Guten Tag zur E-Fachschulung in Rostock TAB 2012 neue technische Anschlußbedingungen, Anwendungsregeln 4101, 4102, 4105

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1 Landesinnungsverband der Elektround Informationstechnischen Handwerke Mecklenburg-Vorpommern Referent: Joachim Merten Zentraler Beauftragter TAB der VNB Guten Tag zur E-Fachschulung in Rostock TAB 2012 neue technische Anschlußbedingungen, Anwendungsregeln 4101, 4102, 4105

2 Agenda Einführung TAB 2012, FNN - Anwendungsregeln, VDE-AR-N 4101, 4102, 4105 Zählerschrank 3Punkt und ehz Beispiele Quelle: ABN Braun AG 2

3 Wo bewegen wir uns Smart Grid Anforderungen an die Zukunft Wirtschaftlichkeit. Reduktion Primärenergie bei Senkung Energiekosten Klimaverträglichkeit CO2-Einsparung durch Energie-Effizienz und Ausbau EE/KWK Versorgungssicherheit Nutzung lokaler Ressourcen Netzstabilität in der ges. Netzstruktur Umgestaltung der Stromnetze weg von zentralen Strukturen hin zu Mischformen aus zentraler und dezentraler Erzeugung. 3

4 TAB 2012 Warum eigentlich TAB 2012? Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, neuer technischer Anforderungen und praxisorientierten Anwendungsregeln ist die sogenannte TAB 2012 aus der TAB 2007 Ausgabe 2011 und den Anwendungsregeln entstanden. Zukünftig kennen wir bundesweit verschieden titulierte Regularien zu den Technischen Anschlußbedingungen der VNB Verteilernetzbetreiber. Wir unterscheiden je nach Gebietsbereich ( BDEW Landesgruppen ) verschiedene Begriffe die aber im Grundsatz das gleiche fordern. Quelle: ABN Braun AG 4

5 TAB 2012 Bundesweite Definition TAB 2012 Bereich Süd: Bayern, Baden-Württemberg und Hessen / Pfalz Fazit: Diese TAB hat den Status einer TAB Quelle: EnBW 5

6 TAB 2012 bundesweite Erläuterungen TAB 2012 Bereich Süd: Bayern, Baden-Württemberg und Hessen / Pfalz Bitte beachten Sie die jeweiligen Erläuterungen der Landesverbände. Quelle: EnBW 6

7 TAB 2012 Quelle: EnBW 7

8 TAB 2012 Quelle: EnBW 8

9 TAB 2012 Bundesweite Definition TAB 2012 Bereich Mitteldeutschland: Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt Fazit: Eine echte TAB Quelle: MitNetz Strom 9

10 TAB 2012 Bundesweite Definition TAB 2012 Bereich Norddeutschland: Schleswig Holstein, Niedersachsen, M-V, Berlin / Brandenburg Achtung: Beiblätter der örtlichen VNB s beachten, z.b. Fazit: Eine echte TAB Quelle: WEMAG 10

11 TAB NS Nord 2012 Planungs-Beispiele mit ehz seit 8/2008 Quelle: BDEW TAB NS Nord

12 TAB NS Nord 2012 Beiblätter zur TAB NS Nord 2012 Planungs-Beispiele mit ehz seit 8/2008 schon möglich. Die neue Ankreuzliste finden Sie im Internet. Quelle: BDEW TAB NS Nord

13 VDE - FNN Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) Das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) ist der zuständige Ausschuss für die Erarbeitung von VDE - Anwendungsregeln und technischen Hinweisen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Übertragungs- und Verteilungsnetze Quelle: Quelle: VDE Berlin 13

14 VDE - FNN Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) FNN wurde am gegründet 267 Mitglieder: - Energieversorger (75% aller Energieversorger) - Hersteller (ZVEI) -Wissenschaft Behandelt systemtechnische Fragestellungen Erarbeitet praxisorientierte Lösungen Schafft Planungssicherheit Erstellt Anwendungsregeln als anerkannte Regeln der Technik Quelle: VDE Berlin 14

15 FNN Forum FNN Forum : 8 Netzbetreiber, 3 ZVEI, 1 ZVEH, 3 Wissenschaft, 1 VDE, 1 Politik (BMWI) Für 3 Jahre gewählt Lenkungskreis Hoch- und Höchstspannung Lenkungskreis Nieder- / Mittelspannung Lenkungskreis Zahl und Messwesen PG zukünftige Zählerplätze PG ehz / MUC Quelle: VDE Berlin 15

16 VDE-AR-N 4101, 4102, 4105 Standardisierung im FNN VDE / FNN Anwendungsregel 4101 gültig seit Heutige TAB wird in einzelne Anwendungsregeln überführt: - Anwendungsregel 4101 Zählerplätze am Niederspannungsnetz -Ersetzt teilweise Kapitel 7 und ergänzt Kap.9 der heutigen TAB 2007 VDE / FNN Anwendungsregel gültig seit Anwendungsregel 4102 Anschlussschränke im Freien (Inklusive Ladesäule) -Ersetzt teilweise das Kapitel 13 und aktuelle VDN Richtlinie -Einspruchsberatung läuft zur Zeit (ZVEI hat Einsprüche eingereicht) VDE / FNN Anwendungsregel 4105 gültig seit Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Anhang D behandelt den Zählerplatz 16

17 TAB / Normen als anerkannte Regeln der Technik Wir erinnern uns Gilt auch noch in der TAB

18 TAB / Normen als anerkannte Regeln der Technik TAB 2000 Quelle: TAB

19 Änderung TAB 2007 Umwandlung in TAB 2012 neue Bestandteile Kapitel: 5 wird ersetzt VDE-FNN VDE-AR-N Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz. TAB NS Nord - bdew Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli teilweise ersetzt wird ergänzt VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz. halbindirekte Messungen weiterhin lt. TAB 13 VDE-AR-N 4105 ersetzt Erzeugeranlagen am Niederspannungsnetz. Ergänzungen zu den TAB

20 Übersicht zur Rechtswirkung von Normen SGB SozialGesetzBuch Siebtes Kapitel: Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten. GDV VdS AFB SGB VII VBG UVV BG elektrische Anlagen elektrische Geräte DKE DIN, VDE - FNN TÜV VDI ehz 3.HZ 20

21 Normen als anerkannte Regeln der Technik Die Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten; dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Die Anwendung einer Norm ist grundsätzlich freiwillig, eine Anwendungspflicht kann sich jedoch aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sowie aufgrund von Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen ergeben. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN- bzw.- DIN-VDE- Normen besteht juristisch eine tatsächliche Rechtsvermutung dafür, dass sie fachgerecht, das heißt, dass sie anerkannte Regeln der Technik sind ( siehe u.a. 49, Energiewirtschaftsgesetz). Der Inhalt der Normen ist an den Erfordernissen der Allgemeinheit zu orientieren. Die Normen haben den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. 21

