Merkblatt für Tagesfamilien und Eltern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt für Tagesfamilien und Eltern"

Transkript

1 Merkblatt für Tagesfamilien und Eltern Einleitung Der Verein für Kinderbetreuung Basel führt die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt um ein zuverlässiges und qualitativ hochstehendes Angebot an familienergänzender Tagesbetreuung in Tagesfamilien zu gewährleisten. Die Bezeichnung Tagesfamilie steht stellvertretend für Tagesmutter bzw. Tagesvater. Tagesfamilien betreuen Kinder anderer Familien in ihrem eigenen Haushalt. Sie integrieren die Kinder in ihren Familienalltag und betreuen und fördern sie altersgerecht. Im Zentrum steht immer das Wohl des Kindes. Die Betreuungszeiten und -tage werden individuell von der Tagesfamilie festgelegt, in der Regel wird Betreuung werktags zwischen 6 und 20 Uhr angeboten. Betreuung an Feiertagen, an Wochenenden oder über Nacht bilden die Ausnahme. Tagesfamilien tauschen sich regelmässig mit den Eltern des Tageskindes aus. Beide Parteien werden von der für sie zuständigen Fachfrau der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt begleitet und beraten. 1. Anstellung der Tagesfamilie 1.1. Bewilligungspflicht Die regelmässige Betreuung eines nicht zur Familie gehörenden Kindes ist gemäss dem kantonalen Gesetz betreffend Tagesbetreuung vom 17. September 2003 sowie der dazugehörigen Verordnung bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird vom Erziehungsdepartement erteilt und ist jeweils auf 3 Jahre befristet Arbeitsvertrag Die Zusammenarbeit zwischen dem Verein für Kinderbetreuung Basel, vertreten durch eine Fachfrau der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt, und der Tagesfamilie wird in einem Arbeitsvertrag geregelt. Dieser basiert auf der erteilten kantonalen Bewilligung zur Tagesbetreuung. Der Arbeitsvertrag lebt nur, solange Betreuungsverhältnisse bestehen Lohn Die Lohntabelle für Tagesfamilien mit den Bruttoansätzen pro Kind und Betreuungsstunde sowie den Abzügen richtet sich nach den Vorgaben des Kantons. Der Lohn für geleistete Betreuungsstunden wird bis zum 25. des Folgemonats ausbezahlt Spesen Pro Betreuungsstunde werden CHF 0.20 Spesen entrichtet, welche Ausgaben wie Telefonkosten, Porto, Abnutzung etc. decken sollen Wochenend- und Feiertagsentschädigung Pro Betreuungstag wird zusätzlich zu den effektiven Betreuungsstunden pauschal 1 Betreuungsstunde exkl. Spesen vergütet Ferien Der Ferienanspruch der Tagesfamilien beträgt 4, ab dem 50. Altersjahr 5 Wochen pro Jahr. Diese werden mit einem Zuschlag von 8.33% bei 4 Wochen resp % bei 5 Wochen zum Stundenlohn vergütet. Zeitpunkt und Dauer muss die Tagesfamilie den Eltern und der Geschäftsstelle mindestens drei Monate vorher mitteilen Krankheit / Unfall Ab dem 4. Krankheitstag benötigt die Geschäftsstelle ein ärztliches Zeugnis, um die Lohnfortzahlung gewährleisten zu können. Unfälle sind unverzüglich der Personaladministration zu melden, damit sofort eine Anmeldung beim Unfallversicherer vorgenommen werden kann. Bei Erkrankung des eigenen Kindes wird der Tagesfamilie pro Fall bis zu 2 Tage bezahlter Urlaub gewährt, dies bis maximal 2 Wochen pro Kalenderjahr. Ab dem 1. Krankheitstag benötigt die Geschäftsstelle ein ärztliches Zeugnis für das betreffende Kind, um die Lohnfortzahlung gewährleisten zu können Bezahlter Urlaub Bezahlter Urlaub wird gewährt bei Heirat der Mitarbeiterin (2 Tage), Heirat von nahen Angehörigen (1 Tag), Todesfall von nahen Angehörigen (bis maximal 5 Tage) und für Wohnungswechsel am Umzugstag (1 Tag). Fällt der Urlaubsgrund in die Ferien oder auf einen arbeitsfreien Tag, so wird der Urlaub nicht vor- oder nachgewährt Mutterschaftsentschädigung Sofern eine Bezugsberechtigung vorliegt kommt während maximal 14 Wochen 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt zur Auszahlung. Das 8-wöchige Arbeitsverbot nach der Niederkunft ist zwin-

