REGLEMENT über das Schulwesen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "REGLEMENT über das Schulwesen"

Transkript

1 REGLEMENT über das Schulwesen in der Gemeinde Toffen

2 Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Artikel Seite Änderungen im ORT Art Aufgabenbereich Kindergartenkommission Art. 4 4 Aufgabenbereich u. Kompetenzen Schulkommission Art Aufhebung und Errichtung von Kindergartenklassen Art. 6 4 Aufhebung und Errichtung von Schulklassen Art Aufhebung von Erlassen Art Auswärtige Schulbesuche Art Auswärtige Schüler Art Berufs- und Laufbahnberatung Art Dauer des Kindergartenbesuchs Art. 5 4 Elternmitsprache Art Errichtung und Aufhebung von Kindergartenklassen Art. 6 4 Errichtung und Aufhebung von Schulklassen Art Erwachsenenbildung, Organisation Art Inkrafttreten Art Kindergartenbesuch, Dauer Art. 5 4 Kindergartenklassen, Errichtung und Aufhebung Art. 6 4 Kindergartenkommission Art. 3 3 Kindergartenkommission, Aufgabenbereich Art. 4 4 Kompetenzen und Aufgabenbereich Schulkommission Art Organisation Erwachsenenbildung Art ORT Toffen, Änderungen Art Schulärztlicher Dienst Art. 8 4 Schulklassen, Errichtung und Aufhebung Art Schulkommission Art. 9 5 Schulorgane Art. 2 3 Schulwesen Art. 1 3 Schulzahnärztlicher Dienst Art. 8 4 Unfallversicherung Art. 7 4 Unterricht Sekundarstufe I Art. 13 6

3 Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 3 Die Bezeichnungen sind in männlicher Form und beziehen sich auch auf weibliche Personen. 1. ALLGEMEINES Art. 1 Schulwesen Das Schulwesen der Gemeinde Toffen umfasst: - den Kindergarten - die Primarschule - die Realschule - die Verbindungen zu auswärtigen Sekundarschulen - die Verbindungen zu auswärtigen Kleinklassen - die Erwachsenenbildung Art. 2 Schulorgane Für die Organisation und die Beaufsichtigung des Schulwesens in der Gemeinde Toffen sind folgende Organe zuständig: - die Kindergartenkommission als Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde für den Kindergarten - die Schulkommission als Verwaltungs- und Aufsichtskommission für die Volksschule - der Gemeinderat Für die Anliegen der Lehrerschaft - die Schulleitung - die Lehrerkonferenz 2. KINDERGARTEN Kindergartenkommission Art. 3 Die Kindergartenkommission besteht aus 7 Mitgliedern. 6 Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt. 1 Mitglied ist das jeweils für das Schulwesen zuständige Gemeinderatsmitglied. Die Kommission konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist gemäss ORT (bzw. OgR) möglich.

4 Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 4 Art. 4 Aufgabenbereich der Kindergartenkommission Die Kindergartenkommission ist die Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde für den Kindergarten. Ihr werden folgende Obliegenheiten und Kompetenzen zugeteilt: - gemäss kant. Kindergarten- und Lehreranstellungsgesetzgebung - die befristete und unbefristete Anstellung der Kindergärtner - die Einführung und Aufhebung von Spezialunterricht im Rahmen der finanziellen Kompetenzen - die Aufsicht über den Abwart (gemäss Pflichtenheft) - die Erstellung des Kostenvoranschlages Art. 5 Dauer des Kindergartenbesuches Der Kindergarten steht allen ein Jahr vor dem ordentlichen Schuleintritt stehenden Kinder sowie den von der Schule zurückgestellten Kindern offen. Sofern der notwendige Platz vorhanden ist, können ausnahmsweise auch Kinder, die zwei Jahre vor Schuleintritt stehen, aufgenommen werden. Art. 6 Errichtung und Aufhebungen von Kindergartenklassen Neueröffnungen und Aufhebungen von Kindergartenklassen werden auf Antrag der Kindergartenkommission an der Gemeindeversammlung beschlossen, unter Vorbehalt der Bewilligung der Erziehungsdirektion. Art. 7 Unfallversicherung Die Versicherung der Kinder gegen Unfälle erfolgt durch die Schulkommission im Rahmen der Schüler-Unfallversicherung. Art. 8 Schulärztlicher und schulzahnärztlicher Dienst Die Organisation des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes erfolgt durch die Schulkommission.