22 EnWG - Vermutungsregel Anforderungen nach 49 EnWG (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Beachten (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von 1. Elektrizität die technischen Regeln des VDE 2. Gas die technischen Regeln des DVGW eingehalten worden sind. Vermutungs-Regel vor Gericht 22

23 Normen als anerkannte Regeln der Technik Im Rahmen des Normenvertrages ist das DIN und damit auch die DKE verpflichtet, bei Normungsaufgaben das öffentliche Interesse zu berücksichtigen; dafür Sorge zu tragen, dass die DIN- Normen bei der Gesetzgebung in der öffentlichen Verwaltung und im Rechtsverkehr als Umschreibung technischer Anforderungen herangezogen werden können; die jeweils in Betracht kommenden behördlichen Stellen an der Durchführung der Normungsarbeit zu beteiligen; Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesses geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten. Andererseits hat die Bundesregierung bereits im Rahmen des Normenvertrages die Absicht bekundet, in Rechtsvorschriften auf DIN. Normen Bezug zu nehmen, und zugesagt, sich in der Verwaltung und bei Ausschreibungen der DIN- Normen zu bedienen. 23

24 Übersicht zur Rechtswirkung von Normen EG-Binnemarkt- Richtlinie Feb 1997 (Beschleunigungsrichtlinie) Juni Binnemarkt- Richtlinie Juni 2009 Energiewirtschafts-Gesetz Novelle 2011 / 2012 Tangierende Gesetzgebung Gesetz g. Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Klimaschutzgesetz (EEG, KWKG, EEWärmeG ) Energiedienstleistunsgesetz (EDL-G) Energiesteuergesetze Untergesetzliche Regelwerke NZV und NEV Netzzugangverordnung, Netzentgeltverordnung NAV und GVV Niederspannungsanschlussverordnung Grundversorgungsverordnung ARegV Anreizregulierungs- Verordnung MessZV Messzugang- Verordnung KAV Konzessionsabgaben- Verordnung Juli 2005 Nov 2006 Nov 2007 Okt 2008 Jan 1992 Festlegungen und Beschlüsse der BNetzA Marktregeln BK GPKE BK GeliGas BK MaBiS BK WIM Juli 2006 Aug 2007 Mai 2010 Sept 2010 VDE / FNN VDE- AR4105 BDEW VNB Normen / DIN TAB Neu Apr. 2012! Umsetzung Umsetzung VDE- AR4101 VDE- AR4400 TAB Quelle: ifed Institut für Energiedienstleistungen

25 VDE-AR-N 4101 Neue VDE / FNN Anwendungsregel Gültig seit VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz 25

26 TAB VDE DIN VDE Teil Schutzmaßnahmen, Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen Gültig seit mit Übergangsfrist Welche Auswirkungen hat sie auf den Hausanschluss und Zählerplatz? Zitat TAB MD: 6.1(10) Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft, z. B. im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes. Anmerkung: Gemäß VDE ist ab in neu zu errichtenden Gebäuden ab der Einspeisung (Hausanschlusskasten) ein TN- S-System aufzubauen. Für bestehende Gebäude wird ein TN-S-System ab Anfang der Installationsanlage empfohlen, wenn bedeutende Informationstechnische Betriebsmittel vorhanden oder zu erwarten sind. 26

27 TAB VDE Ausgabe 06/

28 TAB VDE Ausgabe 06/

29 TAB VDE Ausgabe 06/

30 TAB VDE und Teil

31 TAB VDE und Teil

32 TAB VDE Netzsysteme nach Bild 54.1c Quelle: E.ON Bayern 32

33 TAB VDE Ausgabe 06/

34 VDE-AR-N Anwendungsbereich Diese Anwendungsregel beschreibt die technischen Mindestanforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen einschließlich Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden, sowie deren Umgebungsbedingungen. Hierbei sind die Anforderungen an die Messaufgaben und die dafür notwendigen Kommunikationssysteme im Sinne der 21b und 40 des EnWG berücksichtigt. Mit dieser Anwendungsregel wird der Zählerplatz folglich auch für künftige Anwendungen wie z.b. Smart Metering und Smart Grid vorbereitet. Die derzeitigen Entwicklungen zur Anwendung von EDL21-Zählern und EDL40-Messsystemen sind mit dieser Anwendungsregel umsetzbar. Es sind sowohl Zählerplätze nach DIN für Zähler mit Drei-Punkt-Befestigung gemäß DIN als auch solche mit Zählerfeldern nach DIN /A1 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I nach DIN V VDE V ) einsetzbar. 34

35 VDE-AR-N Technische Anforderungen an Zählerplätze 4.1 Allgemeines (1) Die in dieser Anwendungsregel formulierten Anforderungen an Zählerplätze gelten für Kundenanlagen mit direkter Messung und Betriebsströmen bis 63A und soweit die Bedingungen nach Kapitel 4.3 eingehalten werden für Betriebsströme über 63A (2) Für jede Kundenanlage ist Platz für eine eigene Messung vorzusehen 4.2 Ausführung der Zählerplätze (1) Zählerplätze sind gemäß DIN bzw. DIN / A1 auszuführen und in Zählerschränken gemäß DIN VDE mit direkt am Schrankgehäuse angebrachten Türen unterzubringen 35

36 TAB VDE-AR-N 4101 (8) Bei nicht belegten Zählerfeldern muss die Einhaltung der Schutzklasse II gemäß DIN VDE gewährleistet sein. Der Errichter bzw. Messstellenbetreiber hat solche Zählerfelder berührungssicher, spannungsfrei und gegen Einschalten gesichert zu verlassen (10) Der obere Anschlussraum von Zählerplätzen nach DIN dient der Aufnahme von Betriebsmitteln für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler, Betriebsmitteln des Netzbetreibers sowie Betriebsmitteln für die in Kapitel 4.7 beschriebenen Anwendungen. Eine Nutzung als Stromkreisverteiler selbst ist nicht zulässig. Abweichend davon können bei Zählerplätzen mit einer Höhe des oberen Anschlussraumes von 300 mm in diesem Raum Fehlerstromschutzeinrichtungen und Leitungsschutzschalter für bis zu drei Wechselstromkreise je Kundenanlage installiert werden (z.b. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Erzeugungsanlage). Hierbei darf die maximale Breite von 6 Teilungseinheiten je Kundenanlage und die maximal zulässige Verlustleistung innerhalb des Zählerschrankes nicht überschritten werden. 36

37 Normen als anerkannte Regeln der Technik TAB 2012 Quelle: E.ON Bayern 37

38 TAB 2012 Auswirkung der Anwendungsregeln

39 TAB 2012 Auswirkung der Anwendungsregeln BP 70 Steuersicherung ehz-zusatzraum LS-Schalter 10A/25kA HC1EMODUL RJ45 für Smart Home BP112 RJ45 für ehz-zusatzraum BP 115 RJ45 für 3Punkt BP141 Steuersicherung TSG 3P LS-Schalter 10A/25kA BP 14 = E27-Element BP 71 Steuersicherung ehz-uar LS-Schalter 10A/25kA

