Direktion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen

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1 Direktion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen Damit die Gemeinde Emmen ihre Aufgaben im öffentlichen Dienst kompetent und bürgerfreundlich wahrnehmen kann, braucht sie verantwortungsbewusste und einsatzfreudige Angestellte Personen wie Sie!

2 Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Personalreglement und in der Verordnung zum Personalregelement der Gemeinde Emmen ersichtlich und klar geregelt. Im vorliegenden Merkblatt informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte in Kürze, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können. Anstellungsverhältnis und Geltungsbereich Die Gemeinde Emmen schliesst mit ihrem Personal öffentlichrechtliche Anstellungsverträge ab. Diese Verträge unterstehen dem Personalreglement der Gemeinde Emmen. Mit Lernenden, Praktikanten/-innen und Aushilfen sowie mit Personen, die ein befristetes Anstellungsverhältnis haben, wird in der Regel ein privatrechtliches Anstellungsverhältnis begründet, welches dem Schweizerischen Obligationenrecht untersteht. Probezeit Die ersten drei Monate eines öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. In gegenseitiger Absprache kann diese Frist auf höchstens 6 Monate verlängert werden. Schweigepflicht Alle Angestellten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder ihrer Stellung erfahren. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses bestehen. Kündigung und Fristen Die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 7 Tage, im öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnis drei Monate und im privatrechtlichen Anstellungsverhältnis gemäss Schweizerischem Obligationenrecht. Arbeitszeit und -modelle Die Gemeinde Emmen kennt verschiedene Arbeitszeitmodelle wie flexible Arbeitszeit, feste Arbeitszeit, unregelmässige Arbeitszeit, Jahresarbeitszeit. Im Jahresdurchschnitt beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Vollpensum 42 Stunden. Wo dies der Betriebsablauf erlaubt, kann die Arbeitszeit pro Woche von 42 auf 43 Stunden erhöht werden. Mit den dadurch erarbeiteten Mehrstunden erhalten die Angestellten 5 zusätzliche arbeitsfreie Tage pro Jahr. Bei Teilzeit-Angestellten gelten die Bestimmungen sinngemäss dem Pensum entsprechend. Pausenregelung Zur täglichen Arbeitszeit gehört eine bezahlte Pause von 15 Minuten am Vormittag und von 10 Minuten am Nachmittag. Die Mittagspause dauert mindestens 30 Minuten und gilt nicht als Arbeitszeit. Bei mehr als 9 Stunden Arbeit dauert die Mittagspause mindestens eine Stunde. 2

3 Ferien Ab dem vollendeten 20. bis 49. Altersjahr haben Angestellte Anspruch auf 20 Arbeitstage Ferien, vor dem vollendeten 20. und ab dem 50. bis 59. Altersjahr haben sie 25 Arbeitstage und ab dem vollendeten 60. Altersjahr 30 Arbeitstage Ferien. Bei Teilzeit-Angestellten ist der Ferienanspruch sinngemäss dem Pensum entsprechend anwendbar. Angestellten im Stundenlohn wird zur Abgeltung des Ferienanspruchs eine dem Alter entsprechende Ferienentschädigung ausgerichtet. Arbeitsfreie Tage Folgende Tage sind arbeitsfrei: Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrtstag, Pfingstmontag, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, 24. Dezember, Weihnachtstag, Stephanstag, 31. Dezember. Zusätzlich wird ein freier Tag nach Wahl in der Fasnachtszeit gewährt. Lohn Der Lohn richtet sich nach dem Lohnsystem der Gemeinde Emmen, welches die berufliche Tätigkeit, den Funktionswert der Stelle sowie die effektiv nutzbare Erfahrung berücksichtigt. Es findet jährlich mindestens ein Standortgespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden statt, in welchem Leistung und Verhalten beurteilt und neue Ziele vereinbart werden. Sozialzulagen Angestellte haben Anspruch auf die Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen nach dem kantonalen Gesetz über die Familienzulagen. Die Gemeinde Emmen richtet ihren öffentlichrechtlich angestellten Personen zusätzlich einen Erziehungsbeitrag aus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Verantwortlich für die Pflege, Erziehung und Unterhalt von mindestens einem Kind. Unterhaltsbeiträge an mindestens ein Kind, wobei diese mindestens CHF 6' pro Jahr betragen müssen. Der Erziehungsbeitrag beträgt CHF pro Monat und wird entsprechend dem aktuellen Pensum ausgerichtet. Haben zwei Angestellte für das gleiche Kind Anspruch auf den Erziehungsbeitrag, so wird dieser anteilsmässig, insgesamt aber nur einmal ausgerichtet. Dienstaltersgeschenk In Anerkennung der Treue zum Arbeitgeber erhalten die Angestellten in einem öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnis nach 10 und 15 Dienstjahren 5 Arbeitstage, nach 20, 25 und 35 Dienstjahren 10 Arbeitstage sowie nach 30 und 40 Dienstjahren 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub. 3