5 Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 5 3. PRIMAR- UND REALSCHULE Art. 9 Schulkommission Die Schulkommission besteht aus 7 Mitgliedern. 6 der Mitglieder werden an der Urne durch den Stimmbürger gewählt. 1 Mitglied ist das jeweils für das Schulwesen zuständige Gemeinderatsmitglied. Die Kommission konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist gemäss ORT (bzw. OgR) möglich. Art. 10 Aufgabenbereich und Kompetenzen der Schulkommission Die Schulkommission ist die Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde für die Primar- und die Realschule. Ihr werden folgende Obliegenheiten und Kompetenzen zugeteilt: - gemäss Kant. Volksschul- und Lehreranstellungsgesetzgebung - die befristete und unbefristete Anstellung von Lehrkräften und Funktionsträgern - die Einführung und Aufhebung von Spezialunterricht im Rahmen der finanziellen Kompetenzen - die Aufsicht über den Abwart gemäss Pflichtenheft - die Verwaltung und Vermietung der Schul- und Sportanlagen - die Erstellung des Kostenvoranschlages - die Schulzeit- und Ferienregelung - die Organisation des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes für den Kindergarten, die Primar- und die Realschule Toffen - die Wahl der Schulärzte und der Schulzahnärzte - die Sicherstellung des Unfallversicherungsschutzes für den Kindergarten, die Primar- und die Realschule Toffen - die Aufsicht über die Schulbibliothek Art. 11 Auswärtige Schulbesuche Kindern, für die aus Schulweg- oder anderen Gründen ein Schulbesuch ausserhalb der Gemeinde Toffen vorteilhaft ist, kann die Schulkommission einen auswärtigen Schulbesuch bewilligen. Die Regelung der Schulgeldfrage ist Sache des Gemeinderates.

6 Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 6 Auswärtige Schüler Kinder aus umliegenden Gemeinden, für die aus Schulweg- oder anderen Gründen ein Schulbesuch in der Gemeinde Toffen vorteilhaft ist, können durch die Schulkommission aufgenommen werden. Art. 12 Errichtung und Aufhebung von Schulklassen Neueröffnungen und Aufhebungen von Schulklassen werden auf Antrag der Schulkommission durch die Gemeindeversammlung beschlossen, unter Vorbehalt der Bewilligung der Erziehungsdirektion. Art. 13 Unterricht auf der Sekundarstufe I Der Gemeinderat ist ermächtigt, mit Nachbargemeinden Vereinbarungen über den Sekundarschulbesuch (inkl. Mittelschulvorbereitung) von Kinder aus Toffen abzuschliessen. Art. 14 Elternmitsprache Die Elternmitsprache erfolgt im Rahmen des Volksschulgesetzes Art ERWACHSENENBILDUNG Art. 15 Organisation der Erwachsenenbildung Die Erwachsenenbildung gemäss den jeweils gültigen kantonalen Gesetzen, Dekreten und Verordnungen über die Erwachsenenbildung wird der Schulkommission übertragen. Art. 16 Berufs- und Laufbahnberatung Die Berufs- und Laufbahnberatung erfolgt in Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden. 5. ÜBERTRAGUNGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 17 Änderungen im ORT Toffen Die notwendigen Anpassungen im ORT (bzw. OgR) werden per 1. Januar 1995 vorgenommen.

7 Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 7 Art. 18 Aufhebung von Erlassen Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden folgende Erlasse aufgehoben: - Kindergartenreglement vom 18. September Hauswirtschaftsreglement vom 1. Oktober Pflichtenheft des Frauenkomitees vom 6. Juni 1985 Art. 19 Inkrafttreten Dieses Reglement tritt nach der Genehmigung durch die Erziehungsdirektion des Kantons Bern auf den 1. Januar 1995 in Kraft. So beraten und angenommen durch die Gemeindeversammlung Toffen vom 6. Juni EINWOHNERGEMEINDE TOFFEN Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: Sig. Chr. Aebischer Chr. Aebischer Sig. Moser Fritz Moser AUFLAGEZEUGNIS Der unterzeichnende Gemeindeschreiber von Toffen bescheinigt, dass dieses Reglement 20 Tage vor und 20 Tage nach der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiber öffentlich aufgelegt worden ist. Die Auflage- und Einsprachefristen sind im Amtsanzeiger Seftigen, Nr. 19 und 20 vom 13. und 19. Mai 1994, und im Amtsblatt des Kantons Bern, Nr. 36 vom 18. Mai 1994, bekanntgemacht worden. Es wurden keine Einsprachen eingereicht. Toffen, 08. Juli 1994 Der Gemeindeschreiber Sig. Moser Fritz Moser

8 Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 8 GENEHMIGUNG Von der Erziehungsdirektion des Kantons Bern genehmigt. Bern, Vom Rechtsdienst der Erziehungsdirektion des Kantons Bern genehmigt laut Beschluss Nr /94 Bern 27. März 1995 Der jur. Direktionssekretär: Sig. D. Degiorgi

Schulreglement. Gültig ab 01. Januar Einwohnergemeinde Grindelwald

Schulreglement. Gültig ab 01. Januar Einwohnergemeinde Grindelwald Schulreglement Gültig ab 01. Januar 2005 Einwohnergemeinde Grindelwald Schulreglement der Einwohnergemeinde Grindelwald Seite 2 Schulreglement der Einwohnergemeinde Grindelwald Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Einwohnergemeinde Oberwil i.s.

Einwohnergemeinde Oberwil i.s. Einwohnergemeinde Oberwil i.s. Schulreglement vom1. August 2004 Beschlossen durch die Einwohnergemeinde- Versammlung vom 13. Dezember 2004 Hinweis: Das Reglement beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform.