40 TAB 2012 Auswirkung der Anwendungsregeln Quelle: E.ON Bayern

41 TAB 2012 Auswirkung der Anwendungsregeln Quelle: E.ON Bayern

42 PV Eigenverbrauch- BDEW Umsetzung 42

43 FNN - VDE-AR-N 4101 Standardisierung modulares System - Bedeutung Aktuell arbeiten im FNN Anwender, Hersteller und Wissenschaft gemeinsam an der Realisierung eines modular aufgebauten und herstellerunabhängigen Konzeptes. Dieses Konzept besteht aus elektronischen Zählern und einem Kommunikationsmodul, dem MUC-Controller Modular bedeutet, dass Messtechnik und schnelllebige Weitverkehrskommunikation in getrennten Geräten realisiert werden. Zusätzliche Anforderungen, beispielsweise die In-house-Kommunikation, können als weitere Module hinzugefügt werden 43

44 FNN - VDE-AR-N 4101 Standardisierung modulares System - Vorteile Die Vorteile liegen auf der Hand: Messtechnik und schnelllebige Kommunikationstechnik können getrennt eingebaut oder ausgetauscht werden (Marktteilnehmer) 44

45 FNN - VDE-AR-N 4101 Begriffe und Festlegungen Gemäß Endenergieeffizienzrichtlinie der EU (EDL) sollen Kunden ihren Energieverbrauch transparent beobachten können, um Energie effizient zu nutzen. EnWG und die MessZV 21b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Seit 1. Januar 2010 müssen die Messstellenbetreiber in Neubauten und bei größeren Renovierungen gemäß 21b EnWG Messeinrichtungen installieren bzw. bei bestehenden Gebäuden anbieten, die dem Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln 40 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Seit dem 30. Dezember 2010 sollen dem Elektrizitätsverbraucher gemäß 40EnWG zusätzlich lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife angeboten werden, die einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzen EDL40 System = + Basis Zähler Kommunikation oder Tarifgerät 45

46 VDE-AR-N Punkt - Zählerplätze 46

47 VDE-AR-N 4101 ehz - Zählerplätze 47

48 VDE-AR-N Summenleistung *) Bei Belegung eines Zählerplatzes mit zwei ehz darf die maximale Summenleistung 48 kva nicht übersteigen (In Bezug auf die Wärmeentwicklung sind Belastungen nach DIN , Kurve 1, und in Bezug auf die abführbare Wärmeleistung DIN EN (VDE ) zugrunde gelegt). **) Grundsätzlich wie *) Bei Überschreitung der Summenleistung 48kVA ist die Einhaltung der maximal zulässigen Wärmeentwicklung des Zählerschrankes nach DIN EN nachzuweisen

49 1050mm 900mm Bestückung der ehz-schränke Quelle: AR 4101 Anzahl Messungen mit ehz bis max. 48kVA Summenleistung; *)zusätzlicher Zähler dimensionieren Anzahl Zählerfelder bis 10 Zähler und 5 Felder möglich

50 VDE-AR-N 4101 Die Kombinationen sind so ausgelegt, dass neben der Bezugslage nach DIN , Kurve 1, eine weitere Wohnung, aber auch steuerbare Lasten wie z.b. eine Wärmepumpe oder aber eine Erzeugungsanlage über ein Zählerfeld angeschlossen werden kann. Eine maximale Unsymmetrie je Kundenanlage von 4,6kVA darf nicht überschritten werden. Beispiel: Wenn die Bemessungsleistung der Trennvorrichtung für den Bezugsteil der Kundenanlage 40A (27,6 kva) beträgt, darf der zweite ehz mit einer Leistung von maximal 20,4 kva belastet werden. Diese Beschränkung der Summenleistung gilt auch bei Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage(n). 50

51 VDE-AR-N Messung von Betriebsströmen über 63A (1) Ist in der Kundenanlage regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63A zu erwarten stimmt der Errichter die Art der Messund Steuereinrichtung und entsprechend die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab 4.4 Anordnung der Zählerschränke (4) Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf maximal 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits- und Bedienungsbereich freigehalten werden mit einer - Breite: Zählerschrank-Breite, jedoch mindestens 1,00m, - Tiefe: mindestens 1,20m - Höhe: durchgängig mindestens 1,80m 51

52 VDE-AR-N Trennvorrichtung für die Kundenanlage (1) Hausanschlusssicherungen sind als Trennvorrichtungen für die Kundenanlage nicht zulässig (2) Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem direkt an das Hauptstromversorgungssystem angeschlossenem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung ( z.b. SH - Schalter ) vorzusehen. Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss laienbedienbar sowie sperrund plombierbar sein und folgende Funktionen aufweisen: Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage Freischalteinrichtungen für die Mess- und Steuereinrichtungen zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtung und die Kundenanlage 52

53 Normen als anerkannte Regeln der Technik Selektiver Hauptleitungsschutzschalter - SHU Quelle: TAB

54 Normen als anerkannte Regeln der Technik Selektiver Hauptleitungsschutzschalter - SHA Quelle: TAB

55 Quelle: DIN VDE/FNN, TAB der VNB, diverse Installateur-Rundschreiben und ABN Braun AG Autor: Joachim Merten, ABN Braun AG 55

56 Praxis Beispiel Aufgabenstellung: Sie haben in einem 40 Jahre alten 12 WE Haus eine neue Zähleranlage installiert, da hier eine PV-Anlage montiert wurde. Die Wohnungszuleitungen und die Leitungen für die Wohnungskeller mussten aufgrund einer Standortänderung der Zählerplatzes verlängert werden. In den Kellern (1 Ausschaltung/1 Brennstelle/ teilweise Erweiterung einer Steckdose durch die Mieter) sonst wurde die Installation nicht geändert. Müssen die verlängerten Leitungen durch einen FI-Schutzschalter abgesichert werden oder besteht hier Bestandschutz? 1. Beurteilen Sie den Sachverhalt! 2. Nennen Sie relevante gesetzliche und / oder technische Vorschriften 56

57 Lösung Austausch Zählerplatz Lösungsvorschlag 1. Beurteilen Sie den Sachverhalt Bestandschutz anwendbar? Klärung, Wann und durch Wen die Steckdosen erweitert wurden! Verlängerung der Leitung hebt nicht zwingend den Bestandschutz Steckdosen sollen entsprechend der aktuellen DIN VDE mit RCDs mit I Δ n = 30mA geschützt werden, wenn der Bestandschutz nicht klar anwendbar ist 2. Nennen Sie relevante gesetzliche und / oder technische Vorschriften DIN VDE Schutzmaßnahme: Schutz gegen elektrischen Schlag 57

