Der Johanniter-Pflegedienst Eine Information der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Landesverband Berlin/Brandenburg
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- Victoria Gehrig
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1 Eine Information der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Landesverband Berlin/Brandenburg Die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung und ihre Leistungen wurden erst 1995 eingeführt. Grundlage für die Inanspruchnahme von Leistungen ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Die Einstufung in eine der drei Pflegestufen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Leistungen der Pflegeversicherung, die von Pflegediensten übernommen werden können, bieten Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität sowie der Hauswirtschaft. Über die Ersatzpflege ( 39) und die Betreuungsleistungen ( 45b) sind auch Leistungen zur Begleitung und Betreuung möglich. Die Leistungen der Pflegeversicherung können den notwendigen Bedarf nicht decken, der Grundlage für die Einstufung in die Pflegestufen ist. Die Leistungen ergänzen und unterstützen die familiäre, nachbarschaftliche und sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. Die Hilfearten Die Pflegeversicherung kennt verschiedene Arten von Hilfe. Dabei soll die aktivierende Pflege im Vordergrund stehen, das heißt: die notwendige Hilfe, die der Pflegedienst übernimmt, soll vor allem die vorhandenen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen berücksichtigen und nach Möglichkeit stärken. Die verschiedenen Hilfearten werden mit en erläutert: Unterstützung Die Pflegekraft lässt Waschwasser ein, bereitet die Zahnbürste vor (Zahnpasta) und sucht die gewünschten Kleidungsstücke zusammen. Die Pflegebedürftige kann sich noch selbst waschen, beim Anziehen der Strümpfe hilft die Pflegekraft. Teilweise Übernahme Die Pflegebedürftige wäscht das Gesicht, die Hände und die Brust selbst, das Waschen des Rückens, der Beine und Füße übernimmt die Pflegekraft. Vollständige Übernahme Die Pflegekraft übernimmt das morgendliche Waschen vollständig. Beaufsichtigung Der Pflegebedürftige kann zwar alleine aufstehen, aber wenn er zu schnell aufsteht, kippt er manchmal um (Drehschwindel). Die Pflegekraft beaufsichtigt das Aufstehen und greift dann ein, wenn Hilfe notwendig ist. 1
2 2 Anleitung Der Pflegebedürftige kann eigentlich allein essen. Aber wenn er alleine ist, bleibt er vor dem gedeckten Tisch sitzen, ohne etwas zu essen. Die Pflegekraft leistet ihm Gesellschaft und ermuntert ihn zum Weiteressen. Nach dem Essen räumen sie gemeinsam den Tisch ab. Die Leistungskomplexe Die Dienstleistungen, die die Pflegeversicherung finanziert, sind in sogenannten Leistungskomplexen oder Modulen zusammen gefasst. Hier sind einzelne Tätigkeiten wie z. B. Waschen, Zähneputzen und Ankleiden in einer Leistung zusammen gefasst worden. Der Inhalt (die vom Pflegekunden gewünschte Unterstützung) der Leistung wird erbracht, unabhängig davon, ob das im Einzelfall schnell oder lange dauert. Ein Leistungskomplex ist dann abzurechnen, wenn der wesentliche Teil der Leistung erbracht ist. Es müssen nicht immer alle Tätigkeiten erbracht werden: Der Pflegekunde hat eine Morgentoilette (Pflege) mit Zahnpflege gewählt, will sich aber die Zähne selber putzen. Der Pflegedienst muss trotzdem die Leistung abrechnen. Auch wenn die Pflegekraft beispielsweise das Anziehen der Kleidung nur beaufsichtigt oder anleitet, aber nicht selbst übernimmt, ist die Leistung abzurechnen. Die im Bundesland Brandenburg geltenden Leistungskomplexe wurden mit den Landesverbänden der Pflegekassen festgelegt und sind so für alle Pflegedienste in Brandenburg verbindlich. Die Pflegekräfte können bei der Leistungserbringung nicht von diesem Katalog abweichen, indem sie Leistungen anders erbringen oder beispielsweise statt des Zähneputzens das Frühstück zubereiten. Die sogenannten Investitionskosten, die das