Merkblatt für Tagesfamilien und Eltern
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- Käthe Heidrich
- vor 7 Jahren
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1 Merkblatt für Tagesfamilien und Eltern Einleitung Der Verein für Kinderbetreuung Basel führt die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt um ein zuverlässiges und qualitativ hochstehendes Angebot an familienergänzender Tagesbetreuung in Tagesfamilien zu gewährleisten. Die Bezeichnung Tagesfamilie steht stellvertretend für Tagesmutter bzw. Tagesvater. Tagesfamilien betreuen Kinder anderer Familien in ihrem eigenen Haushalt. Sie integrieren die Kinder in ihren Familienalltag und betreuen und fördern sie altersgerecht. Im Zentrum steht immer das Wohl des Kindes. Die Betreuungszeiten und -tage werden individuell von der Tagesfamilie festgelegt, in der Regel wird Betreuung werktags zwischen 6 und 20 Uhr angeboten. Betreuung an Feiertagen, an Wochenenden oder über Nacht bilden die Ausnahme. Tagesfamilien tauschen sich regelmässig mit den Eltern des Tageskindes aus. Beide Parteien werden von der für sie zuständigen Fachfrau der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt begleitet und beraten. 1. Anstellung der Tagesfamilie 1.1. Bewilligungspflicht Die regelmässige Betreuung eines nicht zur Familie gehörenden Kindes ist gemäss dem kantonalen Gesetz betreffend Tagesbetreuung vom 17. September 2003 sowie der dazugehörigen Verordnung bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird vom Erziehungsdepartement erteilt und ist jeweils auf 3 Jahre befristet Arbeitsvertrag Die Zusammenarbeit zwischen dem Verein für Kinderbetreuung Basel, vertreten durch eine Fachfrau der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt, und der Tagesfamilie wird in einem Arbeitsvertrag geregelt. Dieser basiert auf der erteilten kantonalen Bewilligung zur Tagesbetreuung. Der Arbeitsvertrag lebt nur, solange Betreuungsverhältnisse bestehen Lohn Die Lohntabelle für Tagesfamilien mit den Bruttoansätzen pro Kind und Betreuungsstunde sowie den Abzügen richtet sich nach den Vorgaben des Kantons. Der Lohn für geleistete Betreuungsstunden wird bis zum 25. des Folgemonats ausbezahlt Spesen Pro Betreuungsstunde werden CHF 0.20 Spesen entrichtet, welche Ausgaben wie Telefonkosten, Porto, Abnutzung etc. decken sollen Wochenend- und Feiertagsentschädigung Pro Betreuungstag wird zusätzlich zu den effektiven Betreuungsstunden pauschal 1 Betreuungsstunde exkl. Spesen vergütet Ferien Der Ferienanspruch der Tagesfamilien beträgt 4, ab dem 50. Altersjahr 5 Wochen pro Jahr. Diese werden mit einem Zuschlag von 8.33% bei 4 Wochen resp % bei 5 Wochen zum Stundenlohn vergütet. Zeitpunkt und Dauer muss die Tagesfamilie den Eltern und der Geschäftsstelle mindestens drei Monate vorher mitteilen Krankheit / Unfall Ab dem 4. Krankheitstag benötigt die Geschäftsstelle ein ärztliches Zeugnis, um die Lohnfortzahlung gewährleisten zu können. Unfälle sind unverzüglich der Personaladministration zu melden, damit sofort eine Anmeldung beim Unfallversicherer vorgenommen werden kann. Bei Erkrankung des eigenen Kindes wird der Tagesfamilie pro Fall bis zu 2 Tage bezahlter Urlaub gewährt, dies bis maximal 2 Wochen pro Kalenderjahr. Ab dem 1. Krankheitstag benötigt die Geschäftsstelle ein ärztliches Zeugnis für das betreffende Kind, um die Lohnfortzahlung gewährleisten zu können Bezahlter Urlaub Bezahlter Urlaub wird gewährt bei Heirat der Mitarbeiterin (2 Tage), Heirat von nahen Angehörigen (1 Tag), Todesfall von nahen Angehörigen (bis maximal 5 Tage) und für Wohnungswechsel am Umzugstag (1 Tag). Fällt der Urlaubsgrund in die Ferien oder auf einen arbeitsfreien Tag, so wird der Urlaub nicht vor- oder nachgewährt Mutterschaftsentschädigung Sofern eine Bezugsberechtigung vorliegt kommt während maximal 14 Wochen 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt zur Auszahlung. Das 8-wöchige Arbeitsverbot nach der Niederkunft ist zwin-