2 gend einzuhalten. Bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit während der Anspruchsdauer endet der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung vorzeitig Versicherungen Ø Betriebsunfall. Ø Nichtbetriebsunfall: bei einer durchschnittlichen Betreuungstätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche. Ø Pensionskasse: gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ab definiertem Einkommen. Ø Betriebshaftpflichtversicherung. Unfälle sowie entstandene Schäden in Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis müssen umgehend der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt gemeldet werden Weitere Betreuungsverhältnisse Tagesfamilien, welche in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verein für Kinderbetreuung Basel stehen, sind verpflichtet, weitere, privat vereinbarte Betreuungsverhältnisse, der für sie zuständigen Fachfrau zu melden Änderungen von Wohnort, Familien- und Arbeitssituation Wohnortswechsel, Änderungen der Arbeits- und Familiensituation oder der Kontonummer müssen umgehend der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt gemeldet werden Grund- und Weiterbildung Der Besuch der Grundbildung (bestehend aus Info-, Basis-, Erziehungs-, Kommunikationsmodul und dem Modul Unfälle und Notfälle bei Kleinkindern) sowie die regelmässige Teilnahme an Weiterbildungsanlässen sind für alle Tagesfamilien obligatorisch und kostenlos Schweigepflicht / Meldepflicht (s. Punkt 4 / Begleitung) Vertragsauflösung Der Arbeitsvertrag kann (innerhalb der befristeten Bewilligungsdauer) unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende eines Monats aufgelöst werden. Bei schwerwiegenden oder unvorhergesehenen Ereignissen kann der Arbeitsvertrag sofort aufgelöst werden. 2. Eltern / Vermittlungsauftrag Eltern haben Anrecht auf einen Tagesbetreuungsplatz aufgrund von Arbeit, Ausbildung, Krankheit, politischer oder ehrenamtlicher Tätigkeit Vermittlungsauftrag Der Vermittlungsauftrag mit dem konkreten Betreuungsbedarf wird bei einem persönlichen Gespräch auf der Geschäftsstelle durch die Eltern schriftlich erteilt. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 9 Stunden pro Woche resp. 36 Stunden pro Monat, maximal kann ein Tageskind 60 Stunden pro Woche von der Tagesfamilie betreut werden. Bei Familien mit mehreren Kindern ist für mindestens 1 Kind eine Betreuungszeit von 9 Stunden pro Woche resp. 36 Stunden pro Monat verpflichtend. Kindergarten- und Schulstunden gelten nicht als Betreuungszeit. Aufgrund von Kindergarten- oder Schuleintritt während eines Betreuungsverhältnisses können die Betreuungsstunden für diese Kinder auf minimal 6 Stunden pro Woche resp. 24 Stunden pro Monat reduziert werden Gebühr Anmelde-/Vermittlungsgebühr: einmalig CHF Elternbeitrag Der Elternbeitrag pro Betreuungsstunde wird durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Fachstelle Tagesbetreuung / Elternbeiträge, festgelegt. Das Inkasso erfolgt durch die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt per monatliche Rechnung an die Eltern, zahlbar innert 30 Tagen. Fragen die Verfügung Elternbeitrag betreffend sind direkt an die Fachstelle Tagesbetreuung / Elternbeiträge unter Telefon (Montag bis Donnerstag bis Uhr und Freitag bis Uhr) oder per Mail an tagesbetreuung@bs.ch zu richten Versicherung Die Eltern sind verpflichtet, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung für ihr Kind abzuschliessen Vermittlung und Eingewöhnung Die erfolgreiche Vermittlung des Tageskindes in eine Tagesfamilie beinhaltet Zusammenführung, Eingewöhnungszeit zwischen 2 und 4 Wochen (langsamer Aufbau der Betreuungsstunden bis zur benötigten Betreuungszeit) und Abschluss der Betreuungsvereinbarung. Die Eingewöhnungszeit wird bereits abgerechnet. 2

3 2.6. Schweigepflicht / Meldepflicht (s. Punkt 4 / Begleitung) 2.7. Änderungen von Wohnort, Familien-, Arbeits-, Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern Adressänderungen, neue Telefonnummern oder Änderungen der Familien- und/oder Arbeitssituation müssen der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt umgehend gemeldet werden. Massgebliche Änderungen der Einkommens- und Vermögenssituation müssen dem Erziehungsdepartement sofort mitgeteilt werden. Jährlich wird aufgrund der Steuerveranlagung der Elternbeitrag durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt neu überprüft. Die Verfügung Elternbeitrag geht direkt an die Eltern und in Kopie an die Geschäftsstelle; die Tagesfamilie kennt diesen Betrag nicht. 3. Betreuung 3.1. Betreuungsvereinbarung Der Verein für Kinderbetreuung Basel, vertreten durch eine Fachfrau der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel- Stadt, schliesst mit den Eltern und der Tagesfamilie eine Betreuungsvereinbarung ab. Alle darin festgelegten Vereinbarungen sind für die Parteien verbindlich und können unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist geändert oder aufgelöst werden Allgemeine Betreuungszeiten Die Mindestbetreuungszeit beträgt 9 Stunden pro Woche, maximal kann ein Tageskind 60 Stunden pro Woche von der Tagesfamilie betreut werden. Bei Familien mit mehreren Kindern muss für mindestens 1 Kind in der Betreuungsvereinbarung eine Betreuungszeit von 9 Stunden pro Woche resp. 36 Stunden pro Monat vereinbart werden. Die Betreuungszeit wird fix oder flexibel, die Betreuungsstunden mit einer minimalen und einer maximalen Betreuungsdauer in der Betreuungsvereinbarung festgehalten. Sie ist für beide Seiten in diesem Rahmen verbindlich. Kindergarten- und Schulstunden gelten nicht als Betreuungszeit. Aufgrund von Kindergarten- oder Schuleintritt während eines bestehenden Betreuungsverhältnisses können die Betreuungsstunden für diese Kinder auf minimal 6 Stunden pro Woche resp. 24 Stunden pro Monat reduziert werden. Der Austausch zwischen Tagesfamilie und Eltern gilt als zusätzliche Betreuungszeit Morgenbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern Betreuung unter einer Stunde am Morgen vor Kindergarten oder Schule (inkl. einer Mahlzeit) wird der Tagesfamilie mit pauschal 1 Betreuungsstunde inkl. Spesenentschädigung vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt Mittagsbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern Betreuung unter 2 Stunden über Mittag mit einer Mahlzeit, wird der Tagesfamilie mit pauschal 2 Betreuungsstunden inkl. Spesenentschädigung vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt Übernachtung des Tageskindes Aufgrund elterlicher Arbeitszeiten oder auf Indikation einer Fachstelle oder eines Arztes können Übernachtungen für max. 2 Nächte pro Woche (10 Nächte pro Monat) in der Betreuungsvereinbarung festgelegt werden. Eine Übernachtung (20 bis 6 Uhr), wird der Tagesfamilie pauschal mit 3 Betreuungsstunden exkl. Spesenentschädigung vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt Wochenend- und Feiertagsentschädigung Samstags-, Sonntags- oder Feiertagsbetreuung kann aufgrund von Arbeitszeiten der Eltern, auf Indikation einer Fachstelle oder eines Arztes notwendig sein. Der Tagesfamilie wird für diese spezielle Leistung pro Betreuungstag zusätzlich zu den effektiven Betreuungsstunden pauschal 1 Betreuungsstunde exkl. Spesen vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt Mahlzeitenregelung Frühstück: CHF 2.00, Znüni: CHF 1.00, Mittagessen: CHF Zvieri: CHF 1.00, Nachtessen CHF Alle vom Tageskind eingenommenen Mahlzeiten werden der Tagesfamilie vergütet und den Eltern nicht zusätzlich verrechnet Ausserordentliche Auslagen Theater, Zirkus, Ausflüge etc. sollen vorgängig mit den Eltern abgesprochen werden. Über diese Auslagen rechnen Eltern und Tagesfamilien direkt miteinander ab. Tramkarten (Mehrfahrtenkarte, Abonnement usw.) zur Benutzung des öffentlichen Verkehrs werden der Tagesfamilie durch die Eltern abgegeben resp. diesbezügliche Auslagen müssen von den Eltern übernommen werden Abwesenheiten des Tageskindes Wird das Tageskind bei der Tagesfamilie abgemeldet oder erscheint es unentschuldigt nicht, werden der Tagesfamilie die verbindlich vereinbarten oder in der Betreuungsvereinbarung festgelegten minimalen Betreuungsstunden (exkl. Spesen) vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt. Die Tagesfamilie ist nicht verpflichtet, ein krankes Kind zu betreuen. Es ist zwingend, dass die Eltern die Tagesfamilie über gesundheitliche Probleme des Kindes umgehend orientieren. 3

