VPP aktuell VERBAND PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IM BDP E.V.

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1 VPP aktuell VERBAND PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IM BDP E.V. HEFT 25 Juni 2014 Auf verschiedenen Wegen zum Ziel Verfahrensvielfalt und Reform des Psychotherapeutengesetzes

2 Damit Sie entspannt auf den Ruhestand zugehen: Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge für Psychotherapeuten Längere Lebenserwartung und sinkende Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur zwei Gründe für Eigeninitiative bei der Absicherung der Arbeitskraft und des Ruhestandes. Handeln Sie jetzt! Fordern Sie Ihren persönlichen Vorschlag und eine kompetente Beratung jetzt an. ANGABEN ZUM INTERESSENTEN: WEITERE ANGEBOTSRELEVANTE ANGABEN ZUM INTERESSENTEN: Akad.Titel, Vorname(n), Nachname Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon geschäftlich Telefon privat adresse (für eine schnelle und umweltfreundliche Angebotszusendung oder Rückfragen) Derzeit ausgeübter Beruf BDP-Mitgliedsnummer BEDARFSERMITTLUNG/KUNDENWÜNSCHE: Höchster erreichter Bildungsabschluss: Schulabschluss Hochschulabschluss Berufsausbildung kein Abschluss Approbation: ja nein Fachrichtung bei Studenten mit Vordiplom/Bachelor Berufsstatus: Angestellter Beamter Freiberu er, seit Selbstständig, seit Student/Ausbildung Anderer und zwar Prozentualer Anteil: kaufmännische/büro-tätigkeit % körperliche Tätigkeit % aufsichtsführend % Reisetätigkeit % Raucher: nein ja Risikoreiche Hobbies: nein ja Motorradfahrer: nein ja Größe: Gewicht: Faxantwort cm kg Bitte senden Sie den Fragebogen einfach per Fax an oder per Post an unten stehende Adresse. Allgemeine Vorgaben Versicherungsbeginn: Gewünschte Beitragszahlungsweise: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Einmalbeitrag Beitragsdynamik (Anpassung in %): 3 % 4 % 5% keine Art der Versicherung: Klassisch Fondsgebunden Fondsgebunden mit Beitragsgarantie Produktvorgaben Risikolebensversicherung Versicherungssumme Vertragslaufzeit Jahre oder Schlussalter Zusatzbausteine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BU) BU-Rente (monatlich) Verbundene Risikolebensversicherung (wir kontaktieren Sie für weitere Angaben) Rentenversicherung Private Rentenversicherung Basis-Rentenversicherung gewünschte garantierte Monatsrente oder Beitrag Rentenbeginn: Lebensjahr (frühestens 62. Lj.) Rentengarantiezeit: Jahre maximal mögliche Hinterbliebenenabsicherung bei Tod vor Rentenbeginn: nein ja Zusatzbausteine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit BU-Rente (monatlich) Hinterbliebenenrente Riester-Rentenversicherung Bruttoeinkommen des Vorjahres: Beitrag: individueller Beitrag Mindestbeitrag für volle Zulage Beitrag für Nutzung maximaler Sonderausgabenabzug und Zulage Rentengarantiezeit: maximal mögliche Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Jahre Aktuelles Jahresbruttoeinkommen: Personalverantwortung für Personen Überschussverwendung: Beitragsreduzierung Bonusrente Fondsanlage Gewünschte Monatsrente: Schlussalter: Leistungen bis: Rentendynamik im Leistungsfall: nein ja VorsorgeCheck Datum Unterschrift (max.67) (max.67) Ja, ich will meine Vorsorgeverträge von den Experten des WD überprüfen lassen wd Wirtschaftsdienst GmbH des BDP Dr. Michael Marek Am Köllnischen Park Berlin ServiceLine Fax mail@bdp-wirtschaftsdienst.de

3 VPPaktuell 25 INHALT Editorial 03 Schwerpunktthema EDITORIAL Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass pünktlich zur Jubiläumsausgabe VPP aktuell 25 im neuen Gewand erscheint: Aus dem Informationsblatt für unsere Mitglieder ist eine richtige Zeitschrift geworden, durch die wir unsere Inhalte in der Fachöffentlichkeit noch besser verbreiten können. Die Umsetzung dieses Projekts verdanken wir nicht zuletzt der Beteiligung der Gesellschaften des BDP: dem Deutschen Psychologen Verlag, der Deutschen Psychologen Akademie und dem Wirtschaftsdienst des BDP. Mein besonderer Dank gilt daher Ina Jungbluth, Dr. Günter Koch und Dr. Michael Marek für ihren Einsatz und ihre Unterstützung. Danken will ich zudem unserem Justiziar Jan Frederichs und nicht zuletzt unserer Öffentlichkeitsreferentin Susanne Koch. VPP aktuell wird wie gewohnt vierteljährlich erscheinen und über aktuelle berufspolitische Themen informieren. Zusätzlich werden Sie zukünftig in einigen festen Rubriken von den Gesellschaften des BDP sowie von Jan Frederichs wissenswerte Informationen für die Praxis erhalten. Zudem wollen wir Ihnen Materialien für die tägliche Arbeit bereitstellen: So haben wir dieser Ausgabe eine vollständig überarbeitete Tabelle der häufigen EBM-Abrechnungsziffern beigelegt. Gerne gehen wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein: Bitte teilen Sie uns Ihre Fragen und Anregungen mit! Selbstverständlich sind auch Leserzuschriften und Beiträge in Form von Berichten aus den Landesfachverbänden, Fachartikeln, Buchrezensionen usw. immer herzlich willkommen. Schwerpunkt des aktuellen Hefts ist die Reform der Psychotherapieausbildung, die aus Sicht des VPP zwar zwingend erforderlich ist, aber nicht mit heißer Nadel gestrickt werden sollte, um alles bisher Bewährte über den Haufen zu werfen. Das gemeinsame Konzept der AVP ist an dieser Stelle ein klares Statement. Auch geht es dem VPP weiterhin um die Erhaltung und Erweiterung der Verfahrensvielfalt innerhalb der Psychotherapie. Ein Beitrag dazu soll das Interview mit drei renommierten Vertretern wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren sein. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und viel Freude mit dem neuen VPP aktuell! Herzlichst, Ihr Auf verschiedenen Wegen zum Ziel 04 VPP für eine reformierte postgraduale Ausbildung 10 Expresszuschlag für schnelle Depressionsbehandlung 12 Die neue S3-Leitlinie Angsterkrankungen 14 Mehr Psychotherapie in Leitlinien 15 Fristgerechte Entscheidung 16 Computer, und Schweigepflicht 16 Workshop zum Patientenrechtegesetz 17 Veranstaltungskalender 18 Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge für Psychotherapeuten Jahre Deutscher Psychologen Verlag 20 Neue Praktikumsbörse freigeschaltet 20 VPP aktuell auch im Abonnement erhältlich 20 Orientierungshilfe zur Abrechnung 20 Inklusion im Lebenszyklus 21 Impressum 21 Arbeitsstelle Hochbegabung an der Psychologischen Hochschule 22 Marcus Rautenberg 3

4 Patient-Therapeuten-Beziehung Auf verschiedenen Wegen zum Ziel Drei Professoren diskutieren die Bedeutung der Patient- Therapeuten-Beziehung: Prof. Dr. Thomas Fydrich von der Humboldt-Universität zu Berlin für die Verhaltenstherapie, Prof. Dr. Jürgen Körner von der International Psychoanalytic University Berlin für die Psychoanalyse und Prof. em. Dr. Jürgen Kriz von der Universität Osnabrück für die humanistische Psychotherapie. Welche Bedeutung hat die Beziehung zwischen Therapeut und Patient für eine Therapie? Fydrich: Für mich stellt sich zunächst die Frage der Operationalisierung: Was ist eigentlich mit Beziehung gemeint? Oft wird zwischen therapeutischer Technik und Beziehung getrennt. Das finde ich nicht angemessen. Denn es entwickelt sich keine Beziehung ohne therapeutische Interaktion, das heißt ohne Professionalität. Therapeuten setzen immer Techniken zum Beispiel der Gesprächsführung ein, die mit ihrer spezifischen Ausbildung und dem entsprechenden diagnostischen Konzept zusammenhängen. Doch so unterschiedlich die Herstellung einer tragfähigen Beziehung und deren Wirkkonzepte sind: Wichtig ist die Beziehung in jeder Therapieform. Und ich denke, wir sind uns alle einig, dass eine gute Beziehung zwischen Therapeut und Patient die Grundlage einer jeden therapeutischen Arbeit ist. Körner: Aber Beziehung muss nicht immer nur gut sein. Ein ständiger Gleichklang zwischen Therapeut und Patient ist nicht förderlich. Erst die Differenz im Erleben ist anregend. Zudem geht es in der Psychoanalyse auch darum, dass der Beziehungsentwurf des Patienten durchkreuzt wird. Er muss in gewissem Sinne scheitern mit seinem Versuch, den Therapeuten für sich zu verwenden. Kriz: Richtig, die Spiele müssen erkannt und offen gelegt werden aber nicht mitgespielt. Obwohl es durchaus die Idee der humanistische Therapie ist, die Gefühle des anderen aus dessen innerem Bezugsrahmen aufzugreifen, heißt das noch lange nicht, dass ich mich als Therapeut emotional anstecken lasse und so fühlen muss wie mein Patient. Es ist wichtig, einen gewissen Abstand zu halten. Fydrich: Das betone ich auch in meinen Supervisionen: Wenn eine Therapie zu gut und nur harmonisch läuft, fühlen sich die Patienten wohl in der Therapie. Die Therapiemotivation kann dann sehr hoch sein aber Veränderungsmotivation ist etwas vollkommen anderes. Deswegen ist der konfrontative Aspekt der Therapie und nicht das Verschmelzen ein wichtiges Agens. Aus diesen Gründen sollte immer sehr genau geprüft werden, ob zum Beispiel eine Verlängerung der Therapie wirklich notwendig ist oder ob sie eher die Autonomie des Patienten untergräbt. Seit den 1980er-Jahren steht im Mittelpunkt der Verhaltenstherapie die sehr humanistische Idee der Ressourcenorientierung und mit ihr die Fragen: Was kannst du? Und wie kannst du es nutzen in deiner Lage? Diese Fragen stellen sich mehr oder weniger unabhängig von der Lebensgeschichte: Egal, wie schwierig und traumatisch das alles war, du kannst heute für dich selbst Verantwortung übernehmen. Das ist das Prinzip der Autonomie und der Selbststeuerung. Der Therapeut begleitet diesen Prozess wissenschaftlich fundiert und gibt Hilfestellung dabei, dysfunktionale Handlungs- und Erlebnisweisen aufzudecken und Ressourcen zu nutzen. Dieses Prinzip der Autonomie steht jedoch eigentlich im Widerspruch zur Methode der Exposition. Fydrich: Ja, das ist einer der Widersprüche in der Verhaltenstherapie, die ich sowohl in der Ausbildung als auch beim Patienten anspreche: Dieser entscheidet sich für eine Konfrontation und erteilt mir den Auftrag dafür. Wenn ich diesen Auftrag einmal habe, werde ich die Exposition nach allen wissenschaftlichen Regeln durchführen und den Patienten auch wenn er dann darum bittet nicht vorzeitig aus der Situation entlassen. Da steht das Prinzip der Autonomie ganz klar gegen das der Direktivität. Kriz: Deswegen könnte die Exposition nie Teil der humanistischen Therapie sein. Fydrich: Richtig. Und es gibt dabei noch einen Aspekt, den ich sowohl in der humanistischen Therapie als auch in der Psychoanalyse als grundsätzlich anders empfinde: Mit Autonomie als zentralem Prinzip der Therapie verbindet sich die Forderung nach Transparenz im Vorgehen. Und die sehe ich in der Verhaltenstherapie am ehesten: Angefangen beim ersten Telefonat mit dem Patienten bis hin zu den einzelnen Schritten in der Intervention erkläre ich dem Patienten immer, was ich tue und warum. Körner: Ja, das ist ein großer Unterschied und dieser betrifft im weiteren Sinne die Ethik des psychotherapeutischen Handelns. Wir glauben, dass diese Form des Aufklärens und Besprechens, die Sie beschreiben, in der Analyse nicht machbar ist. Der Analytiker würde nur sagen: Fangen wir an. Doch freilich hat er seine Vorstellungen darüber, was passieren könnte, welche Reaktionen auftreten könnten. Für mich ist im Übrigen das Gegenteil von Autonomie nicht Direktivität, 4

