DES LANDKREISES WÜRZBURG

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1 DES LANDKREISES WÜRZBURG 45. Jahrgang 10. Februar 2015 Nummer 1 Inhalt: Sitzung des Bauausschusses am Einwohnerzahlen am Veröffentlichung der des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg Bekanntmachung der des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raum Ochsenfurt für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der des Schulverbandes Helmstadt für das Haushaltsjahr 2015 Amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auflage des Jahresabschlusses 2013 der Fernwasserversorgung Franken Amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auflage der für das Wirtschaftsjahr 2015 der Fernwasserversorgung Franken Bekanntmachung der des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) für das Wirtschaftsjahr 2015 Az.: S Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am Montag, den , um 09:00 Uhr, Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, Sitzungssaal II, im Haus II Tagesordnung: 1. Straßenerhaltungsmaßnahmen im Jahr WÜ 4, Änderung der Kreuzung mit der B 19 in der OD Bergtheim 3. Höhenfreie Kreuzung B 13/WÜ 16: Rampenbrücke Sommerhausen 4. Sonstiges Az.: S Einwohnerzahlen am Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat die auf Basis des Zensus 2011 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 30. Juni 2014 bekannt gegeben: Landkreis Würzburg Unterfranken Einwohner insgesamt Altertheim Aub, St Bergtheim Bieberehren 911 Bütthard, M Eibelstadt, St Eisenheim, M Eisingen Erlabrunn Estenfeld Frickenhausen a.main, M Gaukönigshofen Gelchsheim, M 797 Gerbrunn Geroldshausen Giebelstadt, M Greußenheim Güntersleben Hausen b.würzburg Helmstadt, M Hettstadt Höchberg, M Holzkirchen 995 Kirchheim Kist Kleinrinderfeld Kürnach Leinach Margetshöchheim Neubrunn, M Oberpleichfeld Ochsenfurt, St Prosselsheim Randersacker, M Reichenberg, M Remlingen, M Riedenheim 750 Rimpar, M Rottendorf Röttingen, St Sommerhausen, M Sonderhofen 831 Tauberrettersheim 887 1

2 Theilheim Thüngersheim Uettingen Unterpleichfeld Veitshöchheim Waldbrunn Waldbüttelbrunn Winterhausen, M Zell a.main, M Insgesamt: Az.: KrPA-ZV AWS 2015 Veröffentlichung der des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg für das Haushaltsjahr 2015 Es wird darauf hingewiesen, dass die des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg für das Haushaltsjahr 2015 im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken, Nr. 1/2015, vom veröffentlicht ist. Kreditaufnahmen für Investitionen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht Entfällt Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden auf Verbandsumlagen nach 2 Ziff. 3 und 4 der Verbandssatzung werden für Verwaltungskosten in Höhe von Das Einleitungsentgelt nach 2 Ziff. 5 der Verbandssatzung wird in Höhe von Diese tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Würzburg, 16. Dezember 2014 Az.: KrPA-ZV AWS 2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg Es wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken, Nr. 1/2015, vom veröffentlicht ist. Az.: FB 11 Ku-941/ Bekanntmachung der des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg für das Haushaltsjahr 2015 des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg (AGW) für das Wirtschaftsjahr 2015 Aufgrund der 0 bis 23 der Verbandssatzung i. V. m. Art. 41 KommZG und der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg (AGW) für 2015 folgende Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit und Aufwendungen mit und im Vermögensplan in den Einnahmen mit 0 und Ausgaben mit 0 Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg (AGW) Nuß, Landrat Vorsitzender Die des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg für das Jahr 2015 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom , Az. FB 11 Ku-941/ rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 liegt in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg, Goethestraße 1, Würzburg, eine Woche lang öffentlich auf. Die Auflagefrist beginnt eine Woche nach dieser Bekanntmachung (Datum des Amtsblattes). Az.: FB 11 Ku-941/ Bekanntmachung der des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raum Ochsenfurt für das Haushaltsjahr 2015 des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raum Ochsenfurt, Landkreis Würzburg Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit i.v.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raum Ochsenfurt folgende : 2