4 3.10. Abwesenheit der Tagesfamilie Sofern von den Eltern benötigt und angemeldet, wird die zuständige Fachfrau der Geschäftsstelle nach einer Ersatz-Tagesfamilie suchen, welche die Betreuung des Tageskindes übernehmen kann. Wenn immer möglich wird eine dauerhafte Ersatz-Tagesfamilie gesucht und eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen Gespräche Alle Gespräche ab Erstellung der Betreuungsvereinbarung (Standortgespräche, Jahres- und Abschlussgespräche) rechnet die Tagesfamilie pauschal mit 1 Betreuungsstunde ab Abrechnungs- und Absenzenformular Für die Abrechnung führt die Tagesfamilie monatlich pro Tageskind ein Abrechnungs- und Absenzenformular. Eltern und Tagesfamilien prüfen und unterschreiben das Formular. Es ist die gültige Grundlage für die Abrechnung an die Eltern und die Entschädigung der Tagesfamilie. Die Tagesfamilie ist dafür verantwortlich, das unterzeichnete Abrechnungs- und Absenzenformular im Original bis zum 5. des Folgemonats bei der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt einzureichen. Bei Fragen zur Lohnabrechnung der Tagesfamilien oder Rechnung an die Eltern wenden Sie sich bitte direkt an die Personaladministration der Geschäftsstelle. 4. Begleitung Bei Fragen und Schwierigkeiten in der Betreuung steht Ihnen Ihre zuständige Fachfrau der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, rechtzeitig davon Gebrauch zu machen. Die Geschäftsstelle arbeitet bei Bedarf mit relevanten Fachstellen zusammen. Jährlich (bei Betreuungsverhältnissen von weniger als 36 Betreuungsstunden im Monat alle 2 Jahre) findet mindestens ein Begleitgespräch mit den Eltern, der Tagesfamilie und der für Sie zuständigen Fachfrau statt Schweigepflicht Die Tagesfamilien, ihre Angehörigen, die abgebenden Eltern und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt sind verpflichtet, alle Informationen über betreute Kinder, deren Familien als auch über die Tagesfamilie vertraulich zu behandeln. An diese Schweigepflicht bleiben alle Beteiligten auch nach Vertragsende gebunden Auskunfts- und Meldepflicht Eltern, Tagesfamilien sowie Mitarbeitende der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt sind gemäss kantonaler Verordnung verpflichtet, den für die Aufsicht über die Tagesbetreuung zuständigen Behörden jederzeit die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Gefährdungen des Kindes sind der zuständigen Fachfrau resp. durch die Fachfrau der Vormundschaftsbehörde zu melden Änderungen der vereinbarten Betreuungszeiten Die vereinbarten Betreuungszeiten sind verbindlich. Änderungswünsche betreffend Betreuungstage und/oder Betreuungszeiten sind der zuständigen Fachfrau zu melden. Änderungen der Betreuungsstundenzahl auf Dauer (mehr als 3 Monate) werden in gegenseitiger Absprache aller Vertragsparteien festgelegt und mittels Änderungsformular im Vertrag festgehalten. Eine Reduktion der minimalen Betreuungsstunden kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Änderungsfrist auf das Ende eines Monats vorgenommen werden Auflösung der Betreuungsvereinbarung Die Betreuungsvereinbarung zwischen Eltern und Tagesfamilie sowie dem Verein für Kinderbetreuung Basel - vertreten durch die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt - kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende eines Monats aufgelöst werden. Die vereinbarten Betreuungsstunden werden bis nach Ablauf der zweimonatigen Frist entschädigt resp. den Eltern in Rechnung gestellt. Bei schwerwiegenden oder unvorhergesehenen Ereignissen kann die Betreuungsvereinbarung durch die zuständige Fachfrau der Geschäftsstelle und die Geschäftsleitung sofort entschädigungslos aufgelöst werden. Dieses Merkblatt tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 1. Januar

5 Erreichbarkeit der Geschäftsstelle Erreichbarkeit der Geschäftsstelle: / info@tagesfamilien.org Montag und Freitag: Dienstag und Donnerstag: bis Uhr bis Uhr Gesprächstermine können von Montag bis Freitag vereinbart werden. 5

Merkblatt für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien

Merkblatt für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien Vermittlungsstelle Tagesfamilien Cornelia De Olivera, Im Zentrum 18, 8634 Hombrechtikon, Tel: 079 905 91 34 leitung@tagesfamilien-hombrechtikon.ch Merkblatt für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien Liebe

Mehr

Allgemeine Anstellungsbedingungen zum Arbeitsverhältnis Informationen für Tagesmütter und Tagesväter Stand August 2013

