HERZLICH WILLKOMMEN ABN BRAUN AG

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1 HERZLICH WILLKOMMEN ABN BRAUN AG 1

2 Anwendungs-Schulung TAB 2012 Agenda Einführung in die TAB 2012, FNN - Anwendungsregeln, VDE-AR-N 4101, 4102, 4105 Neuheiten bei DIN VDE VDE 0603 Anforderungen an den Zählerplatz 3Punkt und ehz Lösungen 2

3 Grundsätze zur Zusammenarbeit Grundsätze zur Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) 3 Aufgaben, Rechte und Pflichten des eingetragenen Installationsunternehmens 3.1 Das eingetragene Installationsunternehmen informiert sich in angemessener Weise über die Verordnungen des Gesetzgebers, die einschlägigen DIN- und DIN-VDE-Bestimmungen sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und sonstigen besonderen Vorschriften des Netzbetreibers, in dessen Netzgebiet er tätig ist. 3

4 Grundsätze zur Zusammenarbeit Grundsätze zur Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) 3.5 Das eingetragene Installationsunternehmen berät die Anschlussnehmer und die Anschlussnutzer fachgemäß in allen Fragen der Ausführung und des Betriebes elektrischer Anlagen. Der Innungs-Fach-Betrieb 4

5 Wo bewegen wir uns Energiewende Smart Grid Anforderungen an die Zukunft Wirtschaftlichkeit. Reduktion Primärenergie bei Senkung Energiekosten Klimaverträglichkeit CO2-Einsparung durch Energie-Effizienz und Ausbau EE/KWK Versorgungssicherheit Nutzung lokaler Ressourcen Netzstabilität in der ges. Netzstruktur Umgestaltung der Stromnetze weg von zentralen Strukturen hin zu Mischformen aus zentraler und dezentraler Erzeugung. Quelle: wikipedia 5

6 Wo bewegen wir uns Netzausbau In Deutschland müssen bis 2022 rund Kilometer neue Stromtrassen gebaut werden, um die Energiewende zum Erfolg zu machen. Das geht aus dem Entwurf des ersten nationalen Netzentwicklungsplans hervor, den die Stromnetzbetreiber der Bundesregierung überreichten. Außerdem sollen rund Kilometer vorhandener Trassen aufgerüstet werden. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf rund 20 Milliarden Euro. BNA - Netzausbau-Video: player_detailpage Quelle: Bundesnetzagentur im April 13 Bundeskanzlerin Angela Merkel sagt anlässlich der Übergabe des Entwurfs in der Bundesnetzagentur in Bonn, der Netzentwicklungsplan sei ein großer Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der Energiewende. Quelle: weltbild 6

7 Wo bewegen wir uns Energiewende Bundesnetzagentur-Newsletter vom : aktuelle Nachrichten der für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundesnetzagentur erhält erweiterte Kompetenzen für den Stromnetzausbau Homann: "Wir sind auf die anstehenden Aufgaben gut vorbereitet" Der Bundesnetzagentur obliegt fortan die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben. Der Bundesrat hat dazu heute einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Ebenso stimmte er dem bereits im April vom Bundestag verabschiedeten Bundesbedarfsplangesetz zu. "Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende und mehr Tempo beim Netzausbau", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Durch die neue Verordnung werden die Kompetenzen auch für die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte des Netzausbaus bei der Bundesnetzagentur gebündelt." Quelle: Bundesnetzagentur im Juni 13 7

8 TAB 2012 Warum eigentlich TAB 2012? Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, neuer technischer Anforderungen und praxisorientierten Anwendungsregeln ist die sogenannte TAB 2012 aus der TAB 2007 Ausgabe 2011 und den Anwendungsregeln entstanden. Zukünftig kennen wir bundesweit verschieden titulierte Regularien zu den Technischen Anschlußbedingungen der VNB Verteilernetzbetreiber. Wir unterscheiden je nach Gebietsbereich ( BDEW Landesgruppen ) verschiedene Begriffe die aber im Grundsatz das gleiche fordern. Quelle: ABN Braun AG 8

9 TAB 2012 Bundesweite Definition TAB 2012 Bereiche: Bayern, Baden-Württemberg Hessen / Pfalz und NRW Fazit: Diese TAB hat den Status einer TAB Quelle: EnBW 9

10 TAB 2012 Bundesweite Definition TAB 2012 Bereich Mitteldeutschland: Sachsen, Thüringen Fazit: Eine echte TAB Quelle: MitNetz Strom 10

11 TAB 2012 TAB 2012 Mitteldeutschland Auszug TAB MD Seite 35 SDE / NeS-Platz Quelle: TAB MD 11

12 TAB VDE-AR-N 4101 / 4105 Einspeisemanagement Ausführung des Netz-Steuerplatzes (NeS-Platz) (1) Der NeS-Platz besteht mindestens aus einem TSG-Feld mit zugehörigem unteren Anschlussraum nach DIN (Ausführung mit 3-Punkt-Befestigung). Dies kann je nach VNB unterschiedlich sein, mittlerweile gibt es auch FRG in Hutschienen- Bauform. Tarifschaltung Ausführung des Platzes für Steuer- bzw. Datenübertragungseinrichtungen (SDE-Platz) (1) Der SDE-Platz besteht mindestens aus einem TSG-Feld mit zugehörigem unteren Anschlussraum nach DIN (Ausführung mit 3-Punkt-Befestigung). Dies kann je nach VNB unterschiedlich sein, mittlerweile gibt es auch FRG in Hutschienen- Bauform. 12

13 TAB 2012 TAB 2012 Mitteldeutschland Auszug TAB MD Seite 37 - SDE / NeS-Platz (4) In Abstimmung mit dem Netzbetreiber kann der Raum für Zusatzanwendungen bzw. ein bestehender TSG/SDE-Platz in einen NeS-Platz umgerüstet werden. Quelle: TAB MD 13

14 TAB 2012 Bundesweite Definition TAB 2012 Bereich Norddeutschland: Schleswig Holstein, Niedersachsen, M-V, Berlin / Brandenburg, Sachsen-Anhalt Achtung: Beiblätter der örtlichen VNB s beachten, z.b. Fazit: Eine echte TAB Quelle: WEMAG 14

15 TAB NS Nord 2012 Planungs-Beispiele mit ehz seit 8/2008 Quelle: BDEW TAB NS Nord

16 TAB NS Nord 2012 Beiblätter zur TAB NS Nord 2012 Planungs-Beispiele mit ehz seit 8/2008 schon möglich. Die neue Ankreuzliste finden Sie im Internet. Quelle: BDEW TAB NS Nord

17 TAB 2012 Bundesweite Erläuterungen TAB 2012 Bereich: Baden-Württemberg Bitte beachten Sie die jeweiligen Erläuterungen der anderen Landesverbände. Quelle: VfEW, EnBW 17

18 TAB 2012 Erläuterungen Quelle: VfEW, EnBW 18

19 PV Eigenverbrauch- BDEW Umsetzung Kein Farbdrehen bei Erzeugeranlagen mehr Verbrauch Erzeuger Netz Merksatz: Vom Netz in Richtung Verbrauch sind die Zugangsleitungen SW und die Abgangsleitungen BR auszuführen. 19

20 TAB 2012 Erläuterungen Quelle: VfEW, EnBW 20

21 TAB 2012 Auswirkung der Anwendungsregeln Quelle: E.ON Bayern

22 VDE-AR-N 4101, 4102, 4105 Standardisierung im FNN >Anwendungsregeln< VDE / FNN Anwendungsregel 4101 gültig seit Heutige TAB wird in einzelne Anwendungsregeln überführt: - Anwendungsregel 4101 Zählerplätze am Niederspannungsnetz -Ersetzt teilweise Kapitel 7 und ergänzt Kap.9 der heutigen TAB 2007 VDE / FNN Anwendungsregel gültig seit Anwendungsregel 4102 Anschlussschränke im Freien (Inklusive Ladesäule) -Ersetzt teilweise das Kapitel 13 und aktuelle VDN Richtlinie -Einspruchsberatung läuft zur Zeit (ZVEI hat Einsprüche eingereicht) VDE / FNN Anwendungsregel 4105 gültig seit Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Anhang D behandelt den Zählerplatz 22

