NEUBAU EINES VERWALTUNGS- UND HÖRSAALGEBÄUDES FÜR DIE HOCHSCHULE LANDSHUT

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1 S T A A T L I C H E S B A U A M T L A N D S H U T Wettbewerb Kunst am Bau NEUBAU EINES VERWALTUNGS- UND HÖRSAALGEBÄUDES FÜR DIE HOCHSCHULE LANDSHUT Auslober Freistaat Bayern Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vertreten durch das Staatliche Bauamt Landshut Tag der Auslobung Reinhard Piper Leitender Baudirektor

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines 1.1. Auftraggeber 1.2. Verfahren 1.3. Auswahl 1.4. Teilnehmer am Wettbewerb 1.5. Preisgericht 1.6. Weitere Bearbeitung 1.7. Urheberrecht 1.8. Kennzeichnung der eingereichten Arbeiten 1.9. Kontakt Zeitlicher Ablauf Tag der Auslobung Abgabe der Unterlagen für das Bewerbungsverfahren Auswahl der Teilnehmer am Wettbewerb Rückfragen der Wettbewerbsteilnehmer Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Preisgerichtssitzung Haftung und Rückgabe 2. Beschreibung der Aufgabe 2.1. Erläuterung zum Bauvorhaben Wettbewerb zum Neubau eines Verwaltungs- und Hörsaalgebäudes Städtebauliche Situation Gebäude Freianlagen Zeitlicher Ablauf des Bauvorhabens 2.2. Bereich der künstlerischen Gestaltung 2

3 3. Bearbeitung 3.1 Bearbeitungsunterlagen 3.2 Wettbewerbsleistungen 3.3 Vergütung, Ausführungskosten 3.4 Ausführung 3.5 Anlagen 1. Allgemeines 1.1. Auftraggeber Auftraggeber ist der Freistaat Bayern vertreten durch das Staatliche Bauamt Landshut, Innere Regensburger Str. 7-8, Landshut Verfahren Der Wettbewerb wird als einstufiger, begrenzt offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Das Bewerbungsverfahren ist offen und nicht anonym. Der anschließende Wettbewerb ist anonym. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb sind Künstler eingeladen, die in Niederbayern, Oberbayern oder der Oberpfalz leben oder dort geboren sind. Zudem sind die Künstler eigeladen, die bereits auf dem Campus der Hochschule Landshut tätig waren. Die Einholung der künstlerischen Entwürfe erfolgt durch ein formloses Verfahren. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt jeder Künstler die nachfolgend aufgeführten Ausschreibungsbedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen Auswahl Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt mittels Einreichung von drei bis vier DIN A4 Seiten beim Staatlichen Bauamt Landshut zu unter genanntem Termin. Die Auswahl der Teilnehmer am Wettbewerb aus den eingegangenen Bewerbungen erfolgt durch ein Auswahlgremium, das vom Auslober bestellt wurde. Dem Auswahlgremium gehören an: Ursula Bolck-Jopp Prof. Dr. Andreas Panitz Lt. BD Gerhard Kriegereit BD Eberhard Dahme 2. Vorsitzende BBK Niederbayern/ Oberpfalz Hochschule Landshut Regierung von Niederbayern Staatliches Bauamt Landshut 3