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. September 1996 Genehmigt durch die Erziehungsdirektion am 30. Oktober 1996 Mit Änderungen vom 15. November 2000

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. September 1996 Genehmigt durch die Erziehungsdirektion am 30. Oktober 1996 Mit Änderungen vom 15. November 2000,

Mehr

Einwohnergemeinde Thunstetten Schul- und Kindergartenreglement

Einwohnergemeinde Thunstetten Schul- und Kindergartenreglement Einwohnergemeinde Thunstetten Schul- und Kindergartenreglement 01 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 II. SCHULANGEBOTE... 4.1 VOLKSSCHULE... 4. TAGESSCHULE... 4.3 BESONDERE ANGEBOTE...

Mehr

Schul- und Kindergartenreglement Schulreglement 1

Schul- und Kindergartenreglement Schulreglement 1 Einwohnergemeinde Buchholterberg Schul- und Kindergartenreglement Schulreglement 1 3. Dezember 2010 1 Inhaltsverzeichnis l. KINDERGARTEN BASISSTUFE UND PRIMARSTUFE 1... 3 Kindergarten Basistufe 1... 3

Mehr

Kindergarten- und Primarschulreglement

Kindergarten- und Primarschulreglement Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Gemeindeschreiberei Hauptstrasse 86 Postfach 76 575 Täuffelen 0/96 06 6 Fax

Mehr

Reglement über die Organisa tion des Schulwesens

Reglement über die Organisa tion des Schulwesens 1 Schule Melchnau Reglement über die Organisa tion des Schulwesens vom 05. Dezember2016 Zusammensetzung 3 Befugnisse des Gemeinderates 3 Geltungsbereich / Schulmodell 3 1. Allgemeines 3 II. Schulkommission

Mehr

Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE

Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE vom. Dezember 00 mit Änderungen vom. Oktober 0, 9. Dezember 0 und. Mai 06 Die Einwohnergemeinde Rapperswil BE, gestützt auf -

Mehr

SCHULREGLEMENT. vom 22. Juni 2009

SCHULREGLEMENT. vom 22. Juni 2009 SCHULREGLEMENT vom. Juni 009 Teilrevision vom. März 04 Inhaltsverzeichnis Seiten I Organisation des Schulwesens und Zuteilung der Schülerinnen und Schüler Schulwesen 4 Zuteilung der Schülerinnen und Schüler

Mehr

Schulreglement (SchR) 2015/2016

Schulreglement (SchR) 2015/2016 Schulreglement (SchR) 2015/2016 Einwohnergemeinde 1 Diemtigen Änderungen vom: 03.12.2016 1 Die Umwandlung der Gemischten Gemeinde Diemtigen in eine Einwohnergemeinde bedingt die Publikation dieses Vorgangs,

Mehr

Schulreglement (SchR) 2015

Schulreglement (SchR) 2015 Schulreglement (SchR) 2015 Gemischte Gemeinde Diemtigen Schulreglement der Gemischten Gemeinde Diemtigen 2 Schulreglement (SchR) der Gemischten Gemeinde Diemtigen 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine

Mehr

Schulreglement. Der Gemeinderat erlässt gestützt auf

Schulreglement. Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Schulreglement Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Rechtliches - das Volksschulgesetz (VSG) vom 19. März 1992 - die Volksschulverordnung (VSV) vom 4. August 1993 - das Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte

Mehr

SCHULREGLEMENT 16. September 2010

SCHULREGLEMENT 16. September 2010 6. September 00 INHALTSVERZEICHNIS Seite. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Gegenstand 4 Art. Schulwesen 4 Art. Interkommunale Zusammenarbeit 4. ANGEBOTE. Kindergarten und Volksschule Art. 4 Kindergarten 4

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SAANEN

EINWOHNERGEMEINDE SAANEN EINWOHNERGEMEINDE SAANEN SCHULREGLEMENT vom. Januar 005 mit Änderungen ab..009 sowie ab.8.06 Inhaltsverzeichnis. Teil Artikel Organisation des Schul- und Erziehungswesens Seite I. Schulwesen 4 5 6 8 Schulwesen,

Mehr

Schulreglement (SchR)

Schulreglement (SchR) Einwohnergemeinde Wimmis Schulreglement (SchR) 10. Juni 010 Öffentliche Auflage Entwurf Schulreglement (Korr SI) 1 Das Reglement beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sie gilt sinngemäss auch

Mehr

Einwohnergemeinde Unterseen

Einwohnergemeinde Unterseen 43. Einwohnergemeinde Unterseen Reglement über das Schulwesen und die Organisation der Volksschule (Schulreglement) Gemeinderat vom. Mai 05 in Kraft ab. August 05 Inhaltsverzeichnis STICHWORT ARTIKEL I.