23 Normen als anerkannte Regeln der Technik Wir erinnern uns Gilt auch noch in der TAB

24 Normen als anerkannte Regeln der Technik TAB 2000 Quelle: TAB

25 Änderung TAB 2007 Umwandlung in TAB 2012 neue Bestandteile Kapitel: 5 wird ersetzt VDE-FNN VDE-AR-N Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz. TAB NS Nord - bdew Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli teilweise ersetzt wird ergänzt VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz. halbindirekte Messungen weiterhin lt. TAB 13 VDE-AR-N 4105 ersetzt Erzeugeranlagen am Niederspannungsnetz. Ergänzungen zu den TAB

26 Normen als anerkannte Regeln der Technik Die Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten; dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Die Anwendung einer Norm ist grundsätzlich freiwillig, eine Anwendungspflicht kann sich jedoch aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sowie aufgrund von Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen ergeben. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN- bzw.- DIN-VDE- Normen besteht juristisch eine tatsächliche Rechtsvermutung dafür, dass sie fachgerecht, das heißt, dass sie anerkannte Regeln der Technik sind ( siehe u.a. 49, Energiewirtschaftsgesetz). Der Inhalt der Normen ist an den Erfordernissen der Allgemeinheit zu orientieren. Die Normen haben den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. 26

27 Übersicht zur Rechtswirkung von Normen SGB SozialGesetzBuch Siebtes Kapitel: Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten. GDV VdS AFB SGB VII VBG UVV BG elektrische Anlagen elektrische Geräte DKE DIN, VDE - FNN TÜV VDI ehz 3.HZ Quelle: ABN 27

28 Übersicht zur Rechtswirkung von Normen EG-Binnemarkt- Richtlinie Feb 1997 (Beschleunigungsrichtlinie) Juni Binnemarkt- Richtlinie Juni 2009 Energiewirtschafts-Gesetz Novelle 2011 / 2012 Tangierende Gesetzgebung Gesetz g. Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Klimaschutzgesetz (EEG, KWKG, EEWärmeG ) Energiedienstleistunsgesetz (EDL-G) Energiesteuergesetze Untergesetzliche Regelwerke NZV und NEV Netzzugangverordnung, Netzentgeltverordnung NAV und GVV Niederspannungsanschlussverordnung Grundversorgungsverordnung ARegV Anreizregulierungs- Verordnung MessZV Messzugang- Verordnung KAV Konzessionsabgaben- Verordnung Juli 2005 Nov 2006 Nov 2007 Okt 2008 Jan 1992 Festlegungen und Beschlüsse der BNetzA Marktregeln BK GPKE BK GeliGas BK MaBiS BK WIM Juli 2006 Aug 2007 Mai 2010 Sept 2010 VDE / FNN VDE- AR4105 BDEW VNB Normen / DIN TAB Neu Apr. 2012! Umsetzung Umsetzung VDE- AR4101 VDE- AR4400 TAB Quelle: ifed Institut für Energiedienstleistungen

29 EnWG - Vermutungsregel Anforderungen nach 49 EnWG (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Beachten (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von 1. Elektrizität die technischen Regeln des VDE 2. Gas die technischen Regeln des DVGW eingehalten worden sind. Vermutungs-Regel vor Gericht ansonsten Umkehr der Beweislast! Quelle: EnWG, ABN 29

30 EnWG - Vermutungsregel Zitat StGB - StrafGesetzBuch (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet. (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Quelle: Burkhard Schulze 30

31 In Deutschland werden ein Drittel aller Brände durch Elektrizität verursacht Statistischer Hintergrund in Deutschland Brandursachen (2010) 0% 22% 34% 9% 1% 3% 8% 18% 2% 3% Blitzschlag Elektrizität Explosion Brandstiftung Feuergefährliche Arbeiten Menschliches Fehlverhalten Offenes Feuer Selbstentzündung Überhitzung Sonstiges / unbekannt 40% 30% 20% 10% Vorbeugbare Brandursachen (2010) 0% 34% 5% 2% 4% 3% 52% Blitzschlag Elektrizität Explosion Feuergefährliche Arbeiten Offenes Feuer Selbstentzündung Sonstiges / unbekannt Elektrisch verursachte Feuer Quelle: Burkhard Schulze Quelle: IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.v.) 0%

32 Brände in Gewerbeunternehmen Jährliche Brandschäden in Deutschland Anzahl der Feuerschäden: ca Schadenshöhe: ca. 6 Milliarden 2 Tote 2 : 600 (davon 75% in Privatwohnungen) Verletzte 3 : ca Schwerverletzte 3 : ca Quelle:GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.v.: 2 Quelle: vfdb Technisch-Wissenschaftlicher Beirat (Arbeitsgruppe Brandschutzforschung)) 3 Quelle: GDV: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.v.: Quelle: Burkhard Schulze 32

33 Ursachen (1) - Laien-Installation? Ursachen in der Elektroinstallation Nagel oder Schraube Zu feste Klammer Steckdose oder Lichtschalter mit lockerer Klemme durch Kralle verletzter Leiter Beschädigte Isolierungen Mechanische Schädigung Leitungen mit zu engem Biegeradius Umwelteinflüsse durch UV-Strahlen, Temperatur Feuchte, Gase Alterung Nagetierfraß Lose Kontakte Drehmoment Installationsmaterial Überlastung d. Kontaktstelle Umwelteinflüsse Quelle: Burkhard Schulze 33

34 Ursachen (2) - Laien-Installation? Ursachen nach der Steckdose Gequetschte Leitung Gequetschter Stecker Elektrische Haushaltsgeräte, z.b. in Verbindung mit Hitze und Feuchtigkeit Beschädigte Isolierungen Mechanische Schädigung Mehrfachsteckdosen, Haushaltsgeräte Minderung der Schutzart von Gehäusen Verschmutzung, Feuchte Umwelteinflüsse Nagetierfraß Quelle: Burkhard Schulze 34

35 TAB VDE DIN VDE Teil Schutzmaßnahmen, Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen Gültig seit mit Übergangsfrist Welche Auswirkungen hat sie auf den Hausanschluss und Zählerplatz? Zitat TAB MD: 6.1(10) Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft, z. B. im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes. Anmerkung: Gemäß VDE ist ab in neu zu errichtenden Gebäuden ab der Einspeisung (Hausanschlusskasten) ein TN-S-System aufzubauen. Für bestehende Gebäude wird ein TN-S- System ab Anfang der Installationsanlage empfohlen, wenn bedeutende Informationstechnische Betriebsmittel vorhanden oder zu erwarten sind. 35

36 TAB VDE Ausgabe 06/

37 TAB VDE Ausgabe 06/

38 TAB VDE Ausgabe 06/

39 TAB VDE und Teil 540 Zitat TAB: An der ersten Klemmstelle im Gebäude ist ein TN-S System herzustellen. 39

40 TAB VDE und Teil

41 TAB VDE und Teil

42 Grundsätze zur Zusammenarbeit Grundsätze zur Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Zusammenstellung der gefassten Beschlüsse des Landes- Installateurausschusses (LIV) Baden-Württemberg (Strom) - zum Eintragungsverfahren - zur Werkstattausrüstung - zur Werkstattbesichtigung Im Rahmen der Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern (NB) und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß NAV. Fassung vom 13.Dezember 2012, gültig ab 01.Januar 2013 Quelle und Link: 42