5 VPPaktuell 25 SYSTEMISCHE PRAXIS Systemische Einzeltherapie Grossmann Auch als E-Book Konrad Peter Grossmann Systemische Einzeltherapie (Reihe:»Systemische Praxis«, Band 3). 2014, 114 Seiten, 24,95 / CHF 35,50 ISBN Falk Leichsenring Simone Salzer Generalisierte Angststörung Psychodynamische Therapie Praxis der psychodynamischen Psychotherapie analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Auch als E-Book Falk Leichsenring Simone Salzer Generalisierte Angststörung Psychodynamische Therapie (Reihe:»Praxis der psychodynamischen Psychotherapie analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie«, Band 4). 2014, VI/126 Seiten, 24,95 / CHF 35,50 ISBN Das Buch stellt eine fundierte und mit vielen Praxisbeispielen angereicherte Darstellung systemischer Einzeltherapie dar. Der Band stellt ein manualisiertes psychodynamisches Vorgehen zur Behandlung der Generalisierten Angststörung vor. Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychother der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychohritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Ps rtschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte de Fortschritte Tobias der Psychotherapie Teismann Fortschritte Wolfram der Psychotherapie Dorrmann Fortschritte apie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortsch erapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortchotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychother der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychohritte der Suizidalität Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Ps rtschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte de Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte apie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortsch erapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortchotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychother der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychohritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Ps rtschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte de Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte apie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortsch erapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortchotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychother der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychohritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Ps rtschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte de Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte apie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortsch erapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortchotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte tte der Psychother der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte ri der Psychohritte der Psychotherapie Fortschritte der Psychotherapie Fortschritte der Ps Auch als E-Book Tobias Teismann Wolfram Dorrmann Suizidalität (Reihe:»Fortschritte der Psychotherapie«, Band 54) 2014, VI/92 Seiten, 19,95 / CHF 28,50 (Im Reihenabonnement 15,95 / CHF 22,90) ISBN Jeannette Bischkopf Emotionsfokussierte Therapie Grundlagen, Praxis, Wirksamkeit Auch als E-Book Jeannette Bischkopf Emotionsfokussierte Therapie Grundlagen, Praxis, Wirksamkeit 2013, 186 Seiten, 29,95 / CHF 39,90 ISBN Der Band vermittelt eine praxisbezogene Darstellung diagnostischer und therapeutischer Interventionen im Umgang mit akuter und wiederkehrender Suizidalität. Der Band informiert über die Grundlagen und Wirksamkeit der Emotionsfokussierten Therapie und stellt wichtige Interventionsstrategien anhand von Beispielen dar. Marylene Cloitre Lisa R. Cohen Karestan C. Koenen Sexueller Missbrauch und Misshandlung in der Kindheit Ein Therapieprogramm zur Behandlung komplexer Traumafolgen Deutsche Übersetzung und Bearbeitung von Ingo Schäfer, Stephan Schubert-Heukeshoven und Maria Teichert mit CD-ROM Marylene Cloitre Lisa R. Cohen Karestan C. Koenen Sexueller Missbrauch und Misshandlung in der Kindheit Ein Therapieprogramm zur Behandlung komplexer Traumafolgen (Reihe:»Therapeutische Praxis«) 2014, 318 Seiten, Großformat, inkl. CD-ROM, 59,95 / CHF 79, ISBN Jan Philipp Klein Martina Belz Psychotherapie chronischer Depression Praxisleitfaden CBASP mit CD-ROM Auch als E-Book Jan Philipp Klein Martina Belz Psychotherapie chronischer Depression Praxisleitfaden CBASP (Reihe:»Therapeutische Praxis«) 2014, 135 Seiten, Großformat, inkl. CD-ROM, 34,95 / CHF 46,90 ISBN Das Manual beschreibt ein zweiphasiges Therapieprogramm zur Behandlung von Erwachsenen, die an den Folgen von sexuellem Miss brauch und Misshandlung in der Kindheit leiden. Der Band liefert einen Praxisleitfaden zur Behandlung von chronischen Depressionen nach dem CBASP-Ansatz. Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG Merkelstraße Göttingen Tel.: (0551) Fax: verlag@hogrefe.de Internet: 5

6 sondern Abhängigkeit. Und ich denke, nur über diese Abhängigkeit werden wir als Therapeuten wirksam. Der Patient bindet sich an den Therapeuten oft hoch ambivalent. Das gehört dazu und wir müssen es miteinander durchstehen, nicht nur darüber sprechen. Kriz: Auch in der humanistischen Therapie ist Transparenz ein wichtiger Punkt, allerdings auf einer anderen Ebene: nicht kognitiv-edukativ, wie es Kollege Fydrich beschrieben hat. Für uns ist aber auch nicht die Abhängigkeit in der Übertragungssituation so entscheidend, sondern eher die Idee, im Hier und Jetzt die Muster des Patienten deutlich werden zu lassen. Immer dann, wenn so etwas wie ein Muster hier und jetzt entsteht bzw. sich aktualisiert, zu sagen: Stopp! Was findet hier in diesem Raum gerade statt? Und dann daran zu arbeiten. Das ist eher konfrontativ als edukativ. Fydrich: Die Verhaltenstherapie ist sehr stark darin, Störungsbilder voneinander abzugrenzen. Und was mich beschäftigt: Wie können die Humanisten mit den drei Grundvariablen von Rogers arbeiten und sie als notwendig und vor allem hinreichend ansehen? Wie kommt die humanistische Therapie ohne Störungskonzept aus? Oder verstehe ich das falsch? Kriz: Das verstehen Sie falsch. Das Problem liegt in der Ebene. Denn die drei Variablen bedingungslose positive Wertschätzung, Empathie und Kongruenz sind recht abstrakt. In der konkreten Arbeit mit dem Patienten muss ich diese zugrundeliegenden Prinzipien entfalten für die jeweilige Störung und das einzigartige Individuum, mit dem ich arbeite. Im gewissen Sinne tun Verhaltenstherapeuten das auch: Da ein Manual niemals dem einzelnen Patienten gerecht werden kann, wird es für ihn herunter gebrochen. Können wir das vielleicht an einem konkreten Beispiel betrachten, wie etwa einer Depression? Fydrich: Bei Depressionen ist es in der Verhaltenstherapie zentral, sich mit den selbstabwertenden Gedanken und der Inaktivität des Patienten auseinanderzusetzen. Das ist spezifisch für diese Störung; bei einer Angststörung beispielsweise arbeiten wir an ganz anderen Dingen. Die Erkenntnis, dass diese Themen bei den meisten depressiven Menschen eine Rolle spielen, ist unabhängig davon, wie ich mit dem einzelnen umgehe. Und daher kann ich klare Interventionen zum Beispiel zur Aktivierung durch regelmäßige Spaziergänge einsetzen. Was spricht dagegen, konkrete Interventionen auch direktiv zu nutzen? Kriz: Im Einzelfall spricht überhaupt nichts dagegen, aber ein solches Vorgehen wäre nicht typisch humanistisch. Zum Störungsbild aus humanistischer Sicht kann ich Folgendes sagen: Tendenziell haben wir es bei der Depression mit Menschen zu tun, deren Inkongruenz sich daraus ergibt, dass sie die Bedürfnisse anderer besser wahrnehmen als ihre eigenen. Das sind sehr beliebte und sozial verträgliche Menschen. Doch sie erhielten und erhalten ihre bedingte Zuwendung dafür, dass sie ihre eigenen Bedürfnisse und Gefühle vernachlässigen. Dadurch überfordern sie sich ständig und rutschen in eine Depression. Mit diesem Störungsverständnis im Hintergrund, liegt für uns der Fokus auf der Frage: Wie kann ich diesem Menschen verständlich machen, dass er sich übernommen hat? Wie kann er sich Freiräume schaffen und Schutz gegen eine übergriffige Gemeinschaft? Wie kann er sich abgrenzen, ohne sich schlecht zu fühlen? Sie sehen, dass wir ein klares Störungsbild haben, das wir allerdings den Patienten nicht in dieser Form kommunizieren. Und ich kann Ihnen auch nicht genau die Schritte meines Vorgehens im Voraus nennen. Denn das, was ich beschrieben habe, ist noch vergleichsweise abstrakt. Beim einzelnen Patienten muss ich noch einmal genauer hinschauen. Körner: Ich würde zustimmen, dass die Geschichte der Entstehung einer Depression wichtig ist, um den Patienten zu verstehen, denn nur aufgrund dieser entwickelt er bestimmte Gedanken und Verhaltensweisen. Und in der Behandlung Depressiver begegnen wir oft Menschen, die als Kinder in der Herkunftsfamilie nur dadurch eine Daseinsberechtigung hatten, dass sie für andere da sein sollten und keine Ansprüche stellten. Aber und das ist der entscheidende Punkt: Die Verknüpfung mit der Historie ist zwar wichtig, weil sie eine gewisse Ordnung schafft und der Anschauung dient. Die Veränderung jedoch wirkt jetzt zwischen dem Patienten und mir. Sie entsteht dadurch, dass er es wagt, in der Interaktion mit mir mehr zu zeigen. Vor längerer Zeit sagte eine Patientin: Ich stelle mir vor, wie Sie hinter mir sitzen und sich über mich lustig machen. Sie drängte mich in die Rolle des Sadisten, der schlecht mit ihr umgeht. Doch ich würde mich in einer solchen Situation nicht verteidigen und sagen: Stimmt nicht! Ich würde das Verhalten des Patienten deuten, das Motiv für seine Idee verbalisieren. Im Sinne von: Das ist die Angst, die Sie in sozialen Beziehungen haben. Und ich würde mich fragen: Was hat der Patient intrapsychisch davon, mich in diese Rolle zu drängen? Was fürchtet er, was passiert, würde er es anders machen? Wie kann ich ihn dazu ermutigen? 6