2 gend einzuhalten. Bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit während der Anspruchsdauer endet der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung vorzeitig Versicherungen Ø Betriebsunfall. Ø Nichtbetriebsunfall: bei einer durchschnittlichen Betreuungstätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche. Ø Pensionskasse: gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ab definiertem Einkommen. Ø Betriebshaftpflichtversicherung. Unfälle sowie entstandene Schäden in Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis müssen umgehend der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt gemeldet werden Weitere Betreuungsverhältnisse Tagesfamilien, welche in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verein für Kinderbetreuung Basel stehen, sind verpflichtet, weitere, privat vereinbarte Betreuungsverhältnisse, der für sie zuständigen Fachfrau zu melden Änderungen von Wohnort, Familien- und Arbeitssituation Wohnortswechsel, Änderungen der Arbeits- und Familiensituation oder der Kontonummer müssen umgehend der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt gemeldet werden Grund- und Weiterbildung Der Besuch der Grundbildung (bestehend aus Info-, Basis-, Erziehungs-, Kommunikationsmodul und dem Modul Unfälle und Notfälle bei Kleinkindern) sowie die regelmässige Teilnahme an Weiterbildungsanlässen sind für alle Tagesfamilien obligatorisch und kostenlos Schweigepflicht / Meldepflicht (s. Punkt 4 / Begleitung) Vertragsauflösung Der Arbeitsvertrag kann (innerhalb der befristeten Bewilligungsdauer) unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende eines Monats aufgelöst werden. Bei schwerwiegenden oder unvorhergesehenen Ereignissen kann der Arbeitsvertrag sofort aufgelöst werden. 2. Eltern / Vermittlungsauftrag Eltern haben Anrecht auf einen Tagesbetreuungsplatz aufgrund von Arbeit, Ausbildung, Krankheit, politischer oder ehrenamtlicher Tätigkeit Vermittlungsauftrag Der Vermittlungsauftrag mit dem konkreten Betreuungsbedarf wird bei einem persönlichen Gespräch auf der Geschäftsstelle durch die Eltern schriftlich erteilt. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 9 Stunden pro Woche resp. 36 Stunden pro Monat, maximal kann ein Tageskind 60 Stunden pro Woche von der Tagesfamilie betreut werden. Bei Familien mit mehreren Kindern ist für mindestens 1 Kind eine Betreuungszeit von 9 Stunden pro Woche resp. 36 Stunden pro Monat verpflichtend. Kindergarten- und Schulstunden gelten nicht als Betreuungszeit. Aufgrund von Kindergarten- oder Schuleintritt während eines Betreuungsverhältnisses können die Betreuungsstunden für diese Kinder auf minimal 6 Stunden pro Woche resp. 24 Stunden pro Monat reduziert werden Gebühr Anmelde-/Vermittlungsgebühr: einmalig CHF Elternbeitrag Der Elternbeitrag pro Betreuungsstunde wird durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Fachstelle Tagesbetreuung / Elternbeiträge, festgelegt. Das Inkasso erfolgt durch die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt per monatliche Rechnung an die Eltern, zahlbar innert 30 Tagen. Fragen die Verfügung Elternbeitrag betreffend sind direkt an die Fachstelle Tagesbetreuung / Elternbeiträge unter Telefon (Montag bis Donnerstag bis Uhr und Freitag bis Uhr) oder per Mail an tagesbetreuung@bs.ch zu richten Versicherung Die Eltern sind verpflichtet, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung für ihr Kind abzuschliessen Vermittlung und Eingewöhnung Die erfolgreiche Vermittlung des Tageskindes in eine Tagesfamilie beinhaltet Zusammenführung, Eingewöhnungszeit zwischen 2 und 4 Wochen (langsamer Aufbau der Betreuungsstunden bis zur benötigten Betreuungszeit) und Abschluss der Betreuungsvereinbarung. Die Eingewöhnungszeit wird bereits abgerechnet. 2
