KiPlus VEREIN FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG BELP

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1 Reglement Kinderbetreuung in Tagesfamilien 1. Einleitung Das vorliegende Reglement basiert auf den Grundlagen des PAVO (Pflegekinderverordnung), der Kantonalen Verordnung über die Angebote der sozialen Integration ASIV, den Auflagen der KESB und regelt die Kinderbetreuung in Tagesfamilien. Dieses Reglement ist verbindlicher Bestandteil des Tagespflegevertrages, der zwischen den Eltern und den Tageseltern abgeschlossen wird. 2. Terminologie Die Tageselternvermittlung Belp wird nachfolgend TEV Belp genannt. Die Tagesmutter, der Tagesvater werden nachfolgend Tageseltern genannt. 3. Aufnahme 3.1 Aufnahmebedingungen In der TEV Belp werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahren betreut. Im Interesse aller Beteiligten erfolgt die Betreuung regelmässig und über einen längeren Zeitraum. Die Betreuungszeit muss pro Woche mindestens 6 Stunden betragen, bei Geschwistern reduziert sich die Betreuungszeit pro Woche auf mindestens 5 Stunden pro Kind. 3.2 Anmeldung Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular. Der Administrationsbeitrag beträgt CHF Für einen subventionierten Platz muss dem Anmeldeformular die ausgefüllte Einkommensdeklaration mit den entsprechenden Unterlagen beigelegt werden. 3.3 Vermittlungsbeginn Die Vermittlungstätigkeit wird aufgenommen, sobald alle erforderlichen Unterlagen bei TEV Belp eingetroffen sind und die Anmeldegebühr überwiesen ist. Der Administrationsbeitrag ist ein Kostenbeitrag an die Vermittlungstätigkeit. Dieser wird nicht zurückerstattet, sollte es zu keiner Vermittlung kommen. KiPlus kann keine Garantie auf eine erfolgreiche Vermittlung geben. Die Wahl der Tageseltern ist grundsätzlich Sache der Eltern. Die TEV Belp sucht für interessierte Eltern Betreuungsplätze. Es besteht keine Garantie für einen subventionierten Platz. Die Plätze werden nach freiem Kontingent und sozialer Dringlichkeit vergeben. Im Fall einer Ablehnung der vorgeschlagenen Tageseltern durch die Eltern werden (falls vorhanden) weitere Adressen vermittelt. Betreuungsverhältnisse werden nur abgeschlossen, wenn die Tageseltern von TEV Belp überprüft wurden. 1

2 4. Begleitung TEV Belp stellt sicher, dass die Tageseltern gemäss den gesetzlichen Vorgaben über die notwendige Ausbildung für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen. 4.1 Gespräche Die Tageseltern werden mindestens einmal jährlich für ein Aufsichtsgespräch besucht. Die Eltern verpflichten sich während eines laufenden Betreuungsverhältnisses an Begleitgesprächen teilzunehmen. Ergeben sich Unstimmigkeiten zwischen den Parteien ist sofort Kontakt mit TEV Belp aufzunehmen. Folgende Unterlagen gelten als Grundlagen für die Arbeit der Tageseltern: - Pädagogisches Konzept - Verhaltenskodex - Notfallkonzept 5. Betreuung 5.1 Grundsätzliches Die Tageseltern sind bereit, dem Tageskind Geborgenheit zu geben, seine Persönlichkeit und Entwicklung zu fördern, ihm Verständnis für seine Eigenheiten entgegen zu bringen und ihm bei der Betreuung mit Einfühlungsvermögen und Geduld zu begegnen. Die Vermittlerin begleitet das Betreuungsverhältnis und steht den beiden Parteien unterstützend und beratend zur Seite. Regelmässige Gespräche zwischen Eltern und Tageseltern werden geführt, um allfällige Schwierigkeiten zu erkennen und auftauchende Probleme zu lösen. Toleranz und Gesprächsbereitschaft der Erwachsenen sind die wichtigsten Voraussetzungen, damit ein Tagespflegeverhältnis gut funktioniert und das Kind sich wohl fühlt! Tageseltern dürfen maximal 5 Kinder gleichzeitig betreuen (Tageskinder inkl. eigene Kinder bis und mit 12 Jahren). Achtung: Kinder bis 12 Monate zählen mit Faktor 1.5. Maximal 2 Kinder unter 18 Monaten gleichzeitig. Die Tageseltern verpflichten sich, die Tätigkeit persönlich auszuführen. Ausnahmesituationen müssen mit den Eltern vorgängig abgesprochen werden. Die Tageskinder werden bei den Tageseltern zu Hause betreut. Zum Aufgabenbereich der Tageseltern gehören unter anderem auch die Sicherstellung der selbstständigen Erledigung der Hausaufgaben sowie der Besuche von Sport- oder Musiklektionen oder ähnliche alltägliche Tätigkeiten (gemäss Vereinbarung mit den Eltern). 5.2 Eingewöhnung KiPlus empfiehlt eine schrittweise Eingewöhnung unter Einbezug der Eltern von Stunden verteilt auf 3 5 Tage. Die Eingewöhnungszeit gilt als Betreuungszeit und wird abgerechnet. 2

