INFORMATIONSBLATT ABGEBENDE ELTERN

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1 KOPPIGEN UND UMGEBUNG INFORMATIONSBLATT ABGEBENDE ELTERN Vermittlerin: Erreichbarkeit: Pia Frey Montag Donnerstag Uhr Alchenstorfstrasse 4, 3425 Koppigen Tel TÄTIGKEIT Tageseltern erbringen eine wichtige gesellschaftliche Leistung, indem sie eines oder mehrere Kinder in ihrer Familie aufnehmen und betreuen. Tageseltern müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Kinder, die ausserhalb der Familie mitbetreut werden, haben Anspruch auf Erwachsene, die sich ernsthaft auf diese Aufgabe vorbereitet haben und sich fortwährend damit auseinandersetzen. Für Kinder in Tagespflege gelten die Bestimmungen der kantonalen Pflegekinderverordnung. ANGEBOT - Betreuung an ein / mehreren Halbtagen / ganzen Tagen - Beratung über Betreuungsmöglichkeiten - Vermittlung von ausgesuchten / abgeklärten Tagespflegeplätzen - Begleitung zu den Gesprächen mit den Tageseltern - Vertragliche Regelungen mit Kündigungsschutz - Abrechnungen / Inkasso - Sozial abgestufte Tarife - Regelmässige Kontakte und Begleitung RICHTLINIEN Der Tageselternverein Koppigen und Umgebung ist ausschliesslich für abgebende Eltern, die ihrer Arbeit nachgehen. Die Vermittlerinnen suchen keine Tagesplätze für Kinder: - Die Deutsch lernen möchten - Dessen Eltern einen freien Tag wünschen (Entlastungsdienst) - Die mehr als 3 Tage pro Woche betreut werden müssen - Die minimalen Betreuungsstunden betragen 20 Std. pro Monat je abgebende Familie - Es werden nicht mehr als zwei Betreuungsverhältnisse pro Tagesfamilie abgeschlossen - Es werden ausschliesslich Betreuungsverhältnisse in den Anschlussgemeinden vermittelt (Auflistung der Gemeinden ersichtlich auf der Homepage / Tageselternverein). VERMITTLUNG Interessierte Eltern senden das ausgefüllte Formular (Anmeldung für abgebende Eltern) an die Geschäftsstelle des Tageselternvereins Koppigen. Die Vermittlerin besucht die Eltern zu Hause und ermittelt anhand des Abklärungsbogens deren Anliegen und Bedürfnisse. ADMINISTRATIONSGEBÜHR Ab dem 1. August 2011 verrechnet der Tageselternverein den neuen abgebenden Eltern eine einmalige Administrationsgebühr von CHF Dieser Betrag muss unmittelbar nach Abgabe des Anmeldeformulars, bezahlt werden. Die Anmeldedaten werden erst weitergeleitet, wenn die CHF einbezahlt wurden. Sie können der Anmeldung auch gleich die Zahlungsbestätigung beilegen, um den Vorgang zu beschleunigen. Infoblatt abg. Eltern Seite August 2014

