Arbeitszeugnis: Wie Sie den Sprachcode entschlüsseln
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- Helga Fürst
- vor 8 Jahren
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1 Fachbeitrag Arbeitszeugnis: Wie Sie den Sprachcode entschlüsseln Übersicht: Ihr Arbeitsverhältnis endet, und Sie haben ein Recht auf ein Arbeitszeugnis von Ihrem Chef. Das Zeugnis ist einer der wenigen Arbeitsnachweise und Ihre Visitenkarte bei der nächsten Bewerbung. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie auf die Formulierungen in Ihrem Zeugnis achten. Hinweise zum Dokument Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt und nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterverbreitung des Dokuments ist untersagt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. FOCUS Fakten auf Abruf Redmark bietet in Zusammenarbeit mit FOCUS Fakten auf Abruf die Fachinformationen von FOCUS zum Download an.
2 Seite 1 von 8 Arbeitsrecht für Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, Ihr Arbeitsverhältnis endet, und Sie haben ein Recht auf ein Arbeitszeugnis von Ihrem Chef. Das Zeugnis ist einer der wenigen Arbeitsnachweise und Ihre Visitenkarte bei der nächsten Bewerbung. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie auf die Formulierungen in Ihrem Zeugnis achten. FOCUS hat in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Rolf Schaefer die zentralen Punkte des Arbeitszeugnisses für Sie zusammengefasst. Der Experte Rolf Schaefer arbeitet in Hannover in seiner Kanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er gewerkschaftsunabhängig die Interessen von Arbeitnehmern. Er ist als Autor u. a. durch das Fachbuch Das Nachweisgesetz Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag bekannt. Zudem führt er als Referent Fortbildungen für Rechtsanwälte durch. Was ist ein Arbeitszeugnis? 1 Je nach Umfang unterscheiden die Juristen zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Wird das Zeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses erteilt, spricht man von einem Zwischenzeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis gibt nur Auskunft über die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses und die Art Ihrer Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Informationen über Ihre erbrachte Leistung und Ihr Verhalten gegenüber den Mitarbeitern und ist wie folgt aufgebaut: 1. Einleitung mit Titel, Name, Geburtsdatum/-ort, Tätigkeitsbezeichnung und Dauer des Arbeitsverhältnisses 2. Position mit Abteilung und Haupt- und Sonderaufgaben 3. Leistungen mit Arbeitsbereitschaft, -befähigung, -weise, -erfolg, Fachwissen und abschließender zusammenfassender Bewertung 4. Verhalten gegenüber Vorgesetzten/Kollegen mit sozialer Kompetenz, Wertschätzung, Informations- und Gesprächsverhalten, Team- und Überzeugungsfähigkeit 5. Beendigungsformel mit Dankes- und Bedauern-Formel, Zukunftswünsche 6. Ausstellungsdatum und Unterschriften Als Arbeitnehmer können Sie selbst entscheiden, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen soll. Bevor Sie Ihr Wahlrecht ausüben, überlegen Sie gut. Es gibt grundsätzlich kein Zurück. Wenn Sie sich für ein einfaches Zeugnis entscheiden, weil Sie Ihre neue Stelle schon haben, fehlt Ihnen später, wenn Sie wieder eine neue Stelle suchen, das Recht, doch noch ein qualifiziertes Zeugnis zu fordern. Da Sie sich mit diesem Zeugnis bewerben müssen, sollten Sie in der Regel immer auf einem qualifizierten Zeugnis bestehen. Andernfalls erwecken Sie bei einem Arbeitgeber den Eindruck, dass Sie etwas zu verbergen haben und nur deswegen ein einfaches Arbeitszeugnis vorlegen. Auszubildende müssen immer ein qualifiziertes Zeugnis erhalten. Beachten Sie: Einen Anspruch auf ein Zeugnis haben alle Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen. Dies ist unabhängig von der Beschäftigungsdauer oder der Art der Tätigkeit. Somit haben auch freie Mitarbeiter, Geschäftsführer, Teilzeitbeschäftigte oder Geringbeschäftigte einen Anspruch auf ein Zeugnis.