4 Neben der Teilnahmevoraussetzung, dass die Bewerber freischaffend tätige Künstler und Künstlergruppen aus Oberbayern, Niederbayern oder der Oberpfalz sein müssen oder bereits auf dem Campus tätig waren, werden bei der Auswahl der eingereichten Referenzen (umgesetzte Projekte Kunst am Bau oder Beispiele künstlerischen Schaffens) neben der gestalterischen Idee auch die räumlichen/ gestalterischen Qualitäten als Auswahlkriterien gewählt Teilnehmer am Wettbewerb Etwa 10 Künstler werden nach dem offenen Bewerbungsverfahren von einem Auswahlgremium (siehe 1.3) ausgewählt, am Wettbewerb teilzunehmen. Die Entscheidung des Auswahlgremiums ist unanfechtbar. Jeder teilnehmende Künstler bzw. Künstlergruppe/ Arbeitsgemeinschaft darf nur einen einzigen Entwurf einreichen. Für den Fall der Absage eines oder mehrerer ausgewählter Teilnehmer werden drei Nachrücker bestimmt. Diese werden im Bedarfsfall entsprechend ihrer Rangzahl rechtzeitig verständigt und zur Teilnahme aufgefordert Preisgericht Die zu realisierenden Entwürfe werden durch ein Preisgericht ausgewählt. Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Ludwig Bäuml Jürgen Böhm Dipl.-Ing. Arch. Ursula Schneider Prof. Dr. Karl Stoffel Lt. BD Thomas Decker Lt. BD Reinhard Piper 1. Vorsitzender BBK Niederbayern/ Oberpfalz Freischaffender Künstler, BBK Niederbayern/ Oberpfalz pos architekten, Wien Präsident Hochschule Landshut Regierung von Niederbayern Staatliches Bauamt Landshut Im Verhinderungsfall werden die o.g. Mitglieder einen Vertreter entsenden. Die formelle Vorprüfung erfolgt durch das Staatliche Bauamt Landshut. Die Preisgerichtssitzung wird von einem aus dem Kreis der stimmberechtigten Fachpreisrichter gewählten Vorsitzenden geleitet. Die Beurteilung und Empfehlung wird schriftlich festgehalten. Einspruch gegen die Beurteilung und Empfehlung des Preisgerichts zu erheben ist ausgeschlossen Weitere Bearbeitung Der Auslober beabsichtigt, einen oder mehrere Künstler unter Würdigung der Beurteilung und Empfehlung des Preisgerichts mit der weiteren Bearbeitung und Ausführung zu beauftragen. Der Auslober ist nicht zur Beauftragung verpflichtet, sofern die eingegangenen Arbeiten nicht den Erwartungen des Auslobers entsprechen. 4

5 Im Falle einer Beauftragung durch den Auftraggeber mittels eines besonderen Vertrages muss die volle Verantwortung für die technisch einwandfreie Lösung vom Auftragnehmer übernommen werden Urheberrecht Die nicht zur Ausführung vorgesehenen Entwürfe verbleiben im Eigentum der Teilnehmer. Der Auslober hat das Recht, die Entwürfe im Zusammenhang mit der Berichterstattung und Dokumentation des Wettbewerbs zu veröffentlichen. Die zur Ausführung bestimmten Arbeiten werden Eigentum des Auftraggebers Kennzeichnung der einzureichenden Arbeiten Die eingereichten Arbeiten sind in allen Teilen (Modell, Pläne, Fotos, etc.) durch ein Textfeld (max. 10 cm breit x max. 5 cm hoch) mit einer 6- stelligen Zahl zu kennzeichnen. Bereits bei der Abgabe werden die Arbeiten durch die Vorprüfung mit einer 4- stelligen Tarnzahl versehen um die Anonymität des Wettbewerbs zu wahren. Die Verfassererklärung (Anlage 01) ist am Abgabetermin zusammen mit der Wettbewerbsarbeit separat in einem geschlossenen Umschlag abzugeben. Auf dem Umschlag muss außen ebenfalls die gleiche 6- stellige Zahl wie auf den Arbeiten stehen. Der Verfasser versichert mit seiner Unterschrift, dass er der geistige Urheber der Arbeit ist Kontakt Ansprechpartner, insbesondere wegen organisatorischer Fragen, sind: Staatliches Bauamt Landshut, Innere Regensburger Straße 7-8, Landshut Herr Dahme Frau Ammerl Tel. 0871/ , eberhard.dahme@stbala.bayern.de Tel. 0871/ , stefanie.ammerl@stbala.bayern.de Zeitlicher Ablauf Tag der Auslobung Tag der Auslobung ist Montag, der Abgabe der Unterlagen für das Bewerbungsverfahren Die Bewerbungen zum Wettbewerb sind beim Staatlichen Bauamt Landshut, Innere Regensburger Straße 7-8, Landshut abzugeben. Abgabetermin dafür ist Montag, der , bis Uhr. Auswahl der Teilnehmer am Wettbewerb Die Auswahl der Teilnehmer am Wettbewerb durch das Auswahlgremium findet am Donnerstag, den und Freitag, den statt. Die Teilnehmer werden am Montag, den benachrichtigt, das Ergebnis wird parallel dazu auf der Homepage des Staatlichen Bauamtes veröffentlicht. 5

