Master of Arts in Music Pedagogy, Vertiefung Schulmusik Schwerpunkt Schulmusik II und Lehrdiplom für Maturitätsschulen Fachrichtung Musik

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1 Ausbildungskonzept Master of Arts in Music Pedagogy, Vertiefung Schulmusik Schwerpunkt Schulmusik II und Lehrdiplom für Maturitätsschulen Fachrichtung Musik

2 1. Grundlagen Das Ausbildungskonzept des Master of Arts in Music Pedagogy, Vertiefung Schulmusik, Schwerpunkt Schulmusik II (AK Schulmusik II) der ZHdK ist ein vom Ausbildungskonzept des Master of Arts in Music Pedagogy (MMP) separat geführtes Dokument. Es stützt sich auf 2 Abs. 3 der Allgemeinen Studienordnung der ZHdK (ASO) vom sowie auf 1 Abs. 4 der BSO der Masterstudiengänge Musik (BSO MA Musik) vom Es richtet sich nach der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am verfügten Bewilligung des Gesuchs zum Start des Studiengangs Master of Arts (MA) in Music Pedagogy ZFH sowie der von der EDK ausgesprochenen Anerkennung der Ausbildung Lehrdiplom für Maturitätsschulen vom Grundsätze der Zulassung und Organisation des Studiums werden in der BSO MA Musik festgehalten. 2. Profil des Studiums Der Studiengang Master of Arts in Music Pedagogy, Vertiefung Schulmusik, Schwerpunkt Schulmusik II ist an der ZHdK strukturell eingebunden in den Studiengang Master of Arts in Music Pedagogy, der vier Vertiefungen umfasst (vgl. Ausbildungskonzept des Master of Arts in Music Pedagogy (MMP). Das Studium MA in Music Pedagogy, Vertiefung Schulmusik, Schwerpunkt Schulmusik II beinhaltet die fachwissenschaftlichen und künstlerischen sowie die beruflichen Ausbildungsbereiche, die erforderlich sind, um die eigene künstlerische Persönlichkeit weiter entwickeln zu können und im Berufsfeld der Sekundarstufe II kompetent und kreativ zu wirken. Das Studium baut auf dem an der ZHdK angebotenen Studiengang Bachelor of Arts in Musik, Vertiefung Schulmusik auf. 3. Zulassungsvoraussetzungen Der Studiengang richtet sich an Personen, die an einer schweizerischen oder ausländischen Hochschule einen BA in Musik oder ein gleichwertiges Diplom erworben haben und die ihre Eignung für den Master of Arts in Music Pedagogy im Rahmen der Eignungsabklärung nachweisen können. Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen werden in 4 der BSO Musik festgehalten. 2

3 4. Umfang und Struktur des Studiums 4.1 Umfang und Diplomerwerb Der Studiengang umfasst Studienleistungen im Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten. Davon werden gemäss Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektionen (EDK) 60 ECTS-Punkte für die berufliche Ausbildung eingesetzt. Diese 60 ECTS-Punkte werden zeitgleich zur fachwissenschaftlichen Ausbildung erworben. Die gesamte Ausbildungsdauer im Vollzeitstudium dauert in der Regel sechs Semester. Aufgrund der Struktur des Studiums mit integrierter beruflicher Ausbildung werden die beiden Diplome MA in Music Pedagogy und Lehrdiplom für Maturitätsschulen, Fachrichtung Musik zeitgleich erworben und in Abhängigkeit voneinander ausgestellt. Eine Einzeldiplomerwerbung ist nicht möglich. 4.2 Ausbildungsbereiche Das Studium MA in Music Pedagogy, Schwerpunkt Schulmusik II gliedert sich in drei Ausbildungsbereiche Berufliche Ausbildung (Erziehungswissenschaften, Fachdidaktik, Berufspraxis) Fachwissenschaftliche Ausbildung und künstlerische Praxis Ausbildung im Individuellen Profil Umfang und Inhalt der Module des Bereiches Berufliche Ausbildung entsprechen den Vorgaben zur Erlangung des Lehrdiploms für Maturitätsschulen. 4.3 Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen Die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen erfolgt gemäss 16 Abs. 5 BSO MA Musik i.v.m. den Richtlinien für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen im Rahmen der Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschul- und Primarstufe, der Sekundarstufe I, für Maturitätsschulen und für Sonderpädagogik der EDK vom 28. Januar Die Studierenden haben die Nachweise über bereits erbrachte Leistungen mit vollständigem Modulbeschrieb bzw. validierter Praxis fristgerecht vor Einschreibungstermin schriftlich zu belegen. Die Studienleitung entscheidet semesterweise über die entsprechende Anrechnung. 3