3 Das Arbeitszeugnis Seite 2 von 8 Sie wollen gehen? Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Dinge, die Sie stören, oder einfach über eine Gehaltserhöhung von 20 Prozent ab dem nächsten Monat. Wenn Sie sich bei dieser Verhandlung nicht durchsetzen können, verlangen Sie den Entwurf eines Zeugnisses. Fällt es gut aus, können Sie leichter gehen. Fällt es schlecht aus, verlangen Sie gezielte kurzfristige Fortbildung in den Bereichen, in denen Sie sich angeblich noch deutlich verbessern können. Form Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde und muss daher auch dementsprechend aussehen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das übliche Firmenbriefpapier zu verwenden. Sofern das Arbeitszeugnis Flecken oder Eselsohren aufweist, sollten Sie es sofort zurückweisen. Jeder neue Arbeitgeber legt Ihnen dies bei Ihrer Bewerbung als mangelnde Sorgfalt aus. Der Arbeitgeber darf nicht einzelne Textpassagen durch- oder unterstreichen bzw. mittels kursiver oder fetter Schreibweise oder Ausrufezeichen hervorheben. In einer unterstrichenen Telefonnummer sehen die Gerichte ein unerlaubtes Geheimzeichen. Es kann darin eine Aufforderung an andere Arbeitgeber verstanden werden, den Zeugnisaussteller anzurufen. Dagegen ist das Knicken eines Zeugnisses, um es beispielsweise dem Arbeitnehmer zuzuschicken, grundsätzlich erlaubt. Jedoch muss es für Sie möglich sein, das geknickte Zeugnis so zu kopieren, dass eine Falzung auf der Kopie nicht sichtbar wird. Ansonsten müssen Sie das Zeugnis nicht akzeptieren. Inhalt 2 Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen ein wahrheitsgemäßes, wohlwollendes, vollständiges und individuelles Arbeitszeugnis ausstellt. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber zunächst um einen Entwurf. Arbeitgebern und Vorgesetzten macht es Mühe, ein perfektes Zeugnis zu erteilen. Wenn sie sich viel Mühe geben und es anschließend trotzdem Ärger, Kritik oder weiteren Aufwand um das Zeugnis gibt, reagieren die handelnden Personen manchmal verletzt. Der Arbeitgeber darf im Arbeitszeugnis keine unzutreffenden Angaben machen. Dies gilt für negative und positive Bemerkungen über den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber läuft sonst Gefahr, sich schadenersatzpflichtig zu machen. Sei es gegenüber dem neuen Arbeitgeber, der auf Grund dieser Angaben einen Mitarbeiter eingestellt hat, oder sei es gegenüber dem Arbeitnehmer, der wegen eines schlechten Zeugnisses keine neue Stelle bekommt. Wenn die Fronten sich verhärtet haben und der Arbeitgeber ein Zeugnis nicht erteilen oder berichtigen will, kann die schriftliche Androhung von Schadenersatz gemäß 254 BGB ( Nur weil Ihr Zeugnis nicht korrekt vorliegt, werde ich die angestrebte Position evtl. nicht bekommen. Für meinen zukünftigen Verdienstausfall haben Sie dann einzustehen. ) notwendig und gleichzeitig hilfreich sein.