3 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt: in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 nicht von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 Verbandsumlagen 1. Kläranlage 1.1. Betriebskostenumlage Betriebskosten ,12 Abwasserabgabe ,00 abz. Entnahme aus der Rücklage ,00 Verwaltungskosten ,28 Summe Betriebskostenumlage , Investitions-Schuldendienstumlage Schuldendienst ,60 Investitionen ,50 Summe Investitions- und Schuldendienstumlage ,10 2. Hauptsammler und Sonderbauwerke 2.1. Betriebskostenumlage Betriebskosten ,25 abz. Entnahme aus der Rücklage ,00 Verwaltungskosten ,10 Summe Betriebskostenumlage , Investitions-Schuldendienstumlage Schuldendienst 0,00 Investitionen ,00 Summe Investitions- und Schuldendienstumlage ,00 Summe Gesamtumlage 2015: ,85 Die Fälligkeit der Umlagen wird wie folgt festgesetzt: 15. Februar Mai August November 2015 zu je einem Viertel. 7 Diese tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Ochsenfurt, den ZWECKVERBAND ZUR ABWASSERBESEITIGUNG IM RAUM OCHSENFURT P. Juks 1. Vorsitzender Die des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raum Ochsenfurt für das Jahr 2015 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom , Az. FB 11 Ku-941/ rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. des Zweckverbandes im Klärwerk Winterhausen, Zi.-Nr. 207, 1. OG, Heidingsfelder Straße o. Nr., Winterhausen eine Woche lang öffentlich auf. Die Auflagefrist beginnt eine Woche nach dieser Bekanntmachung (Datum des Amtsblattes). Az.: FB 11 Ku-941/ Bekanntmachung der der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt für das Haushaltsjahr 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt (Landkreis Würzburg) für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende : Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit nicht (1) Verwaltungsumlage (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben wird für das Haushaltsjahr 2015 auf festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom auf Einwohner 3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 125,00 3

4 (2) Investitionsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 0,00 festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom auf insgesamt Einwohner 3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 0,00 (3) Schulverbandsumlage (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben wird für das Haushaltsjahr 2015 auf festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahlen der beteiligten Gemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom auf 52 Schüler 3. Die Schulverbandsumlage wird je Schüler auf (4) Investitionsumlage (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 0,00 festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahlen der beteiligten Gemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom auf 52 Schüler 3. Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 0,00 von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Diese tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Giebelstadt, den Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt Krämer Gemeinschaftsvorsitzender Die der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt für das Haushaltsjahr 2015 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom , Az. FB 11 Ku- 941/ rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt, Marktplatz 3, Giebelstadt, eine Woche lang öffentlich auf. Die Auflagefrist beginnt eine Woche nach dieser Bekanntmachung (Datum des Amtsblattes). Az.: FB 11 Ku-941/ Bekanntmachung der der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt für das Haushaltsjahr 2015 Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt (Stadt Eibelstadt, Markt Frickenhausen, Markt Sommerhausen, Markt Winterhausen) (Landkreis Würzburg) für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund der Art. 8 Abs. 2. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende : Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit nicht (1) Verwaltungsumlage (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf ,00 festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom auf Einwohner 3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 135, (2) Investitionsumlage (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf ,00 festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 4

5 2. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom auf Einwohner 3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 2, von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Diese tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Eibelstadt, den Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt Schenk Gemeinschaftsvorsitzender Die der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt für das Jahr 2015 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom , Az. FB 11 Ku-941/ rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt, Marktplatz 2, Eibelstadt, eine Woche lang öffentlich auf. Die Auflagefrist beginnt eine Woche nach dieser Bekanntmachung (Datum des Amtsblattes). Az.: FB 11 Ku-941/ Bekanntmachung der der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt für das Haushaltsjahr 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt (Landkreis Würzburg) für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt folgende : Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit nicht (1) Verwaltungsumlage (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom auf Einwohner 3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 146, (2) Investitionsumlage (Umlagesoll) von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom auf insgesamt Einwohner 3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 10, von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Diese tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Helmstadt, 26. Januar 2015 Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Beck Gemeinschaftsvorsitzender Die der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt für das Jahr 2015 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom , Az. FB 11 Ku-941/ rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, Im Kies 8, Helmstadt, eine Woche lang öffentlich auf. Die Auflagefrist beginnt eine Woche nach dieser Bekanntmachung (Datum des Amtsblattes). 5

6 Az.: FB 11 Ku-941/ Bekanntmachung der des Schulverbandes Helmstadt für das Haushaltsjahr 2015 des Schulverbandes Helmstadt (Landkreis Würzburg) für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes BaySchFG, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende : Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit nicht Schulverbandsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben wird für das Haushaltsjahr 2015 auf ,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom auf 296 Verbandsschüler 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.687, Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 0,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage). 5. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom mit insgesamt 296 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. 6. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,00 von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Diese tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Helmstadt, 28. Januar 2015 Schulverband Helmstadt Menig Schulverbandsvorsitzender Die des Schulverbandes Helmstadt für das Jahr 2015 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom , Az. FB 11 Ku-941/ rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. des Schulverbandes bei der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, Im Kies 8, Helmstadt, eine Woche lang öffentlich auf. Die Auflagefrist beginnt eine Woche nach dieser Bekanntmachung (Datum des Amtsblattes). Az.: FWF-2015 Amtliche Bekanntgabe und öffentliche Auflage der für das Wirtschaftjahr 2015 der Fernwasserversorgung Franken Die Regierung von Mittelfranken wird die für das Wirtschaftsjahr 2015 im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 3 vom 16. März 2015 amtlich bekanntmachen. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen. Die mit dem Wirtschaftsplan 2015 liegt in der Zeit vom 17. März bis 24. März 2015 in der Geschäftsstelle der Fernwasserversorgung Franken in Uffenheim, Fernwasserstraße 2, Zimmer E 13, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Uffenheim, 06. Februar 2015 Löhner M.Sc. Werkleiter Az.: FWF-2015 Amtliche Bekanntgabe und öffentliche Auflage des Jahresabschlusses 2013 der Fernwasserversorgung Franken Die Regierung von Mittelfranken wird die amtliche Bekanntgabe zum Jahresabschluss 2013 im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 3 vom 16. März 2015 veröffentlichen. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 17. März bis 24. März 2015 in der Geschäftsstelle der Fernwasserversorgung Franken in Uffenheim, Fernwasserstraße 2, Zimmer E 13, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Uffenheim, 06. Februar 2015 Löhner M.Sc. Werkleiter 6

