LEITLINIEN. Beschreibung der im Rahmen der Pflegeversicherung gewährten Leistungen

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1 LEITLINIEN Beschreibung der im Rahmen der Pflegeversicherung gewährten Leistungen Stand 01. Januar

2 1. EINLEITUNG AKTIVITÄTEN DES TÄGLICHEN LEBENS UNTERSTÜTZENDE MAßNAHMEN INDIVIDUELLE BERATUNG und BERATUNG DES LEBENSUMFELDS HAUSWIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGEN PAUSCHALE FÜR HILFS- UND PFLEGEMITTEL TECHNISCHE HILFSMITTEL WOHNRAUMANPASSUNG SONDERBESTIMMUNGEN THEORETISCHE ASPEKTE ANHANG

3 1. EINLEITUNG Zielgruppe des Dokuments Dieses Dokument ist ein für die Mitarbeiter der Cellule d évaluation et d orientation bestimmtes Arbeitsmittel. Benutzung dieses Dokuments Dieses Dokument ist als Handbuch zu verstehen. Es umfasst einen praktischen und einen theoretischen Teil. Es enthält Beschreibungen aller Leistungen der Pflegeversicherung und dient als Grundlage für die Bestimmung dieser Leistungen. Diese Grundlage ist notwendig, um eine gerechte Festlegung der Leistungen zu garantieren. Dies schließt jedoch nicht die Möglichkeit aus, daß eine Leistungsbestimmung von einer «Norm» abweicht. Die Festlegung der Leistungen durch die CEO erfolgt unter Berücksichtigung der Regeln des vorliegenden Handbuchs, in jedem Fall aber individuell und wird den jeweiligen Bedürfnissen angepasst. Dieses Dokument hat ab dem 01. Januar 2014 Gültigkeit (ersetzt die Version vom ) 3

4 Inhalt des vorliegenden Dokuments Diese Dokument enthält eine Beschreibung - des Ziels - des Inhalts - des angewendeten Pflegestandards jeder einzelnen Pflegeleistung, die von der Pflegeversicherung gewährt werden kann. Die Darstellung der verschiedenen pflegerischen Maßnahmen erfolgt immer in der gleichen Reihenfolge : - die Ziele der Pflegeleistung - die Beschreibung - der oder die Pflegestandards Beim Erstellen des Pflegeplans orientiert sich die CEO einerseits an den vorgegebenen Zielen der einzelene Pflegeleistungen und andererseits an den realen Bedürfnissen des Antragsstellers. Bei der Beschreibung ist jede Aktivität des täglichen Lebens (ATL) und jede unterstützende Maßnahme so definiert, daß sie auf möglichst viele Situationen angewendet werden kann. Der Begriff des Pflegestandards stellt einen Orientierungspunkt für die Mitarbeiter der CEO bei der Bestimmung der Pflegeleistungen dar. Der Pflegestandard im Bereich von Hilfs- und Pflegeleistungen sowie unterstützende Maßnahmen und Beratung bezieht sich auf Leistungen, die sich in der Praxis in den meisten Situationen bewährt haben. Diese Pflegestandards entsprechen nicht optimalen Pflegeleistungen, garantieren dem Leistungsempfänger jedoch eine angemessene Qualität und Sicherheit. Jede individuelle Situation wird geprüft und dabei wird allen spezifischen Aspekten der Situation Rechnung getragen. 4

5 2. AKTIVITÄTEN DES TÄGLICHEN LEBENS (ATL) Die Aktivitäten des täglichen Lebens - Körperpflege : Waschen, Mundhygiene, Hautpflege, Ausscheiden - Nahrungsaufnahme: Vorbereitung einer geeigneten Nahrung und Unterstützung bei der Aufnahme dieser Nahrung - Mobilität: Transfer und Positionswechsel, An- und Auskleiden, Fortbewegung innerhalb der Wohnung, Lagerung/Dekubitusschutz, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. Die verschiedenen Formen 1 der Hilfeleistung - ganze oder teilweise Verrichtung der Aktivität anstelle der hilfsbedürftigen Person - Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person mit dem Ziel der autonomen Ausführung der ATL durch die Person. Die Pflegeleistungen im Rahmen der ATL sind von einer Person auszuführen, die über die erforderliche Mindestqualifikation von 1.0 (QMR 2 oder QMR 3 : aide socio familiale / auxiliaire de vie oder aide-soignant) verfügt, mit einer Ausnahme, der enteralen Ernährung (AE104), für die eine Mindestqualifikation von 1.3 (Krankenschwester/- pfleger) obligatorisch ist. Anmerkung 1 Der Vermerk (*) unter Punkt, die im Folgenden beschrieben werden, kennzeichnet den oder die grundlegenden Inhalte einer ATL. Das bedeutet ebenfalls, daß ein nicht grundlegender Inhalt einer ATL kein Bestimmungskriterium darstellt. Anmerkung 2 Bezüglich der Pflegestandards für AE301- AE302 - AE303 ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Hautpflege eine Ganzkörperreinigung und -pflege zweimal wöchentlich erforderlich und an den anderen fünf Tagen der Woche eine Teilkörperreinigung ausreichend. So muss unterschieden werden hinsichtlich : - der Intensität der erbrachten Pflegeleistung : Kompletthilfe, Teilhilfe, Minimalhilfe, - dem Inhalt der zu erbringenden Pflegeleistung: Ganzkörperreinigung, Teilkörperreinigung. 1 Für die Beschreibung der verschiedenen Formen der Hilfsleistungen siehe Kapitel 11- Anhang. 5