2 VERMITTLUNGSABLAUF - Die Suche nach einem Tagespflegeplatz Vor einem ersten gemeinsamen Kontakt prüft / evaluiert die Vermittlerin anhand ihrer Unterlagen einen geeigneten Tagespflegeplatz. Die Eltern erhalten die Möglichkeit maximal 3 Tagesfamilien kennen zu lernen (sofern eine genügende Anzahl geeigneter / freier Tagesfamilien zur Verfügung steht). - Erster gemeinsamer Kontakt Eltern und Tageseltern und deren Kinder sowie die Vermittlerin treffen sich zu einem ersten Gespräch. - Näheres Kennenlernen Beide Familien treffen sich ohne Vermittlerin. VERMITTLUNGSABLAUF - Rückmeldung Eltern und Tageseltern geben nach dem Kennenlernen der Vermittlerin Rückmeldung ob sie sich mit dieser Familie ein Tagespflegeverhältnis vorstellen können. - Eingewöhnungsphase Gute und behutsame Eingewöhnung des Kindes zu Beginn der ausserfamiliären Betreuung ist absolut notwendig. Kinder im Alter von 2 Monaten bis Kindergarten: Siehe Informationsblatt Eingewöhnung von Kleinkindern. Ab Kindergarten: Die Eingewöhnungszeit dauert in der Regel 1 bis 3 Wochen, wovon die ersten drei Besuche bei den Tageseltern ohne jeden Trennungsversuch erfolgen sollten. Eine Gelegenheit auch für die Eltern des Kindes, die Tagesfamilie näher kennen zu lernen. Beim vierten Besuch kann ein erster Trennungsversuch gemacht werden. Klappt die Trennung gut, kann sie auf die zukünftige Dauer des Aufenthaltes des Kindes verlängert werden. Der Abschied sollte jeweils klar signalisiert und nie verheimlicht werden. Die Eingewöhnungszeit ist abgeschlossen, wenn das Tageskind zur Tagesmutter/-vater eine Beziehung aufgebaut hat. Die Eingewöhnungsphase findet während der Probezeit des Verhältnisses zwischen den abgebenden Eltern und Tageseltern statt. Die finanzielle Entschädigung erfolgt gemäss Tarif des Tageselternvereins Koppigen u.u. - Vertragsabschluss Wird erst nach der Eingewöhnungszeit gemacht. VERMITTLUNGS-VEREINBARUNG Abgebende Eltern sind Aktivmitglieder des Tageselternvereins. Bei einem ersten Tagespflegeverhältnis sind folgende Massnahmen zu treffen: 1. Vermittlungsvereinbarung zwischen den Eltern und dem Tageselternverein 2. Tagespflegevertrag zwischen den Tageseltern und den Eltern des zukünftigen Tageskindes 3. Mitgliedschaft beim Tageselternverein mit einer alljährlichen Gebühr. KÜNDIGUNG/PROBEZEIT Die Probezeit dauert 3 Monate inkl. Eingewöhnungsphase. Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen (auf Ende Woche) gekündigt werden (Art. 335 lit. b OR). Das Arbeitsverhältnis kann nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden (Art 336 lit. c OR). Angestrebt wird jedoch eine möglichst frühzeitige gegenseitige Information. Aus wichtigen Gründen kann das Verhältnis fristlos aufgelöst werden (Art. 337 bis 337 lit. d OR). Die Auflösung des Arbeitsvertrages gilt nicht automatisch als Austritt aus dem Tageselternverein. Dieser kann nur schriftlich auf die Hauptversammlung erfolgen. Infoblatt abg. Eltern Seite August 2014

3 KOLLEKTIVHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Kinderbetreuung durch Tageseltern wegen: - Tötung, Verletzung oder sonstiger Gesundheitsschädigung von Drittpersonen (Personenschäden) - Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Unbrauchbarwerden von Sachen von Drittpersonen (Sachschäden, Selbstbehalt Fr zu Lasten der abgebenden Eltern) Die Versicherung ist subsidiär, dass heisst diese Versicherung tritt erst in Kraft, wenn diejenige der abgebenden Eltern den Fall ausschliesst. Wenn die abgebenden Eltern keine Versicherung haben, bezahlt diese Versicherung auch nicht. TARIFE Die Eltern bezahlen entsprechend ihrem Nettoeinkommen (Löhne, Alimente, usw.) den Anteil an das Betreuungsgeld (= Elternbeitrag). Die Berechnungsgrundlage (massgebendes Einkommen) wird folgendermassen errechnet: - Nettoeinkommen beider Elternteile gemäss Lohnausweis (exkl. Kinderzulage/n) umgerechnet auf 12 Monate - zuzüglich allfälliger Renten und Alimente - abzüglich allfälliger Alimenten Zahlungen - *Pauschalabzug für Familiengrösse: Franken bei drei Personenhaushalt Franken bei vier Personenhaushalt Franken bei fünf Personenhaushalt Franken bei sechs oder mehr Personenhaushalt Tarifberechnung ab Massgebendes Einkommen ( ohne Abzug für Familiengrösse *) Betreuungsgebühr pro Stunde ( ohne Verpflegung) Bei einer Familiengrösse von: Für Kinder bis zum 1. Lebensjahr wird der 1 ½ Tarif berechnet. 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen 7 Personen 37' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Infoblatt abg. Eltern Seite August 2014

