ANHANG. zu Anstellungs- und Gehaltsreglement der Einwohnercjemeinde Waldenburg vom 23. April Gültigkeit ab 01. Januar 2013

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1 GEMEINDE WALDENBURG ANHANG zu Anstellungs- und Gehaltsreglement der Einwohnercjemeinde Waldenburg vom 23. April 2007 Gültigkeit ab 01. Januar Nebenämter 1.1 Gemeinderat (Pauschale und einfaches Sitzungsgeld) Entschädigung pro Mitglied, Jahrespauschale Fr Zuschlag für Präsidentiin, Jahrespauschale Fr Zuschlag für Vizepräsidentiin, Jahrespauschale Fr Behörden Entschädigung, pro Sitzung Fr Zuschlag für Präsidentlin, pro Sitzung Fr Zuschlag für Aktuar/in, pro Sitzung Fr Kindergarten-IPrjrnars~huir~~ (Pauschale und einfaches Sitzungsgeld) Mitglieder, Jahrespauschale Fr Präsident/in, Jahrespauschale Fr Aktuarfin, Jahrespauschale Fr Sozialhilfebehörde (Pauschale und einfaches Sitzungsgeld) Mitglieder, Jahrespauschale Fr Präsidentiin, Jahrespauschale Fr Aktuar/in, Jahrespauschale Fr Kommissionen Entschädigung pro Sitzung Fr Zuschlag für Präsident/in pro Sitzung Fr Zuschlag für Aktuar/in pro Sitzung Fr Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommissjon (Pauschale und einfaches Sitzungsgeld) GRPK-Mitglieder, Jahrespauschale Fr Präsident/in, Jahrespauschale Fr Aktuar/in, Jahrespauschale Fr

2 1.4.2 Wahlbüro Entschädigung Mitglieder Stunden-Ansatz S Fr Entschädigung für Präsident/in Stunden-Ansatz C Fr Entschädigung Feuerwehr 2.1 Feuerwehrverbund WOLF Gemäss separater Verordnung 2.2 ZSO WATAL (aufgehoben) 3. Diverse Entschädigungen 3.1. Sitzungsgeld pro Sitzung Fr Taggeld ganzer Tag Fr halber Tag Fr Stundenlohn-Entschädigungen: AnsatzA: Hilfsarbeiten Fr Ansatz 8: qualifizierte Arbeiten Fr Ansatz C: Führungs-/Spezialistenarbeiten Fr Fahrten-Entschädigung pro Kilometer Fr Diverse (zuzüglich einfaches Sitzungsgeld) Ortspolizei/Weibeldienst pro Stunde Fr Orts-Quartiermeister pro Einquartierung Fr Bühnenwart Pro Stunde Fr Jahrespauschale Fr Abwartsdienst für Festanlässe pro Stunde Fr Ackerbaustellenlejter gem. Kant. Ansätzen Badmeister Siehe Verordnung Entschädigung für Billetverkauf Fr (pauschal pro Saison) Obstbaumwärter Jahrespauschale Fr Pro Stunde Fr Brunnenmeister Jahrespauschale Fr (gemäss Dienstordnung für den Brunnenmeister) Entschädigung für zusätzlich zu leistende Stunden Fr Zuschlag Nachtarbeit 50 % Zuschlag Sonntagarbeit 100 %

