Energieeffizienz in der Praxis der Energiewende BWHT/ EnBW am 28. Oktober 2014 Dorothea Steinwachs
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1 Novelle EWärmeG aktueller Sachstand des Entwurfs Energieeffizienz in der Praxis der Energiewende BWHT/ EnBW am 28. Oktober 2014 Dorothea Steinwachs
2 Das EWärmeG BadenWürttemberg Seit in Kraft Seit Pflicht zum Einsatz von 10 % erneuerbaren Energien in Bestandsgebäuden Pflichten für Neubauten zum vom EEWärmeG abgelöst Koalitionsvertrag 2011 der grünroten Landesregierung enthält Auftrag zur Weiterentwicklung Eckpunkte für eine Novelle im Juni 2013 Kabinettsbeschluss Freigabe zur Anhörung: 29. Juli 2014 Folie 2
3 Warum eine Novelle? Anpassungsbedarf durch Wegfall der Neubauregelungen Energiewende und Klimaschutzziele bis 2020 eine CO 2 Minderung um 25 % bis 2050 eine CO 2 Minderung um 90 % (Bezugsjahr1990) Über 40 % der Endenergie werden für Heizung und Warmwasser eingesetzt, daraus resultieren knapp 25 % der CO 2 Emissionen! Klimaschutzgesetz BadenWürttemberg: verbindliche Festschreibung der CO 2 Minderungsziele ( 4) Belange des Klimaschutzes in BW konkretisieren und Umsetzungsinstrumente schaffen (IEKK), z.b. Novelle EWärmeG Folie 3
4 Energieszenario BadenWürttemberg Reduktion des Endenergiebedarfs gegenüber 2010 Endenergieverbrauch [TWh/a] % 5% 10% 16% 21% 36% 19% 25% 32% 43% EE Anteil ges. 42% 60% 32% 88% 89% 49% 78% Kraftstoff gesamt Wärme gesamt Strom gesamt Quelle: ZSW, Dezember 2011 Folie 4
5 50 % Energie sparen 80 % Erneuerbare Energien 90 % weniger Treibhausgase Folie 5
6 Geplante Änderungen für Wohngebäude Solarthermie nicht mehr Ankertechnologie Kombinierbarkeit von Erfüllungsoptionen, Flexibilisierung gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan wird beim Wohngebäude mit 5 Prozentpunkten anerkannt Biogas 10 % nur bis 50 kw und Brennwerttechnologie Bioöl 10 % mit Brennwerttechnologie Dämmung der Kellerdecke als weitere Option (10 %) PV als ersatzweise Erfüllungsoption (0,02 kwp/m 2 WFl) Erleichterungen für kleine KWKAnlagen einheitliche Nachweisfristen Folie 6
7 Geplante Regelungen für NWG Anwendungsbereich/Ausnahmen orientieren sich an 4 EEWärmeG/ 1 Abs. 3 EnEV (z.b. Ausnahmen für Kirchen; Betriebsgebäude, die unter 12 C beheizt werden; gewerbliche und industrielle Hallen für Fertigung/ Montage/ Produktion/ Lagerung) Erfüllungsoptionen ähnlich wie beim Wohngebäude zuzüglich Wärmerückgewinnung durch Lüftungsanlagen kein Bioöl und keine Einzelraumfeuerung beim NWG Energetischer Sanierungsfahrplan (SFP): umfasst Wärmeenergiebedarf und Lüftung, Kühlung, Beleuchtung SFP ist für NWG vollständige Erfüllung (15%) Folie 7
8 Wann ist die Pflichterfüllung wie nachzuweisen? weiterhin zuständig: untere Baurechtsbehörden einheitliche Frist von 18 Monaten ab Inbetriebnahme der neuen Heizanlage Nachweise: Eigentümer/ Sachkundiger Entwicklung eines elektronischen Nachweistools (optional) Pflicht entfällt, wenn alle Optionen technisch unmöglich sind oder öffentlichrechtliche Vorschriften entgegenstehen Antrag auf Befreiung wie bisher möglich (auch teilweise und zeitweise) Folie 8
9 Solarthermie EWärmeG 2008 EWärmeG neu Wohngebäude Wohngebäude Nichtwohngebäude 0,04 m 2 /m 2 Wohnfläche EZFH 0,07 m 2 /m 2 Wohnfläche MFH 0,06 m 2 /m 2 Wohnfläche EZFH MFH 0,023 0,02 0,046 0,04 0,07 0,06 0,06 m 2 /m 2 Nettogrundfläche 0,02 0,04 0,06 10 % 5 % 10 % 15 % 5 % 10 % 15 % neben der Pauschalierung ist exakte Berechnung immer möglich! es sind auch Zwischenschritte (z.b. 6,5 %) möglich beim Einsatz von Vakuumröhrenkollektoren verringert sich die Mindestfläche jeweils um 20 % Folie 9
10 Energieeinsparmaßnahmen durch baulichen Wärmeschutz EWärmeG 2008 EWärmeVO (EnEV 2009) EWärmeG neu Wohngebäude wie bisher, außer: Dachdämmung bis max. 4 Vollgeschosse (15 %) bei H T anteilige Berechnung möglich * Kellerdeckendämmung bis max. 2 Vollgeschosse (10 %) Nichtwohngebäude (wie beim Wohngebäude) Senkung des Wärmeenergiebedarfs um 15 % (ab Zeitpunkt Heizungstausch)* (wie beim Wohngebäude) 10 % *5 % 10 % 15 % *5 % 10 % 15 % Folie 10 Kombination mit anderen Optionen! Kombination mit anderen Optionen!