7 VPPaktuell 25 Das ist aber eine der Verhaltenstherapie sehr ähnliche Frage. Körner: Ja, und tatsächlich wäre dieses Gedankenexperiment schon etwas zu rational. Entscheidend ist eher, dass der Patient es versucht und die Angst erlebt. Ein Verhaltensexperiment, das zwischen dem Patienten und dem Therapeuten stattfindet. Der Patient muss die Affekte spüren und bewältigen in der Therapie. Fydrich: An diesem Punkt unterstelle ich der Psychoanalyse einen sehr großen vielleicht übergroßen impliziten Optimismus. In der Verhaltenstherapie spielt die therapeutische Beziehung auch eine entscheidende Rolle, aber die wichtigen Verhaltensexperimente finden eben doch draußen statt. Woher weiß der Analytiker, dass die Art der Beziehung oder der Beziehungskorrektur innerhalb der Therapie für die Problematik des Patienten in seiner Welt den Kern trifft, so dass er dann generalisieren kann? Körner: Da habe ich überhaupt keine Sorge, dass das anders sein könnte. Der Patient stellt uns seine Welt und seine Angst vor. Und wenn wir diese einmal zwischen uns bearbeitet haben, wird er das auch auf andere Beziehungen übertragen können. Kriz: Die Humanisten gehen ja auch nicht physisch mit den Patienten in die Außenwelt. Unsere Interventionen finden im Raum statt und fokussieren die Erfahrung im Hier und Jetzt. Wenn verstanden wird, wie der Analytiker sagen würde, oder erfahren worden ist, wie ich sagen würde, wenn die Inkongruenz, die letztendlich Angst und Probleme auslöst, im therapeutischen Raum beseitigt wurde, dann gibt es keinen Grund, warum der Patient sich nicht in anderen Situationen normal verhalten sollte. Denn die Symptome, die er in der Außenwelt zeigt, resultieren, aus humanistischer Sicht, nur aus dieser Inkongruenz. Fydrich: Die Idee verstehe ich. Meine Skepsis entspringt aus der Frage nach der Reliabilität der therapeutischen Beziehung: Mit Herrn Körner oder Herrn Kriz als Therapeuten ist diese eine andere als mit einer Person XY. Sie setzen nun voraus, dass mit jedem Therapeuten zumindest eine sehr ähnliche Übertragungsbeziehung zustande kommt. Körner: Eine ähnliche, ja. Ich denke, dass jeder Patient, der zum Beispiel Angst vor Nähe hat, diese mit jedem Analytiker aktivieren würde. Kriz: Zudem findet die Therapie insgesamt ja nicht im luftleeren Raum statt. Der Patient geht jede Woche aus der Therapie und kann sich ausprobieren. Diese Feedbackschleife gibt es immer. Inwiefern spielen die Emotionen des Therapeuten während der Therapie eine Rolle? Fydrich: Als Supervisor betone ich immer: Der Patient kommt nicht in diese Beziehung, um dich zu ärgern oder aggressiv zu machen. Im Kern hat er einen Auftrag an dich sonst wäre er nicht da. Daher sind die Dinge, die dich als Therapeutin oder Therapeut ärgern, nicht vor dem Hintergrund eurer spezifischen Beziehung zu sehen, sondern vor dem seiner bisherigen Beziehungserfahrungen. Zu bearbeiten ist nur der Teil, für den du den Auftrag hast. Wenn also zum Beispiel ein Narzisst in die Therapie kommt und mit Blick auf die Bilder in der Praxis sagt: Das sind aber keine Originale, die Sie hier hängen haben!, dann geht es nicht darum, mit Ärger zu reagieren. Lieber sollte man es so sehen: Das ist seine Haltung, er braucht das. Das ist sicher auch Teil seines Problems, aber an dieser Stelle nicht der Auftrag in dem Sinn: Nimm mir meine Größenphantasien und meine Überheblichkeit. Ein Narzisst kann hervorragend in dieser Gesellschaft klarkommen. Körner: Er kann Bundeskanzler werden oder ein erfolgreicher Manager. Kriz: Richtig, das geht gar nicht ohne (lacht). Körner: Ich finde, das ist ein wunderbares Beispiel, an dem die Unterschiede unserer Ansätze sehr deutlich werden können. Würde mir ein junger Kollege in der Supervision erzählen, dass ein Patient sich herablassend über die Bilder an der Wand geäußert hat, würde ich fragen: Wie war Ihnen da zumute? Und wenn er dann sagte: Ich habe verstanden, dass er so sein muss, dann würde ich vermuten, dass der Supervisand seine Gegenübertragung abwehrt. Aber das soll er nicht. Genauso wenig soll er dem Patienten seinen Ärger zeigen. Er soll ihn erleben und verstehen, aber nicht abwehren durch eine Rationalisierung. Fydrich: Aber vielleicht ärgert ihn das Ganze ja gar nicht, weil er sieht, dass das Verhalten für den Patienten schlichtweg psycho-logisch ist, es ist logisch in seiner Psyche. Und wenn er als Therapeut das sehen kann, findet überhaupt keine Affektübertragung statt. Warum muss es immer eine Abwehr sein, wenn jemand sagt, dass ihn das nicht ärgert? 7

8 Körner: Das merke ich daran, dass er, wenn er mir davon erzählt, den Ärger an mich weiterleitet. Und wenn Ärger da ist, hilft eine Rationalisierung nicht weiter. Ein guter Analytiker würde dem Patienten antworten: Sie wollen mir sagen, wie gut Ihr Geschmack im Vergleich zu meinem ist. Das wäre eine sehr gute Deutung, die innerhalb der Übertragung die Szene unmittelbar interpretiert und zudem genau die Beziehung thematisiert, die der Narzisst herstellen will. Leider ist das eine Deutung, die einem erst am nächsten Tag einfällt (lacht). Kriz: Bei den Humanisten gibt es den Begriff der reaktiven Inkongruenz. Inkongruenz liegt dann vor, wenn der Patient keinen Zugriff hat und reaktive Inkongruenz dann, wenn ich mich ärgere, obwohl ich es eigentlich besser weiß. Ich spüre meinen Ärger und gehe auf das Spiel ein. Somit ist die reaktive Inkongruenz dem Konzept der Gegenübertragung sehr ähnlich. Ich würde in so einem Fall aber keine Deutung vornehmen, sondern klar kommunizieren: Wissen Sie, das ärgert mich jetzt richtig. Und dann würde ich, wenn ich mir darüber klar geworden bin, warum mich das ärgert, vielleicht fragen: Kennen Sie solche Reaktionen auf Ihre Äußerungen auch von anderen Menschen? Um deutlich zu machen, welche Art von Muster da abläuft. Körner: Würde mein Ausbildungskandidat etwas sagen wie Kennen Sie das auch aus anderen Situationen?, würde ich fragen: Warum schicken Sie Ihren Patienten weg von sich? Das findet doch gerade zwischen Ihnen beiden statt. Eine Deutung wie Sie wollen mir zeigen, dass Sie einen besseren Geschmack haben als ich trifft eher den Punkt. Allerdings setzt sie voraus, dass der Therapeut den Affekt, den Ärger überwunden hat eine schwierige Vorleistung. Aber finden Sie nicht, dass es eine wunderbare Deutung ist? aus, dass dieser andere, Ihr Patient nicht böse sein will. Doch woher wissen Sie das? Es gibt Menschen, die wollen böse sein und anderen wehtun. Das kann man nicht verleugnen. Fydrich: Diesen Vorwurf habe ich schon öfter von Analytikern gehört. Ich sage: Die wollen uns nicht per se schaden. Und die Analytiker fragen dann: Woher wissen Sie das? Und ja, es gibt bestimmt Menschen, die das wollen. Aber für mich ist die Grundhaltung, dass Menschen das eben nicht wollen, therapeutisch hilfreicher. Ich kann mit einer grundoptimistischen Haltung besser arbeiten und habe die Erfahrung gemacht, dass ich damit das Entwicklungspotential des Patienten besser fördere. Kriz: Ich glaube daran, dass das Böse im Menschen entstanden ist. Im Alter von einem halben Jahr ist niemand böse dazu fehlt ihm die Symbolisierungsfähigkeit. Der Mensch wird böse gemacht. Und das ist das Spannende: Etwas über diese Musterbildung in der Entwicklung zu erfahren. Irgendwo in meinem Patienten ist noch der Halbjährige. Und mit diesem zusammen kann ich Arm in Arm auf das Symptom schauen. Körner: Und ich glaube an das Böse und das Destruktive im Menschen. Menschen sind nicht von Natur aus gut. Wenn man bedenkt, wie lange es dauert und wie viel Kraft es kostet, einen Menschen so zu erziehen, dass er sich sozial verhält und gute Maßstäbe in sich selbst entwickelt, dann ist es eigentlich ein Wunder, dass es doch so viele gute Menschen gibt. Die Fragen stellte Susanne Koch. Kriz: Wenn man auf Deutung aus ist, schon. Körner: Ja, wie kann man denn nicht auf Deutung aus sein? Kriz: Tatsächlich würde ich mich über eine solche Bemerkung eines Patienten wohl gar nicht groß ärgern. Nutzen würde ich die Situation wahrscheinlich trotzdem und sagen: Eigentlich müsste ich mich jetzt sehr ärgern. Einfach um deutlich zu machen, welche Gefühle dieser Mensch evoziert und damit die Selbstexploration anzuregen, was in ihm vorgeht bei seiner Äußerung und bei meiner Reaktion darauf. Körner: An der Haltung, mit der Sie beide sprechen, erkenne ich, dass Sie gute Menschen sein wollen. Sie gehen davon 8