6 HYGIENE AE301 Körperpflege Minimalhilfe AE302 Körperpflege Teilhilfe AE303 Körperpflege Kompletthilfe (Bett/Dusche) AE304 Körperpflege Kompletthilfe (Bad) AE314 Körperpflege Kompletthilfe - zusätzl. Person AE305 Intimpflege AE306 Mundhygiene AE307 Bartpflege / Gesichtsenthaarung (Frau) AE308 Haarwäsche AE309 Nagelpflege AE310 Urinal AE311 Bettpfanne AE315 Wechseln des Stomabeutels / Entleeren des Urinbeutels AE316 Minimalhilfe beim Toilettengang AE317 Teilhilfe beim Toilettengang AE318 Kompletthilfe beim Toilettengang AE319 Kompletthilfe beim Toilettengang - zusätzl. Person 6

7 KÖRPERPFLEGE MINIMALHILFE AE301 Hilfeleistung bei der Körperpflege (Hautpflege) aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Körperpflege einhergehen (Haut- / Körperoberfläche). - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE301 sind: o Verrichtung der Hautpflege von bis zu 17% 2 der Körperoberfläche anstelle der hilfsbedürftigen Person und/oder: o einmalige und nicht zu wiederholende Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die Aktivität AE301 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Waschen von maximal 17% der Körperoberfläche der hilfsbedürftigen Person o Hilfeleistung bei der Vorbereitung der Waschschüssel, des Waschbeckens, der Badewanne, der Dusche o Hilfeleistung beim Regulieren der Temperatur o (*) Hilfeleistung beim Besteigen und Verlassen der Badewanne/Dusche, mit oder ohne technische Hilfsmittel o (*) Hilfeleistung beim Abtrocknen c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE301 Körperpflege Minimalhilfe Der Prozentsatz der zu waschenden Körperoberfläche wird durch die «9er Regel» nach WALLACE (abgeändert durch die CEO) ermittelt. Die «9er Regel» wurde ursprünglich für die Ermittlung der Ausdehnungen von Verbrennungen auf der Körperoberfläche konzipiert. Für ihre Anwendung zur Ermittlung der grundpflegerischen Maßnahmen war eine Anpassung und Veränderung in einigen Aspekten notwendig, um einen genaueren Maßstab für das Arbeitsvolumen, das manche Hygienemaßnahmen erfordern, zu erhalten. Zur Information: die Neunerregel nach Wallace gibt vor: die Arme und Kopf je 9% ; Brust/Bauch, Rücken und Beine je 18% ; Handinnenflächen einschließlich Finger und Genitalbereich je 1%. 7

8 KÖRPERPFLEGE TEILHILFE AE302 Hilfeleistung bei der Körperpflege (Hautpflege) aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Körperpflege (der Haut) einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE302 sind: o Verrichtung der Hautpflege von 18 bis 55% der Körperoberfläche anstelle der hilfsbedürftigen Person und/oder: o mehrmalige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die Aktivität AE302 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Waschen von 18 bis 55 % der Körperoberfläche der hilfsbedürftigen Person o Hilfeleistung bei der Vorbereitung der Waschschüssel, des Waschbeckens, der Badewanne, der Dusche o Hilfeleistung beim Regulieren der Temperatur o Hilfeleistung beim Besteigen und Verlassen der Badewanne/Dusche, mit oder ohne technische Hilfsmittel o (*) Hilfeleistung beim Abtrocknen c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE301 Körperpflege Minimalhilfe 1 5 AE302 Körperpflege Teilhilfe 1 2 8