Pflegeversicherungsgesetz definiert, sind die Kosten für Autos (außer Treibstoff) sowie das Büro und die Büroausstattung. Diese sollen lt. Gesetz von den Bundesländern finanziert werden, denn in der normalen Pflegevergütung sind diese Kosten nicht enthalten. In den Bundesländern, in denen diese Kosten nicht vom Land übernommen werden, müssen die Pflegedienste sie den Pflegekunden privat in Rechnung stellen. Die Leitungskräfte des Pflegedienstes erläutern Ihnen gerne die verschiedenen Leistungen und vereinbaren, was konkret bei Ihnen erbracht werden soll. Dies wird im Pflegevertrag schriftlich festgehalten. Die Pflegekräfte erhalten den Auftrag, sich an diese Vereinbarung zu halten. Sollen einmal mehr oder andere Leistungen erbracht werden, wird dies von den Pflegekräften dokumentiert und in der Regel abgerechnet. Auch kann der Pflegevertrag von Ihnen jederzeit verändert werden. Da die Pflegeversicherung nicht alle Leistungsbereiche umfasst, bietet der Pflegedienst weitere Dienstleistungen an, die privat finanziert werden. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Leitungskräfte oder die Pflegekräfte gern zur Verfügung.
3 Leistungskomplexe Grundpflege (LK 1 - LK 7) Zu den Grundpflegeleistungen gehört jeweils auch die unmittelbare Vor- und Nachbereitung der Leistung, nicht jedoch weitergehende hauswirtschaftliche Leistungen. Z. B. gehört zum Duschen das Ausspülen der Duschwanne und das evtl. noch notwendige Trocknen des Fußbodens, nicht jedoch das gewünschte Trocknen der gläsernen Duschabtrennung. Weitergehende Reinigungs- und Aufräumleistungen gehören in den Bereich der Hauswirtschaft. Hauswirtschaftliche Leistungen (LK 8, LK 9, LK 13 - LK 20) Die Leistungen der Hauswirtschaft sollen dem Pflegebedürftigen helfen, weiterhin in seiner Wohnung zu leben. Zur Wohnung zählt nur der unmittelbare Lebensbereich des Pflegebedürftigen: das sind das Wohn- und Schlafzimmer, die Küche und das Badezimmer. Auch die Leistungen Einkaufen, Wäschewaschen oder Kochen sind nur für den Pflegebedürftigen gedacht. Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt, ist dies entsprechend zu berücksichtigen (: ein Ehepaar lebt im Haushalt, nur die Ehefrau hat eine Pflegestufe: die Leistung Bett beziehen wird dann einmal bei der Pflegeversicherung und einmal privat abgerechnet). Weitere Dienstleistungen rund um den Haushalt werden vom Pflegedienst ebenfalls angeboten. Sie sind jedoch privat zu bezahlen. liste für Leistungen der Pflegeversicherungen (gültig im Bundesland Brandenburg) gültig ab LK 1 Kleine Körperpflege - An-/Auskleiden Sie sind bereits im Bad, als die Pflegekraft kommt. Die Pflegekraft - Teilwaschen eines Körperbereichs bereitet das Waschwasser vor, legt den Waschlappen und das Handtuch bereit. Sie waschen sich selber das Gesicht und die Hände. Die Pflegekraft wäscht Ihnen Brust, Bauch und Rücken. - Mundpflege und Sie hilft Ihnen, die Mund- und Zahnpflege durchzuführen. Sie Zahnpflege reicht Ihnen den Kamm zum Kämmen. Sie holt Ihnen Unterhemd - Kämmen/Rasieren und Pullover und hilft, die Verschlüsse zu schließen. 7,36 Euro Abends kommt die Pflegekraft und geht mit Ihnen ins Bad. Sie hilft Ihnen beim Umziehen. Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Waschen des Gesichtes und der Zahnpflege. Sie gehen selber ins Bett. 3 Der LK 1 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den LK 2 und LK 4 abgerechnet werden. LK 2 Große Körperpflege - An-/Auskleiden Die Pflegekraft kommt morgens zu Ihnen. Sie öffnen selber die - Waschen, Duschen Tür und gehen gemeinsam ins Badezimmer. Die Pflegekraft bereitet die Dusche vor und hilft Ihnen beim Duschen. Anschließend oder Baden hilft Sie beim Anziehen. Die Pflegekraft bringt den Elektrorasierer, mit dem Sie sich allein rasieren. Die Pflegekraft über- 15,59 Euro - Mund- und Zahnpflege - Kämmen/Rasieren nimmt die anschließende Hautpflege mit Rasierwasser. Der LK 2 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den LK 1 oder LK 4 abgerechnet werden.