9 VPPaktuell 25 Stellenangebote für Psychologen und Psychotherapeuten finden Sie hier stellenmarkt Dieser Stellenmarkt wird vom Deutschen Psychologen Verlag in Kooperation mit dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.v. (BDP) und Deutschlands führender Online-Jobbörse StepStone angeboten. Stellensuche leicht gemacht: Sie möchten in einer Klinik, einem Krankenhaus oder einer privaten Einrichtung als Psychologe oder Psychotherapeut tätig sein? Sie befinden sich noch im Psychologiestudium oder absolvieren eine Psychotherapieausbildung? Hier finden Sie Stellen- und Praktikumsangebote passend zu Ihrer Qualifikation und in Ihrer Nähe! Unser Tipp: Nutzen Sie als BDP/VPP-Mitglied auch die kostenfreien Angebote Ihres Berufsverbandes: Stellenbörse für Mitglieder: Praktikumsbörse für Mitglieder: Gut gerüstet in die Prüfung! Fachstimmen: Miki Kandale, Kai Rugenstein Das Repetitorium für die Abschlussprüfungen zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichen psychotherapeuten 2014, 376 Seiten, Broschur, ISBN , Bestellnr. 326, 42,80 EUR (36,80 EUR für BDP-/VPP-Mitglieder) Das Repetitorium unterscheidet sich wohltuend von einigen anderen Büchern zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung. Ingeborg Kirsch, Ludwigshafen Die Vorteile dieses Buches liegen in der stringenten Struktur und der übersichtlichen Aufbereitung, die das Verstehen und Lernen erleichtert. Philipp Victor, Witten Den Autoren Miki Kandale und Kai Rugenstein ist wirklich eine hervorragende Alternative der bislang vorliegenden spezifischen Literatur zur Prüfungsvorbereitung gelungen. Absolut empfehlenswert! Kundenrezension auf amazon.de Zu beziehen über den Buchhandel oder direkt beim Verlag: Deutscher Psychologen Verlag GmbH Am Köllnischen Park Berlin Tel Fax verlag@psychologenverlag.de 9

10 Reform des Psychotherapeutengesetzes in der entscheidenden Phase VPP für eine reformierte postgraduale Ausbildung Dr. Peter Freytag, Vertreter der Psychotherapeuten in Ausbildung im erweiterten Bundesvorstand des VPP im BDP, zur inhaltlichen Ausgestaltung der Reform des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapieausbildung. Zum Nulltarif wird eine Reform des PsychThG also nicht zu haben sein. Und sie wird von allen Beteiligten eine aufrichtige Überprüfung der Umsetzbarkeit einzelner Bausteine erfordern. Der VPP tritt dabei für den Erhalt der postgradualen Ausbildung ein bei gleichzeitiger Überprüfung ihrer Strukturen auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und der Ergebnisse der Berufsbilddiskussion der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Ausgehend vom Forschungsgutachten des Bundesministeriums für Gesundheit ist dabei eines klar: Das Kernstück der postgradualen Ausbildung, die Praktische Ausbildung unter Supervision, garantiert bereits jetzt qualitativ hochwertige Leistungen in ambulanter und stationärer psychotherapeutischer Versorgung 1. Ein echter Reformbedarf besteht nach Ansicht des VPP daher lediglich bei der Regelung des Zugangs zur Ausbildung und der Praktischen Tätigkeit sowie bei der Ausrichtung der Ausbildung an den veränderten Anforderungen der psychosozialen Versorgung (vgl. Abbildung). Das gestiegene mediale Interesse an den bekannten Missständen in der Psychotherapieausbildung führte im vergangenen Herbst zur Aufnahme der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in den Koalitionsvertrag. Zurecht erwartet die Politik nun klare Signale des Berufsstandes zur inhaltlichen Ausgestaltung. Auf dem 24. Deutschen Psychotherapeutentag wurde daher eine Grundsatzentscheidung zu den Strukturen der Ausbildung noch in diesem Jahr angestoßen: In den kommenden Monaten werden die entscheidenden Diskussionen um die Zukunft der Psychotherapie geführt. Vielfältige Anforderungen Die Anforderungen an die Reform sind überaus komplex: Politik und Gemeinwesen erwarten eine nachhaltige Sicherung der ambulanten und stationären Versorgung, die Studierenden eine klare Regelung des Zugangs zur Psychotherapieausbildung und ein der Nachfrage gerechtes Angebot seitens der Hochschulen. Die PiA erwarten eine Überwindung ihrer prekären Lebensbedingungen im Rahmen der Praktischen Tätigkeit, die Vertreter wissenschaftlich begründeter Therapieverfahren eine Perspektive für ihre Einbeziehung in die Versorgung. Die angestellten Psychotherapeuten schließlich fordern eine Anerkennung ihrer Qualifikation inklusive einer angemessenen Vergütung ihrer Leistungen im stationären Bereich. Erhalt der postgradualen Ausbildung Abbildung: Reformierte postgraduale Ausbildung (Reform-Elemente blau) Einheitliche Regelung des Zugangs Der Umbau der Hochschullandschaft im Zuge des Bologna- Prozesses führte hinsichtlich des Zugangs zur Psychotherapieausbildung zu einem föderalen Nebeneinander unterschiedlichster Maßstäbe. Die veränderten Anforderungen an die psychosoziale Versorgung setzen jedoch ein einheitlich hohes fachliches Niveau der qualifizierenden Masterabschlüsse voraus. Der VPP fordert daher eine bundesweit einheitliche Regelung des Zugangs zur Ausbildung über Masterabschlüsse in den Fächern Psychologie, Pädagogik und Soziale Arbeit mit einer einschlägigen Spezialisierung, da nur so ein hohes fachliches Niveau gesichert werden kann. Unterbesetzte Lehrstühle Die Hochschulen müssen sich erneut mit dem im Bologna- Prozess verankerten Prinzip von Angebot und Nachfrage befassen. Dies betrifft insbesondere die psychologischen Institute, die der Nachfrage nach klinisch-psychologischer Spezialisierung gerecht werden müssen. Die Lehrstühle für Klinische Psychologie sind derzeit in zweifacher Hinsicht unterbesetzt: Zum einen können sie mangels personeller Ausstattung die Nachfrage nach Masterabschlüssen mit klinisch-psychologischer Spezialisierung nicht abdecken. Zum anderen handelt es sich bei den aktuellen Lehrstuhlinhabern nahezu ausnahmslos um Vertreter der Verhaltenstherapie, 10

11 VPPaktuell 25 sodass keine nennenswerte Vermittlung von Kenntnissen der übrigen wissenschaftlich begründeten Therapieverfahren erfolgt. Die hier notwendigen strukturellen Veränderungen sollten durch die Länder unterstützend begleitet werden. Angemessene Vergütung Das Fehlen verbindlicher Regelungen bezüglich der Vergütung der Praktischen Tätigkeit führte zu der im deutschen Gesundheitssystem einmaligen Schieflage, dass PiA trotz ihres gesetzlich verankerten Status als Vollakademiker im Rahmen der Praktischen Tätigkeit vielfach unentgeltlich Leistungen erbringen. Vergleichbar den Referendariaten in anderen Berufsgruppen dient die Praktische Tätigkeit explizit dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Berufsausübung. PiA werden in der Praktischen Tätigkeit an der Behandlung von Patienten beteiligt. Dieser Beitrag zur stationären Versorgung ist angemessen zu vergüten. Stärkere Unterstützung der Ausbildung Die psychiatrischen Kliniken müssen die Ausbildung von Psychotherapeuten im stationären Bereich stärker als bisher unterstützen. In fachlicher Hinsicht betrifft dies Mindeststandards für die fachliche Anleitung der PiA, wie sie bereits von der Bundeskonferenz PiA erarbeitet wurden 2, in materieller Hinsicht den wertschätzenden Umgang mit potentiellen zukünftigen Arbeitnehmern, der sich nicht zuletzt in einer angemessenen Vergütung widerspiegelt. Es existieren bereits zahlreiche Beispiele dafür, dass die Praktische Tätigkeit bei angemessener Vergütung umgesetzt werden kann dies zeigt auch der neue Tarifvertrag der Universitätskliniken in Baden- Württemberg. Die Kostenträger im Gesundheitssystem sind Anzeige_Layout :17 Seite 1 aufgerufen, ein Sonderbudget für die Vergütung der Praktischen Tätigkeit zu erschaffen. Neue Anforderungen an psychosoziale Versorgung Die von der BPtK angestoßene Berufsbilddiskussion liefert zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine Berücksichtigung der veränderten Anforderungen an die psychosoziale Versorgung im Rahmen einer Reform des PsychThG. Vor dem Hintergrund langer Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie sowie damit verbundener Risiken einer vermeidbaren Arbeitsunfähigkeit erscheint insbesondere der Erwerb von Kompetenzen in der ambulanten Erst- bzw. Akutversorgung wünschenswert. Dies erfordert eine entsprechende Überarbeitung der Inhalte der Theoretischen Ausbildung sowie die Implementierung eines praxisorientierten Ausbildungsabschnitts für den Erwerb entsprechenden Handlungswissens. Reform der Praktischen Tätigkeit II Nach Ansicht des VPP bietet sich eine Reform der Praktischen Tätigkeit II von 600 Stunden in Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung an. Dieser Ausbildungsabschnitt wird bereits heute vielfach in den Ambulanzen der Ausbildungsinstitute bzw. in kooperierenden Praxen niedergelassener Psychotherapeuten absolviert. Durch eine entsprechende Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung könnte sichergestellt werden, dass im Rahmen der Praktischen Tätigkeit II unter fachlicher Anleitung durch approbierte Psychotherapeuten gezielt Kompetenzen in der ambulanten Erst- bzw. Akutversorgung erworben werden können. Was passiert mit Ihrem Einkommen, wenn Ihre Praxis stillsteht? Praxis-Unterbrechungs-Versicherung (P.U.V) großer Schutz zum kleinen Preis! Als freiberuflich Tätige tragen Sie ein nicht unerhebliches Risiko. Was passiert, wenn Sie auf Grund einer Erkrankung oder eines Unfalls für einige Wochen Ihre Tätigkeit nicht ausüben können? Schwere existenzielle Probleme können die Folge sein! Unsere seit Jahren bewährte P.U.V bietet eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer KTG und ermöglicht die Absicherung der laufenden Praxiskosten wenn die Praxis über längere Zeit geschlossen bleiben muss. Schließen Sie eine mögliche Deckungslücke zu günstigen Beiträgen und höchsten Leistungen für den Ernstfall. Rufen Sie uns an unter 089/ oder schicken Sie eine an office@dr-rinner.de. Unsere Experten beraten Sie gerne ausführlich, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation zu den VPP-Vorzugskonditionen! Mehr Informationen im beiliegenden Flyer oder auf 11