9 KÖRPERPFLEGE KOMPLETTHILFE (BETT/DUSCHE) AE303 Hilfeleistung bei der Körperpflege (Hautpflege) aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Körperpflege (der Haut) einhergehen - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE303 sind: o Waschen von 56 bis 100% der Körperoberfläche anstelle der hilfsbedürftigen Person und/oder: o ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die Aktivität AE303 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Waschen von 56 bis 100% der Körperoberfläche der hilfsbedürftigen Person (im Bett oder unter der Dusche) o Hilfeleistung bei der Vorbereitung der Waschschüssel, des Waschbeckens, der Badewanne, der Dusche für die hilfsbedürftige Person o Hilfeleistung beim Regulieren der Temperatur o Hilfeleistung beim Besteigen und Verlassen der Dusche, mit oder ohne technische Hilfsmittel o (*) Hilfeleistung beim Abtrocknen c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE302 Körperpflege Teilhilfe 1 5 AE303 Körperpflege Kompletthilfe (Bett/Dusche) 1 2 AE303 Körperpflege Kompletthilfe (Bett/Dusche) AE301 Körperpflege Minimalhilfe 1 5 AE303 Körperpflege Kompletthilfe (Bett/Dusche) Der Standard 1/7 Körperpflege Kompletthilfe gilt nur in Ausnahmefällen mit hinreichender Begründung. 9

10 KÖRPERPFLEGE KOMPLETTHILFE (BAD) AE304 Hilfeleistung bei der Körperpflege (Hautpflege) aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Körperpflege (der Haut) einhergehen und die aufgrund dieser medizinischen Gründe nicht in der Lage sind, allein zu duschen oder deren Gesundheitszustand ein Bad rechtfertigt. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE304 sind: o Waschen von 56 bis 100% der Körperoberfläche anstelle der hilfsbedürftigen Person während des Bads und/oder: o kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person bei der Reinigung von 56 bis 100% ihrer Körperoberfläche beim Baden - Die Aktivität AE304 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Waschen von 56 bis 100% der Körperoberfläche der hilfsbedürftigen Person (beim Baden) o Hilfeleistung bei der Vorbereitung der Badewanne o Hilfeleistung beim Regulieren der Temperatur o Hilfeleistung beim Besteigen und Verlassen der Badewanne, mit oder ohne technische Hilfsmittel o (*) Hilfeleistung beim Abtrocknen c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE301 Körperpflege Minimalhilfe 1 5 AE304 Körperpflege Kompletthilfe (Bad) 1 2 AE302 Körperpflege Teilhilfe 1 5 AE304 Körperpflege Kompletthilfe (Bad) 1 2 AE303 Körperpflege Kompletthilfe (Bett/Dusche) 1 6 AE304 Körperpflege Kompletthilfe (Bad)

11 KÖRPERPFLEGE KOMPLETTHILFE ZUSÄTZL. PERSON AE314 Hilfeleistung bei der Körperpflege (Hautpflege) aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Die pflegerische Maßnahme AE314 beinhaltet die gleichen Etappen wie die pflegerische Maßnahme AE303 oder AE Die pflegerische Maßnahme AE314 ist gekennzeichnet durch die Hilfeleistung einer zusätzlichen Person für den Fall, daß die Hilfe einer einzigen Person bei der Verrichtung der pflegerischen Maßnahme AE303 oder AE304 aufgrund von schwerwiegenden physischen und/oder psychischen Einschränkungen des Leistungsempfängers nicht ausreichend ist. c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE314 Körperpflege Kompletthilfe zusätzl. Pers

12 INTIMPFLEGE (FRAU) AE305 Hilfeleistung bei der Intimpflege weiblicher Antragsteller für die Tage ihrer Menstruation aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Intimpflege einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE305 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der hilfsbedürftigen Person und/oder: o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person bei der Verrichtung der Aktivität - Die pflegerische Maßnahme AE305 beinhaltet folgende Etappen: o Hilfeleistung bei der Vorbereitung des Materials o (*) Hilfeleistung beim Wechseln des Tampons oder der Monatsbinde o (*) Hilfeleistung bei der Intimpflege - Betroffene Antragsteller : alle weiblichen Antragsteller, die dem Alter entsprechend ihre Regelblutung haben c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE305 Intimpflege (Frau)

13 MUNDHYGIENE AE306 Hilfeleistung bei der Mundhygiene aufgrund von funktionellen, motorischen, kognitiven und psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Verrichtung der Mundhygiene einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE306 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der hilfsbedürftigen Person und/oder: o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person bei der Verrichtung der Aktivität - Die pflegerische Maßnahme AE306 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Zähneputzen oder beim Reinigen der Zahnprothesen o (*) Hilfeleistung beim Benutzen von Mundwasser o Hilfeleistung beim Vorbereiten des Materials o Hilfeleistung beim Einsetzen der Zahnprothese o Hilfeleistung beim Gurgeln c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE306 Mundhygiene