11 KWK (Entwurf) EWärmeG 2008 min. 50 % Deckung des Wärmebedarfs 70 % Gesamtwirkungsgrad Stromkennzahl min. 0,1 EWärmeG neu Wohngebäude Nichtwohngebäude bis 20 kw el KWKGerät hocheffizient (EURL) Gesamtwirkungsgrad min. 80 % mindestens 15 kwh elektrische Nettoarbeit pro Quadratmeter Wohnfläche/ Nettogrundfläche pro Jahr über 20 kw el min. 50 % Deckung des Wärmebedarfs KWKGerät hocheffizient (EURL) Gesamtwirkungsgrad min. 80 % 10 % 15 % 15 % (anteilige Erfüllung ist möglich) Folie 11
12 Erfüllungsmöglichkeiten (Arbeitsentwurf EWärmeG 2015) schematische Übersicht Wohngebäude Erfüllungsoptionen 5 % 10 % 15 % Solarthermie EZFH 0,023 EZFH 0,046 EZFH 0,07 Pauschaliert (0,07 bzw. 0,06 m 2 /m 2 Wfl) MFH 0,02 MFH 0,04 MFH 0,06 Rechnerischer Nachweis Holzzentralheizung Wärmepumpe (JAZ 3,50, JHZ 1,20) Biogas (i.v.m. Brennwert) max. 50 kw Bioöl (i.v.m. Brennwert) Einzelraumfeuerung Baulicher Wärmeschutz Dach (max. 4 VG) Außenwände Kellerdeckendämmung (max. 2 VG) Transmissionswärmeverlust (H t ) Übersicht: geplante Erfüllungsoptionen beim Wohngebäude KWK bis 20 kw el (min. 15 kwh el Nettoarb./m 2 ) > 20 kw el Anschluss an Wärmenetz Photovoltaik (0,02 kwp/m 2 Wfl.) Wärmerückgewinnung Sanierungsfahrplan Folie 12 4
13 Erfüllungsmöglichkeiten (Arbeitsentwurf EWärmeG 2015) schematische Übersicht Nichtwohngebäude Erfüllungsoptionen Solarthermie Pauschaliert (0,06 m 2 /m 2 Nettogrundfläche) Rechnerischer Nachweis 5 % 10 % 15 % 0,02 0,04 0,06 Holzzentralheizung Wärmepumpe (JAZ 3,50, JHZ 1,20) Biogas (i.v.m. Brennwert) max. 50 kw Bioöl (i.v.m. Brennwert) Übersicht: geplante Erfüllungsoptionen beim Nichtwohngebäude Einzelraumfeuerung Baulicher Wärmeschutz Dach (max. 4 VG) Außenwände Kellerdeckendämmung (max. 2 VG) Bilanzierung (Zeitpunkt Kesseltausch) KWK bis 20 kw el (min. 15 kwh el Nettoarbeit/m 2 ) > 20 kw el Anschluss an Wärmenetz Photovoltaik (0,02 kwp/m 2 Nettogrundfläche) Wärmerückgewinnung Sanierungsfahrplan
14 Zeitplan 29. Juli 2014: Kabinettsbeschluss Freigabe zur Anhörung bis Ende September: Anhörung der interessierten Kreise Herbst 2014: Einbringung in den Landtag 1. Quartal 2015 Verabschiedung durch den Landtag geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2015 Folie 14
15 Kontakt: Referat 62 Dorothea Steinwachs WillyBrandtStraße Stuttgart 0711/ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 15
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