43 Grundsätze zur Zusammenarbeit 43

44 VDE-AR-N grundsätzlich gilt: 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen (1) Der Netzbetreiber erteilt Auskunft über das vorhandene Netzsystem. (2) In Neubauten wird ein Fundamenterder nach DIN eingebaut. (3) Der PEN-Leiter bzw. Neutralleiter (N) darf nicht als Erdungsleiter für Schutz- und Funktionszwecke von Erzeugungsanlagen, Antennenanlagen und Blitzschutzanlagen verwendet werden. Quelle: TAB 2007 Ausgabe

45 TAB 2012 Netzsysteme Quelle: LIV BW 45

46 TAB 2012 Netzsysteme gem. DIN VDE nach Bild 54.1c Anschlussbeispiel: TN-S-System Der Schutzpotenzialausgleich (Verbindung von Haupterdungsschiene mit dem PEN-Leiter des Hausanschlusskastens) ist mit einem Leiterquerschnitt von mindestens 16 mm² Cu herzustellen. Bei Verwendung von Hausanschluss- bzw. Zähleranschlusssäulen kann der Schutzpotenzialausgleich (Verbindung zur Haupterdungsschiene) - abweichend vom dargestellten Bild von der ersten PEN-Klemme im Gebäude erfolgen. Quelle: SW Schweinfurt 46

47 VDE : Schutzmaßnahmen - Trennen und Schalten In TN-C-S- und TN-S-Systemen braucht der Neutralleiter nicht getrennt oder geschaltet zu werden, wenn das Stromversorgungsunternehmen erklärt, dass entweder 1. der PEN-Leiter oder 2. der Neutralleiter zuverlässig mit einem geeignet niedrigen Widerstand mit Erde verbunden ist. Quelle: Burkhard Schulze 47

48 VDE : Schutzmaßnahmen - Trennen und Schalten ANMERKUNG 1 Diese Erklärung gibt das Stromversorgungsunternehmen nur für das Versorgungssystem bis zum Übergabepunkt zur Verbraucheranlage ab. In der Verbraucheranlage gilt der Neutralleiter als geeignet niederohmig geerdet, wenn in keinem Fall die jeweils zulässige Berührungsspannung zwischen Neutralleiter und Schutzleiter überschritten wird. ANMERKUNG 2 Der Neutralleiter wird in Belgien, Frankreich, Norwegen, Portugal, Spanien und in der Schweiz nicht als zuverlässig geerdet mit geeignet niedrigem Widerstand betrachtet. Quelle: Burkhard Schulze 48

49 TAB VDE Ausgabe 06/2012 Dieses Reduzierung findet ab sofort nicht mehr statt auf Grund der Problematik N-Leiterströme mit Oberschwingungsbelastung und ihre Auswirkung. 49

50 TAB VDE Beiblatt 3 DIN VDE Bbl 3 (VDE Bbl 3): Errichten von Niederspannungsanlagen -Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Teil 520: Kabel- und Leitungsanlagen Beiblatt 3: Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen in 3-phasigen Verteilungsstromkreisen bei Lastströmen mit Oberschwingungsanteilen Quelle: Burkhard Schulze 50

51 TAB VDE Beiblatt Schutz des Neutralleiters Quelle: Burkhard Schulze 51

52 TAB VDE Beiblatt Schutz des Neutralleiters Quelle: Burkhard Schulze 52

53 TAB VDE Beiblatt Schutz des Neutralleiters Vergleich der Strombelastungen Grundschwingung und Oberschwingungen beim Ersatz einer Glühlampe (40 W) durch äquivalente Kompakt-Sparlampe (9 W) Glühlampen Kompakt-Leuchtstofflampen Strom Relative Leitungsverluste L1 L2 L3 N Gesamt L1 L2 L3 N Gesamt 175mA 0mA 0mA 175mA 70mA 0mA 0mA 70mA 175mA 175mA 0mA 175mA 70mA 70mA 0mA 96mA 175mA 175mA 175mA 0mA 70mA 70mA 70mA 121mA 100% 0% 0% 100% 67% 16% 0% 0% 16% 11% 100% 100% 0% 100% 100% 16% 16% 0% 30% 21% 100% 100% 100% 0% 100% 16% 16% 16% 48% 32% Quelle: Burkhard Schulze 53

54 TAB VDE Beiblatt TT- oder TN-Systeme Ist der Querschnitt des Neutralleiters mindestens gleichwertig zum Querschnitt der Außenleiter und ist zu erwarten, dass der Strom im Neutralleiter nicht den Wert in den Außenleitern übersteigt, ist weder eine Überstromerfassung im Neutralleiter noch eine Abschalteinrichtung für diesen Leiter gefordert. Ist der Querschnitt des Neutralleiters geringer als der Querschnitt der Außenleiter, ist gefordert, eine dem Neutralleiterquerschnitt entsprechende Überstromerfassung im Neutralleiter vorzusehen; diese Erfassung muss die Abschaltung der Außenleiter, jedoch nicht unbedingt die des Neutralleiters bewirken. In beiden Fällen muss der Neutralleiter bei Kurzschlussströmen geschützt sein. Mit Ausnahme der Abschaltung gelten die Anforderungen für Neutralleiter auch für PEN-Leiter. - Hat Auswirkung auf zukünftigen die Wandlermessungen bei ABN. Quelle: Burkhard Schulze 54

55 TAB VDE Beiblatt TT- oder TN-Systeme Wenn zu erwarten ist, dass der Strom im Neutralleiter den Wert in den Außenleitern übersteigt, ist zu beachten Oberschwingungsströme Eine Überlasterfassung muss für den Neutralleiter in einem Drehstromkreis vorgesehen werden, wenn der Anteil der Oberschwingungen des Außenleiterstroms so groß ist, dass zu erwarten ist, dass der Strom im Neutralleiter die Dauerstrombelastbarkeit dieses Leiters übersteigt. Diese Überlasterfassung muss mit der Art des Stromes durch den Neutralleiter übereinstimmen und die Abschaltung der Außenleiter, aber nicht unbedingt des Neutralleiters bewirken. Wenn der Neutralleiter abgeschaltet wird, gelten die Anforderungen von Quelle: Burkhard Schulze 55

56 TAB VDE Beiblatt TT- oder TN-Systeme Sobald die dritte Oberschwingung 33 % überschreitet, muss das Kabel nach dem Neutralleiterstrom ausgewählt werden. Für Außenleiterströme von 33 % bis 45 % Anteil dritter Strom-Oberschwingung wird zur Auswahl der Neutralleiterstrom zu Grunde gelegt, aber die Last um den Faktor 0,86 reduziert. Ab 45 % Anteil dritter Strom-Oberschwingung muss das Kabel nach dem Neutralleiterstrom, also 135% des Außenleiterstroms, ausgewählt und zusätzlich um den Faktor 0,86 geringer belastet werden. Quelle: Burkhard Schulze 56

57 TAB VDE Beiblatt 3 Quelle: Burkhard Schulze 57

58 TAB VDE Beiblatt 3 Quelle: Burkhard Schulze 58

59 TAB VDE Beiblatt 3 Quelle: Burkhard Schulze 59

60 FNN VDE-AR-N 4101 Neue VDE / FNN Anwendungsregel Gültig seit VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz 60

61 VDE-AR-N Technische Anforderungen an Zählerplätze 4.1 Allgemeines (1) Die in dieser Anwendungsregel formulierten Anforderungen an Zählerplätze gelten für Kundenanlagen mit direkter Messung und Betriebsströmen bis 63A und soweit die Bedingungen nach Kapitel 4.3 eingehalten werden für Betriebsströme über 63A (2) Für jede Kundenanlage ist Platz für eine eigene Messung vorzusehen 4.2 Ausführung der Zählerplätze (1) Zählerplätze sind gemäß DIN bzw. DIN / A1 auszuführen und in Zählerschränken gemäß DIN VDE mit direkt am Schrankgehäuse angebrachten Türen unterzubringen 61