14 BARTPFLEGE / GESICHTSENTHAARUNG (FRAU) AE307 Hilfeleistung bei der Bartpflege und/oder der Gesichtsenthaarung (bei der Frau) aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Bartpflege / Gesichtsenthaarung (Frau) einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE307 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder: o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person bei der Verrichtung der Aktivität - Die Aktivität AE307 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Rasieren mit einem Nassrasierer oder einem Elektrorasierer o (*) Hilfeleistung bei der Gesichtsenthaarung mit Hilfe einer Pinzette (Frau) o Hilfeleistung beim Vorbereiten des Materials o Hilfeleistung beim Waschen des Gesichts o Hilfeleistung beim Auftragen einer Lotion - Betroffene Antragsteller : alle erwachsenen und jugendlichen Antragsteller c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE307 Bartpflege/Gesichtsenthaarung Mann Rasieren 1 7 Frau Gesichtsenthaarung

15 HAARWÄSCHE AE308 Hilfeleistung bei der Haarwäsche aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Haarwäsche einhergehen - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE308 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder: o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person bei der Verrichtung der Aktivität - Die pflegerische Maßnahme AE308 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Einschäumen, Ausspülen und Trocknen der Haare (Waschbecken, Dusche, Bad) o Hilfeleistung beim Vorbereiten des Materials o Hilfeleistung beim Bürsten oder Kämmen der Haare c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE308 Haarwäsche

16 NAGELPFLEGE AE309 Hilfeleistung beim Schneiden der Finger- und Fußnägel aufgrund von funktionellen, motorischen, kognitiven und psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Schneiden der Finger- und Fußnägel einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE309 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder: o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person bei der Verrichtung der Aktivität - Die pflegerische Maßnahme AE309 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Schneiden der Finger- und Fußnägel o Hilfeleistung beim Vorbereiten des Materials c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE309 Nagelpflege

17 URINAL AE310 Hilfeleistung beim Ausscheiden aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Ausscheiden unter Verwendung einer Urinflasche oder eines Toilettenstuhls einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE310 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder: o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person bei der Verrichtung der Aktivität - Die pflegerische Maßnahme AE310 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung durch Reichen, Entgegennehmen, Entleeren, Ausspülen und Wegräumen der Urinflasche, des Toilettenstuhls o Hilfeleistung beim Vorbereiten des Materials o Hilfeleistung durch Anwesenheit, wenn nötig c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE310 Urinflasche

18 BETTPFANNE AE311 Hilfeleistung beim Ausscheiden aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Ausscheiden unter Verwendung einer Bettpfanne einhergehen - Die einzig mögliche Form der Hilfeleistung für AE311 ist : o Verrichtung von allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE311 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung durch Reichen, Entgegennehmen, Entleeren, Ausspülen und Wegräumen der Bettpfanne o Hilfeleistung beim Vorbereiten des Materials o Hilfeleistung durch Anwesenheit, wenn nötig o Reichen von Toilettenpapier o Hilfeleistung bei der Intimpflege c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE311 Bettpfanne

19 WECHSELN DES STOMABEUTELS / ENTLEEREN DES URINBEUTELS AE315 Hilfeleistung beim Ausscheiden aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Ausscheiden in Verbindung mit dem Wechseln des Stomabeutels und/oder dem Entleeren des Urinbeutels einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE315 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE315 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Entleeren des Urinbeutels o (*) Wechseln des Stomabeutels c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE315 Wechseln des Stomabeutels / Entleeren des Urinbeutels

20 MINIMALHILFE BEIM TOILETTENGANG AE316 Hilfeleistung beim Toilettengang aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Toilettengang einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE316 sind: o Verrichtung einer Etappe der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o einmalige, nicht zu wiederholende Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE316 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Toilettengang : Kontinenztraining o (*) Hilfeleistung beim Herunterlassen- und wieder Hinaufziehen der unteren Kleidungsstücke o (*) Hilfeleistung bei der Intimpflege o (*) Hilfeleistung beim Abwischen des Intimbereichs o (*) Hilfeleistung beim Anlegen und Entfernen von Inkontinenzmaterial o Hilfeleistung beim Hände waschen o Hilfeleistung beim Reinigen der Toilette nach der Benutzung c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE316 Minimalhilfe beim Toilettengang

21 TEILHILFE BEIM TOILETTENGANG AE317 Hilfeleistung beim Toilettengang aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Toilettengang einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE317 sind: o Verrichtung von mehreren Etappe der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o wiederholte Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE317 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Toilettengang : Kontinenztraining o (*) Hilfeleistung beim Herunterlassen und wieder Hinaufziehen der unteren Kleidungsstücke o (*) Hilfeleistung bei der Intimpflege o (*) Hilfeleistung beim Abwischen des Intimbereichs o (*) Hilfeleistung beim Einlegen und Entfernen von Inkontinenzmaterial o Hilfeleistung beim Hände waschen o Unterstützung beim Reinigen der Toilette nach der Benutzung c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE317 Teilhilfe beim Toilettengang