4 4 LK 3 Unterstützung bei Ausscheidungen (Kleine Hilfe) - An-/Auskleiden Die Pflegekraft begleitet Sie während der Körperpflege morgens - Hilfe/Unterstützung bei zur Toilette. Sie hilft Ihnen beim Anziehen der Pants Ausscheidungen (Inkontinenzmaterial) und entsorgt die gebrauchten. Sie benutzen einen über Nacht bereit gestellten Toilettenstuhl. Die Pflegekraft übernimmt am Morgen die Entleerung des Toilettenstuhls. Sie haben einen liegenden Blasenkatheter. Die Pflegekraft wechselt und entleert den Katheterbeutel. Der LK 3 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit LK 4 abgerechnet werden. LK 4 Unterstützung bei Ausscheidungen (Erweiterte Hilfe) - An-/Auskleiden Die Pflegekraft begleitet Sie abends zur Toilette. Sie hilft Ihnen - Hilfe/Unterstützung bei beim Säubern des Intimbereiches nach dem Toilettengang und Ausscheidungen beim Anziehen der Pants und entsorgt die Gebrauchten. - Waschen des Die Pflegekraft kommt am Mittag und übernimmt das Wechseln Intimbereichs des Inkontinenzmaterials (im Bett oder auf der Toilette). Sie hilft Ihnen beim Waschen des Intimbereiches und beim Richten der Kleidung nach dem Toilettengang bzw. Inkontinenzmaterialwechsel. Der LK 4 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den LK 1, LK 2 und LK 3 abgerechnet werden. LK 5 Hilfe beim Aufstehen und Verlassen des Bettes - Hilfe beim Aufstehen und Wiederaufsuchen des Bettes - Bett machen/richten - falls notwendig: Teilwechseln der Bettwäsche Die Pflegekraft kommt morgens zu Ihnen, hilft Ihnen beim Aufstehen. Da das Kopfkissen durchgeschwitzt ist, wechselt sie den Kopfkissenbezug. Sie bleiben solange liegen, bis die Pflegekraft kommt. Die Pflegekraft motiviert Sie aufzustehen und lüftet anschließend das Bett. Die Pflegekraft richtet das Bett her (Kopfkissen aufschlagen, Bettdecke zur Seite legen) und hilft Ihnen ins Bett. 3,46 Euro 4,55 Euro 1,30 Euro
5 LK 6 Lagern/ Mobilisierung es - Lagerung Sie liegen im Bett, aber die Beine müssen noch mit einem Kissen - Mobilisierung hoch gelagert werden. Die Pflegekraft übt mit Ihnen, damit Sie mit dem Rollator sicher in der Wohnung gehen können. Die Pflegekraft führt mit Ihnen Gleichgewichtsübungen durch. 3,46 Euro LK 7 Haare waschen - Waschen und Trocknen der Haare - Kämmen Im Rahmen der Morgentoilette (LK 1 oder 2) hilft Ihnen die Pflegekraft beim Haare waschen. Anschließend unterstützt Sie sie beim Haare föhnen und kämmen. 5,20 Euro Der LK 7 kann nicht als Einzelleistung abgerufen werden. Das Haare waschen kann nur 2x wöchentlich abgerechnet werden. LK 8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung - Hilfe beim Essen und Trinken - Hygiene und Nachbereitung Der LK 8 ist nicht in Verbindung mit LK 9 abrechenbar. LK 9 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) - Aufbereiten der Sondenkost - Verabreichen der Sondenkost - Spülen der Sonde Die Pflegekraft reicht Ihnen das fertig geschnittene Frühstücksbrot an. Nach dem Frühstück bringt die Pflegekraft einen feuchten Lappen, um die Hände und den Mund zu reinigen. Anschließend räumt sie das Frühstücksgeschirr auf. Die Pflegekraft erwärmt die Sondenkost und gibt sie über die Sonde. Danach spült sie die Sonde. 7,79 Euro 6,50 Euro 5 Der LK 9 ist nicht in Verbindung mit LK 8 abrechenbar.
