INHALT. 1. Anwendungsbereich Allgemeines Netzanschluss Leitungsbemessung Leitungsverlegung 4. 6.

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1 INHALT Seite 1. Anwendungsbereich 2 2. Allgemeines 2 3. Netzanschluss 3 4. Leitungsbemessung 4 5. Leitungsverlegung 4 6. Erdungsanlagen 5 7. Sicherungen vor den Messeinrichtungen 6 8. Zählerverteilerschrank 7 9. Überspannungsschutz Baustromanschluss Normen und Vorschriften Ausführungspläne, schematische Darstellungen

2 1. Anwendungsbereich Diese Richtlinie gilt für Anlagen, die im Verteilernetz der FEISTRITZWERKE-STEWEAG GmbH mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden. Sie ergänzen die allgemein gültige bundeseinheitliche Fassung der TAEV im Bereich des Hausanschlusses, der Installation bis zu den Messeinrichtungen (Vorzählerleitungen), des Montageortes der Messeinrichtung (Zählerverteilerschränke), der Baustellen und bei Provisorien. 2. Allgemeines Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass vor Neu-, Zu- und Umbauten des Hausanschlusses, der Vorzählerleitungen und Messeinrichtungen das Einvernehmen zwischen Bauausführenden, Kunden, E-Installateuren und der FEISTRITZWERKE- STEWEAG GmbH hergestellt wird, damit bereits im Planungsstadium auf die Erfordernisse der Elektroinstallation und der zukünftigen technischen Entwicklung Bedacht genommen werden kann. Der Netzzugangswerber hat die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber zu beantragen. Wird der Kabelhausanschluss nicht von der FEISTRITZWERKE-STEWEAG GmbH hergestellt, ist vor Inbetriebnahme der Anlage ein Lageplan mit dem genau eingemessenen Energiekabel sowie der Erdungsanlage der zuständigen FEISTRITZWERKE-STEWEAG GmbH Betriebsstelle zu übergeben. In diesem Lageplan müssen die Länge, die Kabeltype, der Querschnitt und die Verlegetiefe des Kabels enthalten sein. Mit der Verordnung 322 vom des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wird die Verwendung der Schutzmaßnahme Nullung für Neubauten zwingend vorgeschrieben und für bestehende Objekte empfohlen. Erfolgt der Anschluss an ein Verteilernetz, das für die Anwendung der Schutzmaßnahme Nullung freigegeben ist, so ist die Schutzmaßnahme Nullung in den Verbraucheranlagen zu realisieren (Skizze N8.033). Erfolgt der Anschluss an ein Verteilernetz, das zu diesem Zeitpunkt für die Anwendung der Schutzmaßnahme Nullung noch nicht freigegeben ist, so sind die Verbraucheranlagen so auszuführen, dass ihre Umstellung auf die Schutzmaßnahme Nullung mit minimalen Kosten möglich ist. Die Nullungsverbindung ist vorzubereiten, jedoch bis zur Freigabe der Schutzmaßnahme Nullung nicht anzuschließen. Die Freigabe des jeweiligen Verteilernetzes für die Nullung, erfolgt durch die FEISTRITZWERKE-STEWEAG GmbH