4 Das Arbeitszeugnis Seite 3 von 8 Wohlwollend bedeutet, dass ein Arbeitszeugnis den Arbeitnehmer nicht herabwürdigen darf und damit dessen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Daher sind persönliche Anmerkungen und Einschätzungen des Arbeitgebers fehl am Platz. Die Pflicht zu wahrheitsgemäßen und gleichzeitig wohlwollenden Angaben versuchen die Arbeitgeber mit den unterschiedlichsten Methoden zu umgehen. Eine Möglichkeit ist das so genannte beredte Schweigen. Sofern Ihr Zeugnis generell oder in einzelnen Bereichen keine Benotung enthält, ist dies ein Indiz für eine schlechte Bewertung. In vielen Berufen muss ein glaubwürdiges Arbeitszeugnis Angaben über bestimmte Eigenschaften des Arbeitnehmers beinhalten. Beispielsweise ist es üblich, bei einem Kraftfahrer unfallfreies Fahren oder bei einer Kassiererin Ehrlichkeit zu attestieren. Weitere Beispiele sind: Kreativität bei Grafikern, Konstrukteuren oder Werbefachleuten, Zuverlässigkeit bei Personalsachbearbeitern oder Buchhaltern, Führungsqualitäten bei Vorgesetzten oder Fachwissen in technischen Berufen. Besonders bedenklich ist es, wenn Ihr Zeugnis keine Angaben zum Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Vorgesetzten enthält. Dies kann Ihnen als ein Problem im Umgang mit anderen Menschen ausgelegt werden. Fehlen diese erforderlichen Informationen, geht ein anderer Arbeitgeber davon aus, dass eine positive Aussage nicht möglich war. Überprüfen Sie daher Ihr Arbeitszeugnis auf solche unter Umständen auch nur unbeabsichtigten Lücken, und bestehen Sie gegebenenfalls auf einem vollständigen Text. Eine weitere Methode ist, unbedeutende Punkte oder selbstverständliche Angelegenheiten herauszustellen. Dass ein Arbeitnehmer stets pünktlich war, seine Unterlagen geordnet hat oder eine Führungskraft ihre Korrespondenz fristgerecht erledigt, wird allgemein erwartet. Sofern Ihr Arbeitszeugnis ausschließlich derartige banale Angaben beinhaltet, sollten Sie diese streichen und Ihre wichtigsten Leistungen aufnehmen lassen. 3 Ihr Arbeitgeber will, dass Sie gehen? Fordern Sie zunächst ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Nun ist der Arbeitgeber in der Zwickmühle. Fällt das Zwischenzeugnis schlecht aus, finden Sie schwieriger einen anderen Arbeitsplatz und müssen mehr am jetzigen Arbeitsverhältnis festhalten. Erteilt der Arbeitgeber Ihnen ein gutes Zwischenzeugnis, kann er später nicht behaupten, Sie hätten schlecht gearbeitet oder seien wegen Ihrer Leistungen mit anderen Arbeitnehmern nicht vergleichbar. Ein weiteres Augenmerk sollten Sie auf Einschränkungen richten. Typische Formulierungen sind beispielsweise insgesamt, nicht unerheblich oder keine geringen, mit denen die Leistungen eingeschränkt werden. Wer dies attestiert bekommt, hat nicht im vollen Umfang gearbeitet. Weiteres Stilmittel, um eine negative Bewertung zum Ausdruck zu bringen, ist die Verwendung der Passivform. Wurden dem Arbeitnehmer Tätigkeiten übertragen, zeigt dies ein fehlendes Engagement und geringe Initiative an. Einige Arbeitgeber vertauschen die Reihenfolge der einzelnen Bewertungen. Anstatt Aussagen über die Position und die Leistungen zu machen, loben sie das soziale Verhalten des Mitarbeiters. Da sich in der Praxis die oben genannte Reihenfolge herausgebildet hat, könnten andere Arbeitgeber bei dahingehenden Änderungen misstrauisch werden. Sofern Ihr qualifiziertes Zeugnis von dem oben aufgeführten Aufbau abweicht, ist es empfehlenswert, ein neues Zeugnis zu verlangen. Besonders vorsichtig sollten Sie auch bei ironischen Schlussbemerkungen sein wie Wir wünschen ihm alles erdenkliche Gute oder Für seine Mitarbeit bedanken wir uns aufs Herzlichste. Beachten Sie: Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber ein Zeugnis erstellt. Sie haben aber kein Recht darauf, dass er vorgegebene Formulierungen verwendet (so genannte Formulierungsmacht). Arbeitnehmer sollten sich deshalb alle paar Jahre ein Zwischenzeugnis geben lassen, wenn sie beim Arbeitgeber gerade besonderes Ansehen genießen.