58 Lösung Bestandsschutz Bestandsschutz bei älteren Anlagen "Bestandsschutz" wird in keiner Norm zitiert. Der Bestandsschutz wird in keiner Norm zitiert; vielmehr werden Gegebenheiten erfasst, zu denen es keine Forderung zur Anpassung (Nachrüstverpflichtung - z.b. nach BGV A3 Anhang 1 - Durchführungsanweisung) gibt und auch das ist in den bestehenden Unterlagen festgelegt die Anlage: zum Zeitpunkt der Errichtung den geltenden Normen entsprach, diese nicht regelwidrig etc. geändert oder erweitert wurde, die Nutzung des Gebäudes / Raumes bzw. der Anlage sich nicht geändert hat Quelle: elektrofachkraft.de 58

59 Lösung Bestandsschutz Betriebssicherheitsverordnung schränkt Begriff "Bestandsschutz" ein Auch die Betriebssicherheitsverordnung schränkt den Begriff "Bestandsschutz" deutlich ein; gemäß 7 müssen ältere Arbeitsmittel, ggf. auch über die damaligen Beschaffenheitsanforderungen hinaus, mindestens den Anforderungen des Anhangs Nr. 1 und Nr. 2 entsprechen. Von besonderer Bedeutung sind hier die folgenden Anforderungen: Bei... Einstellungsarbeiten an Arbeitsmitteln muss für die Beschäftigten ein sicherer Zugang zu allen hierfür notwendigen Stellen vorhanden sein. (Ziffer 2.15 Anhang 1) Arbeitsmittel müssen mit einem Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren spannungsführender Teile ausgelegt sein. (Ziffer 2.18 Anhang 1). Quelle: elektrofachkraft.de 59

60 Lösung Bestandsschutz Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung dieser Anforderungen jedoch nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn er eine andere ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Quelle: elektrofachkraft.de 60

61 Praxis Beispiel Aufgabenstellung: Aufteilung von Stromkreisen Ist es zulässig eine 3-fach Steckdosenkombination mit einem NYM-J 5x1,5 mm Kabel anzufahren und mit 3 Einzelsicherungen 16A abzusichern? Ist es zulässig eine 3-fach Steckdosenkombination mit einem NYM-J 7x1,5 mm anzufahren und mit 3 Einzelsicherungen 16A abzusichern? Es wäre allerdings 3xL und 3xN in der Leitung enthalten. 1. Beurteilen Sie den Sachverhalt 2. Nennen Sie relevante gesetzliche und / oder technische Vorschriften 61

62 Lösung Aufteilung von Stromkreisen 1. Beurteilen Sie den Sachverhalt Lösungsvorschlag NYM-J 5x1,5mm² Strom im Neutralleiter Verteilung auf 3 Außenleiter nötig NYM-J 7x1,5mm² Jeweils ein Neutralleiter keine Verteilung auf die Außenleiter nötig Strombelastbarkeit reduzieren, weil man jetzt 6 belastete Adern hat. Kennzeichnung / Zuweisung der Neutralleiter blau an den Enden Allpolig abschaltbar Verwendung eines Schutzleiters für mehrere Stromkreise möglich 2. Nennen Sie relevante gesetzliche und / oder technische Vorschriften DIN VDE Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel: Allgemeine Bestimmungen DIN VDE Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel: Schutz- und Potentialausgleichsleiter 62

63 TAB VDE-AR-N 4101 / Besondere Anforderungen (1) Die Zählerplatzausführung sowie der Anbringungsort der Zählerschränke für nur zeitweise zugängliche Anlagen, z.b. Wochenendhäuser, sind den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu entnehmen (2) Anschlussschränke außerhalb von Gebäuden sind gemäß VDE-AR-N 4102 zu errichten 63

64 ABN Braun AG - Werk Nürnberg Mit ausgewählten Produkten der ehemaligen GEYER AG erzielt ABN die Marktführerschaft bei Strom im Freien. 64

65 Strom im Freien Übersicht A - KVS B - Kabel-Hausanschlusskästen C - WEK D - HAS E - ZAS F - STAS G - Muffen 65

66 Hausanschlusssäulen für Service jederzeit zugänglich Privatsphäre der Kunden bleibt gewahrt Erschließung eines Baugebiets in einem Zug 66

67 Verteilersäulen und -schränke Mobile Verteilersäule für Plätze mit kombinierter Nutzung (z.b. Parkplatz/Festplatz, Plätze unter Denkmalschutz) Der verschlossene Elektrant im Boden. mobil Elektrant geöffnet, darauf wird die RONDO mobil Säule befestigt. Einfach. Sicher. Perfekt 67

68 Kabelverteilersäulen- und schränke KVS nach DIN Normgrößen 00, 0, 1 und 2 in den Bauhöhen (auf Sockel) 845mm, 1005mm, 1355mm IP 43/44 Die Größen 1 und 2 auch mit asymmetrischen Türen 68

69 Mehrsparten-Anschlussschränke Grundausführung Mit oberirdischer Wassermessung im Schrank, wobei die Montage einer Rohrbegleitheizung erforderlich ist. IT-Anschluss 69

70 Mehrsparten-Anschlussschränke Vorteile für die VNB: Die Erschließung eines ganzen Baugebietes kann unabhängig vom Baufortschritt auf den einzelnen Parzellen in einem Zug erfolgen. Kein Aufwand bei Um- oder Neubauten auf dem Grundstück. Daraus ergeben sich um etwa 50% reduzierte Erschließungskosten. Zählerablesung und Kabelfehler- Ortung können ohne Voranmeldung und ohne das Grundstück betreten zu müssen schnell und einfach durchgeführt werden. 70

71 VDE-AR-N Kommunikationseinrichtungen (1) Auch für die Verlegung von Antennen- und Datenleitungen im Zählerschrank gelten die Anforderungen nach DIN VDE (2) In jedem Zählerschrank ist im Raum für Zusatzanwendungen unterhalb der Abdeckung in Mehrkundenanlagen im Zählerfeld der Allgemeinstromversorgung - eine RJ45-Buchse (nach DIN EN ) vorzusehen. Bei einem Zählerplatz mit Drei-Punkt-Befestigung ist die Datenleitung durch die Kabeldurchführung (für den Zähleranschluss) zu verlegen und (inkl. 30cm Leitungslänge) mit einer RJ45-Buchse berührungssicher abzuschließen. An dieser RJ45-Buchse ist eine Datenleitung (mindestens des Typs Cat. 5) aufzulegen und durch den oberen Anschlussraum zum Abschlusspunkt Liniennetz (APL) zu führen (3) Soll eine drahtgebundene Übertragung von Zählwerten oder für Steuerzwecke (z.b. für Smart Grids oder Smart Home) in die Wohnung des Anschlussnutzers realisiert werden, so ist der dafür notwendige Anschlusspunkt (RJ45-Buchse) auch im oberen Anschlussraum des Zählerschrankes zulässig. Die hierfür erforderliche Datenleitung ist mindestens nach Cat. 5-Standard auszulegen 71