3 3. Netzanschluss Der Netzanschluss umfasst die Anschlussanlage und die Vorzählerleitungen bis zu den Zähleinrichtungen. Der Netzzugang kann als Freileitungsanschluss oder/und Kabelanschluss ausgeführt werden (Skizzen N8.034, N8.034/a, N8.034/b, N8.035). 3.1) Anschlussanlage Unter Anschlussanlage wird jener Teil der Leitung mit Zubehör verstanden, die vom technisch geeigneten Anschlusspunkt im Netz des Netzbetreibers bis zur Eigentumsgrenze (Übergabestelle) benötigt wird. Sie verbindet die Anlage des Netzbetreibers mit der Kundenanlage (z.b. Kabelkasten). Die Übergabestelle (Eigentumsgrenze) bei Kabelanschlüssen befindet sich an den netzbenutzerseitigen Anschlussklemmen der Hausanschlusssicherung und bei Freileitungsanschlüssen an den Klemmen der Hauseinführungsleitungen der Freileitung. Der Netzbetreiber bestimmt Art und Lage der Anschlussanlage sowie deren Änderungen und legt den Anschlusspunkt unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden fest. 3.2) Hauptleitung (Vorzählerleitung, Hausanschlussleitung Hauptleitungen sind im Sinne der ÖVE Bestimmung ÖVE/ÖNORM , die Leitungen zwischen dem Hausanschlusskasten und den Messeinrichtungen. Der Hausanschlusskasten ist die Einrichtung zur Aufnahme der Hausanschlusssicherung. Vorzählerleitung und Hausanschlussleitung sind die Leitungen vor der Messeinrichtung, daher deckungsgleich mit dem Begriff Hauptleitung. In der TAEV unterscheidet man Vorzählerleitungen: 3.2.1) Innere Anschlussleitung (Freileitung) Die Innere Anschlussleitung ist die Leitung von der Freileitungsklemme bis zur Hausanschlusssicherung (Skizze N8.027) ) Zuleitungen Als Zuleitung wird die Leitung zwischen der Hausanschlusssicherung und der Messeinrichtung bezeichnet, an der nur eine Kundenanlage angeschlossen ist (Skizze N8.028) ) Hauptleitung Als Hauptleitung wird die Leitung zwischen der Hausanschlusssicherung und den Hauptleitungs-Abzweigklemmen bezeichnet, an der mehr als eine Kundenanlage angeschlossen ist (Skizze N8.029) ) Abzweigleitung Die Abzweigleitungen sind die Leitungsverbindungen von der Hauptleitung zu den Messeinrichtungen

4 4. Leitungsbemessung Kabel und Leitungen sind nach den jeweils gültigen ÖVE-Vorschriften bzw. nach der TAEV zu bemessen. In Anbetracht des wachsenden Energiebedarfes sind ausreichende Reserven bei den Leiterquerschnitten und Rohrgrößen vorzusehen. Bei einem Freileitungsanschluss gelten für die Freileitungen mit isolierten Leitern folgende Leitungstypen und Einheitsquerschnitte: PE-isolierte Freileitungsleiter E-A2Y 4x50 RM 1kV E-A2Y 4x95 RM 1kV Im Dachständerrohr ist Leitungsmaterial mit Sonderisolation der Leitungstype GWuö mindestens 16mm² Cu zu verwenden. Bei einem Kabelanschluss gelten folgende Leitungstypen und Einheitsquerschnitte: E-Y2Y-JN 4x16 RM 0,6/1kV HD60 E-AY2Y-JN 4x50 SM 0,6/1kV HD60 E-AY2Y-JN 4x95 SM 0,6/1kV HD60 Bei Mehrfamilienhäusern müssen für die Hauptleitungen im Gebäude (Steigleitungen) mindestens die Leiterquerschnitte und Nenngrößen der Installationsrohre gemäß TAEV Tabelle II/2-13 vorgesehen werden. 5. Leitungsverlegung 5.1) Freileitung Die Leitungsverlegung muss nach den jeweils gültigen ÖVE Bestimmungen, den ÖNORMEN, der TAEV, den Normen der FEISTRITZWERKE-STEWEAG GmbH, sowie den internen Anweisungen und Mitteilungen durchgeführt werden. Es sind dies hauptsächlich die Vorschriften ÖVE-L1, die ÖVE/ÖNORM E-8001, die ÖVE/ÖNORM E und die STEWEAG- Werksnormen A1-A8, N1-N3, N5-N6 und N11. Anschlüsse aus dem Freileitungsnetz können mit blanken Freileitungsseilen, wie auch mit isolierten Freileitungsseilen durchgeführt werden, wobei die isolierte Freileitung der blanken Ausführung vorzuziehen ist. Bei Freileitungsanschlüssen ist für eine mögliche spätere Umstellung auf Kabelanschlüsse vorzusorgen (Leerverrohrung). Für einen späteren Kabelanschluss ist von der linken unteren Ecke des Vorzählerteiles ein Leerrohr KSX PE 50 mit nur einem Bogen (Radius mind. 0,8m) und mind. 0,7m bzw. 0,8m unter dem Außenniveau in das Freie vorzusehen