62 TAB VDE-AR-N 4101 (8) Bei nicht belegten Zählerfeldern muss die Einhaltung der Schutzklasse II gemäß DIN VDE gewährleistet sein. Der Errichter bzw. Messstellenbetreiber hat solche Zählerfelder berührungssicher, spannungsfrei und gegen Einschalten gesichert zu verlassen (10) Der obere Anschlussraum von Zählerplätzen nach DIN dient der Aufnahme von Betriebsmitteln für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler, Betriebsmitteln des Netzbetreibers sowie Betriebsmitteln für die in Kapitel 4.7 beschriebenen Anwendungen. Eine Nutzung als Stromkreisverteiler selbst ist nicht zulässig. 62

63 FNN VDE-AR-N Anwendungsbereich Diese Anwendungsregel beschreibt die technischen Mindestanforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen einschließlich Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden, sowie deren Umgebungsbedingungen. Hierbei sind die Anforderungen an die Messaufgaben und die dafür notwendigen Kommunikationssysteme im Sinne der 21b und 40 des EnWG berücksichtigt. Mit dieser Anwendungsregel wird der Zählerplatz folglich auch für künftige Anwendungen wie z.b. Smart Metering und Smart Grid vorbereitet. Die derzeitigen Entwicklungen zur Anwendung von EDL21-Zählern und EDL40-Messsystemen sind mit dieser Anwendungsregel umsetzbar. 63

64 FNN VDE-AR-N 4101 Begriffe und Festlegungen Gemäß Endenergieeffizienzrichtlinie der EU (EDL) sollen Kunden ihren Energieverbrauch transparent beobachten können, um Energie effizient zu nutzen. EnWG und die MessZV 21b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Seit 1. Januar 2010 müssen die Messstellenbetreiber in Neubauten und bei größeren Renovierungen gemäß 21b EnWG Messeinrichtungen installieren bzw. bei bestehenden Gebäuden anbieten, die dem Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln 40 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Seit dem 30. Dezember 2010 sollen dem Elektrizitätsverbraucher gemäß 40EnWG zusätzlich lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife angeboten werden, die einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzen EDL40 System = + Basis Zähler Kommunikation oder Tarifgerät 64

65 FNN VDE-AR-N Anwendungsbereich Es sind sowohl Zählerplätze nach DIN für Zähler mit Drei-Punkt- Befestigung gemäß DIN als auch solche mit Zählerfeldern nach DIN /A1 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I nach DIN V VDE V ) einsetzbar. 3.HZ 3.HZ (monolith) ehz 65

66 FNN VDE-AR-N 4101 Wir unterscheiden zukünftig: Der 3 Punkt Haushalts-Zähler 3.HZ ( modulare Technik ) Als Basiszähler nach EDL 21. Fernauslesung und Inhome-Visualisierung ins Gehäuse nachrüstbar. ( Stecktechnik ) nach EDL 40. Quelle: Siemens, Landis & Gyr

67 FNN VDE-AR-N Punkt - Zählerplätze 67

68 FNN VDE-AR-N 4101 Wir unterscheiden zukünftig: Der elektronische Haushalts-Zähler ehz ( modulare Technik ) Front - Schnittstelle ( unidirektional ) steckbar MSB - Schnittstelle ( bidirektional ) Quelle: ABN Braun AG

69 VDE-AR-N 4101 ehz - Zählerplätze 69

70 VDE-AR-N Summenleistung *) Bei Belegung eines Zählerplatzes mit zwei ehz darf die maximale Summenleistung 48 kva nicht übersteigen (In Bezug auf die Wärmeentwicklung sind Belastungen nach DIN , Kurve 1, und in Bezug auf die abführbare Wärmeleistung DIN EN (VDE ) zugrunde gelegt). **) Grundsätzlich wie *) Bei Überschreitung der Summenleistung 48kVA ist die Einhaltung der maximal zulässigen Wärmeentwicklung des Zählerschrankes nach DIN EN nachzuweisen

71 VDE-AR-N Summenleistung Beispiel: Wenn die Bemessungsleistung der Trennvorrichtung für den Bezugsteil der Kundenanlage 40A (27,6 kva) beträgt, darf der zweite ehz mit einer Leistung von maximal 20,4 kva belastet werden. Diese Beschränkung der Summenleistung gilt auch bei Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage(n). 71

72 VDE-AR-N Trennvorrichtung für die Kundenanlage (1) Hausanschlusssicherungen sind als Trennvorrichtungen für die Kundenanlage nicht zulässig (2) Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem direkt an das Hauptstromversorgungssystem angeschlossenem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung ( z.b. SH - Schalter ) vorzusehen. Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss laienbedienbar sowie sperr- und plombierbar sein und folgende Funktionen aufweisen: Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage Freischalteinrichtungen für die Mess- und Steuereinrichtungen zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtung und die Kundenanlage 72

73 Normen als anerkannte Regeln der Technik E DIN VDE

74 Normen als anerkannte Regeln der Technik E DIN VDE

75 VDE-AR-N 4101 Die Kombinationen sind so ausgelegt, dass neben der Bezugslage nach DIN , Kurve 1, eine weitere Wohnung, aber auch steuerbare Lasten wie z.b. eine Wärmepumpe oder aber eine Erzeugungsanlage über ein Zählerfeld angeschlossen werden kann. Eine maximale Unsymmetrie je Kundenanlage von 4,6kVA darf nicht überschritten werden. Fazit: Dies ist die Grenze um Wechselstrom-Zähler verwenden zu können. 75

76 VDE-AR-N 4101 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung 76

77 TAB 2012 Auswirkung der Anwendungsregeln BP 70 Steuersicherung ehz-zusatzraum LS-Schalter 10A/25kA HC1EMODUL RJ45 für Smart Home BP112 RJ45 für ehz-zusatzraum BP 115 RJ45 für 3Punkt Steuersicherung TSG 3P BP 141 LS-Schalter 10A/25kA BP 14 = E27-Element (63A) BP23 = D01-Element (16A) BP 71 Steuersicherung ehz-uar LS-Schalter 10A/25kA Steuersicherung UAR auf S-Schiene BP 141 LS-Schalter 10A/25kA BP143 D01-Element 16 A

78 TAB VDE-AR-N 4101 Abweichend davon können bei Zählerplätzen mit einer Höhe des oberen Anschlussraumes von 300 mm in diesem Raum Fehlerstromschutzeinrichtungen und Leitungsschutzschalter für bis zu drei Wechselstromkreise je Kundenanlage installiert werden (z.b. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Erzeugungsanlage). Hierbei darf die maximale Breite von 6 Teilungseinheiten je Kundenanlage und die maximal zulässige Verlustleistung innerhalb des Zählerschrankes nicht überschritten werden. 78

79 TAB 2012 Auswirkung der Anwendungsregeln

80 Normen als anerkannte Regeln der Technik TAB 2012 Quelle: E.ON Bayern 80

81 Normen als anerkannte Regeln der Technik VNB-Darstellungsbeispiel Die Absicherung des ungezählten Steuerstromkreises für das Tarifsteuergerät des Netzbetreibers und Kundenrelais erfolgt mit einem Leitungsschutzschalter 10 A. Beispiel: Im gezählten Steuerstromkreis für Relais und Schütze der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärme-pumpen, Wärmespeicheranlagen, usw.) erfolgt die Absicher-ung mit einem Leitungsschutzschalter maximal B 16 A. Zählerschrank mind. 2 x 0,6 Stromzähler Gaszähler Wasserzähler Fernwärmezähler Quelle: SW Schweinfurt 81