3 5.3 Probezeit Die Probezeit beträgt 1 Monat. Das Betreuungsverhältnis kann während der Probezeit von beiden Parteien wie auch von TEV Belp unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen schriftlich gekündigt werden. 5.4 Betreuungszeiten Der Betreuungsbeginn und die Betreuungsstunden pro Woche werden im Tagespflegevertrag geregelt und sind für beide Parteien verbindlich. Die Planung des Betreuungsumfanges sowie der Ferienabwesenheiten der Tageseltern und Eltern erfolgt jeweils Ende des Vorjahres. Übergabezeiten gelten als Betreuungszeiten. Die wöchentlichen Betreuungsstunden können in Ausnahmefällen pro Woche um 2 Stunden (maximal 12 Mal pro Jahr) überschritten werden. Für zusätzliche, nicht vereinbarte Stunden kommt der aktuelle kostendeckende Tarif zur Anwendung (Stand August 2014: CHF pro Stunde, CHF 13.- für Kinder bis 12 Monate der aktuelle Tarif ist auf der Homepage KiPlus ersichtlich). 5.5 Änderung Betreuungszeiten Eine Änderung der Betreuungszeit (z.b. Absenzen/Ferien Tageskind) muss von den Eltern mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich den Tageseltern und TEV Belp gemeldet werden. Erfolgt die Abmeldung nicht fristgerecht, sind die Betreuungsstunden gemäss Tagespflegevertrag zu bezahlen. 5.6 Krankheit Tageskind Bei Krankheit des Tageskindes sind die Tageseltern so rasch als möglich zu informieren. Die vereinbarte Betreuungszeit ist von den Eltern in jedem Fall zu bezahlen. 5.7 Abwesenheit Tageseltern Fallen die Tageseltern wegen Unfall oder Krankheit aus, sind die Eltern und TEV Belp sofort zu informieren. Die Eltern müssen in dem Fall die Betreuungsstunden nicht bezahlen. Die Eltern sind während dieser Zeit für die Betreuung ihrer Kinder selber verantwortlich. Bei längerer Abwesenheit durch Unfall oder Krankheit der Tageseltern ist TEV Belp besorgt einen anderen Betreuungsplatz zu organisieren, jedoch ohne Gewähr. 5.8 Ferien Tageseltern Tageseltern haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien pro Kalenderjahr. Dauer und Zeitpunkt der Ferien werden wenn möglich bei der Jahresplanung gemeinsam festgelegt. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Ferien mindestens 4 Wochen im Voraus den Eltern und TEV Belp mitgeteilt werden. Die Eltern haben während den Ferien der Tageseltern kein Betreuungsgeld zu bezahlen. Die Eltern sind während dieser Zeit für die Betreuung Ihrer Kinder selber verantwortlich. 3