5 5.2) Kabelverlegung Werden Hauptleitungen im Erdreich verlegt, sind Erdkabel mit HDPE Mantel zu verwenden, nur in Sonderfällen können Kabel mit PVC-Mantel verwendet werden. Um die erwünschte Zuverlässigkeit des Kabelanschlusses zu gewährleisten, muss die Kabelverlegung besonders sorgfältig durchgeführt werden. Beim Ausziehen des Kabels ist besonders darauf zu achten, dass der Mantel nicht beschädigt wird. Das Kabel mit PVC-Mantel muss mit steinfreier Erde oder Mauersand (kein gebrochener Sand) mit max. Korngröße 3mm eingebettet werden. Beim Kabel mit HDPE-Mantel kann die Bettung mit Aushubmaterial, wenn keine spitzen und scharfkantigen Steine oder Schutt vorhanden ist, erfolgen. Die Kabelabdeckplatte und das Kabelwarnband mit der Aufschrift ACHTUNG KABEL muss in gegebener Höhe in den Kabelgraben eingebracht werden. Das im Erdreich verlegte Kabel ist in einem Lageplan einzuzeichnen, in dem die Kabeltype, der Querschnitt und die Verlegetiefe vermerkt sind. Die Kabelverlegung muss nach den Vorschriften ÖVE-L 20, ÖVE-K603, ÖVE-EN1 durchgeführt werden. 5.3) Installation im Gebäude Hauptleitungen in Gebäuden können als PVC-Aderleitungen oder als Kabel in ausreichend dimensionierten Rohren verlegt werden. Es sind die Installationshinweise nach TAEV, Teil II, einzuhalten. Auf unbefugte Stromentnahme ist Bedacht zu nehmen. 6. Erdungsanlagen 6.1. Zusammenschluss von Betriebserdern mit Schutzerdern von Kundenanlagen Werden im Zuge der Kabelverlegung Schutzerder von Kundenanlagen freigelegt und ist eine Trennung von dem Betriebserder durch einen lichten Abstand von 1 m nicht möglich, so ist ungeachtet ob das Objekt sofort in die Nullung einbezogen wird oder vorerst nicht, eine Verbindung in der Erde herzustellen (siehe Skizzen N8.034, N8.035). Bei Stromkreisen, in denen die Nullung bereits zur Anwendung kommt, sind alle fremden Erder ungeachtet ihrer Materialien, bei Annäherung an einen Betriebserder mit diesem zu verbinden Erderverbindungen unter Erde Bei Erdverbindungen unter Erde ist eine entsprechende korrosionsbeständige Verbindung herzustellen. Bei der Verbindung zwischen Kupferseil und Erdungsbandeisen ist eine feuerverzinkte Erdungskreuzklemme zu verwenden. Die Verbindungsstelle (Erdungskreuzklemme) und das - 5 -

6 unedlere Material (Bandeisen) sind beidseitig auf einer Länge von mindestens 300 mm mit einem Densoband wirksam gegen Korrosion zu schützen. Zur Herstellung von Verbindungen zwischen Kupferseilen werden Pressverbinder, Reduzierverbinder und Abzweigklemmen verwendet. Ein zusätzlicher Korrosionsschutz der Verbindungen Kupfer-Kupfer ist nicht erforderlich. 7. Sicherungen vor den Messeinrichtungen Jeder Hausanschluss ist mit Hausanschlusssicherungen und Vorzählersicherungen auszurüsten Hausanschlusssicherungen Als Hausanschlusssicherungen sind NH-Sicherungen der Größe 00, bzw. Größe NH 2 als Sicherungslasttrennschalter zu verwenden. Die Nennstromstärke der Sicherung ist auf den Querschnitt der Hausanschlussleitung und auf die Abschaltbedingung der Nullung abzustimmen Vorzählersicherungen Für jeden Zähler sind in den Zählerverteilerschränken Vorzählersicherungen anzubringen. Als Vorzählersicherungen sind bei Direktmessung Hochleistungsautomaten, mit einem Schaltvermögen von mindestens 25kA bei 230V und einer Ausschaltcharakteristik ähnlich D zu verwenden. Der Nennstrom der Vorzählerhochleistungsautomaten darf höchstens dem Grenzstrom des zugeordneten Zählers entsprechen und muss selektiv zu den vor- und nachgeschalteten Sicherungen sein. Als max. zulässige Vorsicherung muss mind. eine 200A gl Sicherung möglich sein. Standardmäßig werden Hochleistungsautomaten mit 25A Nennstrom eingebaut. Für die Absicherung der Steuerleitungen (z. B. Tarifumschaltung) sind Leitungsschutzschalter mit Auslösekennlinie B und Nennstromstärke 13A oder DIAZED-Sicherungselemente EZ II 6A einzubauen