82 FNN - VDE-AR-N 4101 Standardisierung modulares System - Vorteile Die Vorteile liegen auf der Hand: Messtechnik und schnelllebige Kommunikationstechnik können getrennt eingebaut oder ausgetauscht werden (Marktteilnehmer) 82

83 Zählerplatz in der Gegenwart Anforderungen an den Zählerplatz in der Gegenwart - Schnelle und sichere Befestigung des Zählers (ehz Technik) - Elektrischer Anschluss des Zählers, inklusive Wechsel ohne Spannungsunterbrechung - Leitungsführung und Zusatzräume - Modularität DIN VDE 0603 Teil 5 inklusive Anhänge A, Bund C DIN Anhänge A1 83

84 TAB 2012 Auswirkung der Anwendungsregeln Quelle: E.ON Bayern

85 VDE-AR-N 4101 (1) Auch für die Verlegung von Antennen- und Datenleitungen im Zählerschrank gelten die Anforderungen nach DIN VDE Bei einem Zählerplatz mit Drei-Punkt-Befestigung ist die Datenleitung durch die Kabeldurchführung (für den Zähleranschluss) zu verlegen und (inkl. 30cm Leitungslänge) mit einer RJ45-Buchse berührungssicher abzuschließen. 85

86 VDE-AR-N Kommunikationseinrichtungen BP110 BP112 (2) In jedem Zählerschrank ist im Raum für Zusatzanwendungen unterhalb der Abdeckung in Mehrkundenanlagen im Zählerfeld der Allgemeinstromversorgung - eine RJ45-Buchse (nach DIN EN ) vorzusehen. 86

87 VDE-AR-N Kommunikationseinrichtungen (4) Bei leitungsgebundener Anbindung von Zählern anderer Sparten (z.b. Gas, Wasser) an die Kommunikationseinrichtung (z.b. MUC-C) ist die Datenleitung (z.b. M-Bus) vom Raum für Zusatzanwendungen durch den oberen Anschlussraum zu den jeweiligen Zählern zu führen. (5) Anschlussleitungen für abgesetzte Antennen für Betriebsmittel wie z.b. den MUC-C (SMG) sind durch den oberen Anschlussraum aus dem Zählerschrank zu führen. 87

88 VDE-AR-N Kommunikationseinrichtungen (2) An dieser RJ45-Buchse ist eine Datenleitung (mindestens des Typs Cat. 5) aufzulegen und durch den oberen Anschlussraum zum Abschlusspunkt Liniennetz (APL) zu führen (3) Soll eine drahtgebundene Übertragung von Zählwerten oder für Steuerzwecke (z.b. für Smart Grids oder Smart Home) in die Wohnung des Anschlussnutzers realisiert werden, so ist der dafür notwendige Anschlusspunkt (RJ45-Buchse) auch im oberen Anschlussraum des Zählerschrankes zulässig. Die hierfür erforderliche Datenleitung ist mindestens nach Cat. 5-Standard auszulegen 88

89 VDE-AR-N 4101 Empfehlung: Der Anschluss der Farbcodierung der RJ45-Buchse sollte nach T568B (siehe Tabelle unten) erfolgen. Quelle: ÜWR Rhön 89

90 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für neue Anlagen - Sondervertragskunden - Zählerfeld für ehz inkl. der BKE-I und dem ehz Zusatzraum -Anwendung Verbraucher- und Erzeugeranlage als Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung 90

91 VDE-AR-N Anordnung der Zählerschränke (4) Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf maximal 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits- und Bedienungsbereich freigehalten werden mit einer -Breite: Zählerschrank-Breite, jedoch mindestens 1,00m, -Tiefe: mindestens 1,20m -Höhe: durchgängig mindestens 1,80m siehe folgende Anwendungsmöglichkeiten: 91

92 VDE-AR-N Anordnung der Zählerschränke Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Hausanschlussräume (in Gebäuden mit mehr als fünf Anschlussnutzern) Ein Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. Bei Belegung des Hausanschlussraumes mit Anschlussund Betriebseinrichtungen auf nur einer Wand beträgt die Breite mindestens 1,50 m; bei Belegung gegenüberliegender Wände mindestens 1,80 m. Eine freie Durchgangshöhe von 1,80 m unter Leitungen und Kanälen sowie eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m muss gewährleistet sein. Quelle: TAB 92

93 VDE-AR-N Anordnung der Zählerschränke Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Hausanschlusswände (in Gebäuden mit bis zu fünf Anschlussnutzern) Eine Hausanschlusswand ist eine Wand, die zur Anordnung und Befestigung von Leitungen, Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Räume mit einer Hausanschlusswand müssen mindestens 2,0 m hoch sein. Eine freie Durchgangshöhe von 1,80 m unter Leitungen und Kanälen sowie eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m muss gewährleistet sein. Quelle: TAB 93

94 Quelle: DIN VDE/FNN, TAB der VNB, diverse Installateur-Rundschreiben und ABN Braun AG Autor: Joachim Merten, ABN Braun AG 94

95 Lösung Bestandsschutz Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung dieser Anforderungen jedoch nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn er eine andere ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Quelle: elektrofachkraft.de 95

96 VDE-AR-N Anordnung von Betriebsmitteln im Raum für Zusatzanwendungen 5.1 Allgemeines (1) Der Raum für Zusatzanwendungen dient der Aufnahme von Betriebsmitteln für EDL40-Anwendungen wie z.b. MUC-Controller sowie von Steuergeräten und ggf. von Steuereinheiten für Fernabschaltungen. Eine Verwendung als Stromkreisverteiler ist nicht zulässig (2) Die Montage der Betriebsmittel erfolgt auf einer Hutschiene nach DIN EN Im Raum für Zusatzanwendungen ist bei Zählerplätzen gemäß DIN eine Hutschiene mit 12 Platzeinheiten (PLE) für entsprechende Reiheneinbaugeräte nach DIN zu montieren. (3) Die Nachrüstung von Funktionsräumen in bestehenden Zählerplätzen erfolgt nach DIN VDE , Anhang B 96

97 VDE-AR-N Anordnung von Betriebsmitteln im Raum für Zusatzanwendungen 5.1 Allgemeines (4) Der Raum für Zusatzanwendungen ist oben und seitlich abzuschotten und verfügt über eine eigene, plombierbare Berührungsschutz-Abdeckung nach DIN Die Abdeckung ist mindestens in Schutzart IP 3X auszuführen. Abdeckstreifen sind von innen verriegelbar Auszuführen 97

98 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für bestehende Anlagen BKE-AZ (BKE Adapter und Zusatzgeräte) - Für alle Anwendungen nach DIN und DIN Integration von ehz EDL 21 Zähler, MUC Controller und Tarifsteuergeräte - National genormt (für alle Zählerplätze in Deutschland) - Nächster Schritt internationale Standardisierung Quelle: Siemens Quelle: ABN Braun AG 98

99 VDE-AR-N Funktionsräume bei Zusatzanwendungen in Zählerplätzen mit Drei-Punkt-Befestigung (1) In Zählerplätzen für Zähler mit Drei- Punkt-Befestigung können mit Hilfe eines Adapters nach DIN VDE Anhang B, Zusatzräume für weitere Anwendungen realisiert werden (siehe Abbildung 5) 99

100 VDE-AR-N 4101 Sofern Zählerplätze mit einer Dreipunkbefestigung verwendet werden, ist zur Montage der elektronischen Messeinrichtung ein Adapter für die Steckmontage vorzusehen ( BKE-A ). Der Adapter für die Steck-Montagetechnik ist Bestandteil der Kundenanlage ( bauseits ). Hierbei sind Adapter mit Montagemöglichkeiten für Zusatzgerate für weitere ehz-anwendungen zu bevorzugen. BKE-AZ2 ( 10TE ) BKE-A Quelle: ABN Braun AG 100