22 KOMPLETTHILFE BEIM TOILETTENGANG AE318 Hilfeleistung beim Toilettengang aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Toilettengang einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE318 sind: o Verrichtung von allen Etappe der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE318 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Toilettengang : Kontinenztraining o (*) Hilfeleistung beim Herunterlassen- und wieder Hinaufziehen der unteren Kleidungsstücke o (*) Hilfeleistung bei der Intimpflege o (*) Hilfeleistung beim Abwischen des Intimbereichs o (*) Hilfeleistung beim Einlegen und Entfernen von Inkontinenzmaterial o Hilfeleistung beim Hände waschen o Hilfeleistung beim Reinigen der Toilette nach der Benutzung c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE318 Kompletthilfe beim Toilettengang

23 KOMPLETTHILFE BEIM TOILETTENGANG ZUSÄTZL. PERS. AE319 Hilfeleistung beim Toilettengang aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Die pflegerische Maßnahme AE319 beinhaltet die gleichen Etappen wie die pflegerische Maßnahme AE Die pflegerische Maßnahme AE319 ist gekennzeichnet durch die Hilfeleistung einer zusätzlichen Person für den Fall, daß die Hilfe einer einzigen Person bei der Verrichtung der pflegerischen Maßnahme AE318 aufgrund von schwerwiegenden physischen und/oder psychischen Einschränkungen des Leistungsempfängers nicht ausreichend ist. c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE319 Kompletthilfe beim Toilettengang zusätzl. Pers

24 NAHRUNGSAUFNAHME AE101 Nahrungsaufnahme Minimalhilfe AE102 Nahrungsaufnahme Teilhilfe AE103 Nahrungsaufnahme Kompletthilfe AE104 Enterale Ernährung AE105 Flüssigkeitsaufnahme AE106 Zwischenmahlzeiten 24

25 NAHRUNGSAUFNAHME MINIMALHILFE AE101 Hilfeleistung bei der Nahrungsaufnahme aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Nahrungsaufnahme einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE101 sind: o Verrichtung von einer Etappe der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o einmalige und nicht zu wiederholende Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE101 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Schneiden, Mischen und Zerkleinern der Lebensmittel o (*) Hilfeleistung beim Zubereiten von belegten Broten o (*) Hilfeleistung bei der Nahrungsaufnahme während der Mahlzeit o Hilfeleistung bei der Flüssigkeitsaufnahme während der Mahlzeit c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE101 Nahrungsaufnahme Minimalhilfe

26 NAHRUNGSAUFNAHME TEILHILFE AE102 Hilfeleistung bei der Nahrungsaufnahme aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Nahrungsaufnahme einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE102 sind: o Verrichtung von mehreren Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o wiederholte Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE102 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Schneiden, Mischen und Zerkleinern der Lebensmittel o (*) Hilfeleistung beim Zubereiten von belegten Broten o (*) Hilfeleistung bei der Nahrungsaufnahme während der Mahlzeit o Hilfeleistung bei der Flüssigkeitsaufnahme während der Mahlzeit c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE102 Nahrungsaufnahme Teilhilfe

27 NAHRUNGSAUFNAHME KOMPLETTHILFE AE103 Hilfeleistung bei der Nahrungsaufnahme aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Nahrungsaufnahme einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE103 sind: o Verrichtung von allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE103 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Schneiden, Mischen und Zerkleinern der Lebensmittel o (*) Hilfeleistung beim Zubereiten von belegten Broten o (*) Hilfeleistung bei der Nahrungsaufnahme während der Mahlzeit o Hilfeleistung bei der Flüssigkeitsaufnahme während der Mahlzeit c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE102 Nahrungsaufnahme Kompletthilfe

28 ENTERALE ERNÄHRUNG AE104 Hilfeleistung bei der Nahrungsaufnahme aufgrund von funktionalen oder motorischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische Erkrankungen aufweisen, welche die Nahrungsaufnahme auf normalem Wege unmöglich machen und mit einem Autonomieverlust bei der Nahrungsaufnahme einhergehen, und bei denen eine ausgewogene Ernährung sichergestellt werden muss. - Die mögliche Form der Hilfeleistung für AE104 ist: o Verrichtung von allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE104 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Vorbereiten der Flüssignahrung o (*) Vorbereiten der Flasche, des Beutels oder der Spritze der Schlundsonde o (*) Messen des Mageninhalts, wenn nötig o (*) Anlegen der Schlundsonde o (*) Prüfen der Durchlaufmenge o (*) Spülen der Magensonde, wenn nötig o (*) Schließen und fixieren der Magensonde o (*) Reinigen und instand halten der Ausstattung - Betroffene Antragsteller : alle Antragsteller, die physische Erkrankungen aufweisen, welche die Nahrungsaufnahme auf normalem Wege unmöglich machen c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE104 Enterale Ernährung