12 Entscheidende Diskussionen finden jetzt statt In den kommenden Monaten werden sich zahlreiche Veranstaltungen der Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung zu den Strukturen der reformierten Psychotherapieausbildung widmen. Der VPP wird sich dabei für die Überprüfung aller Lösungsbausteine einsetzen sowie für die Umsetzung der Kernforderungen der PiA: Den Master als Zugangsvoraussetzung und eine angemessene Vergütung der Praktischen Tätigkeit. Thesenpapier der AVP Die skizzierten Eckpunkte einer Reform des PsychThG bilden die Grundlage eines Modells einer reformierten postgradualen Ausbildung, das von der Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute und VPP für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung (AVP) erarbeitet wurde 3. Das Thesenpapier der AVP finden interessierte Leser auf der Homepage des VPP. Es wird zudem am 25. Juni 2014 auf der Tagung Ausbildungsreform: Wege Risiken Nebenwirkungen an der Humboldt Universität zu Berlin einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Dr. Peter Freytag PiA-Vertreter im Bundesvorstand des VPP, Köln Literatur: 1. Strauß, B., Barnow, S., Brähler, E., Fegert, J., Fliegel, S., Freyberger, H. J. et al. (2009). Forschungsgutachten zur Ausbildung von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. 2. Albrecht, L., Blasen, S., Freytag, P., Ladwig, I. & John, O. (2014). Standards für die Praktische Tätigkeit. Beitrag der Bundeskonferenz PiA zur Diskussion um die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen in den Kliniken. Psychotherapeutenjournal, 13 (2), Freytag, P., Betram, H., Meier, U. & Piechotta, B. (2014). Für eine konsensfähige Reform des PsychThG: Ein AVP Thesen-Papier. Newsletter Psychotherapie 05/2014, Selektivverträge Expresszuschlag für Depressionsbehandlung Claus Gieseke, Beisitzer im Bundesvorstand des VPP im BDP, kommentiert den Selektivvertrag zwischen der AOK Niedersachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Ein neuer Selektivvertrag zwischen der AOK Niedersachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen gibt Krankengeldbeziehern den Vorrang bei der Depressionsbehandlung. Der Vertrag, der der schnelleren und besseren Versorgung der betroffenen Personen dienen soll, ist aus Sicht des VPP ein Beispiel für die misslungene Entwicklung von Selektivverträgen nach 73a SGB V. Explizites Ziel ist dabei neben der Heilung bzw. Linderung der Symptomatik die schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und damit natürlich die Beendigung des Krankengeldbezugs. Da es sich um einen sogenannten Hausarztvertrag handelt, wurde er unter wesentlicher Beteiligung der niedersächsischen Hausärzteverbände und des Berufsverbands der Nervenärzte geschlossen. Auch Psychotherapeuten können sich an diesem Vertrag beteiligen. Die Indikationsstellung und Steuerung der Behandlung bleibt jedoch den Haus- bzw. den Fachärzten vorbehalten. Depressionsscreening als Grundlage So wird in der Hausarztpraxis zunächst ein Depressionsscreening durchgeführt und ausgewertet mittels eines aus neun Fragen bestehenden Fragebogens (PHQ-9), mit dessen Hilfe der Hausarzt die Schwere der Erkrankung einschätzen soll. Zur Unterstützung der Behandlung gibt es ein Onlinemodul. Im Vertrag ist ferner genau geregelt, wann bei welchem Fragebogenergebnis und insbesondere innerhalb welcher Fristen eine Überweisung an den Facharzt und/oder Psychotherapeuten zu erfolgen hat. Es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden: vorherige Schulung der teilnehmenden Vertragsbehandler, Mindestteilnehmerzahlen aus den Vertragsbehandlergruppen, Ablauf des Terminmanagements und vieles mehr. Alternativ kann die Einschreibung eines Patienten auch über den Facharzt nicht aber den Psychotherapeuten erfolgen. Ausschließlich krankengeldberechtigte Personen Teilnehmen können nur krankengeldberechtigte und -bezie- 12

13 VPPaktuell 25 hende Mitglieder der AOK Niedersachsen mit einer Depressionserkrankung das heißt unter anderem keine Studenten, keine Empfänger von Arbeitslosengeld II und so weiter. Ferner ist die Einschreibung nicht möglich, wenn neben der Depression andere Begleiterkrankungen im Vordergrund stehen. Mit der Rentenversicherung ist von der AOK eine beschleunigte Durchführung entsprechender Rehabilitationsmaßnahmen für die eingeschriebenen Versicherten vereinbart worden. Beteiligung von Psychotherapeuten Die teilnehmenden Psychotherapeuten verpflichten sich, für eingeschriebene Versicherte dauerhaft drei zusätzliche Behandlungsplätze zur Verfügung zu stellen, die über das Terminmanagement der KV Niedersachsen vergeben werden sollen. Zudem erfolgt die Behandlung im Rahmen verschiedener Module: Das Modul P1 (Kurzzeittherapie) besteht aus maximal zehn genehmigungsfreien Sitzungen, die auf eine spätere Richtlinientherapie angerechnet werden. Die erste Sitzung muss innerhalb von 14 Werktagen nach Feststellung der Notwendigkeit durch den überweisenden Arzt stattfinden. Eine Probatorik entfällt, der Patient hat aber die Möglichkeit, nach spätestens fünf Sitzungen den Behandler zu wechseln. Wenn der Patient wieder arbeitsfähig ist, erfolgt ein Wechsel in das Modul P2 (Kurzzeittherapie nach 18 Uhr), das bei Bedarf die Bereitstellung von Terminen nach 18 Uhr vorsieht. In der Regel soll wöchentlich eine Sitzung stattfinden. Einzel- oder Gruppentherapie Ferner heißt es in der Vereinbarung: Die Sitzungen können je nach Gegebenheit als Einzel- oder Gruppentherapie erbracht werden. Geeigneten Patienten soll eine Gruppentherapie angeboten werden. Die Summe der Sitzungen aus P1 und P2 darf bei maximal zehn liegen. Als zusätzliche Vergütung wird pro Sitzung ein Zuschlag zu den entsprechenden Ziffern bzw. 352xx des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs von maximal 15 Euro im Modul P1 und 20 Euro im Modul P2 gezahlt. Stabilisierungspauschale Neu ist die Stabilisierungspauschale P3 in Höhe von 50 Euro, die dann gezahlt wird, wenn die Arbeitsfähigkeit im Laufe der Behandlung wiederhergestellt wird und mindestens sechs Monate bestehen bleibt und wenn keine weitere Richtlinientherapie erforderlich ist. Voraussetzung ist ferner, dass der Versicherte weiterhin krankengeldberechtigtes Mitglied der AOK Niedersachsen bleibt, also zum Beispiel nicht in den Rentenstatus wechselt. Zudem muss die vorgeschriebene Dokumentation über das entsprechende Portal der KV Niedersachsen erfolgt sein. Ausschüttung der Einsparungen Die von der AOK im Vergleich zum Vorjahr erzielten Einsparungen aufgrund verminderter Krankengeldbezugstage sollen über die KV Niedersachsen dann zusätzlich zu 40 Prozent an die am Selektivvertrag beteiligten Ärzte und Psychotherapeuten ausgeschüttet werden ( Pay for Performance P4P ). Gleichzeitig wird gefordert, dass die Depressionsprävalenz gegenüber dem AOK-Bundesdurchschnitt nicht um mehr als 2,5 Prozent zunimmt um Mitnahmeeffekte auszuschließen. Zweifelhafte Erfolgsprämie Auch wenn die zusätzlichen Vergütungsmöglichkeiten verlockend erscheinen, ist der geschlossene Vertrag aus Sicht des VPP kein gutes Beispiel für eine Verbesserung der Patientenversorgung im Bereich Depression und Burnout. Vor allem den neu eingeführten Überweisungsvorbehalt, die Definition des Behandlungserfolgs allein über die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sowie die ethisch bedenkliche Zahlung einer solchermaßen definierten Erfolgsprämie lehnt der VPP entschieden ab. Es ist zu bezweifeln, ob es langfristig sinnvoll ist, eine Erfolgsprämie dafür zu zahlen, dass die psychotherapeutische Behandlung höchstens zehn Sitzungen umfasst. Behandlungsplätze auf Kosten anderer Problematisch erscheint auch die sogenannte zusätzliche Bereitstellung von Behandlungsplätzen, die angesichts voll ausgelasteter Praxen in den meisten Fällen zu Lasten anderer Versicherter gehen dürfte. Durch die Beschränkung auf Vertragsbehandler werden nur scheinbar zusätzliche Behandlungskapazitäten geschaffen. Lediglich die Einbeziehung weiterer Psychotherapeuten (ohne bisherige Kassenzulassung) oder der vom VPP seit Längerem geforderte Wegfall der Leistungsmengenbeschränkung im Jobsharing würden wirklich neue Behandlungsmöglichkeiten schaffen. Zudem sollten die genehmigungsfreien Sitzungen und insbesondere die Probatorik bei der Behandlung der Versicherten aller Krankenkassen und bei allen F-Diagnosen endlich ausreichend und angemessen vergütet werden. Claus Gieseke Beisitzer im Bundesvorstand des VPP im BDP, Hamburg 13

