aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ist das Rauchen nur im Freien gestattet. 5. LÄRM Jeder Bewohner soll seinen Beitrag dazu leisten, dass störender Lärm weitestgehend vermieden wird. Rundfunk- und Fernsehgeräte dürfen nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden bzw. ist bei allfällig zunehmender Schwerhörigkeit ein Kopfhörer zu verwenden. 6. WÄSCHE Die Reinigung der Bett-, Bad- und Leibwäsche bzw. der Oberbekleidung im haushaltsüblichen Rahmen erfolgt durch die eigene Wäscherei bzw. durch eine Vertragswäscherei. Die Privatwäsche muss vorher mit dem Namen des Bewohners eingemerkt werden. Das Waschen und Trocknen von Wäsche im O: NW GmbH, Hausordnung Seite 3 / Version 02/09.06 EBE/GH

4 Zimmer ist nicht erlaubt. Unsere Bewohner können jedoch, bei Bedarf auch mit Anleitung durch unsere Mitarbeiter, selbst die Waschküche benützen. 7. AUFBEWAHARUNG VERDERBLICHER LEBENSMITTEL Wir ersuchen unsere Bewohner, keine verderblichen Lebensmittel in den Schränken aufzubewahren; wir bitten dafür ausschließlich den in jedem Zimmer befindlichen Kühlschrank zu benützen und Speisen nicht zu horten. 8. TEEKÜCHE Zur Zubereitung von warmen Getränken oder kleinen Zwischenmahlzeiten stehen zwei Teeküchen zur Verfügung. Wir bitten bei Benützung um Sauberkeit bzw. um Reinigung des verwendeten Geschirrs bzw. der verwendeten Geräte nach jeder Benutzung. Die Verwendung eigener Kochgeräte (bzw. eigener Heizgeräte) in den Zimmern kann aus Sicherheitsgründen nicht gestattet werden. 9. GEMEINSCHAFTSRÄUME UND INVENTARGEGENSTÄNDE Die Gemeinschaftsräume stehen allen Bewohnern gleichermaßen zur Verfügung. Gegenstände aus den Gemeinschaftsräumen bzw. dem Speisesaal (wie z.b. Sessel, Bestecke, Gläser, Geschirr, ) dürfen nicht in die Zimmer mitgenommen werden. Inventar- und Einrichtungsgegenstände sollen auch nicht in andere Räume gebracht werden und sollen pfleglich behandelt werden. Von den Bewohnern festgestellte Mängel oder Schäden, besonders an Strom- oder Wasserversorgungsanlagen, sollen umgehend in der Pflegestation gemeldet werden. 10. LIFTE Die beiden vorhandenen Lifte können von den Bewohnern und Besuchern jederzeit benützt werden. Die Bedienung wird von unseren Mitarbeitern gerne erläutert. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 4 / Version 02/09.06 EBE/GH

5 11. MITARBEITER DES SENIORENWOHNHEIMES NETZWERK PASCHING Unsere Mitarbeiter sind nach besten Kräften bemüht, den Wünschen unserer Bewohner so weit wie möglich nachzukommen; wir bitten unsere Bewohner aber, diese nicht für spezielle private Dienstleistungen oder Besorgungen in Anspruch zu nehmen. Wir machen darauf aufmerksam, dass es unseren Mitarbeitern ausdrücklich untersagt ist, Geld oder andere Geschenke anzunehmen und bitten unsere Bewohner, dies zu beachten, um unseren Mitarbeitern Unannehmlichkeiten zu ersparen. Ebenso sind jegliche Formen von Erbschaften an Mitarbeiter verboten. 12. ANREGUNGEN Die Leitung/Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, Küchenleitung und alle unsere Mitarbeiter nehmen gerne von unseren Bewohner und deren Angehörigen Anregungen, Vorschläge und Kritik entgegen. Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass nicht immer alle Wünsche erfüllt werden können. 13. BESCHWERDEN Jeder Bewohner bzw. dessen Angehörige hat/haben selbstverständlich das Recht, sich bei der Leitung zu beschweren, wenn er sich von Mitarbeitern, anderen Bewohnern oder von anderen sich im Netzwerk Pasching aufhaltenden Personen ungerecht behandelt fühlt. Beschwerden können auch an die Heimaufsicht / Sozialabteilung des Amtes der OÖ. Landesregierung gerichtet werden. 14. EINNAHME VON MAHLZEITEN Die Einnahme der Mahlzeiten erfolgt grundsätzlich im Speisesaal zu folgenden Zeiten: O: NW GmbH, Hausordnung Seite 5 / Version 02/09.06 EBE/GH