101 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für bestehende Anlagen ehz-adapter für Dreipunkt-Befestigung bestehend aus neuem BKE-AZ und Deckel - Basis, leer, mit und ohne Hutschienen - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt 101

102 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für bestehende Anlagen ehz-adapter für Dreipunkt-Befestigung bestehend aus neuem BKE-AZ und Deckel - Basis, leer, mit und ohne Hutschienen -Spannungsabgriff gezählt und ungezählt -plombierbare Klarsichthaube 102

103 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für bestehende Anlagen ehz für Dreipunkt-Befestigung bestehend aus neuem BKE-A, BKE-AZ2 und ehz im Zubehör: - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt - Erweiterbar ohne Zählerendmontage - Hutschienen 12 PLE - Steuerklemme - Verdrahtungssatz - Datenschnittstelle ( Sensor ) 103

104 VDE-AR-N Betriebsmittel (1) Alle installierten Betriebsmittel sowie Kabel und Leitungen sind gegen Überlast und Kurzschluss zu schützen. Diese Schutzfunktionen können entweder durch externe Schutzschaltgeräte nach DIN EN (z.b. Leitungsschutzschalter) oder durch in den Betriebsmitteln integrierte Schutzeinrichtungen, jeweils nach DIN EN ausgeführt werden. Die externen Schutzschaltgeräte können im Raum für Zusatzanwendungen installiert werden (2) Der Abgriff für die Spannungsversorgung der Betriebsmittel erfolgt in Abhängigkeit von der Frage, ob die Betriebsmittel dem regulierten (ungezählten) oder dem nicht regulierten (gezählten) Bereich zuzuordnen sind. (6 Watt) 104

105 VDE-AR-N Betriebsmittel (3) Sofern die Betriebsmittel dem regulierten Bereich zugeordnet sind, erfolgt der Spannungsabgriff aus dem unteren Anschlussraum vor einer für den Anschlussnutzer zugänglichen Schutzeinrichtung. Die Schutzschaltgeräte können dann wie in Abbildung 6 dargestellt montiert und angeschlossen werden. Quelle: AR

106 TAB VDE-AR-N Betriebsmittel (4) Sofern die Betriebsmittel dem nicht regulierten Bereich zugeordnet sind, erfolgt der Spannungsabgriff aus dem Verteilerfeld oder aus dem oberen Anschlussraum. Die Schutzeinrichtungen müssen für einen Bemessungsstrom von maximal 10A und einem Bemessungsschaltvermögen (prospektiver Kurzschlussstrom) von mindestens 10kA OAR(für die Betriebsmittel zwischen der letzten Überstrom-Schutzeinrichtung bzw. Hauptleitungsabzweigklemme vor der Messeinrichtung und dem Stromkreisverteiler) bzw. mindestens 6kA (im Stromkreisverteiler) ausgelegt sein. Die Schutzeinrichtungen können über eine separate Plombierkappe gegen Missbrauch geschützt werden 106

107 VDE-AR-N Auswahl von Schutzmaßnahmen (4) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN VDE mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen vom Typ 2 oder Typ 3 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, nimmt der Errichter den Einbau der Schutzeinrichtungen im nicht plombierten Teil der Kundenanlage vor. (5) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN EN (VDE ) mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen vom Typ 1 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, so dürfen Überspannungs- Schutzeinrichtungen im plombierten Teil der Kundenanlage eingebaut werden, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie Überspannungs- Schutzeinrichtungen Typ 1 17 entsprechen. 17 Siehe Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN. Quelle: TAB 2007 Ausgabe

108 VDE-AR-N Auswahl von Schutzmaßnahmen Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN. Quelle: VDN 108

109 VDE-AR-N Auswahl von Schutzmaßnahmen Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN. Quelle: VDN 109

110 VDE-AR-N 4101 Wie sieht die Technikzentrale von morgen aus? 110

111 VDE-AR-N 4101 Anwendungen in neuen Anlagen Messstellenbetreiber Quelle: AR 4101 Kunde Quelle: ABN Braun AG 111

112 VDE-AR-N 4101 Technikzentrale von morgen nach VDE-AR-N 4101; (Einfamilienhausschrank) 112

113 VDE-AR-N 4101 Technikzentrale von morgen nach VDE-AR-N 4101; (Einfamilienhausschrank) 113

114 Zählerplatz in der Gegenwart - Messystem 2020 Technische Richtlinie TR

115 Zählerplatz in der Gegenwart - Messystem 2020 Technische Richtlinie TR Sicherheitsanforderungen TR Technische Richtlinie Die Technische Richtlinie TR stellt Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, kurz Smart Meter Gateway. Sie referenziert und ergänzt das Schutzprofil für die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, indem die funktionalen Sicherheitsanforderungen an diese Komponente und ihre Einsatzumgebung erweitert werden. 115

116 Zählerplatz in der Gegenwart 116

117 Zählerplatz in der Gegenwart 117

118 Zählerplatz in der Gegenwart 118

119 Zählerplatz in der Gegenwart 119

120 Zählerplatz in der Gegenwart 120

121 Zählerplatz in der Gegenwart Aktuelle Umsetzung? Ist das die Zukunft? NEIN! Quelle: Hager 121

122 Szenario Smart Grid - Smart Home BMWi - Animation E-Energy/

123 VDE-AR-N 4102 Neue VDE / FNN Anwendungsregel Gültig seit VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien (Inklusive Ladesäule) 123

124 TAB VDE-AR-N 4101 / 4102 zu 5 der TAB Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden Hausanschlusssäulen Hausanschlusssäulen sind vorzugsweise an der Grundstücksgrenze des Anschlussnehmers zum öffentlichen Verkehrsraum hin aufzustellen An Gebäudeaußenwänden Für den Hausanschlusskasten an der Gebäudeaußenwand ist vorzugsweise ein Unterputzgehäuse vorzusehen. Zum Einbau des Unterputzgehäuses ist bauseitig eine Nische zu erstellen. Für die Leitungsführung sind Rohre in der Wand so zu verlegen, dass ein Auswechseln der Kabel bzw. Leitungen ohne Beschädigung von Außenwand und Außenputz möglich ist. 124

125 TAB VDE-AR-N 4101 / Besondere Anforderungen (1) Die Zählerplatzausführung sowie der Anbringungsort der Zählerschränke für nur zeitweise zugängliche Anlagen, z.b. Wochenendhäuser, sind den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu entnehmen (2) Anschlussschränke außerhalb von Gebäuden sind gemäß VDE-AR-N 4102 zu errichten 125

126 TAB VDE-AR-N 4101 / 4102 Aufbau Anschlussschränke bestehen in der Regel aus folgenden Betriebsmitteln/Funktionsflächen: Geschlossenes Gehäuse mit Tür (DIN EN 60439) Hausanschlusskasten Zählerplatz mit Raum für Zusatzeinrichtungen (DIN VDE 0603 und VDE- AR- 4101) Stromkreisverteiler/Installationsverteiler für anwendungsspezifische Betriebsmittel (DIN VDE 0603) Trennvorrichtung (VDE-AR-N 4101) Es werden Schränke ohne Fenster eingesetzt. Der Schrank kann entweder für Wandaufbau, Wandeinbau oder erdgesetzte Ausführung ausgelegt sein und muss sicher befestigt angebracht bzw. aufgestellt werden. Anschlussschränke, die in unmittelbarer Nähe zu Fahrwegen aufgestellt sind, z. B. Ladestationen für Elektrofahrzeuge, sind konstruktiv so zu gestalten, dass sie einen besonderen Anfahrschutz besitzen. Alternativ kann der Anfahrschutz auch vor den Anschlussschränken errichtet werden, z. B. durch Poller. 126