72 VDE-AR-N 4101 (4) Bei leitungsgebundener Anbindung von Zählern anderer Sparten (z.b. Gas, Wasser) an die Kommunikationseinrichtung (z.b. MUC-C) ist die Datenleitung (z.b. M-Bus) vom Raum für Zusatzanwendungen durch den oberen Anschlussraum zu den jeweiligen Zählern zu führen. (5) Anschlussleitungen für abgesetzte Antennen für Betriebsmittel wie z.b. den MUC-C sind durch den oberen Anschlussraum aus dem Zählerschrank zu führen. 72

73 VDE-AR-N Anordnung von Betriebsmitteln im Raum für Zusatzanwendungen 5.1 Allgemeines (1) Der Raum für Zusatzanwendungen dient der Aufnahme von Betriebsmitteln für EDL40-Anwendungen wie z.b. MUC-Controller sowie von Steuergeräten und ggf. von Steuereinheiten für Fernabschaltungen. Eine Verwendung als Stromkreisverteiler ist nicht zulässig (2) Die Montage der Betriebsmittel erfolgt auf einer Hutschiene nach DIN EN Im Raum für Zusatzanwendungen ist bei Zählerplätzen gemäß DIN eine Hutschiene mit 12 Platzeinheiten (PLE) für entsprechende Reiheneinbaugeräte nach DIN zu montieren. (3) Die Nachrüstung von Funktionsräumen in bestehenden Zählerplätzen erfolgt nach DIN VDE , Anhang B 73

74 VDE-AR-N Anordnung von Betriebsmitteln im Raum für Zusatzanwendungen 5.1 Allgemeines (4) Der Raum für Zusatzanwendungen ist oben und seitlich abzuschotten und verfügt über eine eigene, plombierbare Berührungsschutz-Abdeckung nach DIN Die Abdeckung ist mindestens in Schutzart IP 3X auszuführen. Abdeckstreifen sind von innen verriegelbar Auszuführen 74

75 VDE-AR-N Funktionsräume bei Zusatzanwendungen in Zählerplätzen mit Drei-Punkt-Befestigung (1) In Zählerplätzen für Zähler mit Drei- Punkt-Befestigung können mit Hilfe eines Adapters nach DIN VDE Anhang B, Zusatzräume für weitere Anwendungen realisiert werden (siehe Abbildung 5) 75

76 VDE-AR-N 4101 Sofern Zählerplätze mit einer Dreipunkbefestigung verwendet werden, ist zur Montage der elektronischen Messeinrichtung ein Adapter für die Steckmontage vorzusehen ( BKE-A ). Der Adapter für die Steck-Montagetechnik ist Bestandteil der Kundenanlage ( bauseits ). Hierbei sind Adapter mit Montagemöglichkeiten für Zusatzgerate für weitere ehz-anwendungen zu bevorzugen. BKE-AZ2 ( 10TE ) BKE-A Quelle: ABN Braun AG 76

77 VDE-AR-N Betriebsmittel (1) Alle installierten Betriebsmittel sowie Kabel und Leitungen sind gegen Überlast und Kurzschluss zu schützen. Diese Schutzfunktionen können entweder durch externe Schutzschaltgeräte nach DIN EN (z.b. Leitungsschutzschalter) oder durch in den Betriebsmitteln integrierte Schutzeinrichtungen, jeweils nach DIN EN ausgeführt werden. Die externen Schutzschaltgeräte können im Raum für Zusatzanwendungen installiert werden (2) Der Abgriff für die Spannungsversorgung der Betriebsmittel erfolgt in Abhängigkeit von der Frage, ob die Betriebsmittel dem regulierten (ungezählten) oder dem nicht regulierten (gezählten) Bereich zuzuordnen sind 77

78 VDE-AR-N Betriebsmittel (3) Sofern die Betriebsmittel dem regulierten Bereich zugeordnet sind, erfolgt der Spannungsabgriff aus dem unteren Anschlussraum vor einer für den Anschlussnutzer zugänglichen Schutzeinrichtung. Die Schutzschaltgeräte können dann wie in Abbildung 6 dargestellt montiert und angeschlossen werden. Quelle: AR

79 VDE-AR-N Auswahl von Schutzmaßnahmen (1) Der Netzbetreiber erteilt Auskunft über das vorhandene Netzsystem. (2) In Neubauten wird ein Fundamenterder nach DIN eingebaut. (3) Der PEN-Leiter bzw. Neutralleiter (N) darf nicht als Erdungsleiter für Schutz- und Funktionszwecke von Erzeugungsanlagen, Antennenanlagen und Blitzschutzanlagen verwendet werden. Quelle: TAB 2007 Ausgabe

80 VDE-AR-N Auswahl von Schutzmaßnahmen (4) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN VDE mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen vom Typ 2 oder Typ 3 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, nimmt der Errichter den Einbau der Schutzeinrichtungen im nicht plombierten Teil der Kundenanlage vor. (5) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN EN (VDE ) mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen vom Typ 1 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, so dürfen Überspannungs- Schutzeinrichtungen im plombierten Teil der Kundenanlage eingebaut werden, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie Überspannungs- Schutzeinrichtungen Typ 1 17 entsprechen. 17 Siehe Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN. Quelle: TAB 2007 Ausgabe

81 VDE-AR-N Auswahl von Schutzmaßnahmen Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN. Quelle: VDN 82

82 VDE-AR-N Auswahl von Schutzmaßnahmen Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN. Quelle: VDN 83

83 TAB VDE-AR-N Betriebsmittel (4) Sofern die Betriebsmittel dem nicht regulierten Bereich zugeordnet sind, erfolgt der Spannungsabgriff aus dem Verteilerfeld oder aus dem oberen Anschlussraum. Die Schutzeinrichtungen müssen für einen Bemessungsstrom von maximal 10A und einem Bemessungsschaltvermögen (prospektiver Kurzschlussstrom) von mindestens 10kA OAR(für die Betriebsmittel zwischen der letzten Überstrom-Schutzeinrichtung bzw. Hauptleitungsabzweigklemme vor der Messeinrichtung und dem Stromkreisverteiler) bzw. mindestens 6kA (im Stromkreisverteiler) ausgelegt sein. Die Schutzeinrichtungen können über eine separate Plombierkappe gegen Missbrauch geschützt werden 84

84 TAB VDE-AR-N 4101 / 4105 Einspeisemanagement Ausführung des Netz-Steuerplatzes (NeS-Platz) (1) Der NeS-Platz besteht mindestens aus einem TSG-Feld mit zugehörigem unteren Anschlussraum nach DIN (Ausführung mit 3-Punkt-Befestigung). Dies kann je nach VNB unterschiedlich sein, mittlerweile gibt es auch FRG in Hutschienen- Bauform. Tarifschaltung Ausführung des Platzes für Steuer- bzw. Datenübertragungseinrichtungen (SDE-Platz) (1) Der SDE-Platz besteht mindestens aus einem TSG-Feld mit zugehörigem unteren Anschlussraum nach DIN (Ausführung mit 3-Punkt-Befestigung). Dies kann je nach VNB unterschiedlich sein, mittlerweile gibt es auch FRG in Hutschienen- Bauform. 85