Mehr

Reglement. über die Erwachsenenbildung

Reglement. über die Erwachsenenbildung Reglement über die Erwachsenenbildung 7. Dezember 995 Die Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl, gestützt auf - das Gesetz vom 0. Juni 990 über die Förderung der Erwachsenenbildung (EFG) - das Dekret vom

Mehr

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden Schulpflegereglement der Gemeinde Hildisrieden vom 23. August 2000 rev. am 11. Dezember 2003 Gestützt auf das Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG), das Projekt Schulen mit Profil sowie

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE EGGIWIL. Schulreglement. vom 1. Januar Status Datum Instanz Umschreibung der Änderung

EINWOHNERGEMEINDE EGGIWIL. Schulreglement. vom 1. Januar Status Datum Instanz Umschreibung der Änderung EINWOHNERGEMEINDE EGGIWIL Schulreglement vom. Januar 07 Status Datum Instanz Umschreibung der Änderung 5.08.06 Gemeinderat Die Einwohnergemeinde Eggiwil erlässt gestützt auf das Volksschulgesetz (VSG)

Mehr

Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. Schulreglement 2012

Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. Schulreglement 2012 Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. Schulreglement 202 mit Änderungen bis 3.2.204 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 4 Aufgabe 4 Grundsätze 4 Volksschulwesen 4 II. ORGANISATION UND SCHULBESUCH

Mehr

Schulreglement. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (SchulR)

Schulreglement. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (SchulR) Schulreglement der Einwohnergemeinde Wynigen (SchulR) 3. Dezember 2011 mit Änderungen vom 06. Juni 2013 A. Organisation A.1 Geltungsbereich Geltungsbereich Art. 1 Dieses Reglement und die dazugehörige

Mehr

Einwohnergemeinde. Schulreglement

Einwohnergemeinde. Schulreglement Einwohnergemeinde Schulreglement Stand 01.08.014 Inhaltsverzeichnis 1 Organisation Schulwesen... Art. 1 Einzugsgebiete... Art. Organisationsformen... Art. 3 Schulbesuch ausserhalb der Wohngemeinde......

Mehr

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau -1- Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 A.1 GEGENSTAND 3 A. GRUNDLEGENDES 3 B. SCHULANGEBOTE 4 B.1 GRUNDANGEBOT UND GLIEDERUNG 4

Mehr

Reglement über die Schule, Bildung und Kultur. (Schulreglement)

Reglement über die Schule, Bildung und Kultur. (Schulreglement) Reglement über die Schule, Bildung und Kultur (Schulreglement) 5. Juni 07 Reglement über die Schule, Bildung und Kultur (Schulreglement) 5.06.07 Inhaltsverzeichnis Seite. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 4 Art.

Mehr

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes 7. Mai 2008 434347 Ausgangslage: Verhältnis Schulkommission - Gemeinderat Im alten VSG unklare Rolle der Schulkommission: Art. 50 Abs. 4 VSG: Die

Mehr

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18 14.6 Gestützt auf Art. 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 sowie auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung erlässt die Gemeinde Celerina/Schlarigna

Mehr

Schulgesetz der Gemeinde Zizers

Schulgesetz der Gemeinde Zizers Schulgesetz der Gemeinde Zizers Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Schulstufen 3 Art. 2 Schulpflicht, Schulort, Unentgeltlichkeit 3 Art. 3 Blockzeit 3 Art. 4 Tagesstrukturen 3 Art. 5

Mehr

Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017

Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017 Schulordnung gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Zweck und Geltungsbereich Schulen und schulische Einrichtungen Schulanlagen II. Organisation Art. 4f Art. 6f

Mehr

Personalreglement 6. Dezember 2007 / Revision 16. Juni 2016

Personalreglement 6. Dezember 2007 / Revision 16. Juni 2016 Personalreglement 6. Dezember 007 / Revision 6. Juni 06 INHALTSVERZEICHNIS Seite Einleitung Rechtsverhältnis Art. Geltungsbereich Art. Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal Art. Privat-rechtlich angestelltes

Mehr

Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent. Fusionsreglement

Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent. Fusionsreglement Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent Fusionsreglement Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Gegenstand 3 2. Organisation der Einwohnergemeinde Münsingen 3 Grundsatz 3

Mehr

Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE

Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE vom 3. Dezember 2001 mit Änderungen vom 22. Oktober 2012 und 9. Dezember 2013 Die Einwohnergemeinde Rapperswil BE, gestützt auf

Mehr

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Verfassung der Gemeinde Lohn SH Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.

Mehr

Nr 216 REGLEMENT ÜBER DIE SCHUL- ORGANISATION

Nr 216 REGLEMENT ÜBER DIE SCHUL- ORGANISATION Nr 6 REGLEMENT ÜBER DIE SCHUL- ORGANISATION V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\6Schulorganisationsreglement.docx REGLEMENT ÜBER DIE SCHULORGANISATION Präsidialabteilung Schiessplatzweg Telefon +4 90 4 4

Mehr

Schulordnung der Gemeinde Thusis

Schulordnung der Gemeinde Thusis Schulordnung der Gemeinde Thusis. August 04 Dokumenteninformationen Schulordnung der Gemeinde Thusis vom. August 04 Von der Gemeinde durch Urnenabstimmung genehmigt am.0.05. Vom Erziehungs-, Kultur- und

Mehr

Schulverordnung. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (SchulV)