3 3.5.9 Oelfeuerungskontrolleur gern. Verein barung Wasseruhren-Ablesen pro Wasserzähler Fr Weitere Entschädigungen Weitere Entschädigungen werden vom Gemeinderat festgelegt. 5. Schlussbestimmungen Das von der Gemeindeversarnmlung am 18. September 2006 beschlossene Anstellungs- und Gehaltsreglement wird aufgehoben. Dieser Beschluss tritt am 23. April 2007 in Kraft. Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 23. April Teuerungsanpassung von 1 % per , beschlossen durch den Gemeinderat an der Sitzung vom , Geschäft Nr. 10/2007. Teuerungsanpassung von 1 % per , beschlossen durch den Gemeinderat an der Sitzung vom , Geschäft Nr. 464/2007. Teuerungsanpassung von 2 % per , beschlossen durch den Gemeinderat an der Sitzung vom , Geschäft Nr. 471/2008. Anderung Punkt 2.1 (Feuerwehr, Ubungssold) genehmigt an EGV vom Anpassungen Anhang Regionaler Sozialdienst genehmigt an der Einwohnergemeindeversammlung vom Ergänzung Punkte Sozialhilfebehörde sowie Streichung der Ansätze Feuerwehr (2.1) 1 ZSO WATAL (2.2.). Neu betreffend Feuerwehrverbund WOLF nur noch ein Hinweis auf die separate Verordnung genehmigt an der Einwohnergemeindeversammlung vom NAMENS DER EINWOHNERGEMEINDE R LUNG Der Präsidentin: Der Ve An rea Kaufmann Markus Meyer Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft mit Entscheid vom Verteiler: - Behörden/Kommission, zhv Präsidenti-innen - Besitzer Reglementsordner - Gemeinderat Waldenburg (5) - Gemeindeverwaltungsangestellte (3)

4 GEMEINDE WALDENBURG VERORDNUNG zu Anstellungs- und Gehaltsreglement der Einwohnerpemeinde Waldenburg vom Gültigkeit ab 01. Januar2013 Der Gemeinderat, gestützt auf die Bestimmungen von ~ 16, 25, 26, 28 29, 36, 37, 57 if des Anstellungs- und Gehaltsreglementes vom 23. April 2007 beschliesst: 1. Funktionskatalocj Jahresgehalt (13 Monate) Verwaltungsfunk~iog~en mlii max. Gemeindeverwalter/in Gemeindeverwalter-Stelivertreter/in Leiter/in Finanz- und Rechnungswesen Sachbearbeiter/in Steuern (Steuerveranlagung) Sachbearbeiter/in Kanzlei Verwaltungsangestellte/r Sozialarbeiter/in Technisch-handwerkliche Funktionen Wegmacher-Vorarbeiter Wegmacher Hauswart Badmeister *) *) Bruttogehalt pro Saison (Normalfall ca. 4 Monate = Pensum von ca. 36 % sollte das Pensum erhöht resp. reduziert werden, werden die obigen Ansätze entsprechend angepasst) Erzieherische Funktionen Besoldung gemäss den kantonalen Richtlinigen (Einstufungen) 2. Verschiedenes 1. Regelung für teilzeitangestellte Mitarbeiter Teilzeitangestellte Mitarbeiter werden nach ihrer Funktion und Qualifikation vom Gemeinderat eingestuft.