6 LK 10 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung - An-/Auskleiden Die Pflegekraft hilft Ihnen in Ihren Mantel und begleitet Sie die - Hilfestellung beim Treppe hinunter. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 3,46 Euro 6 LK 11 Begleitung bei Aktivitäten - Begleitung bei Aktivitäten Die Pflegekraft begleitet Sie zu Ihrem Haus- oder Facharztbesuch. (Die Leistung ist nur abrechenbar, wenn das persönliche Erscheinen unbedingt erforderlich ist; keine Spaziergänge oder kulturelle Aktivitäten) 6,50 Euro Die Vergütung erfolgt pro angefangene 15 Minuten. LK Häusliche Betreuung 12a 124 es Die Pflegekraft geht mit Ihnen spazieren. Sie begleitet Sie zu Verwandten oder Freunden. 4,33 Euro Sie leistet Ihnen Gesellschaft. Der LK 12a ist mehrfach in einem Einsatz abrechenbar. Der für den LK 12a gilt pro angefangene 7 Minuten. LK 13 Beheizen der Wohnung - Heizmaterial beschaffen und entsorgen - Heizen Die Pflegekraft holt morgens Holz aus dem Schuppen und bringt bei Bedarf die Asche in den Mülleimer. Sie heizt den Ofen an und stellt Heizmaterial zum Nachlegen bereit. 4,55 Euro LK 14 Reinigung der Wohnung - Reinigen des allg. üblichen Wohnbereiches - Trennung und Entsorgung von Abfall Die Pflegekraft reinigt die Räume, in denen Sie sich aufhalten (in der Regel sind das Schlafzimmer, Wohnzimmer, Bad und Küche). Was konkret gemacht werden soll und wie lange es dauern wird haben Sie vorher abgesprochen. Die Vergütung erfolgt pro angefangene 15 Minuten. Der LK 14 ist insgesamt bis maximal 2 Stunden pro Woche abrechenbar. 5,69 Euro
7 LK 15 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung - Wechseln der Wäsche Die Pflegekraft wäscht Ihnen die Wäsche in der Waschmaschine, - Pflege/Bügeln der hängt sie zum Trocknen auf oder nutzt Ihren Trockner. Später Wäsche legt sie die Wäsche zusammen und bügelt Ihre Oberbekleidung. Sie räumt die Wäsche und die Kleidungsstücke in die entsprechenden Schränke. - Einräumen der Wäsche Die Vergütung erfolgt pro angefangene 15 Minuten. Der LK 15 ist insgesamt bis maximal 90 Minuten pro Woche abrechenbar. 5,69 Euro LK 16 Wechseln der Bettwäsche - Ab- und Beziehen Die Pflegekraft bezieht Ihr Bett frisch. des Bettes 1,90 Euro Der LK 16 ist bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit LK15 abrechenbar und nicht als Einzelleistung abrufbar. LK 17 Vorratseinkauf - Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans - Einkaufen - Unterbringung der Einkäufe Die Pflegekraft erstellt mit Ihnen Ihren Einkaufsplan. Sie kann zweimal in der Woche für Sie einkaufen gehen. Sie besorgt Ihnen Ihre Lebensmittel, Putzmittel und Körperpflegemittel im Supermarkt und hilft Ihnen anschließend bei der Unterbringung der Einkäufe. 7,58 Euro LK 17 und LK 18 können nicht in einem Einsatz erbracht werden. Der LK 17 ist nur bis maximal zweimal pro Woche abrechenbar. LK 18 Besorgung - Einkauf einzelner frischer Lebensmittel - Besorgungen bei der Post, Arzt, Apotheke oder Reinigung - Unterbringung der Einkäufe Die Pflegekraft kauft beim Bäcker frisches Brot für Sie ein oder bringt für Sie ein Päckchen zur Post. Sie holt Ihre Rezepte beim Arzt ab und besorgt Ihre Medikamente in der Apotheke. Sie bringt für Sie Kleidung in die Reinigung. 2,27 Euro Die LK 18 und LK 17 können nicht in einem Einsatz erbracht werden. Der LK 18 ist nur maximal dreimal pro Woche abrechenbar. 7