Allgemeine Anstellungsbedingungen zum Arbeitsverhältnis Informationen für Tagesmütter und Tagesväter Stand August 2013 Allgemeine Anstellungsbedingungen zum Arbeitsverhältnis Informationen für Tagesmütter und Tagesväter Stand August 2013 Die vorliegenden Allgemeinen Anstellungsbedingungen fassen die wesentlichsten Aspekte

Mehr

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Betreuungsvertrag Zwischen den Eltern Mutter Vater Strasse, PLZ, Ort Telefon Sowie der Nanny Strasse, PLZ, Ort Telefon Für das Kind Geburtsdatum Geschlecht Betreuungsbeginn Dauer Betreuungszeiten Montag

Mehr

Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien

Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien 1. Aufnahme und Eingewöhnung 1.1 Aufnahmebestimmungen In Tagesfamilien werden Kinder jeden Alters betreut. Die Betreuung erfolgt regelmässig

Mehr

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen Inhaltsverzeichnis 1. Information... 2 2. Trägerschaft und Betriebsführung... 2 3. Öffnungszeiten... 2 4. Finanzierung... 2 5. Räumlichkeiten...

Mehr

Informationsblatt und Allgemeine Vertragsbestimmungen für Eltern

Informationsblatt und Allgemeine Vertragsbestimmungen für Eltern Verein Tageseltern-Vermittlung Emmen Vermittlungs- und Inkassostelle Hochdorferstrasse 1 6020 Emmenbrücke Informationsblatt und Allgemeine Vertragsbestimmungen für Eltern Die Tageseltern Vermittlungsstelle

Mehr

, geb. am., geb. am. Der Tagespflegeperson liegt eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII vor.

, geb. am., geb. am. Der Tagespflegeperson liegt eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII vor. Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege Zwischen _ Personensorgeberechtigter und Bianca Czekalla (später Tagespflegeperson genannt), Am Raller 3, 25557 Gokels Wird folgender Vertrag geschlossen: 1.

Mehr

Einleitung Verein Betreuung... 1

Einleitung Verein Betreuung... 1 Tagesfamilien-Vermittlung Reglement Inhalt Einleitung... 1 1 Verein... 1 2 Betreuung... 1 2.1 Anmeldung... 1 2.2 Übernahme von bestehenden Verhältnissen... 1 2.3 Beginn des Betreuungsverhältnisses... 1

Mehr

INFORMATIONSBLATT ABGEBENDE ELTERN

INFORMATIONSBLATT ABGEBENDE ELTERN KOPPIGEN UND UMGEBUNG INFORMATIONSBLATT ABGEBENDE ELTERN Vermittlerin: Erreichbarkeit: Pia Frey Montag Donnerstag 8.30-11.30 Uhr Alchenstorfstrasse 4, 3425 Koppigen Tel. 034 413 04 58 tevkoppigen@bluewin.ch

Mehr

INFORMATIONSBLATT ANVERTRAUENDE ELTERN

INFORMATIONSBLATT ANVERTRAUENDE ELTERN INFORMATIONSBLATT ANVERTRAUENDE ELTERN Vermittlerin: Erreichbarkeit: Pia Frey Montag Donnerstag 8.30-11.30 Uhr Alchenstorfstrasse 4, 3425 Koppigen, Tel. 034 413 04 58, tevkoppigen@bluewin.ch TÄTIGKEIT

Mehr

Reglement Kinderbetreuung (Bestandteil des Betreuungsvertrages)

Reglement Kinderbetreuung (Bestandteil des Betreuungsvertrages) Seite 1 Reglement Kinderbetreuung (Bestandteil des Betreuungsvertrages) 1. Aufnahme und Eingewöhnung 1.1 Aufnahmebestimmungen Bei Kibelac werden Kinder von 0 bis 12 Jahren betreut. Im Interesse aller Beteiligten

Mehr

Betreuungsreglement Tagesfamilien

Betreuungsreglement Tagesfamilien KiBiZ Kinderbetreuung Zug Betreuungsreglement Tagesfamilien Gültig ab 1.1.2016 KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug www.kibiz-zug.ch T +41 41 712 33 23 F +41 41 712 33 24 Inhalt 1 Rahmenbedingungen

Mehr

Allgemeine Anstellungsbedingungen zum Arbeitsverhältnis Informationen für Tagesmütter und Tagesväter Stand 1. Januar 2015

Allgemeine Anstellungsbedingungen zum Arbeitsverhältnis Informationen für Tagesmütter und Tagesväter Stand 1. Januar 2015 Allgemeine Anstellungsbedingungen zum Arbeitsverhältnis Informationen für Tagesmütter und Tagesväter Stand 1. Januar 2015 Die vorliegenden Allgemeinen Anstellungsbedingungen fassen die wesentlichsten Aspekte

Mehr

Betreuungsreglement Tagesfamilien

Betreuungsreglement Tagesfamilien KiBiZ Kinderbetreuung Zug Betreuungsreglement Tagesfamilien Gültig ab 1.1.2017 KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug www.kibiz-zug.ch T +41 41 712 33 23 F +41 41 712 33 24 Inhalt 1 Rahmenbedingungen

Mehr

Tagespflegevereinbarung

Tagespflegevereinbarung Tagespflegevereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigen Anschrift Telefon privat Telefon dienstlich und der Tagespflegeperson Anschrift Telefon zur Betreuung von Geburtsdatum 1. Die Betreuung beginnt

Mehr

Betreuungsvereinbarung

Betreuungsvereinbarung kindertagesstätte krankenhausstrasse 6a. 3672 oberdiessbach. 031 771 24 23. www.kinderpunkt.ch Betreuungsvereinbarung Zwischen dem Verein Kita Kinderpunkt und Namen/Vorname der Eltern Inhaltsverzeichnis

Mehr

tagesfamilien reglement.

tagesfamilien reglement. tagesfamilien reglement. ab 1. April 2013 Die Bezeichnung Tagesmutter steht stellvertretend auch für Tagesväter. 1.betreuungsvereinbarung. Jedes von der stiftung papilio betreute und begleitete Tagespflegeverhältnis