6 Frühstück Montag bis Freitag: bis Uhr Sonn- und Feiertag: bis Uhr Mittagessen täglich bis Uhr Abendessen täglich bis Uhr Den Heimbewohnern, denen das Aufsuchen des Speisesaals auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht oder nur erschwert möglich ist, steht für die Einnahme der Mahlzeiten der Essbereich im Pflegestützpunkt zu Verfügung. In diesem Bereich gelten folgende Zeiten: Frühstück Wohnbereich 1 und 2: ab Uhr Mittagessen Wohnbereich Uhr Wohnbereich Uhr Abendessen Wohnbereich Uhr Wohnbereich Uhr Ein Zimmerservice ist nur in begründeten Ausnahmefällen gegen Kostenbeteiligung möglich, die Entscheidung trifft die Pflegedienstleitung. Bewohner, die an Mahlzeiten nicht teilnehmen, werden um Abmeldung gebeten. Ganztägige Abmeldungen vom Essen sind jeweils bis Uhr des Vortages möglich. Versäumte Mahlzeiten können weder nachgeholt noch vergütet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitnahme von Geschirr, Speisen und/oder Getränken aus dem Speisesaal bzw. dem Essbereich bei den Pflegestützpunkten nicht gestattet ist. Ist die Einnahme von Speisen laut unserem Speiseplan aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, ersuchen wir um Absprache mit der Pflegedienstleitung. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 6 / Version 02/09.06 EBE/GH

7 Ärztlich verordnete Diäten werden selbstverständlich am Speiseplan berücksichtigt. 15. AUSGANG UND BESUCH Auch unser offenes Haus benötigt im Interesse der Ruche aller Bewohner entsprechende Regeln. Die Bewohner werden gebeten Ihren Ausgang so einzurichten, dass sie im Sommer bis Uhr und im Winter bis Uhr wieder im Heim sind. Falls Bewohner länger ausbleiben oder außerhalb des Heimes nächtigen möchten, bitten wir unbedingt um Mitteilung (auch telefonisch) an den Pflegedienst. Wir sind und fühlen uns für unsere Bewohner verantwortlich und würden uns sonst unnötig Sorgen machen. Besuche von Angehörigen und Bekannten sind sehr erwünscht; wir ersuchen im Interesse unserer Bewohner um Verständnis, wenn die Besuchszeit auf die Dauer von bis Uhr eingeschränkt wird. Ausnahmen in begründeten Fällen erfolgen durch die Pflegedienstleitung. Von bis Uhr muss jedenfalls im Heimbereich Nachtruhe herrschen; weiters wird gebeten die Mittagsruhe von bis Uhr zu beachten. Alle Besucher werden gebeten darauf zu achten, unsere Heimbewohner nicht in ihrer Ruhe zu stören. Wir weisen darauf hin, dass der Aufenthalt in den Bewohnerbereichen nur unseren Bewohnern und deren Besuchern gestattet ist. 16. GÄSTE IM HEIM Grundsätzlich ist es nicht gestattet, dass Besucher in unseren Bewohnerzimmern nächtigen. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Geschäftsführung möglich. Auch auf die Möglichkeit von Besucheressen wird hingewiesen; die entsprechende Voranmeldung erfolgt im Pflegestützpunkt. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 7 / Version 02/09.06 EBE/GH