5 Das Arbeitszeugnis Seite 4 von 8 Ihr letztes Zwischenzeugnis ist die Basis für das qualifizierte Schlusszeugnis. Deshalb sollten Sie sich zunächst und möglichst noch vor Ausspruch einer Kündigung darum bemühen, ein Zwischenzeugnis zu erhalten. Dann sind die Beziehungen zum Arbeitgeber noch nicht durch eine Kündigung oder eine Kündigungsschutzklage belastet. Zu folgenden Punkten darf der Arbeitgeber überhaupt keine Angaben machen: Gehalt und Zulagen Abmahnung und Kündigungsgrund (Ausnahme: betriebsbedingt, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht) Krankheiten, insbesondere Alkoholabhängigkeit und Behinderungen Abwesenheit wegen Urlaub, Fortbildung, Mutterschaftsurlaub usw. politische und religiöse Betätigungen wie Arbeit im Betriebsrat oder Gewerkschaft Vorstrafen In der Praxis hat sich folgende Benotung herauskristallisiert: 4 Bewertung sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Formulierung stets zu unserer/meiner vollsten Zufriedenheit oder stets zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit stets zu unserer vollen Zufriedenheit zu unserer vollen Zufriedenheit zu unserer Zufriedenheit oder stets zu unserer Zufriedenheit, insgesamt/weitgehend/im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit er war bemüht/mit Eifer strebte er danach/es gelang ihm partiell zu unserer Zufriedenheit Beachten Sie: Diese Benotung besitzt keine allgemeinverbindliche Gültigkeit, da es kein Gesetz gibt, das diese Aspekte regelt. Daher sind auch abweichende Formulierungen denkbar. Anhand der Schlussformel in einem Arbeitszeugnis erkennt ein anderer Arbeitgeber, wie das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber beendet wurde. Mit der Formulierung... verlässt uns auf eigenen Wunsch zeigen Sie anderen Arbeitgebern, dass Sie selbst gekündigt haben, und sind auf der sicheren Seite. Dagegen bei Sätzen wie einvernehmlich getrennt oder Das Arbeitsverhältnis endet am....", haben Sie sich erst nach Differenzen mit dem Arbeitgeber geeinigt oder sind unter Umständen gekündigt worden. Durchaus üblich ist es, dass der Arbeitgeber sein Bedauern zum Ausdruck bringt, dass der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt, und ihm für sein weiteres Fortkommen viel Erfolg wünscht. Beachten Sie: Nach neuer Rechtsprechung ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, eine solche Formulierung ins Zeugnis aufzunehmen. Umso positiver ist eine dahingehende Formulierung Ihres Arbeitgebers. Wenn der Arbeitgeber gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag anbietet, sollte das endgültige Zeugnis mit Punkt und Komma feststehen, bevor der Arbeitnehmer die Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt, einen Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleichsvorschlag akzeptiert. Wenn der Arbeitgeber mit dem Zeugnis noch nicht so weit ist, sollte der Arbeitnehmer sich die Formulierungsmacht übertragen lassen.