Mehr

Kita zem Bärli GmbH Reglement

Kita zem Bärli GmbH Reglement Kita zem Bärli GmbH Reglement Tel. Büro: 061 321 05 75 / Gruppe Zwärgli und Tabaluga 061 321 96 73 Gruppe 1 Gruppe 2 3 Monate bis ca. 3 Jahre ca. 3 Jahre bis 8 Jahren zembaerli@sunrise.ch / www.kita-zembaerli.ch

Mehr

KiTa Feuerthalen Erlenstrasse Feuerthalen. KiTa Feuerthalen. Betriebsreglement

KiTa Feuerthalen Erlenstrasse Feuerthalen. KiTa Feuerthalen. Betriebsreglement KiTa Feuerthalen Erlenstrasse 4 8245 Feuerthalen KiTa Feuerthalen Betriebsreglement Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Ziele / Grundsätze... 3 3. Trägerschaft und Organisation... 3 3.1. Organigramm...

Mehr

BETREUUNG IN DER TAGESFAMILIE

BETREUUNG IN DER TAGESFAMILIE BETREUUNG IN DER TAGESFAMILIE INFORMATIONSBLATT FÜR TAGESELTERN Sehr geehrte Tagesmutter, Sehr geehrter Tagesvater Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben und Erwartungen

Mehr

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung 1. Einleitung Der Sozialdienst Limmattal (SDL) ist die Trägerschaft der Betreuung in Tagesfamilien im Bezirk Dietikon. Der

Mehr

INFORMATIONSBLATT TAGESELTERN

INFORMATIONSBLATT TAGESELTERN INFORMATIONSBLATT TAGESELTERN Vermittlerin: Erreichbarkeit: Pia Frey Montag Donnerstag 8.30-11.30 Uhr TÄTIGKEIT Tageseltern erbringen eine wichtige gesellschaftliche Leistung indem sie eines oder mehrere

Mehr

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung

Mehr

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Schritt für Schritt zu einem Betreuungsplatz für unser Kind: Angebote in der Tagesbetreuung

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Schritt für Schritt zu einem Betreuungsplatz für unser Kind: Angebote in der Tagesbetreuung Schritt für Schritt zu einem Betreuungsplatz für unser Kind: Angebote in der Tagesbetreuung Was sind Tagesheime? Tagesheime im Kanton Basel-Stadt Alleine oder in der Gruppe spielen, sich in die Kuschelecke

Mehr

Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern

Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Betriebsbestimmungen für die Kindertagesstätte "Stärnschnuppe" Bremgarten ab. Januar 06 . Sinn und Zweck - Ziele und Grundsätze Die Einwohnergemeinde Bremgarten bei

Mehr

Name, Vorname Geburtsdatum Adresse. Vorname Strasse PLZ/Ort Arbeitgeber inkl. Telefon G

Name, Vorname Geburtsdatum Adresse. Vorname Strasse PLZ/Ort Arbeitgeber inkl. Telefon G Personalien des Kindes: Name, Vorname Geburtsdatum Adresse Personalien Erziehungsberechtigte Vater Mutter Name Vorname Strasse PLZ/Ort Arbeitgeber inkl. Adresse Telefon P Telefon G Natel E-Mail Rechnungsadresse

Mehr

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P gültig ab 1. Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SEITE 1. Geltungsbereich 4 ARBEITSVERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN Kündigung 2. Kündigung 4

Mehr

Betriebsreglement. Tagesfamilien

Betriebsreglement. Tagesfamilien Betriebsreglement Tagesfamilien Vom 20. April 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Aufnahme und Eingewöhnung... 3 1.1 Aufnahmebestimmungen... 3 1.2 Anmeldung... 3 1.3 Vermittlungsbeginn... 3 1.4 Eingewöhnung... 3

Mehr

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen der Tagespflegeperson... Tel:... und den Sorgeberechtigten... Tel:... Tel. dienstl. :... für die Betreuung von..., geboren am... (Name des Kindes)

Mehr

Verein Kinderbetreuung arth-goldau. Betriebsreglement. Kinderkrippe Wirbelwind 1 / 6 Tel

Verein Kinderbetreuung arth-goldau. Betriebsreglement. Kinderkrippe Wirbelwind 1 / 6 Tel Verein Kinderbetreuung arth-goldau Betriebsreglement Kinderkrippe Wirbelwind 1 / 6 Tel. 041 857 05 00 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Sinn und Zweck... 3 3. Ziele / Grundsätze... 3 4. Betriebsbewilligung

Mehr

Betriebsreglement. Mittagstisch/ Schulergänzende Betreuung

Betriebsreglement. Mittagstisch/ Schulergänzende Betreuung Betriebsreglement Mittagstisch/ Schulergänzende Betreuung Inhaltsverzeichnis 1 Sinn und Zweck 3 2 Trägerschaft 3 3 Angebot 3 3.1 Mittagstisch 3 3.2 Schulergänzende Betreuung und Ferienbetreuung 3 4 Ernährung

Mehr

Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien

Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien KJBE Reichsgasse 25 7000 Chur T 081 300 11 40 F 081 300 11 41 info@kjbe.ch www.kjbe.ch Inhaltverzeichnis 1 Einleitung... 1 2 Aufnahme und Eingewöhnung...

Mehr

T A X O R D N U N G

T A X O R D N U N G T A X O R D N U N G 2 0 1 6 MUTTENZER TAGESHEIME SONNENMATT / UNTERWART UND TAGESFAMILIEN Vom2. Dezember 2015 Seite 2 1 ANMELDUNG Beim Eintritt wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem die Betreuungszeiten

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2011

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2011 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Seite 1. Geltungsbereich 4 Arbeitsvertragliche Bestimmungen Kündigung 2. Kündigung 4 Arbeitszeit

Mehr

Betreuungsvertrag. Kinderbetreuung BÄRENVILLA. 1 Beginn und Umfang der Betreuung. Zwischen. Frau/Herrn.. (Sorgeberechtigter) Anschrift..