6 Rückfragen der Wettbewerbsteilnehmer Bei einem gemeinsamen, durch das Bauamt geführten Ortstermin am Dienstag, den , Uhr kann der Rohbau besichtigt und können Rückfragen vor Ort geklärt werden. Rückfragen können ebenfalls schriftlich bis Freitag, , 12.00h (Postweg oder per E- Mail) an oben aufgeführte Adresse gerichtet werden. Die gestellten Rückfragen werden durch das Staatliche Bauamt Landshut beantwortet und am Dienstag, den auf der Homepage des Bauamtes veröffentlicht. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer sind in der Hochschule für angewandte Wissenschaften, Am Lurzenhof 1, Landshut, Raum HK007 (siehe Anlage 10 - Übersicht Gesamtanlage Hochschule: das süd-westlichste Gebäude ist das Laborgebäude HK, darin der süd-westlichste Raum) selbst aufzustellen. Abgabetermin ist Montag, der , Uhr. Preisgerichtssitzung Die Preisgerichtssitzung findet am Freitag, den statt. Das Ergebnis wird auf der Homepage des Staatlichen Bauamtes Landshut veröffentlicht Haftung und Rückgabe Für den Verlust oder eine Beschädigung der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur dann, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Wettbewerbsarbeiten, die nicht zur Ausführung kommen, können innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung beim Staatlichen Bauamt Landshut abgeholt werden. Wird eine Arbeit nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, so ist der Auslober nicht verpflichtet diese weiterhin aufzubewahren. 2. Beschreibung der Aufgabe 2.1 Erläuterung des Bauvorhabens Wettbewerb zum Neubau eines Verwaltungs- und Hörsaalgebäudes Im Jahre 2013 lobte der Freistaat Bayern einen EU-weiten Wettbewerb zum Neubau eines Verwaltungs- und Hörsaalgebäudes für die Hochschule Landshut aus. Aus 192 eingereichten Arbeiten wurden 24 Arbeiten zur Teilnahme an einer zweiten Bearbeitungsphase ausgewählt, aus der Anfang 2014 der Entwurf des Wiener Architekturbüros pos architekten als Sieger hervorging. Alle Unterlagen dazu, wie Auslobungstext, Fotos, Pläne und Preisgerichtsprotokolle können auf der Homepage des Staatlichen Bauamts Landshut eingesehen werden. 6