4 5. Studienbereiche und Module Übersicht der Studienbereiche und Module MA in Music Pedagogy, Vertiefung Schulmusik, Schwerpunkt Schulmusik II 5.1 Modulstruktur der beruflichen Ausbildung ECTS 60 Erziehungswissenschaften 18 Modul Allgemeine Didaktik 4 Modul Pädagogische Psychologie 4 Modul Forschungsmethodik 6 Modul Forschungsprojekt 4 Fachdidaktik 12 Modul Fachdidaktik Musik 8 Modul Fachdidaktik Chorleitung 4 Berufspraktische Ausbildung 30 Modul Semesterpraktikum 12 Modul Intensivpraktikum 8 Modul Lehrprobe 2 Modul Projektwoche Ästhetische Bildung 4 Modul Neue Medien und Musikunterricht Modulstruktur der fachwissenschaftlichen und künstlerischen Ausbildung ECTS 84 Modul Musikethnologie 8 Modul Musikästhetik und Musiktheorie 12 Modul Komponieren und Arrangieren 6 Modul Instrument und Gesang, I und II 16 Modul Chor 8 Modul Chor- und Orchesterleitung 4 Modul Sprechtechnik 8 Modul Improvisation 6 Modul Musik und Bewegung 4 Modul Polyrhythmische Perkussion 4 Modul Ensemble 8 4

5 5.3 Modulstruktur der Ausbildung im Individuellen Profil ECTS 36 Semesterkurse gemäss Vorlesungsverzeichnis ZHdK 26 Modul Masterarbeit Zusammenfassung Berufliche Ausbildung ECTS 60 Fachwissenschaftliche und künstlerische Ausbildung ECTS 84 Individuelles Profil ECTS 36 MA in Music Pedagogy, Schwerpunkt Schulmusik II ECTS Ausbildungsziele und Kompetenzfelder Der MA in Music Pedagogy, Vertiefung Schulmusik, Schwerpunkt Schulmusik II stellt die Entwicklung der pädagogischen und musikalischen Persönlichkeit ins Zentrum. Ziel ist es dabei, eigenständige pädagogische und künstlerische Persönlichkeiten zu bilden. Die Absolvierenden sind Fachpersonen für die Gestaltung von Lernprozessen mit Musik in unterschiedlichen Alters- und Niveaustufen der Sekundarstufe II und in diversen Unterrichtsformen, vom Gruppenund Klassenunterricht bis zur Leitung von Schülerensembles. Die Ausbildungsziele werden erreicht durch die Verbindung von Theorie und Praxis in vertiefter Auseinandersetzung mit Erziehungswissenschaften, Fachdidaktik und Berufspraxis (beruflicher Ausbildungsbereich) einerseits sowie Fachwissenschaft und künstlerischer Praxis (fachwissenschaftlicher und künstlerischer Ausbildungsbereich) andererseits. Der Einbezug der Forschung in die Lehre ist ein zentrales Anliegen der ZHdK, dem mittels Grundlagenvermittlung in Forschungsmethodik und Unterrichtsforschungsprojekt Rechnung getragen wird. 6.1 Berufliche Ausbildung Die berufliche Ausbildung umfasst die zur Erlangung des Lehrdiploms für Maturitätsschulen notwendigen Wissens- und Handlungskompetenzen. Sie ist in die drei Teilbereiche Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften und berufspraktische Ausbildung strukturiert. Die grundlegenden Einblicke in die Forschungsmethodik der Sozialwissenschaften sowie in musikpädagogische Forschungsprojekte ermöglichen den Studierenden zudem eine auf dem aktuellen Forschungsdiskurs aufbauende Unterrichtspraxis. Innerhalb des berufspraktischen Ausbildungsbereichs erwerben die Studierenden in sechs Praktika auf allen Stufen des Langzeitgymnasiums umfassendes vermittlungspraktisches Wissen (insgesamt 20 ETCS-Punkte). Sie bringen dabei die Ausbildungsinhalte mit der Berufsrealität und dem Praxiswissen der Praxislehrkräfte in Verbindung. Die Praktikumsmodule finden in den ersten vier Semestern der Ausbildung statt und werden als Semesterpraktika beziehungsweise Intensivpraktika absolviert. Die Praktika erfolgen konsekutiv, wobei die Studierenden kontinuierlich ihre methodischen und didaktischen Fertigkeiten erweitern und vom Unterrichten kurzer Lektionseinheiten bis hin zur Entwicklung und Durchführung von eigenständigen Unterrichtsideen geführt werden. Die Studierenden sind in der Lage, die musikalischen Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler zu fördern und deren musikalischen Horizont zu erweitern. Sie können Verbindungen von Musik zu 5