14 Leitlinienentwicklung Die neue S3-Leitlinie Angsterkrankungen Rebecca Uhlich, Fachreferentin des VPP im BDP, stellt in ihrem Beitrag die wichtigsten Informationen zur neuen S3-Leitlinie Angsterkrankungen zusammen. Im Mai 2014 stellte die Steuergruppe der S3-Leitlinie Angsterkrankungen ihre Ergebnisse in Berlin vor. Sechs Jahre lang hatten deren Mitarbeiter die bereits bestehende Leitlinie ausgewertet, die relevante Forschungsliteratur gesichtet und deren Ergebnisse zusammengetragen. An diesem Konsensprozess waren insgesamt 20 Fachgesellschaften beteiligt, darunter die Bundespsychotherapeutenkammer, ärztliche Verbände, Verhaltenstherapeuten und Psychoanalytiker sowie auch Selbsthilfegruppen und Betroffene. Gesellschaftlich relevantes Thema Bei den Angsterkrankungen wird gemäß ICD-10 unterschieden zwischen der Panikstörung, der Agoraphobie (mit und ohne Panikstörung), der Generalisierten Angststörung (GAS), sozialer Phobie und spezifischer (objektgebundener) Phobie. Die Forschung beziffert die Ein-Jahres-Prävalenz in Deutschland auf rund 15 Prozent, wobei die spezifische Phobie mit rund zehn Prozent am stärksten vertreten ist, gefolgt von der Panikstörung mit rund sechs Prozent. Hohe Komorbiditäten Patienten mit Angsterkrankungen weisen in der Regel ein hohes Komorbiditätsrisiko auf. Typische Begleitsymptome sind andere Angsterkrankungen, Depressionen, somatoforme Störungen, Abhängigkeitserkrankungen oder Zwangssymptome. Die verursachten Kosten in direkter Form also für die ambulante oder stationäre Behandlung, Reha-Maßnahmen, Medikamente und so weiter und indirekter Form für Krankengeld und Frühberentung sind erheblich. Daher ist es das erklärte Ziel der hier vorgestellten Leitlinie, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern, Angsterkrankungen frühzeitig zu erkennen, die Therapie weitsichtig zu planen, geeignete Maßnahme zeitnah durchzuführen und Rückfälle zu vermeiden. Empfehlungen der S3-Leitlinie Die Leitlinie Angsterkrankungen unterscheidet wie alle Leitlinien drei Empfehlungsgrade: Grad A weist auf eine Soll -Empfehlung hin. Das bedeutet, mindestens eine randomisierte und kontrollierte Studie hat den Nutzen des Verfahrens nachgewiesen. Grad B hingegen bezeichnet eine Sollte -Empfehlung. Es gibt gute klinische, aber keine randomisierten Studien zu dieser Therapiemethode. Grad 0 bezieht sich auf Kann -Empfehlungen, das heißt Expertenempfehlungen und/oder klinische Erfahrungswerte. Entscheidung des informierten Patienten Die Steuer- und Konsensgruppe der S3-Leitlinie Angsterkrankungen stellt den informierten Patienten in den Mittelpunkt des Auswahlprozesses bei Therapieentscheidungen. So soll einem Patienten mit Leidensdruck oder Einschränkung der Lebensqualität eine Psychotherapie und/oder eine Pharmakotherapie angeboten werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Therapiemethode und den persönlichen Präferenzen des informierten Patienten werden dann weitere Maßnahmen eingeleitet. In Kürze soll eine Patientenform der Leitlinie veröffentlicht werden, damit sich Betroffene selbstbestimmt für oder gegen eine bestimmte Behandlung entscheiden können. KVT weiterhin Methode der Wahl Bei der Panikstörung, der GAS, der Agora- und Sozialphobie wird die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) in Verbindung mit einer Exposition empfohlen (Empfehlungsgrad A). Darüber hinaus wurden die zunehmenden empirischen Nachweise für die psychodynamischen Verfahren berücksichtigt: Eine psychodynamische Psychotherapie wird empfohlen, wenn keine KVT verfügbar ist oder der informierte Patient eine solche Therapie wünscht (Empfehlungsgrad B). Aufgrund fehlender Evidenz wurden keine Empfehlungen für weitere psychotherapeutische Verfahren ausgesprochen, wie etwa für die Interpersonelle Therapie, die klientenzentrierte Gesprächstherapie oder die Internet-Therapie. Empfehlungen zur medikamentösen Behandlung Als Pharmakotherapie für Angsterkrankungen werden selektive Serotoninwiederaufnahmehemmer (SSRIs) und selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRIs) empfohlen (Empfehlungsgrad A). Von der Gabe von Benzodiazepinen wird aufgrund des hohen Abhängigkeitsrisikos generell abgeraten. Lediglich für die spezifische Phobie gibt es keine Empfehlung für eine medikamentöse Behandlung. Sie soll ausschließlich mit KVT plus Expositionstraining behandelt werden (Empfehlungsgrad A). 14

15 VPPaktuell 25 Wertvoller Beitrag zur Versorgung Der VPP begrüßt die neue Rolle des informierten Patienten bei der Methodenauswahl und die zunehmende Berücksichtigung von psychodynamischen Therapieverfahren neben der KVT sowie auch die kritische Betrachtung internetgestützter Verfahren. Um das persönliche Leid der Betroffenen bestmöglich zu reduzieren und unnötige Kosten im Gesundheitssystem aufgrund fehlender oder ungeeigneter Behandlung psychischer Erkrankungen zu vermeiden, ist eine stetige Verbesserung des therapeutischen Angebots notwendig. Hierzu leistet die vorliegende Leitlinie einen wertvollen Beitrag. Das größte Defizit bleibt jedoch die Fixierung auf randomisierte Forschungsstudien, die in Bezug auf die psychodynamischen und humanistischen Therapieverfahren unter anderem aufgrund eingeschränkter Operationalisierungsmöglichkeiten immer noch seltener sind als in der KVT. Der VPP setzt sich deshalb weiterhin für die Berücksichtigung aller evaluierten Therapieverfahren ein und unterstützt die Stärkung des Patienteneinflusses. Nicht jede Therapiemethode passt zu jedem Patienten und jeder Erkrankung. Aber eben nur die richtige Passung garantiert einen schnellen Genesungsprozess und die Reduktion von Chronifizierungen oder Rückfällen. Rebecca Uhlich Fachreferentin des VPP im BDP, Berlin Fixierung auf randomisierte Forschungsstudien Mehr Psychotherapie in Leitlinien Der VPP setzt sich für eine verbesserte Berücksichtigung psychotherapeutischer Expertise in der Leitlinienentwicklung ein und ruft seine Mitglieder zur Mitwirkung auf. Auch wenn Leitlinien noch immer keine juristische Verbindlichkeit haben, erfreuen sie sich zunehmender Beliebtheit. In letzter Zeit mehren sich deshalb die Stimmen, dass auch die praktizierenden Psychotherapeuten die evidenzund konsensbasierten Standards in ihrem Berufsalltag anwenden sollten. Nicht selten stößt diese Forderung jedoch auf Widerstand, da sich die psychotherapeutischen Kollegen immer noch unzureichend in die Entwicklungsprozesse eingebunden fühlen. Mitwirkung erwünscht In report psychologie (Februar 2014) und VPP aktuell (März 2014) informierte der VPP seine Mitglieder über den Prozess der Entstehung einer Leitlinie im Allgemeinen und am Beispiel des idiopathischen Parkinsonsyndroms. Nun sind alle interessierten Mitglieder aufrufen, sich an den VPP zu wenden, wenn sie Interesse daran haben, aktiv an der Entwicklung einer Leitlinie mitzuwirken. Aktuelle Leitlinien in der Entwicklung Derzeit sind (unter anderem) folgende Leitlinien bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften angemeldet, was bedeutet, dass sie noch in diesem Kalenderjahr fertig gestellt werden sollen: Tic-Störungen, Störung des Sozialverhaltens, Unipolare Depression, Autismus-Spektrums-Störungen im Kindes- und Jugendalter, Geschlechtsdysphorie, ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Schizophrenie und Demenz. Leider kann der VPP nicht garantieren, dass ein Einstieg in diese aktuellen Entwicklungsprozesse noch möglich ist. Rebecca Uhlich Fachreferentin des VPP im BDP, Berlin Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und auch Sie die Rolle der Psychotherapie bei der Leitlinienentwicklung stärken wollen, wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle oder schreiben Sie uns eine an 15