4 Überstunden Als Überstunden gelten die vom Vorgesetzten zusätzlich zur normalen Arbeitszeit angeordneten Arbeitsstunden. Sie sind durch Freizeit von gleicher Dauer zuzüglich eines Zuschlags von 15 Minuten innerhalb von 12 Monaten auszugleichen. Angestellte mit flexibler Arbeitszeit und mit Jahresarbeitszeit können weder Überstunden noch Überstundenzuschläge geltend machen. Kaderangestellten werden weder Überstunden ausgeglichen noch Zuschläge vergütet. Nacht- und Sonntagsarbeit, Pikettdienst Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Pikettdienst werden gemäss der Verordnung zum Personalreglement der Gemeinde Emmen vergütet. Angestellten mit Jahresarbeitszeit wird keine Nacht- und/oder Sonntagsarbeit vergütet. Vergütung für Auslagen / Spesenersatz Die Spesenansätze sind in der Verordnung zum Personalreglement der Gemeinde Emmen aufgeführt. Aufwendungen, die zur Erfüllung der beruflichen Tätigkeiten entstehen, werden aufgrund der Spesenansätze oder der tatsächlich abgerechneten Kosten entschädigt. Urlaub Für besondere Ereignisse wie beispielsweise Gründung oder Umzug des eigenen Haushalts, Trauung, Geburt, Todesfall von Angehörigen und Freunden, besteht ein festgelegter Anspruch auf einen bezahlten Urlaub. Die Gemeinde Emmen unterstützt Angestellte, die eine Weiterbildung absolvieren mit einem Beitrag an die Bildungskosten und den urlaub, sofern diese im Interesse der Gemeinde liegen. Massgebend dafür ist die Wegleitung zu den Rahmenbedingungen der Weiterbildung. Angestellte, die ein oder mehrere öffentliche Ämter ausüben und dafür Arbeitszeit beanspruchen, erhalten dafür maximal 15 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr. Zusätzliche Urlaubstage für öffentliche Ämter werden nicht bezahlt. Mitarbeiterinnen in einem öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnis haben nach der Geburt Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Mitarbeiter haben bei der Geburt eines eigenen Kindes Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen. Für Angestellte, die Militärdienst in der Schweizerischen Armee und ziviler Ersatzdienst leisten, besteht die Lohnzahlung für die ganze Zeit der Dienstleistung, im Maximum jedoch während insgesamt 12 Monaten innerhalb von vier Jahren. Diverse Urlaube wie Leiterkurse oder Lagerleitung von Jugend + Sport, Jungschützenleiter- und Schützenleiterkurse, etc. werden gewährt und sind detailliert in der Verordnung zum Personalreglement der Gemeinde Emmen geregelt. 4

5 Krankheit und Unfall Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls (nicht versichert sind: Fahren unter Drogeneinfluss und/oder im angetrunkenen Zustand) haben Angestellte in einem öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnis während 24 Monaten Anspruch auf den vollen Lohn, in der Probezeit während 2 Monaten. Bei privatrechtlich angestellten Personen ist die Lohnfortzahlung im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt. Pensionierung / Altersrücktritt Der Altersrücktritt erfolgt flexibel, frühestens nach Beendigung des 60. und spätestens nach Beendigung des 65. Lebensjahres. Angestellte haben beim flexiblen Altersrücktritt bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf eine Altersrente der AHV Anrecht auf eine Überbrückungsrente durch die Gemeinde. Pensionskasse Die Pensionskasse der Gemeinde Emmen gewährt den Versicherten und ihren Familienangehörigen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Leistungen umfassen: - die Altersleistungen wie z.b. Alters- oder vorzeitige Altersrente, Teil-Altersrente, Alters- Kinderrente, etc. - die Invalidenleistungen wie Invalidenrente und Invaliden-Kinderrente - die Hinterlassenenleistungen wie z.b. Leistungen an den überlebenden Ehegatten, Waisenrente, etc. Alle aufgeführten Punkte sind im Detail im Personalreglement der Gemeinde Emmen, in der Verordnung zum Personalreglement der Gemeinde Emmen, in den Statuten der Pensionskasse der Gemeinde Emmen oder in besonderen Weisungen und Wegleitungen umschrieben. 5

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