7 8. Zählerverteilerschrank Die Messeinrichtungen sind grundsätzlich in Zählerverteilerschränke einzubauen. Art, Anzahl, Größe, Aufstellungsort und Anbringungsart der erforderlichen Messeinrichtungen werden im Einvernehmen Netzbenutzer mit Netzbetreiber festgelegt. Geeignete Plätze bzw. Räume für die Anbringung der Messeinrichtungen sind gemäß TAEV 2000/II/3.3 vorzusehen. Räume in denen Messeinrichtungen montiert werden, müssen zugänglich, trocken, belüftbar, ausreichend beleuchtet und staubfrei sein. Werden in besonderen Fällen Messeinrichtungen außerhalb von Räumen montiert, müssen diese in Freiluft- Normzählerkästen (Schutzart mind. IP43), die gut zugänglich sind, untergebracht werden. Fabriksfertige Zählerschränke müssen mit der CE-Kennzeichnung gemäß der Niederspannungsgeräteverordnung versehen und den Vorschriften ÖVE EN , ÖVE EN und ÖVE-IM 12 entsprechen. Nicht fabriksfertige Zählerverteilerschränke müssen den vorgenannten Bestimmungen und der ÖVE-EN 1, Teil 2 Vorschrift entsprechen. Für das Anbringen der Messeinrichtungen des Netzbetreibers sind die Zählerschränke wie in den beiliegenden Skizzen dargestellt, auszuführen. Die Vorzählerfeldtüren (Skizze N8.020) sind mit einem Zylinderschloss zu versehen. Die entsprechenden Zylinder werden von der FEISTRITZWERKE-STEWEAG GmbH geliefert und montiert. Als Schutzmaßnahme für Messschränke ist im TN-System die Nullung oder die Schutzisolierung, im TT-System ausschließlich die Schutzisolierung anzuwenden Direktmessung bis 63A Als Standardzählerschrank für Einzelanschlüsse mit Direktmessung ist der Nsp-Zählerschrank (siehe Skizze N8.025) mit drei Zählerplätzen vorzusehen. Bei einem Mehrfamilienhaus ist das Vorzählerfeld wie in Skizze N8.026 dargestellt, auszuführen. Der Zählerplatz für einen Direktanschluss bis 63A ist mit einer Zähler-Steckklemme inklusive Klemmen/Plombierdeckel fertig zu verdrahten. Der Klemmen/Plombierdeckel kann nach Einsetzen eines Schiebers für unbenutzte Anschlüsse verwendet werden. Als Vorzählersicherungen sind Hochleistungsautomaten mit einem Schaltvermögen von mind. 25 ka und einer Auslösecharakteristik ähnlich D, einzubauen (siehe 7.2.)