8 LK 19 Kochen einer Hauptmahlzeit - Kochen der Mahlzeit einschl. Vorund Zubereitung Die Pflegekraft kocht das von Ihnen gewünschte Gericht. Nachdem es fertig ist, richtet sie es auf dem Teller an und stellt es auf den Esstisch. Anschließend spült sie noch das benutzte Geschirr und reinigt die benutzte Arbeitsfläche bevor sie geht. Sie genießen inzwischen das leckere Essen. Der LK 19 ist nicht in Verbindung mit LK 20 abrechenbar. Der LK 19 kann nur 1x täglich abgerechnet werden. LK 20 Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit - Zubereitung von Speisen oder Getränken - Erwärmen von Speisen Der LK 20 ist nicht in Verbindung mit LK 19 abrechenbar. Sie haben verschiedene Tiefkühlmenüs im Gefrierschrank. Die Pflegekraft wärmt das ausgewählte Essen auf, richtet es auf einem Teller an und stellt noch wunschgemäß ein Glas Mineralwasser dazu. Sie spült das Geschirr vom Vortag und geht wieder, während Sie essen. Die Pflegekraft richtet Ihnen zum Abendbrot belegte Brote und kocht Ihnen auf Wunsch Tee dazu. Sie spült das Geschirr vom Vortag und geht wieder, während Sie essen. 9,10 Euro 3,03 Euro 8 LK 21 Erstbesuch - Anamnese Eine Leitungskraft besucht Sie vor Beginn der Versorgung durch - Pflegeplanung den Pflegedienst. Sie bespricht mit Ihnen, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen und wünschen und erstellt mit Ihnen einen individuellen Pflegeplan. Sie legt Ihnen einen Pflegevertrag vor, in dem die vereinbarten Leistungen aufgeführt sind mit den Kosten, die die Pflegekasse übernimmt und welche Sie selber übernehmen müssen. 38,97 Euro LK 22 Folgebesuch - Erhebung pflegerischer Risiken und Beratung - Pflegeplanung Ihre Pflegesituation hat sich erheblich verändert. Eine Leitungskraft besucht Sie und bespricht mit Ihnen, welche pflegerischen Risiken bestehen und in welchen Bereichen Sie zusätzliche Hilfe benötigen. Nach einer umfassenden Beratung, erstellt Sie mit Ihnen den geänderten Pflegeplan und legt Ihnen ebenfalls einen geänderten Pflegevertrag vor. 12,99 Euro Pro Einsatz werden gemäß der Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen auch Wegepauschalen je Anfahrt fällig. Wegepauschale: 3,46 Euro pro Einsatz/Anfahrt Ermäßigte Wegepauschale: 1,30 Euro abrechenbar, wenn pro Anfahrt mehr als 1 Pflegebedürftiger unter einer Adresse versorgt werden (z. B. Wohngemeinschaft, Betreutes Wohnen). Servicenummer rund um die Uhr: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Landesverband Berlin/Brandenburg Fachbereich Soziale Dienste Berner Straße 2-3, Berlin Telefax lg.bb@johanniter.de, (gebührenfrei)
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