16 RECHTSFRAGEN Fristgerechte Entscheidung Leistungsanträge von Patienten an ihre Krankenkasse wie etwa Anträge auf Kostenerstattung für Psychotherapie bei langen Wartezeiten gelten nach Angabe des Bundesministeriums für Gesundheit ohne weitere Prüfung als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von höchstens fünf Wochen von der Krankenkasse entschieden worden sind oder eine Darlegung hinreichender Verzögerungsgründe gegenüber dem Antragsteller erfolgte. So sieht es eine Regelung des Patientenrechtegesetzes vor. Das Sozialgericht Dessau-Roßlau entschied entsprechend in einem Urteil vom 18. Dezember 2013 (Aktenzeichen S 21 KR 282/13). Das kürzlich veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem Fall erreichte ein gesetzlich Versicherter die Versorgung mit einer neuen Kniegelenksprothese, ohne dass seine Krankenkasse die Notwendigkeit der Neuversorgung geprüft hatte. Er berief sich darauf, dass sein Antrag nicht fristgerecht bearbeitet worden war. Das Sozialgericht gab ihm Recht. Die fiktive Genehmigung dürfe anders als ein fehlerhafter Bescheid zudem nicht zurückgenommen werden. Marcus Rautenberg Bundesvorsitzender des VPP im BDP, Hainfeld Computer, und Schweigepflicht Die Computernutzung in der psychotherapeutischen Praxis, insbesondere zur Abrechnungserfassung und Speicherung der Dokumentation, ist grundsätzlich kein Schweigepflichtsproblem. Allerdings ist es eine Verletzung der Schweigepflicht, wenn bei der Anbindung des Computers an das Internet die Kenntnisnahme durch irgendeinen Dritten billigend in Kauf genommen wird. Mit welchem Maß an Gegenmaßnahmen der Vorwurf der billigenden Inkaufnahme zu entkräften ist, wird selten klar definiert was wohl daran liegt, dass böswillige Angriffe und Abwehrmaßnahmen stetem technischen Fortschritt unterliegen, derlei Angaben also schnell veralten. Derzeit mag es ausreichen, eine Firewall, einen aktuellen Virenscanner und automatisierte Softwareaktualisierungen vorzuhalten. Ob darüber hinaus die Internetnutzung auf das beruflich notwendige Maß zu reduzieren und die Dokumentation auf der Festplatte zu verschlüsseln ist, ist fraglich, mindestens aber ratsam. Verschlüsselung auch auf dem eigenen PC Aktuelle Nachrichten über intransparente Zugriffe von Anbietern neuerer Betriebssysteme auf den Praxiscomputer werfen neue Fragen der Datensicherheit auf. Unter diesen Bedingungen wird die regelmäßige Verschlüsselung selbst der Daten auf dem eigenen Computer wohl zur Pflicht. Die Unsicherheit bezüglich der technischen Anforderungen zur Vermeidung der Strafbarkeit nach 203 StGB lässt sich umgehen, wenn optimalerweise zertifizierte EDV-Dienstleister zur Einrichtung und Wartung des Praxiscomputers beauftragt werden. Dies ist zugleich die bequemste Art, auch die berufsrechtlichen Datenschutzpflichten ( 10 Muster-Berufsordnung) zu erfüllen. (mit Internetzugang) zu nutzen, sind diskutabel, aber angesichts der zeitgemäßen Anforderungen abzulehnen. Zwar bleiben selbst bei hochwertiger Verschlüsselung Restrisiken, aber man kann (nach allerdings nicht unbestrittener Auffassung) unterstellen, dass Patienten wissen, dass Computer und Internet auch in einer psychotherapeutischen Praxis genutzt werden (müssen) und dass Restrisiken nicht ausgeschlossen werden können, sodass insoweit eine konkludente Einwilligung hinsichtlich dieser Risiken vorliegt. Kommunikation über neue Medien Die Kommunikation mit Patienten per bzw. über neue Medien, wie etwa Facebook oder Skype, ist unterschiedlich schweigepflichtsrelevant. Allein das Bereithalten einer -Adresse, über die der Patient gegebenenfalls vertraulich werden könnte, obwohl der Kommunikationsweg alles andere als geschützt ist, ist keine Schweigepflichtsverletzung. Es darf unterstellt werden, dass alle Nutzer um den mangelnden Datenschutz des -Verkehrs wissen und somit selbst das Risiko unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte eingehen. Erst wenn fälschlich suggeriert wird, es handele sich um einen besonders geschützten -Verkehr, droht 203 StGB. Bei der Bereitstellung der Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke ist jedoch mehr Vorsicht geboten, da es deren Wesensinhalt ist, über sie freundschaftlich zu werden und damit auch wenn viele Nutzer über die Unsicherheiten aufgeklärt sind fälschlich eine Art von Vertrauenswürdigkeit suggeriert wird. Angesichts der Datensammelleidenschaft vieler Anbieter verbietet sich die Nutzung von sozialen Netzwerken für die Kommunikation an den Patienten weitgehend. Konkludente Einwilligung Radikalere Maßnahmen, wie überhaupt keinen Computer Nicht jede problematisch In jeder eines Therapeuten an einen Patienten eine 16

17 RECHTSFRAGEN VPPaktuell 25 Schweigepflichtsverletzung zu sehen, schießt über das Ziel hinaus. Zwar liegt angesichts des unzureichenden Schutzes einer immer eine billigende Inkaufnahme einer Offenbarung durch Kenntnisnahme eines böswilligen Dritten: Wenn aber zum Beispiel ein Patient per eine Bestätigung seines nächsten Termins erbittet, dann ist es angemessen, von einer konkludenten Einwilligung des Patienten dahingehend auszugehen, dass er, wenn er eine solche Frage per stellt, angesichts der Erwartbarkeit der Antwort und ihrer Belanglosigkeit diese per erwartet und die mögliche Kenntnisnahme durch Unbefugte in Kauf nimmt. Allerdings trägt der Psychotherapeut das Risiko, dass die nicht vom Patienten stammt und die Antwort einen unberechtigten Dritten erreicht und damit eine Offenbarung im Sinne des 203 StGB ist. Im Alltag dürften viele Angehörige schweigeverpflichteter Berufe je nach Grad der Vertraulichkeit des Inhalts die Authentizität des Anfragers aus den Umständen des Einzelfalls unterstellen und sich darauf verlassen, nicht einem unberechtigten Dritten zu antworten. Es sollten aber schon leise Zweifel reichen, um lieber nicht per zu antworten, sondern zum Beispiel anzurufen. -Antwort eher die Ausnahme In jeder -Nutzung des Patienten eine konkludente Einwilligung auch der Antwort per zu sehen, wäre falsch. Diese Annahme würde unterstellen, der Patient sei mit jeder Antwort, egal, wie hoch vertraulich der Inhalt auch sein möge, per einverstanden. In vielen Fällen ist daher vorsichtshalber davon auszugehen, dass keine konkludente Einwilligung besteht. Wenn ausnahmsweise die konkludente Einwilligung vorliegt, entbindet das den Psychotherapeuten zudem nicht von seiner berufsrechtlichen Pflicht, seinen Praxiscomputer ausreichend zu sichern. Das wird sich anders darstellen, wenn der -Verkehr verschlüsselt ist und mit digitalen Signaturen erfolgt, was allerdings angesichts erheblicher technischer Umständlichkeiten noch lange kein Standard ist. Auf s des Patienten per Brief oder Anruf zu reagieren, sollte also die Regel sein. Obwohl auch Briefe von Unbefugten geöffnet und Anrufe abgehört werden können, ist bezüglich dieser Restrisiken stets die konkludente Einwilligung schon darin zu sehen, dass der Patient eine Telefonnummer und seine Postadresse mitteilt oder veröffentlicht hat. Die Antwort per bleibt die Ausnahme für eher belanglose Kommunikation ohne Gesundheitsdaten. Eine als erste Kontaktaufnahme, zum Beispiel als Antwort auf einen Brief, verbietet sich, weil allein das Bereithalten einer - Adresse des Patienten keineswegs die konkludente Einwilligung erkennen lässt, man könne ihm auch der Schweigepflicht unterfallende Daten per senden. Jan Frederichs, Rechtsreferent des VPP im BDP, Berlin Landesfachverband Mitteldeutschland Workshop zum Patientenrechtegesetz Im Mai veranstaltete Juliane Sim in Unterwellenborn einen Workshop zum Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ( 630a bis 630h BGB). In kollegialer Runde erörterte sie die wichtigsten Neuerungen: Neben prinzipiellen Informationen zum Inhalt des Gesetzestextes, wurden dessen Bedeutung für die psychotherapeutische Versorgungsrealität sowie mögliche positive und negative Konsequenzen diskutiert. Im Vordergrund standen die Patientenaufklärung, Therapievereinbarungen und der Therapievertrag nach Psychotherapeutengesetz. Hierbei wurden unter anderem folgende Themen besprochen: Wann sollte der Therapievertrag geschlossen werden? Wie viele Informationen sind notwendig und können übermittelt werden, ohne den Patienten zu überfordern? Wozu verpflichtet sich der Therapeut im Vertrag? Ist es hilfreich, die therapeutische Beziehung im Vertrag genau zu beschreiben? Wie können Ausfallhonorare vertraglich verankert werden? Abschließend fanden offene Fragen, der Austausch von bisherigen Erfahrungen und die Entwicklung von Strategien zum erfolgreichen Transfer des Gesetzes in den Praxisalltag Raum. Ein weiterer Workshop zu diesem Thema ist in Leipzig geplant. Zudem besteht die Möglichkeit, Workshops an weiteren Orten zu veranstalten. Interessenten melden sich bitte per bei Juliane Sim ( praxis.sim@t-online.de ). Juliane Sim Beauftragte für den Landesfachverband Mitteldeutschland, Unterwellenborn 17

18 VERANSTALTUNGSKALENDER 04. und 05. Juli Interdisziplinäres Symposium Ort: Kassel/Bad Wilhelmshöhe Thema: Gesundheit und Lebensqualität Ressourcen und Resilienz bis 06. Juli 2014 Symposium des Instituts für Psychotherapie und Psychoanalyse Ort: Andernach Thema: Die Vielfalt in der Einheit Zukunft gestalten Juli 2014 Landestag der Psychologie der BDP- Landesgruppe Baden-Württemberg Ort: Haus des Sports SpOrt im Neckarpark, Stuttgart Thema: Gesunde Generationen bis 30. August 2014 Berliner Fortbildungswoche Psychotherapie Ort: Berlin Thema: Kindheit und Jugend bis 29. August World Congress for Psychotherapy Ort: Durban (Südafrika) September 2014 Psychotherapeutenstammtisch Kaiserslautern Ort: Weinhaus Stepp, Osterstr. 2a, Kaiserslautern Beginn: Uhr Info: Dr. Birgit Bach-Erb T 0631/ September Forum Inklusion Ort: Mainz Thema: Inklusion im Lebenszyklus Info: Sektion Klinische Psychologie im BDP fachgruppen/p101-forum-inklusion.shtml 13. bis 17. September 2014 Erfurter Psychotherapiewoche Ort: Erfurt Thema: Gleiche Chancen für alle!? Individuelle und gesellschaftliche Hemmnisse persönlicher Entwicklung bis 22. September Verhaltenstherapiewoche Ort: Freiburg Thema: Natur- und tiergestütztes Vorgehen in der Psychotherapie: Modetrend oder Chance? und 21. September Kindertherapietage der Universität Bremen Ort: Bremen Info: Eva Todisco E todisco@uni-bremen.de bis 25. September Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie Ort: Bochum Thema: Vielfalt der Psychologie bis 28. September AGHPT-Kongress Ort: Berlin Thema: Zeitkrankheit Depression. Aktuelle Perspektiven der Humanistischen Psychotherapie bis 16. Oktober Lübecker Psychotherapietage Ort: Lübeck Thema: Reif für Veränderung bis 18. Oktober 2014 Kongress Essstörungen Ort: Alpbach (Österreich) E info@netzwerk-essstoerungen.at und 25. Oktober Wissenschaftliches Symposium für Psychotherapie Ort: Universitätsklinikum St. Josef-Hospital, Gudrunstr. 56, Bochum Thema: Das Gedächtnis in Biographie, Psychopathologie und Psychotherapie Info: Frau C. Beyer T 0234/ E corinna.beyer@wkp-lwl.org 8. und 9. November 2014 Workshop Treating Depression Hypnotically and Strategically Ort: Berlin Thema: Hypnotherapie in der Depressionsbehandlung E info@metaforum-deutschland.de November Rheinische Allgemeine PSYCHOtherapietagung Thema: Schönheit Illusion und Machbarkeit Ort: Hürth/Köln November 2014 Tag der Psychologie Ort: Berlin Thema: Berufsbild Psychologie Info: Annika Mast E a.mast@bdp-verband.de 02. Dezember 2014 Psychotherapeutenstammtisch Kaiserslautern Ort: Weinhaus Stepp, Osterstr. 2a, Kaiserslautern Beginn: Uhr Info: Dr. Birgit Bach-Erb T 0631/ Dezember 2014 LandespsychotherapeutInnentag 2014 des VPP-LFV Niedersachsen Ort: Hanns-Lilje-Haus, Hannover Zeit: bis Uhr T 04209/ E vpp-niedersachsen@t-online.de 18