8 Die Vorzähler-Hochleistungsautomaten müssen eindeutig dem Zähler zugeordnet werden und werden im Vorzählerteil auf einer höhen- und tiefenverstellbaren Schiene montiert (siehe Skizze N8.026). Erforderliche Schaltschütze verbleiben im Eigentum des Kunden. 8.2.Wandlermessung ab 63A Bei der Ausführung einer Messung über 63A Nennstrom ist hinsichtlich der technischen Einzelheiten stets das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen. 9. Überspannungsschutz Auf Grund verbindlicher Bestimmungen (ÖVE-EN1 bzw. ÖVE/ÖNORM E ) sind alle Freileitungsnetze, gemischte Kabel- und Freileitungsnetze sowie Kabelnetze mit geringer Ausdehnung (unter 500m) und Kabelnetze in Gebieten erhöhter oder hoher Blitzdichte mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Ableiterklasse A (Freileitung) oder C (Kabelverteiler) auszustatten. Verbraucheranlagen, die aus diesen Netzen versorgt werden, sowie Anlagen mit äußerem Blitzschutz, sind durch den Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen im Bereich der Hauptleitung zu schützen. Die Überspannungs- Schutzeinrichtungen müssen mindestens der Ableiterklasse C entsprechen. Überspannungs-Schutzeinrichtungen sind in Energieflussrichtung nach Kurzschluss- Schutzeinrichtungen anzuordnen. Dabei sind die Herstellerangaben bezüglich Vorsicherungen und Kurzschlussstrom an der Einbaustelle zu beachten. Da im Falle eines Defektes des Überspannungs-Schutzes der Kurzschluss-Schutz auslöst, ist unter Berücksichtigung der Anlagenverfügbarkeit über den Einbau einer eigenen geeigneten Vorsicherung zu entscheiden. Der Defekt einer Überspannungs-Schutzeinrichtung muss durch eine Meldeeinrichtung (z.b. Kennmelder) angezeigt werden. Die Überspannungs-Schutzeinrichtungen sind so einzubauen, dass die Meldeeinrichtung auch von Laien kontrolliert werden kann. Die Ausführung des Überspannungsschutzes ist von der Art des Netzes abhängig. Im TN-C-System (mit PEN-Leiter) müssen die Überspannungs- Schutzeinrichtungen jeweils zwischen Außenleiter und PEN-Leiter bzw. Haupterdungsschiene (PAS) geschaltet werden. (Einbau der Überspannungsableiter in unmittelbarer Nähe der Nullungsverbindung 10m-siehe N8.011). Im TN-S-System (mit N-und PE-Leiter) müssen die Überspannungsableiter von den Außenleitern und den Neutralleiter gegen den PE-Leiter geschaltet werden (siehe N8.010, N8.032)

9 Der Überspannungsschutz im TT-Netz muss zwischen allen aktiven Leitern, also zwischen den Außenleitern und den Neutralleiter gegen die PE-Schiene hergestellt werden. In diesem Fall ist ein Ableitertrennschalter einzubauen (siehe N8.019, N8.032). 10. Baustromanschluss Elektrische Anlagen für Baustellen und Provisorien sind zeitlich begrenzte Anlagen und müssen nach den ÖVE-Vorschriften (ÖVE-EN1, ÖVE/ÖNORM E8001) und der TAEV errichtet werden. Der Anschlusspunkt und der Aufstellungsort des Baustromverteilers werden gemeinsam mit dem Anschlusswerber und dem zuständigen Kundenanschlussbetreuer der FEISTRITZWERKE-STEWEAG GmbH festgelegt (siehe N8.030, N8.031). Anschlussleitungen vor den Messeinrichtungen sollen nicht länger als 20m sein. Als Leitungstyp sind dafür schwere Gummischlauchleitungen H07RN-F (GMSuö) oder Kabel zulässig. Baustromverteiler müssen nach ÖVE EN und ÖVE EN gebaut und für die Anwendung für das vom Netzbetreiber vorgegebene Netzsystem geeignet sein. Sie werden in der Regel direkt an das Niederspannungs- Freileitungsnetz oder Kabelnetz angeschlossen. Der Baustromverteiler ist an seinem Standort so aufzustellen, dass eine dauernde lotrechte Aufhängung des Zählers gewährleistet und ein Umstürzen des Verteilers verhindert wird. Der Niederspannungsstützpunkt darf nicht für die Befestigung des Baustromverteilers verwendet werden. Bei Montage unmittelbar am Niederspannungsstützpunkt darf das Fundament des Leitungstragmastes nicht gefährdet werden. Die Befestigung des Anspeisekabels am Freileitungsstützpunkt hat ohne Anbohren des Tragwerkes zu erfolgen. Das Baustromkabel ist im Handbereich durch einen Schutzschlauch (FXPM) zu schützen. Beim Anschluss an das Kabelnetz ist das Anspeisekabel für den Baustromverteiler in die dafür vorgesehene Einführung in den Kabelverteiler einzuleiten und möglichst im Erdreich zum Baustromverteiler zu verlegen. Beim Abklemmen des Baustromkabels von einer isolierten Freileitung sind die Anschlussstellen mit selbstverschweißenden Bändern oder mit warmschrumpfenden Reparaturmanschetten abzudichten. Vorzählersicherungen müssen plombierbar sein und mit entsprechenden Klemmen für die Anschlussleitung versehen sein. Bis 63A Anschlusssicherung ist eine Zählertafel mit Zählersteckleisten zu montieren