Betreuungsvertrag. Kinderbetreuung BÄRENVILLA. 1 Beginn und Umfang der Betreuung. Zwischen. Frau/Herrn.. (Sorgeberechtigter) Anschrift.. Betreuungsvertrag Zwischen Frau/Herrn.. (Sorgeberechtigter) Anschrift.. Telefon Fax Telefon mobil.. und Frau Karin Herborn-Amtmann (Tagesbetreuungsperson) Nietzschestraße 21 / 80807 München Telefon: 089-14839753

Mehr

Reglement. der Kita zem Bärli GmbH. Gruppe 1 Gruppe 2. 3 Jahre bis Schuleintritt 3 Monate bis 3 Jahre

Reglement. der Kita zem Bärli GmbH. Gruppe 1 Gruppe 2. 3 Jahre bis Schuleintritt 3 Monate bis 3 Jahre Reglement der Kita zem Bärli GmbH Gruppe 1 Gruppe 2 3 Jahre bis Schuleintritt 3 Monate bis 3 Jahre 0 Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kinder Tagesbetreuung

Mehr

Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh

Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh - 0 - 1. Träger & Kindertagesstätte Pop e poppa fischermätteli gmbh ist der Träger der Kindertagesstätte fischermätteli, Bern. Sie ist im Netz pop e poppa

Mehr

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014 www.kita-thalwil.ch Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil*

Mehr

Betriebsreglement KITA Stella Luna

Betriebsreglement KITA Stella Luna Betriebsreglement KITA Stella Luna Kindertagesstätte Konolfingen und Umgebung 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Konolfingen und Umgebung.

Mehr

Gültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung)

Gültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) GEMEINDE BIRSFELDEN 5 a Gültig ab. Januar 07 VERORDNUNG zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) gültig ab vom. Januar 07 Inhaltsverzeichnis Antrag für Betreuungsgutscheine...

Mehr

Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Beitragsreglement Kinderbetreuung 680. Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 5. Oktober 005 Der Stadtrat, Gestützt auf Art. der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung

Mehr

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen der Tagespflegeperson:... und den Sorgeberechtigten:... für die Betreuung von : geboren am: Umfang der Betreuungszeiten Die Tagespflege beginnt

Mehr

Änderungen der Adresse oder der Telefonnummer müssen der Kitaleitung unverzüglich gemeldet werden.

Änderungen der Adresse oder der Telefonnummer müssen der Kitaleitung unverzüglich gemeldet werden. Betreuungsvertrag zwischen Kita Fuchsia GmbH Fuchsiastrasse 14 8048 Zürich T: 043 541 84 84 M: info@kita-fuchsia.ch W: www.kita-fuchsia.ch und Vorname der Mutter:... Nachname der Mutter:... Strasse:...

Mehr

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Primarschule Rickenbach www.primarschule-rickenbach.ch 1 Zusammenfassung Das nachfolgende Regelwerk gibt umfassend Auskunft über Sinn, Zweck und Organisation

Mehr

Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung

Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung Luzern ABStadt Kinder Jugend Familie Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung Gerne beantworten wir Ihnen in diesem Merkblatt häufig gestellte Fragen zu den Betreuungsgutscheinen.

Mehr

für Kinder ab drei Monaten

für Kinder ab drei Monaten Metzerlen Verein für familienergänzende Kinderbetreuung Rotbergstrasse 8 4116 Metzerlen 061 731 33 75 vogelnest.metzerlen@bluewin.ch www.vogelnest-metzerlen.ch Vogelnest Metzerlen, August 16 Das Angebot

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2018

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2018 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich 5 Arbeitsvertragliche Bestimmungen Kündigung Art. 2 Kündigung

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2014

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2014 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2014 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Seite 1. Geltungsbereich

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort. und. Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr.

Arbeitsvertrag. zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort. und. Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr. Arbeitsvertrag zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort und Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr. 1 Allgemeine Vertragsbestimmungen 1.1 Der GAV zwischen dem

Mehr

Direktion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen

Direktion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen Direktion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen Damit die Gemeinde Emmen ihre Aufgaben im öffentlichen Dienst kompetent und bürgerfreundlich

Mehr

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen der Tagespflegeperson Name der Betreuerin: Straße: PLZ, Ort Telefon: Handy: und der/den Sorgeberechtigten Name der Betreuerin: Straße: PLZ, Ort Telefon (priv.): Telefon (dienstl.):

Mehr

ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBE- TREUUNG DER GEMEINDE MUTTENZ

ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBE- TREUUNG DER GEMEINDE MUTTENZ Nr.. V E R O R D N U N G ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBE- TREUUNG DER GEMEINDE MUTTENZ vom 9. Oktober 07 (Fassung: vom 8. Mai 07) Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung Nr.. der Gemeinde

Mehr

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und Betreuungsvertrag zur Tagespflege Zwischen den Personensorgeberechtigen - Name / Vorname - im Folgenden Eltern genannt PLZ / Wohnort / Straße Telefon / Mobil und der Tagespflegeperson - Name/ Vorname -

Mehr

Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege

Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege Zwischen Personensorgeberechtigte/r - nachfolgend die Personensorgeberechtigten genannt - und Tagesmutter/Tagesvater - nachfolgend Tagespflegeperson genannt

Mehr

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN Angebot Tagesfamilien Linthgebiet bieten im Auftrag der Gemeinden Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis und Schmerikon einen

Mehr

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016 www.kita-thalwil.ch Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil*

Mehr

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN Angebot Der Verein Tagesfamilien Linthgebiet bietet im Auftrag der Gemeinden Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis und Schmerikon

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen. Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse:

Arbeitsvertrag. zwischen. Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse: Arbeitsvertrag zwischen Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse: (Gesetzliche Vertretung) [Arbeitgeber/in] und Name, Vorname: Adresse: Geburtsdatum:

Mehr

Anforderungsprofil Tageseltern / Tagesmütter Vorteile und Chancen für Tageseltern Was wir erwarten

Anforderungsprofil Tageseltern / Tagesmütter Vorteile und Chancen für Tageseltern Was wir erwarten Anforderungsprofil Tageseltern / Tagesmütter «Als Tagesmutter kann ich bei mir zu Hause einem Kind tagsüber einen geregelten und liebevollen Betreuungsplatz anbieten.» Diese Aussage einer Tagesmutter trifft

Mehr

Reglement. KJBE Reichsgasse Chur T F

Reglement. KJBE Reichsgasse Chur T F Reglement KJBE Reichsgasse 25 7000 Chur T 081 300 11 40 F 081 300 11 41 info@kjbe.ch www.kjbe.ch Inhaltsverzeichnis 1 Aufnahme und Eingewöhnung... 1 1.1 Aufnahmebestimmungen... 1 1.2 Mindestbetreuungszeit...