4 6. Entschädigung 6.1 Elternbeitrag Die Eltern bezahlen entsprechend ihrem ausgewiesenen Einkommen ihren Anteil an der Betreuung gemäss Tarifverordnung ASIV. Der Tarif wird gemäss Tarifrechner des GEF berechnet und auf der Tarifvereinbarung ausgewiesen. Dies ist Bestandteil des Tagespflegevertrages. Ist das Kontingent für subventionierte Stunden ausgeschöpft, können nur noch Tagespflegeverträge zum kostendeckenden Tarif ausgestellt werden. 6.2 Unterlagen für Tarifberechnung Für einen subventionierten Platz müssen die Eltern ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufzeigen. Um den Tarif berechnen zu können sind Lohnausweise und die definitive Steuerveranlagung oder Steuererklärung jährlich bei TEV Belp einzureichen. Werden die Unterlagen nicht oder unvollständig abgegeben oder unrichtige Angaben gemacht, kommt automatisch der Maximaltarif gemäss ASIV zur Anwendung. Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern sind Ehepaaren bei der Tarifberechnung gleichgestellt. Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Kinder zum kostendeckenden Tarif betreuen zu lassen und müssen somit keine Finanznachweise vorlegen. (siehe 5.4) 6.3 Spesen Die Tageseltern haben Anspruch auf folgende Mahlzeitenvergütung (Planung, Einkauf, Infrastruktur, Strom inklusive): Hauptmahlzeit (Zmittag / Znacht) CHF 8.- Zmorge CHF 2.- Zwischenmahlzeit (Znüni / Zvieri) CHF 4.- Tagesverpflegung CHF 12.- Pro Tag können maximal CHF 12.- pro Kind für Mahlzeiten abgerechnet werden. Weitere Ausgaben müssen mit den Eltern abgesprochen und aufgrund beigelegter Belege abgerechnet werden. Falls die Tageseltern die Tageskinder am Betreuungstag mit dem Privatauto abholen, nach Hause bringen oder sonstige notwendige Fahrten (Besuch Schule, Logopädie usw.) übernehmen, wird Ihnen die Anzahl Kilometer mit CHF -.70/km vergütet und den Eltern in Rechnung gestellt. Die Fahrzeit gilt als Betreuungszeit und wird ebenfalls abgerechnet. Für Aufgabenhilfe kann max. CHF 10.- pro Stunde abgerechnet werden, dies muss aber vorgängig mit den Eltern abgesprochen werden. Übernachtungen werden mit einer Pauschale von CHF 10.- abgegolten. 4

5 Gegen Vorlage eines gültigen Tagespflegevertrags mit KiPlus kann am BLS-Schalter eine kostenpflichtige SBB/BLS-Junior-Karte für Tageskinder (bis 12 Jahre; max. 5 Juniorkarten pro Tageseltern) erworben werden. 7. Abrechnung 7.1 Monatsrapporte Die Tageseltern führen pro Tageskind und Betreuungsmonat einen Monatsrapport, in dem die geleisteten Stunden, Mahlzeiten, Übernachtungen und Spesen aufgeführt sind. Der Rapport muss von den Tageseltern und Eltern unterzeichnet werden. Dieser Rapport ist Grundlage für die Berechnung des Lohnes der Tageseltern, aber auch für die Rechnungsstellung an die Eltern. Der Rapport muss spätestens am 3. Tag des folgenden Monats bei TEV Belp eintreffen (per Mail oder Post). Für verspätet eintreffende Rapporte behält sich KiPlus vor, den Verursachern die Kosten für die entstandenen Umtriebe in Rechnung zu stellen. 7.2 Zahlungsfristen Das Inkasso der Elternbeiträge übernimmt die Geschäftsstelle von KiPlus. Die Zahlungsfrist der Rechnung beträgt 15 Tage. KiPlus behält sich vor, bei nicht pünktlicher Zahlung, Mahngebühren für die Umtriebe zu belasten sowie die Tageseltern über den Zahlungsverzug zu informieren. Eine Sistierung des Betreuungsverhältnisses erfolgt, wenn die Rechnung 2 Monate nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht beglichen ist. Nach 3 Monaten Verzug wird der Tagespflegevertrag fristlos aufgelöst und der Tagespflegeplatz anderweitig vergeben. 7.3 Mutationen Adress-, Zivilstandsänderungen und alle weiteren für die Zusammenarbeit relevanten Angaben sind umgehend dem TEV Belp zu melden. 8. Auflösung 8.1 Kündigung Betreuungsverhältnis Ein Tagespflegevertrag kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. Kündigungsabsichten werden so früh als möglich mit den Tageseltern und TEV Belp besprochen. Dem Ablöseprozess des Tageskindes und der Tagesfamilie muss genügend Zeit und Beachtung geschenkt werden. Die Eltern schulden das Betreuungsgeld im vereinbarten Umfang, auch wenn das Kind während der Kündigungsfrist nicht mehr durch die Tageseltern betreut wird. 5