4 Zuzüglich Kosten für Mahlzeiten, Übernachtungen und Fahrspesen: Frühstück Fr Mittagessen (Vorschulalter) Fr Mittagessen (Schulalter) Fr Abendessen Fr Zwischenmahlzeiten Fr Übernachtungen Fr (im Rahmen der Tagespflege nur ausnahmsweise) Fahrspesen Fr pro km Für Dienstfahrten mit den Tageskindern während der Betreuungszeit (Sportverein, Arzttermin, Hobby, Anlass, etc.) FERIEN Jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen Ferien pro Jahr. Die Ferien sind den Eltern frühzeitig bekannt zu geben (spätestens 2 Monate zum Voraus). ABRECHNUNGSMODUS Die Tagesmutter führt ein Kontrollblatt mit der Angabe der Betreuungsstunden, der Mahlzeiten und falls vereinbart, mit allfälligen zusätzlichen Ausgaben. Nach Gegenzeichnung der abgebenden Eltern sendet sie das Kontrollblatt bis am 5. des folgenden Monats an die Inkassostelle. Die Lohnzahlung an die Tagesmutter sowie die Rechnung an die abgebenden Eltern erfolgen bis spätestens am 15. desjenigen Monats, in welchem die Zustellung des Kontrollblattes erfolgt ist. BETREUUNGSZEITEN Die genauen Bring- und Abholzeiten werden im Tagespflegevertrag geregelt. Geringfügige Abweichungen werden unter den Beteiligten direkt abgesprochen. Bei einer dauerhaften und erheblichen Änderung der Betreuungszeiten muss der Tagespflegevertrag angepasst werden. Die Betreuungszeit beginnt bei Eintreffen des Tageskindes und endet, wenn das Tageskind die Wohnung verlässt. Falls das Kind den Kindergarten oder die Schule besucht, werden die Kindergarten- bzw. Schulstunden nicht vergütet. ABWESENHEIT DES KINDES Fernbleiben des Kindes wegen - Krankheit oder Unfall Verrechnungsmodus Voraussehbare Abwesenheit des Kindes - Einzelne Tage 24 Stunden im Voraus Verrechnungsmodus keine Verrechnung unverzüglich für den 1. Tag die Hälfte des ausgefallenen Betreuungstages - Ferien Verrechnungsmodus möglichst Anfang Jahr keine Verrechnung Nicht rechtzeitig entschuldigte Abwesenheiten werden nach Tarif verrechnet. Falls das Kind den Kindergarten oder die Schule besucht, werden die Kindergarten- bzw. Schulstunden nicht vergütet. Infoblatt abg. Eltern Seite August 2014

5 NOTFÄLLE, ALLERGIEN UND KRANKHEITEN Die Tageseltern erhalten von den Eltern das Infoblatt für Notfälle. AUFSICHTSPFLICHT Die Aufsichtspflicht liegt bei der im Tagespflegevertrag festgehaltenen Person, sie kann aber in Absprache mit den Eltern an Drittpersonen übertragen werden. Notsituationen unterstehen nicht dieser Regelung. SCHWEIGEPFLICHT Die Tageseltern sind verpflichtet, alle Informationen über die betreuten Kinder und deren Familie vertraulich zu behandeln. Diese Schweigepflicht läuft auch nach der Vertragsauflösung weiter. Infoblatt abg. Eltern Seite August 2014

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