3 2.6. Schweigepflicht / Meldepflicht (s. Punkt 4 / Begleitung) 2.7. Änderungen von Wohnort, Familien-, Arbeits-, Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern Adressänderungen, neue Telefonnummern oder Änderungen der Familien- und/oder Arbeitssituation müssen der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt umgehend gemeldet werden. Massgebliche Änderungen der Einkommens- und Vermögenssituation müssen dem Erziehungsdepartement sofort mitgeteilt werden. Jährlich wird aufgrund der Steuerveranlagung der Elternbeitrag durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt neu überprüft. Die Verfügung Elternbeitrag geht direkt an die Eltern und in Kopie an die Geschäftsstelle; die Tagesfamilie kennt diesen Betrag nicht. 3. Betreuung 3.1. Betreuungsvereinbarung Der Verein für Kinderbetreuung Basel, vertreten durch eine Fachfrau der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel- Stadt, schliesst mit den Eltern und der Tagesfamilie eine Betreuungsvereinbarung ab. Alle darin festgelegten Vereinbarungen sind für die Parteien verbindlich und können unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist geändert oder aufgelöst werden Allgemeine Betreuungszeiten Die Mindestbetreuungszeit beträgt 9 Stunden pro Woche, maximal kann ein Tageskind 60 Stunden pro Woche von der Tagesfamilie betreut werden. Bei Familien mit mehreren Kindern muss für mindestens 1 Kind in der Betreuungsvereinbarung eine Betreuungszeit von 9 Stunden pro Woche resp. 36 Stunden pro Monat vereinbart werden. Die Betreuungszeit wird fix oder flexibel, die Betreuungsstunden mit einer minimalen und einer maximalen Betreuungsdauer in der Betreuungsvereinbarung festgehalten. Sie ist für beide Seiten in diesem Rahmen verbindlich. Kindergarten- und Schulstunden gelten nicht als Betreuungszeit. Aufgrund von Kindergarten- oder Schuleintritt während eines bestehenden Betreuungsverhältnisses können die Betreuungsstunden für diese Kinder auf minimal 6 Stunden pro Woche resp. 24 Stunden pro Monat reduziert werden. Der Austausch zwischen Tagesfamilie und Eltern gilt als zusätzliche Betreuungszeit Morgenbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern Betreuung unter einer Stunde am Morgen vor Kindergarten oder Schule (inkl. einer Mahlzeit) wird der Tagesfamilie mit pauschal 1 Betreuungsstunde inkl. Spesenentschädigung vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt Mittagsbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern Betreuung unter 2 Stunden über Mittag mit einer Mahlzeit, wird der Tagesfamilie mit pauschal 2 Betreuungsstunden inkl. Spesenentschädigung vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt Übernachtung des Tageskindes Aufgrund elterlicher Arbeitszeiten oder auf Indikation einer Fachstelle oder eines Arztes können Übernachtungen für max. 2 Nächte pro Woche (10 Nächte pro Monat) in der Betreuungsvereinbarung festgelegt werden. Eine Übernachtung (20 bis 6 Uhr), wird der Tagesfamilie pauschal mit 3 Betreuungsstunden exkl. Spesenentschädigung vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt Wochenend- und Feiertagsentschädigung Samstags-, Sonntags- oder Feiertagsbetreuung kann aufgrund von Arbeitszeiten der Eltern, auf Indikation einer Fachstelle oder eines Arztes notwendig sein. Der Tagesfamilie wird für diese spezielle Leistung pro Betreuungstag zusätzlich zu den effektiven Betreuungsstunden pauschal 1 Betreuungsstunde exkl. Spesen vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt Mahlzeitenregelung Frühstück: CHF 2.00, Znüni: CHF 1.00, Mittagessen: CHF Zvieri: CHF 1.00, Nachtessen CHF Alle vom Tageskind eingenommenen Mahlzeiten werden der Tagesfamilie vergütet und den Eltern nicht zusätzlich verrechnet Ausserordentliche Auslagen Theater, Zirkus, Ausflüge etc. sollen vorgängig mit den Eltern abgesprochen werden. Über diese Auslagen rechnen Eltern und Tagesfamilien direkt miteinander ab. Tramkarten (Mehrfahrtenkarte, Abonnement usw.) zur Benutzung des öffentlichen Verkehrs werden der Tagesfamilie durch die Eltern abgegeben resp. diesbezügliche Auslagen müssen von den Eltern übernommen werden Abwesenheiten des Tageskindes Wird das Tageskind bei der Tagesfamilie abgemeldet oder erscheint es unentschuldigt nicht, werden der Tagesfamilie die verbindlich vereinbarten oder in der Betreuungsvereinbarung festgelegten minimalen Betreuungsstunden (exkl. Spesen) vergütet bzw. den Eltern in Rechnung gestellt. Die Tagesfamilie ist nicht verpflichtet, ein krankes Kind zu betreuen. Es ist zwingend, dass die Eltern die Tagesfamilie über gesundheitliche Probleme des Kindes umgehend orientieren. 3