6 Das Arbeitszeugnis Seite 5 von 8 Die Formulierungsmacht überträgt Ihnen der Arbeitgeber mit folgenden Worten: Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis unter dem Beendigungsdatum, das einer guten Beurteilung entspricht. Der Arbeitnehmer erhält hiermit das Recht, einzelne Formulierungen austauschen zu lassen, soweit dem keine gewichtigen Interessen des Arbeitgebers, wie die Wahrheitspflicht, entgegenstehen. Der Arbeitgeber oder ein bevollmächtigter Stellvertreter muss das Zeugnis unterschreiben und mit dem Datum versehen. Der Arbeitgeber darf Ihr Ausscheiden nur begründen, wenn Sie dem zustimmen. Das Zeugnis sollte unter dem Beendigungsdatum erteilt sein. Wenige Tage vorher oder später hat der Arbeitnehmer auch zu akzeptieren. Der Arbeitgeber muss es rückdatieren, wenn sich der Arbeitnehmer rechtzeitig, das heißt vor dem Ablauf der Kündigungsfrist um sein Zeugnis gekümmert hat. Bei einer größeren zeitlichen Lücke könnte ein anderer Arbeitgeber vermuten, dass Sie Ärger wegen des auszustellenden Zeugnisses gemacht haben oder sich einfach nicht um die Papiere gekümmert haben ein Eindruck, den Sie in beiden Fällen vermeiden sollten. Selber verfassen Einige Arbeitgeber bieten ihren Angestellten an, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben. Nehmen Sie dieses Angebot an, wenn Sie dies selbst können oder sich fachlichen Rat für die Zeugnisgestaltung holen können. Schreiben Sie sich ein realistisches, nur etwas geschöntes Zeugnis. Sie sollten bedenken, dass zu viel Eigenlob nicht glaubwürdig ist. Wenn nicht schon im Bewerbungsgespräch, fliegt das falsche Zeugnis bei der Arbeit auf. 5 Falls Sie mit Ihrem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag verhandeln, sollten Sie dabei auch das zu erteilende Zeugnis exakt festlegen. Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie bereits einen eigenen Vorschlag mit in die Vertragsverhandlungen einbringen. In dem Aufhebungsvertrag können Sie auf diesen Vorschlag verweisen lassen und den Text als Anlage dem Vertrag beifügen. Die Praxis zeigt, dass der Arbeitgeber die Vorgaben häufig akzeptiert. Zwischenzeugnis Einen generellen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Nur wenn Ihr Vorgesetzter wechselt oder sich Ihr Aufgabenbereich ändert, können Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen. Damit haben Sie die Möglichkeit, dass Ihre guten Leistungen korrekt bewertet und festgehalten werden. Bei einem späteren Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber diese Angaben berücksichtigen. Sie können auch ein Zwischenzeugnis fordern, wenn Sie sich um eine andere Stelle bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber bewerben wollen. Der Arbeitgeber muss auch in diesem Fall Ihrem Wunsch nachkommen. In der Regel hat jedoch ein anderer Arbeitgeber Verständnis, dass Sie nicht unbedingt ein Zwischenzeugnis der Bewerbung beilegen, da Sie ansonsten gegenüber Ihrem bisherigen Arbeitgeber die Wechselabsichten dokumentieren würden. Falls auf Ihr Arbeitsverhältnis Tarifverträge Anwendung finden, kann auch ein Blick in den Manteltarifvertrag hilfreich sein. Solche Rahmentarifverträge enthalten teilweise Bestimmungen zu der Frage, in welchen anderen Fällen ein Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis hat. Das Zwischenzeugnis muss wie ein normales Arbeitszeugnis aufgebaut sein, nur ohne Beendigungstermin, Bedauern-Formel und ohne Zukunftswünsche. Häufig wird der Grund angegeben, warum dieses Zwischenzeugnis erteilt wird.
