REGLEMENT DER TAGESFAMILIENVERMITTLUNG DÜDINGEN
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- Rainer Peters
- vor 7 Jahren
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1 REGLEMENT DER TAGESFAMILIENVERMITTLUNG DÜDINGEN Kapitel 1: Allgemeines Art. 1 Was ist unsere Aufgabe? Der Verein Kinderbetreuung Düdingen stellt Kontakte her zwischen Eltern und Tageseltern. Er steht ihnen mit Beratung bei und regelt die rechtlichen und finanziellen Folgen. Art. 2 Wer sind die Tageseltern? Sie sind Arbeitnehmer/innen unseres Vereins und werden für ihre Leistung einheitlich und unabhängig vom Einkommen der Eltern entlöhnt. Die Betreuung der Kinder kann je nach Vereinbarung stundenweise, halbtags oder ganztags erfolgen. Tageseltern erfüllen folgende Voraussetzungen: Freude und Interesse an den Kindern und der Erziehungsarbeit Möglichkeit und Bereitschaft, ein Kind bei sich zuhause zu betreuen Kommunikative Fähigkeiten, Geduld, Toleranz und Einfühlungsvermögen Verpflichtung, regelmässig die Aus- und Weiterbildungsangebote des Vereins zu besuchen Art. 3 Wie kommt eine Vermittlung zustande? Nach einer ersten Kontaktnahme mit der Vermittlerin, wo die abgebenden Eltern oder Tageseltern ihr Interesse bekunden, erhalten sie ein Anmeldeformular. Erst wenn die Vermittlerin das Anmeldeformular zurückerhalten hat, beginnt der Auftrag, die bestmögliche Vermittlung zu arrangieren. Nach Eingang der Anmeldung wird den abgebenden Eltern eine einmalige Anmeldegebühr von CHF in Rechnung gestellt, unabhängig davon ob eine Vermittlung zustande kommt oder nicht. Gemeinsam mit den Eltern klärt die Vermittlerin die Bedürfnisse des Kindes und die Anforderungen an die Tageseltern ab. Sie wird ihnen nach Möglichkeit eine oder mehrere mögliche Tageseltern bei einem gemeinsamen Gespräch vorstellen. Die Entscheidung für einen Betreuungsplatz liegt in jedem Fall bei den Eltern. Nachdem sich Eltern und Tageseltern kennengelernt haben und das Kind genügend Zeit hatte, sich mit seiner Tagesfamilie und der neuen Umgebung vertraut zu machen, werden die Rahmenbedingungen ausgehandelt und in einem Vertrag festgehalten. Zur Begleitung steht die Vermittlerin jederzeit als Gesprächspartnerin zur Verfügung. Sie ist verpflichtet, mindestens ein- bis zweimal pro Jahr mit den Eltern und den Tageseltern Kontakt aufzunehmen, um den Verlauf des Betreuungsverhältnisses zu besprechen. tagesfamilien@kibe-duedingen.ch - 1 -
2 Kapitel 2: Gehalt und Entschädigungen Art. 4 Welche Betreuungsentschädigung erhalten die Tageseltern? Bruttolohn pro Kind und Stunde CHF Ferienentschädigung 8.33% Abzüge: Sozialleistungen AHV/IV/EO/ALV Krankentaggeld NBU (wenn mehr als 8 Std. pro Woche) Pensionskasse (2.Säule) gemäss gesetzlichen Vorgaben CHF 6.40 Art. 5 Kinderzulagen Die Tageseltern haben Anrecht auf Kinderzulagen im Rahmen der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen. Art. 6 Entschädigung für Bereitschaftsdienst Die Tagesfamilie erhält eine fixe Entschädigung für die Bereitschaft, auch während der Schulzeit (inkl. Schulreise und Excursionen) der betreuten Kinder Ansprechperson für Notfälle der Kinder zu sein. Die Entschädigung für den Bereitschaftsdienst ist obligatorisch. Die Entschädigung erhält die Tagesfamilie pro Kind, das sie betreut. Sobald die Kinder aus der Schule zurück sind, oder wenn sie (z.b. aus Krankheitsgründen) von der Lehrperson nach Hause geschickt werden, gilt der übliche Betreuungstarif. Die Tage an denen die Tagesfamilie eine Entschädigung erhält, werden in der Betreuungsvereinbarung festgehalten. Der Entschädigungsbetrag ist in Anhang I dieses Reglements aufgeführt. Art. 7 Mahlzeitenentschädigung Die Tagesfamilien