6 anderen Lebensbereichen knüpfen und sind vertraut mit neuen Medientechnologien und deren Anwendungsmöglichkeiten im Unterricht als künstlerische und methodische Mittel. Die Praxislehrkräfte müssen über ein Lehrdiplom für die Maturitätsschulen sowie über eine erfolgreiche mehrjährige Berufserfahrung verfügen sowie die Voraussetzungen für Praxislehrkräte erfüllen (vgl. Weisung Qualifizierung der Praxislehrkräfte Schulmusik II der ZHdK). Der Ausbildungsbereich berufliche Ausbildung befähigt die Diplomierten den Musikunterricht unter Berücksichtigung der geltenden schulischen Rahmenbedingungen eigenständig zu gestalten musikalisch und pädagogisch unterstützende Situationen nachhaltig, altersgerecht und individuell abgestimmt zu planen, durchzuführen und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler adäquat zu bewerten die Schülerinnen und Schüler zu fördern, damit sie selbständig denken und verantwortungsbewusst handeln können mit einem breiten Methoden- und Handlungsrepertoire zu unterrichten den Unterricht theoriebasiert zu reflektieren und zu evaluieren und daraus Erkenntnisse für die eigene Weiterbildung zu gewinnen das vielfältige Instrumentarium im Unterricht stilsicher und pädagogisch unterstützend einzusetzen künstlerische Aufgabenstellungen mit medialer Unterstützung zu konzipieren im Berufsfeld mit anderen Lehrpersonen, der Schulleitung, Eltern und dem erweiterten schulischen Umfeld zusammenzuarbeiten 6.2 Fachwissenschaftliche und künstlerische Ausbildung Absolventinnen und Absolventen des MA in Music Pedagogy, Vertiefung Schulmusik, Schwerpunkt Schulmusik II verfügen über eine hohe musikalisch-künstlerische Kompetenz und über ein vielseitiges und praxisbezogenes musikalisches Fertigkeitsrepertoire. Sie initiieren und gestalten das Musikleben in ihrem Wirkungskreis und prägen den musikalischen Auftritt der Schule wesentlich mit. Absolvierende des MA in Music Pedagogy Schwerpunkt Schulmusik II qualifizieren ihre Schülerinnen und Schüler für den Übertritt in Studiengänge der tertiären Stufe. Sie sind in der Lage, Musik als kulturelles und soziales Phänomen zu kontextualisieren. Offenheit und Neugier gegenüber unterschiedlichen Ausdrucksformen und Stilen sind ihnen eine Selbstverständlichkeit und sie verbinden dieses Wissen und Können mit ihren Unterrichtsgegenständen. Der Ausbildungsbereich fachwissenschaftliche und künstlerische Ausbildung befähigt die Diplomierten sich kenntnisreich und wissenschaftskonform mit musikalischen Thematiken auseinanderzusetzen musikgeschichtliches und musiktheoretisches Fachwissen für die Unterrichtssituation didaktisch angepasst zu rekonstruieren ein vielfältiges Instrumentarium mit grosser stilistischer Breite auf professionellem Niveau künstlerisch und pädagogisch einzusetzen mit individueller musikalisch-kreativer Ausdrucksfähigkeit zu musizieren Ensembles unterschiedlicher stilistischer Ausrichtung und Besetzung anzuleiten 6.3 Individuelles Profil Das Individuelle Profil wird von den Studierenden im Rahmen eines Wahlangebotes gestaltet. Je nach individueller Wahl ist das Profil stärker fachwissenschaftlich, künstlerisch oder beruflich ausgerichtet und kann auf Studierendenbiographien ebenso reagieren wie auf persönliche Berufsziele. Die Durchlässigkeit zu Angeboten anderer Studiengänge am Departement Musik oder anderen Departementen der ZHdK ist hier besonders gross, interdisziplinäre Vernetzungen werden angestrebt. 6

7 Die Belegung der Module im Individuellen Profil wird in Absprache mit der Studienleitung semesterweise besprochen und verbindlich festgelegt Masterarbeit Die Masterarbeit dokumentiert die eigenständige und systematische Auseinandersetzung mit einer musikpädagogischen Thematik. Die Studierenden weisen damit nach, dass sie fähig sind, einen Sachverhalt methodisch und logisch nachvollziehbar und in diesem Sinne wissenschaftskonform zu bearbeiten, theoretische Literatur zu konsultieren, diese argumentativ für die Auseinandersetzung zu verwenden und die Resultate in verständlicher Sprache sowie gestalterisch ansprechend und medienkonform zu dokumentieren. Die Masterarbeit bildet einen Teilbereich des Individuellen Profils und kann der beruflichen, fachwissenschaftlichen und künstlerischen Ausbildung zugeschrieben werden. Die Studierenden weisen die entsprechende Zuordnung in ihrem Exposé aus. Die Rahmenbedingungen werden im Studienführer festgehalten. Der Ausbildungsbereich Individuelles Profil befähigt die Diplomierten sich eigenständig, vertieft und wissenschaftskonform mit einem musikalischen Thema auseinanderzusetzen die individuelle Weiterentwicklung und Weiterbildung im künstlerischen und pädagogischen Bereich anhand der persönlichen Lernbiografie zu reflektieren und zu planen 7. Berufsfelder Absolvierende des MA in Music Pedagogy, Vertiefung Schulmusik, Schwerpunkt Schulmusik II sind Fachlehrkräfte an gymnasialen Mittelschulen, fallweise auch an pädagogischen Hochschulen. Ihr musikalisch-künstlerisches Betätigungsfeld entspricht ihrer individuell gewählten Schwerpunktsetzung. 8. Inkrafttreten Dieses Ausbildungskonzept wurde von der Hochschulleitung am 10. September 2014 erlassen. Es tritt per 15. September 2014 in Kraft. Der Departementsleiter: Michael Eidenbenz 7

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