6 8.2 Sofortige Auflösung Tagespflegevertrag TEV Belp hat das Recht, den Tagespflegevertrag in folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung aufzulösen: Fälschung von Einkommensunterlagen Nichtbezahlen der Monatsrechnungen von KiPlus Wiederholte Verstösse gegen Pflichten in diesem Reglement Unzumutbarkeit der Weiterführung des Tagespflegeverhältnisses Andere schwerwiegende Gründe 8.3 Sistierung Bei bestehendem Arbeitsvertrag erlischt für die Tageseltern ab dem 31.Tag nach Beendigung des letzten Betreuungsverhältnisses jeglicher Anspruch auf arbeitsvertragliche Pflichten und Leistungen. 9. Versicherungen 9.1 Versicherung Kinder Die Eltern sind verpflichtet, das Tageskind gegen Krankheit und Unfall zu versichern und eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. 9.2 Betriebs-Haftpflichtversicherung Für die Tageseltern besteht eine obligatorische Betriebs-Haftpflichtversicherung. Die Prämie wird von KiPlus übernommen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Tageseltern für die Kinderbetreuung. Personenschäden o d.h. Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Drittpersonen Sachschäden o d.h. Zerstörung und Beschädigung von Gegenständen, welche Drittpersonen (nicht den Tageseltern) gehören. Alle Schadenfälle müssen unverzüglich TEV Belp gemeldet werden. Der Selbstbehalt von CHF geht in der Regel zu Lasten von KiPlus. Bei Selbstverschulden prüft der Vorstand die Übernahme durch die Tageseltern. 10. Meldepflicht Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren entgeltlich regelmässig in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies zwingend der kantonalen Pflegekinderaufsicht melden (Art. 6, Kantonale Pflegekinderverordnung PVO) Bei einem Tagespflegeverhältnis übernimmt TEV Belp die Meldung an die Pflegekinderaufsicht. 11. Schweigepflicht Die Eltern und die Tageseltern sind verpflichtet, alle Informationen über die involvierten Personen und deren Familien vertraulich zu behandeln. Diese Schweigepflicht gilt über die Auflösung des Vertragsverhältnisses hinaus. 6

7 12. Mitgliedschaft Gemäss Art. 4.2 der Statuten KiPlus ist die Mitgliedschaft beim Verein KiPlus für Eltern obligatorisch. Der Mitgliederbeitrag von CHF 30.- wird jährlich in Rechnung gestellt. Tageseltern können ebenfalls Mitglied werden, haben aber als Mitarbeitende kein Stimmrecht. Sie füllen die Beitrittserklärung aus und bezahlen den Jahresbeitrag. 13. Schlussbestimmungen Im Weiteren gelten die Statuten Verein KiPlus. Für die Tageseltern ist das Personalreglement KiPlus ebenfalls verpflichtend. Bei nicht geregelten Fällen gilt das Obligationenrecht oder der Vorstand entscheidet über die Zuständigkeit. Dieses Reglement ersetzt alle früheren Regelungen zu Pflichten und Rechte von Tageseltern und abgebenden Eltern. Überarbeitet und genehmigt durch Vorstand vom

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