erhalten pro Kind eine Entschädigung für die geleisteten Mahlzeiten. Diese sind in Anhang II dieses Reglements aufgeführt. Säuglingsnahrung, Windeln und Pflegeartikel werden von den Eltern zur Verfügung gestellt. Besondere Auslagen (z.b. Eintritt ins Schwimmbad) werden direkt zwischen Eltern und Tageseltern nach Abspreche verrechnet. Kapitel 3: Finanzen Art. 8 Wie finanziert sich der Verein Kinderbetreuung Düdingen? Mitgliederbeiträge Beiträge der öffentlichen Hand und anderer Institutionen Gönnerbeiträge Vermögenserträge Die Mitgliedschaft im Verein ist für die abgebende Eltern obligatorisch. Der Jahresbeitrag beträgt CHF tagesfamilien@kibe-duedingen.ch - 2 -
3 Art. 9 Welchen Tarif bezahlen die abgebenden Eltern? Zur Tarifberechnung gelten folgende Grundlagen: 9.1 Die Beträge werden anhand des Bruttoeinkommens berechnet. Das monatliche Bruttoeinkommen umfasst den Bruttolohn inklusive Anteil des 13. Monatslohns, Gratifikation, Haushalts- und Kinderzulagen, Unterhaltsbeiträge, Renten, Stipendien, Kranken- und Unfallversicherungstaggelder, Leistungen aus Sozialversicherungsrente und Ergänzungsleistungen, Arbeitslosenentschädigung und Erwerbsausfall, Einkommen aus Erwerbsersatzordnung (Militär- und Zivilschutzdienst), andere regelmässige Einkünfte (Kapitalzinseinnahmen, Miet- und Pachtzinseinnahmen). Bei unregelmässigem Einkommen wird ein Jahresdurchschnittseinkommen berechnet. Nicht mitberechnet werden Kinderbetreuungszulagen des Arbeitsgebers. 9.2 Veränderungen der Einkommensverhältnisse sind der Buchhaltung sofort zu melden. Jährlich sind bis anfangs März die aktuellen Lohnausweise, Lohnabrechnungen vom Dezember (Vorjahr) und Januar (aktuell) und Veranlagungsanzeige für selbständig Erwerbende für die Tarifanpassung einzureichen. Werden die nötigen Belege nicht vorgelegt oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt, wird der Maximalansatz im Verrechnungsmonat in Rechnung gestellt. Eine spätere Rückforderung bleibt ausgeschlossen. Bei Selbsteinstufung im Höchsttarif müssen keine Belege eingereicht werden. 9.3 Bei selbständig Erwerbenden wird vom Selbsterwerb plus 20% ausgegangen (im ersten Betriebsjahr wird ein Bruttoeinkommen von mindestens CHF pro Monat angenommen). 9.4 Bei nicht verheirateten Paaren ist das Einkommen des Elternteils massgebend, bei dem das Kind lebt. Für den im gleichen Haushalt lebenden Partner wird zusätzlich ein Pauschalzuschlag von CHF 1' pro Monat berechnet. Bei nicht verheirateten Eltern, die im gleichen Haushalt leben, sind beide Einkommen massgebend. Bei Wiederverheiratung tragen beide Ehegatten zum Familienunterhalt bei, auch für die Kinder nur eines Ehegatten. Deshalb wird für die Berechnung des Tarifes beide Einkommen berücksichtigt. 9.5 Der Staat und der Arbeitgeber unterstützen die Betreuung von Vorschulkindern und Kindern, die den Kindergarten besuchen finanziell. Aus diesem Grund werden zwei Tariflisten angewendet, eine mit Subvention Staat und Arbeitgeber von 0 bis 6 Jahren (Ende Kindergarten) und eine ohne Subvention Staat und Arbeitgeber ab Primarschule. 9.6 Tarifreduktion: (nur gültig für Familien die in Düdingen ihren Wohnsitz haben) Um Familien mit mehreren Kindern gerecht zu werden, wurde folgender Berechnungsmodus gewählt: Erstes Kind 100 % (Kind mit höchster ) Zweites und jedes weiter Kind 80% Wenn die Eltern gemäss Berechnung den Mindestbetrag bezahlen, wird ihnen beim zweiten oder weiteren Kind keine Ermässigung gewährt. Der Stundentarif gilt für die Zeit von Uhr Uhr. tagesfamilien@kibe-duedingen.ch - 3 -