29 FLÜSSIGKEITSAUFNAHME AE105 Hilfeleistung bei der Flüssigkeitsaufnahme aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Flüssigkeitsaufnahme einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE105 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE105 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung bei der Flüssigkeitsaufnahme außerhalb der Mahlzeiten zur Sicherstellung einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitszufuhr o Hilfeleistung beim Einschenken der Getränke c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE105 Flüssigkeitsaufnahme

30 ZWISCHENMAHLZEITEN AE106 Hilfeleistung bei der Nahrungsaufnahme aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen (medizinische Gründe), die mit einem Autonomieverlust bei der Aufrechterhaltung einer ausgewogenen Ernährung einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE106 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE106 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung bei der Aufnahme der Zwischenmahlzeiten außerhalb der Mahlzeiten c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE106 Zwischenmahlzeiten

31 MOBILITÄT AE201 An- und Auskleiden Minimalhilfe AE202 An- und Auskleiden Teilhilfe AE203 An- und Auskleiden Kompletthilfe AE213 An- und Auskleiden Kompletthilfe zusätzl. Pers. AE204 An- und Ausziehen der Prothese Orthese Epithese Kompressionsstrümpfe AE215 Transfers im Rahmen der ATL AE216 Transfers außerhalb der ATL AE217 Transfers Fortbewegung zusätzl. Pers. AE218 Transfers mit Personenhebelift im Rahmen der ATL AE219 Transfers mit Personenhebelift außerhalb der ATL AE209 Fortbewegung im Rahmen der ATL AE210 Fortbewegung außerhalb der ATL AE211 Hilfeleistung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung AE212 Hilfeleistung beim Treppensteigen AE208 Lagerung / Dekubitusschutz 31

32 AN- UND AUSKLEIDEN MINIMALHILFE AE201 Hilfeleistung beim An- und Auskleiden aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Ankleiden und/oder Auskleiden einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE201 sind: o Verrichtung von einer oder mehreren Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o einmalige, nicht zu wiederholende Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE201 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim An- oder Ausziehen eines einzigen Kleidungsstücks 4 o (*) Hilfeleistung beim Öffnen und/oder Schließen von Knöpfen, Reißverschlüssen, Bändern, Gürteln o (*) Hilfeleistung beim Zurechtziehen der Kleidung c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE201 An- und Auskleiden Minimalhilfe Es handelt sich um alle Arten von Unterwäsche einschließlich Strümpfen sowie Hauskleidung inkl. Schuhen. 32

33 AN- UND AUSKLEIDEN TEILHILFE AE202 Hilfeleistung beim An- und Auskleiden aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Ankleiden und/oder Auskleiden einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE202 sind: o Verrichtung von mehreren Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o wiederholte Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE202 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim An- oder Ausziehen mehrerer Kleidungsstücke o Hilfeleistung beim Vorbereiten und Wegräumen der Kleidung o Hilfeleistung beim Öffnen und/oder Schließen von Knöpfen, Reißverschlüssen, Bändern, Gürteln o Hilfeleistung beim Zurechtziehen der Kleidung c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE202 An- und Auskleiden Teilhilfe

34 AN- UND AUSKLEIDEN KOMPLETTHILFE AE203 Hilfeleistung beim An- und Auskleiden aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Ankleiden und/oder Auskleiden einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE203 sind: o Verrichtung von allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder: o kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE203 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim An- oder Ausziehen aller Kleidungsstücke; Unterstützung der bettlägerigen Person beim An- und Ausziehen des Nachthemds oder des Schlafanzugs o Hilfeleistung beim Vorbereiten und Wegräumen der Kleidung o Hilfeleistung beim Öffnen und/oder Schließen von Knöpfen, Reißverschlüssen, Bändern, Gürteln o Hilfeleistung beim Zurechtziehen der Kleidung c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE203 An- und Auskleiden Kompletthilfe