5 Die einzelnen Lohnbestandteile werden separat ausgewiesen. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf einen dreizehnten Monatslohn. Dieser wird anteilsmässig ausbezahlt. Teilzeitbeschäftigten im Stundenlohn wird auf dem Stundenlohn eine Ferien- und Feiertagsentschädigung ausgerichtet. Diese beträgt generell 14 % des Stundenlohnes. Dieser Betrag wird separat ausgewiesen. Dem Badmeister wird auf seinem Lohn eine Ferienentschädigung von 833 % ausbezahlt. 2. Arbeitszeit Die Arbeitszeit für Gemeindeangestellte (mit Ausnahme des Badmeisters) beträgt Stunden pro Woche. Für den Badmeister wird die Arbeitszeit im Anstellungsvertrag geregelt. Das Vorholen und Kompensieren von halben und ganzen Arbeitstagen als Feiertagsbrücken wird vom Gemeinderat jeweils anfangs Jahr beschlossen und festgelegt. Kurzabsenzen (Arztbesuche usw.) sind möglichst zu vermeiden oder aber zumindest auf die Randstunden der Normalarbeitszeit zu legen. Gemeindeangestellte, die ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit an Behörden- oder Kommis sionssitzungen teilnehmen, können die Sitzungen mit Arbeitszeit kompensieren oder das allgemeine Sitzungsgeld beziehen. 3. Ferien Die Mitarbeiter haben Anspruch auf Ferien bei vollem Lohn. In der Regel sind Ferien spätestens bis Ende Mai des Folgejahres zu beziehen. Mindestens 10 Ferientage sind am Stück zu beziehen. Der Ferienanspruch beträgt im Tage und ab Tage (5 Wochen). Er erhöht sich im Jahre des vollendeten 50. Altersjahres auf 27 Tage und im Jahre, in welchem das 60. Altersjahr vollendet wird, auf 30 Tage (6 Wochen). Für die Arbeitnehmer unter 20 Jahren und für Lehrlinge gelten die Bestimmungen von Art. 329a bzw. Art. 345a, Abs. 3 OR und für die Lehrkräfte aller Schulstufen bleiben diejenigen des Schulge setzes vorbehalten. Im Ein- und Austrittsjahr wird der Anspruch anteilsmässig gewährt. Arbeitsfreie Tage sind: Neujahrstag, Fasnachtsmontag und Mittwoch Ue 1/2 Tag), Karfreitag, Ostermontag, 01. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 01. August, Heilig Abend (1/2 Tag), Weihnachtstag, Stephanstag und Silvester (1/2 Tag) 4. Urlaub Besoldeter (Kurz)-Urlaub wird gewährt für: a) eigene Hochzeit (inkl. Wohnungswechsel) 3 Tage b) Geburt eines eigenen Kindes i Tag c) Todesfall in der eigenen Familie (Ehegatte, Kinder, Eltern, Schwiegereltern und Geschwister max. 3 Tage d) Wohnungswechsel 1 Tag e) Militärische Entlassung 1 Tag In weiteren Fällen (Beerdigungen, Hochzeiten, Auslandaufenthalt etc.) können Urlaube nach Prüfung der Umstände durch die Vorgesetzten bewilligt werden.

6 5. Kinder-/Ausbildungs und Erziehungszulapen a) Die monatliche Erziehungszulage beträgt: bis Fr Fr von Fr bis Fr Fr von Fr bis Fr Fr über Fr Fr b) Die monatliche Kinderzulage beträgt pro Kind: Fr Die monatliche Ausbildungszulage beträgt pro Jugendlichen: Fr Neuordnung per gemäss Familienzulagegesetz vom 09. Juni 2005 des Kantons Basel-Landschaft. Anpassung Ausbildungszulage per Anpassung der Entschädigungen gemäss Entscheid der Einwohnergemeindeversamm lung vom 18. September Teuerungsanpassung von 1 % per gemäss Entscheid Gemeinderat vom (Geschäft Nr. 10/2007). Teuerungsanpassung von 1 % per gemäss Entscheid Gemeinderat vom (Geschäft Nr. 464/2007), Teuerungsanpassung von 2 % per gemäss Entscheid Gemeinderat vom (Geschäft Nr. 471/2008), Anpassungen Verordnung (2. Verschiedenes / 3. Ferien) genehmigt an der Einwohnergemeindeversammlung vom Ergänzung Funktionskatalog: Ansätze Sozialarbeiterlin durch Gemeinderat festgelegt mit Entscheid vom 29. Oktober2012 (Geschäft Nr ). Waldenburg, 30. Oktober MME.0~ ~ NAMENS DES GEMEINDERATES 7 Präsidentin: Verwalter>/ Andrea Kaufmann Markus Meyer Verteiler: - Behörden/Kommission, z.hd. Vorsitzenden - Besitzer Reglementsordner - Gemeinderat Waldenburg (5) - Gemeindeverwaltungsangestellte (3) - Gemeindeanschlagkasten (1)

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