85 TAB VDE-AR-N 4101 / 4105 halbindirekte Messung 7.4 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Für Anordnung der Zählerschränke gelten die Festlegungen der VDE-AR-N Die Wandlermessung besteht aus den Komponenten Wandlerplatz, Sekundärverdrahtung, Zählerplatz und ggf. SDE- und/oder NeS-Platz Zähler- und SDE-Platz (1) Für jede Wandlermessung sind ein Zählerplatz gemäß DIN und in Abhängigkeit vom vorgegebenen Messkonzept des Messstellenbetreibers ein SDEPlatz vorzusehen. Diese sind unmittelbar aneinander angrenzend und in gemeinsamer Umhüllung anzuordnen (Anhang A 3.2.2). (2) Jeder Zähler- bzw. SDE-Platz ist mit einer Kommunikationssteckdose gemäß Abstimmung mit dem Netzbetreiber auszustatten. 86

86 VDE-AR-N 4101 Anwendungen in neuen Anlagen Messstellenbetreiber Quelle: AR 4101 Kunde Quelle: ABN Braun AG 87

87 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für neue Anlagen Zählerfeld für ehz inkl. der BKE-I und dem ehz Zusatzraum -Basis, leer, mit Hutschiene -Inklusive Datenschnittstelle ( Sensor ) -Raum für Modulargeräte (12 PLE) Erweiterbar: -Spannungsabgriff gezählt und ungezählt -MUC Controller und Steuergeräte -TK-Geräte, Netzteile 88

88 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für neue Anlagen Zählerfeld für ehz inkl. der BKE-I und dem ehz Zusatzraum -Basis, leer, mit Hutschiene -Inklusive Datenschnittstelle ( Sensor ) -Raum für Modulargeräte (12 PLE) Erweiterbar: -Spannungsabgriff gezählt und ungezählt -MUC Controller und Steuergeräte -TK-Geräte, Netzteile 89

89 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für neue Anlagen Zählerfeld für ehz inkl. der BKE-I und dem ehz Zusatzraum -Basis, leer, mit Hutschiene -Inklusive Datenschnittstelle ( Sensor ) -Raum für Modulargeräte (12 PLE) Erweiterbar: -Spannungsabgriff gezählt und ungezählt -MUC Controller und Steuergeräte -TK-Geräte, Netzteile 90

90 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für bestehende Anlagen BKE-AZ (BKE Adapter und Zusatzgeräte) - Für alle Anwendungen nach DIN und DIN Integration von ehz EDL 21 Zähler, MUC Controller und Tarifsteuergeräte - National genormt (für alle Zählerplätze in Deutschland) - Nächster Schritt internationale Standardisierung Quelle: Siemens Quelle: ABN Braun AG 91

91 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für bestehende Anlagen ehz-adapter für Dreipunkt-Befestigung bestehend aus neuem BKE-AZ und Deckel - Basis, leer, mit und ohne Hutschienen - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt 92

92 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für bestehende Anlagen ehz-adapter für Dreipunkt-Befestigung bestehend aus neuem BKE-AZ und Deckel - Basis, leer, mit und ohne Hutschienen -Spannungsabgriff gezählt und ungezählt -plombierbare Klarsichthaube 93

93 VDE-AR-N 4101 Modulares Konzept für bestehende Anlagen ehz für Dreipunkt-Befestigung bestehend aus neuem BKE-A, BKE-AZ2 und ehz im Zubehör: - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt - Erweiterbar ohne Zählerendmontage - Hutschienen 12 PLE - Steuerklemme - Verdrahtungssatz - Datenschnittstelle ( Sensor ) 94

94 VDE-AR-N 4101 Wie sieht die Technikzentrale von morgen aus? 95

95 VDE-AR-N 4101 Technikzentrale von morgen nach VDE-AR-N 4101; (Einfamilienhausschrank) 96

96 VDE-AR-N 4101 Technikzentrale von heute nach VDE-AR-N 4101; (Einfamilienhausschrank) 97

97 VDE-AR-N 4105 Neue VDE / FNN Anwendungsregel Gültig seit VDE-AR-N 4105 Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugeranlagen am Niederspannungsnetz. 98

98 EEG Novelle Das EEG 2012 wurde durch Vorgaben zur Netzintegration und neuen Abrechnungsmodellen deutlich umfänglicher : Paragraf Novelle EEG /2 17/ a 27b 33a ff 46 ( 27) Umsetzungsaufgaben deutlich umfänglichere technische Einrichtungen Messstellenbetrieb nach EnWG vorgegeben Leistungsreduzierung bei Netzengpass und zur Versorgungssicherheit Umsetzung Härtefallregelung (Entschädigungszahlungen) Speicherung des EE- Stroms neuer Tarif energiespezifischer Marktwert jährliche Tarifanpassung neuer Tarif Bioabfälle Tarifanpassung Gülle neue Direktvermarktung und Marktprämienmodell veränderte Nachweisführung Biomasse Quelle: LEW Verteilnetz GmbH

99 EEG Novelle Das EEG 2012 wurde durch Vorgaben zur Netzintegration und neuen Abrechnungsmodellen deutlich umfänglicher : Laut 7 des EEG müssen ab dem Messeeinrichtungen zur Erfassung der erneuerbaren Energien, die Vorgaben laut 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes im vollem Umfang erfüllen! Dies bedeutet, dass für den Messtellenbetrieb auch einer Erzeugungsanlage, Netzbetreiber oder der 3. Messtellenbetreiber zuständig ist. Der Betrieb von kundeneigenen Meseinrichtungen ohne Messtellenbetreiber ist somit ab für Neuanlagen nicht mehr möglich! Die Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen der örtlichen VNB sind einzuhalten. z.b. Zählerplatz nach DIN

100 VDE-AR-N 4105 Anwendungsbeginn und Übergangsfrist Der Anwendungsbeginn berücksichtigt eine Übergangsfrist bei der Anlagenerrichtung Anwendungsbeginn seit dem Photovoltaikanlagen spätestens bis zum , andere Erzeugungsanlagen spätestens bis zum Anschlussnehmer entscheidet in der Übergangszeit für bestehende Erzeugungseinheiten gilt Bestandschutz Es gilt das Inbetriebsetzungsdatum der Erzeugungsanlage, also der erstmalige Netzparallelbetrieb. Bestandschutz Photovoltaik: Start VDE- Anwendungsregel 4105 alle anderen Erzeugungsanlagen: Start VDE- Anwendungsregel Quelle: LEW Verteilnetz GmbH Anmerkung: Der Anschlußnehmer steht in einem Rechtsverhältnis zum Netzbetreiber