35 AN- UND AUSKLEIDEN KOMPLETTHILFE ZUSÄTZL. PERS. AE213 Hilfeleistung beim An- und Auskleiden aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen - Die pflegerische Maßnahme AE213 beinhaltet die gleichen Etappen wie die pflegerische Maßnahme AE Die pflegerische Maßnahme AE213 ist gekennzeichnet durch die Hilfeleistung einer zusätzlichen Person für den Fall, daß die Hilfe einer einzigen Person bei der Verrichtung der pflegerischen Maßnahme AE203 aufgrund von schwerwiegenden physischen und/oder psychischen Einschränkungen des Leistungsempfängers nicht ausreichend ist. c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE213 An- und Auskleiden Kompletthilfe- zusätzl. Pers

36 AN- UND AUSZIEHEN DER PROTHESE ORTHESE EPITHESE KOMPRESSIONSSTRÜMPFE AE204 Hilfeleistung beim An- und Ausziehen einer oder mehrerer Stützen, die dem Schutz von geschwächten Muskeln, der Korrektur von anatomischen Fehlbildungen oder dem Schutz bestimmter Körperpartien oder dem allgemeinen Wohlbefinden des Körpers dienen, aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Benutzung von Prothesen, Orthesen, Epithesen und Kompressionsstrümpfen einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE204 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE204 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Anziehen und/oder Ausziehen der Prothese/Epithese, o Anpassen der Prothese bei Bedarf c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE204 An- und Ausziehen der Prothese, Orthese, Epithese, Kompressionsstrümpfe x 7 - Anmerkung Nr1 : die tägliche Häufigkeit (x) ergibt sich aus der Anzahl der Prothesen, Orthesen, etc., die an-an- oder ausgezogen werden müssen - Anmerkung Nr2 : die Prothesen, Orthesen, usw., welche von der Cellule d'évaluation et d'orientation nicht als solche im Kontext der Leistung AE204 angesehen werden : orthopädische Schuhe und Zahnprothesen. Die Hilfe welche benötigt wird um orthopädische Schuhe an- und auszuziehen wird durch die Leistung «An- und Auskleiden» berücksichtigt ; die Hilfe beim Herausnehmen und Einsetzen einer Zahnprothese durch die Leistung «Mundhygiene». 36

37 TRANSFERS IM RAHMEN DER ATL AE215 Hilfeleistung beim Positionswechsel im Rahmen der ATL aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim (Positions)wechsel einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE215 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der hilfsbedürftigen Person und/oder : o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE215 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Positionswechsel im Rahmen der ATL o Vorbereiten des Sessels, des Rollstuhls, des Betts c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE215 Transfers im Rahmen der ATL

38 TRANSFERS AUSSERHALB DER ATL AE216 Hilfeleistung beim Positionswechsel außerhalb der ATL aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim (Positions)wechsel einhergehen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE216 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der hilfsbedürftigen Person und/oder : o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person beim Verrichten der Aktivität - Die pflegerische Maßnahme AE216 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Positionswechsel außerhalb der ATL o Vorbereiten des Sessels, des Rollstuhls, des Betts c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE216 Transfers außerhalb der ATL

39 TRANSFERS FORTBEWEGUNG ZUSÄTZL. PERS. AE217 Hilfeleistung bei der Fortbewegung und/oder beim Positionswechsel (im Rahmen oder außerhalb der ATL) aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Die pflegerische Maßnahme AE217 beinhaltet die gleichen Etappen wie die pflegerischen Maßnahmen AE215, AE216, AE209, AE210, AE211 und AE Die pflegerische Maßnahme AE217 ist gekennzeichnet durch die Hilfeleistung einer zusätzlichen Person für den Fall, daß die Hilfe einer einzigen Person bei der Verrichtung der Aktivität AE215, AE216, AE209, AE210, AE211 und/oder AE212 aufgrund von schwerwiegenden physischen und/oder psychischen Einschränkungen des Leistungsempfängers nicht ausreichend ist. c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE217 Transfers-Fortbewegung zusätzl. Pers

40 TRANSFERS MIT PERSONENHEBELIFT IM RAHMEN DER ATL AE218 Hilfeleistung beim Positionswechsel im Rahmen der ATL aufgrund von funktionalen oder motorischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Positionswechsel im Rahmen der ATL einhergehen und die Zuhilfenahme eines Personenhebelifts sowie eine zusätzliche Hilfsperson erfordern. - Die mögliche Form der Hilfeleistung für AE218 ist: o Verrichtung von allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE218 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Positionswechsel im Rahmen der ATL, mit Hilfe eines Personenhebelifts o Vorbereiten des Sessels, des Rollstuhls, des Betts c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE218 Transfers mit Personenhebelift im Rahmen der ATL