7 Das Arbeitszeugnis Seite 6 von 8 Ausstellungszeitpunkt Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu erleichtern, indem er Ihnen rechtzeitig vor Vertragsende ein Zwischenzeugnis ausstellt. Sie haben deswegen bereits einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn Sie oder der Arbeitgeber die Kündigung erklären. Damit müssen Sie nicht warten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Nach dem Ausscheiden haben Sie gemäß der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ungefähr ein Jahr Zeit, ein Zeugnis zu fordern. Sofern Sie nicht innerhalb dieses Zeitraums den Arbeitgeber ermahnen, verwirken Sie in der Regel Ihr Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis muss der Arbeitgeber aber auch etliche Jahre nach dem Ausscheiden ausstellen. Beachten Sie: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Zeugnis zurückzudatieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Sie ihn das erste Mal auffordern. Eine mündliche Aufforderung reicht zwar, nur kann der Arbeitnehmer seine Aufforderung zur Zeugniserteilung später evtl. nicht beweisen. Sicherer ist daher eine schriftliche Aufforderung mit Empfangsbestätigung des Arbeitgebers auf einer Kopie oder Abschrift. 6 Bei anderen Arbeitgebern kann eine große Differenz zwischen dem Ausscheiden und dem Datum des Zeugnisses zu Spekulationen führen. Entweder in der Form, dass es Ärger über das Zeugnis gab oder Sie sich nicht um die Papiere gekümmert haben. Sie müssen sich in der Regel das Zeugnis beim Arbeitgeber selbst abholen. Nur in Ausnahmesituationen, wenn beispielsweise Sie das Zeugnis wegen eines Ortswechsels nur unter großem Aufwand abholen können oder es am letzten Arbeitstag mit den anderen Arbeitspapieren nicht fertig war, muss der Arbeitgeber das Zeugnis zuschicken oder gar bringen. Die Kosten bei einem Versand und die Gefahr, dass das Zeugnis verloren geht, liegen beim Arbeitnehmer. Berichtigung Falls Ihr Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können Sie es vom Arbeitgeber berichtigen lassen. Dieser Anspruch besteht zum Beispiel, wenn das Arbeitszeugnis nicht der äußeren Form entspricht oder inhaltlich nicht korrekt ist. Berichtigung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ihnen ein komplett neues Zeugnis zusteht. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, das Zeugnis zu ändern, müssen Sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte muss der Arbeitgeber vor Gericht beweisen, dass der Zeugnisinhalt zutrifft. Vom Arbeitnehmer wird häufig verlangt, dass er die Gründe für ein besonders gutes Zeugnis darlegt und gegebenenfalls beweist. In extremen Fällen kann es dabei so weit kommen, dass Mitarbeiter vor Gericht als Zeugen aussagen müssen. Üblicherweise einigen sich aber die Parteien im Gütetermin über den Inhalt eines Zeugnisses. Bei einer Berichtigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Zeugnis ausnahmsweise auf das ursprüngliche Datum auszustellen. Die Kosten für gesetzliche Gebühren bei Zeugnisstreitigkeiten sind grundsätzlich bei einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht gedeckt. Eine Klage auf Zeugniserteilung oder Berichtigung können Sie auch selbst beim Arbeitsgericht schriftlich einreichen. Dort gibt es auch eine Rechtsantragsstelle, die Ihre Klage schriftlich aufnimmt. Ihren Arbeitsvertrag und die letzte Gehaltsabrechnung sollten Sie mit zum Arbeitsgericht nehmen.