127 TAB VDE-AR-N 4101 / 4102 Schutzart, Schutzklasse und Schutzmaßnahme Die Schutzart des Gehäuses muss mindestens IP 44 betragen. Die Betriebsmittel nach 5.2 (Aufbau) b) bis d) und die Umhüllung der Trennvorrichtung nach 5.2 (Aufbau) e) sind in Schutzklasse II auszuwählen. Erdung Der Errichter des Anschlussschrankes ist für die Erdungsmaßnahme der Anlage und für einen ggf. geforderten Anlagen-Erder verantwortlich (vgl. 5.3). Der PEN-Leiter bzw. der Neutralleiter des Niederspannungsnetzes der allgemeinen Versorgung darf nicht als Erdungsleiter für Schutz- und Funktionszwecke verwendet werden. 127

128 Zählerplätze SD... Nachrüstfelder: Verteiler bestückt oder leer Montageplatten Zähler- und TSG-Plätze in 3 Minuten montiert. 128

129 ABN Braun AG - Werk Nürnberg Mit ausgewählten Produkten der ehemaligen GEYER AG erzielt ABN die Marktführerschaft bei Strom im Freien. 129

130 Strom im Freien Übersicht A - KVS B - Kabel-Hausanschlusskästen C - WEK D - HAS E - ZAS F - STAS G - Muffen 130

131 Hausanschlusssäulen für Service jederzeit zugänglich Privatsphäre der Kunden bleibt gewahrt Erschließung eines Baugebiets in einem Zug 131

132 Verteilersäulen und -schränke Mobile Verteilersäule für Plätze mit kombinierter Nutzung (z.b. Parkplatz/Festplatz, Plätze unter Denkmalschutz) Der verschlossene Elektrant im Boden. mobil Elektrant geöffnet, darauf wird die RONDO mobil Säule befestigt. Einfach. Sicher. Perfekt 132

133 Kabelverteilersäulen- und schränke KVS nach DIN Normgrößen 00, 0, 1 und 2 in den Bauhöhen (auf Sockel) 845mm, 1005mm, 1355mm IP 43/44 Die Größen 1 und 2 auch mit asymmetrischen Türen 133

134 Mehrsparten-Anschlussschränke Grundausführung Mit oberirdischer Wassermessung im Schrank, wobei die Montage einer Rohrbegleitheizung erforderlich ist. IT-Anschluss 134

135 Mehrsparten-Anschlussschränke Vorteile für die VNB: Die Erschließung eines ganzen Baugebietes kann unabhängig vom Baufortschritt auf den einzelnen Parzellen in einem Zug erfolgen. Kein Aufwand bei Um- oder Neubauten auf dem Grundstück. Daraus ergeben sich um etwa 50% reduzierte Erschließungskosten. Zählerablesung und Kabelfehler- Ortung können ohne Voranmeldung und ohne das Grundstück betreten zu müssen schnell und einfach durchgeführt werden. 135

136 VDE-AR-N 4105 Neue VDE / FNN Anwendungsregel Gültig seit VDE-AR-N 4105 Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugeranlagen am Niederspannungsnetz. 136

137 VDE-AR-N 4105 Einspeisung Erzeugeranlage Eine sichere und störungsfreie Stromversorgung sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sind gewährleistet, wenn: die Erzeugungsanlage so angeschlossen und betrieben wird, dass die technische Sicherheit nach DIN VDE 0100 gegeben ist. Dies setzt den Anschluss der Erzeugungsanlage an einen Verteilungsstromkreis (siehe DIN VDE ) voraus; Der Anschluss an einen Endstromkreis ist nicht zulässig. Zitat: 137

138 VDE-AR-N 4105 Einspeisung Erzeugeranlage 138

139 VDE-AR-N 4105 Anwendungsbeginn und Übergangsfrist Der Anwendungsbeginn berücksichtigt eine Übergangsfrist bei der Anlagenerrichtung Anwendungsbeginn seit dem Photovoltaikanlagen spätestens bis zum , andere Erzeugungsanlagen spätestens bis zum Anschlussnehmer entscheidet in der Übergangszeit für bestehende Erzeugungseinheiten gilt Bestandschutz Es gilt das Inbetriebsetzungsdatum der Erzeugungsanlage, also der erstmalige Netzparallelbetrieb. Bestandschutz Photovoltaik: Start VDE- Anwendungsregel 4105 alle anderen Erzeugungsanlagen: Start VDE- Anwendungsregel Quelle: LEW Verteilnetz GmbH Anmerkung: Der Anschlußnehmer steht in einem Rechtsverhältnis zum Netzbetreiber

140 VDE-AR-N 4105 Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) Die Leistungsklassen beziehen sich auf die Summe aller EZA s also auf die Leistung, die in Summe an einem Netzanschluss angeschlossen ist! bis AR 4105 Selbsttätige Schaltstelle nach DIN V VDE V (ENS) oder Selbsttätige Schaltstelle nach DIN V VDE V (ENS) oder Jederzeit zugägliche Schaltstelle mit Trennfunktion und konventioneller Entkupplungsschutz Zentraler NA- Schutz am zentralen Zählerplatz oder dezentral angeordnet 30 kva Jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion und konventioneller Entkupplungsschutz Zentraler NA- Schutz am zentralen Zählerplatz > 30 kva Quelle: EnBW RAG

141 VDE-AR-N 4105 Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) Aufbau: Integrierter NA- Schutz ist vergleichbar mit selbsttätiger Schaltstelle nach DIN V VDE V Zentraler NA- Schutz Da die jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion entfällt, sind die Anforderungen an den zentralen NA- Schutz gestiegen: Einfehlersicher und typgeprüft Kuppelschalter besteht aus zwei Schaltrichtungen ( redundant ) Prüftaste für Auslösetest ( bei Inbetriebnahme und für Wiederholungsprüfungen ) Der Zentrale NA- Schutz ist in einem geeigneten Stromkreisverteiler nach TAB 2007, Abschnitt 8, Absatz 1 unterzubringen und am zentralenzählerplatz anzuschließen. Quelle: EnBW RAG

142 EEG Novelle Das EEG 2012 wurde durch Vorgaben zur Netzintegration und neuen Abrechnungsmodellen deutlich umfänglicher : Laut 7 des EEG müssen ab dem Messeeinrichtungen zur Erfassung der erneuerbaren Energien, die Vorgaben laut 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes im vollem Umfang erfüllen! Dies bedeutet, dass für den Messtellenbetrieb auch einer Erzeugungsanlage, Netzbetreiber oder der 3. Messtellenbetreiber zuständig ist. Der Betrieb von kundeneigenen Meseinrichtungen ohne Messtellenbetreiber ist somit ab für Neuanlagen nicht mehr möglich! Die Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen der örtlichen VNB sind einzuhalten. z.b. Zählerplatz nach DIN

143 VDE-AR-N 4105 Übersicht von Grenzwerten bei Einspeiseanlagen Leistungsgrenzwert > 0 kw 3,68 kva 4,6 kva > 13,8 kva 30 kw 30 kw > 30 kva > 40 kw > 100 kw > 100 kw < 300 kw 500 kw Kriterium PV: Technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung nötig Cos φ 0,95 ind. Maximale einphasige Asymmetrie Symmetrie erforderlich + cos φ 0,90 ind. PV: Alternativ zur technischen Einrichtung dauerhafte Leistungsreduzierung auf 70% möglich bestimmter Netzverknüpfungspunkt des Grundstücks geeignet Zentraler Netz- und Anlagenschutz erforderlich Wandlermessung erforderlich Technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung mit Ist- Werteerfassung erforderlich Registrierende Lastgangmessung erforderlich Anschluss am Ortsnetz Selbstverbrauch möglich Vorschrift EEG 2012 AR 4105 AR 4105 AR 4105 EEG EEG 2012 AR 4105 TAB EEG 2012 EEG 2012 VBEW- Ausarbeitung EEG 2012 Quelle: LEW Verteilnetz GmbH