10 Bei der Ausführung einer Messung über 63A Nennstrom ist hinsichtlich der technischen Einzelheiten stets das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen. Für die Schutzmassnahme gilt: Im TN-Netz kann die Nullung mit Zusatzschutz (30mA FI für Steckdosenstromkreise) und alle Stromkreise mit FI-Schutzschaltung angewendet werden. Bis zum FI-Schutzschalter braucht der Anschluss- und Messbereich nicht schutzisoliert ausgeführt werden. Im TT-Netz muss die FI-Schutzschaltung mit Zusatzschutz (30mA FI für Steckdosenstromkreise) angewendet werden. Bis zum FI-Schutzschalter muss der Anschluss- und Messbereich schutzisoliert aufgebaut werden. Derartige Verteiler können im TN-Netz verwendet werden. Für die Baustellenanlage ist eine Erdungsanlage zu errichten, die für den Fehlerstromschutzschalter mit dem höchsten Nennfehlerstrom ausgelegt ist. 11. Normen, Vorschriften und Anweisungen 322. Verordnung: Nullungsverordnung vom ÖVE-EN 1 Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis ~1000V ÖVE/ÖNORM E 8001 Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis ~1000V ÖVE-L 1 Errichtung von Starkstromleitungen bis 1000 V ÖVE-L 20 Verlegen von Energie-, Steuer- und Messkabel ÖVE-K 603 Energieverteilungskabel 0,6/1 kv ÖVE-IM 12 Fabriksfertige Zählerschränke und Zählerverteilerschränke ÖVE-IM/EN Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen; Anforderungen an typ-geprüfte und partiell geprüfte Kombinationen ÖVE-IM/EN Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen; Installationsverteiler ÖVE-IM/EN Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen; Besondere Anforderungen an Baustromverteiler ÖVE-SN 60 Überspannungsableiter für Netze mit Nennspannung bis ~1000V ÖVE-SN/EN Leitungsschutzschalter für den Haushalt und ähnliche Anwendungen ÖVE/ÖNORM E 2792 Elektroinstallationen; Hausanschlüsse, Hauptleitungen, Messeinrichtung ÖVE/ÖNORM E TAEV STEWEAG-Werksnormen: Blitzschutz baulicher Anlagen Technische Anschlussbedingungen mit Erläuterung der einschlägigen Vorschriften für elektrische Starkstromanlagen unter 1000V Norm N 1-3 Norm N 5 Norm N 6 Norm N 7 Norm N 11 Niederspannungsleitungen Dachständer Mauerträger, Giebelanschlüsse Kabelkasten Niederspannungsfreileitungen mit isolierten Leitern

11 12. Ausführungspläne, schematische Darstellungen N8.010 Einbau von Überspannungsableiter; Einzelanschluss im TN-C Netz N8.011 Einbau von Überspannungsableiter, Mehrfachanschluss im TN-C Netz N8.019 Einbau von Überspannungsableiter, Einzelanschluss im TT- Netz N8.020 NSP-Standardzählerschrank, Ausführung von Vorzählerfeldtüren N8.025 NSP-Standardzählerschrank, Direktmessung bei Einzelanschluss N8.026 NSP-Standardzählerschrank, Direktmessung bei Mehrfachanschluss N8.027 Hauptleitungen, Einzelanschluss bei Dachständereinführung N8.028 Hauptleitungen, Einzelanschluss bei Kabeleinführung N8.029 Hauptleitungen, Mehrfachanschluss bei Kabeleinführung N8.030 Baustromanschlüsse; Freileitung N8.031 Baustromanschluss aus Kabelverteilerschrank N8.032 Norm-Zählerschrank bis 300A Wandlermessung und Überspannungsschutz N8.033 TN-Netzsystem; Anordnung und Dimensionierung der Nullungsverbindung N8.034 Kabelanschluss vom bestehenden Kabelnetz N8.034/a Direkteinführung in den NZK vom Kabelverteiler Var. 1 N8.034/b Direkteinführung in den NZK vom Kabelverteiler Var. 2 N8.035 Kabelanschluss vom bestehenden Freileitungsnetz

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