7 Städtebauliche Situation Der Neubau des Hörsaal- und Verwaltungsgebäudes ist als Eingangsgebäude des Campus der Hochschule Landshut konzipiert. Der Haupt- Zugangsweg im Osten von der Straße Am Lurzenhof aus wird zu einem großzügigen Vorplatz vor dem Gebäude erweitert. Ein zweiter großer Ausgang im Norden öffnet sich in Richtung Teich und auch die anderen beiden Himmelsrichtungen besitzen Ein- bzw. Ausgänge. Der Verkehrsfluss in den Campus wird so auch durch das Gebäude geleitet. Hörsäle und Foyer im EG bilden mit dem Vorplatz eine räumliche Einheit. Der Neubau des Hörsaalgebäudes ist als kompaktes dreigeschossiges kubisches Gebäude geplant, das mit dem zweigeschossigen Eingangsportikus und dem hohen Foyer sofort als Eingangsgebäude in den Campus identifizierbar ist. In zukünftigen Ausbaustufen sieht das städtebauliche Konzept des Architekturbüros pos architekten aus Wien eine kammartige Bebauung vor, welche windmühlenartig an das zentrale Eingangsgebäude angeschlossen wird. Gebäude Das Gebäude beherbergt im Erdgeschoß ein Foyer, zwei Hörsäle und fünf Seminarräume. Das Foyer ist durch seine großzügige Gestaltung für Veranstaltungen wie Hausmessen, studentische Karrierebörsen oder Öffentlichkeitsarbeit flexibel nutzbar. Die Hörsäle sind durch mobile Trennwände geteilt und können zu einem großen Raum zusammengelegt werden. Über breite Türen zum Foyer sind die Hörsäle mit dem Foyer zusammenschaltbar. Den Hörsälen ist ein direkt zugänglicher Freibereich vorgelagert. Die Seminarräume besitzen mobile Trennwände, durch die jeweils zwei Räume zu größeren Einheiten zusammengelegt werden können. Den Seminarräumen ist ein Freiraum mit Bänken zugeordnet. Im 1. und 2. OG befinden sich Büroräume. Die Büros sind mehrheitlich als Einzelund Doppelbüros konzipiert und um den Luftraum des Foyers angeordnet. Weitere Funktionen sind ein Besprechungsraum, Teeküche und Kopierraum, Sanitärräume sind in beiden Geschossen vorgesehen. Behindertengerechte WCs befinden sich im Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss. Der Neubau wird im ersten Obergeschoss über eine witterungsgeschützte Verbindungsbrücke mit dem Bestandsgebäude verbunden. Das dreigeschossige Foyer verbindet die Funktionen auch räumlich und besitzt eine offene Treppe und einen Aufzug zur vertikalen Erschließung. Ein über den Hörsälen liegender Dachgarten ist visuell mit dem Foyer verbunden und gewährleistet die natürliche Belichtung des Foyers und der angrenzenden Gänge. Im Untergeschoß befinden sich die Sanitärräume für Hörsäle und Seminarräume und Technikräume. Das Gebäude besitzt eine tragende massive Außenwand mit außenliegender Wärmedämmung und vorgehängten Keramikelementen in ziegelrotem Farbton. Eine Strukturierung der Oberfläche und unterschiedliche Formate schaffen ein lebendiges Fassadenbild. Die rote Ziegelfassade wird als Außenseite des zweigeschossigen Hörsaalkubuses auch im Inneren des Gebäudes fortgeführt. 7

8 Freianlagen Der Zugangsweg im Osten bildet von der Straße bis zum Gebäude einen großzügigen Vorplatz. Der Bodenbelag des Platzes im Außenbereich und der Bodenbelag im Foyer innen wird optisch gleich sein, um die Einheit innen - außen zu betonen. Zeitlicher Ablauf des Bauvorhabens Baubeginn Juni 2015 Geplante Fertigstellung Rohbau März 2016 Geplante Fertigstellung Gebäude Dezember Bereich der künstlerischen Gestaltung Für die Umsetzung des künstlerischen Gesamtkonzepts sind folgende Bereiche möglich: Skulptur im Außenbereich: Skulptur / Plastik im Außenbereich in Beziehung zum Gebäude (siehe Anlagen 04 - Außenanlagen und 05 - gerenderte Ansicht des Gebäudes). Abgehängtes Objekt bzw. Objekte im Foyer: Entwurf eines abgependelten Objektes bzw. von Objekten im Bereich des dreigeschossigen Foyers (siehe Anlage: 09 - Foyer und Beleuchtung: Grundriß des Deckenspiegels mit zusätzlichem Leerrohr für eventuelle Beleuchtung des Kunstobjektes und 2 Schnitte zum dreigeschossigen Luftraum des Foyers). Im Foyer ist der Brandschutz zu beachten! Es dürfen nur Materialien B1 (schwer entflammbar) eingebaut werden! Auf eine angemessene Außenwirkung und die Einbindung des künstlerischen Gesamtkonzepts in die Architektur des Gebäudes soll geachtet werden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Nutzung sowie die Zugänglichkeit des Gebäudes, nicht beeinträchtigt werden darf. Eine Gestaltung von anderen Flächen (die nicht vorgesehen sind) ist nicht gestattet. Im Besonderen müssen folgende Vorgaben eingehalten werden: Freie Feuerwehrzufahrt, freie Feuerwehrumfahrung Freier Zugang und Barrierefreier Zugang (Rampe) Anforderungen an die Verkehrssicherheit sind einzuhalten Schutz der bestehenden und geplanten Bäume im Vorbereich, insbesondere des Wurzelbereichs 8