Mehr

Betreuungsvertrag. 1 Beginn und Umfang der Kinderbetreuung

Betreuungsvertrag. 1 Beginn und Umfang der Kinderbetreuung Betreuungsvertrag zwischen Name (nachfolgend Eltern genannt) Anschrift Telefon Email und Name (nachfolgend Babysitter genannt) Anschrift Telefon Email 1 Beginn und Umfang der Kinderbetreuung 1) Für das/die

Mehr

BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN. 1. Vertragspartner Seite Eingewöhnungsphase Seite 3

BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN. 1. Vertragspartner Seite Eingewöhnungsphase Seite 3 BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN 1. Vertragspartner Seite 2 2. Eingewöhnungsphase Seite 3 3. Betreuungszeiten Seite 3 4. Betreuungsgeld Seite 4 5. Versicherungsschutz

Mehr

Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote

Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote X Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote Reglement Nr.: 45-01-2 Ressort: Schülerbelange Gültig ab: 01.08.2016 Ersetzt Ausgabe vom: 11.02.2014

Mehr

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN Angebot Tagesfamilien Linthgebiet bieten im Auftrag der Gemeinden Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis und Schmerikon einen

Mehr

Richtlinien. Aufnahme:

Richtlinien. Aufnahme: Richtlinien Geltungsbereich: Diese Richtlinien wurden vom Stiftungsrat der Stiftung Kinderbetreuung im Hochschulraum Bern KIHOB am 30. November 2011 verabschiedet. Die Richtlinien sind verbindlicher Bestandteil

Mehr

Der Kinderclub wird nicht gewinnorientiert betrieben und steht primär den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Elsau zur Verfügung.

Der Kinderclub wird nicht gewinnorientiert betrieben und steht primär den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Elsau zur Verfügung. Beitragsreglement Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Grundsätze... 3 2. Berechnung des Beitrages... 3 3. Berechnungsgrundlagen... 3 4. Tarife... 4 5. Monatspauschale... 4 6. Platzierung mehrerer

Mehr

Kinderkrippe Little People Wilstrasse 107, 8600 Dübendorf Tel: vorgelegt von:

Kinderkrippe Little People Wilstrasse 107, 8600 Dübendorf Tel: vorgelegt von: Verein Little-People Betriebsreglement Fliederweg 1, 8302 Kloten kloten@little-people.ch Tel: 043 305 23 93 Dorfstrasse 19, 8305 Dietlikon dietlikon@little-people.ch Tel: 043 495 52 07 Wilstrasse 107,

Mehr

Kita-Tarifordnung, gütig ab 1. August 2012

Kita-Tarifordnung, gütig ab 1. August 2012 www.kita-thalwil.ch Kita-Tarifordnung, gütig ab 1. August 2012 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil* B) Für

Mehr

Vorname Vorname Geburtsdatum Geburtsdatum

Vorname Vorname Geburtsdatum Geburtsdatum Antrag für Betreuungsgutscheine Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt, gut leserlich und unterschrieben an die Gemeinde Elgg, Sozialabteilung, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, zu senden. Es muss sofort nach Vertragsunterzeichnung

Mehr

Betreuungsreglement Tagesfamilien

Betreuungsreglement Tagesfamilien KiBiZ Kinderbetreuung Zug Betreuungsreglement Tagesfamilien Gültig ab 1.1.2013 KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug www.kibiz-zug.ch T +41 41 712 33 23 F +41 41 712 33 24 Inhalt 1 Rahmenbedingungen

Mehr

K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes. Kinderbetreuung in Tagesfamilien

K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes. Kinderbetreuung in Tagesfamilien K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes Kinderbetreuung in Tagesfamilien Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemeines... 3 1.1 Rechtliche Grundlage... 3 1.2 Geltungsbereich...

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal, Personal Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin Gültig ab 1. August 2017 240-70 IN 15. Mai 2017 2/7 Inhalt 1. Grundsätzliches 3 1.1. Dauer

Mehr

Tagesfamilien Region Langnau

Tagesfamilien Region Langnau Tagesfamilien Region Langnau Rechte und Pflichten der Betreuungsperson in Tagesfamilien Diese Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrages. 1. Vermittlung Die Wahl des Betreuungsplatzes

Mehr

zwischen den Personensorgeberechtigten... ( Eltern ) Anschrift... und der Tagespflegeperson... Anschrift...

zwischen den Personensorgeberechtigten... ( Eltern ) Anschrift... und der Tagespflegeperson... Anschrift... Stadtjugendamt Erlangen Koordinationsstelle für Tagespflege Montag 15 18 Uhr Mittwoch 9 12 Uhr Freitag 9 12 Uhr Raumerstr. 6, 7. OG 91054 Erlangen Frau Brokmeier Telefon: 09131 / 86 2124 Tagespflegevertrag

Mehr

Tageselternvermittlung Beromünster

Tageselternvermittlung Beromünster Provisorisches Reglement für die Kinderbetreuung April 2013 Sinn und Zweck Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und persönlichem Freiraum ist heute für viele Eltern ein zentrales Anliegen. Tagesfamilien

Mehr

Stadt Tegernsee V E R T R A G. über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee. Herrn. wohnhaft in.