4 3.10. Abwesenheit der Tagesfamilie Sofern von den Eltern benötigt und angemeldet, wird die zuständige Fachfrau der Geschäftsstelle nach einer Ersatz-Tagesfamilie suchen, welche die Betreuung des Tageskindes übernehmen kann. Wenn immer möglich wird eine dauerhafte Ersatz-Tagesfamilie gesucht und eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen Gespräche Alle Gespräche ab Erstellung der Betreuungsvereinbarung (Standortgespräche, Jahres- und Abschlussgespräche) rechnet die Tagesfamilie pauschal mit 1 Betreuungsstunde ab Abrechnungs- und Absenzenformular Für die Abrechnung führt die Tagesfamilie monatlich pro Tageskind ein Abrechnungs- und Absenzenformular. Eltern und Tagesfamilien prüfen und unterschreiben das Formular. Es ist die gültige Grundlage für die Abrechnung an die Eltern und die Entschädigung der Tagesfamilie. Die Tagesfamilie ist dafür verantwortlich, das unterzeichnete Abrechnungs- und Absenzenformular im Original bis zum 5. des Folgemonats bei der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt einzureichen. Bei Fragen zur Lohnabrechnung der Tagesfamilien oder Rechnung an die Eltern wenden Sie sich bitte direkt an die Personaladministration der Geschäftsstelle. 4. Begleitung Bei Fragen und Schwierigkeiten in der Betreuung steht Ihnen Ihre zuständige Fachfrau der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, rechtzeitig davon Gebrauch zu machen. Die Geschäftsstelle arbeitet bei Bedarf mit relevanten Fachstellen zusammen. Jährlich (bei Betreuungsverhältnissen von weniger als 36 Betreuungsstunden im Monat alle 2 Jahre) findet mindestens ein Begleitgespräch mit den Eltern, der Tagesfamilie und der für Sie zuständigen Fachfrau statt Schweigepflicht Die Tagesfamilien, ihre Angehörigen, die abgebenden Eltern und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt sind verpflichtet, alle Informationen über betreute Kinder, deren Familien als auch über die Tagesfamilie vertraulich zu behandeln. An diese Schweigepflicht bleiben alle Beteiligten auch nach Vertragsende gebunden Auskunfts- und Meldepflicht Eltern, Tagesfamilien sowie Mitarbeitende der Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt sind gemäss kantonaler Verordnung verpflichtet, den für die Aufsicht über die Tagesbetreuung zuständigen Behörden jederzeit die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Gefährdungen des Kindes sind der zuständigen Fachfrau resp. durch die Fachfrau der Vormundschaftsbehörde zu melden Änderungen der vereinbarten Betreuungszeiten Die vereinbarten Betreuungszeiten sind verbindlich. Änderungswünsche betreffend Betreuungstage und/oder Betreuungszeiten sind der zuständigen Fachfrau zu melden. Änderungen der Betreuungsstundenzahl auf Dauer (mehr als 3 Monate) werden in gegenseitiger Absprache aller Vertragsparteien festgelegt und mittels Änderungsformular im Vertrag festgehalten. Eine Reduktion der minimalen Betreuungsstunden kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Änderungsfrist auf das Ende eines Monats vorgenommen werden Auflösung der Betreuungsvereinbarung Die Betreuungsvereinbarung zwischen Eltern und Tagesfamilie sowie dem Verein für Kinderbetreuung Basel - vertreten durch die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt - kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende eines Monats aufgelöst werden. Die vereinbarten Betreuungsstunden werden bis nach Ablauf der zweimonatigen Frist entschädigt resp. den Eltern in Rechnung gestellt. Bei schwerwiegenden oder unvorhergesehenen Ereignissen kann die Betreuungsvereinbarung durch die zuständige Fachfrau der Geschäftsstelle und die Geschäftsleitung sofort entschädigungslos aufgelöst werden. Dieses Merkblatt tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 1. Januar
5 Erreichbarkeit der Geschäftsstelle Erreichbarkeit der Geschäftsstelle: / info@tagesfamilien.org Montag und Freitag: Dienstag und Donnerstag: bis Uhr bis Uhr Gesprächstermine können von Montag bis Freitag vereinbart werden. 5
Merkblatt für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien
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