41 TRANSFERS MIT PERSONENHEBELIFT AUSSERHALB DER ATL AE219 Hilfeleistung beim Positionswechsel außerhalb der ATL aufgrund von funktionalen oder motorischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Positionswechsel außerhalb der ATL einhergehen und die Zuhilfenahme eines Personenhebelifts sowie eine zusätzliche Hilfsperson erfordern. - Die mögliche Form der Hilfeleistung für AE219 ist: o Verrichtung von allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE219 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Positionswechsel außerhalb der ATL mit Hilfe eines Personenhebelifts o Vorbereiten des Sessels, des Rollstuhls, des Betts c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE219 Transfers mit Personenhebelift außerhalb der ATL

42 FORTBEWEGUNG IM RAHMEN DER ATL AE209 Hilfeleistung bei der Fortbewegung im Rahmen der ATL aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Fortbewegung im Rahmen der ATL einhergehen. (Der Autonomieverlust kann gleichbedeutend sein mit einer erhöhten Sturzgefahr.) - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE209 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der hilfsbedürftigen Person und/oder : o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE209 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Gehen (im Rahmen der ATL) o (*) Fortbewegen der hilfsbedürftigen Person mit einem technischen Hilfsmittel o Reichen eines technischen Hilfsmittels, das bei der Fortbewegung / beim Gehen behilflich ist c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE209 Fortbewegung im Rahmen der ATL

43 FORTBEWEGUNG AUSSERHALB DER ATL AE210 Hilfeleistung bei der Fortbewegung außerhalb der ATL aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust bei der Fortbewegung außerhalb der ATL einhergehen. (Der Autonomieverlust kann gleichbedeutend sein mit einer erhöhten Sturzgefahr.) - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE210 sind: o Verrichtung von einer, mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der hilfsbedürftigen Person und/oder : o einmalige, wiederholte oder kontinuierliche/ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person - Die pflegerische Maßnahme AE210 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Gehen (außerhalb der ATL) o (*) Fortbewegen der hilfsbedürftigen Person mit einem technischen Hilfsmittel o Reichen eines technischen Hilfsmittels, das bei der Fortbewegung / beim Gehen behilflich ist c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE210 Fortbewegung außerhalb der ATL

44 HILFELEISTUNG BEIM VERLASSEN UND WIEDERAUFSUCHEN DER WOHNUNG AE211 Hilfeleistung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 5 aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung einhergehen. (Der Verlust der Autonomie kann gleichbedeutend sein mit einer erhöhten Sturzgefahr.) - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE211 sind: o Verrichtung von mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o wiederholte oder kontinuierliche Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person bei der Verrichtung der Aktivität - Die pflegerische Maßnahme AE211 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, mit oder ohne technischen Hilfsmitteln o Hilfeleistung beim Vorbereiten der technischen Hilfsmittel, die für das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung und die Fortbewegung außerhalb der Wohnung benötigt werden c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE211 Hilfeleistung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Hier als Synonym gebraucht für : D1, E1, E2. 44

45 HILFELEISTUNG BEIM TREPPENSTEIGEN AE212 Hilfeleistung bei der vertikalen Mobilität innerhalb des Wohnumfeldes 6, sei es beim Nutzen einer Treppe oder eines Liftes aufgrund von funktionalen, motorischen, kognitiven und/oder psychischen Einschränkungen des Antragstellers - Es handelt sich um eine individuelle Hilfeleistung, die zur Unterstützung einer pflegebedürftigen Person dient. - Diese Pflegeleistung richtet sich an Leistungsempfänger, die physische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen, die mit einem Autonomieverlust beim Treppensteigen innerhalb der Wohnung einhergehen. (Der Autonomieverlust kann gleichbedeutend sein mit einer erhöhten Sturzgefahr.) - Diese Leistung beinhaltet die vertikale Mobilität innerhalb des Wohnraumes; hier sind exklusiv die Wohnräume gemeint, die zur Verrichtung der Aktivitäten des täglichen Lebens genutzt werden, die da wären: Badezimmer mit Toilette oder zusätzlich ein separates WC, sowie Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Esszimmer. Stellt das Verlassen des Wohnraumes durch die Garage oder einen anderen Zugang eine bessere Lösung dar als die Nutzung der Haustür ist auch dies in der Leistung inbegriffen. - Mögliche Formen der Hilfeleistung für AE212 sind: o Verrichtung von mehreren oder allen Etappen der Aktivität anstelle der pflegebedürftigen Person und/oder : o Kontinuierliche oder ständige Aufsicht oder Unterstützung der hilfsbedürftigen Person bei der Verrichtung der Aktivität. - Die pflegerische Maßnahme AE212 beinhaltet folgende Etappen: o (*) Hilfeleistung beim Treppensteigen oder Wechsel der Etage, mit oder ohne technische Hilfsmittel. c) Pflegestandard(s) (Häufigkeit der Pflegeleistung pro Tag/Woche) AE212 Hilfeleistung beim Treppensteigen D1, E1, E2. 45

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