Stadt Tegernsee V E R T R A G. über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee. Herrn. wohnhaft in. Stadt Tegernsee V E R T R A G über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee Zwischen der Stadt Tegernsee, vertreten durch den 1. Bürgermeister - nachstehend Träger

Mehr

Kinderkrippe Sumsihuus Betriebsreglement

Kinderkrippe Sumsihuus Betriebsreglement Kinderkrippe Sumsihuus Raiffeisenplatz 9000 St. Gallen 071 225 44 19 sumsihuus@raiffeisen.ch St. Gallen, im März 2012 1 Raiffeisen Kinderkrippe Sumsihuus Gültig ab 1. Januar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Öffnungszeiten...

Mehr

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung 1. Einleitung Der Sozialdienst Limmattal (SDL) ist die Trägerschaft der Betreuung in Tagesfamilien im Bezirk Dietikon. Der

Mehr

Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau

Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau Leitfaden zur Antragstellung von Betreuungsgutscheinen Gültig ab 1. August 2016 Gemeinderat Niederlenz Finanzverwaltung Mühlestrasse 2 5702 Niederlenz

Mehr

Betreuungsvertrag für Kindertagespflege

Betreuungsvertrag für Kindertagespflege Betreuungsvertrag für Kindertagespflege zwischen den Sorgeberechtigten Name Anschrift Telefon e-mail und der Tagespflegeperson Name Anschrift Telefon e-mail zur Betreuung in Kindertagespflege von Name

Mehr

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Temporär-Rahmenarbeitsvertrag zwischen (Name, Adresse, Verleihfirma) und (Name, Adresse, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) als

Mehr

Betreuungsvertrag und allgemeine Bestimmungen

Betreuungsvertrag und allgemeine Bestimmungen Betreuungsvertrag und allgemeine Bestimmungen zwischen Verein Kindertagesstätte Eschenbach KITA vertreten durch die Krippenleiterin Susanne Schlumpf und Fam. / Herr / Frau: Strasse: PLZ, Ort Arbeitgeber:

Mehr

Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 24. März 2015 INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeines Artikel Zweck 1 Grundsatz 2 B. Voraussetzungen für die Geltendmachung von Beiträgen

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

finanziellen Möglichkeiten, zugänglich sein.

finanziellen Möglichkeiten, zugänglich sein. Tagesschulreglement - Beschluss durch Gemeindeversammlung am 10. Juni 2010 - Gültig seit 01. August 2010 - Rechtsgrundlage Volksschulgesetz und Tagesschulverordnung Kanton Bern - Ressort Bildung und Kultur

Mehr

VERTRAG FÜR KINDERTAGESPFLEGE

VERTRAG FÜR KINDERTAGESPFLEGE Anmerkungen zum folgenden Vertrag: Die Punkte in diesem Vertrag sind an gültige Gesetzesvorlagen angelehnt, jedoch frei vereinbar. Viele Konfliktsituationen können von vornherein entschärft und geklärt

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal, Personal Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin Gültig ab 1. August 2017 240-70 IN 3. Juli 2017 2/7 Inhalt 1. Grundsätzliches 3 1.1. Dauer

Mehr

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame

Mehr

- MUSTER - Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Gemäß 23 SGB VIII i.v.m. 6 KiföG M-V. zwischen. Frau/Herrn. und. Frau/Herrn

- MUSTER - Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Gemäß 23 SGB VIII i.v.m. 6 KiföG M-V. zwischen. Frau/Herrn. und. Frau/Herrn - MUSTER - Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege Gemäß 23 SGB VIII i.v.m. 6 KiföG M-V zwischen Frau/Herrn Personensorgeberechtigte Straße, Hausnummer PZL, Ort Telefon privat/ dienstlich und Frau/Herrn

Mehr

Kita-Tarifordnung gütig ab 1. Januar 2016

Kita-Tarifordnung gütig ab 1. Januar 2016 www.kita-thalwil.ch Kita-Tarifordnung gütig ab 1. Januar 2016 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil* B) Für

Mehr

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Tagesfamilien Betreuung

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Tagesfamilien Betreuung Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon Reglement Tagesfamilien Betreuung 1. Einleitung Der Sozialdienst Limmattal (SDL) ist die Trägerschaft der Betreuung in Tagesfamilien im Bezirk Dietikon. Der SDL unterzeichnet

Mehr

Reglement. Benutzung / Bezugsberechtigung Betriebshilfefonds (BH-Fonds) im Kanton Thurgau.

Reglement. Benutzung / Bezugsberechtigung Betriebshilfefonds (BH-Fonds) im Kanton Thurgau. Reglement Benutzung / Bezugsberechtigung Betriebshilfefonds (BH-Fonds) im Kanton Thurgau. Verfassung in Zusammenarbeit: Verband Thurgauer Landwirtschaft (VTL) Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten

Mehr

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 14.12.2015 mit eingearbeiteten Änderungen vom 04.07.2016 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Vereinbarung für die Aufnahme eines Kindes in Tagespflege. Betreuungsvereinbarung

Vereinbarung für die Aufnahme eines Kindes in Tagespflege. Betreuungsvereinbarung Vereinbarung für die Aufnahme eines Kindes in Tagespflege Betreuungsvereinbarung zwischen (Frau, Herr) (Anschrift) (Telefon) und der Betreuungsperson (Kinderfrau) (Frau/ Herr) (Anschrift) (Telefon) 1.

Mehr

Tarifordnung zum Elternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung

Tarifordnung zum Elternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung 540.003 Tarifordnung zum Elternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (VO Tagesstrukturen EBR Wettingen) vom 2. März 2015 Der Gemeinderat, gestützt auf Art. 21 des Elternbeitragsreglements

Mehr

Richtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für die Kinderbetreuung

Richtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für die Kinderbetreuung Richtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für die Kinderbetreuung vom 14. Juni 2017 Der Gemeinderat von Weggis beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 1 Die Gemeinde Weggis führt

Mehr

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen)

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Schule Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Betreuungsgrundsätze Das Betreuungsteam schafft ein anregendes und altersgerechtes Umfeld, welches vielfältige und sinnvolle Erfahrungen im

Mehr