144 VDE-AR-N 4105 bisher Anschaltung beliebig großer und vieler ein-phasiger EZE, so lange 4,6 kva Unsymmetrie eingehalten werden neue Anforderung Anschaltung > 13,8 kva als Drehstromeinheit 1. Schritt: Leistungsgleich in den drei Phasen 2. Schritt: 120 fest verkettet 120 L3 L2 L1 Quelle: Burkhard Schulze

145 VDE-AR-N 4105 bisher neue Anforderung Leistungsreduktion nach Kennlinie bei 50,2 < f < 51,5 Hz für Umrichteranlagen (PV) Abschaltung f > 50,2 Hz Gleichmäßige Verteilung der Abschaltfrequenz von 50,2 bis 51,5 Hz für alle anderen Anlagen Quelle: Burkhard Schulze

146 VDE-AR-N 4105 A.7 Kuppelschalter Allpoliges Schalten bedeutet das Schalten aller aktiven Leiter der Erzeugungsanlage vom Einspeisepunkt in die Kundenanlage oder vom Netz des Netzbetreibers. Aktive Leiter werden in der DIN VDE definiert, vereinbarungsgemäß gehört der PEN-Leiter nicht dazu. DIN VDE definiert die zu schaltenden Leiter. Je nach Netzsystem am Einbauort des Kuppelschalters ergeben sich unterschiedliche Anforderungen. Schutzeinrichtungen für den Kuppelschalter: -Kurzschlussschutz ( ggf. Inselbetrieb ) -Überlastschutz -Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Das Schalten des Neutralleiters ist beim Einschalten voreilend und beim Ausschalten nacheilend schaltend auszuführen.

147 VDE-AR-N 4105 Kuppelschalter in Schütztechnik und motorische Leistungsschalter Zentraler Kuppelschalter Beide Schalteinrichtungen des zentralen Kuppelschalters sind als galvanische Schalteinrichtungen auszuführen (z. B. Schütze (nur bei Erzeugungsanlagen mit SAmax 100 kva), Motorschutzschalter, mechanischer Leistungsschalter); eine Trennfunktion nach DIN VDE (VDE ) ist nicht erforderlich.

148 VDE-AR-N 4105 Kuppelschalter in Schütztechnik und motorische Leistungsschalter Zentraler Kuppelschalter Die beiden Schalteinrichtungen des Kuppelschalters sind im Stromkreisverteiler der Erzeugungsanlage unmittelbar am zentralen Zählerplatz zu installieren. Beispiele für die Anordnung von Kuppelschaltern und damit den Anschluss von Erzeugungsanlagen an Zählerplätze sind in Anhang C dargestellt. ANMERKUNG Eine Trennung nach VDE (VDE ) wird durch den integrierten Kuppelschalter nicht gewährleistet. Diese muss für Wartungsarbeiten durch eine zusätzliche geeignete Schalteinrichtung, die nicht Bestandteil des Kuppelschalters ist, realisiert werden. (z. B. Leitungsschutzschalter)

149 VDE-AR-N 4105 Anhang C

150 VDE-AR-N 4105

151 VDE-AR-N 4105 Häufig gestellte Fragen Bei der Erweiterung von Anlagen sind die unterschiedlichen Normen übereinzustimmen. A) Muss eine Bestandsanlage bei der Erweiterung mit einer Symmetrierung oder kommunikativen Kopplung nachgerüstet werden? Nein, ab 13,8 kva ist die Neuanlage symmetrisch aufzubauen bzw. eine kommunikative Kopplung einzubauen Es kann allerdings zur Erreichen der maximalen Asymmetrie von 4,6 kva zwischen den Außenleitern auch die Altanlage nachgerüstet werden. B) Muss eine Bestandslage in die Blindleistungsregelung einbezogen werden? Nein, für bestehende Erzeugungseinheiten gilt Bestandsschutz. Quelle: LEW Verteilnetz GmbH

152 VDE-AR-N 4105 Häufig gestellte Fragen Bei der Erweiterung von Anlagen sind die unterschiedlichen Normen übereinzustimmen. C) Muss eine Altanlage bei Erweiterung mit einem Netz- und Anlagenschutz (NA- Schutz) ausgestattet werden? Ja, ab einer Leistung von > 30 kva muss die komplette Anlage mit einem zentralen NA- Schutz ausgestattet werden. Dabei sind je Zähler ein Kuppelschalter, bestehend aus zwei in Reihe geschalteten galvanischen Schalteinrichtungen notwendig. D) Können Wechselrichter mit ENS in Neuanlagen ab dem verbaut werden? Ja, allerdings nur in Verbindung mit einem separaten NA- Schutz. Die Schutzfunktionen der ENS sind dauerhaft inaktiv zu schalten. Quelle: LEW Verteilnetz GmbH

153 VDE-AR-N 4105 Jederzeit zugängliche Trennstelle entfällt nach DIN VDE Pkt und neuer AR-4105 Pkt. 5.2 Abs.6 Konsequenz für VNB: VNB-Arbeitsmethode: Erden und Kurzschließen vor und hinter der Arbeitsstelle oder Arbeiten unter Spg. Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln neu als separate Übergabestelle wenn erforderlich nach TAB [3] und AR-4105 Pkt. 5.1 Abs.3 möglich. Kennzeichnung der Übergabestelle

154 VDE-AR-N 4105 PV-Wandlerfelder mit Kuppelschalter in Schütztechnik 100A / 69kVA ZW29X68PV1N 125A / 86kVA ZW29X68PV2N

155 VDE-AR-N 4105 PV-Wandlerfelder mit Kuppelschalter in Schütztechnik 100A / 69kVA ZW29X68PV1N 125A / 86kVA ZW29X68PV2N

156 EEG 2012 Die Vorgaben durch 6 EEG 2012 sind vielseitig - Lastmanagement Anlagentyp Alle Anlagen > 100 kw Inkl. PV und KWK- Anlagen PV- Anlagen > 30 kw und 100 kw Umsetzungsaufgaben Leistungsreduzierung inkl. Istwertübertragung Leistungsreduzierung Leistungsreduzierung technische Schnittstelle zum Netzbetreiber ja ja ja Nachrüstpflicht bei Bestandsanlagen 66 für Alle PV- Anlagen Alle PV- Anlagen ab keine Frist keine PV- Anlagen 30 kw alternativ: dauerhafte Leistungsbegrenzung auf 70% nein keine keine (Ausnahme bei Gülle) Gärrestlager gasdicht nein keine keine Biogasanlagen Gasverbrauchseinrichtungen nein Biogasanlagen (Ausnahme Anlage 2) Windenergieanlagen Erfüllung der SDL- Verordnung nein ggf. Bonus 1. Mehrere PV- Anlagen auf einem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe und innerhalb von 12 Monaten zählen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen für die Ermittlung der installierten Leistung zusammen gilt nicht bei Wasserkraftanlagen, wenn gegen wasserrechtliche oder anderen rechtlichen Vorgaben widersprochen wird. Quelle: LEW Verteilnetz GmbH

157 Messungen über 100kVA Funk-Rundsteuerung mit Lastabschaltung Quelle: Lic-Langmatz

158 VDE-AR-N 4105 Fazit für ABN Diese Vorschrift hat auf alle ABN-Produkte, die mit NA-Schutz und Kuppelschalter ausgerüstet sind, Auswirkungen. diese sind auf den neuen technischen Stand angepasst ob Indoor oder Outdoor Umsetzung des Einspeisemanagement <30kVA, >30kVA bis 100kVA sind wie im Katalog abgebildet umzusetzen. Information und Schulung des Vertriebs laufen Termine mit VKL vereinbart, Newsletter im Intranet in Vorbereitung.

159 VDE-AR-N

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