Schulverordnung. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (SchulV) Schulverordnung der Einwohnergemeinde Wynigen (SchulV) 19. Dezember 2011 mit Änderungen vom 4. September 2013, vom 23. Mai 2016 und vom 22. Mai 2017 Schulverordnung vom 19.12.2011, aktualisiert per 22.05.2017.docx

Mehr

Einwohnergemeinde Brienz REGLEMENT. Schulreglement vom 30. Mai und. Anhang I vom 10. Juni 2013 (Verordnung: Ablauf der Schulplanung)

Einwohnergemeinde Brienz REGLEMENT. Schulreglement vom 30. Mai und. Anhang I vom 10. Juni 2013 (Verordnung: Ablauf der Schulplanung) 432.210 Einwohnergemeinde Brienz REGLEMENT und Anhang I vom 10. Juni 2013 (Verordnung: Ablauf der Schulplanung) Anhang II vom 10. Juni 2013 (Verordnung: Spesenentschädigung für Lehrkräfte) Einsehbar unter

Mehr

Oberstufenschulgemeinde Oberbüren Niederwil Niederbüren

Oberstufenschulgemeinde Oberbüren Niederwil Niederbüren Oberstufenschulgemeinde Oberbüren Niederwil Niederbüren Schulordnung Vom Schulrat genehmigt am 19. Oktober 2004 Führungshandbuch Organisatorische Führung Seite 2 von 6 Der Oberstufenschulrat Oberbüren

Mehr

Geschäft Sozialhilfereglement. der Einwohnergemeinde Engelberg

Geschäft Sozialhilfereglement. der Einwohnergemeinde Engelberg Sozialhilfereglement der Einwohnergemeinde Engelberg vom 27. Oktober 2010 I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Gleichstellung der Begriffe 3 II. Behörden 3 Art. 3 Sozialbehörden 3 Art. 4

Mehr

Anhang II Ständige Kommissionen gemäss Art. 25 Gemeindeverfassung. Ressortverantwortlicher Gemeinderat

Anhang II Ständige Kommissionen gemäss Art. 25 Gemeindeverfassung. Ressortverantwortlicher Gemeinderat Anhang II Ständige Kommissionen gemäss Art. 25 Gemeindeverfassung Schulkommission 3 Übergeordnete Stelle Untergeordnete Stelle Ressortverantwortlicher ; die Schulkommission ist berechtigt, dem unverbindliche

Mehr

Reglement über das Schulwesen

Reglement über das Schulwesen EINWOHNERGEMEINDE WYNAU Reglement über das Schulwesen Grundsatz Alle Bestimmungen in diesem Reglement werden in männlicher Form behandelt. Sie gelten sinngemäss selbstverständlich auch für die weibliche

Mehr

Reglement öffentliche Sicherheit

Reglement öffentliche Sicherheit EINWOHNERGEMEINDE ZÄZIWIL Reglement öffentliche Sicherheit gültig ab 1. Januar 2013 Das Reglement beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sinngemäss gilt sie auch für das weibliche Geschlecht.

Mehr

GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007

GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Begriff, Autonomie 3 Art. 2 Organisation 3 II. Organe 3 Art. 3 Organe 3 Art. 4 Gemeindeversammlung 3 Art. 5

Mehr

Reglement über die Tagesschulen

Reglement über die Tagesschulen Reglement über die Tagesschulen Entwurf für Parlamentssitzung vom 13. Februar 2006 Das Parlament von Köniz, gestützt auf Art. 44 der Gemeindeordnung und Art. 34 des Bildungsreglementes der Gemeinde Köniz

Mehr

Reglement für die Umweltschutz- und Energiekommission vom 5. September 1994 (in Kraft ab 1. April 1995) 6.1 R

Reglement für die Umweltschutz- und Energiekommission vom 5. September 1994 (in Kraft ab 1. April 1995) 6.1 R Reglement für die Umweltschutz- und Energiekommission vom 5. September 994 (in Kraft ab. April 995) G:\Verordnungen-Reglemente\Reglemente\6 R_Umweltschutz_Energiekommission.doc Version: 8. Juli 005 Inhaltsverzeichnis

Mehr

GESETZ ÜBER DIE VOLKSSCHULE

GESETZ ÜBER DIE VOLKSSCHULE 4.000 GESETZ ÜBER DIE VOLKSSCHULE DER GEMEINDE AROSA Gestützt auf Art. 0 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom. März 0 4.000 Gesetz über die Volksschule der Gemeinde

Mehr

Reglement über die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der schulzahnärztlichen Behandlungen vom 12. September 1997

Reglement über die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der schulzahnärztlichen Behandlungen vom 12. September 1997 Reglement über die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der schulzahnärztlichen Behandlungen vom 1. September 1997 Inhaltsverzeichnis KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Zweck Seite Art. Organisation

Mehr

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Kappelen SCHULZAHNPFLEGEREGLEMENT

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Kappelen SCHULZAHNPFLEGEREGLEMENT Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Kappelen Die Einwohnergemeinde Kappelen-Werdt erlässt, gestützt auf Volksschulgesetz Art. 60 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Kappelen vom 16.