101 VDE-AR-N 4105 Übersicht von Grenzwerten bei Einspeiseanlagen Leistungsgrenzwert > 0 kw 3,68 kva 4,6 kva > 13,8 kva 30 kw 30 kw > 30 kva > 40 kw > 100 kw > 100 kw < 300 kw 500 kw Kriterium PV: Technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung nötig Cos φ 0,95 ind. Maximale einphasige Asymmetrie Symmetrie erforderlich + cos φ 0,90 ind. PV: Alternativ zur technischen Einrichtung dauerhafte Leistungsreduzierung auf 70% möglich bestimmter Netzverknüpfungspunkt des Grundstücks geeignet Zentraler Netz- und Anlagenschutz erforderlich Wandlermessung erforderlich Technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung mit Ist- Werteerfassung erforderlich Registrierende Lastgangmessung erforderlich Anschluss am Ortsnetz Selbstverbrauch möglich Vorschrift EEG 2012 AR 4105 AR 4105 AR 4105 EEG EEG 2012 AR 4105 TAB EEG 2012 EEG 2012 VBEW- Ausarbeitung EEG 2012 Quelle: LEW Verteilnetz GmbH

102 VDE-AR-N 4105 Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) Die Leistungsklassen beziehen sich auf die Summe aller EZA s also auf die Leistung, die in Summe an einem Netzanschluss angeschlossen ist! Aktuelle Richtlinie AR 4105 Selbsttätige Schaltstelle nach DIN V VDE V (ENS) oder Selbsttätige Schaltstelle nach DIN V VDE V (ENS) oder Jederzeit zugägliche Schaltstelle mit Trennfunktion und konventioneller Entkupplungsschutz Zentraler NA- Schutz am zentralen Zählerplatz oder dezentral angeordnet 30 kva Jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion und konventioneller Entkupplungsschutz Zentraler NA- Schutz am zentralen Zählerplatz > 30 kva Quelle: EnBW RAG

103 VDE-AR-N 4105 Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) Aufbau Integrierter NA- Schutz ist vergleichbar mit selbsttätiger Schaltstelle nach DIN V VDE V Zentraler NA- Schutz Da die jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion entfällt, sind die Anforderungen an den zentralen NA- Schutz gestiegen: Einfehlersicher und typgeprüft Kuppelschalter besteht aus zwei Schaltrichtungen ( redundant ) Prüftaste für Auslösetest ( bei Inbetriebnahme und für Wiederholungsprüfungen ) Der Zentrale NA- Schutz ist in einem geeigneten Stromkreisverteiler nach TAB 2007, Abschnitt 8, Absatz 1 unterzubringen und am zentralenzählerplatz anzuschließen. Quelle: EnBW RAG

104 VDE-AR-N 4105 Zusammenfassung Übersicht der Anforderungen bei Neuanlagen Anforderung und Gültigkeit 3,68 kva 4,6 kva 13,8 kva > 13,8 kva 30 kva >30 kva >100 kva Einspeisung aller EZA Einphasig oder Drehstrom Drehstrom Autom. Wirkleistungs- Reduktion (f>) EZE Ja Einspeisemanagement EZG Nein Ja Blindleistung EZA Keine Vorgabe NB Vorgabe NB Cos φ = 0,95 unter- bis übererregt Vorgabe NB Cos φ = 0,95 unter- bis übererregt Schutz aller EZA Integrierter NA- Schutz oder Zentraler NA- Schutz Zentraler NA- Schutz Quelle: EnBW RAG

105 VDE-AR-N 4105 Beispiel Anlagenerweiterung Photovoltaikanlage mit Bestand von 28 kva (7x4 kva Wechselrichter) soll um 3 kva erweitert werden Anforderung und Gültigkeit 3,68 kva 4,6 kva 13,8 kva > 13,8 kva 30 kva >30 kva >100 kva Einspeisung aller EZA Einphasig oder Drehstrom Drehstrom Autom. Wirkleistungs- Reduktion (f>) EZE Ja Einspeisemanagement EZG Nein Ja Blindleistung EZA Keine Vorgabe NB Vorgabe NB Cos φ = 0,95 unter- bis übererregt Vorgabe NB Cos φ = 0,95 unter- bis übererregt Schutz aller EZA Integrierter NA- Schutz oder Zentraler NA- Schutz Welche Anforderungen gelten? EZE = 3 kva EZA = 31 kva aller EZA = 31 kva Zentraler NA- Schutz Die 28 kva Bestand müssen nicht verändert werden, aber die neuen 3 kva müssen die markierten Anforderungen erfüllen und der zentrale NA- Schutz muss auch die Bestandslage berücksichtigen!

106 VDE-AR-N 4105 A.7 Kuppelschalter Allpoliges Schalten bedeutet das Schalten aller aktiven Leiter der Erzeugungsanlage vom Einspeisepunkt in die Kundenanlage oder vom Netz des Netzbetreibers. Aktive Leiter werden in der DIN VDE definiert, vereinbarungsgemäß gehört der PEN-Leiter nicht dazu. DIN VDE definiert die zu schaltenden Leiter. Je nach Netzsystem am Einbauort des Kuppelschalters ergeben sich unterschiedliche Anforderungen. Schutzeinrichtungen für den Kuppelschalter: -Kurzschlussschutz ( ggf. Inselbetrieb ) -Überlastschutz -Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Das Schalten des Neutralleiters ist beim Einschalten voreilend und beim Ausschalten nacheilend schaltend auszuführen.

107 VDE-AR-N 4105 Kuppelschalter in Schütztechnik und motorische Leistungsschalter Zentraler Kuppelschalter Beide Schalteinrichtungen des zentralen Kuppelschalters sind als galvanische Schalteinrichtungen auszuführen (z. B. Schütze (nur bei Erzeugungsanlagen mit SAmax 100 kva), Motorschutzschalter, mechanischer Leistungsschalter); eine Trennfunktion nach DIN VDE (VDE ) ist nicht erforderlich.

108 VDE-AR-N 4105 Kuppelschalter in Schütztechnik und motorische Leistungsschalter Zentraler Kuppelschalter Die beiden Schalteinrichtungen des Kuppelschalters sind im Stromkreisverteiler der Erzeugungsanlage unmittelbar am zentralen Zählerplatz zu installieren. Beispiele für die Anordnung von Kuppelschaltern und damit den Anschluss von Erzeugungsanlagen an Zählerplätze sind in Anhang C dargestellt. ANMERKUNG Eine Trennung nach VDE (VDE ) wird durch den integrierten Kuppelschalter nicht gewährleistet. Diese muss für Wartungsarbeiten durch eine zusätzliche geeignete Schalteinrichtung, die nicht Bestandteil des Kuppelschalters ist, realisiert werden. (z. B. Leitungsschutzschalter)

109 VDE-AR-N 4105 Anhang C

110 VDE-AR-N 4105 Anhang C

111 VDE-AR-N 4105 Anhang C

112 VDE-AR-N 4105 Anhang C

113 VDE-AR-N 4105 Anhang C

114 VDE-AR-N 4105 Anhang C

115 VDE-AR-N 4105 Anhang C

116 VDE-AR-N 4105 Anhang C

117 VDE-AR-N 4105 G.2 Konformitätsnachweis Erzeugereinheit

118 VDE-AR-N 4105

119 VDE-AR-N 4105

120 VDE-AR-N 4105 G.2 Konformitätsnachweis NA-Schutz

121 VDE-AR-N 4105 G.2 Konformitätsnachweis NA-Schutz - Fa. Ziehl Netz- und Anlagenschutz: Konformitätsnachweis immer dem Kunden übergeben. Software-Version beachten.