19 WIRTSCHAFTSDIENST AKTUELL VPPaktuell 25 Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge für Psychotherapeuten Die Sicherung des Lebensstandards für den Ruhestand und Berufsunfähigkeitsvorsorge sind zwei eng miteinander verbundene und immer aktuelle Themen. Die Beratungspraxis zeigt, dass diese oft nicht mit der notwendigen Konsequenz verfolgt werden. Deshalb sollen in den nächsten vier Ausgaben von VPP aktuell wichtige Aspekte dieser Themen umfassender beleuchtet werden. Altersvorsorge in Deutschland Seit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) 2005 werden die verschiedenen Formen der Altersvorsorge in Deutschland in drei Schichten eingeteilt Sonstige Vorsorge/Kapitalanlageprodukte Private Rentenversicherung (PRV) Kapitalbildende Lebensversicherung (KLV) Investmentsparpläne Aktien etc. Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge Versorgungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bav) Riester-Rente Basisvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Versorgungswerke für Psychotherapeuten Basis-Rentenversicherung (Rürup-Rente) Abbildung: Modell Altersvorsorge in Deutschland Die Rente ist sicher? Ohne Eigenvorsorge können auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte angestellte Psychotherapeuten kaum beruhigt in die Zukunft schauen. Kürzungen der Alters- und Hinterbliebenenrenten sowie der Ersatz der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente durch die sogenannte Erwerbsminderungsrente führen zu wachsenden Versorgungslücken. Das Nettorentenniveau in Bezug zum letzten Bruttoeinkommen liegt heute nur noch bei rund 47 Prozent. Die genannten Probleme der Sozialversicherung resultieren vor allem aus der demografischen Entwicklung in Deutschland. Freiberuflich tätige Psychotherapeuten sind in der Regel in Versorgungswerken pflichtversichert. Doch auch darüber wird zunächst nur eine Grundversorgung sichergestellt. Die Regularien von Versorgungswerken ermöglichen Beitragsund Leistungsanpassungen und bergen somit ebenfalls Unwägbarkeiten. Der Weg zur bedarfsgerechten Vorsorge Produkt- und Anbietervielfalt, unterschiedliche steuerliche Regelungen und staatliche Förderungen sind nur einige der beim Aufbau eines Vorsorgekonzepts zu berücksichtigenden Entscheidungskriterien. Fehlentscheidungen können gravierende Auswirkungen haben. Diese lassen sich bei der Komplexität der zu treffenden Entscheidungen nur vermeiden, wenn auf die Beratung durch Experten zurückgegriffen wird. Die Vorsorgeberatung ist immer eine ganzheitliche Finanzplanung, die unter anderem folgende Elemente umfasst: Analyse des finanziellen Status Quo Ermittlung der angestrebten Ziele und Wünsche Berücksichtigung zukünftiger Veränderungen Ermittlung und Berücksichtigung persönlicher sowie vermögensrechtlicher Risiken Auswahl geeigneter Produkte Berücksichtigung staatlicher Fördermöglichkeiten Daraus ergeben sich für ein tragfähiges Vorsorgekonzept zu berücksichtigende Grundsätze: Frühzeitiger Einstieg in Vorsorgemaßnahmen Berücksichtigung aller wichtigen Vorsorgebereiche (Alter, Berufsunfähigkeit, Pflegefall, Hinterbliebenenabsicherung) Laufende Überprüfung und Anpassung Kombination von Produkten der verschiedenen Schichten Fazit und Ausblick Einerseits gilt, dass ergänzende private Vorsorge in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt. Andererseits fühlen sich viele überfordert damit, weil Altersversorgung als intransparent, teuer, kompliziert oder überreguliert empfunden wird. Die Experten des BDP-Wirtschaftsdienstes bieten VPP-Mitgliedern deshalb bundesweit professionelle Unterstützung, damit ein passgenaues Versorgungskonzept entsteht. In der nächsten Ausgabe von VPP aktuell werden Vorsorgeprodukte der Schicht 1, vor allem die Basis- oder Rürup- Rente, im Hinblick auf die Altersvorsorge von Psychotherapeuten genauer beleuchtet. Dr. Michael Marek Wirtschaftsdienst GmbH des BDP, Berlin 19

20 DEUTSCHER PSYCHOLOGEN VERLAG AKTUELL 30 Jahre Deutscher Psychologen Verlag Der Deutsche Psychologen Verlag (DPV), eine der drei Tochtergesellschaften des BDP, feierte am 4. Mai 2014 ein rundes Jubiläum: Vor 30 Jahren wurde der Verlag mit dem Ziel der Verbreitung psychologischen Wissens durch Veröffentlichung gegründet. Nachdem der DPV zunächst im damaligen BDP-Servicezentrum in Bonn ansässig war, bezog er gemeinsam mit BDP, VPP, DPA und Wirtschaftsdienst im Frühjahr 2009 das Haus der Psychologie in Berlin. Von dort aus steuert das Verlagsteam, das seit 2004 unter der Leitung der Geschäftsführerin Ina Jungbluth agiert, die Produktion der vom BDP herausgegebenen Zeitschriften und Bücher und entwickelt neue Serviceleistungen für die Verbandsmitglieder. Seit dem Jahr 2013 erscheint auch die Publikation VPP aktuell unter dem Dach des DPV. Das Zugpferd im Verlagsprogramm ist weiterhin der report psychologie, die Fachund Verbandszeitschrift des BDP, die zehnmal jährlich an alle BDP-Mitglieder versendet wird. Daneben ist der Verlag zuständig für die Produktion weiterer Zeitschriften, wie etwa Wirtschaftspsychologie aktuell und Praxis der Rechtpsychologie. Neben diesen Periodika umfasst das Verlagsprogramm elektronische Medien, Tools für Coaching und Psychotherapie sowie zahlreiche Buchveröffentlichungen. Den thematischen Schwerpunkt des Buchprogramms bildet die Psychotherapie. Außer dem Onlineshop ( der das komplette Verlagsprogramm auf einen Blick bietet, verantwortet der Verlag mehrere Webseiten mit redaktionellem Angebot, etwa die Onlineauftritte der Zeitschriften report psychologie und Wirtschaftspsychologie aktuell. Im Jahr 2011 rief der Verlag zudem einen Online-Stellenmarkt ins Leben: Dank einer Kooperation mit Deutschlands führender Online-Jobbörse StepStone können unter aktuelle Stellenausschreibungen für Psychologen und Psychotherapeuten abgerufen werden. Ina Jungbluth Geschäftsführerin DPV GmbH, Berlin Neue Praktikumsbörse freigeschaltet Bereits seit 2013 können sich BDP- und VPP-Mitglieder untereinander über aktuelle Stellenangebote und -gesuche informieren und im Mitgliederbereich der BDP-Homepage ( kostenfrei Stellenanzeigen schalten. Dieses Angebot wurde nun um eine Praktikumsbörse für Psychologiestudierende erweitert, die in Zusammenarbeit mit den Studierenden im BDP eingerichtet wurde und die bisherige BV-Praktikumsbörse ablöst. Praktikumsangebote können hier kostenfrei veröffentlicht werden. Zu finden ist dieses neue Angebot unter: www. bdp-verband.de/praktikumsboerse. Ina Jungbluth Geschäftsführerin DPV GmbH, Berlin VPP aktuell auch im Abonnement erhältlich Bisher war der Bezug der Zeitschrift VPP aktuell den Mitgliedern des VPP vorbehalten. Ab der vorliegenden Ausgabe 25 bietet der DPV die Publikation auch im frei verkäuflichen Abonnement an. Im Jahresabonnement zahlen Leser für vier Ausgaben 48 Euro (im Ausland 52 Euro). BDP-Mitglieder, die nicht zugleich VPP-Mitglieder sind, zahlen für das Abonnement einen ermäßigten Tarif von 36 Euro. Studierende, Arbeitslose und Rentner erhalten gegen Nachweis 50 Prozent Rabatt (alle Preise inkl. MwSt und Versandkosten). Für Mitglieder des VPP ist der Bezug der vier jährlichen Ausgaben natürlich weiterhin im Mitgliedsbeitrag enthalten. Abonnementbestellungen können auf der neuen Website oder direkt beim Verlag aufgegeben werden (Telefon: 030/ , Dort kann auch eine Probeausgabe angefordert werden. Orientierungshilfe zur Abrechnung Dieser Ausgabe von VPP aktuell liegt die Broschüre EBM 2014 bei, die der VPP seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit dem DPV als Orientierungshilfe zur Verfügung stellt. Weitere Exemplare können zum Preis von 5,00 Euro (inkl. MwSt und Versand) beim DPV bestellt werden (Telefon: 030/ , psychologenverlag.de). VPP-Mitglieder finden weitere Praxismaterialien zum Download im Mitgliederbereich der Homepage 20

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