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite Gemeindeordnung 1 Protokoll der Gemeindeversammlung 3 2 Stimmenzähler 3 3 Publikationsorgan 3 4 Gesetzliche Organe

Mehr

Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bergün und Filisur über die Primarschulen und den Kindergarten

Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bergün und Filisur über die Primarschulen und den Kindergarten Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bergün und Filisur über die Primarschulen und den Kindergarten Am 26. Mai 2010 von den Schulräten Filisur und Bergün zuhanden der Gemeindevorstände verabschiedete Version

Mehr

Einwohnergemeinde Lenk

Einwohnergemeinde Lenk Einwohnergemeinde Lenk MARKTREGLEMENT mit Gebührentarif 2 Marktreglement der Gemeinde Lenk Marktreglement Die Gemeindeversammlung von Lenk erlässt gestützt auf - Artikel 50 des Gemeindegesetzes vom 16.03.1998

Mehr

Reglement über den schulärztlichen Dienst

Reglement über den schulärztlichen Dienst Reglement über den schulärztlichen Dienst INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINES Seite 10 Beratung der Behörden Seite 1 Zweck 11 Weitere Aufgaben II. ORGANISATION UND AUFSICHT V. BESONDERE MASSNAHMEN Schulkommission

Mehr

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn 45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden

Mehr

Organisationsstatut des Schul- und Kindergartenverbandes der Gemeinden Castrisch-Sevgein-Riein

Organisationsstatut des Schul- und Kindergartenverbandes der Gemeinden Castrisch-Sevgein-Riein Organisationsstatut des Schul- und Kindergartenverbandes der Gemeinden Castrisch-Sevgein-Riein I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Schul- und Kindergartenverband der Gemeinden

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung

Mehr

Die Gemeindeversammlung, auf Antrag des Gemeinderats, beschliesst:

Die Gemeindeversammlung, auf Antrag des Gemeinderats, beschliesst: 05.0.0 Einwohnergemeinde Rubigen Schulreglement der Einwohnergemeinde Rubigen vom 9. November 08 (Stand 0.0.09) Die Gemeindeversammlung, auf Antrag des Gemeinderats, beschliesst: Allgemeines Art. Grundsatz

Mehr

GEMEINDEORDNUNG. Gemeinde Ormalingen. 10. Dezember 1999

GEMEINDEORDNUNG. Gemeinde Ormalingen. 10. Dezember 1999 Gemeinde Ormalingen GEMEINDEORDNUNG 10. Dezember 1999 Beschlossen an der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 1999 An der Urnenabstimmung vom 12. März 2000 angenommen Mit Regierungsbeschluss Nr.

Mehr

Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf. Tagesschulverordnung

Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf. Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf Tagesschulverordnung 010 Der Gemeinderat Hasle b.b. erlässt gestützt auf Artikel 14 des Volksschulgesetzes vom 19. März 199, die kantonale Tagesschulverordnung (TSV)

Mehr

Reglement zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe

Reglement zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe .047.0 Reglement zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe der Einwohnergemeinde Adelboden vom 0.0.007 Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf Artikel 64 des Steuergesetzes vom. Mai 000 und Artikel

Mehr

Reglement. für den. Kindergarten. der

Reglement. für den. Kindergarten. der Kindergartenreglement.doc EINWOHNERGEMEINDE STARRKIRCH-WIL SOLOTHURN Reglement für den Kindergarten der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil - 2 - Inhaltsverzeichnis Paragraph Text Seite INHALTSVERZEICHNIS...2

Mehr

Einwohnergemeinde Bönigen. ab 1. Januar 2002

Einwohnergemeinde Bönigen. ab 1. Januar 2002 421.111 Einwohnergemeinde Bönigen BIBLIOTHEKSVERORDNUNG ab 1. Januar 2002 Seite 1 Bibliotheksverordnung für die Einwohnergemeinde Bönigen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9

Mehr

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 23. Oktober 2011

Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 23. Oktober 2011 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 23. Oktober 2011 Die Stimmberechtigten von Ennetbürgen, gestützt auf Art. 71 der Kantonsverfassung 1, in Ausführung von Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Reglement über die Schulzahnpflege

Reglement über die Schulzahnpflege Gemeinde Ueberstorf Reglement über die Schulzahnpflege Vom 23. April 1999 Gemeindeverwaltung 3182 Ueberstorf Tel. 031 741 40 70 Homepage: www.ueberstorf.ch Postfach 35 / Dorfstrasse 45 Fax. 031 741 39

Mehr

Schulreglement der Gemeinde Münchenbuchsee

Schulreglement der Gemeinde Münchenbuchsee Beilage 1 zu Traktandum 4 EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Schulreglement der Gemeinde Münchenbuchsee Genehmigungsexemplar GGR vom 31.3.2011 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 ORGANISATION

Mehr

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch 320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom

Mehr

Einwohnergemeinde Fislisbach

Einwohnergemeinde Fislisbach Einwohnergemeinde Fislisbach gültig ab 1. Januar 2016 2 Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Fislisbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom

Mehr

Einwohnergemeinde Lyssach. Reglement. Schulzahnpflege. I. Allgemeine Bestimmungen II. Organisation III. Behandlungskostenbeiträge...