4 Für die Nacht wird eine Pauschale von CHF verrechnet. Begleitete Wege zum Kindergarten, Schule, Spielgruppe, Rhythmik und Ähnliches werden als verrechnet. Werden die Kinder einer Familie durchschnittlich weniger als zehn Stunden pro Monat von den Tageseltern betreut, wird den Eltern der Höchstansatz pro Stunde verrechnet. 9.7 Kann infolge mangelnder oder fehlender Angaben sowie bei missbräuchlichen Angaben das anrechenbare Einkommen nicht korrekt ermittelt werden, wird der Maximaltarif verrechnet. Eine spätere Rückforderung bleibt ausgeschlossen. Art. 10 Tarifliste Die Tarifliste befindet sich auf einem separaten Blatt, sie ist jedoch ein Bestandteil dieses Reglements. Art. 11 Rechnungsstellung Der Verein stellt den Eltern monatlich Rechnung entsprechend der Stundenabrechnung. Veränderungen der Einkommensverhältnisse sind der Buchhaltung sofort zu melden. Bei Zahlungsverzug kann eine Mahngebühr von CHF in Rechnung gestellt werden. Werden die Rechnungen nicht regelmässig bezahlt, behält sich der Verein vor, die abgebenden Eltern zu betreiben und das Verhältnis fristlos zu beenden. Art. 12 Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Düdingen Abgebende Eltern, die nicht in Düdingen wohnhaft sind, bezahlen den Höchsttarif für alle zu betreuenden Kinder. Bevorzugt behandelt werden Familien, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Düdingen haben. Kapitel 4: Abwesenheiten und Schweigepflicht Art. 13 Was ist zu tun bei Abwesenheit des Tageskindes? Die im Vertrag angegebenen en sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Bei Nichteinhalten wird die volle Zeit angerechnet. Art. 14 Krankheit des Kindes Bei Krankheit des Kindes erfolgt die Betreuung des Kindes nach Absprache zwischen den abgebenden Eltern und den Tageseltern. Das Fernbleiben des Kindes infolge Krankheit ist den Tageseltern wenn möglich mind. 12 Stunden im Voraus zu melden. Unter Vorbehalt von Notfällen wird andernfalls die Zeit als unentschuldigte Abwesenheit verrechnet. Bei einer Abwesenheit von mehr als 7 Wochentagen muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden, andernfalls wird die Zeit ebenfalls als unentschuldigte Abwesenheit verrechnet. tagesfamilien@kibe-duedingen.ch - 4 -
5 Art. 15 Krankheit eines Elternteils/Notfälle Bei Fernbleiben des Kindes infolge Krankheit eines Elternteils oder eines Notfalles, wird der übliche Betreuungsbeitrag und die übliche verrechnet. Bei längerer Erkrankung eines Elternteils (ab 7 aufeinanderfolgenden Tagen) muss ein Arztzeugnis vorgelegt und die en des Kindes neu festgelegt werden. Art. 16 Voraussehbare Abwesenheiten Voraussehbare Abwesenheiten müssen mindestens 10 Tage im Voraus gemeldet werden. Längere Unterbrüche sind mindestens einen Monat im Voraus zu melden, andernfalls haben die Tageseltern Anspruch auf entsprechende Entschädigung zu Lasten der abgebenden Eltern. Art. 17 Unentschuldigte Abwesenheiten Bei unentschuldigten Abwesenheiten oder zu spät gemeldeten Abwesenheiten werden den abgebenden Eltern für die Zeit 100% des sonst üblichen Betreuungsbeitrags verrechnet (Durchschnitt der letzten 6 Monate). Art. 18 Schweigepflicht wird wie folgt gehandhabt Die abgebenden Eltern und die Tageseltern sind an die Schweigepflicht gebunden. Dies beinhaltet auch, dass jegliches Verbreiten von Fotos oder Informationen über die Tageseltern oder das betreute Kind in elektronischen Medien (z.bsp. Internet, Handy, etc.) untersagt ist. Die Schweigepflicht bleibt auch nach der Auflösung des Betreuungsverhältnisses bestehen. Kapitel 5 Vertragsauflösung Art. 19 Wie kündigt man den Vertrag? Die Probezeit beträgt einen Monat. In dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist beträgt für Eltern und Tageseltern im ersten Jahr einen Monat, ab dem zweiten Jahr zwei Monate sofern im Betreuungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung hat schriftlich an die Fachstelle für Vermittlung von Tageseltern zu erfolgen. Zusätzlich muss eine Kopie der Kündigung an die Tagesmutter, beziehungsweise an die abgebenden Eltern gesandt werden. Kapitel 6 Versicherungen Art. 20 Unfallversicherung Der Verein versichert die Tageseltern (Arbeitnehmer) gegen die Risiken von Berufs- und Nichtberufsunfällen und Krankheit. Tageseltern, die wöchentlich weniger als 8 Stunden für den Verein arbeiten, sind nur gegen Berufsunfälle versichert. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten für die Versicherten als Berufsunfälle. Berufsunfall Die Prämie wird vom Verein (Arbeitgeber) übernommen. Nichtbetriebsunfall Die Prämie wird vom Arbeitnehmer übernommen. (gilt nur bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden pro Woche) tagesfamilien@kibe-duedingen.ch - 5 -
6 Art. 21 Krankheit Der Verein übernimmt 50% der Prämie der Versicherung, 50 % der Arbeitnehmer Der Verein schliesst für die Tageseltern für die nicht durch Gehaltszahlungen gedeckten Monate bis 730 Tage eine Krankentaggeld-Versicherung ab. Bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit im Falle von Krankheit haben die Tageseltern Anspruch auf ihr Gehalt während 730 Tage innerhalb einer Periode von 900 aufeinander folgenden Tagen. Dies unter Vorbehalt, dass das Arbeitsverhältnis seit mehr als drei Monaten besteht, bzw. dies für mehr als drei Monate eingegangen wurde (OR Art.324a). Das Dienstverhältnis kann am Ende der 365 Tage voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit aufgelöst werden, sofern dies die Bedürfnisse des Dienstes verlangen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Auszahlung des Gehaltes bis zum 730. Tage vorbehalten. Nach Beendigung des Lohnanspruchs erlöschen sämtliche Rechte aus dem Dienstverhältnis. Ist die Stundenzahl der wöchentlichen Arbeitszeit sehr unregelmässig, ist die durchschnittliche Stundenzahl der vorangegangenen 12 Monate massgebend. Art. 22 Mutterschaftsversicherung Die Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen oder 98 Tagen. Wenn die Tagesmutter vorher die Arbeit wieder aufnimmt, endet der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung vorzeitig. Die Mutterschaftsentschädigung entspricht 80% der durchschnittlichen Entlöhnung der vorangegangenen 6 Monate. Art. 23 Betriebshaftplichtversicherung Die Tageseltern und die von ihnen betreuten Kinder sind durch die Kollektiv-Haftpflichtversicherung des Vereins, gegen Personen- und Sachschäden, versichert. Art. 24 Inkraftsetzung Das vorliegende Reglement für die Tagesfamilienvermittlung Düdingen tritt nach Genehmigung des Reglements durch den Vorstand in Kraft. Für Ausnahmefälle behält sich der Vereinsvorstand separate Regelungen vor. Ersetzt alle vorherigen Wegleitungen, Ausführungsbestimmungen und Reglemente. Genehmigt durch den Vorstand: 20. Februar 2013 Inkraftsetzung: 1. Mai 2013 VEREIN KINDERBETREUUNG DÜDINGEN Pascale Vaucher Mauron Co-Präsidentin Karin Züger Boschung Co-Präsidentin tagesfamilien@kibe-duedingen.ch - 6 -
7 Anhang I Berechnungstabelle für den Bereitschaftsdienst: Pro Schulmorgen CHF 4.00 Pro Schulnachmittag CHF 2.00 Anhang II Berechnungstabelle für die Mahlzeitenentschädigung: bis 3 Jahre ab 3 Jahre bis und mit Kindergarten ab 1. Klasse ab 5. Klasse Tarif Morgenessen CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 3.00 Mittagessen CHF 3.00 CHF 5.00 CHF 6.00 CHF 7.00 Nachtessen CHF 2.50 CHF 3.00 CHF 4.00 CHF 5.00 Zwischenverpflegung CHF 1.50 CHF 1.50 CHF 2.00 CHF tagesfamilien@kibe-duedingen.ch - 7 -
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