8 Das Arbeitszeugnis Seite 7 von 8 Liegen folgende Punkte vor, können Sie von einem kompletten Zeugnis ausgehen: Briefpapier der Firma verwendet Überschrift vorhanden persönliche Angaben (Vor- und Nachname, akademischer Titel, Geburtsdatum, Ort) korrekt Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses in Ordnung sämtliche Zeugnisbausteine enthalten, im ausgewogenen Verhältnis und ausführlich dargestellt Reihenfolge eingehalten Unwichtiges nicht besonders hervorgehoben Leistung, Position und Verhalten korrekt benotet spezielle Fachkenntnisse angegeben Führungskraft richtig bewertet Datum von Vertragsende und Zeugnisausstellung übereinstimmend Dankes- und Bedauern-Formel geschrieben Unterschrift des Arbeitgebers vorhanden 7 Anhang: Die Bedeutung der gängigsten Geheimcodes mangelhafte Leistung fehlendes Engagement fehlender Erfolg mangelhafte Führungsqualitäten nachgiebig unangenehmer Kollege Probleme mit Alkohol sucht Sexkontakt mit Kollegen Schwierigkeiten mit den Vorgesetzten... hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden... erledigte die übertragenen Arbeiten mit Fleiß und war stets willens, sie termingerecht zu beenden... war wegen seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild... schätzen wir ihn als einen eifrigen Mitarbeiter, der die ihm gemäßen Aufgaben schnell und sicher bewältigen kann... hat sich mit großem Eifer an diese Aufgabe herangemacht und war auch erfolgreich... hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt... zeigte für die Arbeit Verständnis... hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt... verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen... hat unserem Unternehmen großes Interesse entgegengebracht... ist ein zuverlässiger/gewissenhafter Mitarbeiter... erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse... müssen wir ihm bescheinigen, dass er sich den ihm übertragenen Aufgaben mit Eifer gewidmet hat... hat nie zu Klagen Anlass gegeben... koordinierte er die Arbeit seiner Mitarbeiter und gab klare Anweisungen... lernten wir ihn als umgänglichen Kollegen kennen... wann immer Probleme auftraten, zeigte er sich stets kompromissbereit... war bei unseren Kunden schnell beliebt... war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen... verstand er es stets seine Interessen in unserem Unternehmen durchzusetzen... trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei... durch seine anpassungsfähige und freundliche Art war er im Unternehmen sehr geschätzt... bewies stets Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft... galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter... ist sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Betriebs engagiert für die Interessen der Kollegen eingetreten... ist mit seinem Vorgesetzten gut zurechtgekommen... möchten wir seine Fähigkeit hervorheben, die Aufgaben mit vollem/großem Erfolg zu delegieren
9 Das Arbeitszeugnis Seite 8 von 8 Wir sind froh, diesen Mitarbeiter los zu sein. falscher oder alter Briefbogen Ruf doch mal an Zeugnis ist später ausgestellt, rückdatiert und zugeschickt worden Besondere Telefonnummer wie die Durchwahl des Geschäftsführers oder Personalleiters Anschriftenfeld ausgefüllt Schön, dass wir den Mitarbeiter los sind Datum, das deutlich vom Beendigungstermin abweicht: Datum vor dem Beendigungstermin Es gab Ärger mit dem Zeugnis oder dem Ausscheiden (z. B. mit einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers). Datum nach dem Beendigungstermin Keine feste Bindung, ständig auf der Flucht? Umzüge werden von Zeugnis zu Zeugnis sichtbar. Ihre Anschrift im Einleitungssatz Dieses Zeugnis wollte keiner gern unterschreiben, aber irgendwer musste es tun. Unterschrift falsch (nur Handzeichen, Sekretärin, kein Vorgesetzter) 8 Beachten Sie: Dieses Dokument ist nach bestem Wissen erstellt worden und für die typischen Probleme gedacht. Trotzdem können wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen und Formulierungen übernehmen. Für verbindliche Auskünfte oder bei besonders schwierigen Sachverhalten wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Impressum: FOCUS Magazin Verlag GmbH, Arabellastraße 23, München Postfach , München, Telefon: 0 89/ , Fax: 0 89/ Chefredakteur: Helmut Markwort Stellvertreter des Chefredakteurs: Uli Baur Stellvertretender Chefredakteur: Stephan Paetow Art Director: Manfred Neussl Layout: Wolfgang Buß Chefs vom Dienst: Reiner Lanninger, Michael Klonovsky, Ulrich Schmidla Redaktion: FOCUS-Daten (Tel.: 0 89/ , Fax: 0 89/ ): Karl-Richard Eberle; Marc Langner, Klaus Patzak, Gudula Pollmann, Anna-Maria Stellmann Dokumentation/Schlussredaktion: Dr. Martin Seidl, Petra Kerkermeier daten@focus-r.de Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Jetzt testen: 5 Wochen FOCUS für 5 Euro abo@focus.de, FOCUS-Line: 08 00/ , Fax: 07 81/ , Aktionsnummer: M
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