Einwohnergemeinde Lyssach. Reglement. Schulzahnpflege. I. Allgemeine Bestimmungen II. Organisation III. Behandlungskostenbeiträge... Einwohnergemeinde Lyssach Reglement Schulzahnpflege Inhalt: Seite I. Allgemeine Bestimmungen... 2 II. Organisation... 2 III. Behandlungskostenbeiträge... 3 IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen... 5 2

Mehr

Einwohnergemeinde. Röthenbach 1. E. Schülertransport. verordnung Tellrevision 2016

Einwohnergemeinde. Röthenbach 1. E. Schülertransport. verordnung Tellrevision 2016 Röthenbach 1. E. Tellrevision 2016 verordnung 2012 Schülertransport Einwohnergemeinde INHALTSVERZEICHNIS t EINLEITUNG 3 II. GRUNDSÄTZE 3 Aufgabe und Gültigkeit 3 III. SCHULWEG UND ZUMUTBARKEIT 3 Grundsatz

Mehr

Reglement über die Schulzahnpflege

Reglement über die Schulzahnpflege Reglement über die Schulzahnpflege Beschluss Gemeindeversammlung vom 26.5.2003 Die Einwohnergemeinde Oberdiessbach erlässt gestützt auf Artikel 60, Kantonales Volksschulgesetz VSG und das Organisationsreglement

Mehr

finanziellen Möglichkeiten, zugänglich sein.

finanziellen Möglichkeiten, zugänglich sein. Tagesschulreglement - Beschluss durch Gemeindeversammlung am 10. Juni 2010 - Gültig seit 01. August 2010 - Rechtsgrundlage Volksschulgesetz und Tagesschulverordnung Kanton Bern - Ressort Bildung und Kultur

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN. Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010

EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN. Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010 EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010 Mit Änderungen vom 01. Januar 2013 Die Einwohnergemeinde Guttannen erlässt gestützt auf - das Polizeigesetz

Mehr

Reglement Musikschule Dottikon

Reglement Musikschule Dottikon Reglement Musikschule Dottikon Gültig ab 1. August 2015 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines II. Organisation III. Unterricht und Fächerangebot IV. Finanzierung V. Rechtsmittel VI. Schlussbestimmungen 1 I.

Mehr

Personalreglement. gültig ab 1. Januar Einwohnergemeinde Grindelwald

Personalreglement. gültig ab 1. Januar Einwohnergemeinde Grindelwald Personalreglement gültig ab 1. Januar 2006 Einwohnergemeinde Grindelwald Personalreglement der Gemeinde Grindelwald Seite 2 Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS...3 LOHNSYSTEM...3 LEISTUNGSBEURTEILUNG...4

Mehr

Einwohnergemeinde Belp Ressort Schule

Einwohnergemeinde Belp Ressort Schule Einwohnergemeinde Belp Ressort Schule an den Schul- und Kindergartenklassen der Volksschule Belp INHALTSÜBERSICHT ZIELE DER ELTERNMITWIRKUNG EINSCHRÄNKUNGEN ORGANISATION Elternversammlung Elterngruppe

Mehr

Schulordnung der Oberstufe BuGaLu

Schulordnung der Oberstufe BuGaLu Führungshandbuch Organisatorische Führung Seite 1 von 5 Schulordnung der Oberstufe BuGaLu Der Oberstufenschulrat Bütschwil-Ganterschwil-Lütisburg (genannt BuGaLu) erlässt folgende Schulordnung, gestützt

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Schulgemeinde Mörschwil. Schulordnung. vom. 16. März 2004

Schulgemeinde Mörschwil. Schulordnung. vom. 16. März 2004 Schulordnung vom 16. März 2004 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Schultypen Verträge II. Schulbetrieb III. Schülerinnen und Schüler IV. Schulleitung V. Lehrpersonen und weitere

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH. Tagesschulverordnung

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH. Tagesschulverordnung EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH Tagesschulverordnung Beschlossen durch den Gemeinderat am 19. Mai 2010 Änderungen vom 8. Juni 2011, 28. März 2012 und 9. März 2016 Die Einwohnergemeinde Meikirch erlässt gestützt

Mehr

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,

Mehr

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im

Mehr

gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1

gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 . gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Artikel Seite Allgemeine Bestimmungen - Zweck und Geltungsbereich 1 3 - Übergeordnetes Recht und Bewilligungspflicht 2 3 - Begriffe

Mehr

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010)

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010) Schulordnung der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Gemeindeversammlung am. Januar 00) Schulordnung der Gemeinde Glarus Die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus, gestützt auf Art. 46 der Gemeindeordnung,

Mehr

Schulordnung der Politischen Gemeinde Buchs

Schulordnung der Politischen Gemeinde Buchs Schulordnung der Politischen Gemeinde Buchs I. Grundlagen Art. 1 Zweck und Geltungsbereich Diese Schulordnung regelt die Grundzüge der Organisation der Schulen und schulischen Einrichtungen der politischen