8 17. ÄRZTLICHE BETREUUNG Die ärztliche Betreuung obliegt dem Arzt der Wahl des Bewohners. Eine Betreuung, die aus medizinischen Gründen oder nach sanitärpolizeilichen Vorschriften eine Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgt, kann im Heim verständlicherweise nicht geleistet werden. 18. ERKRANKUNGEN Erkrankungen sind ehest möglich dem Pflegedienst zu melden. Die Pflegedienstleitung bzw. die Wohnbereichsleitungen sind berechtigt bei Gefahr im Verzuge oder bei vermeintlicher Gesundheitsgefährdung auch aus eigenem Antrieb eine ärztliche Untersuchung, Behandlung oder Einlieferung in eine Krankenanstalt zu veranlassen. 19. HAFTUNG FÜR GELD UND WERTSACHEN Bewohner, die größere Geldbeträge oder Wertsachen besitzen, werden ersucht, diese nicht im Zimmer aufzubewahren, da seitens der Netzwerk Pasching Seniorenwohnheim GmbH keinerlei Haftung übernommen werden kann. Im Bedarfsfalle wird zur Einlage oder Verwaltung auf ein Geldinstitut des Vertrauens verwiesen. 20. SEELSORGE Die Seelsorge wird durch kirchliche Stellen wahrgenommen. Ein Wunsch nach geistlichem Beistand außerhalb des angekündigten Zeiten kann in den Pflegestützspunkten deponiert werden; von dort wird alles weitere veranlasst. Unser Andachts-/Medidationsraum steht unseren Heimbewohnern jederzeit offen. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 8 / Version 02/09.06 EBE/GH

9 21. HAUSTIERE Die Rücksichtnahme auf andere Heimbewohner und auf unsere Mitarbeiter sowie hygienische Gründe erschweren oder verunmöglichen die Haltung von Haustieren; der Verzicht erscheint daher notwendig; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Leitung/Pflegedienstleitung. Wir bitten auch das Füttern von Vögeln auf den Balkonen zu unterlassen. 22. BALKONPFLANZEN Wir ersuchen unsere Bewohner, die Pflanzen auf den Balkonen nach Möglichkeit selbst zu gießen bzw. zu pflegen. 23. VORÜBERGEHENDE ABWESENHEIT Unsere Bewohner können selbstverständlich das Heim für einen oder mehrerer Tage verlassen; eine Abmeldung beim Pflegestützpunkt ist unbedingt erforderlich, da wir uns für unsere Bewohner verantwortlich fühlen. Bei Abwesenheiten bitten wir, uns dies einen Tag vor der Abreise unter Angabe der Anschrift mitzuteilen, damit wir unsere urlaubenden bzw. abwesenden Bewohner in dringenden Fällen erreichen können. 24. BEENDIGUNG DES HEIMAUFENTHALTES Jeder Bewohner kann jederzeit gegen vorherige Kündigung aus dem Heim austreten. Heimbewohner, die sich durch ihr Verhalten außerhalb der Gemeinschaft stellen, müssen damit rechnen, jeglichen Anspruch auf ein Weiterverbleiben im Heim zu verlieren. Ein Entlassung aus den vorstehenden Gründen kann, soweit ein weiteres Verweilen den Mitbewohnern oder unseren Mitarbeitern nicht zumutbar ist, fristlos erfolgen. O: NW GmbH, Hausordnung Seite 9 / Version 02/09.06 EBE/GH

10 Ein wesentlicher Bestandteil in Verbindung zu dieser Hausordnung ist die jeweils geltende Verordnung für die Gebührensätze, auf deren Beachtung besonders hingewiesen wird und der Heimvertrag. Die Regelung verschiedener Bereiche, die nicht in dieser Hausordnung erfasst sind, bleibt gesonderten Durchführungsbestimmungen bzw. Ergänzungen zur Hausordnung vorbehalten. Diese Hausordnung wird jedem Bewohner nachweislich ausgefolgt. NS: Wir hoffen mit dieser Hausordnung den Grundstein für einen angenehmen Aufenthalt und gutes Zusammenleben gelegt zu haben; das gesamte Netzwerk-Mitarbeiter-Team wird bemüht sein, allen Bewohnern den Aufenthalt im Heim so angenehm als möglich zu gestalten, damit aus diesem Heim ein Da-Heim und eine Heimat wird. Wir wünschen uns eine gute und harmonische Zusammenarbeit mit den BewohnerInnen und deren Angehörigen; eine gute Gemeinschaft soll in unserem Seniorenwohnheim immer Bestand haben und uns ermöglichen, eine große Familie zu sein. Für jeden Beitrag und jede Unterstützung diese Ziele zu erreichen sind wir sehr dankbar. W. Ebenbichler Leitung/Geschäftsführung O: NW GmbH, Hausordnung Seite 10 / Version 02/09.06 EBE/GH

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