9 Keine Veränderung der Außenfassade Freie Zugänglichkeit und Wartung der Außenfassade Kein bewegtes Licht Keine Akustischen Emissionen Der Brandschutz muss eingehalten werden Keine Beeinträchtigung der Bewegungsflächen im Foyer 3. Bearbeitung 3.1 Bearbeitungsunterlagen Zur Wettbewerbsbearbeitung werden Pläne auf der Homepage des Staatlichen Bauamtes zur Verfügung gestellt. 3.2 Wettbewerbsleistungen Folgende Leistungen sind für einen wertbaren, auslobungsgerechten Entwurf zu erbringen: Entwurfsarbeit Es wird das Erarbeiten eines Gesamtkonzeptes erwartet, welches sich mit der gesamten Situation auseinandersetzt. Alternativvorschläge sind nicht gestattet. Innerhalb dieses Konzeptes können an verschiedenen Orten künstlerische Arbeiten konkretisiert werden. Die Art der Darstellung der Entwurfsarbeit ist frei wählbar. Der Entwurf kann in Skizzen, Zeichnungen, Fotos, Modellen etc. präsentiert werden. Struktur, Eigenart und Konstruktion der vorgeschlagenen Ausführung sowie deren farbliche Gestaltung und Materialwahl müssen erkennbar sein. Eine Entwurfsdarstellung mittels digitaler Medien ist nicht gestattet. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen können zur Darstellung verwendet werden. Die Ausarbeitungen müssen den Maßstab klar erkennen lassen und vollständige Aussagen zur künstlerischen Gestaltung enthalten. Erläuterungsbericht: Auf max. 1 DIN A4 Seite sind Angaben zur künstlerischen Absicht mit Angaben zu Materialität, Fertigstellungstechnik usw. zu machen. Verbindliche Kostenerklärung: Verbindliche Angabe der Gesamtbaukosten des künstlerischen Werkes inkl. statische Nachweise, Künstlerhonorar und Herstellungskosten (inkl. Material, Unterbau, Technik, Montage etc.) sowie aller anfallenden Nebenkosten (Transport, Hilfskräfte, Montagemittel etc.), Folge- und Unterhaltskosten. Die o.a. Gesamtbaukosten sind aufzugliedern. Formblatt: Verfassererklärung (Anlage 01) 9

10 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Jedem Teilnehmer steht eine Stellwandtafel von 2,00 m x 1,50 m zur Präsentation seiner Arbeit zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, vor der Stellwandtafel ein Modell mit einer max. Größe von 1,00 m x 2,00 m aufzustellen. 3.3 Vergütung, Ausführungskosten Für die Realisierung der ausgewählten Entwürfe stehen insgesamt (inkl. MwSt) zur Verfügung. Die Jury behält sich vor nur eine Arbeit auszuwählen oder die Summe auf mehrere Arbeiten aufzuteilen. Die Honorarsumme für den Wettbewerb beträgt brutto. Diese Summe wird unter allen am Wettbewerb teilnehmenden Küstlern als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Wettbewerbsarbeiten sind als Originalsatz einzureichen. Nicht geforderte Vorschläge bzw. Unterlagen werden nicht besonders vergütet. 3.4 Ausführung Die Arbeit inkl. der notwendigen Montage muss bis Freitag, in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Landshut fertig gestellt sein. Genaue Termine und detaillierte Abstimmungen werden bei Beauftragung des Künstlers vereinbart. Bei einer Gestaltung des Innenbereichs wie auch bei einer Umsetzung im Außenbereich muss eine Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Landshut bezüglich Materialität und Ausführung unmittelbar nach Auftragserteilung geführt werden. Genaue Termine und detaillierte Abstimmungen werden bei Beauftragung des Künstlers vereinbart. 3.5 Anlagen Anlage 01 - Verfassererklärung Anlage 02 - Plan 01 des gewonnenen Wettbewerbs, pos architekten, Wien Anlage 03 - Plan 02 des gewonnenen Wettbewerbs, pos architekten, Wien Anlage 04 - Plan Außenanlagen Anlage 05 - Rendering des Gebäudes Anlage 06 - Grundriss Erdgeschoß Anlage 07 - Schnitte A und B Anlage 08 - Schnitte C und D Anlage 09 - Foyer und Beleuchtung Anlage 10 - Übersicht Gesamtanlage Hochschule 10

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