Mehr

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand 43.7. Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom 30.08.008 (Stand 0.08.009) Die Erziehungsdirektion, gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 und Artikel

Mehr

Verordnung. für die. Bildungskommission

Verordnung. für die. Bildungskommission Verordnung für die Bildungskommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 7 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Bildungskommission. Inhaltsverzeichnis Ingress Bestimmungen

Mehr

Verordnung über die Behördenentschädigungen (Entschädigungsverordnung)

Verordnung über die Behördenentschädigungen (Entschädigungsverordnung) Stand. Juli 08 Verordnung über die Behördenentschädigungen (Entschädigungsverordnung) vom 4. Dezember 07 (EVO) Obere Dorfstrasse 3 8700 Küsnacht T 044 93 www.kuesnacht.ch I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art.

Mehr

Nr 411 REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER PLAKATANSCHLAGSTELLEN

Nr 411 REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER PLAKATANSCHLAGSTELLEN Nr 4 REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER PLAKATANSCHLAGSTELLEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\4BenuetzungPlakatanschlagstellen.docx REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER PLAKATANSCHLAGSTELLEN Präsidialabteilung

Mehr

Regierungsratsbeschluss über den Vollzug der Gesetzgebung über die Mittelschulen (Mittelschulstatut) 1

Regierungsratsbeschluss über den Vollzug der Gesetzgebung über die Mittelschulen (Mittelschulstatut) 1 63. Regierungsratsbeschluss über den Vollzug der Gesetzgebung über die Mittelschulen (Mittelschulstatut) (Vom. Oktober 973) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Gesetzes vom 3. März

Mehr

Reglement. Organisation der Volksschule

Reglement. Organisation der Volksschule Reglement Organisation der Volksschule vom 10. Mai 2000 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich und Trägerschaft 3 1 Geltungsbereich Trägerschaft / Organe 3 II. Bildungsangebot / Bildungsziel 3 2 Bildungsangebot

Mehr

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018 Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 08 Fassung der Kommission vom 0. März 08, zuhanden der Vernehmlassung Verfassung der Gemeinde Stetten vom.. 08 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Einwohnergemeinde Die

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand )

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand ) 84. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom.06.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 959 über

Mehr

ZIVILSCHUTZREGLEMENT vom 14. September 2009

ZIVILSCHUTZREGLEMENT vom 14. September 2009 ZIVILSCHUTZREGLEMENT vom 4. September 2009 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Allgemeines 2 2 Aufgaben der Zivilschutzorganisation 2 3 Zivilschutzorgane 2 4 Grosser Gemeinderat 2 5 Gemeinderat 3 6 Sicherheitskommission

Mehr

Kindertagesstättereglement 2004

Kindertagesstättereglement 2004 Gemeindeschreiberei Hauptstrasse 86 Postfach 176 2575 Täuffelen 032/396 06 36 Fax 032/396 06 33 gemeindeschreiberei@taeuffelen.ch www.taeuffelen.ch G Einwohnergemeinde Täuffelen Gerolfingen Sachbearbeiter:

Mehr

REGLEMENT ÜBER DEN SCHULÄRZTLICHEN DIENST DER EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF

REGLEMENT ÜBER DEN SCHULÄRZTLICHEN DIENST DER EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF REGLEMENT ÜBER DEN SCHULÄRZTLICHEN DIENST DER EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF 2 3 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Lostorf beschliesst gestützt auf 16, Abs. 2 des Volksschulgesetzes 1, 25 der Gemeindeordnung

Mehr

Schulkommissionssekretariat. Leitung Spezialunterricht, Schulleitungssekretariat. Ressortleitung Bildung. Schulkommission. d.h.

Schulkommissionssekretariat. Leitung Spezialunterricht, Schulleitungssekretariat. Ressortleitung Bildung. Schulkommission. d.h. ssekretariat ssekretariat d.h. 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt 100 O Einschreibung V V V 101 O Entscheid über früheren Schuleintritt E M A: EB M: Eltern Art. 22 Abs 1 VSG 102

Mehr

Verordnung. für die Bildungskommission. der Gemeinde Hergiswil b. W.

Verordnung. für die Bildungskommission. der Gemeinde Hergiswil b. W. Gemeinderat gemeindeverwaltung@hergiswil.lu.ch Postfach 7 www.hergiswil-lu.ch 6133 Hergiswil b. W. Telefon 041979 80 80 Verordnung für die Bildungskommission der Gemeinde Hergiswil b. W. vom 3. Juli 2018

Mehr

Gemeinde Seltisberg. R E G L E M E N T über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen

Gemeinde Seltisberg. R E G L E M E N T über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen Gemeinde Seltisberg R E G L E M E N T über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen der Einwohnergemeinde Seltisberg vom 01. Januar 2017 Seite 1/6 Inhaltsverzeichnis Inhalt

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) 8.4. Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf

Mehr