122 VDE-AR-N 4105 Häufig gestellte Fragen Bei der Erweiterung von Anlagen sind die unterschiedlichen Normen übereinzustimmen. A) Muss eine Bestandsanlage bei der Erweiterung mit einer Symmetrierung oder kommunikativen Kopplung nachgerüstet werden? Nein, ab 13,8 kva ist die Neuanlage symmetrisch aufzubauen bzw. eine kommunikative Kopplung einzubauen Es kann allerdings zur Erreichen der maximalen Asymmetrie von 4,6 kva zwischen den Außenleitern auch die Altanlage nachgerüstet werden. B) Muss eine Bestandslage in die Blindleistungsregelung einbezogen werden? Nein, für bestehende Erzeugungseinheiten gilt Bestandsschutz. Quelle: LEW Verteilnetz GmbH

123 VDE-AR-N 4105 Häufig gestellte Fragen Bei der Erweiterung von Anlagen sind die unterschiedlichen Normen übereinzustimmen. C) Muss eine Altanlage bei Erweiterung mit einem Netz- und Anlagenschutz (NA- Schutz) ausgestattet werden? Ja, ab einer Leistung von > 30 kva muss die komplette Anlage mit einem zentralen NA- Schutz ausgestattet werden. Dabei sind je Zähler ein Kuppelschalter, bestehend aus zwei in Reihe geschalteten galvanischen Schalteinrichtungen notwendig. D) Können Wechselrichter mit ENS in Neuanlagen ab dem verbaut werden? Ja, allerdings nur in Verbindung mit einem separaten NA- Schutz. Die Schutzfunktionen der ENS sind dauerhaft inaktiv zu schalten. Quelle: LEW Verteilnetz GmbH

124 VDE-AR-N 4105 Jederzeit zugängliche Trennstelle entfällt nach DIN VDE Pkt und neuer AR-4105 Pkt. 5.2 Abs.6 Konsequenz für VNB: VNB-Arbeitsmethode: Erden und Kurzschließen vor und hinter der Arbeitsstelle oder Arbeiten unter Spg. Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln neu als separate Übergabestelle wenn erforderlich nach TAB [3] und AR-4105 Pkt. 5.1 Abs.3 möglich. Kennzeichnung der Übergabestelle

125 VDE-AR-N 4105 Separate Übergabestelle 160A Außenanwendung IP44 Doppelschließung Allpolige Trennung gemäß Netzform TN-S Lastschalter 160A Überstrom- und Kurzschlussschutzeinrichtung NH00 Unterteile 3-polig Kabelanschluss Stahlrahmenklemmen 10-70qmm

126 VDE-AR-N 4105 Separate Übergabestelle 400A Außenanwendung IP44 Doppelschließung Allpolige Trennung gemäß Netzform TN-S Lastschalter 400 A Überstrom- und Kurzschlussschutzeinrichtung NH00 Unterteile 3-polig Kabelanschluss Stahlrahmenklemmen 10-70qmm

127 VDE-AR-N 4105 PV-Wandlerfelder mit Kuppelschalter in Schütztechnik 100A / 69kVA ZW29X68PV1N 125A / 86kVA ZW29X68PV2N

128 VDE-AR-N 4105 PV-Wandlerfelder mit Kuppelschalter in Schütztechnik 100A / 69kVA ZW29X68PV1N 125A / 86kVA ZW29X68PV2N

129 VDE-AR-N 4105 PV-Wandlerfelder mit motorischen Leistungsschalter 160A / 110kVA ZW29X68PV3N 250A / 173kVA ZW29X68PV4N Musterausbau in Arbeit gemäß Vorgaben aus alten Projektarbeiten. Serienprüfung von div. Vorlage für regionalen und bundesweiten Vertrieb in Abstimmung mit Nürnberg Herrn Schmiederer.

130 EEG 2012 Die Vorgaben durch 6 EEG 2012 sind vielseitig - Lastmanagement Anlagentyp Alle Anlagen > 100 kw Inkl. PV und KWK- Anlagen PV- Anlagen > 30 kw und 100 kw Umsetzungsaufgaben Leistungsreduzierung inkl. Istwertübertragung Leistungsreduzierung Leistungsreduzierung technische Schnittstelle zum Netzbetreiber ja ja ja Nachrüstpflicht bei Bestandsanlagen 66 für Alle PV- Anlagen Alle PV- Anlagen ab keine Frist keine PV- Anlagen 30 kw alternativ: dauerhafte Leistungsbegrenzung auf 70% nein keine keine (Ausnahme bei Gülle) Gärrestlager gasdicht nein keine keine Biogasanlagen Gasverbrauchseinrichtungen nein Biogasanlagen (Ausnahme Anlage 2) Windenergieanlagen Erfüllung der SDL- Verordnung nein ggf. Bonus 1. Mehrere PV- Anlagen auf einem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe und innerhalb von 12 Monaten zählen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen für die Ermittlung der installierten Leistung zusammen gilt nicht bei Wasserkraftanlagen, wenn gegen wasserrechtliche oder anderen rechtlichen Vorgaben widersprochen wird. Quelle: LEW Verteilnetz GmbH

131 Messungen über 100kVA Funk-Rundsteuerung mit Lastabschaltung Quelle: Lic-Langmatz

132 VDE-AR-N

133 VDE-AR-N 4105 Fazit für ABN Diese Vorschrift hat auf alle ABN-Produkte, die mit NA-Schutz und Kuppelschalter ausgerüstet sind, Auswirkungen. diese wurden auf die neuen technischen Anforderungen angepasst im Indoor- und Outdoor-Bereich der NA-Schutz wurde standardisiert und ist verfügbar. Umsetzung des Einspeisemanagement ist verbindlich Technische Abstimmung zwischen Nürnberg und Neuenstadt abgeschlossen. Information und Schulung des Vertriebs laufen Termine mit VKL vereinbaren, Newsletter im Intranet in Arbeit.

134 Normen als anerkannte Regeln der Technik Weitere Planungshilfen zum Thema Fundamenterder, Blitz- und Überspannungsschutz, Raumplaner Siehe 135

135 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. --- noch Fragen? Anregungen? Bitte Quellen und ggf. Rechte Dritter beachten. 136

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