7 Az.: FWM-2015 Bekanntmachung der des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) für das Wirtschaftsjahr 2015 Die für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 2 vom 02. Februar 2015 bekannt gemacht. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen. Walter Höfling Werkleiter Az.: FB /13 Die V. Inspektion, Ausbildungszentrum Infanterie, Hammelburg führt nachstehende Übungen durch: LKdoÜbNr.: 52/2/14/GE Übungszeitraum: vom bis Name der Übung: Orientierungsmarsch Nacht Gramschatz, Marschübung Übungsraum: Gramschatz, Rimpar Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Insbesondere wird auf die Gefahren hingewiesen, die von liegengebliebenen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Manöverschäden werden wie folgt abgewickelt: Von den ausländischen Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle des Bundes Drosselbergstraße Erfurt Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anzumelden, die die Anträge je nach Schadensereignis an das zuständige Bundeswehr- Dienstleistungszentrum oder die Wehrbereichsverwaltung Süd weiterleitet. Az.: FB /13 Das Offizieranwärter Bataillon 2, Hammelburg führt nachstehende Übungen durch: LKdoÜbNr.: 58/02/19/GE Übungszeitraum: vom bis Name der Übung: Abschlussübung LIKE Übungsraum: Margetshöchheim, Leinach, Erlabrunn Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Insbesondere wird auf die Gefahren hingewiesen, die von liegengebliebenen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Manöverschäden werden wie folgt abgewickelt: Von den ausländischen Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle des Bundes Drosselbergstraße Erfurt Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anzumelden, die die Anträge je nach Schadensereignis an das zuständige Bundeswehr- Dienstleistungszentrum oder die Wehrbereichsverwaltung Süd weiterleitet. Az.: FB /13 Die V. Inspektion, Ausbildungszentrum Infanterie, Hammelburg führt nachstehende Übungen durch: LKdoÜbNr.: 53/2/15/GE Übungszeitraum: vom bis Name der Übung: Leben unter erschwerten Bedingungen Gramschatz, Lehrübung Übungsraum: Gramschatz Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Insbesondere wird auf die Gefahren hingewiesen, die von liegengebliebenen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Manöverschäden werden wie folgt abgewickelt: Von den ausländischen Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle des Bundes Drosselbergstraße Erfurt Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anzumelden, die die Anträge je nach Schadensereignis an das zuständige Bundeswehr- Dienstleistungszentrum oder die Wehrbereichsverwaltung Süd weiterleitet. Az.: FB /13 Das 2./Offizieranwärter Bataillon 2, Hammelburg führt nachstehende Übungen durch: LKdoÜbNr.: 59/03/07/GE 7

8 Übungszeitraum: bis Name der Übung: Abschlussübung Karlstadt/ Marktheidenfeld Übungsraum: Veitshöchheim, Kist, Thüngersheim, Leinach, Margetshöchheim, Erlabrunn, Zell, Greußenheim, Remlingen, Uettingen, Holzkirchen, Helmstadt, Hettstadt, Waldbüttelbrunn, Höchberg, Waldbrunn, Eisingen Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Insbesondere wird auf die Gefahren hingewiesen, die von liegengebliebenen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Manöverschäden werden wie folgt abgewickelt: Von den ausländischen Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle des Bundes Drosselbergstraße Erfurt Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anzumelden, die die Anträge je nach Schadensereignis an das zuständige Bundeswehr- Dienstleistungszentrum oder die Wehrbereichsverwaltung Süd weiterleitet. L A N D R A T S A M T Nuß, Landrat Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, Würzburg, Telefon (09 31) Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel wöchentlich. Der Bezugspreis beträgt im Abonnement jährlich 17,50 zuzüglich Portokosten. Bestellungen beim Landratsamt Würzburg, Postfach, Würzburg. Druck: Schnelldruck Wingenfeld, Ochsenfurt. 8

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